Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Landkreis Berchtesgadener Land
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 492576-2026
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße); 60140000 · Bedarfspersonenbeförderung
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt die Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Diese Vorabbekanntmachung dient dazu, die gesetzliche Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gemäß Personenbeförderungsgesetz auszulösen. Es handelt sich um eine Direktvergabe an ein internes Unternehmen, wobei für Übergangszeiträume unter bestimmten Bedingungen eigenwirtschaftliche Anträge möglich sind.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen: A) Der Landkreis Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vergabe entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB handelt. Soweit dort "Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der eigentlichen Verfahrensart technisch nicht möglich war. Zudem dient diese Vorabbekanntmachung dazu, die Frist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG im Hinblick auf die Übergangszeiträume bis zur Inhousevergabe der betroffenen Linien auszulösen. B) Die Betriebsaufnahme erfolgt nach Maßgabe des "Ergänzenden Dokuments", abrufbar unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/bekanntmachungen/details/news/vorabbekanntmachung-linienverkehr-bgl-inhousevergabe/ , gestaffelt nach Teilnetzen und – soweit dort vorgesehen – auch linienbezogen innerhalb der jeweiligen Teilnetze. Dies gilt insbesondere für spätere Einbeziehungszeitpunkte in die Inhousevergabe, Übergangszeiträume und als optional gekennzeichnete Verkehrsleistungen. Für Übergangszeiträume bis zur Einbeziehung einzelner Linien oder Linienabschnitte in die beabsichtigte Inhousevergabe können nach Maßgabe des "Ergänzenden Dokuments" in der Frist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG eigenwirtschaftliche Anträge gestellt werden. Sollten keine genehmigungsfähigen Anträge für die Übergangszeiträume gestellt werden, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und vergaberechtskonform vergeben. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird im Übrigen durch diese Vorabbekanntmachung nur für solche Verkehrsleistungen ausgelöst, die nicht nach Maßgabe dieser Vorabbekanntmachung und des "Ergänzenden Dokuments" nicht als optional gekennzeichnet sind und deren Betriebsbeginn innerhalb des nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG maßgeblichen Zeitraums liegt. Für als optional gekennzeichnete oder erst zu einem späteren Zeitpunkt einzubeziehende Verkehrsleistungen bleibt eine ergänzende Veröffentlichung, insbesondere zur Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, vorbehalten. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Abschnitt "B.I.1." des "Ergänzenden Dokuments" verwiesen, das als Download unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/bekanntmachungen/details/news/vorabbekanntmachung-linienverkehr-bgl-inhousevergabe/ zur Verfügung steht. C) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierung von Oberbayern) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsleistungen sowie die Verkehrsleistungen in den Übergangszeiträumen (vgl. Buchstabe B) der Ziffer 2.1) ausgelöst. Anträge, die die in dieser Vorabbekanntmachung und dem "Ergänzenden Dokument" genannten Anforderungen nicht erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). D) Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird ( https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html ). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, Telefon: 089 - 2176-2411, Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ , Fax: 089 - 2176-2847
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Art. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) i. V. m. Art. 8 Abs. 1, 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH (BGLM). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C 266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Teilnetze 1-3 (Nord-Mitte-Süd) umfassen eine Gesamtfahrplankilometerleistung von ca. 2,33 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Der aktuelle Nahverkehrsplan kann unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/mobilitaet/nahverkehrsplan/ eingesehen werden. Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines "Ergänzenden Dokuments" zur Vorinformation, das als Download unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/bekanntmachungen/details/news/vorabbekanntmachung-linienverkehr-bgl-inhousevergabe/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öDA verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Zudem enthält die Anlage zum "Ergänzenden Dokument" den Liniennetzplan sowie die Fahrpläne der entsprechenden Linien. Die im "Ergänzenden Dokument" genannten gegenständlichen Verkehrsleistungen werden gestaffelt je Teilnetz als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG vergeben werden. Bezüglich der Einzelheiten der Vergabe als Gesamtleistung wird auf Abschnitt "B.I.1." des "Ergänzenden Dokuments" verwiesen. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Berchtesgadener Land einzuhalten. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben, das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben des Landkreises Berchtesgadener Land. Quantitative Änderungen umfassen u. a. Veränderung bestehender Strecken hinsichtlich Führung, Ausgangs und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der Landkreis Berchtesgadener Land kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
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Der Kommunale Vergabestelle des Kreises Groß-Gerau beschafft Leistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Die Ausschreibung betrifft den Kreis Groß-Gerau in Hessen; Einzelheiten zum Umfang und zur Laufzeit sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:30 Uhr.
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Schwandorf · Offen · Frist 01.10.2026
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Ausgeschrieben werden Leistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld. Auftraggeber ist die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld mit Sitz in Schwanfeld; weitere Angaben zu Umfang, Region und Laufzeit sind nicht enthalten. Die Frist endet am 22. September 2026 um 22:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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29 % ähnlich
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Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Bochum
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Auftragnehmer: Taxi 68 GmbH
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Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Berchtesgadener Land
83435 · Bad Reichenhall
vergabestelle@lra-bgl.de0049 8651 773-04 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDaniel Claas
mobilitaet@lra-bgl.de+49 8651 773-632
Kontakt laut Bekanntmachung
ted@publications.europa.eu+352 29291
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:29 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 07:13 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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