Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen für Schulen in Bayern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2.048.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 640545-2026
- Verfahrensnummer
- 160f0c3b-10f0-4939-a2fe-27f919d7fb02
- CPV-Codes
- 79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen
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Kurzbeschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beabsichtigt, eine vierjährige Rahmenvereinbarung für Informations- und Werbekampagnen im Schulbereich abzuschließen. Beauftragt werden die Konzeption, Erstellung, Umsetzung und Auswertung von Kampagnen zu schulischen und bildungspolitischen Themen sowie zur Gewinnung von Personal für den Schuldienst in Bayern. Die Zielgruppen umfassen insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende; der geschätzte Auftragswert beträgt 2.048.000 Euro. Teilnahmeanträge müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß §§ 42 ff. VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. -- Sollten für den Bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so ist auf Seite 3 der Anlage 10 (Eignung und Ausschlussgründe) zu schildern, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen und die Seite 3 in der Anlage 10 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ausführlichere Angaben zum Sachverhalt können auf einem gesonderten Blatt gemacht werden. Dieses ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages/der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. -- Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden, muss/müssen mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausfüllen und einreichen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151(AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). Der Bieter hat die Anlage 4 mit dem Angebot einzureichen. Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung von jedem Unterauftragnehmer Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausgefüllt und eingereicht werden. -- Öffentliche Auftraggeber (AG) sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Zur Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister müssen mit dem Teilnahmeantrag in der Vergabeplattform eVergabe, im Arbeitsschritt Eignungskriterien, vom Bewerber und in Anlage 13 (Auskunft aus Wettbewerbsregister) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BG) sowie von Eignungsverleihern die dort verlangten Angaben gemacht werden. Die Anlage 13 ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 5.1, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria). Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 11 (Erklärung Russland) zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 108f, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
- Der Preis ist neben der Leistungsqualität ein Zuschlagskriterium. Der Wertungspreis des Angebots ergibt sich aus dem Angebotspreis (Wertungspreis (P)) der vom Bieter mit seinem Angebot ausgefüllten und eingereichten Anlage 2 (Preisblatt). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Danach wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der zuvor genannten Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt (Bewerbungsbedingungen Kapitel 5.2 und 5.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a).
- 50 %
- Die Qualität der Leistung ist neben dem Preis ein Zuschlagskriterium. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistung/Leistungsqualität wird anhand der Bewertung des vom Bieter mit seinem Angebot einzureichenden Konzepts (Musterprojekt/Grobkonzept zur Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“) anhand folgender 8 Leistungskriterien (LK) mit jeweils 0-5 Punkten, jeweils einem Multiplikationsfaktor von 15 und jeweils einer maximal erreichbaren gewichteten Einzelpunktzahl von 80 ermittelt, so dass eine Leistungspunktzahl von insgesamt 640 Punkten erreichbar ist (vgl. hierzu auch Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“)): 1) Inhaltliche Durchdringung der Fachinhalte der Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“, 2) Strategische Zielgruppenidentifikation, Segmentierung und Herleitung, 3) Bedarfs-, Trigger- und Touchpoint-Analyse, 4) Strategischer Ansatz, Leitidee, textliche Ausführung der Entwürfe, 5) Visuelles Erscheinungsbild der Entwürfe, 6) Datenbasierte Media- und Reichweitenanalyse, 7) Praktikabilität der Mediaplanung (Budget-Split & Timing), 8) Schlüssigkeit des Controlling- und Optimierungsansatzes. Das Konzept ist als zusammenhängendes PDF-Dokument im DIN-A4-Format einzureichen. Das PDF-Dokument muss textbasiert und durchsuchbar sein, d. h. es darf nicht lediglich Bildebenen (z. B. gescannter Ausdruck) enthalten. Ein Konzept, das nicht als ein (1) zusammenhängendes, textbasiertes und durchsuchbares PDF-Dokument eingereicht wird, macht eine objektive und automatisierte Prüfung unmöglich und wird von der Wertung ausgeschlossen. Nähere inhaltliche und formelle Angaben zur Konzepterstellung sowie zur Bewertung sind Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“) zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Danach wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der zuvor genannten Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt (Bewerbungsbedingungen Kapitel 5.2 und 5.4 und Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“) siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a).
