Generalplanungsleistungen für Umbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Schwarmstedt
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 608249-2026
- Verfahrensnummer
- 63108d2f-15a7-4572-942d-cf56dc0f0863
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Schwarmstedt vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Am Loh“ in Schwarmstedt, Niedersachsen. Beauftragt werden unter anderem Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Planung der technischen Ausrüstung nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Einrichtung soll für die Betreuung von fünf Gruppen weiterentwickelt, barrierefrei erschlossen und funktional verbessert werden; die Umbau- und Sanierungskosten werden auf rund 2,9 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Sachstand Der Kindergarten Am Loh in 29690 Schwarmstedt wurde in mehreren Abschnitten errichtet. Der älteste Gebäudeteil wurde vor 1950 errichtet und 1955 und 1969 in einheitlicher Gestaltung erweitert. In ihm befinden sich zurzeit erdgeschossig ein Gruppenraum, Küche und Nebenräume. Im Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen und ein Personalraum. Der Altbau ist unterkellert. Ergänzt wurde das Gebäude 1990 durch einen Anbau, der erdgeschossig Leitungsbüro, einen multifunktional genutzten Raum, zwei Gruppenräume und Nebenräume aufnimmt. In Souterrainlage befindet sich eine große, ursprünglich als Werkraum genutzte Abstellfläche. Ein zweiter Anbau erfolgte 2007. In ihm befinden sich erdgeschossig zwei Krippenräume und ebenfalls in Souterrainlage der Bewegungsraum, der über das Kellergeschoss des Altbaus angebunden ist. Aufgrund des Gebäudealters ist eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Des Weiteren fehlen notwendige Räumlichkeiten, insbesondere Ruhe- und Differenzierungsräume, Materialräume, von der Größe ausreichende Büro- und Personalräume so-wie Personal WC. Die bestehende Einrichtung ist aufgrund von unterschiedlichen Höhenniveaus innerhalb des Gebäudes nicht barrierefrei. Sinnvolle funktionale Abläufe sind aufgrund der über die Jahre gewachsenen Gebäudestruktur in vielen Bereichen nicht mehr gegeben - beispielsweise ist der Bewegungsraum nur über Kellergeschossräume und darüber hinaus nicht barrierefrei zu erschließen. Eine umfassende energetische Sanierung ist daher sinnvoll, wenn der Kindergarten gleichzeitig auch im Hinblick auf Raumprogramm und funktionale Abläufe zukunftsfähig entwickelt wird. Machbarkeitsstudie Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden 2023 unterschiedliche Lösungsansätze untersucht. Neben einer Sanierung und Umbau im Bestand (Variante A) wurden ein Teilneubau (nach Abriss Altbau) und Sanierung (Variante B und C) sowie ein Neubau auf einem Ersatzgrundstück (Variante D) betrachtet. Aus wirtschaftlichen Gründen hat mach sich für die Variante A - Umbau und Sanierung im Bestand entschieden, die nunmehr Grundlage der weiteren Planung sein soll. Variante A Bei Variante A erfolgt ein Umbau und eine Sanierung des Gebäudebestandes. Um das gesamte Gebäude barrierefrei zu erschließen, wird ein neues Treppenhaus mit Aufzug im Übergang zwischen Altbau und Erweiterungsbau von 1990 errichtet. Mit dem Aufzug werden Kellergeschoss, beide Erdgeschossebenen und das Obergeschoss erschlossen. Im Obergeschoss des Altbaus entstehen durch Umbau im Bestand zwei Gruppenräume mit den zugehörigen Wasch- und Materialräumen und vorgelagerten Garderoben. Zur Sicherstellung eines zweiten, notwendigen baulichen Rettungsweges - der erste bauliche Rettungsweg wird über das neue Treppenhaus gewährleistet - wird eine außenliegende Fluchttreppe an der zur Straße "am Loh" gelegenen Gebäudeseite errichtet. Im Erdgeschoss des Altbaus werden Verwaltungsräume - Büros und Personalraum, Küche und Hauswirtschaftsraum sowie die erforderlichen Nebenräume untergebracht. Die Nutzungen im Erweiterungsbau von 1990 bleiben unverändert. Dort befinden sich zwei Gruppenräume mit den zugehörigen Waschräumen und einen Therapie-/Besprechungsraum. Das Erdgeschoss des Anbaus von 2008 wird zur Anordnung eines Gruppenraumes mit Ruhe-/Differenzierungsraum genutzt. Der dazugehörige Waschraum befindet sich ebenso wie die Garderobe unmittelbar angrenzend im Altbau. Im Souterrain, welches nun durch das neue Treppenhaus und den Aufzug erschlossen wird, wird die Anbindung an den Bewegungsraum aufgewertet und dieser durch eine neue Rampenanlage barrierefrei erschlossen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen erfolgt eine im Wesentlichen vollständige Erneuerung der gesamten Gebäudetechnik. Der Innenausbau wird in Abhängigkeit von Alter der jeweiligen Bauteile und Erfordernis durch Umbaumaßnahmen saniert. Der Altbau erhält eine energetische Sanierung, bei der das gesamte Dach erneuert und entsprechend dem aktuellen Standard gedämmt wird. