Erneuerung von Ventilator, Motor und Diffusor im Akustikwindkanal

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.200.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Braunschweig
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
31.08.2026
Bekanntmachungsnummer
598866-2026
Verfahrensnummer
2f1020d2-1ccf-4d13-b7dd-f288a687fa43
CPV-Codes
31100000 · Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren; 42142000 · Teile für Getriebe und Antriebselemente

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Kurzbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) in Braunschweig beschafft die Erneuerung von Ventilator, Motor und Diffusor im Akustikwindkanal Braunschweig. Der Auftrag umfasst eine aerodynamische Entwurfsstudie, die Fertigung einschließlich Belastungsanalysen und Probemontagen sowie den Einbau und die Inbetriebnahme der Komponenten. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 1,2 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Erneuerung von VENTILATOR, MOTOR und DIFFUSOR im Akustikwindkanal Braunschweig: 1. Entwurfsstudie Die Entwurfsstudie umfasst zunächst eine fundierte aerodynamische Bewertung des IstZustands im AWB. Die Ergebnisse dieser ersten aerodynamischen Studie werden mit numerischen Strömungssimulationen und experimentellen Ergebnissen verglichen, die das DLR im Rahmen der Planung der Windkanalsanierung erzielt hat. Der Umfang dieser Studie dient dazu, sicherzustellen, dass ein neuer Entwurf auf einer angemessenen Ausgangsbasis beruht, und die Kompetenzen des Auftragnehmers im Bereich der Aerodynamik nachzuweisen. Letzteres kann auch durch ausgearbeitete Beispiele aus anderen Projekten erfüllt werden. Zweitens müssen die aerodynamischen Eigenschaften des neuen Antriebssystems erarbeitet und ordnungsgemäß dokumentiert werden, beispielsweise hinsichtlich des mittleren Strömungsfeldes in allen Geschwindigkeitskomponenten stromabwärts der ersten Leitschaufel im AWB. Sowohl die Homogenität der Strömung als auch die mittlere Strömungsgeschwindigkeit sind entscheidende Kriterien für die Akzeptanz des Ergebnisses. Drittens und letztens muss ein detailliertes technisches Konzept für die Umsetzung erstellt werden. Das Konzept soll eine vollständige Beschreibung aller wesentlichen mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten, ihrer Abmessungen, Gewichte, der elektrischen Leistungsaufnahme usw. sowie ein Konzept für die Installation und die abschließende Inbetriebnahme enthalten. Die endgültige Abnahme der Entwurfsstudie durch das DLR ist das Kriterium für die Fortsetzung des Projekts. In jedem Fall sind die Ergebnisse der Entwurfsstudie sind letztendlich Eigentum des DLR, einschließlich aller Rechte für jede weitere interne Nutzung. Die Konstruktionsarbeiten umfassten einen Vorschlag für ein PC-basiertes Antriebssteuerungssystem, das einen Teil der Funktionalität des eigentlichen Systems übernimmt. Alle erforderlichen Informationen werden dem Kunden vom DLR zur Verfügung gestellt.2. Fertigung Das DLR verlangt eine dokumentierte Belastungsanalyse für kritische Bauteile wie den Ventilator und dessen Schaufeln, das Diffusorgehäuse oder die Tragkonstruktionen. Die Fertigung aller Komponenten ist direkt durch den Auftragnehmer durchzuführen. Sollte es erforderlich sein, einen Unterauftragnehmer mit der Fertigung von speziell für den Einsatz im AWB angepassten Komponenten zu beauftragen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, das DLR vor der Vergabe des Unterauftrags zu informieren. Für alle nicht standardmäßigen Komponenten wird eine Probemontage in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlangt, um das Risiko von Ausfällen und daraus resultierenden Verzögerungen während der Installation beim DLR zu minimieren. Das DLR hat das Recht, auf Anfrage bei den Installationstests anwesend zu sein, und wird über alle Ergebnisse informiert. Alle Tests sind durch Fotos, Videos und Protokolle ausreichend zu dokumentieren, je nachdem, was als aussagekräftigstes Mittel erachtet wird. 3. Einbau und Inbetriebnahme Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Komponenten beim DLR durch eigenes Personal oder mit Unterstützung von Subunternehmern zu installieren. Das/die Installationsteam(s) hat/haben alle erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel mitzubringen. Die Installation hat in einer festgelegten Reihenfolge zu erfolgen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem DLR rechtzeitig vor Beginn der praktischen Arbeiten vereinbart wurde