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
gemäß §§ 42 ff. VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. -- Sollten für den Bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so ist auf Seite 3 der Anlage 10 (Eignung und Ausschlussgründe) zu schildern, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen und die Seite 3 in der Anlage 10 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ausführlichere Angaben zum Sachverhalt können auf einem gesonderten Blatt gemacht werden. Dieses ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages/der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. -- Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden, muss/müssen mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausfüllen und einreichen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151(AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). Der Bieter hat die Anlage 4 mit dem Angebot einzureichen. Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung von jedem Unterauftragnehmer Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausgefüllt und eingereicht werden. -- Öffentliche Auftraggeber (AG) sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Zur Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister müssen mit dem Teilnahmeantrag in der Vergabeplattform eVergabe, im Arbeitsschritt Eignungskriterien, vom Bewerber und in Anlage 13 (Auskunft aus Wettbewerbsregister) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BG) sowie von Eignungsverleihern die dort verlangten Angaben gemacht werden. Die Anlage 13 ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 5.1, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria). Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 11 (Erklärung Russland) zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 108f, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.09.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| IT-Beratung und Unterstützung für die VerwaltungsdigitalisierungBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration | München, Deutschland | 28.01.2026 | - |
| Rahmenvertrag für Weiterbildungen zu persönlichen, sozialen und methodischen KompetenzenBayerische Versorgungskammer | München, Deutschland | 12.03.2026 | 1 € |
| Beratung, Gestaltung und Buchung von Außenwerbung für die Kampagne „Newstest Junior“Medienanstalt Berlin-Brandenburg | 10178 Berlin, Deutschland | 13.09.2026 | - |
| Rahmenvereinbarung für Grafikgestaltung, Kommunikationsmaterialien und DruckdienstleistungenLandesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde | Eberswalde, Deutschland | 29.07.2026 | - |
| Leadagentur für strategische Kommunikation und Landesmarketing ThüringensFreistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei | Erfurt, Deutschland | 05.08.2026 | - |
| Nachhaltigkeitskoordination für die BNB-Zertifizierung von Schulgebäuden in MünchenLandeshauptstadt München, Baureferat | München, Deutschland | 17.09.2026 | - |
| Objektplanung Gebäude für Schulneubau und Kindertagesstätte in MünchenLandeshauptstadt München, Baureferat | München, Deutschland | 04.08.2026 | - |
| Rahmenvertrag für professionelle Agenturleistungen bei politischen VeranstaltungsformatenLandeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags NRW | Düsseldorf, Deutschland | 14.09.2026 | 744 Tsd. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPPETER PAUL AND MARY Werbeagentur GmbH & Co. KG | Berlin | 1 | 0 | 16.09.2026 | - | steigend |
| BGbfz gGmbH - Standort München | München | 1 | 0 | 01.09.2026 | - | steigend |
| DDDAA Deutsche Angestellten-Akademie | Muenchen | 1 | 0 | 01.09.2026 | - | steigend |
| KTKMS TEAM GmbH | München | 1 | 0 | 17.08.2026 | 3,2 Mio. € | steigend |
| KPKMP Projektsteuerung GmbH | München | 1 | 0 | 02.06.2026 | 494 Tsd. € | steigend |
| UHUnternehmensberatung H & D GmbH | München | 1 | 0 | 27.03.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (7) · Berlin (1) · Brandenburg (1) · Thüringen (1) · Nordrhein-Westfalen (1)| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 2 | 18.08.2026 |
| MWMünchner Wohnen GmbH | München | 1 | 24.08.2026 |
| LFLandeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags NRW | Düsseldorf | 1 | 13.08.2026 |
| MBMedienanstalt Berlin-Brandenburg | 10178 Berlin | 1 | 13.08.2026 |
| LFLandeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei dem Präsidenten des Landtags NRW | - | 1 | 13.08.2026 |
| LFLandesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde | Eberswalde | 1 | 29.06.2026 |
| LFLandkreis Freising | Freising | 1 | 19.06.2026 |
| FTFreistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei | Erfurt | 1 | 09.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Rahmenvertrag für Marketing-, Kommunikations- und BeratungsleistungenBietergemeinschaft ifok GmbH und olli design GmbHDigitalAgentur Brandenburg GmbHPotsdam, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2025noch 6 Monate31.03.2027
- Rahmenvereinbarung für Design-, Content- und digitale Agenturleistungeninteractive tools GmbHToll Collect GmbHBerlin, Deutschland4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.06.2026noch 21 Monate30.06.2028
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen für den Ideenwettbewerb im Rheinischen RevierTEMA Technologie Marketing AGLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausen, Deutschland697 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.08.2026noch 42 Monate31.03.2030
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Aktiv seit 2024 · 4 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| NGnova GmbH | 1 | 09.04.2026 | 1 € |
| OPOakstone Productions GmbH | 1 | 29.05.2024 | 1 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten und Content-Management-Systemnova GmbHBayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusMünchen, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.04.2026noch 31 Monate09.04.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 25.08.2026 | Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen für Schulen in Bayern | Offen | - | 2 Mio. € |
| 21.08.2026 | Beschaffung von Tablets, Zubehör und Verwaltungsservices für Ausbildungsseminare und Seminarschulen | Vergeben | - | - |
| 11.02.2026 | Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten und Content-Management-System | Vergeben | NGnova GmbH | 1 € |
| 08.04.2024 | Produktion und Bearbeitung von Videos und (Video-)Podcasts | Vergeben | OPOakstone Productions GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenKonzeption und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für bayerische Agrarprodukte
München · Offen · Frist 22.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus mit Sitz in München, sucht einen Dienstleister für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzförderung bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Der Auftrag umfasst unter anderem Konzeption, Planung, Mediaplanung und Mediaschaltung sowie die Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien für Maßnahmen im In- und Ausland; der geschätzte Auftragswert beträgt 4,715 Millionen Euro. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst drei Jahre und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, insgesamt also maximal vier Jahre; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
65 % ähnlichFortführung von Partnermanagement und Kommunikationskampagne für Gründerland Bayern
München · Offen · Frist 16.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in München, beschafft die Fortführung und Weiterentwicklung des Partnermanagements sowie der Kommunikationskampagne der Initiative „Gründerland Bayern“. Vorgesehen ist eine integrierte Gesamtkonzeption mit vier Arbeitspaketen für einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei eine Erweiterung auf vier Jahre berücksichtigt werden soll. Die Leistungen richten sich an Gründerinnen und Gründer sowie Partnerorganisationen in Bayern; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026.
58 % ähnlichPädagogische Fördermaßnahmen für berufliche Schulen im Saarland
Saarbrücken · Offen · Frist 25.06.2027
Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes schreibt pädagogische Fördermaßnahmen für verschiedene berufliche Schulformen aus. Ziel ist die Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie die Förderung fachlicher und sozialer Kompetenzen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Abnahmegarantie, bei dem Schulen individuell über den Abruf von Unterrichtseinheiten entscheiden.
46 % ähnlichDesign-, User-Experience- und Frontend-Entwicklungsdienstleistungen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München, beschafft Dienstleistungen in zwei Bereichen: Gestaltung der Benutzeroberfläche (User Interface, UI) und des Nutzungserlebnisses (User Experience, UX) sowie Frontend-Entwicklung. Die Leistungen werden in der Region München erbracht und sind je Bereich für eine Dauer von 720 Tagen vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
45 % ähnlichIT-Beratung und operative Unterstützung für Fachverfahren des Bildungsbereichs
Stuttgart · Offen · Frist 21.09.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW), beschafft IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung bei der Betreuung eigener IT-Fachverfahren. Vorgesehen sind zwei Rahmenverträge mit jeweils vier Jahren Laufzeit und einem geschätzten Gesamtwert von 6,25 Millionen Euro. Die Leistung ist dem Raum Stuttgart zugeordnet; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden.
