Herstellung, Lieferung und Montage der Heizungsanlage für die Energiezentrale Brainergy Park
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brainergy Park Energie GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 585686-2026
- Verfahrensnummer
- 993b6ca4-d1a2-4ee3-9ac3-bb5dd41635a3
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt die Herstellung, Lieferung und Montage einer Heizungsanlage für eine neu zu errichtende Energiezentrale im Brainergy Park, einem etwa 52 Hektar großen Wissenschaftspark und Gewerbegebiet am Stadtrand von Jülich. Die Energiezentrale wird als Holzneubau mit Halle und dreigeschossigem Baukörper errichtet und soll Teil eines CO₂-neutralen Fernwärmesystems zur Wärmeversorgung der Parkgebäude sein. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist zum 25. September 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Heizungsanlage für die Energiezentrale
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Heizung für die Energiezentrale
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Heizungsanlage für die Energiezentrale.
Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. TGA-Heizung für die Energiezentrale
- Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Anschreiben | 127 KB | |
| Sonstiges | 133 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 120 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 165 KB | |
| Formular | 111 KB | |
| Formular | 192 KB | |
| Formular | 119 KB |
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
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Brainergy Park Energie GmbH
Aktiv seit 2026 · 4 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
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nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
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50 % ähnlichBauaufzug sowie Aufzugs- und Fördertechnik für den Neubau des Brainergy HUB
Offen · Frist 22.09.2026
Die Brainergy Park Jülich GmbH beschafft Aufzugsanlagen, Fördertechnik und Fahrtreppen, insbesondere einen Bauaufzug, für den Neubau des Brainergy HUB. Der Einsatzort liegt in Jülich in Nordrhein-Westfalen; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 11:00 Uhr UTC.
49 % ähnlichErweiterung und Modernisierung eines Heizwerks mit Wärmeübertragerstation und Pumpensystemen
Berlin · Offen · Frist 01.12.2026
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH beschafft die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Übergabe einer neuen Wärmeübertragerstation mit zwei Pumpengruppen im bestehenden Heizwerk Scharnhorststraße in Berlin. Der Auftrag umfasst unter anderem Fernwärmerohrleitungen mit Nennweiten von etwa DN 200 bis DN 600, Armaturen, Stahlbau, Fundamente sowie die Anpassung der Energieversorgung, Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Leittechnik einschließlich Rückbau bestehender Anlagen; der geschätzte Auftragswert beträgt 9,1 Millionen Euro. Die Umschlussarbeiten müssen innerhalb eines dreimonatigen Stillstandsfensters erfolgen, und die Frist endet am 1. Dezember 2026.
49 % ähnlichHeizungsinstallation für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Bochum-Heide
Bochum · Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle, beschafft die Lieferung und Montage der Heizungsanlage für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Bochum-Heide in Bochum. Der Leistungsumfang umfasst zwei Wärmepumpen mit jeweils etwa 25 Kilowatt, die Zentraltechnik mit Heizungsverteiler und 1.500-Liter-Speicher, rund 300 Quadratmeter Fußbodenheizung mit sechs Verteilern, acht Deckenstrahlplatten sowie etwa 60 Meter Stahlrohr einschließlich Nebenleistungen. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichPlanungs- und Beratungsleistungen für ein erneuerbares Nahwärmenetz in Büchenbach West
Erlangen · Offen · Frist 02.10.2026
Die Erlanger Stadtwerke AG schreibt Planungs- und Beratungsleistungen für den Aufbau eines neuen Nahwärmenetzes im Stadtteil Büchenbach West in Erlangen aus. Das Vorhaben umfasst die Dekarbonisierung von fünf bestehenden Nahwärmezentralen, den möglichen Anschluss weiterer Versorgungsgebiete und die Planung einer gemeinsamen Heizzentrale mit ausschließlich erneuerbaren Wärmequellen, insbesondere oberflächennaher Geothermie in Form von Agrothermie. Die Teilnahmefrist endet am 2. Oktober 2026.
48 % ähnlichSanitär- und Heizungstechnische Anlagen für Wohngebäude mit Kindertagesstätte
Brühl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Brühl vergibt die Lieferung und Herstellung von Sanitär- und Heizungsanlagen für einen Neubau an der Anna-Seghers-Straße 2-6 in Brühl. Das Projekt umfasst die Installation von Sanitäranlagen für 29 Wohneinheiten und eine sechsgruppige Kindertagesstätte, dezentrale Warmwasserbereitung, eine Fernwärmeheizungsanlage mit etwa 3.000 Quadratmetern Fußbodenheizung sowie weitere technische Komponenten wie Fettabscheider und Druckerhöhungsanlage. Die Ausführungsdauer beträgt 215 Tage, Bewerbungsschluss ist der 24. September 2026.