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · AWB Antriebserneuerung GI AUAA

    Erneuerung von VENTILATOR, MOTOR und DIFFUSOR im Akustikwindkanal Braunschweig: 1. Entwurfsstudie Die Entwurfsstudie umfasst zunächst eine fundierte aerodynamische Bewertung des IstZustands im AWB. Die Ergebnisse dieser ersten aerodynamischen Studie werden mit numerischen Strömungssimulationen und experimentellen Ergebnissen verglichen, die das DLR im Rahmen der Planung der Windkanalsanierung erzielt hat. Der Umfang dieser Studie dient dazu, sicherzustellen, dass ein neuer Entwurf auf einer angemessenen Ausgangsbasis beruht, und die Kompetenzen des Auftragnehmers im Bereich der Aerodynamik nachzuweisen. Letzteres kann auch durch ausgearbeitete Beispiele aus anderen Projekten erfüllt werden. Zweitens müssen die aerodynamischen Eigenschaften des neuen Antriebssystems erarbeitet und ordnungsgemäß dokumentiert werden, beispielsweise hinsichtlich des mittleren Strömungsfeldes in allen Geschwindigkeitskomponenten stromabwärts der ersten Leitschaufel im AWB. Sowohl die Homogenität der Strömung als auch die mittlere Strömungsgeschwindigkeit sind entscheidende Kriterien für die Akzeptanz des Ergebnisses. Drittens und letztens muss ein detailliertes technisches Konzept für die Umsetzung erstellt werden. Das Konzept soll eine vollständige Beschreibung aller wesentlichen mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten, ihrer Abmessungen, Gewichte, der elektrischen Leistungsaufnahme usw. sowie ein Konzept für die Installation und die abschließende Inbetriebnahme enthalten. Die endgültige Abnahme der Entwurfsstudie durch das DLR ist das Kriterium für die Fortsetzung des Projekts. In jedem Fall sind die Ergebnisse der Entwurfsstudie sind letztendlich Eigentum des DLR, einschließlich aller Rechte für jede weitere interne Nutzung. Die Konstruktionsarbeiten umfassten einen Vorschlag für ein PC-basiertes Antriebssteuerungssystem, das einen Teil der Funktionalität des eigentlichen Systems übernimmt. Alle erforderlichen Informationen werden dem Kunden vom DLR zur Verfügung gestellt.2. Fertigung Das DLR verlangt eine dokumentierte Belastungsanalyse für kritische Bauteile wie den Ventilator und dessen Schaufeln, das Diffusorgehäuse oder die Tragkonstruktionen. Die Fertigung aller Komponenten ist direkt durch den Auftragnehmer durchzuführen. Sollte es erforderlich sein, einen Unterauftragnehmer mit der Fertigung von speziell für den Einsatz im AWB angepassten Komponenten zu beauftragen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, das DLR vor der Vergabe des Unterauftrags zu informieren. Für alle nicht standardmäßigen Komponenten wird eine Probemontage in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlangt, um das Risiko von Ausfällen und daraus resultierenden Verzögerungen während der Installation beim DLR zu minimieren. Das DLR hat das Recht, auf Anfrage bei den Installationstests anwesend zu sein, und wird über alle Ergebnisse informiert. Alle Tests sind durch Fotos, Videos und Protokolle ausreichend zu dokumentieren, je nachdem, was als aussagekräftigstes Mittel erachtet wird. 3. Einbau und Inbetriebnahme Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Komponenten beim DLR durch eigenes Personal oder mit Unterstützung von Subunternehmern zu installieren. Das/die Installationsteam(s) hat/haben alle erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel mitzubringen. Die Installation hat in einer festgelegten Reihenfolge zu erfolgen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem DLR rechtzeitig vor Beginn der praktischen Arbeiten vereinbart wurde

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Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

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