37 % ähnlichBewerbungsmanagement mit Selbstvermarktung für Arbeitsuchende
Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, beschafft die Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme zum Bewerbungsmanagement mit Selbstvermarktung. Grundlage ist § 45 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Der Umfang beträgt insgesamt etwa 2.400 Stunden im Bezirk der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg; die Frist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
36 % ähnlichBildungs- und Unterrichtsdienstleistungen für den Landkreis Lindau in Bayern
- Berlin Mitte (Berlin) · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ausschreibung betrifft Bildungs- und Unterrichtsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Landkreis Lindau in Bayern. Als Auftraggeber ist die Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Berlin Mitte, angegeben; konkrete Angaben zu Umfang, Auftragswert und Laufzeit liegen nicht vor. Die Frist für die Einreichung endet am 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
36 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Entwicklung und Pflege von Web- und mobilen Anwendungen
München · Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, beschafft Dienstleistungen zur Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Web- und mobilen Anwendungen. Die Leistungen werden in den Referenzarchitekturen Racy10 und Racy25 erbracht und sind in fünf Lose aufgeteilt; je Los sind etwa 75.000 Arbeitsstunden über vier Jahre vorgesehen, mit einem angegebenen geschätzten Wert von 9,375 Millionen Euro. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlichKonzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination für rund 400 Teilnehmende
Nürnberg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, beschafft die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination zur Unterstützung von rund 400 Teilnehmenden im Bezirk der Agentur für Arbeit Landshut-Pfarrkirchen. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt und betrifft Regionen in Bayern. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichRahmenvertrag für Toilettenpapier, Papierhandtücher und Flüssigseife
Augsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg, beschafft Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Lieferung ist in drei Leistungsbereiche gegliedert: Rollen mit jeweils 250 Blatt, Kartons mit jeweils 1.000 Papierhandtüchern und 5-Liter-Kanister mit Flüssigseife. Die Leistung ist der Region Augsburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden.
33 % ähnlichObjektplanung Gebäude und Innenräume für Schulneubau und Sanierung
Traunstein · Offen · Frist 29.09.2026
Das Staatliche Bauamt Traunstein sucht einen Planer für die Objektplanung eines Schulbauprojekts in der Region Traunstein (Bayern). Das Projekt umfasst den Neubau eines Kunst- und Naturwissenschaftstrakts (ca. 2000 m²), die Sanierung eines Laborgebäudes (ca. 225 m²), die Überarbeitung eines Dachstuhls sowie eine Interimslösung mit Klassenzimmern während der Bauphase. Die Leistungen beinhalten thermische Bauphysik, Akustikplanung, Brandschutznachweis und BIM-Koordination in den Leistungsphasen 2 bis 9, mit einer Kostenobergrenze von 29,66 Millionen Euro brutto und einer Frist bis September 2026.
33 % ähnlichPfortendienst und Sicherheitsdienstleistungen für Bayerisches Staatsministerium
Ebern · Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesbaudirektion Bayern schreibt Pfortendienst- und Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) am Dienstsitz München aus. Die Leistungen umfassen einen täglich 24 Stunden verfügbaren Pfortendienst sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2026, das Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
33 % ähnlichPlanung und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen
Berlin · Offen · Frist 22.09.2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in Berlin sucht einen Dienstleister für die Planung und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, Messebeteiligungen und Ausstellungen. Die Maßnahmen sollen sich an die allgemeine Öffentlichkeit oder definierte externe Zielgruppen richten und über politische Vorhaben, Programme und die Arbeit des Ministeriums informieren. Der Auftrag wird bundesweit beziehungsweise ohne nähere regionale Eingrenzung vergeben; Angebote können bis zum 22. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
31 % ähnlichBildungs- und Erziehungsdienstleistung für die Agentur für Arbeit Landshut-Pfarrkirchen
- Berlin Mitte (Berlin) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt eine Dienstleistung im Bereich Bildung und Erziehung für die Region Landshut-Pfarrkirchen aus. Angaben zum konkreten Leistungsumfang, zur Größenordnung und zur Laufzeit liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
31 % ähnlichKonzeption und Durchführung von Berufsorientierungs- und Berufseinstiegsbegleitungsmaßnahmen für ca. 399 Teilnehmende in Sachsen
Nürnberg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) beauftragt die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination nach §48 und §49 SGB III. Ziel ist die Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung von rund 399 Teilnehmenden im Zuständigkeitsbereich Sachsen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren und umfasst zwei Lose, jeweils für unterschiedliche NUTS‑Regionen. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
31 % ähnlichRahmenvertrag für Mediadienstleistungen zu Stellenanzeigen
Bamberg · Offen · Frist 18.09.2026
Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) in Bamberg sucht einen Rahmenvertrag für die Veröffentlichung und Schaltung von Stellenanzeigen. Abrufberechtigt sind 24 Institute. Der Auftrag ist der Region Bamberg (NUTS-Code DE241) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 07:00 Uhr.
