Fortentwicklung und Neuimplementierung einer Daten- und Informationsplattform
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.500.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 469239-2026
- Verfahrensnummer
- 5ec5469e-49d5-4020-a156-befbfbaad636
- CPV-Codes
- 72250000 · Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
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Kurzbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium in Mainz, beschafft die funktionale, technische und gestalterische Neuimplementierung beziehungsweise den Nachbau einer bestehenden Daten- und Informationsplattform (DIP). Zum Umfang gehören außerdem neue und veränderte Inhalte, Darstellungen, Funktionen und Prozesse sowie eine einheitliche, integrierte, modulare und nutzerfreundliche Systemlandschaft, die herstellerneutral und interoperabel umgesetzt wird. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro; die Laufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben, der Leistungsort liegt im Raum Mainz beziehungsweise Rheinland-Pfalz und die Angebotsfrist endet am 7. August 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Fortentwicklung der bestehenden Internetplattform ist eine möglichst einheitliche, integrierte, modulare, nutzerfreundliche Systemlandschaft bereitzustellen, die aktuellen technischen Möglichkeiten nutzt und ausschöpft. Die Umsetzung hat herstellerneutral, interoperabel und ohne vermeidbare Abhängigkeit von proprietären Datenformaten zu erfolgen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fortentwicklung Daten- und Informationsplattform (DIP) 2027
Gegenstand der Ausschreibung ist dabei die funktionale, technische und gestalterische Neuimplementierung beziehungsweise der Nachbau der bestehenden Plattformlandschaft sowie das Schaffen neuer und veränderter Inhalte, Darstellungen, Funktionen und Prozesse auf Grundlage der hier dargestellten Anforderungen sowie weiteren fachlichen Anforderungen, Beschreibungen, Referenzansichten, Prozessvorgaben des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber. Der bisherige Quelltext der bestehenden Plattform wird dem Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat die Plattform daher eigenständig neu zu erstellen.
Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Leistung
- 70 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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23 % ähnlichErweiterter Support-Vertrag für Fortinet-Produkte
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft einen erweiterten Support-Vertrag für Fortinet-Produkte. Die Vertragsdauer beträgt 1.095 Tage; weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
22 % ähnlichWartung, Support und Weiterentwicklung einer bestehenden Jitsi-Umgebung
Düsseldorf · Offen · Frist 18.09.2026
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) beschafft einen Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung seiner bestehenden Jitsi-Videokonferenzumgebung einschließlich des zugehörigen Managementsystems. Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und umfassen unter anderem Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung, Sicherheitsbewertungen, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation sowie die Integration angrenzender Systeme. Der Leistungsort liegt in Düsseldorf beziehungsweise der Region DEA11; die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage. Angebote können bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
21 % ähnlichAufbau einer landesweiten Prozessmanagement-Infrastruktur mit der PICTURE-Prozessplattform
Cottbus · Offen
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg beabsichtigt, für die brandenburgischen Kommunen eine einheitliche, landesweite Prozessmanagement-Infrastruktur auf Basis der PICTURE-Prozessplattform aufzubauen. Vorgesehen sind unter anderem ein zentrales Prozessregister, eine Prozessbibliothek mit bestehenden Prozesskatalogen aus dem öffentlichen Sektor sowie eine geeignete Methode zur Prozessmodellierung. Ein konkreter Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht angegeben.
21 % ähnlichRahmenvertrag für Website-Relaunch und Markenrollout
Offen · Frist 29.09.2026
Die Universität Trier beschafft einen Rahmenvertrag für den Relaunch ihrer Website und den Rollout ihrer Marke. Der Auftrag umfasst Leistungen zur Überarbeitung des Webauftritts sowie zur Umsetzung der Markenidentität. Die Leistungserbringung ist der Region Trier beziehungsweise dem NUTS-Gebiet DEB in Rheinland-Pfalz zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
21 % ähnlichDesign-, User-Experience- und Frontend-Entwicklungsdienstleistungen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München, beschafft Dienstleistungen in zwei Bereichen: Gestaltung der Benutzeroberfläche (User Interface, UI) und des Nutzungserlebnisses (User Experience, UX) sowie Frontend-Entwicklung. Die Leistungen werden in der Region München erbracht und sind je Bereich für eine Dauer von 720 Tagen vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
21 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Entwicklung und Pflege von Web- und mobilen Anwendungen
München · Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, beschafft Dienstleistungen zur Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Web- und mobilen Anwendungen. Die Leistungen werden in den Referenzarchitekturen Racy10 und Racy25 erbracht und sind in fünf Lose aufgeteilt; je Los sind etwa 75.000 Arbeitsstunden über vier Jahre vorgesehen, mit einem angegebenen geschätzten Wert von 9,375 Millionen Euro. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
20 % ähnlichWartung und Weiterentwicklung der Online-Editionen zu Kabinettsprotokollen und Reichskanzleiakten
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, beschafft für das Bundesarchiv (BArch) eine Rahmenvereinbarung zur regelmäßigen Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der Online-Editionen „Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung“ und „Akten der Reichskanzlei“. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Dokumentation der Maßnahmen sowie Beratung zu aktuellen Standards, unter anderem im Bereich der Benutzeroberfläche. Der geschätzte Auftragswert beträgt 252.100,84 Euro; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:30 Uhr, der Auftraggeber hat seinen Sitz in Bonn.
