Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.10.2026, 09:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Ubstadt-Weiher
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 31.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 599534-2026
- Verfahrensnummer
- 0c2a504f-5e94-428b-9162-cca9a40fb0ab
- CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45214100 · Bauarbeiten für Kindergärten; 45215100 · Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen; 45262320 · Estricharbeiten; 45262321 · Estricharbeiten (Fußboden)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis im Ortsteil Zeutern. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Dämmarbeiten, Randdämmstreifen sowie verschiedene Heizestriche und Verbundestriche auf insgesamt mehreren hundert Quadratmetern. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 7:59 Uhr (koordinierte Weltzeit), eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Estricharbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Estricharbeiten
- Dampfdiffusionssperre ca. 726 qm - Ausgleichsdämmung ca. 1.175 qm - Trittschlldämmung ca. 81 qm - Randdämmstreifen ca. 1.353 lfdm - Calciumsulfatestrich als Heizestrich ca. 684 qm - Heizestrich als Schnellestrich ca. 263 qm - Zementestrich als Heizestrich ca. 140 qm - Verbundestrich im Gefälle ca. (Umgang DG) ca. 134 qm
Frist: 08.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Estricharbeiten
- Wertungssumme ist der Preis einschließlich der Wartungskosten 100%
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
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Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gemeinde Ubstadt-Weiher
76698 · Ubstadt-Weiher
gemeinde@ubstadt-weiher.de+49 7251 617-07 erfasste Verfahren, davon 4 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
gemeinde@ubstadt-weiher.de+49 7251 617-0
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721 926-8730
Abteilung Vergabe
g-ka@fc-gruppe.de+49 721 96196-2400
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 22:48 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 31.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 02:14 (Europe/Berlin)
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