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem oder eine Mineralfaserdämmung mit Vorhangfassade. Sämtliche Fenster werden erneuert. Der Erweiterungsbau von 1990 entspricht den Dämmstandards der Errichtungszeit. Die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes GEG werden damit zwar nicht erfüllt, jedoch haben Gebäude nach den Anforderungen der damaligen Wärmeschutzverordnung bereits einen vernünftigen Dämmstandard. Da an der Verblendsteinfassade aufgrund der Langlebigkeit des Materials auch langfristig kein Sanierungsbedarf besteht, ist eine zusätzliche energetische Sanierung der Fassaden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht notwendig. Die Fenster befinden sich zurzeit in einem intakten Zu-stand. Eine altersbedingte Erneuerung ist aber mittelfristig erforderlich. Daher ist die Erneuerung der Fenster zur Verbesserung der energetischen Qualität vorgesehen. Beim Anbau von 2008 ist Baujahrbedingt keine energetische Ertüchtigung vorgesehen. Die Variante A dient lediglich als Grundlage für die weitere Planung. Optimierungen am Grundriss zur Umsetzung des Raumprogramm sind wünschenswert. Raumprogramm Als Planungsgrundlage wird ein Raumprogramm aufgestellt, welches die aktuellen Raumbedarfe einer Kindertageseinrichtung für die Betreuung von fünf Gruppen berücksichtigt. Dabei werden alle Gruppen im Raumprogramm einheitlich ausgebildet, unabhängig davon, ob sie als Regelgruppe mit etwas größerem Platzbedarf für maximal 25 Kinder oder Krippengruppe mit etwas geringerem Platzbedarf für maximal 15 Kinder genutzt werden. Die Gesamtkosten für den Umbau und die Sanierung werden auf rund 2,9 Mio. EUR brutto geschätzt. Mit der Bearbeitung ist unmittelbar nah Beauftragung zu beginnen und eine Fertigstellung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gemeinde Schwarmstedt - Umbau Kita "Am Loh" - Generalplanungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der gesamten Grundstücksentwässerung - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - bei Bedarf: Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gemeinde Schwarmstedt - Umbau Kita "Am Loh" - Generalplanungsleistungen
- Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
- 70 %
- Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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Gemeinde Schwarmstedt
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nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Schwarmstedt beschafft Generalplanungsleistungen für den Umbau der Kindertagesstätte „Am Loh“ in Schwarmstedt, Niedersachsen. Die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
91 % ähnlichIngenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer Kindertagesstätte
Stralendorf · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Dümmer, vertreten durch das Amt Stralendorf, vergibt Ingenieurleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Seepferdchen“ in der Region Stralendorf. Die Planung betrifft die technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst in den Leistungsphasen 1 bis 4; die Leistungsphasen 5 bis 8 können optional beauftragt werden. Die geplante Kindertagesstätte ist für 55 Kinder ausgelegt, darunter 10 Krippenkinder und 45 Kindergartenkinder, und die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
79 % ähnlichObjekt- und Freianlagenplanung für Umbau, Anbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Arzbach · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ortsgemeinde Arzbach vergibt Planungsleistungen für den Umbau, einen etwa 175 m² großen Anbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte in Arzbach. Die Einrichtung bleibt auf maximal 65 Kinder ausgelegt, soll jedoch um eine Mensa, einen Schlafraum und weitere Nebenräume ergänzt werden. Beauftragt werden stufenweise die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen nach den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 und anschließend optional für die Leistungsphasen 5 bis 9. Der Auftrag soll voraussichtlich im Dezember 2026 vergeben werden; die Genehmigungsplanung wird für die Fördermittelbeantragung bis zum 13. August 2027 benötigt, der Baubeginn ist für 2028 und der Abschluss bis spätestens Mitte oder Ende 2029 vorgesehen.