19 % ähnlichSupport-Dienstleistungen und Lizenzen für Firewall-Infrastruktur 2026
Mainz · Offen · Frist 18.09.2026
Die Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) beschafft Support-Dienstleistungen und Lizenzen für die mehrstufige Firewall-Infrastruktur. Das Los umfasst die Wartung der äußeren und inneren Stufen sowie mögliche Systemerweiterungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1095 Tage (ca. drei Jahre) und der geschätzte Auftragswert liegt bei 1,1 Millionen Euro. Angebotsfrist ist der 18. September 2026.
19 % ähnlichSichere Dateiaustauschplattform mit Lizenzen, Implementierung, Support und Wartung
Schwerin · Offen · Frist 13.10.2026
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) sucht eine sichere Dateiaustauschplattform für den Zweckverband und seine Mitglieder, einschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsseltem Dateiaustausch, E-Mail- und Massenversand sowie der Bereitstellung von Dateien. Beschafft werden Softwarelizenzen als Software-as-a-Service (SaaS, Nutzung über das Internet) oder zur lokalen Installation (On-Premise) sowie Leistungen für Implementierung, Support und Wartung im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 376.000 Euro; die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, und Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
19 % ähnlichKonzeption, Aufbau und Betrieb einer Nextcloud-Plattform
Offen · Frist 23.09.2026
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) beschafft Dienstleistungen für die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb einer Nextcloud-Plattform. Der Auftrag ist der Region Sachsen-Anhalt zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
18 % ähnlichSystementwurf und Entwicklung einer webbasierten Datenbank für die kommunale Abwasserbeseitigung
Dresden · Offen · Frist 24.09.2026
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden beschafft den Systementwurf und die Softwareentwicklung für KARLAS, die „Kommunalabwasserrichtlinie Anwendung Sachsen“. Gegenstand ist die Neuerstellung einer webbasierten Datenbankanwendung für die kommunale Abwasserbeseitigung. Der Leistungsort liegt in der Region Dresden; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
17 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: META-LEVEL Software AG
Zuschlagswert: 1.500.000 EUR · Vertragsschluss: 14.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 19:51 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
3 vergleichbare Verfahren, davon 2 mit erfasstem Zuschlag · 1 veröffentlichte Auftragnehmerkennung.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
rubicon IT GmbH · Wien
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Betreuung von SAP-Modulen für drei Jahre mit Verlängerungsoption
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik · Garching bei München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2027
Auftragnehmer: CONVOTIS Services GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Terminalhardware und Systembetreuung für Zeiterfassungssysteme
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: dremo.systems oHG
Vertragsschluss: 08.08.2025
Zuschlagswert: 455.000 EUR
- Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-Dienstleistungen
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber) · Neuss
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.03.2028
Auftragnehmer: Computacenter AG & Co. oHG
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 42.361.022 EUR
- Rahmenvertrag für Hitachi-Vantara-Speichersysteme und IT-Services
Mobil ISC GmbH · Lehrte
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.07.2028
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 17.07.2026
Zuschlagswert: 5.800.000 EUR
- Managed Services für Microsoft-365-Arbeitsplätze und aktive Netzwerkinfrastruktur
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.07.2028
Auftragnehmer: Group24 AG
Vertragsschluss: 21.07.2026
Zuschlagswert: 1.226.440,72 EUR
- Beschaffung und Implementierung eines Enterprise-Content-Management-Systems
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.03.2029
Auftragnehmer: SER Solutions Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 28.03.2025
Zuschlagswert: 2.600.000 EUR
- Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung eines Video-Management-Systems
Land Sachsen-Anhalt. Landtag von Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2029
Auftragnehmer: creativestyle GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2025
Zuschlagswert: 450.000 EUR
- Software für eine No-Code-Datenbank mit Support und Implementierungsleistungen
BWI GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.05.2030
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium
55118 · Mainz
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-60501 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de+49 6131-160
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 00:43 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 19:51 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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