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Deckenerneuerung Landesstraßen Landkreis Nordhausen – Rahmenvereinbarung 2026/2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:38 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle Ort: Leinefelde-Worbis Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Datum: 17.08.2026 Ref. 43, Region Nord Siemensstraße 12 Tel.: +49 361 57-41740 37327 Leinefelde-Worbis Fax: +49 361 57-4174402 E-Mail: poststelle43@tlbv.thueringen.de Az.-Nr.: 152-0097/26-B-OV-43

Vergabeart

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Wettbewerblicher Dialog

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 24.09.2026 Uhrzeit: 10:00

Bindefrist endet am: 09.11.2026

EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

für eine Rahmenvereinbarung

Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

HVA B-StB EU-Teilnahmebedingungen

HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien

HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote

HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen

HVA B-StB Information Datenschutz

Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1

ThürVgG

B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Leistungsbeschreibung

HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 1

C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

HVA B-StB Angebotsschreiben

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG

D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

siehe 3.4

1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen-Leistungsbe- schreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber

der Bundesrepublik Deutschland des Freistaates Thüringen endvertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr, R e g io n N o r d

mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:

Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung und den Besonderen Vertrags- bedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem je- weiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das (die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das (die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist (sind).

Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt

ca. 5.500.000 EURO für die Grundlaufzeit

ca. 3.300.000 EURO/Jahr (bezogen auf die Verlängerungsoption)

Dieses Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt. Der AG behält sich vor einzelne Positionen zu erhö- hen bzw. zu reduzieren.

Höchstwert der Rahmenvereinbarung

8.800.000 EURO

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 2

2 Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt:

elektronisch über die Vergabeplattform

auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):

Name: Fax:

E-Mail:

Straße:

PLZ/Ort:

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzule- gen“)“.

3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzule- gen:

• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zu- schlagskriterien“)“

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert

nicht nachgefordert

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“

4 Losweise Vergabe:

Nein

Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die an einen Bie- ter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 3

5 Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

nicht zugelassen.

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen

Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

• Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,

• Kosten für die Verkürzung gesondert für:

• Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,

• ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.

• Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,

• Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,

• Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,

• Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.

Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vorlage HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 4

7 Angebotswertung:

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien

Soll der Zuschlag auf ein Angebot eines Bieters erteilt werden, welcher in mindestens einem weiteren Vergabeverfahren des Auftraggebers mit seinem dort abgegebenen Angebot den Zuschlag erhalten soll, allerdings tatsächlich nur die ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Auftrages nachvollziehbar be- legen kann, entscheidet der Auftraggeber darüber, welcher Auftrag an ihn erteilt wird. Grundsätzlich ist hierbei der kleinstmögliche finanzielle Schaden für den Auftraggeber entscheidend.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch

in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel,

mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich (nur zugelassen in den Ausnahmefällen des § 11b EU Absatz 3 und 4 VOB/A)

Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

Stelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für:“

zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 5

9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsbehörde gemäß § 21 EU VOB/A):

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Name: Thüringer Landesverwaltungsamt

Vergabekammer

Abteilung 2, Referat 250

Straße: Jorge-Semprún-Platz 4

PLZ/Ort: 99423 Weimar

10 Hinweis:

  • Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Bode

Andreas Bode / Regionalleiter

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 6

EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

A Einheitliche Fassung (August 2019) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) H inweis:

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 2 (EU VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- kung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgege- bene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und  an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leis- tung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- schalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und  dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

B 102 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 7 B

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unter- nehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderli- chen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärun- gen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungs- leihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haf- tungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem An- gebot

 entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,  oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsver- zeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf geson- dertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesonder- tes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Ei- generklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von ande- ren Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unterneh- men vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte an- dere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheits- preise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.

Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pau- schale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen.

B 102 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 8 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30 RV - Fahrbahnschäden - LK NDH

0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Vorzulegende Unterlagen

Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter

HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1

Unternehmensbezogene Unterlagen

HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die Präqualifizierung nicht einschlägig ist bzw. soweit Angaben in Abschnitt II Ergänzende Eignungsnachweise erforderlich sind), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

Leistungsbezogene Unterlagen

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen (entweder selbsterstelltes KPV oder KPV des AG) Bieter-/Produktangaben in folgenden Positionen:

Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, (z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise))

Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“

Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie

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z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“

Abschnitt 3: Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter

  • HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) E ig e n e r k lä r u n g b z g l . A rt ik e l 5 k ) d e r V e r o r d n u n g ( E U ) N r. 8 3 3 / 2 0 1 4 i n d e r F a s s u n g d e s A rtikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

Unternehmensbezogene Unterlagen

Bestätigungen der Eigenerklärungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
  • Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
  • Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Referenzen
  • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
  • Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen Studien- bzw. Ausbildungsnachweise sowie sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (bspw.: ) Nachweis über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (bspw.: ) Nachweise über Umweltmanagementmaßnahmen während Auftragsausführung (bspw.: ) Geräteverzeichnis + Nachweise durch

Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann Nachweis über Prüfung und Zertifizierung für das Unternehmen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M); bei ausländischen Bietern gleichwertiger Qualifikationsnachweis Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M); bei ausländischen Bietern gleichwertiger Qualifikationsnachweis Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Baumpfleger bei anerkannten

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Fachinstitut Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung für die Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (DIN 1999-100) Nachweis über Zulassung zum öffentlich bestellten und bei Gericht zugelassenen Beweissicherers Nachweis eines aktuellen SIVV-Schein DVGW-Bescheinigung G (Werkstoff: ) nach GW 301 oder gleichwertig) DVGW-Bescheinigung W (Werkstoff: ) nach GW 301 oder gleichwertig) DVGW-Bescheinigung nach GW 302 oder gleichwertig Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppe AK oder gleichwertig „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“

Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.

Leistungsbezogene Unterlagen

Abfallverzeichnis – nicht gefährliche Abfälle; einschl. Unterlagen entsprechender Anlage Abfallverzeichnis – gefährliche Abfälle; einschl. Unterlagen entsprechender Anlage Baustoffverzeichnis Nachweis des Gütezeichen (nicht älter als 1 Jahr) nach RAL-GZ 628 Herkunftsverzeichnis Forstwaren

  • Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland. (bei Bedarf)
  • Nachweis der Eignung der vorgesehenen Baustoffe und Bauteile gemäß TL-SP, Anlage 3 bzw. 4 (bei Bedarf)
  • Produktdatenblätter benannter Fabrikate (bei Bedarf) Abgabe der Vordrucke gemäß jeweiliges Abfallverzeichnis

Sonstige Unterlagen

Preisermittlungsunterlagen im Rahmen der Preisprüfung* Formblatt Aufgliederung der Einheitspreise Formblatt zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen oder Formblatt zur Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation (vollständig oder Auszüge)

  • weitere dezidierte Aufgliederungen von Preisen

*Über die Abforderung entscheidet der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung.

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B ezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Information Datenschutz

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher: H r . R ip p e l, P r ä si d e n t d . T L B V

Telefon: 0 3 6 1 /5 7 -4 1 3 5 30 9

E-Mail-Adresse: p o s ts te l le @ tlb v . th u e ri n ge n . d e

Internet-Adresse: h tt p s :// b a u -v e rk e h r .th u e r in g e n .d e /w ir /d atenschutz

Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:

Verantwortlicher: F r . J ä c k e l

Telefon: 0 3 6 1 /5 7 -4 1 3 5 4 5 9

E-Mail-Adresse: b D S B @ tl b v. th u e r in g e n .d e

Internet-Adresse: h tt p s :// b a u -v e rk e h r .th u e r in g e n .d e /w ir /d atenschutz

  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).

  1. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?

TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 12 B

W ir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der G rundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des T h ü rD S G wie folgt:

a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten

D ie Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen B edarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung, Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungstools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertraglichen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E-Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.

b) Wahrung berechtigter Interessen

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, insbesondere zur:

  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache,
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
  • Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

c) Aufgrund Ihrer Einwilligung

Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.

d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kenntnis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 13 B

5 . Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.

6 . Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:  Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms.  Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung.  Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.

e) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 14 B

f ) Recht auf Unterrichtung

Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.

g ) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

h) Recht auf Widerruf

Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde

Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

  1. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

  1. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstützung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorgegeben ist - hierüber gesondert informieren.

  1. Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.

TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 15 B

Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz

gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG

Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen

Stand 27.02.2024

I. Zwingend auszufüllende Bestandteile der Eigenerklärung

Die Eigenerklärung enthält den folgenden „Wichtigen Hinweis“: „Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.“

Das bedeutet, dass die Eigenerklärung zwingend durch den Bieter zu unterzeichnen ist. Die Art der „Unterschrift“ ist abhängig von der durch die Vergabestelle gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 ThürVgG bestimmten Form für die Abgabe des Angebots, für die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen und die Einholung von Zustimmungen nach § 7 Abs. 1 und 3 ThürVgG. Das heißt: sind die Unterlagen schriftlich per Briefpost einzureichen, muss die Eigenerklärung händisch unterzeichnet werden.

Sind die Unterlagen elektronisch über eine Vergabeplattform einzureichen, sollte die Eigenerklärung mindestens in Textform unterzeichnet werden. Das heißt, der Name des Bieters muss in das dafür vorgesehene Formularfeld eingegeben bzw. eingetippt werden. Ebenfalls akzeptabel ist das Einfügen eines elektronischen Abbilds der Unterschrift des Bieters oder eine elektronische Signatur oder Siegelung der Eigenerklärung. Dieses Erfordernis dient der Dokumentation, dass der Bieter die Eigenerklärung aktiv zur Kenntnis genommen hat und somit signalisiert, sich der Tragweite seines Handelns bewusst und damit vor übereilten Handlungen geschützt zu sein. Zusätzlich muss das Konvolut der Angebotsunterlagen in Gänze ihren Absender zweifelsfrei erkennen lassen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder Einreichung der Unterlagen über einen eindeutig verifizierten Account der genutzten Vergabeplattform oder auf andere geeignete Art und Weise).

Zudem muss erkennbar sein, wann und im Zusammenhang mit welchem Vergabeverfahren der Bieter die Eigenerklärung unterzeichnet hat.

Im Hinblick auf die folgenden ausfüllbaren Felder des Formulars zur Eigenerklärung genügt es formal, dass diese Angaben im Zusammenhang mit dem Angebot erkennbar sind:

  • „Vergabenummer“,
  • „Name/Stempel des Bieters“,
  • „Ort“ und
  • „Datum“. Das heißt: vergisst der Bieter versehentlich, die vier vorgenannten Informationen auf dem Formular zur Eigenerklärung einzutragen, wird er dann nicht von Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sich diese Angaben aus den übrigen Angebotsunterlagen ergeben.

Fehlt die Unterschrift oder wird die Eigenerklärung nicht den Angebotsunterlagen beigefügt, gelten die allgemeinen Vorschriften zur Nachforderung von Unterlagen (§ 10 Abs. 1 ThürVgG, § 56 VgV, § 41 UVgO, § 16a VOB/A bzw. § 16a EU VOB/A). Obgleich der plakativ gestaltete Hinweis in der Eigenerklärung anderes vermuten lässt, schließt § 8 Abs. 1 ThürVgG eine Nachforderung der Eigenerklärung nicht aus. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut von § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG, dass die Wertung eines Angebotes nur erfolgen kann, wenn die Eigenerklärung vorliegt. Mit "Wertung" ist dabei die inhaltliche Prüfung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien gemeint, welcher eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen vorauszugehen hat.

16

Sofern der „Wichtige Hinweis“ ausführt, ein Angebotsausschluss bei fehlender oder nicht unterschriebener Abgabe der Eigenerklärung wird auf § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG gestützt, wird hiermit klargestellt, dass der Ausschluss eines Angebots gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ThürVgG unter Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der UVgO und der VOB/A (hier: § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO, § 16a Abs. 5 VOB/A bzw. § 16a Abs. 5 EU VOB/A) erfolgt.

II. Bedeutung der einzelnen Inhalte der Eigenerklärung

Die Bieter erklären mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung, dass sie alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an sie gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten werden.

Die einzuhaltenden Anforderungen und Verpflichtungen werden in der Eigenerklärung als Schlagworte in den Ziffern 1 – 7 dargestellt.

  1. „Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG“

Ziffer 1 betrifft die Fälle, in denen Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz anzuwendenden Tarifvertrages vergeben werden sollen.

Hier müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters bei der Ausführung der Leistung die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den der Bieter aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) oder aufgrund des Tarifvertragsgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

  1. „Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.“

Zu Ziffer 2: Vergeben staatliche Auftraggeber sowie Universitäten und ihre Einrichtungen öffentliche Aufträge, und liegt für die ausgeschriebenen Leistungen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäß Tarifvertragsgesetz oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag vor, gilt folgendes:

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters müssen bei der Ausführung der Leistung das in einem in Thüringen als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag1 vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt und Änderungen des Tarifentgelts während der Ausführungslaufzeit des Auftrages nachvollzogen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2 ThürVgG).

Bzw.

Unterfällt die Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag oder wurde (noch) kein repräsentativer Tarifvertrag für die Branche bekanntgegeben, muss der Bieter seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt zahlen, das mindestens 1,50 Euro (brutto) über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG).

1 Die Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge kann beim für Arbeit zuständigen Ministeriums erfragt werden – derzeit: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. 17

Nach § 6 Abs. 5 S. 1 ThürVgG fallen Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten nicht unter diese Regelung.

  1. „Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.“

Dies bedeutet, dass bei der Auftragsausführung eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit mindestens ebenso entlohnt werden müssen, wie die im Unternehmen des Bieters beschäftigten vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Rechtsverordnung mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliegt (§ 6 Abs. 5 S. 2 und 3 ThürVgG).

Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, muss den eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages mindestens das unter Ziffer 2 erläuterte Entgelt gezahlt werden.

  1. „Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG“

Der Bieter hat seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.

  1. „Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen“

Die Vergabebestimmungen gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Auftragnehmer die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen hat (Eigenleistungsverpflichtung). Daher dürfen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen werden.

Dies gilt erst recht, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer beauftragen möchte. Auch hierfür ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

  1. „Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit ein- hergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer“

Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes muss der Bieter:

a) gemäß § 7 Abs. 2 ThürVgG den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und Entgeltgleichheit nach § 6 ThürVgG auferlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.

b) gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG die Nachunternehmer dazu verpflichten, vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 ThürVgG über die eingesetzten Beschäftigten für Kontrollen bereitzuhalten.

c) gemäß § 7 Abs. 4 ThürVgG,

  • bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
  • die Nachunternehmer davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,

18

  • bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil machen und
  • den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen den Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

d) die Beachtung der in Ziffer 6 a – c genannten Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.

Die vorgenannten Verpflichtungen gelten unabhängig von der Anzahl der Nachunternehmer gegenüber jedem Nachunternehmer.

Sie gelten auch, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer und dieser wiederum Nachunternehmer beauftragt, also wenn eine „Nachunternehmerkette“ gebildet wird. In diesen Fällen müssen die vorgenannten Pflichten innerhalb der gesamten „Nachunternehmerkette“ bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer weitergegeben und deren Einhaltung kontrolliert werden.

  1. „Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kon- trollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/unsere Beschäftigten hinweise“

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 ThürVgG hat der Auftraggeber das Recht, die Einhaltung der Vergabevoraussetzungen und Anforderungen des ThürVgG zu überprüfen.

Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers selbst,
  • die Entgeltabrechnungen all seiner Nachunternehmer,
  • im Falle einer „Nachunternehmerkette“ die Entgeltabrechnungen aller Nachunternehmer innerhalb dieser Kette, bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer,
  • die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVgG und
  • die zwischen dem Auftragnehmer und dem Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge.

Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen.

III. Sanktionen

Hält der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten nicht ein, kann der Auftraggeber folgende Sanktionen verhängen:

  1. Vertragsstrafe (§ 13 Abs. 1 ThürVgG)

a) Der Auftraggeber kann für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG2, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in einer bei Vertragsschluss vorgegebenen Höhe verhängen.

2 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung.

19

b) Die Zahlung einer Vertragsstrafe kann auch für Verstöße durch einen vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunternehmer oder einen Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ anfallen - es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste.

Gemäß § 13 Abs. 4 ThürVgG kann der Auftraggeber neben der vorgenannten Vertragsstrafe auch Vertragsstrafen aus anderen Gründen sowie sonstige Ansprüche geltend machen.

  1. Kündigung (§ 13 Abs. 2 ThürVgG)

Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer oder ein Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ die aus dem § 6 ThürVgG3 resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder wenn sie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG4 verstoßen.

  1. Ausschluss von Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 3 ThürVgG)

Der Auftraggeber soll den Auftragnehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen aus den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG5 verstößt. Gleiches gilt für den Ausschluss von Nachunternehmern.

3 Dies entspricht den Ziffern 1 – 4 der Eigenerklärung. 4 Dies entspricht den Ziffern 5 – 7 der Eigenerklärung. 5 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung.

20

Bezeichnung der Bauleistung:

3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Leistungsbeschreibung

(bleibt beim Bieter)

Inhalt

Seite/Blatt

Baubeschreibung 22 - 70

Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche 71

Langtext-Verzeichnis

Kurztext-/Preis-Verzeichnis Langtext-/Preis-Verzeichnis 72 - 156 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel 175 - 176

Sonstige Anlagen siehe Inhaltsverzeichnis 157

Grundlagen de r Rahmenvereinbarung Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen stellen eine Schätzung dar, die die voraussichtli- chen Mengen der möglichen Einzelaufträge innerhalb der Grundlaufzeit umfassen. Maßgebend für die tatsächliche Vergütung sind die im jeweiligen Einzelauftrag beauftragten und ausgeführten Leistungen und Mengen. Leistungen, die innerhalb eines Einzelauftrags nur einmal erforderlich sind (z. B. Baustel- leneinrichtung, SiGeKo, Abfallnachweis/-liste), werden je Einzelauftrag nur einmal abgerechnet.

Abrechnungseinheiten
m M Meter km KM Kilometer m2 M2 Quadratmeter km2 KM2 Quadratkilometer ha HA Hektar l L Liter m3 M3 Kubikmeter kg KG Kilogramm t T Tonneh H Stunde d D Tag Mt MT Monat kwh KWH Kilowattstunde St ST Stück Psch PSCH Pauschal md MD Meter x Tage mWo MWO Meter x Wochen mMt MMT Meter x Monatem2d M2D Quadratmeter x Tage m2Wo M2WO Quadratmeter x Wochen m2Mt M2MT Quadratmeter x Monate Std STD Stück x Tage StWo STWO Stück x Wochen StMt STMT Stück x Monate
Besondere KennzeichenG Grundposition W Wahlposition

B E TH HVA B-StB Leistungsbeschreibung L 11-19 Seite 21 B

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Baubeschreibung

Inhalt

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten 1.3 Ausgeführte Leistungen 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen)

  1. Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege 2.3 Zugänge, Zufahrten 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 2.5 Lager- und Arbeitsplätze 2.6 Gewässer 2.7 Baugrundverhältnisse 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte 2.10 Anlagen im Baubereich 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung 3.2 Bauablauf 3.3 Wasserhaltung 3.4 Baubehelfe 3.5 Stoffe, Bauteile 3.6 Abfälle 3.7 Winterbau 3.8 Beweissicherung 3.9 Sicherungsmaßnahmen 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren 3.12 Prüfungen und Nachweise 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)

  1. Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

  1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 22

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen

Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord ist im Wege einer Rahmenvereinbarung die Beseitigung von Fahrbahnschäden durch bituminöse Erneuerungs- maßnahmen auf örtlich begrenzten Streckenabschnitten geplant.

Es handelt sich um Einzelmaßnahmen an Landesstraßen im Landkreis Nordhausen, einschließlich als Umleitungsstrecken genutzter Straßen.

Die Schäden können insbesondere infolge von Frost- und Tauwechseln, Hitzeeinwirkungen, sonstigen Witterungseinflüssen sowie durch erhöhte Verkehrsbelastungen, insbesondere durch Schwerverkehr und Umleitungsverkehre, entstehen.

Grundlage:

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (siehe Punkt 11 und 12 der Besonderen Vertragsbedingungen-RV) festgelegt werden sollen.

Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden, da sich der tatsächliche Bedarf aufgrund von Witterungseinflüssen oder im Rahmen anderer nicht kalkulierbarer Unwägbarkeiten verändern kann.

Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen.

Die mit Zuschlagserteilung vertraglich vereinbarten EP sind damit Festpreise und bleiben für die Abrechnung der erteilten Einzelaufträge innerhalb des gesamten Vertragszeitraumes verbindlich.

Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN auf Basis zuvor gemeinsam erstellter Aufmaße eine Rechnung zu stellen.

Leistungsumfang

Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden.

Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte:

  • L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
  • L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
  • L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.

Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 11.2 Besondere Vertragsbedingungen-RV) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens eine und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 23

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Vor Beginn jeder Einzelmaßnahme erfolgt eine örtliche Einweisung durch den Auftraggeber. Dabei werden Leistungsumfang, Ausführungsart und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Einzelbeauftragung im Rahmen der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.

Erforderliche zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht vom Vertragsumfang erfasst sind, sind gesondert anzubieten.

Die Einzelmaßnahmen erstrecken sich voraussichtlich über Streckenlängen von etwa 1.000 m bis 2.500 m und Flächen von etwa 6.000 m² bis 18.000 m².

Die Art und der Umfang der erforderlichen Sanierungsleistungen richten sich nach den jeweils vorhandenen Schadensbildern. Auf Grundlage von Voruntersuchungen und Bestandsbewertungen legt der Auftraggeber die für die einzelnen Teilabschnitte erforderlichen Sanierungsmaßnahmen fest.

Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.

Leistungen zur Erneuerung von Banketten sowie zur Anpassung angrenzender Geländebereiche sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Ebenso ist die Herstellung der erforderlichen Verkehrs- freigabemarkierung nach Fertigstellung der Asphaltdeckschicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.

Die Baustelleneinrichtung wird je Einzelauftrag nur einmal vergütet. Sämtliche Aufwendungen, die sich aus einer gegebenenfalls halbseitigen Bauausführung oder aus Auflagen bzw. Anordnungen der zuständigen Verkehrsbehörde ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Der Einsatz von Großgeräten und schweren Transportfahrzeugen kann aufgrund der örtlichen Verhältnisse eingeschränkt sein. Erforderliche Ergänzungen durch Kleinmaschinen oder manuelle Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben, mit den Einheitspreisen abgegolten.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Zur Vorbereitung der Einzelmaßnahmen werden im Zuge der Zustandserfassung und -bewertung der betroffenen Streckenabschnitte Untersuchungen des vorhandenen Fahrbahnaufbaus mittels Bohrkern- entnahmen durchgeführt.

Die Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen sowie die daraus abgeleiteten Festlegungen zum erforderlichen Sanierungsumfang werden dem Auftragnehmer im Rahmen der jeweiligen Einzelbeauftragung zur Verfügung gestellt und sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.

1.3 Ausgeführte Leistungen

Entfällt.

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Weitere gleichzeitig laufende Baumaßnahmen des Auftraggebers sind derzeit nicht vorgesehen.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass gleichzeitig laufende Baumaßnahmen Dritter die Ausführung der Leistungen beeinflussen. Hierdurch bedingte Einschränkungen der Bauausführung und der

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 24

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Baustellenlogistik, insbesondere infolge von Umleitungsführungen, sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Entfällt.

  1. Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Die Einzelmaßnahmen der Rahmenvereinbarung erstrecken sich auf Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, Region Nord, im Landkreis Nordhausen. Die Lage der jeweiligen Baustelle sowie Art und Umfang der auszuführenden Leistungen werden mit der Einzelbeauftragung festgelegt und dem Auftragnehmer im Rahmen einer örtlichen Einweisung bekannt gegeben. Die einzelnen Maßnahmen können sich hinsichtlich Streckenlänge, Flächenausdehnung und Sanierungsumfang unterscheiden.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die Baustelle ist über das bestehende öffentliche Straßennetz erreichbar. Die jeweils geltenden Tonnagebeschränkungen sowie sonstige verkehrsrechtliche Einschränkungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Im Zeitraum der Bauausführung können im Umfeld weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und den Baustellenverkehr haben können. Hieraus resultierende Einschränkungen sind bei der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen.

Etwaige erforderliche Abstimmungen mit den zuständigen Verkehrsbehörden obliegen dem Auftragnehmer, soweit sie die Ausführung und Organisation der eigenen Leistung betreffen.

Die Art, Dauer und Zeiträume möglicher Vollsperrungen oder halbseitiger Sperrungen im Umfeld der Baumaßnahme stehen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht fest.

Mehraufwendungen oder Erschwernisse, die sich aus verlängerten Anfahrtswegen, geänderten Verkehrsführungen oder temporären Sperrungen ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz. Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der jeweiligen Widmung sowie der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen.

Die Organisation der Baustellenzu- und -abfahrten obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und der örtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einzelmaßnahme. Weitere Zugänge oder Zufahrten zum Baufeld werden durch den Auftraggeber nicht bereitgestellt.

Die Erreichbarkeit von Anliegern, Gewerbetreibenden sowie öffentlichen und privaten Nutzern (insbesondere Lieferverkehre, Entsorgungsdienste, Rettungsdienste und notwendige private Zufahrten) ist während der Bauausführung grundsätzlich sicherzustellen. Einschränkungen sind auf das bautechnisch erforderliche Maß zu begrenzen.

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Betroffene Anlieger und Unternehmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten rechtzeitig über zu erwartende Einschränkungen zu informieren. Änderungen der Erreichbarkeit während der Bauausführung sind mit den Betroffenen abzustimmen und unter Berücksichtigung des Bauablaufs zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat hierfür einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.

Beschränkungen des Gemeingebrauchs sowie erschwerte Zufahrtsbedingungen begründen keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung.

Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Bei befestigten Fahrbahnen ist eine geeignete Reinigungstechnik (z. B. Saugkehrmaschine) einzusetzen. Die Reinigung ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.

Vor Beginn der Bauausführung hat der Auftragnehmer den Zustand der als Zuwegung genutzten Straßen und Wege gemäß VOB/B § 3 Abs. 4 festzustellen und zu dokumentieren.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Anschlussmöglichkeiten an bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Anschlüsse an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich herzustellen, zu betreiben und nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zurückzubauen.

Sämtliche hierfür entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Der Auftraggeber stellt über das Baufeld hinaus keine weiteren Arbeits- oder Lagerflächen zur Verfügung. Das Baufeld umfasst ausschließlich den unmittelbar für die Bauausführung vorgesehenen Bereich der Baustelle.

Sämtliche Lagerflächen, Arbeitsplätze sowie erforderliche Arbeits- und Lagerstreifen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen, zu sichern, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. zu rekultivieren.

Die Beschaffung, Einrichtung, Nutzung und der Rückbau von Flächen zur Zwischenlagerung von Material obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Dieser hat sicherzustellen, dass die Flächen den geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen und für den vorgesehenen Zweck geeignet und ausreichend dimensioniert sind.

Die Auswahl geeigneter Zwischenlagerflächen sowie deren Lage und Entfernung zum Baufeld liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Sämtliche hieraus resultierenden Transport- und Logistikaufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorgaben zur Entfernung oder Lage durch den Auftraggeber erfolgen nicht.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine wirtschaftliche und rechtskonforme Durchführung der Bauleistung gewährleistet ist.

Etwaig erforderliche Entschädigungs- oder Pachtregelungen mit Eigentümern bzw. Nutzungs- berechtigten sind durch den Auftragnehmer zu treffen. Entsprechende schriftliche Freistellungsnachweise bzw. Einverständniserklärungen sind dem Auftraggeber auf Nachforderung vorzulegen.

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Alle Aufwendungen für Einrichtung, Vorhaltung, Unterhaltung und Räumung von Lager- und Arbeitsflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.6 Gewässer

Im Baufeld befinden sich Entwässerungseinrichtungen in Form von Gräben und Durchlässen.

Das Oberflächenwasser ist während der gesamten Bauzeit, einschließlich aller Bauzwischenzustände, schadlos abzuführen. Die Nutzung der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen ist dabei sicherzustellen.

Erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Entwässerung, einschließlich provisorischer Ableitungen, Sicherungen und ggf. Reinigung der Entwässerungsanlagen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen.

Die hierfür erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.7 Baugrundverhältnisse

Die Baugrundgutachten sowie Deklarationsanalysen wurden auf Grundlage der für die Straßenbauverwaltung Thüringen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und technischen Regelwerke erstellt.

Im Rahmen der Vorbereitung der Einzelmaßnahmen veranlasst der Auftraggeber erforderliche Voruntersuchungen (z. B. Bohrkernentnahmen, Bankettmaterialbeprobungen, ggf. Schürf- untersuchungen) für die Ausbaustoffe. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer mit dem Einzelauftrag zur Verfügung gestellt.

Weitergehende Probenahmen, sowohl vor als auch nach Auftragserteilung, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter den im Einzelfall festgelegten Bedingungen durchgeführt werden.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.

In der freien Landschaft hat der Auftragnehmer für die Einrichtung von Lager- bzw. Ablagerungsflächen vorab die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen.

Anfallende Kipp- und Entsorgungsgebühren sind durch den Auftragnehmer zu tragen und in die Kalkulation einzubeziehen.

Für die Dokumentation der Entsorgungs- und Verwertungswege ist ein entsprechendes Abfallverzeichnis zu führen.

2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Anlieger, Gewerbetreibende und Dritte durch die Bauausführung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Beschädigungen und Verschmutzungen im Baustellenbereich sowie in angrenzenden Bereichen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Soweit solche dennoch auftreten, sind diese durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.

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Staubentwicklungen aus den Bauarbeiten sind bei trockener Witterung durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht, soweit keine entsprechenden Leistungspositionen vorgesehen sind.

Die Verkehrsflächen sind regelmäßig von Staub und Verschmutzungen (z. B. Schlamm) zu reinigen. Dies gilt, sofern keine gesonderten Positionen vereinbart sind, als Nebenleistung.

Die Einzelmaßnahmen befinden sich überwiegend außerhalb geschlossener Ortschaften. Während der Bauausführung sind die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) einzuhalten. Maßgeblich sind die für die jeweilige Gebietsart geltenden Tag- und Nachtwerte; als Nachtzeit gilt gemäß AVV der Zeitraum von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr.

Der Auftragnehmer hat durch den Einsatz emissions- und lärmarmer Bauverfahren und -geräte sowie geeigneter organisatorischer Maßnahmen eine Minimierung der Lärm- und Staubbelastung sicherzustellen.

Staubemissionen sind insbesondere durch regelmäßige Bewässerung von Baustraßen und Zufahrten sowie durch kontinuierliche Reinigung der genutzten öffentlichen Verkehrsflächen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

Fräsarbeiten sind unter Einsatz von Nassfrästechnik mit Staubabsaugung auszuführen. Das Trennen von Asphalt, Borden, Pflastersteinen und vergleichbaren Materialien hat unter Wasserzugabe zu erfolgen.

2.10 Anlagen im Baubereich

Vor Beginn der Schachtarbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren und die erforderlichen Schachterlaubnisscheine einzuholen. Die Erkundigungspflicht sowie die Einholung der Schachterlaubnisse obliegen dem Auftragnehmer und sind nicht gesondert vergütet.

Beim Arbeiten im Bereich von Leitungen und Anlagen der Ver- und Entsorgung sind die einschlägigen Vorschriften, Regelwerke sowie die Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Versorgungsträger einzuhalten. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen Fassungen.

Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz von Kabeln, Leitungen und zugehörigen Anlagen eigenverantwortlich zu treffen.

Für durch den Auftragnehmer verursachte Schäden an Versorgungs- und Telekommunikationsanlagen haftet dieser im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Vorhandene Einbauten der Versorgungsträger (z. B. Schieber- und Hydrantenkappen, Schacht- abdeckungen sowie Kennzeichnungen von Kabelkreuzungen) sind während der Bauausführung zu sichern und entsprechend dem Baufortschritt gem. LV-Positionen höhenmäßig anzupassen.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Die Verkehrsführung während der Bauausführung erfolgt entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Behörden sowie unter Beachtung der jeweils gültigen Regelwerke, insbesondere der RSA und der ZTV-SA.

Für einzelne Baumaßnahmen sind halbseitige Verkehrsführungen vorgesehen. In diesen Bereichen kann der öffentliche Individualverkehr ausgeschlossen werden. Die Durchfahrt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste ist entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen sicherzustellen.

