Elektroanlagen für den Neubau einer Energiezentrale im Brainergy Park Jülich
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brainergy Park Energie GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 608474-2026
- Verfahrensnummer
- 6230a189-cde5-493e-8c8b-315317b67167
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Brainergy Park Energie GmbH vergibt die Herstellung, Lieferung und Montage der Elektroanlagen für eine neu zu errichtende Energiezentrale im Brainergy Park in Jülich. Die Energiezentrale unterstützt ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem zur Wärme- und Kälteversorgung des rund 52 Hektar großen Wissenschaftsparks und umfasst unter anderem Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen, Telekommunikation und elektrische Ausrüstung für einen Bürobereich mit 14 Arbeitsplätzen. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Elektroanlagen für die Energiezentrale
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Elektro für die Energiezentrale
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Elektroanlagen für die Energiezentrale.
Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Elektro für die Energiezentrale
- Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Anschreiben | 127 KB | |
| Sonstiges | 134 KB | |
| Formular | 111 KB | |
| Formular | 213 KB | |
| Formular | 70 KB | |
| Formular | 120 KB |
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
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Brainergy Park Energie GmbH
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50 % ähnlichElektroarbeiten für die Energiezentrale des Neubaus Geo‑ und Umweltwissenschaften
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Staatliche Bauamt München vergibt Elektroarbeiten für die Energiezentrale des Neubaus der Geo‑ und Umweltwissenschaften sowie der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlung der LMU. Die Leistungen umfassen Nieder‑ und Mittelspannungsschaltanlagen, 10/0,4‑kV‑Netztransformatoren, Notstrom‑ und Netzersatzanlagen sowie ca. 28 000 m Installationskabel. Das Los wird im offenen Verfahren vergeben, das Preisangebot ist das einzige Zuschlagskriterium. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
50 % ähnlichInstallation von elektrotechnischen Anlagen und Niederspannungsverteilung
München · Offen · Frist 24.09.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die elektrotechnische Ausstattung für ein Forschungsobjekt in Rostock aus. Der Auftrag umfasst die Planung, Montage und Dokumentation von Niederspannungsanlagen, inklusive einer USV-Anlage mit 300 kVA sowie Sicherheitsbeleuchtung. Die Ausführung ist für den Zeitraum von Januar 2027 bis Mai 2028 geplant.
49 % ähnlichLieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeichern
Erlangen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Erlangen, vertreten durch ihre Zentrale Vergabestelle, beschafft für die Region Erlangen die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage. Zum Umfang gehören unter anderem 170 Tonnen Stahlunterkonstruktion, 360 Tonnen Stahlgrundrahmen, 2.832 Photovoltaikmodule mit Verkabelung, zwölf Wechselrichter mit 110 Kilovoltampere, ein Stationsgebäude mit Transformatoren sowie Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen, zwei Batteriespeicher mit einer angegebenen Kapazität von 2.000 Kilowattstunden, 4.000 Meter Starkstrom- und Fernmeldekabel sowie 1.200 Meter Kabelverlegesysteme. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
48 % ähnlichElektroarbeiten für die Heizzentrale des Schulcampus Zell-Weierbach
Offenburg · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, beschafft Elektroarbeiten für die Heizzentrale des Schulcampus Zell-Weierbach in Offenburg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 14 Hauseinführungen für Leerrohre und Kabel, drei Verteilungen, rund 5.000 Meter Kabel und Leitungen, etwa 30 Leuchten, zehn Datendosen sowie Blitzstrom- und Überspannungsschutz und die Anbindung einer Wärmepumpe mit 300 Ampere. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
47 % ähnlichElektrotechnische Installations-, Sicherheits- und Kommunikationsanlagen
Bayreuth · Offen · Frist 29.09.2026
Beschafft werden umfassende elektrotechnische Installationsarbeiten mit Haupt- und Unterverteilungen, rund 18.000 Metern Starkstromkabeln, rund 15.500 Metern Schwachstrom-, Daten-, Bus- und Brandmeldeleitungen sowie etwa 430 Innen- und Außenleuchten. Zum Umfang gehören außerdem Netzwerk- und Serverschränke, Kupfer- und Lichtwellenleiterverkabelung, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung mit 60 kVA, eine Brandmeldeanlage, eine Einbruchmeldeanlage, Blitzschutz, Rauch- und Wärmeabzugssteuerungen, Tür- und Sprechstellen sowie eine Ladestation mit zwei Ladepunkten zu je 22 kW. Auftraggeber ist der Krankenhauszweckverband Bayreuth in Bayreuth; die Ausführung ist für 440 Tage vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten und elektrotechnische Ausstattung für Umweltverbundröhre Laim
München · Offen · Frist 22.09.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, schreibt Elektroinstallationsarbeiten und elektrotechnische Ausstattung für den Neubau der Umweltverbundröhre Laim aus. Das Projekt umfasst die Lieferung und Errichtung von Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage, Netzersatzanlage mit Dieselaggregat, unterbrechungsfreier Spannungsversorgung, Niederspannungsverteilungen, Automatisierungsanlage und Beleuchtungssystemen für einen 200 Meter langen Straßentunnel mit Betriebsstation in München. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2026, das Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
46 % ähnlichInnentüren Holz für Neubau Brainergy HUB Jülich
Jülich · Offen · Frist 24.09.2026
Die Brainergy Park Jülich GmbH schreibt die Lieferung und den Einbau von Innentüren aus Holz für den Neubau des Brainergy HUB in Jülich aus. Das Projekt befindet sich in Nordrhein-Westfalen (Region Jülich). Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlagskriterium Preis, Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
46 % ähnlichStarkstromanlagen mit MS-Anlage, Transformator, Batteriespeicher und Gebäudeverteilung
München · Offen · Frist 25.09.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. schreibt den Neubau und die Erweiterung von Starkstromanlagen aus. Das Projekt umfasst eine Erweiterung der bestehenden Mittelspannungsanlage, eine Kompaktstation mit 315 kVA-Transformator, einen Batteriespeicher mit 120 kWh Kapazität, Gebäude- und Unterverteilungen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutzanlage sowie umfangreiche Kabel-, Leitungs- und Installationsarbeiten am Standort München. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist 25. September 2026 und wird durch EU-Mittel gefördert.