78 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen einer Kindertagesstätte
Arzbach · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ortsgemeinde Arzbach beauftragt die Fachplanung für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen beim Um- und Anbau sowie der energetischen Sanierung der Kindertagesstätte in Arzbach. Vorgesehen sind die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Planung der Großküchentechnik; zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt werden. Der Anbau umfasst voraussichtlich rund 175 m² Bruttogrundfläche, die Einrichtung bleibt für maximal 65 Kinder ausgelegt, der Auftrag soll voraussichtlich im Dezember 2026 vergeben werden und die Bauausführung ist für 2028 bis spätestens Mitte oder Ende 2029 vorgesehen.
71 % ähnlichTragwerksplanung für Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte Seepferdchen
Stralendorf · Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Dümmer, vertreten durch das Amt Stralendorf, beauftragt Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung beim Umbau und der Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte „Seepferdchen“. Die Einrichtung soll künftig 55 Kinder betreuen, darunter 10 Krippen- und 45 Kindergartenkinder; dabei wird ein bisher von der Gemeinde genutzter Gebäudeteil einbezogen. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, die Leistungsphasen 5 und 6 können nach Bewilligung von Fördermitteln optional folgen. Die Einrichtung liegt in der Region Stralendorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
70 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einer siebengruppigen Kita
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Heizung, Lüftung und Sanitär eines Neubaus für eine siebengruppige Kindertagesstätte. Der Neubau entsteht auf einem rund 3.086 m² großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 stufenweise und auf Abruf. Die Frist für die Einreichung endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
70 % ähnlichTragwerksplanung für Umbau, Anbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Arzbach · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ortsgemeinde Arzbach vergibt Tragwerksplanungsleistungen für den Umbau, einen Anbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte in Arzbach. Vorgesehen ist ein Anbau von rund 175 m² Bruttogrundfläche; die Einrichtung bleibt auf maximal 65 Kinder ausgelegt. Beauftragt werden zunächst die Planungsphasen 1 bis 4 bis zur Genehmigungsplanung und anschließend optional die Phasen 5 und 6; der Auftrag soll voraussichtlich im Dezember 2026 vergeben werden, die Bauausführung ist für 2028 bis spätestens Mitte oder Ende 2029 vorgesehen.
69 % ähnlichObjektplanung für den Umbau und die Sanierung der Kita Seepferdchen
Stralendorf · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Dümmer vergibt Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte Seepferdchen. Gesucht wird die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Leistungsphasen 2 bis 8, für eine Kita mit 55 Betreuungsplätzen: 10 Krippen- und 45 Kindergartenplätze. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4 und erfolgt sofort; die Leistungsphasen 5 bis 8 werden nur nach Bewilligung von Fördermitteln beauftragt. Der Auftraggeber ist die Gemeinde Dümmer, vertreten durch das Amt Stralendorf; die Ausschreibung ist der Region Stralendorf in Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
69 % ähnlichPlanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) einer Kindertagesstätte
Kinderbeuern · Offen · Frist 02.10.2026
Die Ortsgemeinde Kinderbeuern vergibt Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Anbau, Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Zauberwald“ in Kinderbeuern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Anlagen für Abwasser, Wasser, Wärme, Raumluft, Elektrik, Kommunikation und nutzungsspezifische Einrichtungen; die voraussichtlichen Nettokosten der technischen Ausrüstung betragen 322.815,88 Euro. Die Kindertagesstätte soll auf drei Gruppen mit insgesamt 54 Plätzen erweitert werden, die Ausführung ist bis Ende 2028 geplant; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
68 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung des neuen Kindergartens in Großenkneten
Großenkneten · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Großenkneten schreibt Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI 2021 aus, die den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung eines neuen Kindergartens umfassen. Die Leistungen beinhalten u.a. die Ausarbeitung von PV‑Anlagengröße, Heizungs‑ und Lüftungskonzept, Schallschutznachweis und Erstellung eines Gebäudeenergieberichts. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 22.09.2026. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne EU‑Fördermittel.
68 % ähnlichGebäudeplanung Umbau und Sanierung Kindertagesstätte Spatzennest
Klötze · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Klötze sucht einen Planer für die Gebäudeplanung zum Umbau und zur Sanierung der Kindertagesstätte Spatzennest in Sachsen-Anhalt. Die Leistungen umfassen alle Planungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Honorarzone III, einschließlich Vermessung und Baugrundgutachten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4, anschließend die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Bewerbungsfrist endet am 24. September 2026.
