Herstellung, Lieferung und Montage von Lüftungsanlagen für Energiezentrale
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brainergy Park Energie GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 584339-2026
- Verfahrensnummer
- f4093822-162a-41b0-9b43-36bac4354758
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt den Auftrag für Herstellung, Lieferung und Montage von Lüftungsanlagen für eine neue Energiezentrale in Holzbauweise. Die Energiezentrale ist Teil des Brainergy Park Jülich, eines etwa 52 Hektar großen Wissenschaftsparks und Gewerbegebiets am Stadtrand von Jülich in der Nähe des Campus der FH Aachen, und wird ein CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Kühlung und Wärmeversorgung betreiben. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Lüftungsanlagen für die Energiezentrale
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Lüftung für die Energiezentrale
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Lüftungsanlagen für die Energiezentrale.
Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Lüftung für die Energiezentrale
- Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
Vergabeunterlagen
8 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Anschreiben | 127 KB | |
| Sonstiges | 133 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 486 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 226 KB | |
| Formular | 110 KB | |
| Formular | 191 KB | |
| Formular | 70 KB | |
| Formular | 119 KB |
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
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Brainergy Park Energie GmbH
Aktiv seit 2026 · 4 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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Münster · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bauwerke Münster GmbH beschafft Lüftungsarbeiten für die Erweiterung und Aufstockung des Anne-Frank-Berufskollegs in Münster. Der Umfang umfasst zwei Kompaktlüftungsanlagen mit Luftleistungen von etwa 3.500 und 2.400 Kubikmetern pro Stunde, rund 42 dezentrale Klassenraumlüftungsgeräte mit Zubehör, etwa 25 Brandschutzklappen, einen Lüftungsturm sowie rund 20 Meter erdverlegte Lüftungsleitung mit einem Nenndurchmesser von 500 Millimetern. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
50 % ähnlichLüftungsanlagen für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Bochum-Heide
Bochum · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle, beschafft die Lieferung und Montage der Lüftungsanlagen für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Bochum-Heide in Bochum. Der Auftrag umfasst unter anderem ein Lüftungszentralinnengerät mit etwa 7.000 m³/h Leistung, rund 700 m² Lüftungskanäle, etwa 500 m Wickelfalzrohr, Volumenstromregler, Auslässe, ein Splitklimagerät sowie ein Kraftfahrzeug-Abgasabsaugsystem für vier Stellplätze. Die Frist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichRaumlufttechnische Anlagen für den Neubau der Physik in Braunschweig
Braunschweig · Offen · Frist 01.10.2026
Die Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich Gebäudemanagement, beschafft raumlufttechnische Anlagen für den Neubau von Physikinstituten in der Hans-Sommer-Straße in Braunschweig. Der Auftrag umfasst vier Lüftungsanlagen, ein Präzisionsklimagerät, zwei Abluftventilatoren und sieben Dachventilatoren mit jeweils insgesamt 55.000 m³/h Zu- und Abluft sowie rund 3.500 m² Kanalnetz und 3.400 m Luftleitungen einschließlich weiterer Einbauten; außerdem sind Wartung und Inspektion der Neuanlage vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
49 % ähnlichLüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Wartung für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg beschafft Lüftungsanlagen für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt. Vorgesehen sind unter anderem 23 zentrale und dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung für Luftleistungen von bis zu 1.500 m³/h, einschließlich Kanalnetz, Schalldämpfern, Auslässen, Brandschutzklappen, Dämmung, Werk- und Montageplanung sowie Mono-Split-Kälteanlagen. Zusätzlich wird ein Wartungsvertrag für die Lüftung mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
48 % ähnlichRaumlufttechnik für den Anbau eines Bettenhauses zur Altersmedizin
Beckum · Offen · Frist 15.10.2026
Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH beauftragt die Lieferung und Montage der Raumlufttechnik für den Anbau beziehungsweise die Aufstockung eines Bettenhauses in Beckum. Vorgesehen sind unter anderem ein Zentrallüftungsgerät für Zu- und Abluft mit 18.000 m³/h, ein Kreislaufverbundsystem zur Wärmerückgewinnung, rund 550 m² Lüftungskanäle mit 630 m² Formteilen, 1.400 m Wickelfalzrohr, 160 Deckenluftdurchlässe sowie insgesamt 126 Brandschutzklappen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem der Anschluss, die Inbetriebnahme, die Hygieneprüfung und die Einregulierung der Luftvolumenströme; die Ausführungsdauer beträgt 595 Tage, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
48 % ähnlichLüftungs- und Kälteanlagen für die Sanierung und Erweiterung einer Oberschule
Dippoldiswalde · Offen · Frist 13.10.2026
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde beschafft für den Neubau der Oberschule in Schmiedeberg die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Lüftungs- und Kälteanlagen. Vorgesehen sind unter anderem dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung für Klassenräume, Anlagen für Mensa und Ausgabeküche, Abluftanlagen für Chemiefachkabinette sowie eine Split-Kälteanlage zur Klimatisierung des Serverraums. Zum Auftrag gehören außerdem Wartungsleistungen über vier Jahre, eine Hygiene-Erstinspektion sowie Prüfungsbegleitung und Bestandsdokumentation; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
47 % ähnlichLüftungsinstallations- und Demontagearbeiten in einem Towergebäude
Ingolstadt · Offen · Frist 29.09.2026
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt beschafft Lüftungsinstallations- und Demontagearbeiten in einem Towergebäude eines militärisch genutzten Flugplatzes in Ingolstadt. Der Umfang umfasst unter anderem eine Vollklimaanlage, ein Umluft-Heiz-/Kühlgerät, Entrauchungsventilatoren, rund 600 m² Lüftungskanäle, 700 laufende Meter Wickelfalzrohre, Brandschutzklappen, Lüftungsauslässe sowie die Demontage bestehender Lüftungskanäle und mehrerer Raumlufttechnischer Anlagen mit insgesamt 20.000 m³/h. Die Angebotsfrist endet am 29.09.2026 um 07:45 Uhr UTC.