46 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten für Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse und Verwaltungsgebäude
Mindelheim · Offen · Frist 05.10.2026
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU in Mindelheim beschafft Elektroarbeiten für den Neubau einer Klärschlamm-Upcycling-Anlage mit Trocknung und Pyrolyse sowie eines Verwaltungsgebäudes. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Kabeltrassen, allgemeine Elektro- und Beleuchtungsanlagen, Daten- und Kameraverkabelung, Zuleitungen zu technischen Anlagenteilen sowie Kabelzüge für die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Die Gebäude umfassen rund 1.642 m² Hallenfläche und 151 m² Verwaltungsfläche; die Ausführung soll am 25. Januar 2027 beginnen, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026.
46 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten für eine Mehrzweckhalle
Berlin · Offen · Frist 14.10.2026
Die degewo Nord Wohnungsgesellschaft mbH in Berlin beschafft die vollständige elektrotechnische Ausstattung einer Mehrzweckhalle. Der Auftrag umfasst unter anderem Gebäudehauptverteilung, Zähleranlage, Stromversorgung, Installationen in Mietbereichen, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, eine Hausalarmanlage, Anschlüsse für Haustechnik, die Anbindung einer Photovoltaikanlage sowie eine äußere Blitzschutzanlage. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 um 11:30 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
45 % ähnlichElektroarbeiten für das Zentrum für seelische Gesundheit am Klinikum Nürnberg
Nürnberg · Offen · Frist 12.10.2026
Das Klinikum Nürnberg beauftragt Elektroarbeiten für die Stromversorgung und die Anbindung des Zentrums für seelische Gesundheit an die bestehende Infrastruktur am Campus Nord in Nürnberg. Zum Umfang gehören unter anderem zwei Gebäudehauptverteiler, zwei unterbrechungsfreie Stromversorgungen mit jeweils 120 kVA sowie rund 539.000 Meter Energiekabel, 160.000 Meter Fernmeldekabel und 209.600 Meter Datenkabel aus Kupfer und Lichtwellenleitern. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichElektroinstallation mit Leitungsnetz, Verteilsystemen und Sonderanlagen
Bremen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt Elektroinstallationsarbeiten aus. Das Leistungspaket umfasst etwa 36.000 Meter Leitungsnetz, Verlegesysteme, Installationsgeräte, Leuchten, KNX-Steuerung, Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierung, Lichtrufanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie eine Photovoltaikanlage und Baustromversorgung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach Preis; Bewerbungsfrist ist der 21. September 2026.
45 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
7 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 01:16 (Europe/Berlin)
454-25-454010.X83
X83 · Sonstiges · 1,5 MB
Angebotsschreiben TGA Elektro.pdf
PDF · Anschreiben · 127 KB
Deckblatt für die Bewerbung als Bietergemeinschaft TGA-Elektro.pdf
PDF · Sonstiges · 134 KB
Eigenerklärung Russland TGA-Elektro.pdf
PDF · Formular · 111 KB
Erklärung zur Eignung TGA-Elektro.pdf
PDF · Formular · 213 KB
Formblatt 221.pdf
PDF · Formular · 70 KB
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe TGA-Elektro.pdf
PDF · Formular · 120 KB
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
28 vergleichbare Verfahren, davon 8 mit erfasstem Zuschlag · 12 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 509.080 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Stadtwerke Solingen GmbH · Solingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Elektro Schadl GmbH · Lauingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
emutec GRID SYSTEMS GmbH · Norderstedt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kammerer Elektrotechnik GmbH · Metzingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens Energy Global GmbH & Co. KG · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH · Maisach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Omexom Energy Projects GmbH · Unterschleißheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energietechnik Jackl · Hausham
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BAUER Elektroanlagen Süd GmbH & Co.KG · Buchbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Elektro Kreutzpointner GmbH · Burghausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Brainergy Park Energie GmbH
52428 · Jülich
mjohannes@brainergy-park-energie.de+49 152 094081804 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
fabian.etteldorf@eon.com+49 231 438-2663
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de+49 2211473045
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 03.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 01:16 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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