Ertüchtigung Trinkwassernetz mit Sanitärausstattung am DLR Standort Köln

Status
Offen
Angebotsfrist
08.10.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
583649-2026
Verfahrensnummer
8785c26e-cd47-425b-b321-dcb64468f4be
CPV-Codes
45330000 · Installateurarbeiten

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Kurzbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln lässt sein Trinkwassernetz in etwa 40 Gebäuden ertüchtigen. Die Arbeiten umfassen den Rückbau alter Installationen sowie die Neuinstallation von rund 620 Metern Stahlrohr, etwa 520 Absperrventilen, Hauswasserstationen, Rückspülschutzfiltern und Druckminderer sowie Entnahmestellen zur Hygienespülung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlag nach Preis; Bewerbungsfrist ist der 8. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Am DLR Standort Köln wird das Trinkwassernetz ertüchtigt. Hierfür sind Hausanschlussleitungen, Armaturen und Entnahmestellen zur Hygienespülung zu installieren. Arbeiten an Trinkwassernetzen in ca. 40 Gebäuden am DLR Standort sind durchzuführen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ertüchtigung Trinkwassernetz

    Installation von Hausanschlussleitungen, Armaturen, Entnahmestellen zur Hygienespülung Arbeiten an Trinkwassernetzen in ca. 40 Gebäuden am Standort DLR in Köln Demontage und Rückbau von vorhandenen Installationen, Neuinstallation von ca. 620 m Rohr Stahl niro geschweißt TW AD 18-108 mm, dazugehörige Form-u. Verbindungsstücke, Befestigung und Rohrisolierungen, Probenahmeventile, ca. 520 Absperrventile DN 15-100, ca. 15 St. Hauswasserstationen, ca. 15 St. Rückspülschutzfilter und Druckminderer, 28 St. Ultraschall-Wasserzähler DN 25-100, 65 St. Hygienespülarmaturen (Waschtisch-, Küchenspüle), ca. 60 zentrale/leitungsgebundene Spüleinrichtungen, Dokumentationen

    Frist: 08.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4,5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils das entsprechende Formblatt einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. . Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4, GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Unterlagen und Informationen werden nachgefordert, sofern gemäß VOB/A §16a EU zugelassen

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LOT-0001 · Ertüchtigung Trinkwassernetz

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4,5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils das entsprechende Formblatt einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. . Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4, GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen. Unterlagen und Informationen werden nachgefordert, sofern gemäß VOB/A §16a EU zugelassen

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