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Die Koordinierung des Linienverkehrs innerhalb der gesperrten bzw. eingeengten Bereiche erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Verkehrsträger. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen im Rahmen der festgelegten Verkehrsführung zu berücksichtigen.

Die Aufstellung, Unterhaltung und erforderlichen Anpassungen der Verkehrssicherungseinrichtungen, einschließlich Schutzzäunen, Leitbaken und gegebenenfalls Baustellen-Lichtsignalanlagen, erfolgen nach Maßgabe der verkehrsbehördlichen Anordnungen und gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.

Die Baustellensicherung und -beschilderung sind entsprechend den geltenden Vorschriften und den genehmigten Verkehrsführungen auszuführen, während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten und zu dokumentieren.

Die Bestimmungen der Baustellenverordnung (BaustellV) sind zu beachten.

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Transportfahrzeuge dürfen das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO nicht überschreiten. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor.

Die Verkehrsführung während der Bauausführung erfolgt auf Grundlage der im Vorfeld durch den Auftraggeber in Abstimmung mit den zuständigen Stellen erarbeiteten Verkehrskonzepte. Die Verkehrskonzepte dienen als Grundlage für die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und sind vom Auftragnehmer vor der Umsetzung auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Erforderliche Anpassungen oder Fortschreibungen sind mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden abzustimmen.

Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen sind rechtzeitig über den Auftraggeber unter Einbindung der zuständigen Behörden einzureichen. Die Beantragung hat mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn, bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnverkehrsbehörden mindestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn zu erfolgen.

Anpassungen bestehender Umleitungsführungen dürfen ausschließlich in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erfolgen. Widersprüchliche Wegweisungen und Verkehrszeichen sind berührungsfrei und entsprechend den geltenden Vorschriften außer Kraft zu setzen bzw. auszukreuzen.

Die Aufstellung, Vorhaltung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen einschließlich Beschilderung, Absperrungen, Beleuchtung, Schutzeinrichtungen und gegebenenfalls erforderlicher Lichtsignalanlagen obliegen dem Auftragnehmer. Die Ausführung hat entsprechend den geltenden Regelwerken, insbesondere der StVO, den RSA, den ZTV-SA sowie den einschlägigen technischen Lieferbedingungen und Verwaltungsvorschriften, zu erfolgen.

Temporäre Lichtsignalanlagen müssen den zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen technischen Anforderungen entsprechen und eine flexible Anpassung an die jeweiligen Verkehrsverhältnisse ermöglichen. Bei Ausfall einer Lichtsignalanlage ist unverzüglich eine geeignete Ersatzregelung des Verkehrs sicherzustellen.

Sämtliche Beschilderungs- und Verkehrsführungspläne sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43, Region Nord, Sachbereich 43.3 Straßenbetrieb und -verkehr, Fachbereich Verkehrsorganisation/-technik, unter Beteiligung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises zu erstellen,

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 29

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erforderlichenfalls fortzuschreiben und zur Genehmigung vorzulegen. Eine genehmigte Ausfertigung ist der Bauleitung vor Beginn der jeweiligen Bauphase zu übergeben.

Die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den geltenden Vorschriften und anerkannten Güteanforderungen entsprechen. Widersprüchliche Beschilderungen sind während der Bauzeit eindeutig und berührungsfrei außer Kraft zu setzen.

Die Verkehrssicherungs- und Absperreinrichtungen sind während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß zu unterhalten, regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf unverzüglich zu reinigen oder instand zu setzen. Die durchgeführten Kontrollen und erforderlichen Maßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren.

Für die Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen durch den Baustellenbetrieb sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen.

Beim Einsatz von Transportfahrzeugen sind die zulässigen Gesamtgewichte nach § 34 StVZO einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich entsprechende Kontrollen vor.

3.2 Bauablauf

Die Leistungen werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung über Einzelbeauftragungen abgerufen. Umfang, Art und Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Einzelmaßnahmen werden vor Ort abgestimmt und durch den Auftraggeber festgelegt.

Die einzelnen Maßnahmen sind hinsichtlich Vorbereitung, Ausführung, Aufmaßerstellung, Abrechnung und Zustandsfeststellung grundsätzlich getrennt voneinander zu behandeln. Für jede Einzelmaßnahme sind die erforderlichen Abstimmungen eigenständig durchzuführen und die zugehörigen Unterlagen gesondert vorzulegen.

Nach Abruf einer Einzelmaßnahme hat der Auftragnehmer die Arbeiten unter Einhaltung der vorgegebenen Vorlauffristen zügig durchzuführen. Eigenständige Festlegungen oder Änderungen der Ausführungszeiträume durch den Auftragnehmer sind unzulässig und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für einen kontinuierlichen Bauablauf und hat die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten rechtzeitig und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Arbeiten sind zügig und unter Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten auszuführen.

Vor Beginn der Demarkierarbeiten hat der Auftragnehmer die Lage der vorhandenen Markierungen in geeigneter Form zu erfassen. Die Dokumentation hat insbesondere durch Aufmaß, Aufmaßplänen und Skizzen zu erfolgen und ist so zu erstellen, dass der Ausgangszustand eindeutig nachvollziehbar ist.

Bei Fräsarbeiten ist die hergestellte Fräsfläche grundsätzlich nach jedem Fräsgang zu reinigen, um Beeinträchtigungen der Ebenheit durch Verschmutzungen der Unterlage auszuschließen. Fräsarbeiten sind grundsätzlich im Nassfräsverfahren auszuführen.

Der Auftragnehmer hat seine ausgeführten Leistungen und eingebauten Stoffe bis zur Abnahme bzw. Zustandsfeststellung gegen Beschädigungen, Witterungseinflüsse und sonstige Beeinträchtigungen zu schützen. Entstandene Schäden sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen, soweit sie vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Behinderungen und Unterbrechungen des Bauablaufs, auch wenn diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 30

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Mindestbedingungen für ein Logistik- und Einbaukonzept für den Walzasphalteinbau

Das Angebot hat folgende Angaben zu enthalten:

Logistikkonzept zwischen Asphaltmischanlage und Einbauort

  • mögliche Tonnage der Mischanlage je Stunde
  • Taktung der Mischgutbelieferung (Umlaufplan) Einbaukonzept
  • Temperaturmanagement während des Einbauvorgangs
  • Angaben zur vorgesehenen Einbau- und Verdichtungstechnik (Walzen, Beschicker etc.) Aussagen zur vorgesehenen Eigenüberwachung

Einsatz von thermoisolierten Transportfahrzeugen

Um eine ausreichende Thermoisolation der Transportmulden sicherzustellen, muss der Wand- /Bodenaufbau inkl. des verwendeten Dämmmaterials mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand (R- Wert) ≥ 1,65 m²K/W (bei 20°C) aufweisen (dies gilt auch im Bereich von konstruktionsbedingten Holmen oder Versteifungselementen der Außenwände, die zu vermeidende Wärmebrücken darstellen). Das verwendete Dämmmaterial muss eine langfristige Temperaturbeständigkeit bis 200°C aufweisen. Der Nachweis des erreichten Wärmedurchlasswiderstands erfolgt auf Grundlage eines Herstellerzertifikates seitens des Muldenherstellers, in dem der erreichte Wärmedurchlasswiderstand des Wandaufbaus dokumentiert wird. Die Wirksamkeit ist durch ein Herstellerzertifikat mit rechnerischem Nachweis zu belegen.

Der Asphaltmischguttransport mit Fahrzeugen bis Baujahr 2016 (Bestandsfahrzeuge) erfolgt in Transportmulden mit thermoisolierten Seitenflächen (inkl. Stirn- und Rückwand) sowie mit thermoisolierter, wasserdichten und auf dem Muldenrand aufliegenden Abdeckeinrichtung (z.B. Silikon- /Polyurethan-Basis oder gleichwertig bzw. klappbare Abdeckung). Bei Fahrzeugen ab dem Baujahr 2016 (Neufahrzeuge) muss zusätzlich eine Thermoisolation des Muldenbodens erfolgen. Fahrzeuge ab dem Baujahr 2017 können mit einer fest am Fahrzeug installierten Temperaturmesseinrichtung ausgestattet werden, die das direkte Ablesen der Asphaltmischguttemperaturen vor dem Beginn des Entladens in den Beschicker/Straßenfertiger ermöglicht. Mögliche alternative Vorgehensweisen zum Nachweis der ausreichenden Asphaltmischguttemperatur können gleichwertig angewendet werden.

Für die Dokumentation der Asphaltmischguttemperaturen bei der Anlieferung auf der Baustelle sind folgende Verfahren zulässig:

Thermoisolierte Fahrzeuge ohne fest installierte Temperaturmesseinrichtung jedoch mit Messmöglichkeit für Einstechthermometer

Für die Messung mit kalibrierbaren Einstechthermometer sind geeignete Einrichtungen in der Muldenwand (z. B. Bohrungen, Messöffnungen, etc.) erforderlich, mit denen an den definierten Temperaturmesspunkten 1 bis 4 in einer maximalen Messtiefe von 10 cm im Asphaltmischgut (orthogonal zur Muldenwand) gemessen wird. Es sind sowohl die vier Einzelmesswerte je Fahrzeugladung, als auch das arithmetische Mittel der erfassten Temperaturen an den definierten Messpunkten bei jedem Entladevorgang zu erfassen. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben. Zu erfassen sind hierbei mindestens Fahrzeugkennzeichen der Transportmulde, Entladezeitpunkt, Temperatur je Messpunkt.

Thermoisolierte Fahrzeuge ohne fest installierte Temperaturmesseinrichtung und ohne Messmöglichkeit für Einstechthermometer am Transportfahrzeug

Bei Transportmulden, die keine fest installierte Temperaturmesseinrichtung oder Messmöglichkeit für Einstechthermometer (z.B. Bohrung, Messöffnung, etc.) aufweisen, erfolgt die Dokumentation der Asphaltmischguttemperatur mit Einstechthermometer im Materialbehälter des Beschickers, bzw. wenn

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 31

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kein Beschicker eingesetzt wird im Materialbehälter des Straßenfertigers. Die Messung erfolgt zu Beginn der Entladung des Transportfahrzeugs, nach der Hälfte und am Ende der Entladung in den Materialbehälter des Beschickers/Straßenfertigers mit kalibriertem Einstechthermometer oder einer vergleichbaren kalibrierten Messtechnik. Zu dokumentieren sind das Fahrzeugkennzeichen der Transportmulde, die Zeitpunkte der Messung sowie die jeweils erfassten Asphaltmischguttemperaturen zu den drei Messzeitpunkten. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben.

Thermoisolierte Fahrzeuge mit fest installierter Temperaturmesseinrichtung

Die Temperaturmessung erfolgt an den Messpunkten 1 bis 4 mit einer kalibrierten Temperaturmesseinrichtung, die das direkte Ablesen der Asphaltmischguttemperatur vor dem Entladen und eine Temperaturverfolgung zwischen dem Beladen (am Asphaltmischwerk) und dem Entladen in den Beschicker/Straßenfertiger ermöglicht. Die Messeinrichtung ist Bestandteil des Fahrzeugs, die Datenaufzeichnung erfolgt digital und beinhaltet die Temperaturmesswerte mit einem zugehörigen Zeitstempel, das Lieferdatum sowie die Identifikation des Fahrzeugs. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben.

Einsatz von Beschickern

Einbau- und Logistikkonzept

Beim Einsatz von Beschickerfahrzeugen ist dem Auftraggeber vor Baubeginn ein Einbau-/ Logistikkonzept zur Kenntnis vorzulegen, welches die Grundlage für die Planung und Durchführung eines kontinuierlichen Einbauprozesses darstellt. Es sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

  • Angabe des Asphaltmischwerkes / der Asphaltmischwerke (Betreiber, Ort, Nummer des Eignungsnachweises, einfache Entfernung zwischen Asphaltmischwerk(en) und Baustelle, vorgesehene Liefermengen)
  • Angabe eines Asphaltmischwerkes für Ersatzlieferungen im Bedarfsfall (wenn bei Maßnahmen mit festen Einbau-Zeitfenstern der Ausfall eines Asphaltmischwerks zwingend vermieden werden muss (beispielsweise bei Vollsperrung einer BAB für den Einbau in voller Breite)
  • Umlaufplan zur Anlieferung des Asphaltmischgutes
  • Angaben zur eingesetzten Einbau- und Verdichtungstechnik (inkl. Beschicker)
  • Angaben zur Thermoisolation der Mulden und Dokumentation der Temperaturmessung am Transportfahrzeug (Systembeschreibung der verwendeten Messeinrichtung und Datenaufzeichnung, Vorlage des Herstellerzertifikats zur Thermoisolation) Der Umlaufplan zur Anlieferung des Asphaltmischgutes muss mindestens folgende Angaben enthalten:

vorgesehene Einbaumenge je Asphaltmischgutart pro Zeiteinheit

  • geplante Umlaufzeit der Transportfahrzeuge von der Beladung (Asphaltmischwerk) bis zur Entladung (Baustelle) unter Berücksichtigung der unteren Grenzwerte für die Asphaltmischguttemperatur bei Übergabe in den Beschicker (ZTV Asphalt-StB, Tabelle 5)
  • Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge sowie ggf. vorgesehene Kennzeichnung der Transportfahrzeuge (z.B. beim Einbau von Kompaktasphalt zur Vermeidung von Verwechslungen)
  • Anzahl der geplanten Umläufe
  • Geplante Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Einbauprozesses bei Störungen im Logistikkonzept

3.3 Wasserhaltung

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 32

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Art und Umfang gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Wasserhaltung richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einzelmaßnahme.

Soweit für die Ausführung einzelner Maßnahmen, insbesondere im Bereich von Durchlässen, Entwässerungseinrichtungen oder Ingenieurbauwerken, eine temporäre Wasserhaltung oder Wasserumleitung erforderlich wird, hat der Auftragnehmer diese unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und wasserrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Der ordnungsgemäße Oberflächenwasserabfluss ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Beeinträchtigungen vorhandener Entwässerungseinrichtungen sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken.

3.4 Baubehelfe

Die Bereitstellung sämtlicher zur Erbringung der Leistung erforderlichen Baubehelfe obliegt dem Auftragnehmer, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist.

Hierzu zählen insbesondere alle für die Ausführung notwendigen Hilfs- und Zwischenkonstruktionen, Geräte, Einrichtungen sowie sonstige provisorische Maßnahmen.

Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen.

3.5 Stoffe, Bauteile

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, insbesondere nationale und europäische Normen, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, gelten stets auch gleichwertige technische Spezifikationen als eingeschlossen, auch wenn der ausdrückliche Zusatz „oder gleichwertig“ nicht enthalten ist.

Die verwendeten Stoffe und Bauteile müssen den einschlägigen technischen Regelwerken sowie den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die keine schädlichen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser verursachen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Unbedenklichkeit der eingesetzten Materialien nachzuweisen.

Anfallende Reststoffe, insbesondere nicht verbrauchte Asphaltmaterialien, sind durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Temperaturabgesenkter Asphalt

In Vorgriff auf die noch nicht eingeführten Regelwerke (TL Asphalt-StB 26 und ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 und Teil 2) sind Walzasphalte temperaturabgesenkt herzustellen und einzubauen.

Grundsätzlich sollen alle Einbauflächen beim Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt ausschließlich unter Verwendung von Straßenfertigern mit Absaugeinrichtung, mit thermoisolierten Transportmulden und bei geeigneten Randbedingungen der Baustelle unter Verwendung eines Beschickers eingebaut werden.

Zusätzliche Angaben im Eignungsnachweis beim Einsatz von TA-Asphalt

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 33

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Im Eignungsnachweis sind beim Einsatz von TA-Asphalt zusätzlich zu den Angaben nach den ZTV Asphalt-StB 07/13 folgende Ergänzungen im Abschnitt 2.3.2 a) zu fordern:

  • Angabe zum Verfahren der Temperaturabsenkung (hier sind folgende Unterscheidungen vorgesehen: Schaumbitumen oder gebrauchsfertig viskositätsverändertes Bitumen (TL V Bit-StB) oder Zugabe organisch oder Zugabe mineralisch oder Zugabe oberflächenaktiv)
  • Angabe zum Bitumenvolumen,
  • Bindemittelart und –sorte des frisch zugegebenen Bitumens,
  • Bindemittelart und –sorte des resultierenden Bindemittels,
  • Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen-StB 25, Teil 3,
  • bei Verwendung von Polymermodifiziertem Bitumen 65/105-70 A und 45/80-65 A: Äqui Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° und Erweichungspunkt Ring und Kugel aus der Erstprüfung,
  • bei Verwendung eines gebrauchsfertig Viskositätsveränderten Bitumens: Art und Sorte, Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des rückgewonnenen Bindemittels aus der Erstprüfung,
  • bei Verwendung von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen: Hersteller, Typ, Produktbezeichnung, Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt sowie Äqui- Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des rückgewonnenen Bindemittels aus der Erstprüfung,
  • bei Verwendung von oberflächenaktiven Zusätzen zur Temperaturabsenkung: Hersteller, Produktbezeichnung, Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt,
  • bei Mitverwendung von Asphaltgranulat: Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel des rückgewonnenen Bindemittels aus den Asphaltgranulaten

Temperaturgrenzwerte und Transport von TA-Asphaltmischgut Ergänzend zu den ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 2.3.4 sind folgende Anforderungen zu erfüllen.

Die Tabelle 5 der ZTV Asphalt-StB 07/13 entfällt und wird wie folgt ersetzt:

Der Transport erfolgt in thermoisolierten Transportmulden (mit Thermoisolierung der Stirn- und Seitenflächen sowie des Muldenbodens bei einem Wärmedurchgangswiderstand R ≥ 1,65 m²K/W bei 20°C) mit einer Abdeckvorrichtung oder in geschlossenen Thermobehältern. Gussasphalt ist in fahrbaren Rührwerkskesseln ständig zu rühren. Es sind nur Rührwerkskessel mit einem fernbedienbaren Auslass zu verwenden.

Die Temperatur des Asphaltmischgutes muss folgende Grenzwerte einhalten:

  • Asphaltmischgut für Asphalttragschichten, Asphalttragdeckschichten und
  • Asphaltbinderschichten und Asphaltausgleichsschichten: 130 °C bis 150 °C
  • Asphaltmischgut für Asphaltdeckschichten und Asphaltzwischenschichten aus
  • Walzasphalt: 140 °C bis 155 °C (bei Schichtdicken < 3,0 cm bis 165 °C, ausgenommen Kompakte Asphaltbefestigungen)
  • Gussasphalt: 200 °C bis 230 °C.

Beim Walzasphalt gilt die Temperaturspanne beim Abkippen vom LKW in den Kübel des Straßenfertigers bzw. des Beschickers. Beim Gussasphalt gilt die Temperaturspanne beim Verlassen des Rührwerkskessels.

Bei der Herstellung des Asphaltmischgutes für Walzasphalte dürfen die oberen Grenzwerte um bis zu 5 K überschritten werden, um ggf. auftretende Temperaturverluste bis zum Einbau zu berücksichtigen.

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Grenzwerte und Toleranzen Asphaltmischgut Beim Einsatz von TA-Asphalt wird der Abschnitt 4.1 der ZTV Asphalt-StB 07/13 wie folgt ergänzt:

Die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels darf die in der nachfolgenden Tabelle 16a angegebenen unteren Grenzwerte nicht unterschreiten und die oberen Grenzwerte nicht überschreiten.

Tabelle 16a: Grenzwerte für Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) bei 1,59 Hz des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels

StraßenbaubitumenPolymermodifiziertes Bitumen
SorteUnterer Grenzwert in °CUnterer Grenzwert in °CSorteUnterer Grenzwert in °CUnterer Grenzwert in °C
70/100435945/80-50 A4464
50/70466225/55-55 A4870
30/45526810/40-65 A5676
20/30557145/80-65 A4866
65/105-70 A4361

Diese Grenzwerte gelten sowohl für die sortenreine Verwendung von Straßenbaubitumen oder Polymermodifizierten Bitumen nach den TL Bitumen-StB als auch bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel nicht maßgeblich. Eine Unter- oder Überschreitung der Grenzwerte nach Tabelle 16a stellt keinen Mangel dar, wenn die in der nachfolgenden Tabelle 16b aufgeführten Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel eingehalten werden.

Die Tabelle 16 der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird durch folgende Tabelle 16b ersetzt:

Tabelle 16b: Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels

StraßenbaubitumenPolymermodifiziertes Bitumen
SorteUnterer Grenzwert in °CUnterer Grenzwert in °CSorteUnterer Grenzwert in °CUnterer Grenzwert in °C
70/100435945/80-50 A4866
50/70466225/55-55 A5371
30/45526810/40-65 A6381
20/30557145/80-65 A*)
65/105-70 A*)

*) bezogen auf den Wert des Eignungsnachweises ± 8 K

Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder bei Verwendung von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen darf die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) des rückgewonnenen Bindemittels die im Eignungsnachweis angegebene Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) um nicht mehr als 8 K über- oder unterschreiten.

Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen Bindemittels gestellt.

Begleitende Messungen und Dokumentation während des Einbaus

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 35

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Beim Einbau von TA-Asphalt sind während des gesamten Einbauzeitraums durch den Auftragnehmer folgende Messungen durchzuführen und zu dokumentieren:

  • Wetter (mindestens stündlich)
  • Lufttemperatur (Messung in 2 Metern Höhe und Temperatur der Unterlage); mindestens
  • stündlich
  • Windgeschwindigkeit und -richtung (mindestens stündlich oder kontinuierlich)
  • Relative Luftfeuchte (mindestens stündlich oder kontinuierlich)
  • Temperatur des angelieferten Asphaltmischguts bei jedem Entladevorgang im Beschicker-
  • und Fertigerkübel.
  • Zunahme der Verdichtung von Beginn bis zum Ende des Asphalteinbaus mittels Aufsetz-
  • Sonde (Elektromagnetische Messung (PQI Sonde) oder Radioaktive Messung (Isotopensonde))
  • Dokumentation der aufgebrachten Bitumenemulsion unmittelbar vor der Überbauung (Art und Ansprühmenge der eingesetzten Bitumenemulsion, angesprühte Unterlage je Einbaubahn, Lage der Einbaubahn, Station, Datum/Uhrzeit und Foto)
  • Alternativ kann zur Beurteilung und Dokumentation einer homogenen Verdichtung der Einsatz von Systemen zur flächendeckenden dynamischen Verdichtungskontrolle von Asphalt (FDVK) erfolgen.
  • Messung der Entwicklung der Oberflächentemperatur der eingebauten Schicht. Dies erfolgt unter Einsatz von Systemen zur kontinuierlichen Temperaturmessung auf Basis von Infrarotmessungen zur Erfassung des Temperaturprofils über die gesamte Einbaubreitedirekt hinter der Einbaubohle mit einem Messabstand von ≤ 25 cm (zwischen den Messpunkten einer Messlinie) und ≤ 25 cm zwischen den Messlinien erfolgen.

Die Ergebnisse dieser Messungen während des Einbaus sind dem Aufraggeber unverzüglich nach dem Asphalteinbau zu übergeben.

Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel:

Schichten ohne Bindemittel: Für die Baustoffgemische ist die Aufnahme in die Liste der güteüberwachten, in Thüringen beurteilten Hersteller von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßen- und Ingenieurbau geregelt. Baustoffgemische, welche nicht in der o.g. Liste enthalten sind, sind im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung nicht einzusetzen.

Für Baumaßnahmen innerorts gilt: Sofern Muschelkalk als Baustoffgemisch im Rahmen der ZTV SoB-StB eingesetzt werden soll, so gilt im Anlieferungszustand für den Gehalt an Feinanteilen die Kategorie UF 3. Im eingebauten Zustand darf der Feinanteil < 0,063 mm nicht mehr als 5 M.-% betragen.

Gesteinskörnungen: Für Gesteinskörnungen ist vom Auftragnehmer (AN) vor Beginn der Baumaßnahme die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck nachzuweisen. Die relevanten Prüfungen für den entsprechenden Verwendungszweck sind in den TL Gestein-StB und den Einführungsschreiben des TMIL zu entnehmen. Während der Ausführung ist dem Auftraggeber (AG) nachzuweisen, dass die eingesetzten Gesteinskörnungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Sofern sich die Hersteller von Gesteinskörnungen der freiwilligen Güteüberwachung unterziehen und die Aufnahme in die o.g. Liste auf freiwilliger Basis beantragen, so entfällt der vorangegangene Absatz. Dann gilt die Vorlage des aktuellen Listenauszugs des TLBV. Die Eignung der Gesteinskörnung ist somit für den entsprechenden Verwendungszweck nachgewiesen.

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Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB)

Der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) liefert einen Beitrag zur Förderung des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft. Entsprechend den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sind MEB bei entsprechender Eignung zu bevorzugen. Dabei sollten insbesondere MEB mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen bzw. geringeren Materialqualitäten berücksichtigt werden, sofern deren Materialklasse für die vorgesehene Einbauweise zulässig ist. Die Abwägung bei der Auswahl eines zur Verwendung vorgesehenen Baustoffes hat unter Beachtung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, eines fairen Wettbewerbes sowie unter der Voraussetzung, dass keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen, zu erfolgen. Entscheidungen, die eine Verwendung von MEB ausschließen, sind vom AN zu begründen. Die Begründung ist formlos im Rahmen des Eignungsnachweises gemäß ZTV SoB-StB vorzulegen. Werden mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) verwendet, sind hierfür die Anforderungen der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV - Ersatzbaustoffverordnung)“ kurz EBV zu erfüllen.

Unabhängig davon ist die bautechnische Eignung der im Angebot zur Verwendung vorgesehenen MEB auf Grundlage des straßenbautechnischen Regelwerkes unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben für Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel nachzuweisen (Listenführung) und bei der Kalkulation und Angebotsabgabe zu berücksichtigen.

Einbaubeschränkungen nach § 20 EBV - Mindesteinbaumengen

Es gelten nach § 20 der EBV folgende Mindesteinbaumengen für bestimmte MEB:

Mindesteinbaumenge 50 m³: • Braunkohlenflugasche – BFA • Steinkohlenkesselasche – SKA • Steinkohlenflugasche – SFA • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1 – HMVA-1 • Stahlwerksschlacke der Klasse 1 – SWS-1 • Hochofenstückschlacke der Klasse 2 – HOS-2 • Gießereirestsand – GRS • Gießerei-Kupolofenschlacke – GKOS

Mindesteinbaumenge 250 m³: • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2 – HMVA-2 • Stahlwerksschlacke der Klasse 2 – SWS-2

Für Kupferhüttenmaterial der Klassen 1 und 2 (CUM-1 und CUM-2) gibt es ebenfalls Mindesteinbaumengen. Ein Einbau von Kupferschlacke, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung stammt, ist im Thüringer Bundesfern- und Landesstraßenbau nicht zulässig.

Sind diese MEB Teil eines Gemisches, ist für jeden MEB die jeweilige Mindesteinbaumenge einzuhalten.

Einbaubeschränkungen nach § 19 EBV - Schutzgebiete

Der Einbau von MEB und ihrer Gemische (§19 EBV) ist in Wasserschutzgebieten der Zone I und in Heilquellenschutzgebieten der Zone I unzulässig.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 37

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In Wasserschutzgebieten der Zone II und in Heilquellenschutzgebieten der Zone II dürfen nur folgende MEB in technische Bauwerke eingebaut werden:

• Bodenmaterial/Baggergut der Klasse 0 – BM/BG-0 • Gleisschotter der Klasse 0 – GS-0 • Schmelzkammergranulat – SKG

Anzeigepflichten gemäß § 22 EBV - Voranzeige

Für die folgenden MEB bestehen gemäß § 22 Absatz 1 bis 4 EBV Anzeigepflichten.

• Baggergut der Klasse F3 – BG-F3 • Bodenmaterial der Klasse F3 – BM-F3 • Recycling-Baustoff der Klasse 3 – RC-3 • Braunkohlenflugasche – BFA • Steinkohlenkesselasche – SKA • Steinkohlenflugasche – SFA • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1 – HMVA-1 • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2 – HMVA-2 • Stahlwerksschlacke der Klasse 1 – SWS-1 • Stahlwerksschlacke der Klasse 2 –SWS-2 • Hochofenstückschlacke der Klasse 2 – HOS-2 • Gießereirestsand – GRS • Gießerei-Kupolofenschlacke – GKOS

Kupferhüttenmaterial der Klassen 1 und 2 (CUM-1 und CUM-2) ist ebenfalls anzeigepflichtig. Ein Einbau von Kupferschlacke, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung stammt, ist im Thüringer Bundesfern- und Landesstraßenbau nicht zulässig.

Eine Voranzeige hat bei der zuständigen Behörde vier Wochen vor Einbau in schriftlicher oder elektronischer Form durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Anzeige erfolgt im Umfang des § 22, Abs. 3 bzw. Anlage 8 EBV für o. g. MEB oder ihrer Gemische ab einem Einbauvolumen von 250 m³.

Erfolgt der Einbau von MEB in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, ist die Verwendung von MEB (ausgenommen BM/BG-0, GS-0 und SKG) unabhängig vom Einbauvolumen der zuständigen Behörde vier Wochen vor Einbau schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Eine ggf. abweichende Entscheidung der zuständigen Behörde nach Paragraphen §§ 51 bis 53 Wasserhaushaltsgesetz zum Einbau von MEB in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ist dem Auftraggeber vor dem Einbau elektronisch zu übergeben.

Erfolgt die Anzeige des vorgesehenen Einbaus von MEB nach § 22 EBV bei der zuständigen Behörde, ist diese dem Auftraggeber zeitgleich elektronisch zu übermitteln.

Anzeigepflichten gemäß § 22 EBV - Abschlussanzeige

Für die vorangezeigten MEB ist eine Abschlussanzeige nach Anlage 8 der EBV zu erstellen. Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme sind anhand der zusammengefassten Lieferscheine (§ 25 Absatz 1 EBV) die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten MEB durch den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Dem Auftraggeber ist eine vom Auftragnehmer unterzeichnete Kopie der an die zuständige Behörde übermittelten Abschlussanzeige in elektronischer Form zu übermitteln.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 38

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Dokumentation des Einbaus von MEB

Die Dokumentation des Einbaus von MEB ist für Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung für alle verwendeten MEB, unabhängig von deren Materialwerten, ab der ersten Einbautonne zu erstellen.

Für anzeigepflichtige MEB wird die Verpflichtung zur Erstellung eines Deckblattes (§ 25 Absatz 3 EBV) durch die Dokumentation der Vor- und Abschlussanzeige ersetzt.

Bei nicht anzeigepflichtigen MEB sind die im Rahmen der Baumaßnahme erhaltenen Lieferscheine zusammenzuführen und mit einem Deckblatt gemäß Anlage 8 EBV zu versehen.

Die Dokumentation ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer unverzüglich in elektronischer Form dem Auftraggeber zu übermitteln.

Verwendung von Asphaltgranulat in Asphalttragschichten

Für die Herstellung von Asphalttragschichtmischgut (bis Bk10) kann in Abweichung zu den TL Asphalt- StB und ZTV Asphalt-StB bei der Verwendung von Asphaltgranulat auch ein Straßenbaubitumen 160/220 eingesetzt werden. Es darf jedoch nur ein Bitumen verwendet werden, dass höchstens zwei Sorten weicher als das geforderte Bitumen ist. Der in der Erstprüfung angegebene resultierende Erweichungspunkt Ring und Kugel (T ) muss innerhalb der Sortenspanne des ausgeschriebenen (geforderten) R&Bmix Straßenbaubitumens liegen. Ein weicheres Straßenbaubitumen als 160/220 darf nicht verwendet werden.

Affinität und Einsatz von Kalkhydrat

Regelungen für Walzasphaltdeck- und -binderschichten

Asphaltmischgut für Walzasphaltdeck- und -binderschichten muss unter Zugabe von Kalkhydrat oder Mischfüller (adhäsionsverbessernde Füller) hergestellt werden.

Bezogen auf das Gesteinskörnungsgemisch ist mindestens 1,0 M.-% Calciumhydroxid zuzugeben. Dabei ist Kalkhydrat EN 459-1 CL 90-S oder CL 80-S bzw. Mischfüller gem. EN 13043/TL Gestein-StB, Tabelle 31 zu verwenden. Es ist der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt (verfügbare Kalk) nach TP Gestein-StB, Teil 3.9 des zugesetzten Kalkhydrat bzw. Mischfüllers zu berücksichtigen. Der zugegebene Anteil an Kalkhydrat bzw. Mischfüller, der Calciumhydroxidgehalt (Ca(OH)2 verfügbar) sowie die im Rahmen der Erstellung der Erstprüfung ermittelte Wiederfindung des Calciumhydroxidgehaltes sind in der Erstprüfung anzugeben.