47 % ähnlichLüftungsanlagen für die Erweiterung einer Berufsschule mit Sporthalle und Wohnungen
München · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt München – Zentrale Vergabestelle und Einkauf beschafft Lüftungsanlagen für die Erweiterung der Berufsschule München Land mit einer neuen Sporthalle und Wohnungen im Raum München. Der Auftrag umfasst unter anderem acht Lüftungsgeräte, zwei Abluftventilatoren, zwei dezentrale Kompaktlüftungsgeräte, rund 2.900 m² Lüftungskanäle, etwa 1.500 m Lüftungsrohre, Küchenlüftungskanäle mit rund 400 m², eine Küchenlüftungsdecke, sechs Ablufthauben und drei Lüftungstürme einschließlich weiterer Komponenten wie Brandschutzklappen und Lüftungsdurchlässen. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 464 Tage; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
46 % ähnlichLüftungs- und Gebäudeautomationsarbeiten für den Erweiterungsbau der Karl-Rehbein-Schule
Hanau · Offen · Frist 22.10.2026
Der Eigenbetrieb Hanau Immobilien- und Baumanagement der Stadt Hanau vergibt Arbeiten für den Erweiterungsbau der Karl-Rehbein-Schule auf dem Fronhof-Areal in Hanau. Zum Umfang gehören unter anderem ein raumlufttechnisches Zentralgerät mit Wärmerückgewinnung für 16.000 m³/h, etwa 1.100 m² Lüftungsrechteckkanäle, rund 453 m Wickelfalzrohre, Luftauslässe, Brandschutzklappen, Ventilatoren sowie Dämmarbeiten. Zusätzlich werden die Gebäudeautomation mit Ein- und Ausgängen, ein Schaltschrank, die Verkabelung und die Gebäudeleittechnik umgesetzt; Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichLüftungsinstallation für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beauftragt Arbeiten zur Lüftungsinstallation für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere raumlufttechnische Anlagen und deren Installation; der geschätzte Auftragswert beträgt 420.000 Euro. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 8:15 Uhr (UTC) eingereicht werden.
46 % ähnlichLüftungs- und Klimaanlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal
Wittlich · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land beschafft raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Salmtal. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung und 2.500 m³/h Nennvolumenstrom, ein dezentrales Gerät mit etwa 650 m³/h, rund 215 Meter Lüftungsrohre, Brandschutzklappen, Luftauslässe sowie zwei Multisplit-Klimaanlagen. Der Ausführungszeitraum ist nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichErneuerung und Erweiterung der Lüftungsanlage einer Turnhalle in Geretsried
Bad Tölz · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragt die energetische Sanierung der Lüftung einer Einfachturnhalle mit Dusch- und Sanitärräumen an der Franz-Marc-Schule in Geretsried. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 150 m² rechteckige Luftleitungen, 320 m² Formstücke, eine zentrale Raumlufttechnische Anlage mit rund 3.490 m³/h und Wärmerückgewinnung sowie weitere Ventilatoren, Luftauslässe und eine Anlage zur variablen Kältemittelförderung (VRF). Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:00 Uhr; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
45 % ähnlichLüftungs- und Klimatechnik für den Neubau der Grundschule Grebben
Heinsberg · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Heinsberg beschafft die Raumlufttechnik für den Neubau der Grundschule Grebben in Heinsberg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem ein Zu- und Abluftgerät mit etwa 26.270 m³/h, rund 2.370 m² rechteckige Luftleitungen, etwa 260 m Wickelfalzrohr, 174 Luftauslässe, 103 Volumenstromregler, 44 Brandschutzklappen sowie ein Zwei-Schlauch-Klimagerät. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 03:34 (Europe/Berlin)
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EJD LV Raumlufttechnik.x83
X83 · Leistungsverzeichnis · 226 KB
Angebotsschreiben TGA-Lüftung.pdf
PDF · Anschreiben · 127 KB
Deckblatt für die Bewerbung als Bietergemeinschaft TGA-Lüftung.pdf
PDF · Sonstiges · 133 KB
Eigenerklärung Russland TGA-Lüftung.pdf
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Erklärung zur Eignung Raumlufttechnik.pdf
PDF · Formular · 191 KB
Formblatt 221.pdf
PDF · Formular · 70 KB
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe TGA-Lüftung.pdf
PDF · Formular · 119 KB
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
22 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 10 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 585.586,25 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 90 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Wolfmaier Haustechnik GmbH · Laupheim-Baustetten
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AKSA GmbH & Co.KG · Bannewitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik · Salmtal
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GFLK mbH · Starnberg
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GKK AG · Osterweddingen
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Reiki Stahl- und Metallbau GmbH · Straubing
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Apleona Wolfferts Gebäudetechnik · Köln
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Laborbau Systeme Hemling GmbH · Ahaus
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ST GEBÄUDETECHNIK GMBH · Potsdam
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ESW Luft- und Klimatechnik GmbH · Ellwangen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Brainergy Park Energie GmbH
52428 · Jülich
mjohannes@brainergy-park-energie.de+49 152 094081804 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
fabian.etteldorf@eon.com+49 231 438-2663
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de+49 2211473045
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 03:34 (Europe/Berlin)
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