Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Feststellanlagen am Flughafen Köln/Bonn

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.08.2026
Bekanntmachungsnummer
577804-2026
Verfahrensnummer
246d96db-0249-41fc-aa45-7eb7b43894ff
CPV-Codes
50413200 · Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen; 50700000 · Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden; 50710000 · Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in GebäudenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Flughafen Köln/Bonn beauftragt die Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie von Feststellanlagen (FestA). Die Wartungsarbeiten erfolgen jährlich und können bei Bedarf um Instandsetzung oder Erneuerung erweitert werden. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag mit einem Los vergeben und soll ab 2026 laufen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Neuausschreibung nach Aufhebung vorausgegangerner Ausschreibung: Rahmenvertrag Instandhaltung RWA und Feststellanlagen Die Ausführung von Wartungen gemäß Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Feststellanlagen (FestA) am Flughafen Köln/Bonn wird ausgeschrieben. Die Wartung der FestA erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN14677, - Richtlinien für Feststellanlagen DIBt, - Herstellerangaben Die Wartung der RWA-Anlagen erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN 18232-2, - ASR 1.6/1.7, - Herstellerangaben Als Turnus der Prüf- und Wartungsarbeiten ist 1x jährlich vorgesehen. Darüber hinaus können über diesen Rahmenvertrag Leistungen zur Instandsetzung oder auch die Erneuerung von Anlagen abgerufen werden. Die vorausgegangene Ausschreibung wurde aufgehoben, da sich im Zuge der laufenden Durchführung des vorausgegangenen Vergabeverfahrens herausgestellt hatte, dass das in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen definierte Eignungskriterium – „Herstellerschulung auf die beim Flughafen zu wartenden Feststellanlagen“ sowie – „Herstellerschulung auf die beim Flughafen zu wartenden RWA-Anlagen“ in seiner konkreten Ausgestaltung vergaberechtlich fehlerhaft und nicht hinreichend bestimmt war. Die Ausgestaltung dieses Eignungskriteriums begrenzte den Kreis potenzieller Bieter in unzulässiger Weise und stand im Konflikt mit den Grundsätzen des fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerbs sowie den Anforderungen der SektVO an verhältnismäßige und sachlich gerechtfertigte Eignungsanforderungen. Eine Fortführung des vorausgegengenen Vergabeverfahrens auf Grundlage dieser fehlerhaften Eignungsanforderung war daher vergaberechtlich nicht zulässig.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Instandhaltung RWA und Feststellanlagen

    Die Ausführung von Wartungen gemäß Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Feststellanlagen (FestA) am Flughafen Köln/Bonn wird ausgeschrieben. Die Wartung der FestA erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN14677, - Richtlinien für Feststellanlagen DIBt, - Herstellerangaben Die Wartung der RWA-Anlagen erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN 18232-2, - ASR 1.6/1.7, - Herstellerangaben Als Turnus der Prüf- und Wartungsarbeiten ist 1x jährlich vorgesehen. Darüber hinaus können über diesen Rahmenvertrag Leistungen zur Instandsetzung oder auch die Erneuerung von Anlagen abgerufen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für den unter Ziffer 2.1.4 genannten Bewerbungsbogen, dieser ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

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LOT-0001 · Rahmenvertrag Instandhaltung RWA und Feststellanlagen

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für den unter Ziffer 2.1.4 genannten Bewerbungsbogen, dieser ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Änderungen und Bieterfragen

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Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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