Im Rahmen der Erstprüfung ist das Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen nachzuweisen. Grundlage für die Prüfung ist die TP Asphalt-StB, Teil 11, jedoch ist bei Verwendung von Kalkhydrat bzw. adhäsionsverbesserndem Füller bei Anwendung des Prüfverfahrens insbesondere die veränderte Vorbereitung der Proben (Beaufschlagung der zu prüfenden Gesteinskörnungen mit Kalkhydrat/adhäsionsverbesserndem Mischfüller) zu beachten. Diesbezüglich ist der Baubeschreibung als Anlage die Arbeitsanweisung, „Probenvorbereitung zur Durchführung von Prüfung des Haftverhaltens zwischen Gestein, Bitumen und adhäsionsverbesserten Füllern auf Grundlage der TP Asphalt-StB Teil 11“ beigefügt. Es muss ein Umhüllungsgrad von mind. 60% nach 24 h Rolldauer nachgewiesen werden. Der ermittelte Wert ist in der Erstprüfung anzugeben.

Asphaltmischgut für Deckschichten aus Asphaltbeton AC 11 DS, AC 8 DS, AC 11 DN, AC 8 DN sowie Splittmastixasphalt SMA 11 S, SMA 8 S, SMA 8 N müssen mind. 50% Kalkstein- oder Dolomitfüller

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 39

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(mindestens der Kategorie CC80) im Anteil < 0,063 mm enthalten (gilt für alle Belastungsklassen). In der Kontrollprüfung muss mindestens 40% Gesamtkalkgehalt (Summe Calciumcarbonat- und Magnesiumcarbonatgehalt) im Anteil < 0,063 mm, ermittelt durch komplexometrische Titration gem. TP Gestein 3.8.3, nachgewiesen werden.

Regelung für Walzasphalttragschichten

Für Asphaltmischgut für Walzasphalttragschichten muss im Rahmen der Erstprüfung ein Umhüllungsgrad von mind. 60% nach 24 h Rolldauer gem. TP Asphalt, Teil 11 (Flaschenrollmethode) nachgewiesen werden. Wird im Rahmen der Kontrollprüfung eine Prüfung nach TP Asphalt, Teil 11 durchgeführt, so muss ein Sollwert von mind. 60% Umhüllungsgrad nach 24 h Rolldauer nachgewiesen werden. Gegebenenfalls sind vom Mischguthersteller ein haftverbessertes Bindemittel oder ein chemischer Haftverbesserer zu verwenden, um eine ausreichende Affinität zwischen den verwendeten Gesteinskörnungen und dem Bindemittel zu erreichen.

Bewertung der Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber

Aufhellung:

Unterschreitung des Anteils der hellen groben Gesteinskörnung ist ein Mangel; Abzug nach Formel in DA 07/11-33/4 kann vereinbart werden (alternativ: Messung).

elastische Rückstellung

Unterschreitung 40 % und/oder 10 cm (10/40-65 A, 25/55-55, 45/80-50, 40/100-65 A) Fadenlänge ist ein Mangel bzgl. der vertraglich vereinbarten Bindemittelsorte.

Kalksteinmehl:

Bei Unterschreitung vertragliche Konsequenzen, z.B. Minderung, Verlängerung der Frist für Mängelansprüche etc. möglich.

3.6 Abfälle

Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der geltenden Gesetze, zugehörigen Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen zu erfolgen.

Sofern der AN nicht selbst die Anforderungen für die in den weiteren besonderen Vertragsbedingungen geforderten abfalltechnischen Tätigkeiten erfüllt, hat er für die entsprechenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (einschließlich eventueller Lagerung) ausschließlich Entsorgungsbetriebe zu beauftragen.

Verlangt ein vom AN vorgesehener Entsorger/Transporteur zusätzliche bzw. weitere Deklarationen bzw. Analysen des Abfalls so hat der AN dies dem AG rechtzeitig - mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, bei der der Abfall anfällt - anzuzeigen. Für die analytische Untersuchung beauftragt der AN die vom AG bestimmte Institution (z. B. Prüfstelle, Labor, Ingenieurbüro etc.) und trägt die anfallenden Kosten.

Probenahmen dürfen nur in Abstimmung mit dem AG und in dessen Beisein erfolgen.

Werden bei der Bauausführung Abfälle oder Ausbaustoffe angetroffen, deren Abfalleigenschaften von den Angaben im Bauvertrag abweichen, so hat der AN den AG unverzüglich von diesem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Erforderliche Deklarationsanalysen einschließlich Probenahmen werden vom AG veranlasst. Bis zur Probenahme am unberührten Material sind die Arbeiten zur Aufnahme dieses Materials zu unterbrechen.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 40

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Nicht gefährliche Abfälle Es ist ein Nachweis der durchgeführten Entsorgung mit Hilfe des Formblattes „Abfallliste“ (Anlage 3 der DA Nachweisführung) zu erbringen. Darin bestätigt der AN durch Unterschrift die Richtigkeit der dort gemachten Angaben zum Transport und der Entsorgungsbetrieb durch Unterschrift die Annahme des Abfalls. Auf besondere Anforderung des AG sind jederzeit die entsprechenden Wiegescheine einschließlich der entsprechenden Zusammenstellung vorzulegen. Wenn Wiegescheine vorgelegt werden sollen, müssen diese mindestens den Namen und die Anschrift des Entsorgungsbetriebes sowie das Datum und die Uhrzeit der Wägungen enthalten.

Für „nicht gefährliche“ Abfälle aus Straßenbaumaßnahmen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG zum Transport der Abfälle nicht erforderlich. Es reicht eine Anzeige nach § 53 KrWG.

Fällt bei der Baumaßnahme nicht aufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut (BM/BG) im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, kurz EBV) an und erfolgt ein Inverkehrbringen dieses Materials, ist vom Auftragnehmer hierfür gemäß § 25 EBV ein Lieferschein nach dem Muster der Anlage 7 der EBV auszustellen. Der Lieferschein ist dann nicht erforderlich, wenn die abzugebende Menge 200 t unterschreitet und es sich um Bodenmaterial/Baggergut der Klassen 0, 0* bzw. F0* handelt. Der Lieferschein ist dem Auftraggeber als Durchschrift oder Kopie fortlaufend in elektronischer Form zu übermitteln.

Gefährliche Abfälle Der Transport von gefährlichen Abfällen bedarf einer Erlaubnis nach § 54 KrWG. Besitzt der Beförderer ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, reicht eine Anzeige nach § 53 KrWG aus. Die Anzeige bzw. Beförderungserlaubnis ist zum vom AG vorbestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Vor Baubeginn benennt der AN schriftlich dem AG die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Person und dessen Vertreter.

Der AN hat dem AG bzw. dessen Bevollmächtigten spätestens 7 Werktage vor Leistungsbeginn die genaue zeitliche Abfolge der Ausbauarbeiten sowie die Menge der anfallenden gefährlichen Abfälle schriftlich anzumelden. Die Folgen unvollständiger bzw. verspäteter Angaben gehen zu Lasten des AN.

Der AN bzw. die von ihm benannte verantwortliche Person hat sicher zu stellen, dass der gesamte elektronische Schriftverkehr (Entsorgungsnachweis, Begleitscheine etc.) im elektronischen Postfach des Bevollmächtigten des AG abgelegt wird.

Ergänzende Untersuchungen (Haufwerksuntersuchungen, verdichtende Untersuchungen) Sind für ergänzende Untersuchungen Haufwerksbeprobungen erforderlich, erfolgt die Herstellung der Haufwerke durch den AN auf gesonderte Anweisung des AG und in dessen Anwesenheit. Die vom AN bereitzustellenden Zwischenlager sind so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Nachweisverfahren beim Ausbau und der Entsorgung von gefährlichen Abfällen:

Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen.

Die Straßenbauverwaltung als AG ist der Abfallerzeuger und führt den Entsorgungsnachweis (Vorabnachweis).

Der Entsorgungsnachweis wird vom AG bzw. dessen Bevollmächtigten mit dem vom AN verbindlich benannten Entsorger geführt.

Die Fristen gemäß Nachweisverordnung sind einzuhalten. Die Folgen unvollständiger bzw. verspäteter Angaben gehen zu Lasten des AN.

Folgender Ablauf ist im Grundverfahren vorgesehen.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 41

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a) Der AN liefert dem AG die notwendigen Daten des Entsorgers. b) Der AG erstellt mit diesen Daten den Entsorgungsnachweis gem. eANV und verschickt diesen elektronisch an den Entsorger. c) Der Entsorger prüft die Daten, signiert die Annahmeerklärung (AE) und schickt diese elektronisch an die zuständige Entsorgerbehörde (in Thüringen: TLVwA) weiter. d) Die Entsorgerbehörde muss dem Abfallerzeuger (AG) den Eingang der Nachweiserklärungen innerhalb von 12 Tagen bestätigen, sofern sie die Zulässigkeit des beabsichtigten Entsorgungspfades nicht innerhalb dieser Frist bestätigt. Die Entsorgerbehörde muss innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit des beabsichtigten Entsorgungspfades entscheiden. Die Frist kann durch Aufforderung zur Ergänzung der Nachweiserklärungen bzw. zur Vorlegung weiterer Unterlagen unterbrochen werden. Die Entsorgerbehörde erteilt eine Entsorgungsnachweisnummer und versendet den Entsorgungsnachweis mit Behördlicher Bestätigung (BB) an den AG und den Entsorger.

Erst nach Behördlicher Bestätigung kann die tatsächliche Entsorgung erfolgen.

Falls der verbindlich benannte Entsorgungsbetrieb im Besitz einer behördlichen Bestätigung zur Teilnahme am privilegierten Verfahren ist, entfällt die behördliche Bestätigung zur vorgesehenen Entsorgung (Ablauf im Grundverfahren, Schritt d).

Führen der Verbleibnachweise (Begleitscheine):

Es besteht die Pflicht zur elektronischen Signatur für alle Beteiligten. Nach Maßgabe der für sie bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen der Begleitscheine hat die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Person des AG (Bevollmächtigter) als Abfallerzeuger spätestens bei Übergabe, der Beförderer spätestens bei Übernahme sowie der Abfallentsorger spätestens bei Annahme der Abfälle die Begleitscheine auszufüllen und elektronisch (mit Signierkarte und Kartenlesegerät) zu signieren. Die Reihenfolge der Unterschriftsleistungen ist zwingend vorgeschrieben und einzuhalten. Die Zustimmung des Abfallerzeugers zur elektronischen Signatur des Beförderers an anderer Stelle als am Ort der Übergabe ist gem. § 19 (2) NachwV schriftlich und vor Durchführung der Beförderung zu erteilen.

Vor Übergabe der Abfälle signiert der Bevollmächtigte des AG. Je Begleitschein werden zwei Ausdrucke zur Quittierung der Übernahme erstellt und zur Baustelle gebracht, sofern der AN nicht vor Ort elektronisch signieren kann. Bei Übernahme der Abfälle signiert der Abfallbeförderer (der LKW-Fahrer). Das kann zunächst handschriftlich erfolgen, der Name muss lesbar dazugesetzt werden. Der Erzeuger und der Beförderer erhalten jeweils eine der beiden (hand)signierten Ausdrucke des Begleitscheins.

Der Entsorgungsnachweis ist in Kopie, der Begleitschein als Ausdruck des im eANV erstellten Begleitscheins mit den Unterschriften des Erzeugers und des Beförderers in jedem Fahrzeug des Beförderers mitzuführen.

Alle Unterlagen im Rahmen der Nachweisverfahren sind dem AG bzw. dessen Bevollmächtigtem unaufgefordert im unmittelbaren Anschluss an die Entsorgungsmaßnahme, spätestens jedoch 3 Tage danach, zu übergeben.

3.7 Winterbau

Bei Arbeitsunterbrechungen, insbesondere bei Eintritt winterlicher Witterungsverhältnisse, sind die Bauarbeiten so zu unterbrechen bzw. abzusichern, dass keine Verkehrsgefährdungen oder - behinderungen entstehen.

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 42

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Die Arbeiten sind in diesem Zusammenhang in einem verkehrssicheren und bauzustandsgerechten Zustand zu hinterlassen. Offene Bauzustände sind entsprechend zu sichern und zu schützen.

Winterbau ist zulässig, soweit die Ausführung unter Beachtung der jeweils geltenden technischen Regelwerke möglich ist.

3.8 Beweissicherung

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden keine gesonderten Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Im Zuge der Bauausführung ist eine Beweissicherung insbesondere im Bereich der Umleitungsstrecken sowie im Bereich unmittelbar angrenzender baulicher Anlagen, Einfriedungen und der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz erforderlich. Die Beweissicherung ist im Rahmen der vorbereitenden Leistungen der Baumaßnahme berücksichtigt.

Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der im Baustellenbereich gelegenen sowie der für die Bauausführung und den Baustellenverkehr genutzten Wege, Zufahrten und sonstigen potenziell beeinträchtigten Anlagen in einer gemeinsamen Begehung mit dem Auftraggeber bzw. den jeweiligen Baulastträgern oder Eigentümern festzustellen und zu dokumentieren. Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Beteiligten zu bestätigen ist.

Ergänzend ist vor Baubeginn eine Fotodokumentation des Bestandszustandes anzufertigen. Diese ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die betroffenen Wege, Zufahrten und Anlagen in dem Zustand zurückzugeben, der in der Bestandsaufnahme dokumentiert wurde, soweit durch die Bauausführung keine vertraglich geregelten Änderungen eingetreten sind. Die Rückgabe ist entsprechend zu protokollieren und durch die Beteiligten zu bestätigen.

Die Beweissicherung sowie die Dokumentation der Rückgabe sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat sämtliche Sicherungsmaßnahmen während der Bauausführung sowie bei Arbeitsunterbrechungen und nach Abschluss von Teilleistungen entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Er ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle verantwortlich und haftet für Schäden, die auf eine unzureichende Sicherung zurückzuführen sind.

Die Baustelle sowie angrenzende Bereiche sind während der gesamten Bauzeit gegen Gefahren für Dritte sowie gegen unbefugtes Betreten zu sichern. In Gefahrenbereichen sind geeignete Schutz- und Absturzsicherungen vorzusehen und vorzuhalten.

Der Auftragnehmer hat alle zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung einzuhalten. Die hieraus resultierenden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung.

Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist so vorzunehmen, dass eine Gefährdung von Boden und Gewässern ausgeschlossen wird. Erforderliche Lager- und Sicherungseinrichtungen sind entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen auszuführen und zu betreiben. Bei Austritt wassergefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unverzüglich einzuleiten sowie die zuständigen Behörden zu informieren.

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Verunreinigtes Erdreich ist fachgerecht zu behandeln und entsprechend den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften zu entsorgen.

Zur Verkehrsfreigabe hat der Auftragnehmer die erforderlichen Nachweise zur Sicherstellung der Anfangsgriffigkeit von Walzasphaltdeckschichten im Rahmen der Eigenüberwachung vorzulegen, sofern solche Leistungen Bestandteil der Maßnahme sind.

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

Entfällt.

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend den geltenden Regelungen der VOB sowie den „Richtlinien für das Abwickeln der Verträge für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ sowie den ergänzenden Abrechnungsregelungen für Straßen- und Ingenieurbau.

Sämtliche Leistungen sind durch prüfbare Aufmaße mit den zugehörigen Mengenermittlungen nachzuweisen. Die Aufmaße sind so zu erstellen, dass Lage und Umfang der erbrachten Leistungen eindeutig nachvollziehbar sind und in Bezug zur örtlichen Gegebenheit (z. B. Achse, Stationierung oder Bezugspunkt) stehen.

Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam durch Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. deren Beauftragte vor Ort aufzunehmen und zu bestätigen.

Die vom Auftragnehmer erstellte Abrechnungsdokumentation ist so aufzubereiten, dass die erbrachten Leistungen eindeutig und prüfbar dargestellt sind. Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Einzelmaßnahme.

Alle für die Vermessung, Mengenermittlung und Abrechnung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

3.12 Prüfungen und Nachweise

Art und Umfang von Prüfungen und Nachweisen richten sich nach dem geltenden Regelwerk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.

Erstprüfungen Erstprüfungen sind Bestandteil des Eignungsnachweises. Der AN hat für alle einzubauenden Stoffe die Eignung für den vorgesehenen Zweck entsprechend der geltenden Regelwerke nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist dem AG mindestens 14 Tage vor Einbau zur Bestätigung vorzulegen.

Eigenüberwachungsprüfungen Die Eigenüberwachung liegt in der Verantwortung des AN. Die erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen sind so zu dokumentieren, dass sie dem AG auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.

Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen liegen in der Verantwortung des AG. Bei Prüfungen und Probenahmen im Rahmen von Kontrollprüfungen wird dem AN die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben.

Kontrollprüfung der Griffigkeit:

Die Prüfung der fertigen Asphaltdeckschicht erfolgt für die Abnahme 4 bis 8 Wochen nach Verkehrsfreigabe. Sofern dieser Zeitraum in die Monate Oktober bis April fällt bzw. wenn die

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Witterungsverhältnisse eine regelkonforme Messung im genannten Zeitraum nicht zulassen, ist die Messung im Monat Mai durchzuführen.

Sie erfolgt mit dem Seitenkraftmessverfahren (SKM). Auf eine Messung mit SKM kann verzichtet werden, wenn bei der Prüfung der Griffigkeit nach den TP Griff-StB (SRT) folgende Richtwerte eingehalten werden:

  • SRT-Wert [-] ≥ 60,
  • Ausflusszeit [s ] ≤ 30.

Wenn der Messung mit SKM objektive Gründe, wie z.B.

  • Baulänge < 1.000 m,
  • Ortsdurchfahrten,
  • ungünstige Linienführung,
  • problematische Verkehrsverhältnisse,
  • Kreisverkehre,
  • Krümmen mit r < 35 m,
  • Fahrstreifenbreite < 3 m entgegenstehen, die eine regelkonforme Messung absehbar verhindern bzw. diese erheblich erschweren, dann erfolgt die Kontrollprüfung der Griffigkeit nach den TP Griff-StB (SRT) mittels SRT und Ausflussmesser. Es gelten folgende Grenzwerte:
  • SRT-Wert [-] ≥ 60,
  • Ausflusszeit [s ] ≤ 30.

Wird die Griffigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme aus einem der oben genannten Gründen nach TP Griff- StB (SRT) gemessen, so erfolgt auch die Messung der Griffigkeit zum Ende der Frist für Mängelansprüche mittels SRT/AM. In diesem Fall gelten folgende Grenzwerte:

  • SRT-Wert [-] ≥ 56,
  • Ausflusszeit [s ] ≤ 30.

Besondere Anforderungen an den Nachweis und die Überwachung von Beton

Folgende Unterlagen sind dem AG zur Bestätigung der Betonrezepturen rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Betonierbeginn, zu übergeben:

  • Eine Zuordnung der geplanten Rezepturen zu den jeweiligen OZ.
  • Eine Liste mit Ansprechpartnern des Herstellers, der Eigenüberwachung, der Fremdüberwachung und des verantwortlichen Bauleiters.
  • Ein baustellenbezogenes Sortenverzeichnis des Lieferwerkes und die Mischungsberechnungen der zu verwendenden Rezepturen. Sofern das Ersatzlieferwerk nicht über identische Rezepturen und Ausgangsstoffe verfügt, sind sämtliche Nachweise auch für das Ersatzlieferwerk zu erbringen.
  • Einen mit dem Hersteller abgestimmten Prüfplan mit verbindlichen Abnahmekriterien für den Frischbeton (Konsistenz und LP-Gehalt).
  • Einen gültigen Listenauszug des TLBV aller verwendeten Gesteinskörnungen
  • Gültige Übereinstimmungszertifikate und Leistungsbeschreibungen der Zusatzmittel, der Zusatzstoffe und der Zemente.
  • Übereinstimmungszertifikate der Mischanlagen.
  • Aktuelle Ergebnisse der WPK, sofern diese noch nicht vorliegen vollständige Erstprüfungen jeder Rezeptur.
  • Die bestätigte Anmeldung der ÜK2 Überwachung.

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Zusätzlich zu den geltenden Regelwerken wird für Kappenbeton gefordert:

  • Die erforderliche CDF-Prüfung im Rahmen der Erstprüfung für den Kappenbeton ist werksbezogen (Jeweils für das Hauptlieferwerk und das Ersatzlieferwerk) durchzuführen bzw. durch aktuelle Ergebnisse aus der laufenden WPK zu belegen.

  • Wird Luftporenbildner zusammen mit FM/BV eingesetzt, ist der erforderliche Wirksamkeitsnachweis (Ermittlung der Luftporenkennwerte am Festbeton nach DIN EN 480-11 (12-2005)) mit der gleichen Rezeptur zu erbringen die auch eingebaut werden soll. Die Prüfung darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der Wirksamkeitsnachweis mit einer Referenzmischung reicht hier nicht aus!

Fallen Zusatzkosten für Prüfungen oder Nachweise an, sind diese Nebenleistungen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Unterlagen sind vollständig und in Papierform einzureichen.

Hinweis: Um Verzögerungen aufgrund fehlender Nachweise zu vermeiden sollte der Hersteller rechtzeitig über die Anforderungen informiert werden, damit ggf. fehlende Prüfungen bestimmter Eigenschaften vom Hersteller des Betons durchgeführt und nachgewiesen werden können.

Frischbetonprüfungen

Entspricht der Frischbeton nicht den vereinbarten Abnahmekriterien (Konsistenz bzw. LP-Gehalt) ist das Fahrzeug zurückzuweisen. Eine Nachdosierung von FM / BV darf nur mit Zustimmung des BÜ und nur mit dem ursprünglich in dieser Rezeptur eingesetzten Zusatzmittel und nach einer vom Hersteller bestätigten Dosiertabelle erfolgen.

Bei der Lieferung von Kappenbeton sind bei jedem Fahrzeug vor dem Einbau der LP-Gehalt und die Konsistenz zu prüfen und zu dokumentieren. Im Fall einer Nachdosierung von FM / BV ist die Prüfung vor dem Einbau zu wiederholen. Werden die Abnahmekriterien nicht erreicht ist das Fahrzeug zurückzuweisen. Diese Prüfungen sind in den Betonierplan einzubeziehen und bei der Bestellung zu beachten, um Standzeiten vor der Entladung zu vermeiden.

3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)

Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV) ist zu beachten. Bei Baustellen gemäß §2 Abs. 2 dieser Verordnung ist unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle, eine Vorankündigung der zuständigen Behörde zu übermitteln (siehe Sonstige Anlagen). Bei Baustellen nach §2, Abs. 3 ist zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen. Dem Auftragnehmer werden folgende Auftraggeberaufgaben gemäß Baustellenverordnung übertragen und entsprechend der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungspositionen abgerechnet.

(1)

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer für die in den Verdingungsunterlagen beschriebene Baumaßnahme und ggf. für folgende gleichzeitig laufende bzw. zeitweise sich überschneidende weitere Baumaßnahmen (Baustellen) mit folgenden vertraglich vereinbarten/ voraussichtlichen Ausführungszeiten übertragen:

(Bezeichnung der Baustelle, Ortsangabe, Ausführungszeit)

(2)

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Für folgende, weitere Baustellen, die sich örtlich und / oder zeitlich mit den unter (1) genannten Baustellen überschneiden, sind eigene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zuständig bzw. vorgesehen:

(Bezeichnung der Baustelle, Ortsangabe, Ausführungszeit, ggf. Name des AN, ggf. Name des Koordinators)

(3)

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne gemäß Vorgaben des Auftraggebers ausarbeiten zu lassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BaustellV) und aufeinander abstimmen. Prüfen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne und Kontrolle der Anpassung sowie Hinwirken auf die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne.

Wahrnehmen der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 Baustell-V entsprechend der „Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)“.

Kontrolle der Vorankündigung(en)

Gegebenenfalls Hinwirken auf das Einhalten der Baustellenordnung sowie des Baustelleneinrichtungsplanes der Baustellen unter (1) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.

Berücksichtigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderer betrieblicher Tätigkeiten oder Einflüsse auf oder in der Nähe der Baustelle.

Kontrolle der Absicherung der Baustellen unter (1) mit dem Ziel der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.

Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen, Auswerten der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers.

Abstimmungen führen mit den unter (2) angegebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinatoren zu sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen aus örtlichen und/ oder zeitlichen Überschneidungen der Baustellen unter (1) und (2); Auswerten der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers.

Bei Bedarf: Anpassen und Fortschreiben der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV).

(4)

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind mit den Abnahmen der Baumaßnahmen unter (1) erfüllt.

(5)

Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftraggeber Name und Anschrift des Koordinators und des Stellvertreters auf Vordruck des Auftraggebers zu benennen. (6)

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und ggf. anpassen

Die Erstellung und ggf. Anpassung des SiGe-Planes gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer übertragen.

Der SiGe-Plan ist in enger Abstimmung mit der vorgesehenen Baustelleneinrichtung und dem geplanten Bauablauf und unter Berücksichtigung der benannten Nachunternehmer aufzustellen. Technische Nebenangebote sind im Falle der Beauftragung entsprechend zu berücksichtigen.

Der SiGe-Plan beinhaltet

  • die zu erwartenden Gefährdungen während der Bauausführung für die einzelnen Arbeiten in örtlicher und zeitlicher Hinsicht
  • die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen
  • die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und
  • die abstimmende Koordination gegenüber anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen

Die Darstellung hat in übersichtlicher Form zu erfolgen. Hierzu liegen bei verschiedenen Stellen, z.B. den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, unverbindliche Musterpläne sowie Leitfäden zur Erstellung des SiGe-Planes vor. Derartige Muster sind jeweils konkret auf die Baumaßnahme abzustellen. Eine pauschale Übernahme bzw. die Verwendung von schematischen Pflichtheften und Aufstellung als SiGe-Plan genügen nicht.

Bei Veränderungen der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes müssen die daraus sich ergebenden Veränderungen im SiGe-Plan leicht nachvollziehbar sein.

Es empfiehlt sich, bei der Aufstellung des Baustelleneinrichtungsplanes und des Bauablaufplanes die Inhalte der SiGe-Planung bereits zu berücksichtigen.

Der SiGe-Plan besteht zumindest aus

  1. Deckblatt mit
  • Bezeichnung der Baumaßnahme
  • Name/Anschrift des Auftragnehmers
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des AN-Vertreters für die Leitung der Ausführung
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Koordinators nach BaustellV
  • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Vertreters des Koordinators nach BaustellV und
  • Inhaltsangabe über die nachfolgenden Einzelteile
  1. Beschreibender Teil mit
  • konkret auf die Baustelle bezogenen Organisationsregeln (erste Hilfe; Arbeitsplätze/ Verkehrs- und Fluchtwege/ Unterkünfte; persönliche Schutzausrüstung u. dgl.)
  • Auflagen/ Gefährdungen aus der Umfeld-Situation und daraus sich ergebende Anweisungen an die Beschäftigten (Hochspannungsleitungen; Arbeiten neben öffentlichem Verkehr u. dgl.)
  • Angaben zur Koordination Hauptunternehmer/ Nachunternehmer/ Unternehmer ohne Beschäftigte
  • Angaben zur Koordination mit anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen
  1. Planteil
  • entsprechend vorgenannter Beschreibung konkretisierte Musterpläne bzw. alternativ: im Sinne BaustellV ergänzter Baustelleneinrichtungsplan des Auftragnehmers und im Sinne BaustellV ergänzter Bauzeitenplan des Auftragnehmers.
  • ggf. weitere Planunterlagen und Darstellungen

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  1. Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

4.1.1 Unterlagen zur Ausschreibung

Im Rahmen der Ausschreibung werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

  • Baubeschreibung
  • Netzkarte des Bearbeitungsgebietes
  • Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke, soweit Bestandteil der Ausschreibung

4.1.2 Unterlagen zur Ausführung je Einzelauftrag

Für die Durchführung der jeweiligen Einzelmaßnahme werden dem Auftragnehmer zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

  • vorabgestimmte Verkehrsführungskonzepte einschließlich ggf. fortgeschriebener verkehrsrechtlicher Vorgaben
  • einzelmaßnahmenspezifische Leistungsabrufe / Einzelaufträge
  • vorliegende Umwelt- und Voruntersuchungsunterlagen

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

4.2.1 Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),
  • Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
  • eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
  • Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
  • Anlieferung von Hauptbaustoffen,
  • Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen),
  • Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
  • Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
  • Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

4.2.2 Ausführungs- und Nachweisunterlagen

Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Erteilung des Einzelauftrages insbesondere folgende Unterlagen zu erstellen bzw. zu beschaffen:

  • Mitteilung über die Bauleitung (entsprechend HVA B-StB) - nach Abforderung)
  • Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunde (entsprechend HVA B-StB) - nach Abforderung)
  • Verkehrsführungspläne, ggf. fortgeschrieben auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die jeweilige Einzelmaßnahme
  • Beweissicherung / Dokumentationsaufnahmen je Einzelmaßnahme
  • Bauzeiten- und Bauablaufplanung für die jeweilige Einzelmaßnahme

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 49

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  • Eignungsnachweise der verwendeten Baustoffe und Materialien
  • Prüfkonzept der Eigenüberwachung einschließlich zugehöriger Nachweise je Einzelmaßnahme
  • Dokumentation der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen vor Beginn der Demarkierungsarbeiten einschließlich geeigneter Erfassung (z. B. Aufmaß, Skizzen, Pläne) zur Sicherstellung der fachgerechten Wiederherstellung
  • SiGe-Plan je Einzelmaßnahme
  1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden

5.1 Einrichtung und Sicherung der Baustelle

Fernmeldeanlagen / Telekommunikationsanlagen Der AN hat, auch wenn der Ausschreibungsplan keine Fernmeldeanlagen aufweist, vor Beginn der Arbeiten im Erdbereich bei der für das Leitungsnetz zuständigen Netzagentur der Deutschen Telekom AG festzustellen, ob und wo in der Nähe der Arbeitsstelle Fernmeldeanlagen liegen.