30 % ähnlichKonzeption und Durchführung einer individuellen arbeitsmarktlichen Maßnahme für etwa 8 Plätze
Offen · Frist 15.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, beschafft die Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Die Maßnahme umfasst etwa 8 Gesamtplätze und wird im Bezirk des Jobcenters Augsburg Land durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
30 % ähnlichRahmenvertrag Öffentlichkeitsarbeit und Full-Service-Kommunikation ab 2027
Dresden · Offen · Frist 06.10.2026
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Dresden sucht eine Full-Service-Kommunikationsagentur für die konzeptionelle, kreative und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Der Rahmenvertrag beginnt 2027 und wird im offenen Verfahren vergeben. Die Bewertung erfolgt zu 60 Prozent nach Qualität (Arbeitsproben) und zu 40 Prozent nach Preis.
30 % ähnlichAufsichts-, Kassen- und Reinigungsdienst im Schloss Höchstädt
München · Offen · Frist 14.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle –, sucht einen Dienstleister für den kombinierten Aufsichts- und Kassendienst im Schloss Höchstädt. Während der Sommersaison gehören außerdem die Reinigung, zusätzliche Reinigungsarbeiten bei längerem Ausfall der Reinigungskraft, die Betreuung von Trauungen sowie die Unterstützung beim Auf- und Abbau von Veranstaltungen zum Leistungsumfang. Die Leistung ist in Höchstädt in der Region Donau-Ries (Bayern) zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
29 % ähnlichProjektmanagementleistungen für Neubau Bildungszentrum Weilheim
München · Offen · Frist 18.09.2026
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern sucht einen Projektmanager für den Neubau eines Bildungszentrum in Weilheim in Oberbayern. Das Projekt umfasst Projektsteuerung, Fördermittelmanagement und Baurechtschaffung mit einem geschätzten Wert von 3,24 Millionen Euro und wird als Rahmenvereinbarung vergeben. Die Realisierung kann in mehreren Bauabschnitten über mehrere Jahre erfolgen, wobei die Frist für Bewerbungen bis September 2026 läuft.
29 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
11 vergleichbare Verfahren, davon 6 mit erfasstem Zuschlag · 6 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 494.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
PETER PAUL AND MARY Werbeagentur GmbH & Co. KG · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
bfz gGmbH - Standort München · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DAA Deutsche Angestellten-Akademie · Muenchen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KMS TEAM GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KMP Projektsteuerung GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Unternehmensberatung H & D GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Marketing-, Kommunikations- und Beratungsleistungen
DigitalAgentur Brandenburg GmbH · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Bietergemeinschaft ifok GmbH und olli design GmbH
Vertragsschluss: 31.03.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für Design-, Content- und digitale Agenturleistungen
Toll Collect GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: interactive tools GmbH
Vertragsschluss: 30.06.2026
Zuschlagswert: 4.000.000 EUR
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen für den Ideenwettbewerb im Rheinischen Revier
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2030
Auftragnehmer: TEMA Technologie Marketing AG
Vertragsschluss: 21.08.2026
Zuschlagswert: 697.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80333 · München
vergabestelle@stmuk.bayern.de+49 89218629284 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@stmuk.bayern.de+49 8921862928
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+498921762411
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 23:43 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 06:11 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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