Anlage 8 - Bewertungsmatrix STAND 07.09.pdf

Generalplanungsleistungen für Umbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 19:00 (Europe/Berlin)

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Auftraggeber: Gemeinde Schwarmstedt Projekt: Umbau Kita „Am Loh“ Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

  1. Schritt: Bewertung Referenzen

1.1. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der NutzungsanforderungenVergleichbarkeit des PlanungsanforderungenVergleichbarkeit der Baukosten KG 300 + 400 (brutto)
Sanierung oder Umbau im Bestand= 3 PunkteKindertagesstätte= 3 PunkteBauabschnittsweise Um- setzung und Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb= 3 Punkte> 2,0 Mio. €= 3 Punkte
Erweiterung* oder Moder- nisierung= 2 PunkteSchule= 2 PunkteBauabschnittsweise Um- setzung oder Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb= 2 Punkte≥ 1,3 Mio. €= 2 Punkte
Neubau= 1 PunktSonstige= 1 PunktKeine bauabschnitts- weise Umsetzung und keine Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb= 1 Punkt< 1,3 Mio. €= 1 Punkt

*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erwei- terungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.

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Auftraggeber: Gemeinde Schwarmstedt Projekt: Umbau Kita „Am Loh“ Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

1.2. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der NutzungsanforderungenVergleichbarkeit des PlanungsanforderungenVergleichbarkeit der Baukosten KG 400 (brutto)
Sanierung oder Umbau im Bestand= 3 PunkteKindertagesstätte= 3 PunkteBauabschnittsweise Um- setzung und Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb= 3 Punkte> 800.000 €= 3 Punkte
Erweiterung* oder Moder- nisierung= 2 PunkteSchule= 2 PunkteBauabschnittsweise Um- setzung oder Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb= 2 Punkte≥ 500.000 €= 2 Punkte
Neubau= 1 PunktSonstige= 1 PunktKeine bauabschnitts- weise Umsetzung und keine Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb= 1 Punkt< 500.000 €= 1 Punkt
  1. Schritt: Addition der Punkte

Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 12 Punkte erreichbar. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 36 Punkte.

  1. Schritt: Gewichtung der Punkte

Erreichte Punkte Objektplanung Gebäude und Innenräume x Gewichtungsfaktor 0,60 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Fachplanung Technische Ausrüstung x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)

  1. Schritt: Rangfolge

Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben maximal 36 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).

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