Verordnungen, Empfehlungen

ASR A5.2

Einführung des ARS Nr. 06/2021 „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (Ausgabe 2020) des BMVI vom 03.02.2021 durch das TMIL vom 09.03.2021 (Ausgabe 2020)

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) ARS 24/2021 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) mit Einführungsschreiben des TMIL vom 02.06.2022

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Baustellenverordnung (BaustellV)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten

DIN EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnbekleidung – Prüfverfahren und Anforderungen

ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, berichtigter Nachdruck 06/01

TL-Leitbaken 97 Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken

TL-Absperrschranken 97 Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken

TL-Absperrtafeln 97 Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln

TL-Aufstellvorrichtungen 97 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 50

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TL-Leitelemente 97 Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente

Einführung des ARS 04/2023 – „Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen), Ausgabe 2023“vom BMDV am 27.02.2023 durch TMIL am 15.06.2023

TLP-Warnschwellen 2014 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen

TL-Leitkegel 94 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel

TL-Warnleuchten 90 Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten i.V.mit ARS 10/1998 – Ergänzungsprüfungen gemäß TL für Warnleuchten

Einführung ARS 23/2022 „Änderungen der Prüfungen im Bereich Arbeitsstellen“ des BMDV vom 14.12.2022 durch das TMIL am 18.01.2023

StVO Straßenverkehrs-Ordnung, mit Katalog der Verkehrszeichen, aktuelle Fassung

VwV-StVO-Allg. Verwaltungs-Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, aktuelle Fassung

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, aktuelle Fassung

VbF – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

GefstoffV Gefahrstoff-Verordnung

GGVS Gefahrgutverordnung Straße

MVAS 99 Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

5.2 Fachbereich Straßenbautechnik / Qualitätssicherung

Gültige Regelwerke der FGSV (u.a.) für Bauverträge im Freistaat Thüringen 01/2026

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)

ZTV E-StB 17 (FGSV Nr. 599) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ARS 17/2017 vom 26.09.2017) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 28.06.2018

ZTV SoB-StB 20, (FGSV Nr. 698) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, (ARS 23/2020 vom 18.11.2020) In Verbindung mit Einführungsschreiben TMIL vom 16.06.2021

ZTV Ew-StB 25 (FGSV Nr. 598) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, (ARS /14/2025 vom26.06.2025) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMDI vom 29.09.2025

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 51

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

ZTV Asphalt-StB 07/13 (FGSV Nr. 799) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, (ARS 14/2013 vom 19.12.2013) einschl. ARS 08/2019 vom 18.06.2019 (Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen)

ZTV Beton-StB 07 (FGSV Nr. 899) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ARS 12/2008 vom 11.06.08) einschl.: ARS 6/2002 vom 26.06.02 (Bauweise Betondecke auf Schottertragschicht, es gelten nur die Anforderungen an den Deckenbeton) ARS 27/2012 vom 21.12.12 (Korrekturen) ARS 04/2013 vom 22.01.13 (Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge Alkali-Kieselsäure- Reaktion (AKR))

ZTV BEA-StB 09/13 (FGSV Nr. 798) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen (ARS 5/2014 vom 18.03.2014)

ZTV BEB-StB 15 (FGSV Nr. 898) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (ARS 07/2015 vom 17.04.15)

ZTV Pflaster-StB 20 (FGSV Nr. 699) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ARS 06/2020 vom 10.07.2020)

ZTV A-StB 12 (FGSV Nr. 976) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ARS 04/2012 vom 04.04.12)

ZTV Fug-StB 15 (FGSV Nr. 897/1) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen (ARS 11/2016 vom 11.04.16) und Anpassung der Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15), (ARS Nr. 11/2024 vom 03.04.2024)

ZTV-LW 16, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 675) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege

ZTV La-StB 18 (FGSV Nr. 224) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ARS 15/2019 vom 19.08.19)

ZTV Lsw 22 (FGSV Nr. 258) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ARS 22/2022 vom 02.11.22)

ZTV ING, (FGSV Nr. 782) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Ingenieurbauwerke mit Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV- ING), Ausgabe 2025/02 (ARS 20/2025 vom 10.10.2025)

Rundverfügungen (RV), Ergänzende Festlegungen aus Dienstanweisungen (DA) des TLBV als Besondere Technische Vertragsbedingungen

Ergänzende Festlegungen aus DA 13/2017-33/3 zur Verwendung weicher Bindemittel in Asphalttragschichtmischgut

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 52

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RV 16/02, Pflasterbauweise für Kreisverkehrsflächen

Ergänzende Festlegungen aus DA 01/07-3.3/1 zu Naturgestein für Trockenmauern, zur Böschungsabstützung, Hang- und Dammsicherung

Schließen von Rissen in Asphaltdeckschichten gem. DA 23/07-3.3/4

Ergänzende Festlegungen aus DA 01/2016-33/1 zur Bewertung des Schichtenverbundes im Straßenbau

Ergänzende Festlegungen aus DA 02/2016-33/2 zur Bemessung und Bewertung der Griffigkeit

Ergänzende Festlegungen aus DA 13/2016-33/4 zur Bewertung des Hohlraumgehaltes von Walzasphaltdeckschichten

Ergänzende Festlegungen zu Mischgutproduktion und -einbau auf Bundesfern- und Landesstraßen aus DA 13/09-33/8

Festlegungen zum Aufhellen von Asphaltdeckschichten gem. DA 07/2011-33/4

Ergänzende Festlegung des Frost-Tausalz-Widerstandes von Beton bei Fahrbahndecken und für Ingenieurbauwerke gem. DA 01/12-33/1

Regelungen zur Entnahme von Bohrkernen / Proben aus Verkehrsflächenbefestigungen in Asphaltbauweisen für Kontrollprüfungen gem. DA 14/2017-33/4

Ergänzende Festlegungen aus DA 21/12-33/6 zur Messung und Bewertung der Ebenheit von Schichten aus Asphalt

Erlasse des TMDI / TMIL / TMBLM / TMBLV

Erlass des TMIL zur Einführung des ARS 03/2022 vom 26.09.2024, Nachweis von Lösemitteln in Reparaturasphalt

Einführung des ARS 14/2013 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen durch das TMBLV vom 24.Oktober 2014

Erlass zur Einführung von Richtlinien für Straßen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien vom 28.01.2009

  • TL Beton-StB 07, ZTV Beton-StB 07 (ARS 12/2008 vom 11.06.08, ARS 13/2008 vom 17.06.08)

Erlass des Jahres 2014 zur Einführung von Richtlinien für Straßen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 03.06.2014

Einführung Rundschreiben Straßenbau – Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität des BMVI vom 13.12.2016 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen durch das TMIL vom 16.02.2017

Einführung des ARS 16/2015 „Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer- pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen“ des BMVI vom 11.09.2015 (mit Festlegungen zu Landesstraßen) durch das TMIL vom 24.03.2017

Einführung des ARS Nr. 05/2019 „Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen“ des BMVI vom 03.05.2019 durch das TMIL vom 20.02.2020

Einführung des ARS Nr. 06/2020 „Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen“ des BMVI vom 10.07.2020 durch das TMIL vom 10.09.2020

Einführung des ARS Nr. 13/2025 „Einsatz und Erprobung von temperaturabgesenktem Asphalt bei der Herstellung von Verkehrsflächen“ des BMV vom 2.6.2025 durch das TMDI vom 6.8.2025

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 53

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Technische Lieferbedingungen (TL) einschl. Güteüberwachung (TLG) sowie Prüfvorschriften (TP)

Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe

TL Geok E-StB 19 (FGSV Nr. 549) Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues (ARS 12/2019 vom 01.08.19) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 03.12.2019

TP BF-StB (FGSV Nr. 591) Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau

TL BuB E-StB 20/23 (FGSV Nr. 597) Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (ARS 13/2023 vom 28.06.2023) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 27.07.2023

TL Gab-StB 16/23 (FGSV Nr. 554) Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau (ARS 11/2023 vom 07.06 2023) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 27.07.2023

Gesteinskörnungen / Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel

TL Gestein-StB 04, Fassung 2023 (FGSV Nr. 613) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (ARS 17/2023 vom 03.07.23), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 19.09.2023

TP Gestein-StB (FGSV Nr. 610) Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau

TL SoB-StB 20 (FGSV Nr. 697) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ARS 24/2020 vom 18.11.2020), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 16.06.2021)

TL G SoB-StB 20, Fassung 2023 (FGSV Nr. 696) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (ARS 16/2023 vom 30.06.2023), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 14.09.2023

Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung

TL Asphalt-StB 07/13 (FGSV Nr. 797) Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (ARS 12/2013 vom 19.12.2013) einschl. ARS 08/2019 vom 18.06.2019 (Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen)

TP Asphalt-StB (FGSV Nr. 756) Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau

TL Bitumen-StB 25 (FGSV Nr. 794) Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025 (ARS 25/2024 vom 03.12.2024)

TL BE-StB 15 (FGSV Nr. 793) Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen (ARS 17/2015 vom 12.10.15)

TL VBit-StB 22 (FGDV Nr. 727) Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 54

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(ARS Nr. 06/2023)

TL AG-StB 09 (FGSV Nr. 749) Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (ARS 13/2009 vom 03.08.09)

TL Sbit-StB 15 (FGSV Nr. 785) Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitung auf Bitumenbasis, Ausgabe 2015 (ARS 23/2015 vom 14.12.15)

TL LW 16 (FGSV Nr. 676) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe 2016

TL G DSK-StB 15 (FGSV Nr. 790/1) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (ARS 18/2016)

TL G OB-StB 15 (FGSV Nr. 790/2) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen (ARS 16/2016)

TL G DSH-V-StB 15 (FGSV Nr. 790/3) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (ARS 17/2016)

Beton / hydr. geb Schichten

TL Beton-StB 07 (FGSV Nr. 891) Techn. Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ARS 13/2008 vom 17.06.08, einschl.: ARS 28/2012 vom 21.12.12 und Korrekturen - Stand 03/2016, ARS 04/22 vom 21.02.2022)

TP Beton-StB 10 (FGSV Nr. 892) Techn. Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton

TP B-StB (FGSV Nr. 893) Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen

TL NBM-StB 09 (FGSV Nr. 814) Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel (ARS 10/2009 vom 21.07.09, einschl.: ARS 05/2022 vom 21.02.2022)

TL BEB StB 15 (FGSV Nr. 895) Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (ARS 8/2015 vom 17.04.15)

Sonstiges / Allgemeines

TL Pflaster-StB 06/15 (FGSV Nr. 643) Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ARS 22/2006 vom 29.08.06)

TL Fug-StB 24 (FGSV Nr. 897/2) Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (ARS 10/2024 vom 02.04.24)

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 55

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

TP Fug-StB 24 (FGSV Nr. 897/3) Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen

TL BSWF 96 (FGSV Nr. 362) Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile

TP D-StB 12 (FGSV Nr. 774) Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau (ARS 24/2012 vom 29.11.2012)

TP Griff-StB (SKM) (FGSV Nr. 408/1) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren, Ausgabe 2008 (ARS 2/2008 vom 01.04.2008, einschl.: ARS 13/2020 vom 22.07.2020)

TP Griff-StB (SRT) (FGSV Nr. 408/2) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Messverfahren SRT, Ausgabe 2021 (ARS 20/2021 vom 17.08.2021)

TP Eben-Berührende Messungen (FGSV Nr. 404/1) Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen, Ausgabe 2017 (ARS 17/2018 vom 15.11.2018, ARS 13/2020 vom 29.05.2020)

TP Eben – Berührungslose Messungen für den Bauvertrag (FGSBV Nr. 404/3) Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag, Ausgabe 2025 (ARS 04/2025 vom 11.02.2025, ARS 05/2025 vom 11.02.2025)

TP Textur-StB (ZTM) 20 (FGSV Nr. 405/1) Technische Prüfvorschriften für Texturmessungen im Verkehrswegebau, Teil: Zirkulares Texturmessverfahren (ZTM), Ausgabe 2020 (ARS 21/2020 vom 02.02.2021)

TP Oberflächenbild-StB 20 (FGSV Nr. 434/1) Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik, Ausgabe 2020 (ARS 22/2020 vom 02.02.2021)

Normen

Es gelten die DIN und DIN EN-Normen im Bauvertrag mit deren jeweils dem neuesten Stand entsprechenden Bestimmungen. Die in den vorgenannten ZTV, TL / TP und Richtlinien erfassten Normen werden nicht gesondert aufgeführt, sind jedoch Vertragsbestandteil.

Richtlinien

RStO 12/24 (FGSV Nr. 499) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012/Fassung 2024 ARS Nr. 02/2024 vom 30.01.2024 in Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 17.05.2024

RDO Asphalt 09/24 – Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 56

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

des Oberbaus von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise ARS Nr. 03/2024 vom 30.01.2024

RuA-StB 23 (FGSV Nr. 642) Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023 ARS 15/2023 vom 29.06.2023

REwS 21 (FGSV Nr. 539) Richtlinien für die Entwässerung von Straßen, Ausgabe 2021, ARS 06/2022 vom 04.03.2022 In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 09.06.2022

RAP Stra 15 (FGSV Nr. 916) Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (ARS 5/2016 vom 06.03.2016)

RiStWag 2016 (FGSV Nr. 514) Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016, (ARS 15/2016 vom 19.07.16) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 07.02.2017

Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 1993 (FGSV Nr. 548) (ARS 6/1996 vom 06.02.96)

RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999, Ausgabe 2005

RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 (FGSV Nr. 795) Erlass des TMIL zur Einführung der RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandsteilen und für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001- vom 18.11.2015 (ARS 40/2001 vom 01.11.01, ARS 29/2004 vom 15.12.04)

Merkblätter / Hinweise

Merkblätter sind nur dann im Bauvertrag zu vereinbaren, wenn keine höherwertigen Richtlinien oder Vertragsbedingungen existieren bzw. wesentliche Aussagen des Merkblattes vereinbart werden sollen.

Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe

Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau - M GUB, Ausgabe 2018 (FGSV Nr. 511)

Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau – Ergänzungen für den Um- und Ausbau von Straßen - M GUB UA, Ausgabe 2018 (FGSV Nr. 512)

Merkblatt über das Bauen mit und im Fels, Ausgabe 2015 (FGSV 532)

Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 542)

Hinweise zum Straßenbau in Erdfallgebieten, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 561)

Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 545)

Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau, Ausgabe 2003 (FGSV Nr. 516)

Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen, Ausgabe 1984 (FGSV Nr. 537)

Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 551)

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 57

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke – M Hifü Bau, Ausgabe 2017 (FGSV Nr. 526)

Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 547)

Merkblatt über ergänzende geotechnische und geophysikalische Mess- und Erkundungsverfahren im Verkehrswegebau - M GeoMess, Ausgabe 2025 (FGSV 558)

Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues - M Geok E, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 535)

Merkblatt über Stütz- und Lärmschutzkonstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen und Gabionen, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 555)

Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 540)

Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen beim Bau von Straßendämmen, Ausgabe 2012 (FGSV 550)

Merkblatt über die Verwendung von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im Straßenbau – M BomF, Ausgabe 2015 (FGSV Nr. 565)

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991 (FGSV 229)

Merkblatt für die Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von Stabilisierungssäulen zur Untergrundverbesserung, Teil 1: CSV-Verfahren, Ausgabe 2002, Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT)

EBGEO, Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen, Ausgabe 2010, DGGT

Empfehlungen für den Bau und die Sicherung von Böschungen, Ausgabe 1962, DGGT

Empfehlungen für die Anlage und die Ausbildung von Bermen, DGGT

Empfehlungen zum Einsatz von Mess- und Überwachungssystemen für Hänge, Böschungen und Stützbauwerke, Ausgabe 1996, DGGT

EA Pfähle, Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“, Ausgabe 2012, DGGT

Empfehlungen zum Erkennen und Erfassen von Rutschungen, Ausgabe 1997, DGGT

Merkblatt über Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen (M-EBGS-Lsw) - Fassung 2018 (FGSV Nr. 552)

Gesteinskörnungen / Schichten ohne Bindemittel

Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel - M SoB, Ausgabe 2020 (FGSV Nr. 633)

Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau Ausgabe 2019

  • M RC, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 616/3)

Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau - M HMVA, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 638)

Merkblatt für die Verfestigung von MVA mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 1992 (FGSV Nr. 546)

Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 634)

Merkblatt für selbsterhärtende Tragschichten im Straßenbau, Aufgabe 2023 (FGSV Nr. 630)

Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 58

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

AP QSA – Arbeitspapier zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Asphaltschichten Ausgabe Februar 2024 (FGSV Nr. 712)

Hinweise zur Erzielung eines anforderungsgerechten Schichtenverbundes bei Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - H SVA, Ausgabe 2017 (FGSV Nr. 731)

Leitfaden zur Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - Hinweise zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Ebenheit – H VAE, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 735)

Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten - H Al ABi, Ausgabe 2015 (FGSV Nr.737)

Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt - M WA, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 754)

Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen - M KEP, Ausgabe 2012 (FGSV-Nr. 751)

Merkblatt für das Verdichten von Asphalt - M VA, Ausgabe 2005 (FGSV Nr. 730)

Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten - M BgA, Ausgabe 2004 (FGSV Nr. 758)

Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten - M OOA, Ausgabe2010 (FGSV Nr. 768)

Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen - MKA, Ausgabe 2011 (FGSV Nr. 762)

Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt - M TA , Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 766)

Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 826)

Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen - MVB-K, Ausgabe 2007 (FGSV Nr. 755)

Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau - M KRC, Ausgabe 2005 (FGSV Nr. 636)

Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen - H FA, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 769)

Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 763)

Merkblatt für das Rückformen von Asphaltschichten - MRF, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 786/1)

Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt - H SR, Ausgabe 2003 (FGSV Nr. 777)

Arbeitspapier Nr. 27/2, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel - Schnellverfahren, Ausgabe 2000 (FGSV AP 27/2)

Arbeitspapier Nr. 27/3, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel - Quantitative Bestimmung, Ausgabe 2004 (FGSV AP 27/3)

Merkblatt über Asphaltbauweisen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - M A-UwS, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 760)

Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung - H RepA, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 732)

Beton / hydr. geb. Schichten

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 59

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Merkblatt über den Einsatz rezyklierten Betons aus AKR-geschädigten Betondecken im Straßenbau, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 816)

Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton, Ausgabe 2023 (FGSV Nr. 818)

Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Verkehrsflächen aus Beton

  • M OB, Ausgabe 2024 (FGSV Nr. 829)

Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton - MEB, Ausgabe 2009 (FGSV Nr. 823)

Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen unter Fahrbahndecken aus Beton - M VuB, Ausgabe 2010 (FGSV 830)

Arbeitsanleitung zur Prüfung von Vliesstoffen für den Einbau unter Fahrbahndecken aus Beton - ALP VuB, Ausgabe 2010 (FGSV 831)

Sonstiges / Allgemeines

Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen im Straßenbau – M URU, Ausgabe 2024 (FGSV 560)

Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen - M FP 1, Ausgabe 2024 Teil 1 - Regelbauweise (ungeb. Ausführung) (FGSV Nr. 618/1)

Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen – M BEP, Ausgabe 2022 (FGSV Nr. 620

Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweise - M LP, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 621)

Merkblatt für den Bau von Busverkehrsflächen, Ausgabe 2000 (FGSV Nr. 949) (Rundschreiben vom 29.03.01)

Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 (FGSV 242)

M VV - Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 947)

Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen – M AQ, Ausgabe 2022 inkl. Korrektur April 2023 (FGSV 261)

Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum, Ausgabe 2002 (FGSV 950)

Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006 (FGSV 232)

Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe - MB Griff, Ausgabe 2012 (FGSV 401)

AP Trag - Arbeitspapiere Tragfähigkeit, Ausgabe August 2023 (FGSV-Nr. 433)

5.3 Fachbereich Brücken- und Ingenieurbau

Regelwerke und Technische Baubestimmungen

Für die Ausführung der Baumaßnahme gelten die ZTV ING (einschließlich der Hinweise zur ZTV ING soweit sie für das Vorhaben vertraglichen Charakter besitzen) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich vereinbart. (Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter www.Verkehrsblatt.de abrufbar). Die in den Abschnitten der ZTV ING und des Anhanges zur ZTV ING genannten Normen und technischen Regelwerke werden entsprechend der für dieses Bauvorhaben notwendigen technischen Spezifikationen (Anhang TS VOB A) ebenfalls Vertragsbestandteil. Eine Auswahl wird ausdrücklich nicht getroffen, da die Fachkompetenz des Bieters für die für das Bauvorhaben notwendigen anzuwendenden technischen Spezifikationen vorausgesetzt wird. Die jeweils gültigen Normenwerke sind in der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 60

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Landwirtschaft über die Einführung von technischen Regeln als Baubestimmungen verzeichnet (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger).

Die Bemessung und Konstruktion im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgt nach den bauaufsichtlich eingeführten Eurocodes. Diese sind Vertragsbestandteil in der jeweils in den Ausschreibungsunterlagen genannten Fassung. Technische Baubestimmungen entsprechend Pkt. 5.1.1 sind bei Mehrfachnennungen immer im Zusammenhang mit der Konformität der nachfolgend genannten Grundlagen der Standsicherheitsberechnungen anzuwenden.

z.Zt. gelten:

DIN Fachbericht 100 Beton (Ausgabe 2010) Die Betonsortenbezeichnungen im DIN Fachbericht 100 (Ausgabe 2010) sind in die seitens des Bieters im Auftragsfall zu erstellender Ausführungspläne zu übernehmen.

NATO-Standardisierungsübereinkommen, STANAG 2021 (Ausgabe 2006)

Einwirkungs- und Bemessungsnormen gem. ARS 22/2012 sowie Anlagen 1, 2, 3, 4, 4.1, 5 u. 6

Eurocode 0 Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990:2010-12 DIN EN 1990/NA:2010-12 DIN EN 1990/NA/A1:2012-08

Eurocode 1 Einwirkungen Verkehrslasten auf Brücken DIN EN 1991-2:2010-12 DIN EN 1991-2/NA:2010-12,

Eurocode 2 Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken DIN EN 1992-2:2010-12 DIN EN 1992-2/NA:2013-04,

Eurocode 3 Bemessung und Konstruktion von Stahlbrücken DIN EN 1993-2:2010-12 DIN EN 1993-2/NA:2010-08

Eurocode 4 Bemessung und Konstruktion von Stahlverbundbrücken DIN EN 1994-2:2010-12 DIN EN 1994-2/NA:2010-12,

BMVI - Richtzeichnungen und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Vertragsbestandteil sind die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) und die Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Ausgabe. Die aktuellen Richtzeichnungen sind über den Verkehrsblattverlag (www.bmvi.de) zu beziehen. Die jeweils anzuwendenden Richtzeichnungen sind in den Vertragsunterlagen näher bezeichnet. Sie gelten damit auch für die Bearbeitung der Ausführungsunterlagen durch den AN als vereinbart. Bei Abweichungen vom Vertrag sind die gültigen Richtzeichnungen Stand der Technik und damit Vertragsgrundlage.

Graffitischutz

Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme bzw. Verkehrsfreigabe dafür zu sorgen, dass alle Flächen graffiti frei übergeben werden. Auf Antrag kann er dabei temporäre Schutzsysteme einsetzen, welche in der Liste der geprüften Stoffe bei der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen; www.bast.de) aufgeführt sind. Diese Schutzmaßnahmen werden nicht besonders vergütet und sind in die betreffende Position Beton des zu schützenden Bauteiles einzurechnen.

Beton, Anforderungen an die Gesteinskörnungen

Es gilt die jeweils aktuelle Liste der güteüberwachten, in Thüringen beurteilten Hersteller von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßen -und Ingenieurbau; andere Gesteinskörnungen dürfen nur nach entsprechendem Gleichwertigkeitsnachweis des Auftragnehmers eingesetzt werden.

Bauwerksdokumentation

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 61

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen sind die Regelungen im „Handbuch der Bauwerksdokumentation“ der Straßenbauverwaltung Thüringen verbindlich anzuwenden. Das „Handbuch der Bauwerksdokumentation“ beinhaltet notwendige vertragliche Regelungen, die als zusätzliche technische Vertragsbedingungen im Sinne von §1 Nr. 2(3) VOB/B-DIN 1961 zu verstehen sind. Diese Festlegung ist im Bauvertrag für Neubaumaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhaltung zusätzlich zu vereinbaren.

Das aktuelle Handbuch der Bauwerksdokumentation kann im Internet unter https://bau- verkehr.thueringen.de/bau/ingenieurbau/bauwerksdokumentation als PDF Datei abgerufen werden.

5.4 Fachbereich Landschaftsbau

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien

für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB), Ausgabe 2018 (FGSV-Nr.: 224)

für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB); Ausgabe 2017 (FGSV-Nr.: 599)

für Baumpflege (ZTV Baumpflege), Ausgabe 2017 (FLL)

für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern (ZTV-Großbaumverpflanzung), Ausgabe 2005 (FLL)

Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen

Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS)

Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS LG 3), Ausgabe 1983 (FGSV-Nr.: 293/3 )

Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS LP 4), Ausgabe 2004 (FGSV-Nr.: 293/4 )

Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 539)

Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA), Ausgabe 2013 (FGSV-Nr.:2932)

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) Ausgabe 2016 (FGSV- Nr.: 514)

Regel-Saatgut-Mischungen (RSM), jeweils aktuellste Fassung (FLL)

Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut, Ausgabe 2014 (FLL)

Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen) (TL-Baumschulpflanzen), Ausgabe 2020 (FLL)

Gütebestimmungen für Stauden, Ausgabe 2015 (FLL)

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991(FGSV-Nr.: 229)

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen, Ausgabe 1994 (FGSV-Nr.: 235)

Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006 (FGSV-Nr.: 232)

Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, Ausgabe 2013 (FGSV-Nr.: 939)

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) ARS 24/2021 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) mit Einführungsschreiben des TMIL vom 02.06.2022 (FGSV-Nr.: 370)

Merkblatt Alleen (MA-StB), Ausgabe 1992

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 62

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege, Ausgabe 2015 (FLL)

Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate, Ausgabe 2010 (FLL)

5.5 Fachbereich Betrieb und Verkehr

Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, FGSV-Nr.: 964, Ausgabe 2023

Maßnahmenpapier M 3: Richtlinie zur Erhebung des Anlagebestandes der Bundesfernstraßen (RiAnBu), 2013

Maßnahmenkatalog MK 1: Umsetzung der Steuerung des Straßenbetriebsdienstes in den Ländern, Ausgabe 2006

Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln (M KWPT), FGSV-Nr.: 419, Ausgabe 2015

Arbeitspapier Betrieb von Radverkehrsanlagen (AP BeRad), FGSV 390/4, Ausgabe 2021

Merkblatt Winterdienst auf Straßen, FGSV 38416, Ausgabe 2025

Merkblatt für Planung, Bau und Betrieb von Taumittel-Sprühanlagen, FGSV-Nr.: 38413, Ausgabe 2009

DIN/EN 15518 Straßen-Wetter-Informationssysteme (4 Teile), DIN/EN 15518, FGSV 15518, Ausgabe 2011

DIN/EN 16811 Winterdienstausrüstung – Enteisungsmittel (3 Teile), FGSV 16811, Ausgabe 2016

Hinweise für die Beschaffung von tauenden und abstumpfenden Streustoffen für den Straßenwinterdienst (HBeStreu), FGSV 379, Ausgabe 2017

Hinweise für die Beschaffung und den Betrieb von Soleanlagen für den Winterdienst (SSolA), FGSV-Nr.: 384162, Ausgabe 2022

Hinweise für Lagerung und Beladung von tauenden Streustoffen für den Winterdienst (H La Streu), FGSV-Nr.: 384182, Ausgabe 2020

Arbeitspapier Hinweise zur Herstellung und Lagerung von Tausalzlösungen für den Winterdienst, FGSV-Nr.: 384162, Ausgabe 2015

Leitfaden für die Dimensionierung von Tausalzlagern, FGSV-Nr.: 384164, Ausgabe 2019

Hinweise für Planung, Einrichtung und Betrieb von Straßenzustands- und Wetter-Informations-Systemen (H PEB SWIS), FGSV-Nr.: 38411, Ausgabe 2019

Arbeitspapier Temperaturgesteuerte Streustoffdosierung, FGSV-Nr.: 384181, Ausgabe 2025

Arbeitspapier Aufbau und Betrieb von Winterdienstzentralen, FGSV-Nr.: 412, Ausgabe 2007

Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im Straßenwinterdienst (Tabelle mit Erläuterungen), FGSV-Nr.: 38416T, Ausgabe 2024

Winterdienst auf Straßen mit Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt (AP WD OPA), FGSV-Nr.: 38419, Ausgabe 2022

Winterdienst für den Radverkehr, VKU, Ausgabe 2021

Automatische Datenerfassung im Winterdienst, VKU, Ausgabe 2001

Schulung für den Winterdienst, VKU, Ausgabe 2005

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 63

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Öffentlichkeitsarbeit im Winterdienst, VKU, Ausgabe 2007

Maßnahmenkatalog M 7: Management der Fahrzeug- und Geräteausstattung für den Straßenbetriebsdienst, Ausgabe 2013

Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge (Kennzeichnung von Winterdienst-Fahrzeugen), FGSV-Nr.: 384163, Ausgabe 1996

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst, Ausgabe 2013

Europäische Normen für Fahrzeuge und Geräte des Straßenbetriebs • DIN EN 15431: Antriebe und Schnittstellen (2008) • DIN EN 15436: Mähgeräte (2009) • DIN EN 15597: Streumaschinen (2020) • DIN EN 15583: Schneepflüge (2009) • DIN EN 15906: Schneeräummaschinen (2012)

Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst (H BeFG), • Teil 1: Schnittstellen Fahrzeug – Gerät, FGSV-Nr.: 337/8 Ausgabe 2017 • Teil 2: Schneepflüge, FGSV-Nr.: 337/9, Ausgabe 2020 • Teil 3: Streumaschinen, FGSV-Nr.: 390337/10 Ausgabe 2022

Merkblatt für die Grünpflege an Straßen, FGSV-Nr.: 390/1, Ausgabe 2025

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen, FGSV-Nr.: 235, Ausgabe 1994

Baumkontrollrichtlinien, FLL, Ausgabe 2020

Merkblatt für die Reinigung von Straßen, FGSV-Nr.: 390/2, Ausgabe 2020

Hinweise zur Abfallentsorgung im Straßenbetriebsdienst, FGSV-Nr.: 414, Ausgabe 2015

Merkblatt Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen DWA-M 715, Ausgabe 2017

Arbeitspapier Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen, FGSV-Nr.: 390/3, Ausgabe 2019

Hinweise zur Kontrolle und Wartung von Entwässerungseinrichtungen an Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen (H KWES), FGSV-Nr.: 38441, Ausgabe 2018

DIN 30707-2 Maschinen für den Winterdienst - Teil 2: Anforderungen an Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen; Ausgabe 2003-10

DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten; Ausgabe 1990-03

DIN EN 17106-1 Maschinen für den Straßenbetriebsdienst - Sicherheit - Teil 1: Grundlegende Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 17106-1:2021; Ausgabe 2022-04

DIN EN 15144 Winterdienstausrüstung - Terminologie - Begriffe zum Winterdienst; Ausgabe 2007-09

DIN EN 15430-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Datenerfassung und -übertragung - Teil 1: Datenerfassung im Fahrzeug; Ausgabe 2025-03

DIN EN 15431 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Antrieb und Steuerung Anforderungen an Austauschbarkeit und Leistung, Ausgabe 2008-05

DIN EN 15432-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Frontanbauausstattungen - Teil 1; Feste Frontanbauplatten, Ausgabe 2011-10

DIN EN 15432-2 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Frontangebaute Maschinen - Teil 2; Austauschbarkeit an Hubsystemen, Ausgabe 2013-07

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 64

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

DIN EN 15518-1 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 1: Allgemeine Definitionen und Komponenten, Ausgabe 2011-04

DIN EN 15518-2 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 2: Straßenwetter - Empfohlene Beobachtung und Vorhersage, Ausgabe 2011-04

DIN EN 15518-3 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 3: Anforderungen an gemessene Werte der stationären Anlagen, Ausgabe 2024-02

DIN EN 15518-4 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 4: Prüfverfahren bei stationären Einrichtungen; Ausgabe 2024-12

DIN EN 15583-1 Winterdienstausrüstung - Schneepflüge - Teil 1: Produktbeschreibung und Anforderungen; Ausgabe 2009-09

DIN EN 15583-2 Winterdienstausrüstung - Schneepflüge - Teil 2: Prüfkriterien und deren Anforderungen; Ausgabe 2012-05

DIN EN 15597-1 Winterdienstausrüstung – Streumaschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Angaben für Streumaschinen; Ausgabe 2020

DIN EN 15597-2: 2012-04 Winterdienstausrüstung - Streumaschinen - Teil 2: Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung; Ausgabe 2020

DIN EN 15906 Winterdienstausrüstung - Schneeräummaschinen mit rotierenden Werkzeugen - Spezifikation und Räumleistung; Ausgabe 2012

DIN EN 16811-1 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 1: Natriumchlorid - Anforderungen und Prüfmethoden, Ausgabe 2016

DIN EN16811-2 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 2: Calcium- und Magnesiumchlorid - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2016

DIN EN 16811-3 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 3: Andere feste und flüssige Enteisungsmittel - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2016

DIN EN 17443 Winterdienstausrüstung - Soleerzeuger - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2021

DIN SPEC 1108-1 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 1: Begriffe, Ausgabe 2016

DIN SPEC 1108-2 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb und das Personal, Ausgabe 2016

DIN SPEC 1108-5 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 5: Winterdienst, Ausgabe 2020

Verkehrszeichen

RWB 2000 Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Ausgabe 2000

Einführung des ARS 15/2024 „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2023“ des BMDV vom 19.06.2024Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2023

RTB 2008 Richtlinien für Touristische Beschilderung Ausgabe 2008

Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen - RUB 2021 ARS 19/2021 - Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB), Ausgabe 2021

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 65

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mit Einführungsschreiben des TMIL vom 13.05.2022

ARS 02/2022 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen mit Einführungsschreiben TMIL am 20.04.2022

TLP-VZ Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011 Katalog der Verkehrszeichen, Ausgabe 1992

ZTV-VZ Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011

IVZ-Norm 2007 Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen nach DIN EN 12899-1/TL-VZ

DIN 6171, Teil 1 Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen - Farben und Farbgrenzen bei Beleuchtung mit Tageslicht, Ausgabe 2011-11

DIN 1451, Teil 2 „Schrift für den Straßenverkehr“ für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

DIN 67520, Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung, Lichttechnische Mindestanforderungen an Reflexstoffe, Ausgabe 2008 - 11

DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung, Ausgabe 1999 - 11

DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe, 2015 - 11

DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen, 2015

DIN EN ISO 9004 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden zur Leistungsverbesserung, 2015

DIN EN ISO 9011 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen, aktuelle Fassung

DIN 50976 Korrosionsschutz, Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken), Anforderung und Prüfung , Ausgabe 1989

Gütebestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (RAL-Gütezeichen)

M LV - Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2011

Bestimmungen des BMVBS über die Freigabe und die Kennzeichnung der zur Verwendung auf Verkehrszeichen zugelassenen Reflexfolien

Markierung

RMS Richtlinien für die Markierung von Straßen Teil 1- Ausgabe 1993; Teil 2- Ausgabe 1980

VFM-T (A)

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 66

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Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Allgemeiner Teil

VTM-T (B) Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Baulicher Teil

ZTV M Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe 2013

TL M 23 - Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 ARS 26/2003 mit Einführungsschreiben TMIL am 15.02.2024

TP M 2024 – Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme, Ausgabe 2024 ARS 09/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 14.05.2024

Einführung des ARS 22/2024 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierung auf Straßen (ZTV M 13) – Änderungen bei der Anerkennung von Schulungsstellen“ vom BMDV am 14.11.2024 durch das TMIL am 28.11.2024

DIN EN 12802 Mustergleichheitsprüfungen

DIN EN 1423 – Straßenmarkierungsmaterialien, Nachstreumittel – Markierungsperlen, Glasperlen, Griffigkeitsmittel und Nachstreugebinde

DIN EN 1424 Straßenmarkierungsmaterialien, Premixglasperlen

DIN EN 1436 Straßenmarkierungsmaterialien Anforderungen an Markierungen auf Straßen

DIN EN 1790 Straßenmarkierungsmaterialien - Vorgefertigte Markierungen

DIN EN 1824 Straßenmarkierungsmaterialien, Feldprüfungen

DIN EN 1871 Straßenmarkierungsmaterialien – Markierungsfarben, Kaltplastikmassen und Heißplastikmassen – Physikalische Eigenschaften

DIN EN 12802 Straßenmarkierungsmaterialien - Laborverfahren für die Identifikation

DIN EN V 13 459-1 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 1: Probenahme an rückgestellter Produktion und Prüfung

DIN EN V 13 459-2 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 2: Anleitung für die Aufstellung von Qualitätsplänen für die Applikation

DIN EN V 13 459-3 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 3: Anforderungen in der Praxis

DIN EN 1463-1 Straßenmarkierungsmaterialien - Markierungsknöpfe - Teil 1: Anforderungen im Neuzustand

DIN EN 1463-2 Straßenmarkierungsmaterialien, retroreflektierende Markierungsknöpfe, Teil 2: Feldprüfungen

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 67

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

DIN EN 13197 Straßenmarkierungsmaterialien - Verschleißsimulator

DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten

Merkblatt für Agglomeratmarkierungen, Ausgabe 2020

Passive Schutzeinrichtungen

RPS 2009 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009

RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten, Ausgabe 2002

ZTV- FRS 13 / Fassung 2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2013 / Fassung 2017

ARS 27/2023 - Anforderungen an die Art und den Umfang der Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl und Beton mit Einführungsschreiben TMIL am 04.03.2024

Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013), Ausgabe 2013

TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen, Ausgabe 1997 in Verbindung mit ARS 08/2016 – Streichung der „planungsrelevanten Breite“

TL-SP 99 Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen, Ausgabe 1999

TL- BSWF 96 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwände- Fertigteile , Ausgabe 1996

TLP ÜK 2017 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen

ZTVE- StB 17 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau

DIN EN 1317 - 1 bis - 5 Rückhaltesysteme an Straßen, aktuelle Fassung

DIN EN 12767 Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Straßenausstattung, aktuelle Fassung

Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, aktuelle Version 06 / Stand 07/2020

Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen, 1. Aktualisierung, BASt Stand 11/2020

Steckbriefe für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen, 1. Aktualisierung, BASt Stand 11/2020

Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen, BASt Stand 03/2020

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 68

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Lichtsignalanlagen Verkehrsbeeinflussung

RiLSA 2015 Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr -

DIN 32981 Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA), Ausgabe November 2002

DIN 67527 Anforderungen an ortsfeste Signalleuchten im Straßenverkehr; Ausgabe Februar 2017

DIN EN 50556 (VDE 0832-100) Straßenverkehr-Signalanlagen, Ausgabe März 2019

DIN EN 50293 (VDE 0832-200) Straßenverkehrs-Signalanlagen – Elektromagnetische Verträglichkeit, Ausgabe Februar 2013

DIN VDE 0100-600 Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6.Überarbeitung (2020)

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

TL für transportable LSA, Ausgabe 2023 und ZTV und Richtlinien für transportable LSA 2023 ARS 07/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 24.04.2024

Merkblätter über Detektoren für den Straßenverkehr, Ausgabe 1991

ZTV-LZA-TH Zusätzliche Technische Vorschriften für Lichtzeichenanlagen im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Stand August 2009

Verkehrsbeeinflussungsanlagen

DIN VDE 0100-600 Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6.Überarbeitung (2020)

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN VDE 0832-400 (Teil 400: Verkehrsbeeinflussungsanlagen)

RiLSA (Abschnitt zu Fahrstreifensignalisierungen)

OCIT (Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems; Standard zur Kommunikation zwischen zentralen Verkehrssteuerungs- und Verkehrslenkungssystemen)

Hinweise für umsetzbare Stauwarnanlagen (HUS), BASt, Bergisch Gladbach 1999b

RWVZ Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen, Ausgabe 1997

RWVA Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesstraßen, Ausgabe 1997

ARS 09/2022 - Dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) – Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2022 (dWiSta-Hinweise 2022) Mit Einführungsschreiben TMIL am 20.05.2022

RABT Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln, Ausgabe 2006

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 69

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

EABT-80/100die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h, Ausgabe 2019

TLS 2012 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2012

Merkblatt: Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten über Induktionsschleifen laut TLS

MARZ Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen, Ausgabe 2018

Anforderungen an Markierungsleuchtknöpfe (MLK), Ausgabe 2001

Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 70

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Leistungsverzeichnis

  • Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs- Nummer(StL- Nr )
gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen (OZ)s ind nachstehend

aufgeführten Leistungsbereichen des STLK/ R LK entnommen.

Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK
bzw. -e insicht nur bei Verwendung des AVA- Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden.
ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext -Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .
Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LB-N r .LeistungsbereichA usgabe
12.102E NTSORGUNG10/12
21.105V ERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN06/21
24.106E RDBAU03/24
21.107L ANDSCHAFTSBAUARBEITEN0 3/21
24.112S CHICHTEN OHNE BINDEMITTEL11/24
23.113A SPHALTBAUWEISEN07/23
23.114B ETONBAUWEISEN07/23
23.115P FLASTER,P LATTENBEL.,E INFASSUNGEN0 7/23
21.118K UNSTBAUTEN AUS BETON U.STAHLBETON0 3/21
22.118I NG.B AUTEN AUS BETON U.S TAHLBETON1 0/22
24.121L AGER, ÜBERGÄNGE ,GELÄNDER F .I NGBAU11/24
21.129F RS UND LEITEINRICHTUNGEN03/21
21.130V ERKEHRSSCHILDER03/21
21.131F AHRBAHNMARKIERUNGEN03/21
24.802E NTSORGUNG1 1/24
22.900R LK THÜRINGEN AUSGABE09/202209/22
26.900R LK THÜRINGEN AUSGABE09/202202/26

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 1

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Inhaltsverzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
TitelB ezeichnungS eite
00.BAUSTELLENEINRICHTUNG................................................................................................. 73
00.00.B austelleneinrichtung...............................................................................................................73
00.01.V erkehrs u.Arbeitsstellensicherung......................................................................................... 74
00.02.B AB- Umleitungsbeschilderung..............................................................................................84
00.03.U mleitungsertüchtigung...........................................................................................................88
00.04.S iGeKo...................................................................................................................................100
00.05.H ilfsleistungen........................................................................................................................100
01.ASPHALT ...............................................................................................................................106
01.00.R ückbau /V orarbeiten...........................................................................................................106
01.01.A sphaltbau .............................................................................................................................110
02.BANKETT..............................................................................................................................124
02.00.R ückbau /V orarbeiten...........................................................................................................124
02.01.B ankett...................................................................................................................................126
03.MARKIERUNG u .BESCHILDERUNG................................................................................... 129
03.00.R ückbau /V orarbeiten...........................................................................................................129
03.01.M arkierung .............................................................................................................................135
03.02.B eschilderung........................................................................................................................140
04.INGENIEURBAUWERKE ......................................................................................................144
04.00.R ückbau /V orarbeiten...........................................................................................................144
04.01.B BW /Durchlass /Kappe ......................................................................................................148
04.02.A sphaltbau .............................................................................................................................150
Z usammenstellung................................................................................................................. 154

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 2

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG

00.00. B austelleneinrichtung

00.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
B austelle einrichten
Geräte,W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel, d ie zu
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder
lich sind, auf die Baustelle bringen,bereitstellen un
-s oweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet
wird-betriebsfertig aufstellen einschl .d er dafür
notwendigen Arbeiten
Die erforderlichen festen Anlagen herstellen .Baubüros
Unterkünfte,W erkstätten, Lagerschuppen und dgl .
soweit erforderlich,a ntransportieren, a ufbauen und
einrichten.
Strom- ,W asser -, Fernsprechanschluss sowie
Entsorgungseinrichtungen und dgl . für die Baustell
soweit erforderlich,h erstell
Bei Bedarf Lagerplätze,s onstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen
Oberbodenarbeiten einschl. B eseitigen von Aufwuchs für
die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich,
ausführen
Flächen beschaffen , s
gestellten
nicht ausreichen
Kosten für Vorhalten,U nterhalten und Betreiben de
Geräte,A nlagen und Einrichtungen einschl. Mieten
Pacht,Gebühren und dgl . w
Pauschale sondern mit den Einheitspreisen der
betreffenden Teilleistungen vergütet
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das

Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind , gilt ein Stück Baustelleneinrichtung für alle Leistungen saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses je laufende Nummer entspr . Z ufahrt zur Baustelle vorhanden.

00.00.0002.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
B austelle räumen
Baustelle von allen Geräten, A nlagen,E inrichtungen und
dgl .r äumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten.
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen
der Baustelle gesonderte Positionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind

Baustelle räumen für alle Leistungen saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses je laufende Nummer entspr .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 3

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR

Z wischensumme 00.00. . ..........., . .

00.01. V erkehrs u. A rbeitsstellensicherung

Hinweis zur OZ 00.01.0001 .
Beantragungen der VAO bei zuständige
Straßenverkehrsbehördenundggf .der
Straßenverkehrsbehörde der Autobahn.
00.01.0001.-- -- -- -- -- ---- --5,00S t. ...........,. ............. , ..
V AO u . V erkehrszeichnplan
Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Grundlage des vom
AG vorabgestimmtem Verkehrskonzeptes bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden( min .2 Wochen
vorher !) b zw .der Straßenverkehrsbehörde der Autobahn
(SVB BAB ; min. 4 Wochen vorher!)e inholen und die
hierfür erforderlichen Unterlagen erstellen . Erforderliche
Verkehrszeichenpläne entsprechend dem Bauablauf
ausarbeiten , fortschreiben und anpassen sowie zu
Genehmigung einreichen.E rforderliche
Ortsbesichtigungen sowie Abstimmungen mit den
zuständigen Behörden durchführen.Einrichtung, Umbau
und Abbau der Verkehrsführungen berücksichtigen
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle unter halbseitiger-
bzw. V ollsperrung und Umleitungsstreck

Sämtliche anfallenden Gebühren und Kosten des Genehmigungs- u nd Anordnungsverfahrens sind einzukalkulieren .

Die Verkehrsbetriebe Nordhausen Gmb
(Robert- Blum- Straße1
99734 Nordh
Tel .:0 3631 63
info@v erkehrsbetriebe-n ordhausen. d e)
sind ebenfallsmin . 2Wochen vor Einrichtung der
beantragten Verkehrsführung zu informieren!
Die Vorlaufzeit ist aufgrund notwendiger
Fahrplananpassungen zwingend einzuhalten
00.01.0002.-- -- -- -- -- ---- --10,00St. ...........,. ............., . .
V orankündigungstafe
Vorankündigungstafel anfertigen ,
vorhalten , warten, i nstand setzen und
abbauen. A ufstellvorrichtung nach
statischen und konstruktiven
Erfordernissen. V orübergehende
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführe

...F orts. 0 0.01.0002.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 4

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0002.Forts. ...
Verkehrstafel=Vorankündigung nac
Unterlagen des AG.
Größe über2 ,00bis 4 ,00m2
Unterlagen des AG.
Retroreflektierend mit Folie Klasse R
Aufstellvorrichtung 'n ach Wahl des A
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche
'= bis2 ,20m
Einsatzzeit '14Tage vor dem aktivier
der Umleitung' Die Aufstellvorrichtung
entsprechend den betrieblichen Erfordernissen
regelmäßig zu überprüfen
und gegebenenfalls nachzurichten. S
anfallenden Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten ;eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht .
Hinweis zur OZ00.01.0003.
Die Position beinhaltet auch das Anfertigen
gemäß verkehrsrechtlicher Anordnun
00.01.0003.21.105/245.12.20.99.99TA25,00St. ...........,.............., . .
V erkehrstafel aufb.,a bb. ,v orh.
Verkehrstafel aufbauen , vorhalten, warten,instand set
zen und abbauen. Aufstellvorrichtung nach statischen
und konstruktiven Erfordernissen . Vorübergehende Ve
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle
wird gesondert vergütet.
Verkehrstafel=Planskizze Zeichen 458 nach Unterlagen
des AG.
Größe über2 ,00bis 4 ,00m2nach Unterlagen des AG
Retroreflektierend mit Folie Klasse R
Aufstellvorrichtung 'n ach Wahl des A
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' bis2,20 m
Einsatzzeit 'über7bis1 4Tage
Hinweis zur OZ00.01.0004.
ab Tag15; Std =S tück x Tage
00.01.0004.21.105/410.014 83,00S td............, ... ..........., ..
A bsp. g. , W arneinr.v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten, warten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehrs
sicherungsmaßnahmen durchführen.D ie Kontrolle wird ge-
sondert vergütet

Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 5

rd

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden - LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL - NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.01.0005.21.105/415.05.24.01.0320,00St. ...........,.............., . .
A bsp .g. , W arneinr. a ufb .,a bb. u. v orh.
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen,v orhalten,w arten,instand setzen,betreiben un
abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Absperrschranke Größe 250 x2 000mm mit Aufstellvo
richtun
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 .
Mit 5 Richtstrahlern einseitig, rotes Dauerlicht,
Energieversorgung nach Wahl des AN
Einsatzzeit über 7bis1 4Tage
Hinweis zur OZ 00.01.0006 .
ab Tag1 5;Std=Stück x Tage
00.01.0006.21.105/410.014 20,00S td............, ... ..........., ..
A bsp .g. , W arneinr. v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten, warten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkeh
sicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet .

Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .

00.01.0007.21.105/415.05.29.01.03TA14,00St. ...........,.............., . .
A bsp .g. , W arneinr. a ufb .,a bb. u. v orh.
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen,v orhalten,w arten,instand setzen,betreiben un
abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Absperrschranke Größe 250 x2 000mm mit Aufstellvo
richtun
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 .
Mit '5 Richtstrahlern einseitig,g elbes Dauerlicht, WL1 '
Energieversorgung nach Wahl des AN
Einsatzzeit über 7bis1 4Tage
Hinweis zur OZ 00.01.0008 .
Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeite
im Grenzbereich .
00.01.0008.21.105/420.0114,00St. ...........,.............., . .
A bsperrger.oder Warneinr .umsetzen

Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -

beitsstellenbereiches umsetzen. V orübergehende Ver -
kehrssicherungsmaßnahmen durchführe

Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 6

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ 00.01.0009 .
ab Tag1 5;Std=S tück x Tage
00.01.0009.21.105/410.012 94,00S td............, ... ..........., ..
A bsp . g. , W arneinr. v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten,warten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet .
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben .
Hinweis zur OZ 00.01.0010 .
Schraffenbaken zur Absicheru
einer halbseitigen Verkehrsführung
bzw. F ahrbahneinengung .
00.01.0010.21.105/415.02.20.00.033 10,00S t............,. .............,. .
A bsp . g. , W arneinr. a ufb .,abb. u. v orh.
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen,v orhalten,w arten,instand setzen,betreiben und
abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet
Schraffenbake Größe1 000 x2 50mm doppelseitig
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 .
Einsatzzeit über 7bis1 4 Tage
Hinweis zur OZ 00.01.0011 .
Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeiten
im Grenzbereich .
00.01.0011.21.105/420.019 30,00S t............, ... ..........., ..
A bsperrger.oder Warneinr .umsetzen

Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -

beitsstellenbereiches umsetzen. V orübergehende Ver -
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben .
Hinweis zur OZ 00.01.0012 .
ab Tag1 5;Std=S tück x Tage
00.01.0012.21.105/410.016.510,00Std. ...........,.............., . .
A bsp . g. , W arneinr. v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten,warten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle wird ge-

...F orts. 0 0.01.0012.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 7

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Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL - NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.01.0012.Forts. ...

sondert vergütet . Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .

Hinweis zur OZ 00.01.0013 .
Schraffenbaken zur Absicheru
einer halbseitigen Verkehrsführung
bzw . Fahrbahneinengung .
00.01.0013.21.105/415.02.22.01.031 10,00St. ...........,. .............,. .
A bsp .g. , W arneinr. a ufb .,a bb. u. v orh.
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen, v orhalten,w arten,instand setzen,betreiben und
abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Schraffenbake Größe1 000 x2 50mm doppelseitig
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 .
Mit 1Richtstrahler zweiseitig ,gelbes Dauerlicht,W L2 .
Energieversorgung nach Wahl des AN
Einsatzzeit über7 bis1 4 Tage
Hinweis zur OZ 00.01.0014 .
Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeiten
im Grenzbereich .
00.01.0014.21.105/420.011 10,00St. ...........,. .............,. .
A bsperrger.oder Warneinr .umsetzen

Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -

beitsstellenbereiches umsetzen. V orübergehende Ver
kehrssicherungsmaßnahmen durchführe
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben .
Hinweis zur OZ 00.01.0015 .
ab Tag 1 5;Std=S tück x Tage
00.01.0015.21.105/410.012.310,00Std. ..........., .............., . .
A bsp .g. , W arneinr. v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten,warten,
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet .
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 8

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Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0016.21.105/415.99.20.00.03TA70,00St. ...........,.............., . .
A bsp . g. , W arneinr. a ufb ., a bb. u.v orh.
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf
bauen,vorhalten, w arten,instand setzen,betreiben und
abbauen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. DieKontrolle wird gesondert vergütet
Absperrgerät oder Warneinrichtung' Schrankenzaun '
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 .
Einsatzzeit über7 bis1 4Tage
Hinweis zur OZ00.01.0017 .
ab Tag15;Std =S tück x Tage
00.01.0017.21.105/410.011.470,00Std. ...........,.............., . .
A bsp . g. , W arneinr. v orhalten
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten ,warten
instand setzen und betreiben.Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorpositio

beschrieben .

00.01.0018.21.105/208.12.21.99.03TA1 48,00S t............,. .............,. .
V erkehrsschild aufb., abb .,vorh.
Verkehrsschild aufbauen,v orhalten, warten,
setzen und abbauen.Aufstellvorrichtung nach statischen
Erfordernissen.V orübergehende Verkehrssicherungsma -
ßnahmen durchführen. D
vergütet
Verkehrsschild =Ronde,D reieck, Quadra
Größe 2
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild =f lach.
Aufstellvorrichtung ' n ach Wahl des AN
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche 'bis2,20m '
Einsatzzeit über7 bis1 4Tage
00.01.0019.21.105/213.12.04148,00St. ...........,.............., . .
V erkehrsschild umsetzen
Verkehrsschild innerhalb des Arbeitsstellenbereiches
umsetzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen.
Verkehrsschild =Ronde,D reieck, Quadra
Größe 2
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche= 2 ,20m .
Hinweis zur OZ00.01.0020 .
ab Tag15;Std =S tück x Tage

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 9

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0020.21.105/205.013.110,00Std. ...........,..............,. .
V erkehrsschild vorhalten
Verkehrsschild vorhalten,warten und instand setz
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.

Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .

00.01.0021.21.105/220.91.22.19.93TA2 25,00St............, . .............,. .
V erkehrssch.k omb. aufb. , abb . , vorh
Verkehrsschildkombination aufbauen,v orhalten , warten,
instand setzen und abbauen. A
statischen Erfordernissen .
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird ge
sondert vergütet .
Verkehrsschildkombination' = bis zu 2VZ bzw. 1 VZ mit bis zu 2ZZ '
Verkehrsschild= Ronde, Dreieck ,Q uadrat, A chtec
Rechtec
Größe 2.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA
Schild =f lach.
Aufstellvorrichtung
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' bis
Einsatzzeit über 7bis 1 4 Tage.
00.01.0022.21.105/225.31.20.042 25,00St. ..........., .............., . .
V erkehrsschildkombination umsetzen
Verkehrsschildkombination innerhalb des Arbeitsstellen-
bereiches umsetzen. V orübergehende Verkehrssicherungs -
maßnahmen durchführen.
Verkehrsschildkombination= 2Verkehrsschilder und Zu -
satzschil
Verkehrsschild= Ronde, Dreieck ,Q uadrat, A chtec
Rechtec
Größe 2.
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche= 2 ,
Hinweis zur OZ 00.01.002
ab Tag 15 ; Std= Stück x Tage
00.01.0023.21.105/218.014.725,00Std. ..........., .............., . .
V erkehrsschildkombination vorhalten
Verkehrsschildkombination vorhalten ,warten und instan
setzen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergüte

Verkehrsschildkombination wie in Vorposition beschrie - ben.

00.01.0024.21.105/210.92.30TA30,00St............, ... ..........., ..
V erkehrsschild veränder
Vorhandenes Verkehrsschild verändern , vorhalten, w arte

...F orts. 0 0.01.0024.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 0

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Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30 RV - Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0024.Forts. .

s -

und instand setzen. Vorübergehende Verkehrssicherung
maßnahmen durchführen.
vergütet .
Verkehrsschild 'gem.V AO'
Neben der Fahrbahn.A ufstellhöhe über 2,00m .
Verkehrsschild berührungslos außer Kraft und wieder in
Kraft setzen .
00.01.0025.21.105/223.32.3010,00St. ...........,.............., . .
V erkehrsschildkombination verändern
Vorhandene Verkehrsschildkombination verändern ,Änd
rungsvorrichtungen vorhalten, w arten und instandsetzen
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergüt
Verkehrsschildkombination= 2 Verkehrsschilder und Zu
satzschil
Neben der Fahrbahn.A ufstellhöhe über 2,00m .
Verkehrsschildkombination berührungslos außer Kraft u
wieder in Kraft setzen
00.01.0026.21.105/248.22.3015,00St. ...........,.............., . .
V erkehrstafel änder
Vorhandene Verkehrstafel ändern.Änderungsvorrichtungen
vorhalten, warten und instand setzen . Vorübergehende
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle
wird gesondert vergütet
Verkehrstafel über2,00bis6 ,00 m 2
Neben der Fahrbahn.A ufstellhöhe über 2,00m .

Verkehrstafel berührungslos außer Kraft und wieder in Kraft setzen .

Hinweis zur OZ00.01.0027
LSA mit2 Signalgebe
00.01.0027.21.105/505.21.91.01TA8 ,00St. ...........,.............., . .
T ransp .L SA f.E ngst .aufb . u . a bb
Transportable Lichtsignalanlage ( LSA) f ür Engstelle
einschließlich Energieversorgung aufbauen,
nehmen und abbauen.Vorhalten, Kontrolle,Wartung, I n
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H .
bau,der Rest nach Abbau vergütet.
LSA TypC,verkehrsabhängige Steuerung
Verbindung nach Wahl des AN.
Entfernung der Signalgeberstandorte ' b is5 00m '
Energieversorgung nach Wahl des

...F orts. 0 0.01.0027.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 1

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr- Region Nor
Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- Worbi

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Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0027.Forts. .
Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan,Berechnungen,Z wischenzeitenmatrix,Signalzeite
plan erstellen .
00.01.0028.-- -- -- -- -- -- -- --8,00St. ...........,. ............., ..
T ransport.LSA umsetz.
Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition
gem. V AO- P lan umsetzen (Standortänderung
innerhalb der Einzelmaßnahme) .

Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen.

Hinweis zur OZ00.01.0029 .
LSA mit2Signalgebe
00.01.0029.21.105/505.22.21.018 ,00St. ...........,. .............,. .
T ransp.L SAf .E ngst . a ufb.u . a b
Transportable Lichtsignalanlage ( LSA)f ür Engstelle
einschließlich Energieversorgung aufbauen,
nehmen und abbauen. V orhalten, Kontrolle,Wartung, I n
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v .H.d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,der Rest nach Abbau vergütet
LSA Typ C,verkehrsabhängige Steuerung .
Kabelverbindung.
Entfernung der Signalgeberstandorte über50,0
100,00m .
Energieversorgung nach Wahl des AN .
Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan,Berechnungen,Z wischenzeitenmatrix,Signalzeite
plan erstellen .
00.01.0030.-- -- -- -- -- -- -- --8,00St. ...........,. ............., ..
T ransport.LSA umsetz.
Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition
gem. V AO- P lan umsetzen (Standortänderung
innerhalb der Einzelmaßnahme) .

Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen.

00.01.0031.21.105/515.011 70,00Std............, ... ..........., ..
T ransport.Lichtsignalanlage vor
Transportable Lichtsignalanlage ( LSA)v orhalten,war
ten,i nstand setzen und betreiben.Vorübergehende Ver -
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle
wird gesondert vergütet.
Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 2

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Siemensstr.1 2·37327Leinefelde-Worbi

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Projekt:3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden- LKNDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrMengeAEEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ00.01.003
LSA mit3Signalgeber
00.01.0032.21.105/510.10.10.99TA3 ,00St. ...........,.............., . .
T ransp.L SA Typ D aufb .u . a bb
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)
Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung,
ßlich Energieversorgung,aufbauen, i n Betrieb nehmen
und abbauen.V orhalten,Kontrolle, Wartung, I nstandse
zung und Betreiben werden gesondert vergütet.V orübe
gehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.70
v. H.d es Preises werden nach betriebsfertigem Aufbau,
der Rest nach Abbau vergütet .
LSA für Einmündungsverkehr mit3 Fahrzeugsignalgruppen .
Energieversorgung nach Wahl des AN .
Verkehrstechnische Unterlage 'g em . VAO erstellen
00.01.0033.-- -- -- -- -- -- -- --3,00St. ...........,. ............., ..
T ransport.LSA umsetz.
Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition
gem. VAO- P lan umsetzen( S tandortänderun
innerhalb der Einzelmaßnahme) .

Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen

00.01.0034.21.105/515.0165,00Std. ...........,.............., . .
T ransport.Lichtsignalanlage v
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)v orhalten, w
ten,i nstand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontroll
wird gesondert vergütet.
Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben.
00.01.0035.21.105/332.21.50.21.0175,00m............, ... ..........., ..
L ängsmarkierung Typ II herstel
Längsmarkierung Typ II einschl . e
randung als vorübergehende Markierung herstellen , wa
ten und instand setzen. Vormarkieren.Vorübergehende
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Abgerechnet
wird der markierte Strich,
Striche

Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung.

Strichbreite=0 ,12m .
Markierungssystem aus Folie, G ewebe-o der Kunststof
träger.

Verkehrsklasse mindestens P 6 . Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .

l

Markierung entfernen.A bfall aufnehmen und nach Wah
des AN verwerten.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 3

rd

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.01.0036.21.105/334.15.02.1115,00m. ...........,.............., . .
Q uermarkierung Typ II herstellen
Quermarkierung Typ II als vorübergehende Markierun
herstellen,warten und instand setzen. Vormarkieren.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.

Abgerechnet wird der markierte Strich .

ff -

Markierung=H altlinie.
Markierungssystem aus Folie,Gewebe-o der Kunststo
träger.
Verkehrsklasse mindestens P 6

Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .

hl

Markierung entfernen.A bfall aufnehmen und nach Wa
des AN verwerten
00.01.0037.21.105/905.211 75,00d............,. ............. , ..
K ontrolle d.Verkehrss. an Arb. s t.

Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen

einschließlich temporärer Verkehrsschilder ,
vorübergehender Markierungen, transportabler Lichtsi
nalanlagen,b aulicher Leitelemente und transportabler
Schutzeinrichtungen gemäß ZTV -SA durchführen. D ieKon-
trolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu er - fassen und zu dokumentieren. A rbeits- u nd Hilfsmittel
fassen und zu dokumentieren.A rbeits-
sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugängli
zu machen .Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird
sondert vergütet .
Kontrolle zweimal täglich,
mal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
gen des AG
00.01.0038.21.105/910.211 75,00d............,. ............. , ..
K ontrolle d.Verkehrss. a. Uml. str
Kontrolle der temporären Verkehrsschilder ,vorüberge-
henden Markierungen,t ransportablen Lichtsignalanlag
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein -
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV-SA durchfüh-
ren.Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh-
rung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- u nd
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederze
zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich,
mal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
gen des AG

Z wischensumme 00.01. . ..........., . .

00.02. B AB - Umleitungsbeschilderung

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 4

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Siemensstr.1 2·37327 Leinefelde-

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Projekt:3 2260027-30 RV- Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV- FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV- FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0001.21.105/135.90.99.21.00 TA16,00St. ...........,.............., . .
V erk. s ich . k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Daue
betriebsfertig aufbauen, vorhalten,w arten, instand
setzen, betreiben und abbauen. V orübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach RSA, R egelplan 'D III/1 r , d ie Absicherung erfolgt für mehrere

Standorte gleichzeitig.

Die Absicherung fü
Auf- / A bbau der Beschilderung bei 400m, 8 00m (bzw.
deren angepasste Standorte) und Montage / D emontage der
Auskreuzvorrichtungen ist zusammen einzurichten
Für'S tationäre Arbeitstellen '
Länge des Arbeitsbereiches'm ax .2000m, i m Bereich von AS ist der
Leitkegelabstand auf 9m zu reduzieren '
Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4Std.b is8St
Bei Tageslicht
Hinweis zur OZ00.02.0002 .
Der Einsatz vonHubsteigern für das
z. B .
preisbildend zu berücksichti
00.02.0002.21.105/248.99.61TA16,00St............, ... ..........., ..
V erkehrstafel ändern
Vorhandene Verkehrstafel ändern.Ä nderungsvorrichtungen
vorhalten, warten und instand setzen .Vorübergehende
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle
wird gesondert vergüte
Verkehrstafel 'd er BAB
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' BA

Verkehrstafel berührungslos teilweise außer Kraft und wieder in Kraft setzen nach Unterlagen des AG. Verkehrstafel außer Kraft setzen mit mobiler Auskreuz - vorrichtung.

