Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturerschließung eines meldefähigen Sicherheitszauns

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Flughafen München GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.08.2026
Bekanntmachungsnummer
592884-2026
Verfahrensnummer
2878e2f9-ee0c-4dc5-8818-3c9d94f52d69
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71322000 · Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau; 71327000 · Dienstleistungen in der TragwerksplanungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH beschafft Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der technischen Perimetersicherung entlang der äußeren Flughafenumzäunung am Flughafen München. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Kabeltiefbau, Kabeltrassen, Schutzrohranlagen, Schächte, Querungen, Energie- und Dateninfrastruktur sowie Masten mit Fundamenten und deren Einbindung in die bestehende Flughafeninfrastruktur. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und umfasst Objekt- und Fachplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6; Bewerbungsschluss ist der 28. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Projekt "M3 Meldefähiger Zaun" am Flughafen München. Ziel der Maßnahme ist die planerische Vorbereitung und Umsetzung der Infrastrukturerschließung zur Erweiterung der technischen Perimetersicherung entlang der äußeren Flughafenumzäunung. Hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Versorgung sicherheitstechnischer Einrichtungen zu schaffen. Die Leistungen umfassen die Generalplanung auf Grundlage der HOAI für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Der Planungsumfang beinhaltet insbesondere Kabeltiefbau, Kabeltrassen, Kabelschutzrohranlagen, Kabelzugschächte, Querungen, Bestandseinbindungen, Energieversorgungs- und Dateninfrastruktur, Masten einschließlich Fundamente sowie die Einbindung der technischen Anlagen in die bestehende Infrastruktur des Flughafens. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Vorgesehen sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun

    Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung der Infrastrukturerschließung des Projekts "M3 Meldefähiger Zaun". Die Maßnahme dient der Erweiterung der technischen Perimetersicherung und umfasst die Planung der hierfür erforderlichen baulichen und technischen Infrastruktur entlang des Flughafenperimeters. Grundlage bilden die Anforderungen an die Detektion von Manipulationen an der Zaunanlage sowie unberechtigten Zutritten zum Sicherheitsbereich. Gegenstand der Beauftragung sind Generalplanerleistungen für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung von: - Kabeltiefbau und Kabeltrassen einschließlich Neubau- und Anbindung an Bestandstrassen, - Kabelschutzrohr- und Kabelzuganlagen, - Energie- und Datenversorgungsinfrastruktur, - Verteilereinrichtungen und technischen Anbindungen, - Masten und Mastfundamenten für Kameras, - erforderlichen Querungen und Bestandseinbindungen, - Schnittstellen zu vorhandenen technischen Anlagen und Systemen. Die Planung ist unter Berücksichtigung des laufenden Flughafenbetriebs, der bestehenden Infrastruktur, der Anforderungen des Sicherheitsbereichs sowie der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten und Fachgewerken zu erbringen. Die Generalplanerverantwortung umfasst die fachliche, terminliche, kosten- und schnittstellenbezogene Koordination sämtlicher vertragsgegenständlicher Planungsleistungen. Die Leistungen werden stufenweise vergeben: - Projektstufe 1: LPH 1-2, - Projektstufe 2: LPH 3-4, - Projektstufe 3: LPH 5, - Projektstufe 4: LPH 6-7 (TWP bis LPH 6), - Projektstufe 5: LPH 8. Die Kamera-, Sensor- und Detektionstechnik ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese Gewerke werden gesondert geplant und vergeben. Die hierfür erforderlichen baulichen, statischen, elektrischen und infrastrukturellen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Schnittstellen sind jedoch durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · 2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun

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Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
2026-1005029_Bewerbungsbogen.docxAnschreiben73 KB
2026-1005029_Vorläufige Vergabeunterlagen.pdfSonstiges1,3 MB
260804_FMG_Bewertungsmatrix_Teilnahmewettbewerb.xlsxSonstiges16 KB
Erlaubte und geblockte Office-Dokumentenformate.pdfSonstiges319 KB
Leitfaden eVergabe_TNW.pdfSonstiges637 KB

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren45vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag36 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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    2,8 Mio. €
    02.06.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Flughafen München GmbH

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Laufende Rahmenverträge

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