68 % ähnlichIngenieurleistungen für technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte
Stralendorf · Offen · Frist 13.10.2026
Die Gemeinde Stralendorf, vertreten durch das Amt Stralendorf, vergibt Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung des geplanten Neubaus der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Stralendorf. Die eingeschossige Einrichtung soll auf rund 328 Quadratmetern Nettofläche Platz für 40 Kinder bieten und auf einem etwa 1.600 Quadratmeter großen Grundstück entstehen. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für die Anlagengruppen 4 und 5; die Leistungsphasen 5 bis 9 können nach Bewilligung von Fördermitteln optional beauftragt werden. Angebote sind bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
67 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) – Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung
Meckesheim · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Meckesheim beauftragt die Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) für drei altersgemischte Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (HLS, Elektro) sowie die Tragwerksplanung und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026. Der Auftraggeber trägt die Kosten selbst.
67 % ähnlichPlanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau eines viergruppigen Kindergartens
Renquishausen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Gemeinde Renquishausen vergibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung des Neubaus beziehungsweise Anbaus eines viergruppigen Kindergartens in Renquishausen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einschließlich Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen sowie lufttechnischer Anlagen. Der Kindergarten soll als zweigeschossiger Holz-Hybridbau in Hanglage entstehen und an das bestehende Gemeindezentrum angebunden werden. Die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026 um 12:00 Uhr UTC.
67 % ähnlichPlanungsleistungen für Dachsanierung, Brandschutztüren und Kellerlüftung einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Bad Dürrenberg beauftragt Planungsleistungen für die Kindertagesstätte Max & Moritz in der Seumestraße 20 in Bad Dürrenberg. Vorgesehen sind die Erneuerung der Dacheindeckung, der Einbau von sieben dicht- und selbstschließenden Brandschutztüren sowie einer Lüftungsanlage mit hygrostatischen Lüftern und erforderlichen Kernbohrungen im Kellergeschoss. Gesucht werden Objektplanungen für Gebäude und technische Ausrüstung für Elektroinstallationen über die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden, eine Fortführung ist von der Zustimmung des Bauausschusses abhängig. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026.
66 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Schulbetreuung
Bad Homburg v. d. Höhe · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beauftragt Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung eines Neubaus im Ortsteil Ober-Eschbach. Vorgesehen sind eine Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen sowie integrierte Schulbetreuung, einschließlich unter anderem Differenzierungs- und Mehrzweckräumen, Cafeteria, Sanitär-, Büro-, Personal-, Garderoben- und Lagerräumen sowie einem Küchentrakt. Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
64 % ähnlichObjektplanung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim sucht einen Planer für die Objektplanung (Leistungsphasen I und II) eines neuen Kindergartens im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Kindertagesstätte soll 100 Kinder in vier Gruppen aufnehmen, eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet werden. Das geschätzte Honorarvolumen beträgt etwa 340.000 Euro, Bewerbungsfrist ist der 23. September 2026.
64 % ähnlichObjektplanung für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte in Neuwied
Neuwied · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadtverwaltung Neuwied sucht Objektplanungsleistungen für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte am Raiffeisenring 1 in Neuwied. Auf einem etwa 3.000 Quadratmeter großen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule soll ein offenes Betreuungskonzept umgesetzt werden. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 sind bereits erstellt; der Bauantrag wurde im März 2026 eingereicht und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
64 % ähnlichFachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) beim Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Das Projekt umfasst die Planung einer modernen, zukunftsfähigen Gebäudeausstattung inklusive einer Frischkochküche für etwa 200 Essen täglich. Die anrechenbaren Kosten für die technischen Anlagen werden auf etwa 805.000 Euro netto geschätzt, mit Bewerbungsfrist bis September 2026.
64 % ähnlichIngenieurleistungen für die technische Ausrüstung der Kita Seepferdchen
Stralendorf · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Dümmer, vertreten durch das Amt Stralendorf, schreibt Ingenieurleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Seepferdchen“ in Dümmer aus. Beauftragt werden Fachplanungen für die technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4; die Leistungsphasen 5 bis 8 können nach Bewilligung von Fördermitteln optional beauftragt werden. Die sanierte Einrichtung soll Platz für 55 Kinder bieten, und Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
63 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gemeinde Schwarmstedt
29690 · Schwarmstedt
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de0511 590975-601 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
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vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Kontakt laut Bekanntmachung
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Quellen und Datenstand
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