00.02.0003.21.105/203.23.20.99TA16,00St. ...........,.............., . .
V erkehrsschild aufbauen u. a bbauen
Verkehrsschild aufbauen und abbauen . Vorhalten,Kon-
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert A ufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
vergütet .
nissen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufbau,
der Rest nach Abbau vergüt
Verkehrsschild =
Größe 3.
Retroreflektierend mit Folie Klasse R
Aufstellvorrichtung' g em. V orgaben der BAB - SVB'
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' gem. Vorgaben der BAB -SVB'

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 5

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0004.21.105/205.015 60,00S td............, ... ..........., ..
V erkehrsschild vorhalte
Verkehrsschild vorhalten,warten und instand setzen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben
00.02.0005.21.105/228.92.19.99TA8 ,00St. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel aufb.u .a bb
Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen
und abbauen.V orhalten, Kontrolle,Wartung und Instand-
setzung werden gesondert vergütet. Aufstellvorrichtun
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70v.H .d es Preises werden nach Aufbau,der Rest nach
Abbau vergütet .
Verkehrslenkungstafel 'R echteck, c a.H4 000
B3 000mm'
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
Randausbildung=p rofilverstärkt.
Aufstellvorrichtung' n ach Wahl des AN hinter vorh.S E
oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri-Mast au
Stahlflachfundament'
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' gem.Vorgaben der BAB -SVB'
00.02.0006.21.105/230.012 80,00S td............, ... ..........., ..
V erkehrslenkungstafel vorhalten
Verkehrslenkungstafel vorhalten,
setzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet
Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben
00.02.0007.21.105/228.92.19.99TA2 ,00St. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel aufb.u .a bb
Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen
und abbauen.V orhalten, Kontrolle,Wartung und Instand-
setzung werden gesondert vergütet. Aufstellvorrichtun
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70v.H .d es Preises werden nach Aufbau,der Rest nach
Abbau vergütet .
Verkehrslenkungstafel 'R echteck, c a.H3 500
B2 500mm'
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
Randausbildung=p rofilverstärkt.
Aufstellvorrichtung' n ach Wahl des AN hinter vorh.S E
oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri-Mast au
Stahlflachfundament'
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' gem.Vorgaben der BAB -SVB'

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 6

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.02.0008.21.105/230.0170,00Std. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel vorhalten
Verkehrslenkungstafel vorhalten,w arten und instand
setzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet
Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben.
00.02.0009.21.105/228.92.19.99TA2 ,00St. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel aufb.u .a bb .
Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen
und abbauen.V orhalten, Kontrolle,Wartung und Instand-
setzung werden gesondert vergütet.A ufstellvorrichtun
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70v.H .d es Preises werden nach Aufbau,der Rest nach
Abbau vergütet .
Verkehrslenkungstafel 'R echteck, c a.H3 000mm x
B2 000mm'
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
Randausbildung=p rofilverstärkt.
Aufstellvorrichtung' n ach Wahl des AN hinter vorh.S E
oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri-Mast auf
Stahlflachfundament'
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche 'gem.Vorgaben der BAB -SVB'
00.02.0010.21.105/230.0170,00Std. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel vorhalten
Verkehrslenkungstafel vorhalten,w arten und instand
setzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet
Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben.
00.02.0011.21.105/228.92.19.99TA2 ,00St. ...........,. ............., . .
V erkehrslenkungstafel aufb.u .a bb .
Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen
und abbauen.V orhalten, Kontrolle,Wartung und Instand-
setzung werden gesondert vergütet.A ufstellvorrichtun
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70v.H .d es Preises werden nach Aufbau,der Rest nach
Abbau vergütet .
Verkehrslenkungstafel 'R echteck, c a.H2 000mm x
B1 500mm'
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
Randausbildung=p rofilverstärkt.
Aufstellvorrichtung' n ach Wahl des AN hinter vorh.S E
oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri-Mast auf
Stahlflachfundament'
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche 'gem.Vorgaben der BAB -SVB'

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 7

rd

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden- LKNDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.02.0012.21.105/230.0170,00Std. ...........,.............., . .
V erkehrslenkungstafel vorhalten
Verkehrslenkungstafel vorhalten,
setzen.V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahm
durchführen.Die Kontrolle wird gesondert vergütet
Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben.
Hinweis zur OZ00.02.001
Die Kontrolle der Umleitungsstrecke
umfasst sämtliche Umleitungsführungen ,
Verkehrszeichen u.- einrichtungen sowie
zugehörige Sicherungsmaßnahmen auf der
Bundesautobahn3 8
00.02.0013.21.105/910.211 75,00d............,. ............. , ..
K ontrolled. Verkehrss. a. Uml. str .
Kontrolle der temporären Verkehrsschilder ,vorüberge-
henden Markierungen, t ransportablen Lichtsignalanlag
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein -
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV -SA durchfüh-
ren.Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh-
rung zu erfassen und zu dokumentieren .Arbeits- und
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederze
zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich,
mal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
gen des AG

Z wischensumme 00.02. . ..........., . .

00.03. U mleitungsertüchtigung

00.03.0001.21.105/135.90.19.91.19TA5,00St. ...........,.............., . .
V erk. s ich .k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Daue
betriebsfertig aufbauen , vorhalten, warten,instand
setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen
Nach RSA,R egelplan ' CI/
Für stationäre Arbeitsstelle
Länge des Arbeitsbereiche
Gesamtdauer der Verkehrsführung 'ü ber2bis7
Bei Tageslicht
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -

...F orts. 0 0.03.0001.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 8

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Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0001.Forts. ..
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren 's ind preisbilden zu berücksichtigen und werden

nicht gesondert vergütet '

00.03.0002.21.105/135.90.19.91.19TA10,00St. ..........., .............., . .
V erk.s ich .k ürzerer Dauer durchf.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

s-

'

betriebsfertig aufbauen , vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehende Verkeh
sicherungsmaßnahmen durchführe
Nach RSA, R egelplan ' CI/ 5 ( LSA wird gesondert vergütet
Für stationäre Arbeitsstell
Länge des Arbeitsbereich
Gesamtdauer der Verkehrsführung'ü ber 2bis7Tag
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforder - liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -

lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren 's ind preisbilden zu berücksichtigen und werden

nicht gesondert vergütet '

00.03.0003.21.105/135.90.39.91.19TA4,00St. ..........., .............., . .
V erk.s ich .k ürzerer Dauer durchf.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

s-

) '

betriebsfertig aufbauen , vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben und abbauen.V orübergehende Verkeh
sicherungsmaßnahmen durchführe
Nach RSA, R egelplan ' CII/ 4 ( LSA wird gesondert vergüte
Für bewegliche Arbeitsste
Länge des Arbeitsbereiches 'B ankettertüchtigung,
bis5 00m '
Gesamtdauer der Verkehrsführung'ü ber 2bis7Tag
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforder - liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -

lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren 's ind preisbilden zu berücksichtigen und werden
nicht gesondert vergütet '
00.03.0004.21.105/208.12.21.99.02TA50,00St. ..........., .............., . .
V erkehrsschild aufb. , a bb ., v orh.
Verkehrsschild aufbauen,v orhalten, warten,i nstand
setzen und abbauen. Aufstellvorrichtung nach statischen
Erfordernissen. V orübergehende Verkehrssicherungsma -
ßnahmen durchführen. D ie Kontrolle wird gesondert
vergütet
Verkehrsschild=Ronde,Dreieck, Quadrat
Größe 2

...F orts. 0 0.03.0004.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 9

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Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- W

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0004.Forts. .
Retroreflektierend mit Folie Klasse R
Schild =f lach.
Aufstellvorrichtung ' nach Wahl des AN
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche' bis 2,20m '
Einsatzzeit über2 bis7 Tage
Hinweis zur OZ00.03.0005 .
LSA mit2Signalgebe
00.03.0005.21.105/505.11.51.0110,00St. ...........,. .............,. .
T ransp. L SA f.E ngst . a ufb. u . a bb .
Transportable Lichtsignalanlage ( LSA) f ür Engstelle
einschließlich Energieversorgung aufbauen,
nehmen und abbauen. V orhalten, K ontrolle,Wartung, I n
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H .d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,
LSA Typ B,F estzeitsteuerun
Verbindung nach Wahl des A
Entfernung der Signalgeberstandorteüber 200,00m bis
250,00m .
Energieversorgung nach Wahl des A
Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan, Berechnungen,Z wischenzeitenmatrix ,Signalzeite
plan erstellen .
00.03.0006.21.105/515.0170,00Std. ...........,.............., . .
T ransport.Lichtsignalanlage vorh .
Transportable Lichtsignalanlage ( LSA) v orhalten,wa
ten,i nstand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver -
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle
wird gesondert vergüt
Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben
00.03.0007.23.113/005.12.40.95.12 TA1.200,00m2. ...........,.............., . .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. A nschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen. D er Schnittlinien-
abstand darf maximal 1 5 mm betrage
Asphaltdeckschicht.
Asphaltdeckschicht =
Frästiefe über4 ,5 bis6 cm.
Fläche '

in allen Bereichen der Umleitung'

. rten.

Breite der Fläche über 150 bis 2 00 cm
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwe

...F orts. 0 0.03.0007.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 0

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Siemensstr.1 2·37327 Leinefelde-Worbi

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Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.03.0007.Forts
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6mm inner -
halb einer 4,00m langen Messstrecke in Längs -u nd
Querrich
00.03.0008.23.113/005.30.70.95.12TA600,00m2. ...........,. .............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen.
geradlinig auf Frästiefe herstellen. D er Schnittlinien-
abstand darf maximal 1 5
Asphalttragschicht.
Frästiefe über1 0bis12 c
Fläche 'Kleinflächen in Fahrbahn
in allen Bereichen der Umleitung'
Breite der Fläche über 150 bis2 0
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerte
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6mm inner -
halb einer 4,00m langen Messstrecke in Längs -u nd
Querrich
00.03.0009.23.113/028.90.50.39.04TA200,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung aufnehmen
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
Fläche 'Kleinflächen in Fahrbahn
in allen Bereichen der Umleitung'
Dicke der Asphaltbefestigung über 18 cmbis24cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 2 0bis3 0cm .
Aufbruchstücke 'gem. V erwertung nach Wahl des AN zerkleinern'
Aufbruchgut beseitigen . Entsorgen wird gesondert
vergütet .
00.03.0010.-- -- -- -- -- -- -- --500,00t. ...........,. ............., . .
N i.Gefährl. A bfal
Nicht gefährlichen Abfall aus vorheriger Position
laden , vo
oder Beseitigung zuführe
Material ist schadstoffhaltig ; Schadstoffgehalte unter
halb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall.G enaue
Beschaffenheit des Materials nach Haufwerkanalyse
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Schicht =Asphaltschicht aus vorheriger Position
Befestigung =Asphalt.
Fläche =K leinflächen in Fahrbahn /Anpassungsbereiche
Abfall : Asphalt
VerwertungsklasseAgem. R uVA-S tB 01
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.A VV
170 3 0 2Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen,die
unter 1 703 0 1fallen.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 1

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Siemensstr .1 2·37327 Leinefelde-Worbis

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Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden - LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0011.23.113/058.10.021 .200,00m2. ..........., . .............,. .
U nterlage reinigen
Unterlage reinigen.
AN verwerten.
Unterlage=A sphaltbefestigung.
Selbstaufnehmende Kehrmaschine . Letzter Arbeitsgang mit
Wasserhochdruckreinigungsgeräten mit rotierenden Düsen
und Absaugeinrichtung .
00.03.0012.-- -- -- -- -- -- -- --5,00t. ..........., . ............., ..
S chadstoffe entsorgen
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden ,fördern
und entsorgen .
nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Abfall Kehrgut
Abfallbezeichnung :
Abfallschlüsselnummer nach AVV: 2 0 0
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne
Nachweis nach Unterlagen des AG führ
00.03.0013.23.114/002.61.83.13.99TA9 0,00m2. ..........., . .............,. .
B etondecke aufnehmen
Betondecke ausbauen und aufnehmen.Dicke der Beton
decke und Betondruckfestigkeit nach Unterlagen des AG
Fläche=
Befestigung=Betondecke
Einschließlich Unterlage =T ragschicht o. B indemittel .
Decke mit einfacher Bewehrung, Dübeln und Ankern .
Einschließlich vorhandener Fugenfüllsto
Gesamtausbautiefe über 20 bis2 5 cm.
Aufnehmen 'und zerkleinern nach Wahl des AN ( fräsen,brechen und
dgl .)'
Ausbaustoffe 'einschließlich Anhaftungen gem. V erwertung nach Wahl
des AN zerkleinern'
00.03.0014.24.802/440.01.99.99.01TA50,00t. ..........., .............., . .
N icht gef .Abf. B austelle entsorg.
Nicht gefährlichen Abfall aus Aufbruch und Ausba
nach Unterlagen des AG laden,z ur
Entsorgungsanlage befördern und entso
Abrechnung nach Wiegenachweisen.
Abfall= B eton.A bfallschlüssel =1 7 01 0
Wert 'nicht gefährlicher Abfall'
Abfall laden'u nd beförder
Entsorgung 'b zw. V
Verbleibsdokumentation nach Unterlagen des AG
führen. Dokumentation und Wiegenachweise nac
Abschluss dem AG elektronisch überge

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 2

d

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Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- Worb

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden- LKNDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0015.24.106/213.91.12.01.01TA500,00m 3. ...........,. .............,. .
B oden bzw.Fels lösen und verwerten
Boden bzw.
lösen, laden und nach Wahl des AN verwerten. B eschre
bung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG. D
Herstellung von Mulden und Gräben wird gesondert ver
gütet
Homogenbereich ' E RD -
Profilgerecht lösen.
Örtliche Vertiefungen im Planum ,
entstehen,m it geeignetem , n icht frostempfindlichem Bo
den verfüllen

Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet. Abrechnung nach Abtragsprofilen. Verwertung nach Unterlagen des AG nachweisen.

00.03.0016.-- -- -- -- -- -- -- --800,00m2. ...........,. .............,. .
P lanum herstellen Abweichung+- 2
PLANUM
Planum profiliert herstellen und verdichten.
Max .A bweichung von der Sollhöhe +2/ - 2 c
In Fahrbahn
Planum auf Bodenaustausch bzw. A uskoffe
wird nur einmal vergütet
Boden soweit möglich, i nnerhalb der Bauste
ausgleichen.
00.03.0017.24.106/403.11.01.09.01TA800,00m2. ...........,. .............,. .
G eotextil als Trennschicht verlegen
Geotextil als Trenn - u ndFilterschicht verleg
schicht nach Unterlagen des AG.Ü berlappung mindestens
0,50m.Ü berschüttung wird gesondert verg
Erforderliche Nutzungsdauer bis 2
pH-Wert des Umgebungsmilieus
Geotextilrobustheitsklas
Verlegen 'gem.technischen Erfordernissen'
Abrechnnung nach überdeckter Trennfläch
00.03.0018.22.900/107.90.21.00.01TA250,00m 3. ...........,. .............,. .
F rostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht aus Baustoffgemisch für Frostschutz
schichten herstellen. G esteinsspezifische Anforderunge
gem .T L Gestein- StB und zugeh.E inführungsschreiben
Erschwernisse durch Einbauten,Schächte
Straßenabläufe werden gesondert vergütet .
In Verkehrsflächen ' Seitenrandverbreiterung oder Schadstellen '
Baustoffgemisch 0/32.
Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von
Baustoffgemischen nach Unterlagen des A

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 3

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S iemensstr.1 2· 37327Leinefelde-Worbis

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P rojekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
O ZS tL - NrM engeAEEP in EURGB in EUR
0 0.03.0019.23.113/917.13.99.99TA3 20,00m. ...........,. .............,. .
A nschl. a.Fuge m. B- fugenb. herst.

Anschluss als Fuge an bestehende Asphaltschicht oder

B auteil in der Dicke der Asphaltschicht mit Bitumenfu-
genband einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetra
g enem Voranstrichmittel herstelle
A nschluss an Asphaltdeckschicht
L ängs-u nd Querfuge.
Dicke der Asphaltschicht ' 3-10c m
E inzellängen 'S chadstellen
Breite des Bitumenfugenbandes 'bzw.a nspritzen nach Wahl des AN '
0 0.03.0020.26.900/255.11.20.004 00,00t. ...........,.............., . .
A sphalttragschicht AC 22 T N herst
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgu
AC2 2T N herstellen.G esteinsspezifische Anforderunge
g em . TL Gestein-StB und zugeh.E inführungsschreiben .
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierte
T ransportbehältern
E rhöhte Anforderunge
- I n
( an extrahierten Bestandteilen) :
-U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde
mittelart und-sorte ;U mhüllung= 6 0vH (e rmitte
nach2 4h an Prüfkörnung5 /8bzw.8 /11gemäß
TP Asphalt-S tB,T eil1 1)
-M indestbindemittelgehalt>= 4,2 M .- vH,
Gesteinskörnungen mit Dichten < =2 ,65g / cm3
(s augende Körnungen )v orgesehen sind
I n Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk0,3bis
B k1 ,8.
B indemittel=[ 50/70 //5 0/80VL]r esultierend
E inbau in Schadstellen
0 0.03.0021.26.900/255.91.90.00TA20,00t. ...........,. ............., . .
A sphalttragschicht AC 22 T N herst
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgu
AC2 2T N herstellen.G esteinsspezifische Anforderunge
g em . TL Gestein-StB und zugeh.E inführungsschreiben .
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierte
T ransportbehältern
E rhöhte Anforderunge
- I n
( an extrahierten Bestandteilen) :
-U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde
mittelart und-sorte ;U mhüllung= 6 0vH (e rmitte
nach2 4h an Prüfkörnung5 /8bzw.8 /11gemäß
TP Asphalt-S tB,T eil1 1)
-M indestbindemittelgehalt>= 4,2 M .- vH,

...F orts. 0 0.03.0021.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite: 9 4

Nord

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Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- W

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Projekt:3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.03.0021.Forts....

2 ,65 g / cm3 sind. enflächen ' ltierend. fen '

Gesteinskörnungen mit Dichten < =
(s augende Körnun
In Verkehrsflächen ' Z
Bindemittel = [ 70/100// 50/80 VL
Einbau
00.03.0022.-- -- -- -- -- -- -- --150,00t. ...........,. ............., . .
A sphalt AC 11 D N herstellen

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D N

reiben .

herstellen.
gemäß TL Gestein- StB und zugeh. Einführungssc

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

n auf von oder . 3 1 . rer llers en.

weisen. skör - e - g n -

;

.

gen'

Transportbehältern.
Erhöhte Anforderung
-Z ugabe von > =1 ,0M. - vH Calciumhydroxid bezog
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun
Kalkhydrat nach EN4 59-1 CL 90 - S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäßEN 13043/ TL Gestein- StB Tab
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügb
Kalk) des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9 ist zu berücksichtig
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt au
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin
mittelart und - s ortedurchführen. A rbeitsanweisun
'P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei
satz von Kalkhydrat' beachten.U mhüllung = 6 0 v
( ermittelt nach 24 han Prüfkörnung5/8 bzw . 8 /11
gemäß TP Asphalt -StB, Teil 1 1)
Mindestens 5 0 vH g
Karbonatgehalt > =80 M. - vH im Anteil< 0 ,063 mm
feine Gesteinskörnungen 0 /2 m
Karbonatgehalt < =35 M .- vH im Anteil< 0 ,063 m
-I n der Kontrollprüfung : Karbonatgehalt min . 40 vH
im Anteil< 0 ,063 m
metrische Titration nach TP Gestein-
Hohlraumgehalt < =4,5 Vol .- vH
-W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen ' '
Einbaudicke: c a. 3 ,5
Einbau-'i n Schadstellen oder Fahrbahnverbreiteru
Bindemittel = [ 70/100// 50/80 VL
Frosteinwirkungszon
00.03.0023.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00t. ...........,. ............., . .
A sphalt AC 1 1 D Nherst . v. H a

Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D N

reiben .

herstellen.
gemäß TL Gestein- StB und zugeh. Einführungssc

...F orts. 0 0.03.0023.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 5

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.03.0023.Forts. ...

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

Transportbehältern.
Erhöhte Anforderunge
-Z ugabe von> =1 ,0 M. - vH Calciumhydroxid bezoge
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung
Kalkhydrat nach EN4 59-1 CL9 0 -S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäß EN 13043/TL Gestein- StB Tab.
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt( verfügba
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfül
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9ist zu berücksichtige
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteins
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind
mittelart und- s orte durchführen. A rbeitsanweisung
'P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein
satz von Kalkhydrat 'beachten.U mhüllung= 6 0 vH
( ermittelt nach 24 h an Prüfkörnung5/8
gemäß TP Asphalt - StB, Teil 1 1
Mindestens50 vH ge
Karbonatgehalt > =8 0M. - vH im Anteil< 0,063 mm ;
feine Gesteinskörnungen 0 /2
Karbonatgehalt < = 35 M .- vH im Anteil<0,063 mm
-I n der Kontrollprüfung : Karbonatgehalt min. 40 vH
im Anteil<0 ,063 mm
metrische Titration nach TP Gestein- S tB
Hohlraumgehalt < = 4,5 Vol .- vH
-
In Verkehrsflächen ' Zu
Einbaudicke:ca. 3 ,5 -4,5 cm .
Einbau-'i n Zwickel und Streifen von Hand
Bindemittel=[ 70/100// 50/80 V
Frosteinwirkungszone
00.03.0024.23.113/952.11.111.340,00m 2. ...........,.............., . .
A bstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör
nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten
Abstreukörnung = L ieferkörnung 1 /3.
Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphalt
schicht .
Abstreumenge = 1 kg/
Maschinell abstreuen .
00.03.0025.23.113/063.22.12.99TA 1.340,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.

...F orts. 0 0.03.0025.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 6

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
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00.03.0025.Forts
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk1,8bi
Bk0 ,3.
Unterlage= A sphaltbefestigung,g efräst.
Mit Rampenspritzger
Bindemittel= C4 0B 5-
Bindemittelmenge ' n ach Ermessen des AN '
Vor Einbau'd er nächsten Asphaltschicht
00.03.0026.23.115/011.31.12.0170,00m2. ...........,. .............,. .
P flasterd.m. B etonpfl. -s teinen aufn.
Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton aufnehmen.
Aufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet.
Pflasterstein ca. 1 0 cm dick .
Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmaterial
Bettung aus ungebundenem Bettungsmaterial .
Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern.
Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten
Pflastersteine säuber
00.03.0027.23.115/111.92.19.99.99 TA2 0,00m2. ...........,.............., . .
P flasterd.a . Betonst. d.AG herst .
Pflasterdecke aus Betonsteinen des AG herstellen
In Flächen' Schadstel
Einzelflächen über 2,00 bis10,00 m2 .
Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufne
men und fördern.
Format für Rastermaß ' gem. Bestand
Baustoffgemisch für Bettung und Fugen Kategorie' gem .B estand'
Bettung aus Baustoffgemisch 'Splitt'
Fuge 'Sand
Verband ' gem. B esta
00.03.0028.-- -- -- -- -- -- -- --5 0,00t. ...........,. ............., . .
U ngeb. B efestigung0 /32
Befestigungen für Angleichungen, A npassungen u. a .
liefern,e inbauen und verdichten
Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min
80MN/ m 2 .
Mineralgemisch 0 /32.
Einbau nach Angaben des AG , in Kleinmengen
zeitlich versetzt.

Material aus gebrochenem Hartgestein .

00.03.0029.-- -- -- -- -- -- -- --2 5,00t. ...........,. ............., . .
U ngeb. B efestigung0 /11
Befestigungen für Angleichungen, A npassungen u. a .
liefern,e inbauen und verdichten
Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min
80MN/ m 2 .
Mineralgemisch 0 /11.

...F orts. 0 0.03.0029.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 7

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.03.0029.Forts....
Einbau nach Angaben des AG ,i n Kleinmengen
zeitlich versetzt.
Material aus gebrochenem Hartgestein .
00.03.0030.24.106/113.00.29.99.01TA9 0,00m3. ...........,. .............,. .
O berboden abtragen und andecken
Oberboden ggf.e inschließlich Vegetationsdecke abtragen
und profilgerecht wieder andecken einschließlich erfor -
derlicher Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des
AN.B eschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen
des AG.
Dicke des Abtrages über10bis 30
Andeckung 'nach Angaben des AG
Einbau' m it Bagger und von Hand'
Dicke der Andeckung ' 10bis 30 cm
Abrechnung nach Abtragsprofilen.
00.03.0031.24.106/160.99.91TA15,00m3. ...........,. .............,. .
O berboden liefern und andecken
Oberboden liefern und profilgerecht andecken .
Andeckung 'nach Angaben des AG
Einbau' m it Bagger und von Hand'
Dicke der Andeckung ' 5bis2 5cm '
Abrechnung nach Auftragsprofilen.
00.03.0032.21.107/202.09.21.10 TA5 00,00m2. ...........,. .............,. .
R asenansaat mit RSM herstellen
Rasenansaat mit RSM herstellen.Saatgut ohne Entmi
schung ausbringen,e inarbeiten und andrücken
Fläche 'd er Oberbodenandeckung'
Feinplanum herstellen.
Saatgutmenge=5 g/ m2 .
Regelsaatgutmischung (RSM )7 .1.1 Landschaftsrasen-

Standard ohne Kräuter.

00.03.0033.-- -- -- -- -- -- -- --2 0,00St. ...........,. ............., . .
L ichtraumprofil herstellen
In den Verkehrsraum hineinragendes Ast- ,Zweig-u nd
Buschwerk an Straßenbäumen sowie Strauch-u nd
Buschbeständen fachgerecht zurückschneiden und
entfernen.

Anfallendes Schnittgut ist zu häckseln und im Seitenbereich profilgerecht zu verteilen .

Abrechnung je bearbeiteter Vegetationseinheit

(Einzelbaum oder zusammenhängende
Gehölz -/ Strauchbestand

...F orts. 0 0.03.0033.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 8

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM enge AEEP in EURGB in EUR
00.03.0033.Forts....

nd

Einschließlich aller Nebenleistungen, Geräte u
Erschwernisse
00.03.0034.-- -- -- -- -- -- -- --2.000,00 m. ...........,. ............., . .
R eparatur Banket
Bankett profilgerecht herstellen bzw. r epariere
Herstellung in kleinen Reparaturlängen .
Erschwernisse durch Einbauten, S chächte und Straßen -
abläufe werden nicht gesondert vergütet. Q uerneigung 1
v. H.a m tiefliegenden und 6v .H . a m
hochliegenden Fahrbahnran
vorh.
herstellen
untere Schicht:
Material (Ergänzung) = f rostunempfindliches Material .
Mindestdicke=15 c
Breite= c a. 1 ,0m ;
Verformungsmodul/V erdichtungsgrad Ev 2 = 25M N/ m 2
Deckschic
Material : Vegetationstragdeckschichtmaterial
Gemisch aus grober Gesteinskörnung 2 /32, Kategorie C
90/3;GK> 16m m >= 20% ; GK > 22,4< =1 0% ; u
Oberboden mit strukturstabilem Rindenmulch
im Mischungsverhältnis 8 0 :
Im Gemisch ist ein Humusanteil von5 % nach
Einbau in voller Breite als obere Schicht des Banketts

nach Unterlagen des AG ;

Einbaudicke =5 c m
Querneigung 12 v .H. a m tiefliegenden und 6 v. H . a m
hochliegenden Fahrbahnran
Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnrand
Verformungsmodul/ V erdichtungsgrad obere Schicht des
Bankett - Erhaltung:Ev 2 = 45M N/ m ² ;Evdyn= 25M N/ m ²
Saatgut und Fläche mit krümeligen Oberbode
flächendeckend abstreuen und andrücken ;
Saatgutmischung RSM 7 .1.1./ 7 .1.2. m it 2 5 g/

ausbringen und einarbeiten

Incl . a ller notwendigen Erdarbeiten . Material verbleibt auf der Baustelle und ist profilgerecht in geeignete Bereiche der Nebenanlagen einzubauen . Überschüssiges Material Verwertung nach Wahl des AN . Entsorgung wird gesondert über Bankettabfallpositionen vergütet .

Z wischensumme 00.03. . ..........., . .

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Projekt:3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR

00.04. S iGeKo

00.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t. ...........,. ............. , ..
V orankündigung erstelle
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der
zuständigen Behörde übermitteln .Vorankündigung sicht-
bar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushän
gen.Bei erheblichen Änderungen während der Bauzei
anpassen
00.04.0002.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t. ...........,. ............. , ..
S iGe- Plan erstellen
Sicherheits-u nd Gesundheitsschutzplan (SiGe- Plan) nac
RAB31erstellen und mit dem Sicherheits
heitsschutzkoordinator dieser und weiterer berührter
Baustellen abstimmen.Bei erheblichen Änderungen in de
Ausführung des Bauvorhabens anpassen.D en SiGe- Plan für
jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorha

ten.

00.04.0003.-- -- -- -- -- -- -- --2 0,00Wo............, ... ..........., . .
S iGe- Koordinator stellen.
Sicherheits-u nd Gesundheitsschutzkoordinator während
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 30 und Unter-
lagen des AG stellen

Z wischensumme 00.04. . ..........., . .

00.05. H ilfsleistungen

00.05.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t. ...........,. ............. , ..
B eweissicherung Baufeld vor
Vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme ist im
unmittelbaren und mittelbaren Einflussbereich des

Baufeldes eine Beweissicherung durch einen

Sachverständigen durchzuführen.
Baufeldlänge1,5km bis2 ,5 km
Hierbei sind der vorhandene Zustand von Gebäuden,
baulichen Anlagen,Schächten,V orflutern,Einfriedungen
und sonstigen betroffenen Anlagen zu erfassen
Vorhandene Schäden sind fotografisch sowie durch
sonstige geeignete und unveränderbare Hilfsmittel zu
dokumentieren.Bauteile und Verkehrsflächen,d ie im
Zuge der Baumaßnahme erneuert werden, s ind von der

Schadensdokumentation ausgenommen.

Die Beweissicherung ist in einem detaillierten Bericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der ...F orts. 0 0.05.0001.

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV- FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.05.0001.Forts. ...
Bauleitung vor Baubeginn in1-facher Ausfertigung sowie
digital zu übergeben
Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der
dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden
Leistungen,
Beeinträchtigungen angrenzender Anlagen oder
Grundstücke nicht ausgeschlossen werden könne
00.05.0002.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ..........., . ............., ..
B eweissicherung Umleitung vor
Vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme ist im Bereich
der vom Auftragnehmer eingerichteten

Umleitungsstrecken eine Beweissicherung durch einen

Sachverständigen durchzuführen.
Umleitungsstrecke:b is2 5km Länge.
Hierbei sind der vorhandene Zustand von Straßen
Wegen,N ebenanlagen,Einfriedungen sowie sonstigen
verkehrsrelevanten und baulichen Anlagen zu erfassen .
Vorhandene Schäden sind fotografisch sowie durc
sonstige geeignete und unveränderbare Hilfsmittel zu
dokumentieren .

Die Beweissicherung ist in einem detaillierten Bericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der

Bauleitung vor Umleitungsbeginn in 1-f acher
Ausfertigung sowie digital zu übergeben .

Die Dokumentation dient dem Nachweis des Ist - Zustandes vor Inanspruchnahme der Strecken und als Grundlage für die Bewertung etwaiger Veränderungen im Zuge der Nutzung im Rahmen der Baumaßnahme.

Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden

Leistungen,s ofern durch Art und Umfang der
Verkehrsführung Beeinträchtigungen angrenzende
Anlagen oder Grundstücke nicht ausgeschlossen werde
können.
00.05.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00Pschx xxxxx ,xx............,. .
Z ulage zur Vorposition
Die Leistung umfasst sämtliche wie in Vorposition
beschriebene Leistung.

Die Zulage wird je zusätzlich vom Auftraggeber

angeordneter Umleitungsstrecke bis15km Länge
vergütet

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 01

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OZS tL-NrMengeA EEP in EURGB in EUR
00.05.0004.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
B eweissicherung Baufeld nac
Nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme ist im
unmittelbaren und mittelbaren Einflussbereich des
Baufeldes eine Beweissicherung durch eine
Sachverständigen durchzuführen
Baufeldlänge1,5km bis2 ,5km .

Hierbei ist der Zustand der nicht im Zuge der Baumaßnahme erneuerten baulichen

,

gen

Anlagen,insbesondere Gebäude, Schächte
Vorfluter,E infriedungen und sonstige
betroffene Anlagen,z u erfassen.

gegenüber dem Ausgangszustand sind zu dokumentieren .

Die zu erneuernden Verkehrsflächen sind von der Beweissicherung ausgenommen .

Die Beweissicherung ist in einem detaillierte
Abschlussbericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der Bauleitung in
1-f acher Ausfertigung sowie digital zu übergeben.
Die Leistung gilt für sämtliche
Einzelmaßnahmen der dem Leistungsverzeichnis
zugrunde liegenden Leistungen,s ofern durc
Art und Umfang der Arbeiten Beeinträchtigungen
angrenzender Anlagen oder Grundstücke nicht
ausgeschlossen werden können .
00.05.0005.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
B eweissicherung Umleitung nach
Nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme ist im
Bereich der während der Bauzeit genutzten

Umleitungsstrecken eine Beweissicherung durch einen

Sachverständigen durchzuführen
Umleitungsstrecke:b is2 5km Länge.
Hierbei ist der Zustand von Straßen ,Wegen
Nebenanlagen sowie sonstigen verkehrsrelevanten und
baulichen Anlagen zu dokumentieren. Die Dokumentation
dient dem Vergleich mit dem vor Umleitungsbegin
aufgenommenen Zustand und der Feststellung etwaiger
Veränderungen infolge der Nutzung während der
Baumaßnahme

r

Die Beweissicherung ist in einem detaillierte
Abschlussbericht mit Fotodokumentation
zusammenzustellen und der Bauleitung in 1- f ache

...F orts. 0 0.05.0005.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 02

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00.05.0005.Forts. ...