48 % ähnlichLieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer bivalenten Teilparallelen Wärmepumpenanlage für Wärmecontracting
Eberswalde · Offen · Frist 21.09.2026
Die WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs‑GmbH in Eberswalde beauftragt die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer bivalenten Teilparallelen Wärmepumpenanlage zur vollständigen Heizwärmeversorgung eines Bauvorhabens. Das Projekt umfasst Planung, Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
48 % ähnlichHeizungstechnische Anlagen für Neubau einer 2‑Feld‑Sporthalle inkl. Fernwärmeversorgung
Hamburg · Offen · Frist 25.09.2026
Es soll eine 2‑Feld‑Sporthalle (ca. 1.440 m²) und ein einseitiger Sozialtrakt errichtet werden. Im Rahmen der Vergabe wird die komplette heizungstechnische Anlage inklusive Wärmeerzeugungs‑ und Wärmeverteilungsanlagen, Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen, Regel‑ und Sicherheitseinrichtungen sowie Dämm‑ und Brandschutzmaßnahmen geliefert und montiert. Die Ausführung erfolgt nach VOB/A mit einer geplanten Dauer von 480 Tagen, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
46 % ähnlichHeizungstechnik für die Sanierung der Stadtverwaltung und des Paderinformationszentrums in Paderborn
Paderborn · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Paderborn schreibt im Rahmen der Sanierung der Stadtverwaltung am Abdinghof in den Gebäudeteilen A, B und C Heizungsarbeiten einschließlich der Beheizung des Paderinformationszentrums aus. Zum Umfang gehören unter anderem die Demontage bestehender Anlagen, Wärmepumpenkonvektoren zum Heizen und Kühlen, Rohrleitungen, Heizungsverteilungen, etwa 200 Heizkörper in fünf Heizkreisen, zwei Heizkreise für raumlufttechnische Anlagen sowie Baubeheizung, Inbetriebnahme, Dokumentation und ein Wartungsvertrag. Die Leistungen werden in Paderborn erbracht; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 06:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
46 % ähnlichErrichtung und Inbetriebnahme von Wärmeversorgungsanlagen für Erweiterungsneubau an der Fröbelstraße 15, Langenfeld
Langenfeld · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Langenfeld beauftragt die Errichtung und Inbetriebnahme einer kompletten Wärmeversorgungsanlage inklusive der Kesselgruppen 421, 422 und 423 für den Erweiterungsneubau. Es handelt sich um ein Bauvorhaben im Bereich der Energieinfrastruktur, das als offenes Verfahren ausgeschrieben ist. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
46 % ähnlichBrandschutzplanung für eine neue Energiezentrale im Geothermieprojekt Virginia Depot
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die SWM Services GmbH aus München beschafft die Brandschutzplanung für den Neubau einer Energiezentrale im Geothermieprojekt Virginia Depot. Die Planung soll gemäß Heft 17 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), Ausgabe 2023, erfolgen; die Anlage soll bis zu 110 Megawatt thermische Leistung für die erneuerbare Fernwärmeversorgung bereitstellen und über eine etwa 350 Meter lange Thermalwassertrasse versorgt werden. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
45 % ähnlichHeizungsinstallationsarbeiten für den Erweiterungsbau der Karl-Rehbein-Schule in Hanau
Hanau · Offen · Frist 22.10.2026
Der Eigenbetrieb Hanau Immobilien- und Baumanagement der Stadt Hanau beschafft Heizungsinstallationsarbeiten für den Neubau der Oberstufe der Karl-Rehbein-Schule auf dem Fronhof-Areal in Hanau. Zum Umfang gehören unter anderem zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit jeweils 55 kW, ein Pufferspeicher mit 2.000 Litern, rund 500 Meter Heizungsverrohrung, rund 50 Meter Verrohrung für Heizung und Kühlung, etwa 1.650 Meter Mehrschichtverbundrohr sowie 89 Heizkörper und eine Baubeheizung für 16 Wochen. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichHeizungsanlage für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal
Wittlich · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land beschafft die Heizungsanlage für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Salmtal. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine modulierende Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 bis 50 Kilowatt, einen Pufferspeicher mit 2.000 Litern, Heizkreisverteiler, rund 550 Quadratmeter Fußbodenheizung, rund 595 Quadratmeter Industrieflächenheizung sowie 350 Meter Heizungsrohrleitungen aus Edelstahl. Die Leistung ist in der Region Wittlich im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Gebietscode DEB22) auszuführen; Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
7 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 03:36 (Europe/Berlin)
EJD LV Heizung Kälte.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 120 KB
EJD LV Heizung Kälte.x83
X83 · Leistungsverzeichnis · 165 KB
Angebotsschreiben TGA Heizung.pdf
PDF · Anschreiben · 127 KB
Deckblatt für die Bewerbung als Bietergemeinschaft TGA-Heizung.pdf
PDF · Sonstiges · 133 KB
Eigenerklärung Russland TGA-Heizung.pdf
PDF · Formular · 111 KB
Erklärung zur Eignung TGA-Heizung.pdf
PDF · Formular · 192 KB
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe TGA-Heizung.pdf
PDF · Formular · 119 KB
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
31 vergleichbare Verfahren, davon 13 mit erfasstem Zuschlag · 11 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 539.482,05 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 53 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
R. Braun und Sohn & Co. GmbH · Troisdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik · Salmtal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gammel Engineering GmbH · Abensberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Pleitz GmbH · Laucha
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Apleona Wolfferts Gebäudetechnik · Köln
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Karl Köhler GmbH · Besigheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Paul Ruhwinkel GmbH & Co.KG · Ochtrup
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schäfer Rohrnetz- und Anlagenbau GmbH · Dotternhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WTI Wohn-, Tief- und Industriebau GmbH · Kempten (Allgäu)
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ST GEBÄUDETECHNIK GMBH · Potsdam
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Brainergy Park Energie GmbH
52428 · Jülich
mjohannes@brainergy-park-energie.de+49 152 094081804 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
fabian.etteldorf@eon.com+49 231 438-2663
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de+49 2211473045
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 03:36 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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