Deckenerneuerung Landesstraßen Landkreis Nordhausen – Rahmenvereinbarung 2026/2027
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 7.395.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 581638-2026
- Verfahrensnummer
- 39c3edf9-60c2-427d-85f3-94fe3704d102
- CPV-Codes
- 45233251 · Erneuerung von Straßendecken
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Beseitigung von Fahrbahnschäden und abschnittsweisen Deckenerneuerung auf Landesstraßen im Landkreis Nordhausen. Innerhalb der Laufzeit vom 9. November 2026 bis 31. Dezember 2027 sollen bis zu fünf Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, mindestens drei sind bereits konkret bekannt (L 3080 Streckenabschnitte Nordhausen–Bielen, Bielen–AS Heringen, AS Heringen–Urbach). Die Sanierung erfolgt durch Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten mit einem geschätzten Gesamtvolumen von etwa 7,4 Millionen Euro.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen. Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden. Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte: L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden. Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Beseitigung Fahrbahnschäden, Abschnittsweise Deckenerneuerung - Rahmenvereinbarung 2026/20277.395.000 EUR
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen. Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden. Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte: L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden. Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Frist: 24.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
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LOT-0000 · Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Beseitigung Fahrbahnschäden, Abschnittsweise Deckenerneuerung - Rahmenvereinbarung 2026/2027
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Anforderungen
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
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50 % ähnlichKontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen für Straßenbau und Umweltanalytik
Erfurt · Offen · Frist 31.12.2029
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt im Open-House-Verfahren einen nicht exklusiven Rahmenvertrag für Kontrollprüfungen und weitere Baustoffuntersuchungen in der Region Erfurt beziehungsweise Thüringen. Der Leistungsumfang reicht von Untersuchungen an Böden, ungebundenen und gebundenen Tragschichten, Beton, Asphalt und Bitumen über die Erfassung von Oberflächeneigenschaften bis zur Umweltanalytik sowie Personal-, Fahrt- und Sonderleistungen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2029 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichErneuerung der Fahrbahndecke zwischen Herrenhausen und Garbsen
Fulda · Offen · Frist 25.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beschafft Bauleistungen zur Erneuerung der Deckschicht auf der Strecke zwischen Herrenhausen und Garbsen. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; weitere Angaben zum Umfang oder zur Ausführungsdauer liegen nicht vor.
48 % ähnlichRahmenvertrag für die bauliche Unterhaltung der Kreisstraßen 2026–2029
Offen · Frist 02.10.2026
Der Rhein-Kreis Neuss, vertreten durch die Landrätin und das Tiefbauamt, sucht einen Auftragnehmer für die bauliche Unterhaltung seiner Kreisstraßen. Der Rahmenvertrag gilt von 2026 bis 2029 und bezieht sich auf die Region des Rhein-Kreises Neuss in Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
48 % ähnlichKontrollprüfungen für ungebundene Schichten, Beton, Asphalt, Bitumen und Fahrbahneigenschaften
Hannover · Offen · Frist 31.12.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest in Hannover, sucht Vertragspartner für einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen. Der Leistungsumfang umfasst Prüfungen an Schichten ohne Bindemittel, Beton- und Asphaltbauweisen, Bitumen und Emulsionen sowie Messungen der Längsebenheit und Griffigkeit. Das Open-House-Verfahren läuft nach den vorliegenden Angaben bis zum 31. Dezember 2026.
47 % ähnlichFahrbahnsanierung auf verschiedenen Landesstraßen im Raum Solingen und Burscheid
Offen · Frist 22.09.2026
Ausgeschrieben sind Fahrbahnsanierungsarbeiten auf verschiedenen Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeistereien Solingen und Burscheid. Auftraggeber ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
47 % ähnlichStraßenwinterdienst im Landkreis Harz 2026‑2028
Wohnen am Weinberg Friedensstr. 4 06502 Weddersleben · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Harz beauftragt die Durchführung des Straßenwinterdienstes für die Jahre 2026 bis 2028. Es handelt sich um die Schneeräumung und Streuarbeiten auf kommunalen Straßen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an Dienstleister im Bereich Verkehrs- und Weginfrastruktur. Der Auftrag umfasst die gesamte Laufzeit von drei Jahren.
46 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
15 vergleichbare Verfahren, davon 6 mit erfasstem Zuschlag · 18 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 868.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BiGe Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
R&K Ingenieure GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Khoch3 GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BiGe SSF Ingenieure AG · Walow
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wagner Ingenieure GmbH · Haimhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Novak · Weimar
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DOST Ingenieurleistungen · Regensburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Reichlmair GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
projekTeam GG Ingenieure GmbH · Landshut
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region Nord
37327 · Leinefelde-Worbis
poststelle43@tlbv.thueringen.de0001 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de+49 361 57332 1254
Kontakt laut Bekanntmachung
poststelle43@tlbv.thueringen.de000
Kontakt laut Bekanntmachung
strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:34 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 11.09.2026, 11:38 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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