Ausfertigung sowie digital zu übergeben .

Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der
dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden
Leistungen, sofern durch Art und Umfang der

Verkehrsführung Beeinträchtigungen angrenzender Anlagen oder Grundstücke nicht ausgeschlossen werden können.

00.05.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P schx xxxxx ,xx............,. .
Z ulage zur Vorposition

Die Leistung umfasst sämtliche wie in Vorposition

beschriebene Leistung
Die Zulage wird je zusätzlich vom Auftraggebe
angeordneter Umleitungsstrecke bis15km Länge
vergütet
00.05.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00P schx xxxxx ,xx............,. .
G ewerbe-u.Anliegererinformation
Unmittelbar betroffene Anlieger und Gewerbebetriebe
sind rechtzeitig
(min.1 4Tage)vor Beginn der Bauarbeiten mittels
Postwurfsendung (ggf .zusätzlich persönlich)über die
Baumaßnahme zu informieren.
Die Postwurfsendung muss mindestens folgende
Angaben enthalten
-B ezeichnung der Baumaßnahme
-A nsprechpartner des AN einschließlich Kontaktdaten
-A usführungszeitraum
-A rt und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigungen
Der Entwurf des Informationsschreibens ist mit dem AG
vor Verteilung abzustimmen
Einschließlich Erstellung,Vervielfältigung und Verteilung
der Postwurfsendung.
Für bis zu3 0Anlieger bzw.Gewerbebetriebe .
00.05.0008.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t. ..........., . ............., ..
L ogistik-und Einbaukonzept
Vor Beginn der Arbeiten ist durch den Auftragnehmer ein
vollständiges Logistik -, Einbau-und Fugenkonzept für
den Walzasphalteinbau gemäß Baubeschreibung sowie
den einschlägigen Regelwerken, insbesondere der ZTV
Asphalt-StB und den Vorgaben des Rundschreibens
Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität “
vom1 3.12.2016, z
Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Das Konzept hat mindestens Angaben zu den ...F orts. 0 0.05.0008.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 03

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00.05.0008.Forts
vorgesehenen Asphaltmischwerken einschließlich
Kapazität, L ieferleistung und Entfernung zum Einbauort ,
zur geplanten Logistik und Taktung der Mischgutlieferun
sowie zur Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge
und Umlaufzeiten zu enthalten. Weiterhin sind Aussage
zum vorgesehenen Einbau-
einschließlich des Einsatzes eines Beschickers ,
Temperaturmanagement während Transport und Einbau

sowie zur Eigenüberwachung des Einbauprozesses zu

treffen.Maßnahmen zur Sicherstellung eines
kontinuierlichen Einbauablaufs auch bei Störungen der
Liefer - oder Einbaukette sind darzustellen.
Dem Konzept ist ein Fugenplan bzw.e ine Einbauskizze
beizufügen,aus dem die Einbauabschnitte,d ie Lage der
Längs-und Querfugen,Arbeitsfugen sowie

Anschlussbereiche an Bestandsflächen eindeutig hervorgehen.

00.05.0009.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
R einigung Oberflächen
Reinigung der öffentlichen durch den AN
benutzten Oberflächen,S traßen und Wege
Oberfläche Pflaster oder Bitumen, Straßen
Oberflächen in Teilflächen entsprechend Bauabschnitten
der Einzelmaßnahmen.
Flächeca. 2000m 2
Reinigung entsprechend dem Verschmutzungsgra
(mind . 2x wöchentlich)w ährend der gesamten
Baumaßnahme.
Reinigung mittels Kehrmaschine.
Entsorgung von Kehrgut wird gesondert
über Straßenkehricht abgerechne
Die Position wird je Einzelmaßnahmen nur einmal
vergütet
00.05.0010.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
G renzsteine sichern
Im Baubereich befindliche Grenzsteine sichern
Sollten Grenzsteine zu entfernen sein, sind sie
auf Kosten des AN durch ein zugelassenes
Vermessungsbüro wiederherzustellen
00.05.0011.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
A bfallliste f.nicht gefährl.Abf .
Leistung umfasst die Führung der Abfallliste für alle
nicht gefährlichen Abfälle,d ie infolge
Verdrängung,fehlender Eignung oder mangels Wieder-

verwendungsmöglichkeit nicht innerhalb der Baustelle verbleiben und bei denen die Führung der Abfallliste ... Forts . 00.05.0011 .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 04

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OZS tL-NrMengeA EEP in EURGB in EUR
00.05.0011.Forts

nicht ausdrücklich erwähnt ist .

Die Abfallliste ist dem Auftraggeber bis spätestens zur
Schlussabnahme als Excel - Tabelle ( Dateiformat . xlsx)
zu übergeben .
Pauschale gilt
für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses
00.05.0012.22.900/806.12.99TA200,00m 3. ...........,. ............. ,. .
H aufwerke für Probenahme herstellen
Haufwerke für Probenahme nach LAGA PN9 8auf Anweisung
des AG herstellen .Geeignete Fläche bereitstellen und
vorbereiten.Zu untersuchendes Material laden
und zur vorbereiteten Fläche transportieren.
Haufwerk als regelmäßigen geometrischen Körper
(trapezförmige Miete, Kegelhalde) h erstellen
Herstellung mit Bagger oder Radlader ,
homogenisieren.Entmischung vermeiden, Vermischungs
verbot beachten.
Flächen und Haufwerke sind so herzustellen, d ass
Umweltschäden vermieden werd
Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG
Mithilfe bei der Probenahme mit geeignetem Baugerät
Probenahme erfolgt durch den A
Leistung gilt
für dieses Leistungsverzeichnis .
Haufwerk aus nicht gefährlichem Abfal
Abfall =' a nstehender Boden / Asphalt .
Die Lage der Zwischenlagerflächen liegt in der
Verantwortung des AN .Transport - u nd Logistikkosten
sind eigenständig zu kalkulieren .
Der AG gibt keine maximale Entfernung ,Lage ode
Größe der Flächen vor .

Z wischensumme 00.05. . ..........., . .

Z wischensumme 00. ............, . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 05

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  1. ASPHALT

01.00. R ückbau / V orarbeiten

01.00.0001.23.113/038.31.02150,00m. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung trennen
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse,
Trennen durch Schneiden.
Dicke der Asphaltbefestigung über3 bis 6
01.00.0002.23.113/038.31.0370,00m. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung trennen
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse,
Trennen durch Schneiden.
Dicke der Asphaltbefestigung über6 bis 1 2cm.
01.00.0003.23.113/038.31.0470,00m. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung trennen
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse,
Trennen durch Schneiden.
Dicke der Asphaltbefestigung über12 bis1 8cm
Hinweis zur OZ01.00.0004 .
Aufgrund wechselnder Restbreiten und
örtlicher Randbedingungen kein Anspruch
auf durchgängige Auslastung der Fräs-
bzw.M aschinenbreite
sind einzukalkulieren .
01.00.0004.23.113/005.12.30.16.127 1.000,00m2. ...........,..............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. A nschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen. Der Schnittlinien-
abstand darf maximal 1 5mm betragen
Asphaltdeckschicht.
Asphaltdeckschicht =A sphaltbeton.
Frästiefe über2 ,5bis4,5cm.
Fläche= Fahrbahn .
Breite der Fläche über 200cm
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens6 mm inner -
halb einer4,00m langen Messstrecke in Längs- u nd
Querrichtung.
01.00.0005.23.113/005.12.40.33.12700,00m2. ...........,..............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. A nschlusskante

...F orts. 0 1.00.0005.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 06

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01.00.0005.Forts....
geradlinig auf Frästiefe herstellen.Der Schnittlinien-
abstand darf maximal1 5 mm betragen.
Asphaltdeckschicht
Asphaltdeckschicht=A sphaltbeton
Frästiefe über 4,5bis6 cm.
Fläche=Zwickel und Streife
Breite der Fläche über50 bis 1 00
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens6mm inner -
halb einer4,00m langen Messstrecke in Längs-u nd
Querrichtung.
Hinweis zur OZ01.00.0006 .
Aufgrund wechselnder Restbreiten und
örtlicher Randbedingungen kein Anspru

auf durchgängige Auslastung der Fräs- bzw . M aschinenbreite. Erschwernisse sind einzukalkulieren .

01.00.0006.23.113/005.29.60.16.12 TA7 1.000,00m2. ...........,. .............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen.A nschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen.Der Schnittlinien-
abstand darf maximal1 5 mm betragen.
Asphaltbinderschicht.
Asphaltschicht' Binder- bzw.T ragschich
Frästiefe über 8bis1 0
Fläche=Fahrbahn .
Breite der Fläche über200 c
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens6mm inner -
halb einer4,00m langen Messstrecke in Längs-u nd
Querrichtung.
01.00.0007.23.113/005.39.70.35.12 TA700,00m2. ...........,. .............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen.A nschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen.Der Schnittlinien-
abstand darf maximal1 5 mm betragen.
Asphalttragschicht.
Asphaltschicht' Tragschicht in Schadstellen
Frästiefe über 10bis 12 cm.
Fläche=Zwickel und Streife
Breite der Fläche über150 bis 2 00
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens6mm inner -
halb einer4,00m langen Messstrecke in Längs-u nd
Querrichtung.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 07

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
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01.00.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1 0.000,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltrestlagen aufnehme
Zulage Asphalt fräsen für Restlagen aufnehmen mittel
Bagger bzw.p er Hand sowie auf ausdrückliche Weisung
des AG ;
Dicke über 1bis 3 ,5

es gelten die Anforderungen für nicht gefährliche

Abfälle .Verwertung wie vorh.Pos.
einschließlich zerkleinern.
Ausführung in Teilflächen.
01.00.0009.-- -- -- -- -- -- -- --5,00S t. ...........,. ............., ..
Z usätzlicher Fräseneinsatz
Zusätzlicher Fräseneinsatz infolge zusätzlich
angeordneter Fräsarbeiten, d ie nicht im Zuge der
Hauptfräsleistung durchgeführt werden können.
Einschließlich erforderlicher An- u nd Abtransporte
Geräteumsetzungen sowie Vorhaltezeiten .

Die Leistung wird nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers vergütet. Abrechnung je zusätzlichem Einsatz nur ein mal .

01.00.0010.-- -- -- -- -- -- -- --3 0.000,00m2. ...........,. .............,. .
N achfräsen1- 2 cm
Zulage Asphalt fräsen für sämtliche Fräspositione
für nachträgliches Fräsen
je1-3 cm Schichtdicke ; auf ausdrückliche
Weisung des AG ; ggf. bei Restlagen,S chollenbildung.
Es gelten die Anforderungen für nicht gefährliche
Abfälle ;
mehrfaches Rücksetzen der Fräse ist einzurechn
Ausführung in Teilflächen
Verwertung Fräsgut -wie vorh. P os
01.00.0011.23.113/028.20.90.99.03 TA250,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung aufnehmen

Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.

'

Fläche =Z wickel und Streifen.
Dicke der Asphaltbefestigung 'b is25c m '
Gesamtaufbruchtiefe' b is25c m
Aufbruchstücke ' g em. V erwertung zerkleinern
Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
01.00.0012.23.113/078.25.99 TA5 ,00S t............, ... ..........., ..
E rschwernis infolge Einbauten
Erschwernis infolge Einbauten, S chächten und Straßenab-
läufen. Abgerechnet wird je Stück Einbauteil.
Erschwernis beim Fräsen.
Asphaltbefestigung.
Einbauten ' Hydranten

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 08

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
01.00.0013.23.113/078.25.99TA5 ,00St............, ... ..........., ..
E rschwernis infolge Einbauten
Erschwernis infolge Einbauten, Schächten und Straßenab
läufen.
Erschwernis beim Fräsen
Asphaltbefestigung
Einbauten' Schachtabdeckungen
01.00.0014.23.113/083.25.99TA200,00m. ...........,. .............,. .
E rschwernis infolge Einfassun
Erschwernis infolge Einfassungen, B orden und Fahr -
bahnübergängen.Abgerechnet wird die Länge der Einfas -
sung.
Erschwernis beim Fräsen
Asphaltbefestigung
Einbauten' Einfassungen,B orden, Fahr -
bahnübergängen und dgl .
01.00.0015.23.113/058.31.1271.000,00m 2. ...........,. .............,. .
U nterlage reinige
Unterlage reinigen.A nfallendes Kehrgut nach Wahl des
AN verwerten.
Unterlage=g efräste Asphaltschi
Lose Bestandteile von Schadstellen aufnehmen.
Zusammenhängende Teilflächen
Selbstaufnehmende Kehrmaschine . Letzter Arbeitsgang m
Wasserhochdruckreinigungsgeräten mit rotierenden Düse

und Absaugeinrichtung .

01.00.0016.-- -- -- -- -- -- -- --50,00m............, ... ...........,. .
T emp.Angleichungen von Zufahrten
Temporäre Angleichungen von Zufahrten bei
Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung der
Zufahrtsmöglichkeit für Grundstücke und
Anliegerstraßen nach dem Fräse
Die enstandene Kante ist mit Asphaltmischgu
nach Wahl des AN anzukeilen und vor dem Einbau der
Asphaltschichten wieder zurückzubauen.
Es sind alle Aufwendungen(z . B.r einigen
anspritzen und dgl .) einzurechnen die für
den An-und Rückbau notwendig sind
Anrampungshöhe:4 - 2 0cm
Abgerechnet wird nach Länge der Anrampung
01.00.0017.-- -- -- -- -- -- -- --30.000,00t. ...........,..............,. .
N i.Gefährl. A bfall
Nicht gefährlichen Abfall ,
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung
oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen
Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

...F orts. 0 1.00.0017.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 09

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
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01.00.0017.Forts

:

Schicht
Befestigung=Asphalt.
Fläche= F ahrbahn .
VerwertungsklasseA gem .RuVA-S tB01 .
Abfallschlüsselnummer u. Abfallbezeichnung n.A VV
170 3 02 Bitumengemische.
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen.
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
01.00.0018.-- -- -- -- -- -- -- --500,00t. ...........,. ............., . .
N i.Gefährl.Abfall
Nicht gefährlichen Abfall, lad

von der Baustelle entfernen und einer Verwertung

:

oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen .
Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Schicht
Befestigung=Asphalt.
Fläche= F ahrbahn .
VerwertungsklasseB gem .RuVA- S tB01
Abfallschlüsselnummer u. Abfallbezeichnung n.A VV
170 3 02 Bitumengemische.
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen.
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
01.00.0019.12.102/209.91TA250,00t. ...........,. ............. ,. .
G efährl. A bfall aus Abbruch ents.
Gefährlichen Abfall aus Abbruch laden, f ördern und ent
sorgen.A rt der Belastung und Entsorgung nach Unterla-
gen des AG.E ntsorgungsnachweis nach Unterlagen des AG
führen.

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

Abfallschlüsselnummer '1703 0 1Bitumengemische
Schicht= A sphaltschicht aus vorherigen Positionen .
Befestigung=Asphalt.
Fläche= F ahrbahn .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen.

Z wischensumme 01.00. . ..........., . .

01.01. A sphaltbau

Hinweis zur OZ01.01.0001 .
In schadhaften Bereichen, Z
Randstreifen erfolgt der Asphalteinbau
maschinell oder in Handeinbau , entspre-
chend den örtlichen Gegebenheiten
Erschwernisse sind einzukalkulieren

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Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr -Region Nor
Siemensstr.1 2· 37327Leinefelde-Worbis

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Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM enge AEEP in EURGB in EUR
01.01.0001.26.900/255.91.91.00TA50,00t. ...........,..............,. .
A sphalttragschicht AC 22 T N her
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischg
AC2 2T N herstellen.G esteinsspezifische Anforderunge
gem . TL Gestein-StB und zugeh. E inführungsschreiben .
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
Transportbehältern
Erhöhte Anforderunge
- I n
( an extrahierten Bestandteilen) :
-Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde
mittelart und -sorte ;Umhüllung =6 0 vH (e rmitt
nach2 4h an Prüfkörnung5 /8 bzw. 8 /11gemäß
TP Asphalt-S tB,T eil1 1)
-Mindestbindemittelgehalt >= 4,2M .- vH,
Gesteinskörnungen mit Dichten <= 2 ,65g / cm3
(s augende Körnungen )v orgesehen sind.
In Verkehrsflächen' in Schadstellen, Z wickel und Streifen
Bindemittel = [70/100 // 50/80VL] resultierend.
Einbau' 8 -16c m'
Als untere Schicht einer mehrschichtigen
Asphalttragschicht.
Hinweis zur OZ01.01.0002 .
In schadhaften Bereichen,Z wickeln und
Randstreifen erfolgt der Asphalteinb
maschinell oder in Handeinbau , entspre-
chend den örtlichen Gegebenheiten
Erschwernisse sind einzukalkuliere
01.01.0002.26.900/230.91.93.00TA290,00t............,. .............,. .
A sphalttragschicht AC 22 T S her
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischg
AC2 2T S herstellen.Gesteinsspezifische Anforderunge
gem . TL Gestein-StB und zugeh. E inführungsschreiben .
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
Transportbehältern
Erhöhte Anforderunge
- I n
( an extrahierten Bestandteilen) :
-Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde
mittelart und -sorte ;Umhüllung =6 0 vH (e rmitt
nach2 4h an Prüfkörnung5 /8 bzw. 8 /11gemäß
TP Asphalt-S tB,T eil1 1)
-Mindestbindemittelgehalt >= 4,2M .- vH,
Gesteinskörnungen mit Dichten <= 2 ,65g / cm3
(s augende Körnungen )v orgesehen sind ;
> 2,65 g/ c m3wird folgendermaßen angepasst:

...F orts. 0 1.01.0002.

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR
01.01.0002.Forts. ...
<= 2,70 g/ c m3 > = 4,0 M.-v H
<= 2,75 g/ c m3 > = 3,8 M.-v H
In Verkehrsflächen ' inSchadstellen,Z wickel und Streifen
Bindemittel=[ 50/70 //50/80 VL] r esultierend
Einbau' 8 -16c m'
Als untere Schicht einer mehrschichtige

Asphalttragschicht.

01.01.0003.23.113/063.12.11.99TA52.000,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprühe
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde
aufsprühen
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk3 ,2.
Unterlage =A sphaltbefestigung, g efräst.
Mit Rampenspritzgerä
Bindemittel=C60B P4
Bindemittelmenge ' f ürausreichenden Schichtenverbund'
Vor Einbau'A sphalttrag- b zw .Binderschicht '
01.01.0004.23.113/063.22.12.99TA19.000,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprühe
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde
aufsprühen
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk1,8bis
Bk0 ,3.
Unterlage =A sphaltbefestigung, g efräst.
Mit Rampenspritzgerä
Bindemittel=C40B 5-
Bindemittelmenge ' f ürausreichenden Schichtenverbund'
Vor Einbau'A sphalttrag- b zw .Binderschicht '
01.01.0005.23.113/063.99.29.99TA700,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprühe
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde
aufsprühen
Auf Verkehrsflächen ' in Zwickel und Streifen'
Unterlage 'gefäst bzw. f risch'
Ausführung in Teilflächen manuell.
Bindemittel'C4 0B 5- S '
Bindemittelmenge ' f ürausreichenden Schichtenverbund'
Vor Einbau'A sphaltbefestigun
01.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --250,00m2. ...........,. .............,. .
G eogitter zur Asphaltbewehrung
Geogitter zur Asphaltbewehrung liefern und einbauen.
Geogitter aus hochmodularem PES -Garn mit einseitig
befestigtem ultraleichtem PP- Vliesstoff,b ituminös
beschichtet auf Bitumenbahn.
Zugkraft mind. 50/50kN /m ( längs /quer),

...F orts. 0 1.01.0006.

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rd

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OZS tL - NrMengeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0006.Forts

Maschenweite 4 0 x 40 mm. Rollenbreite ca. 1 m Verlegen als Asphaltbewehrung einschließlich Überlappungen und Verklebung nach Herstellerangaben. Einschließlich aller Nebenleistungen

01.01.0007.-- -- -- -- -- -- -- --2.000,00t. ...........,. ............., ..
A sphalttragschichtAC 16 T S hers

Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut

gen n .

ör -

n

AC1 6T S herstellen. G esteinsspezifische Anforderun
gem . TL Gestein- StB und zugeh. E inführungsschreib
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
Transportbehältern.
Erhöhte Anforderung
- I n
( an extrahierten Bestandteilen
-U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteins
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind
mittelart und - sorte ; Umhüllung = 60 vH (
nach 2 4 h an Prüfkörnung5 /8bzw.8 /11
TP Asphalt- S tB , T
-M indestbindemittelgehalt >=4,2 M.- vH , w
Gesteinskörnungen mit Dichten < =2 ,65
(s augende Körnungen ) v orgesehen sind ;für Dichte
> 2,65 g/ c m3 wird
< = 2,70 g/ c m3 > =4 ,0 M .-v H
< = 2,75 g/ c m3 > =3 ,8 M .-v H .

In Verkehrsflächen der Belastungsklassen

Bk1 00bis Bk3 ,2
Bindemittel = [ 50/70// 50/80 VL] r esultieren
Einbau= T ragschichtverstärkung 5 ,0- 7,0 cm
Einbau mit Beschick
01.01.0008.-- -- -- -- -- -- -- --5.000,00t. ...........,. ............., ..
A sphaltbinder AC 16 B S SG herst.
Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC1 6 B S S
herstellen. G esteinsspezifische Anforderungen gemä
TL Gestein- StB undzugehörigem Einführungsschreib
sowie H AI ABi . A nlieferung des Mischgutes

thermoisolierten Transportbehältern.

auf n er .

s

isen.

Erhöhte Anforderung
- Zugabe von > =1 ,0M. - vH Calciumhydroxid bezogen
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung v
Kalkhydrat nach EN 4 59-1 CL9 0 - S oder CL 8 0 - S od
Mischfüller gemäßEN 13043/TL Gestein- StB Tab. 3
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügbare
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüller
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9ist zu berücksichtigen
- I nder Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausw

...F orts. 0 1.01.0008.

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0008.Forts. ...

r -

Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinsk
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde -
mittelart und-s orte durchführe

Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein -

vH 1

satz von Kalkhydrat beachten .Umhüllung=60
(ermittelt nach 24h an Prüfkörnung5/8bzw .
gemäß TP Asphalt- StB, Teil 1 1) nachweisen.

Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.

-B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB
ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil( P mB RC)
einzusetzen ;in der Erstprüfung Nachweis de
elastischen Rückstellung am resultierenden
Bindemittel gemäß TL Bitumen- StB bzw.TL VBit- StB
-Z ugabe Asphaltgranulat <= 3 0M .- vH.
-G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie
-G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ18/ L A2
es ist mindestens eine Kategorie anzugeben
-T emperatur bei Anlieferung > =160
In Verkehrsflächen 'der Belastungsklassen Bk1 00 bis
Bk3 ,2
Bindemittel= [25/55-55A / /PmB25/45VL]
Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische
Zusätze: In der Kontrollprüfung elastische Rückstellun
nach DIN EN 13398> =4 0vH bei 2 0cm Ausziehläng
Ausziehlänge des Fadens> = 10cm.
Einbaudicke =6 ,0 -9 ,0cm
Einbau mit Beschicker .
01.01.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1 0.600,00t. ...........,..............,. .
A sphaltbinder AC2 2B S SG herst
Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC2 2B S SG
herstellen.G esteinsspezifische Anforderungen gemä
TL Gestein-StB und zugehörigem Einführungsschreib
sowie H AI ABi. A nlieferung des Mischgutes in
thermoisolierten Transportbehältern.
Erhöhte Anforderungen
-Z ugabe von >=1 ,0M.- vH Calciumhydroxid bezogen
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung v
Kalkhydrat nach EN 459-1 CL9 0 - Soder CL8 0- S od
Mischfüller gemäß EN13043/ TL Gestein-StB Tab. 3
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügbarer
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüller
nach TP Gestein - StB,T eil 3 .9 ist zu berücksichtigen.
-I n der Erstprüfung
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinsk
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde -
mittelart und-s orte durchführe
'
satz von Kalkhydrat ' beachten.U mhüllung=6 0

...F orts. 0 1.01.0009.

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0009.Forts. ...
(ermittelt nach 24h an Prüfkörnung5/8 bzw .8 /11
gemäß TP Asphalt- StB, Teil 1 1) nachweisen.
Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
-B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB
ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil( P mB RC)
einzusetzen ; in der Erstprüfung Nachweis de
elastischen Rückstellung am resultierenden
Bindemittel gemäß TL Bitumen- StB bzw.T L VBit-StB
-Z ugabe Asphaltgranulat< = 3 0M .- vH.
-G robe Gesteinskörnungen mit KategorieC 100/0.
-G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ18/LA2
es ist mindestens eine Kategorie anzugeben
-T emperatur bei Anlieferung > =160Grad Celsius .
In Verkehrsflächen 'der Belastungsklassen Bk1 00
Bk3 ,2'
Bindemittel= [25/55-55A // PmB 25/45VL]
Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische
Zusätze: In der Kontrollprüfung elastische Rückstellun
nach DIN EN 13398> =4 0vH bei 2 0cm Ausziehlänge
Ausziehlänge des Fadens> = 10cm.
Einbau-'8 ,0- 12,0 cm'
Einbau mit Beschicker .
01.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --5.700,00t. ...........,. ............., ..
A sphaltbinder AC2 2B S SG herst
Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC2 2B S SG
herstellen.G esteinsspezifische Anforderungen gemäß
TL Gestein-StB und zugehörigem Einführungsschreibe
sowie H AI ABi. A nlieferung des Mischgutes in
thermoisolierten Transportbehältern.
Erhöhte Anforderungen
-Z ugabe von >=1 ,0M.- vH Calciumhydroxid bezogen a
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung vo
Kalkhydrat nach EN 459-1 CL9 0 - Soder CL8 0- S ode
Mischfüller gemäß EN13043/ TL Gestein-StB Tab. 3 1
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt (verfügbarer
Kalk) des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüllers
nach TP Gestein - StB,T eil 3 .9 i
-I n der Erstprüfung
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskö

nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde -

mittelart und -s orte durchführe
'
satz von Kalkhydrat ' beachten.U mhüllung=6 0
(ermittelt nach 24h an Prüfkörnung5/8 bzw .8 /11
gemäß TP Asphalt- StB, Teil 1 1) nachweisen.
Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
-B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB
ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil( P mB RC)

...F orts. 0 1.01.0010.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 15

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Siemensstr .1 2·37327 Leinefelde- Wo

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Projekt:3 2260027-30 RV- Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrMengeAEEP in EURGB in EUR
01.01.0010.Forts
einzusetzen ;in der Erstprüfung Nachweis d
elastischen Rückstellung am resultierenden
Bindemittel gemäß TL Bitumen- StB bzw. T LVBit-StB.
-Z ugabe Asphaltgranulat < = 30 M .- vH.
-G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie C100/0.
-G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ 18/LA2 0
es ist mindestens eine Kategorie anzugebe
-T emperatur bei Anlieferung >= 160Grad Celsius .
In Verkehrsflächen ' der Belastungsklassen Bk1 ,8bis
Bk0 ,3'
Bindemittel =[ 25/55-55 A / / PmB 25/45

Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische

Zusätze:In der Kontrollprüfung elastische Rückstellung
nach DIN EN1 3398 >= 4 0 vHbei 2 0cm Ausziehlänge ;
Ausziehlänge des Fadens > =10 cm.
Einbau- '8 ,0 -12,0 cm
Einbau mit Beschicker
01.01.0011.23.113/063.11.11.93TA5 2.000,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprüh
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprüh
Auf Verkehrsflächen der BelastungsklassenBk 100
Bk3 ,2.
Unterlage = A sphaltbefestigung, f risch .
Mit Rampenspritzgerä
Bindemittel =C6 0B P4
Bindemittelmenge ' f ürausreichenden Schichtenverbun
Vor Einbau Asphaltdeckschich
01.01.0012.23.113/063.21.12.93TA19.000,00m2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprüh
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprüh
Auf Verkehrsflächen der BelastungsklassenBk 1,8
Bk0 ,3.
Unterlage = A sphaltbefestigung, f risch .
Mit Rampenspritzgerä
Bindemittel =C4 0B 5- S
Bindemittelmenge ' f ürausreichenden Schichtenverbun
Vor Einbau Asphaltdeckschich
01.01.0013.23.113/063.99.29.99TA700,00m 2. ...........,. .............,. .
B itumenemulsion aufsprüh
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprüh
Auf Verkehrsflächen ' in Zwickel und Streifen'
Unterlage 'g efäst bzw.f risch'
Ausführung in Teilflächen man

...F orts. 0 1.01.0013.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 16

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0013.Forts. ...
Bindemittel'C60B P4 - S
Bindemittelmenge ' F ürausreichenden Schichtenverbund'
Vor Einbau '
01.01.0014.-- -- -- -- -- -- -- --5 2.000,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbeton AC 1 1D SP herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D SP
gemäß Arbeitspapier AP AC D SP ( A rbeitspapier f
Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichte
splittreichen Asphaltbeton) herstellen .Gesteinsspezifische Anforderungen
gemäß TL Gestein- StBund zugeh. Einführungsschreiben

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

Transportbehältern.
Erhöhte Anforderunge
-Z ugabe von> =1 ,0 M.- vH Calciumhydroxid bezogen auf
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun
Kalkhydrat nach EN 459-1 CL 90 - S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäß EN 13043/ TL Gestein- StB Tab
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügb
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9 ist zu berücksichtig
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin
mittelart und- s orte durchführen. A rbeitsanweisun
Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei
satz von Kalkhydrat beachten .Umhüllung = 6 0 v
( ermittelt nach 24 h an Prüfkörnung 5/8 bzw . 8 /11
gemäß TP Asphalt - StB, Teil 1 1)
Mindestens 50 vH ge
Karbonatgehalt > =8 0M. - vH im Anteil< 0 ,063 mm
feine Gesteinskörnungen 0 /2 m
Karbonatgehalt < = 35M .- vH im Anteil < 0 ,063 m
-I n der Kontrollprüfung: Karbonatgehalt min . 40 v
im Anteil<0 ,063 mm
metrische Titration nach TP Gestein-
Hohlraumgehalt < = 5,0 Vol .- vH
-B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB
ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil ( P mB
einzusetzen ;

elastischen Rückstellung am resultierenden

StB.

Bindemittel gemäß TL Bitumen- StB bzw. T L VBit
-W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG

In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk3 ,2.

che llung nge ;

Einbaumenge1 00 kg/
Bindemittel= [25/55-55 A / / PmB25/45
Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organis
Zusätze: In der Kontrollprüfung elastische Rückste
nach DIN EN13398 >= 4 0 vH bei 2 0 cm Ausziehlä

...F orts. 0 1.01.0014.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 17

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr- Region Nord
S iemensstr.1 2·3 7327Leinefelde- Wo

L angtext -/P reis- Verzeichnis

P rojekt:3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
O ZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0014.Forts....

cm.

Ausziehlänge des Fadens > = 10
F rosteinwirkungszone
Einbau mit Beschicker .
0 1.01.0015.26.900/414.14.21.0119.000,00m 2. ...........,..............,. .
A sphaltbeton AC 1 1 DN herstellen
A sphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1
h erstellen.
g emäß TL Gestein- StBund zugeh. Einführungsschreiben

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

.

T ransportbehältern.
E rhöhte Anforderungen
-Z ugabe von> =1 ,0 M.- vH Calciumhydroxid bezogen auf
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung
Kalkhydrat nach EN 459-1 CL 90 - S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäß EN13043/ TL Gestein- StB Tab
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügba
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü
nach TP Gestein - StB,T eil 3 .9 ist zu berücksichtig
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin
mittelart und- s orte durchführen. A rbeitsanweisun
'P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei
satz von Kalkhydrat ' beachten.U mhüllung= 6 0 v
( ermittelt nach 24 h an Prüfkörnung 5/8 bzw . 8 /11
gemäß TP Asphalt - StB, Teil 1 1)
Mindestens 50 vH ge
Karbonatgehalt > =8 0M. - vH im Anteil< 0 ,063 mm
feine Gesteinskörnungen 0 /2 m
Karbonatgehalt < = 35M .- vH im Anteil< 0 ,063 mm
-I n der Kontrollprüfung: Karbonatgehalt min. 40 vH
im Anteil<0 ,063 mm ,
metrische Titration nach TP Gestein- S
Hohlraumgehalt < = 4,5 Vol .- vH
-W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk
E inbaumenge1 00 kg/
B indemittel= [5 0/70 / /50 /80 V L]
F rosteinwirkungszone
Einbau mit Beschicker .
Hinweis zur OZ 01.01.
I n schadhaften Bereichen, Z wickeln un
Randstreifen erfolgt der Asphalteinbau
m aschinell oder in Handeinbau ,entspr

c hend den örtlichen Gegebenheiten. Erschwernisse sind einzukalkulieren .

Druckdatum: 1 7.08.2026 S eite : 1 18

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord
Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- Wo

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV - Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0016.-- -- -- -- -- -- -- --5 0,00t. ...........,. .............,. .
A sphaltbeton AC 1 1D N herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1
herstellen.
gemäß TL Gestein- StBund zugeh. Einführungsschreiben

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

.

Transportbehältern.
Erhöhte Anforderunge
-Z ugabe von>=1 ,0 M. - vH Calciumhydroxid bezogen auf
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun
Kalkhydrat nach EN 459-1 CL 90 - S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäß EN 13043/ TL Gestein- StB Tab
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt (verfügb
Kalk) des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9 ist zu berücksichtig
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin
mittelart und-s orte durchführen. A rbeitsanweisun
Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei
satz von Kalkhydrat beachten .Umhüllung= 6 0 v
( ermittelt nach 24 h an Prüfkörnung 5/8 bzw . 8 /11
gemäß TP Asphalt - StB, Teil 1 1)
Mindestens50 vH ge
Karbonatgehalt > =8 0M. - vH im Anteil< 0 ,063 mm
feine Gesteinskörnungen 0 /2 m
Karbonatgehalt < = 35M .- vH im Anteil < 0,063 mm
-I n der Kontrollprüfung : Karbonatgehalt min . 40 vH
im Anteil<0 ,063 mm
metrische Titration nach TP Gestein-S tB
Hohlraumgehalt < = 4,5 Vol .- vH
-W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen ' Zufahrten, Zwickel
und dgl .
Einbau-'3 ,5-
Bindemittel=[ 70/100 // 50/80 VL
Frosteinwirkungszone
01.01.0017.23.113/073.19.09.99TA 5 ,00St. ...........,..............,. .
E inbauteile in Asphaltbef . a npassen
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an
neue Höhe anpassen .
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. A uf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerte
Einbauteil in Fahrbahn
Einbauteil'H ydranten,
Anpassung'Z ug um Zug auf Höh
Verfüllung' Asphaltmis

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 19

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Projekt:3 2260027-30RV- Fahrbahnschäden- LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrMengeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0018.23.113/073.19.09.99TA5 ,00St. ...........,..............,. .
E inbauteile in Asphaltbef . anpassen
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpasse
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-

bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.

'

Einbauteil in Fahrba
Einbauteil 'S chachtabdeckungen'
Anpassung'Z ug um Zug auf Höh
Verfüllung
01.01.0019.23.113/078.95.99TA5 ,00S t............, ... ..........., ..
E rschwernis infolge Einbauten
Erschwernis infolge Einbauten, Schächten und Straßenab
läufen.A bgerechnet wird je Stück Einbauteil.
Erschwernis beim ' Reinigen,Aufsprühen von
Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte
Asphaltbefestigung.
Einbauten' Hydranten, Schieberkappen und dgl .
01.01.0020.23.113/078.95.99TA5 ,00S t............, ... ..........., ..
E rschwernis infolge Einbauten
Erschwernis infolge Einbauten, Schächten und Straßenab
läufen.A bgerechnet wird je Stück Einbauteil.
Erschwernis beim ' Reinigen,Aufsprühen von
Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte
Asphaltbefestigung.
Einbauten' Schachtabdeckungen'
01.01.0021.23.113/083.95.99TA 200,00m. ...........,. .............,. .
E rschwernis infolge Einfassungen
Erschwernis infolge Einfassungen, B orden und Fah
bahnübergängen. A bgerechnet wird die Länge der Einfas -
sung.
Erschwernis beim ' Reinigen,Aufsprühen von
Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte
Asphaltbefestigung.
Einbauten' Einfassungen,B orden, Fahr -
bahnübergängen und dgl . '
01.01.0022.23.113/952.11.1171.000,00m 2. ...........,..............,. .
A bstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör
nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten
Abstreukörnung= L ieferkörnung1/3.

Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphaltdeck-

schicht .
Abstreumenge=1 kg/ m2.
Maschinell abstreue

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 20

d

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0023.-- -- -- -- -- -- -- --3.320,00m. ...........,. .............,. .
A nschlußnaht in ADS herstellen

Anschlußnaht für Streckenabschnitte mit halbseitiger

)

Verkehrsführung herstellen
Nahtflanke der zuerst eingebauten Fahrbahnhälfte
beim letzten Walzgang mit Schneidscheibe (Quetschra
gleichmäßig und geradlinig ausbilden.
hat so zu erfolgen ,dass der verdichtungsarme

Randbereich zurückgeschnitten und eine gleichmäßig

geneigte Nahtflanke hergestellt wird.
Nahtflanke70bis 80 Grad gegen die
Fahrbahnoberfläche
Nahtlage außerhalb der späteren Fahrbahnmarkierung
herstellen.
Nahtflanke vor Einbau des anschließende
Fahrbahnhälfte mit Bindemittel anspritzen

Nach Fertigstellung der Asphaltdeckschicht der ersten Fahrbahnhälfte die Nahtflanke mit einem heiss aufzubringenden polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen

.

e en

oder anspritzen,M enge50g/m je cm Schichtdicke
Dicke der Schicht über3,5bis4 ,5cm
Fugenmasse Typ N2 einschließlich erforderlichem
Voranstrichmittel fachgerecht versiegeln.
Erforderliche Geräte,Stoffe,
anfallendes Ausbau- ,

Verwertung werden nicht gesondert vergütet und sind preisbilden zu berücksichtigen. Abrechnung erfolgt nach Länge der hergestellten Naht .

01.01.0024.-- -- -- -- -- -- -- --3.320,00m. ...........,. .............,. .
A nschlußnaht in ABS herstellen

Anschlußnaht für Streckenabschnitte mit halbseitiger

)

Verkehrsführung herstellen
Nahtflanke der zuerst eingebauten Fahrbahnhälfte
beim letzten Walzgang mit Schneidscheibe (Quetschra
gleichmäßig und geradlinig ausbilden.
hat so zu erfolgen ,dass der verdichtungsarme

Randbereich zurückgeschnitten und eine gleichmäßig

eigung der

geneigte Nahtflanke hergestellt wird.
Nahtflanke70bis 80 Grad gegen die
Fahrbahnoberfläche

Nahtlage analog der aufbauenden Asphaltdeckschicht außerhalb der späteren Fahrbahnmarkierung herstellen. Nahtflanke vor Einbau des anschließenden Fahrbahnhälfte mit Bindemittel anspritzen. Nach Fertigstellung der Asphaltbinderschicht der ersten Fahrbahnhälfte die Nahtflanke mit einem heiss aufzubringenden polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen oder anspritzen, M enge 50 g/ m je cm Schichtdicke . ...F orts. 0 1.01.0024.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 21

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0024.Forts. ...

t .

Dicke der Schicht 8,0 bis 1 4,0
Fugenmasse Typ N2 einschließlich erforderlichem
Voranstrichmittel fachgerecht versiegeln.
Erforderliche Geräte, Stoffe, N
anfallendes Ausbau- , R ückschnittmaterial und dessen
Verwertung werden nicht gesondert vergütet und sind
preisbilden zu berücksichtigen.
Abrechnung erfolgt nach Länge der hergestellten Nah
01.01.0025.-- -- -- -- -- -- -- --150,00m............, ... ...........,. .
N aht in Asphaltdeckschicht
Naht in Asphaltdeckschicht herstellen
Anschlüsse an vorh. F ahrbahn/ Feldzufahrten
Mittelnaht.
Vorh.b it.Befestigung rückschneiden,
Nahtflanke einschließlich erforderlichem
Voranstrichmittel mit einem heiss aufzubringenden

polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen

oder anspritzen, M enge 50 g/ mje cm Schichtdicke
Typ N2
Dicke der Schicht über3,5 bis4 ,5 cm
01.01.0026.-- -- -- -- -- -- -- --300,00m............, ... ...........,. .
N aht in Asphaltschicht herst. Naht
Naht in Asphaltschicht herstelle
Naht in Asphalttragschicht herstellen .
Anschlüsse an vorh. F ahrbahn/ Feldzufahrten .
Vorh.b it.Befestigung rückschneiden,
Heiß aufzubringendes Polymermodifiziertes Bitumen auf
die Nahtflanke volldeckend einschließlich
erforderlichem Voranstrichmittel auftragen oder
anspritzen
Menge5 0g/m je cm Schichtdi
Dicke der Schicht 8,0 bid 16,0
01.01.0027.-- -- -- -- -- -- -- --200,00m............, ... ...........,. .
F ugenspalt ausr .
Fugenspalt ausräumen einschließlich säubern und als
Fuge herstellen. M aterial von der Baustelle entfernen
und der Verwertung nach Wahl des AN zuführe
Randfuge vor Borden,Übergängen, A
Brückenfugen,Bankettpflaster
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen über 20 m bis 1 0
Fugenspalttiefe4 ,0cm .
Fugenspaltbreite 1 5

Aufweiten durch Schneiden . Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse einschließlich erforderlichem Voranstrichmittel Typ N1 vergießen .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 22

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrMengeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0028.23.113/922.03.231 .000,00m. ...........,. ............. ,. .
R andabdichtung herstelle
Flankenfläche des hochliegenden Randes der Aspha
schichten abdichten

Abdichtung mit heiß zu verarbeitender bitumenhalti -

ger Masse zur Randabdicht
Herstellung in zwei Arbeitsgängen.Zusätzlich je Aus -
führungsgang auf der horizontalen Fläche zwischen j
zwei Schichten in10
Menge von mindestens 1 50g/ m auftragen.
Dicke der abzudichtenden Asphaltbefestigung über 10 bis
12cm.

Hinweis zur OZ 01.01.0029 . Anforderungen bei temperaturabgesenkte Asphaltmischgüter beachten .

01.01.0029.22.900/833.0171.000,00m2. ...........,. ............. ,. .
Z ulage Einbauhilfe
Zulage für den Einbau der Binder-
bei niedrigen Außentemperaturen.
Zusatz einer Einbauhilfe ( z .B . Z eolithe)z um Mischgu
Einbau der Binderschicht .
Außentemperaturen(Luft und / oder Unterlage)zwischen
>=0Grad Celsius und < = +3 Grad Celsius .

Hinweis zur OZ 01.01.0030 . Anforderungen bei temperaturabgesenkte Asphaltmischgüter beachten .

01.01.0030.22.900/833.0271.000,00m2. ...........,. ............. ,. .
Z ulage Einbauhilfe
Zulage für den Einbau der Binder-
bei niedrigen Außentemperaturen.
Zusatz einer Einbauhilfe ( z .B . Z eolithe)z um Mischgu
Einbau der Deckschicht.
Außentemperaturen(Luft und / oder Unterlage)zwischen
>= +3Grad Celsius und < =+ 5 Grad Celsiu

Z wischensumme 01.01. . ..........., . .

Z wischensumme 01. ............, . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 23

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OZS tL- NrMengeA EEP in EURGB in EUR
  1. BANKETT

02.00. R ückbau / V orarbeiten

Hinweis zur OZ 02.00.0001
Im Bankettbereich abschnittsweise
Einbautenu. Hindernisse wie Leitpfoste
Beschilderung sowie vereinzelt Bäume.
Erschwernisse sind gem. LV- T ext einzu-
kalkulieren. K eine gesonderte Vergütung
02.00.0001.24.112/041.29.19.91.02TA1 4.200,00m............, ... ...........,..
B ankett schälen
Bankett einschließlich Vegetationsdecke schälen durch
abschieben oder abfräsen .
Breite über 1,00bis1,50 m
Dicke ' bis15 cm'
Querneigung 12v .H .a m tiefliegenden und 6v . H.a m
hochliegenden Fahrbahnrand herstellen
Bankett mit ' Erschwernis durch Bäume,L eit -u nd Schilderpfosten'
Schälen 'durch abschieben oder fräsen'
Wurzelbereich der Bäume aussparen.
Schälgut entsorgen.E ntsorgen wird gesonde

vergütet .

02.00.0002.24.112/041.29.11.90.02TA3.500,00m. ...........,..............,. .
B ankett schälen
Bankett einschließlich Vegetationsdecke schälen durch
abschieben oder abfräsen .
Breite über 1,00bis1,50 m
Dicke ' bis15c m'
Querneigung 12v .H .a m tiefliegenden und 6v . H.a m
hochliegenden Fahrbahnrand herstellen
Bankett mit Fahrzeugrückhaltesystem nach Unterlagen
des AG.
Schälen 'durch abschieben oder fräsen'
Schälgut entsorgen.E ntsorgen wird gesonde

vergütet .

02.00.0003.12.102/121.91.11TA5 .000,00t............,. .............,. .
N. g efährl. A bfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen . Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG .
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Abfall ' B ankettschälgut,
AVV- Nr. 17 0 5 0 4
LAGA Z 0 ;

...F orts. 0 2.00.0003.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 24

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OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
02.00.0003.Forts.

Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.

02.00.0004.12.102/121.91.11TA2 .000,00t............,. .............,. .
N . gefährl.Abfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen .Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

Abfall ' Bankettschälgut,
AVV - Nr.170 50 4 ;
LAGA Z1.1 ;
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
02.00.0005.12.102/121.91.11TA800,00t............,. .............,. .
N . gefährl.Abfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen .Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

Abfall ' Bankettschälgut,
AVV - Nr.170 50 4 ;
LAGA Z1.2 ;
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
02.00.0006.12.102/121.91.11TA200,00t............,. .............,. .
N . gefährl.Abfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen .Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

Abfall ' Bankettschälgut,
AVV - Nr.170 50 4 ;
LAGA Z
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
02.00.0007.12.102/121.91.11TA200,00t............,. .............,. .
N . gefährl.Abfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen .Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. Abfall ' B ankettschälgut, ...F orts. 0 2.00.0007.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 25

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL - NrM engeA EEP in EURGB in EUR
02.00.0007.

;

AVV - Nr. 17 0 5 0 4
Deponieklasse I '

Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.

02.00.0008.12.102/121.91.11TA200,00t............,. ............. ,. .
N . g efährl. A bfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,fördern
und entsorgen . Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG .

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

älgut, ;

Abfall '
AVV - Nr. 17 0 5 0 4
Deponieklasse II'

Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.

02.00.0009.12.102/217.411 00,00t............,. ............. ,. .
G efährl . A bfall aus Baustelle ents .
Gefährlichen Abfall aus Baustelle laden, fördern und
entsorgen . Art der Belastung und Entsorgung nach Unter -
lagen des AG. E ntsorgungsnachweis nach Unterlagen de
AG füh

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

.

Bankettschälgut ,das gefährliche Stoffe enthält. A b
fallschlüsselnummer= 17 0 50 3 .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen

Z wischensumme 02.00. . ..........., . .

02.01. B ankett

02.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --300,00m............, ... ..........., . .
G roßpflasterdecke herstellen

Pflasterdecke mit Großpflastersteinen herstellen .

Vorh. Boden profilgerecht lösen.
Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG.
Abfallschlüsselnummer u. Abfallbezeichnung n. A VV :
17 0 5 04 . Verwertung nach Wahl des AN .
Planum profiliert herstellen und verdichte
Bearbeitung der Plasteroberfläche: gestockt .
In Fläc
Breite des Pflasterstreifens 3Reihen
Pflastergröße = 160/160/160mm
Pflastersteine aus Granit
Bettung: C 12/15, 2 0-24cm cm dick auf 30 cm
Frostschutzschicht0/45.

...F orts. 0 2.01.0001.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 26

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
02.01.0001.Forts.
Rueckenstuetze aus Beton C 12/15 bis 5cm unter OF
Pflasterstein , 15cm breit,herstellen. M aterial
liefern.
Fuge mit Zementmörtel bis 4 cmunter OK Pflaste
vergießen. Oberen 4
elastischer Fugenmasse vergießen ( TypN 1) .
Herstellung einer Dehnungsfuge in Rinne und Unterbeton
aller 6 m ( laufende Meter)a us geeignete
dauerelastischem
Material (Moosgummi ).
Verlegen im Reihenverband, ha
Hinweis zur OZ02.01.0002 .
Im Bankettbereich abschnittswe
Einbautenu. Hindernisse wie Leitpfosten
Beschilderung sowie vereinzelt Bäume. Erschwernisse sind gem . LV- T ext einzu-
Erschwernisse sind gem.LV- T e
kalkulieren. K eine gesonderte Vergütung
02.01.0002.24.112/707.11.99.91.10TA14.200,00m............, ... ...........,..
B ankett profilgerecht herstell
Bankett gemäß ZTVE-StB profilgerecht herstellen
Neben Verkehrsfläche Fahrbah
Baustoffgemisch ,Kategorie C 90/3 , Größtkorn
von32 mm. D er Feinkornanteil muss im eingebauten Zu -
Stand 8 M.-v .H .b is 12 M.-v. H. betragen.
Umweltrelevante Anforderungen' beachte
Breite ' ü ber 1 ,00bis1 ,50m ; Erschwernis durch Leitpfosten,
Beschilderung,Bäume und dgl . '
Einbaudicke ' b is1 5 c
Querneigung 12v.H .a m tiefliegenden und 6 v .H .a m
hochliegenden Fahrbahnrand.
Einbau 3cm tiefer als Fahrbahn
Hinweis zur OZ02.01.0003 .
Im Bankettbereich abschnittswe
Fahrzeugrückhaltesystem vorha
Erschwernisse sind gem.LV- T e
kalkulieren. K eine gesonderte Vergütung
02.01.0003.24.112/707.11.99.91.10TA3.500,00m. ...........,..............,. .
B ankett profilgerecht herstell
Bankett gemäß ZTVE-StB profilgerecht herstellen
Neben Verkehrsfläche Fahrbah
Baustoffgemisch ,Kategorie C 90/3 , Größtkorn
von32 mm. D er Feinkornanteil muss im eingebauten Zu -
Stand 8 M.-v .H .b is 12 M.-v. H. betragen.
Umweltrelevante Anforderungen' beachte

...F orts. 0 2.01.0003.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 27

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
02.01.0003.Forts.
Breite 'ü ber 1 ,00 bis 1 ,50m ; Erschwernis durch
Fahrzeugrückhaltesystem
Einbaudicke ' b is 1 5 cm al
Querneigung 12 v .H . a m tiefliegenden und6v .H.am
hochliegenden Fahrbahnr
Einbau3 cm tiefer als Fahrbahnrand.
Hinweis zur OZ02.01.000
Im Bankettbereich abschnittsweise
Einbauten u. Hindernisse wie Leitpfoste
Beschilderung,F RS sowie vereinzelt Bäume
Erschwernisse sind gem .LV- T ext einzu-
kalkulieren; keine gesonderte Vergütung
02.01.0004.21.107/218.04.00.41.0017.700,00m2. ...........,. ............. ,. .
N assansaat mit RSM herstellen
Nassansaat herstellen. Mischgut in gleichmäßiger Mi
schung halten .Mischgut auf die Flächen aufbringen.A n-
saat auch auf Flächen steiler 1:4.Die nachfolgend
festgelegten Mengen der Zuschlagstoffe beziehen sich
jeweils auf1 m2 Fläche .
Kleber nach Wahl des AN
Saatgutmenge= 2 0 g/ m 2
Regelsaatgutmischung ( RSM ) 7 .1.1 Landschaftsrasen-

Standard ohne Kräuter.

02.01.0005.24.106/160.99.91 TA10,00m3. ...........,. ............. ,. .
O berboden liefern und andecke
Oberboden liefern und profilgerecht andecken .
Andeckung ' nach Angaben des AG
Einbau' m it Bagger und H
Dicke der Andeckung ' 5 bis 2 5 cm '
Abrechnung nach Auftragsprofilen.

Z wischensumme 02.01. . ..........., . .

Z wischensumme 02. ............, . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 28

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OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
  1. MARKIERUNG u . B ESCHILDERUNG

03.00. R ückbau / V orarbeiten

03.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --5,00St. ...........,. ............., ..
B estandserfassung Markierung
Vor Beginn der Demarkierarbeiten ist die Art und die
genaue Lage der im Arbeitsbereich befindlichen
Markierungen zu erfassen bzw.z u sichern und zu
dokumentieren.Die Dokumentation hat in geeigneter
Form (z. B. A ufmaß, S kizzen, F otodokumentation, Pläne
und dgl .) zur Wiederherstellung zu erfolg

Die Fahrbahnmarkierung ist entsprechend dem

dokumentierten Bestand wiederherzustellen , soweit keine
abweichenden verkehrsrechtlichen oder bautechnischen

Vorgaben oder Änderungen bestehen. Abrechnung erfolgt je Einzelmaßnahme.

03.00.0002.21.131/005.11.91.91.09TA15.000,00m............, ... ...........,..
L ängsmarkierung entfern
Längsmarkierung einschl . evtl . S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Striche

Durchgehender Strich als Fahrbahnbegrenzung.

Strichbreite =0 ,12 m
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen' u nd aufnehmen'
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'Demarkierungsabfall, Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen, die unter1 7 09 0 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl .d er Nachweisführun
wird gesondert vergütet'
03.00.0003.21.131/005.21.91.91.09TA4 .200,00m............, ... ...........,..
L ängsmarkierung entfern
Längsmarkierung einschl . evtl . S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Striche
Durchgehender Strich als Fahrstreifenbegrenzun
Strichbreite =0 ,12 m
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen' u nd aufnehmen'
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'Demarkierungsabfall, Markierungsstoff ,

...F orts. 0 3.00.0003.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 29

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Siemensstr.1 2·37327 Leinefelde-Worbis

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Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
03.00.0003.Forts
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter1 7 0 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung
wird gesondert vergütet
03.00.0004.21.131/005.43.91.91.09TA2 70,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung entfernen
Längsmarkierung einschl .e vtl.S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Strich
Unterbrochener Strich ;Verhältnis Strich/ Lücke1zu 1
als Fahrbahnbegrenzung (B lockmarkierun
Strichbreite =0 ,25
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen 'u nd aufnehmen
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'D emarkierungsabfall , Markierungsstoff
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter1 7 0 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung
wird gesondert vergütet
03.00.0005.21.131/005.51.91.91.09TA2 92,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung entfernen
Längsmarkierung einschl .e vtl.S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Strich
Unterbrochener Strich ;Verhältnis Strich/ Lücke1zu 1
als Leitlinie
Strichbreite =0 ,12
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen 'u nd aufnehmen
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'D emarkierungsabfall , Markierungsstoff
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter1 7 0 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung
wird gesondert vergütet

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 30

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OZS tL-NrM engeAEEP in EURGB in EUR
03.00.0006.21.131/005.31.91.91.09TA5 80,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung entfernen
Längsmarkierung einschl .e vtl.S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Strich
Unterbrochener Strich ;Verhältnis Strich/ Lücke1 zu 2
als Leitlinie
Strichbreite=0 ,12 m
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen 'u nd aufnehmen
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'Demarkierungsabfall , Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter1 7 0 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl .d er Nachweisführung wird gesondert
vergüte
03.00.0007.21.131/005.61.91.91.09TA7 50,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung entfernen
Längsmarkierung einschl .e vtl.S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Strich
Unterbrochener Strich ;Verhältnis Strich/ Lücke2 zu 1
als Leitlinie
Strichbreite=0 ,12 m
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

spritzbaren Markierstoffe'

Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen 'u nd aufnehmen
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'Demarkierungsabfall , Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter1 7 0 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 7 0 9
Die Entsorgung inkl .d er Nachweisführung wird gesondert
vergüte
03.00.0008.21.131/005.91.91.91.09TA3 20,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung entfernen
Längsmarkierung einschl .e vtl.S perrflächenumrandung
entfernen.A bgerechnet wird der entfernte Strich ,bei
Doppelstrichen zwei Strich
Markierung'U nterbrochen ;Verhältnis Strich/ L ück
2zu3 als Leitlinie. '
Strichbreite=0 ,12 m
Markierungsstoffart'P lastikmasse,Farbe oder andere

...F orts. 0 3.00.0008.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 31

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.00.0008.Forts
spritzbaren Markierstoffe'
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen' u nd aufnehme
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'D emarkierungsabfall ,Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen, d ie unter1 70 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV: 1 70904
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung

wird gesondert vergütet'

03.00.0009.21.131/010.25.91.91.09TA18.600,00m............, ... ...........,..
S onstige Markierung entfernen
Sonstige Markierung wie Quermarkierung, Schrägstric
der Sperrfläche oder Parkmarkierung entfernen.Abge-

rechnet wird der entfernte Strich.

Schrägstrich der Sperrfläche.
Strichbreite=0 ,50
Markierungsstoffart'P lastikmasse
spritzbaren Markierstoffe'
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen' u nd aufnehme
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'D emarkierungsabfall ,Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen, d ie unter1 70 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV: 1 70904
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung

wird gesondert vergütet'

03.00.0010.21.131/015.91.91.09 TA6.000,00m2. ...........,. .............,. .
M arkierungszeichen entfernen
Markierungszeichen entfernen. Abgerechnet wird die ent-
fernte markierte Fläche . Bei Pfeil ,Buchstabe,Z iffer ,

Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche

aus dem kleinsten umschließenden Rechteck .
Markierungsstoffart'P lastikmasse
spritzbaren Markierstoffe'
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen' u nd aufnehme
Durch Feinstfräsen.
Abfall 'D emarkierungsabfall ,Markierungsstoff ,
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen, d ie unter1 70 90 1 ,170 90 2
und170 90 3fallen
Abfallschlüsselnummer nach AVV: 1 70904
Die Entsorgung inkl. d er Nachweisführung

wird gesondert vergütet'

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 32

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ03.00.0011
Markierstoffabfälle mit Anhaftungen vo
Asphaltdeckschicht aus Rückbau Markierung
( Demarkierung) .
03.00.0011.-- -- -- -- -- -- -- -- TA 35,00t. ..........., . ............., . .
N .g efährl.A bfall
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,förder
und entsorgen.Abgerechnet wird nach Wiegescheinen
Abfall 'D emarkierungsabfall , Markierungsstoff
Abfallbezeichnung :gemischte Bau-und Abbruchabfälle
mit Ausnahme derjenigen,d ie unter 17 0 90 1 ,17 0 90 2
und170 90 3fallen .
Abfallschlüsselnummer nach AVV:1 70 9
Entsorgung nach Wahl des AN .

Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweisführung nach Unterlagen des AG wird gesondert vergütet.

03.00.0012.-- -- -- -- -- -- -- --30,00St. ...........,. .............,. .
L eitpfost .a bbau. Pf. m . S tahleinschl
Leitpfosten abbaue
Abbauteil= S ockelleitpfosten einschließlich Stahlein
schlagsockel und Grasstoppplatten
Erforderliche Erdarbeiten ausführen. Vorhandene Pfos -
tenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche
schließen .
Verwertung der Abbauteile wird gesondert vergütet .
Hinweis zur OZ03.00.0013
Kunststoffabfälle aus Rückbau Leitposten mit Grasstoppplatten.
03.00.0013.-- -- -- -- -- -- -- --100,00kg............ ,... ...........,. .
N i. Gefährl. A bfall
Nicht gefährlichen Abfall , laden ,

von der Baustelle entfernen und einer Verwertung

oder Beseitigung zuführen.
Genaue Abgerechnet wird nach Lieferscheine
Entsorgung Kunstoffe, L eitpfosten ,Grasstoppplatte
Sachherrschaft im Sinne des KrWG verbleibt beim AG .

Abfallliste führen und dem AG bis spätestens zur

Schlussabnahme als Excel- Tabelle
( Dateiformat .xls) übergeben .Gebühren sowie Kosten für
Transport und Verwertung /Beseitigung werden nicht
gesondert vergütet.
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnungn. A VV
170 203

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 33

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VE:0 097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.00.0014.21.130/011.90.05.11.21 TA5,00S t............, ... ...........,..
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen
Schildgröße'b is zu1,1m ² jeSchild.E s befinden sic
bis zu 4Schilder am Rohrpfosten.R onde,
Quadrat, Achteck,Rechteck
Rohrpfoste
Aufstellvorrichtung= Rohrpfosten,DU bis7 6,1mm ab-
bauen.
Fundament entfernen.
Schild neben der Fahrbahn.
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten
Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich flächen-
haft verfüllen und verdichten
03.00.0015.21.130/011.99.02.91.20 TA10,00S t. ...........,. .............,. .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen
Schildgröße'b is zu1,1m ² jeSchild.E s befinden sic
bis zu 4Schilder am Rohrpfosten.A bgerechnet wird je
Rohrpfoste
Schild 'R onde,Dreieck, Q uadrat,A chteck ,
Rechteck .'
Aufstellvorrichtung verbleibt. B efestigung abbauen.
Fundament' einschließlich Rohrpfosten verbleib
Schild neben der Fahrbahn.
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten
03.00.0016.21.130/011.10.25.11.2110,00St. ...........,. .............,. .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen
Schildgröße bis1 ,1m2
Aufstellvorrichtung= 1
Fundament entfernen.
Schild neben der Fahrbahn.
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten
Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich flächen-
haft verfüllen und verdichten
Hinweis zur OZ03.00.0017 .
Metallabfälle aus Rückbau Beschilderung,
Leitpfosten,G eländer und d
03.00.0017.-- -- -- -- -- -- -- --400,00kg............, ... ...........,. .
N i.Gefährl.A bfall
Nicht gefährlichen Abfall , lad

von der Baustelle entfernen und einer Verwertung oder Beseitigung zuführen. Genaue Abgerechnet wird nach Lieferscheinen . Entsorgung Metalle. ...F orts. 0 3.00.0017.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 34

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL - NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.00.0017.Forts
Sachherrschaft im Sinne des KrWG verbleibt beim AG
Abfallliste führen und dem AG bis spätestens zur
Schlussabnahme als Excel- Tabelle
( Dateiformat . xls ) übergeben . Gebühren sowie Kosten für
Transport und Verwertung /
gesondert vergütet.
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n. A
170 4 0
Hinweis zur OZ 03.00.0018
Betonabfälle aus Rückbau Beschilderungsfundament.
03.00.0018.12.102/113.01.11.011 ,00t. ...........,.............., . .
N .gefährl.A bfall aus Abbruch ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch lade
und entsorgen. Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

.

Abfall =B eton.A bfallschlüsselnummer 170 1 0 1.
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne
Nachweis nach Unterlagen des AG führen

Z wischensumme 03.00. . ..........., . .

03.01. M arkierung

03.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00h............, ... ..........., . .
Ö rtliche Einweisung
Örtliche Einweisung des Auftragnehmers und Abnahme der
Vormarkierung durch den AG einmalig un
unmittelbar vor Durchführung einer Einzelleistung
Arbeitszeit des AN vor Ort .
Dauer der Einweisung und Abnahme. D er
Arbeitszeit nachzuweisen.
An- und Abreise sind in den Einheitspreis der Position
einzurechnen .
Wiederholte Einweisung wegen Wechsels der Mitarbeiter
des AN oder Unterbrechung der Leistung,verursacht
durch den AN ,sowie fehlerhafter Vormarkierung werd
nicht vergütet.
Einweisung Kolonnenführer des AN .
Für Neumarkierungen,Veränderungen usw . w erden in de
Regel vom AG Markierungspläne bzw . zweckdienliche
Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt, a us denen die
Lage der Markierungszeichen zu entnehmen ist .S ollte
keine Markierungspläne oder zweckdienli

...F orts. 0 3.01.0001.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 35

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OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.01.0001.Forts. ...
Aufzeichnungen vorhanden sein,
vorgesehenen Markierungszeichen vor Ort gemeinsam mit
dem AG und /o der der Verkehrsbehörde festzulegen sowie
durch den AN zu kennzeichnen
Auf neuen Fahrbahndecken aufgebrachte Vormarkierungen

werden vom AG vor der endgültigen Applikation abgenommen.

03.01.0002.21.131/110.021 7.900,00m 2. ...........,... ...........,. .
M arkierungsfläche reinigen
Fläche für Markierung reinigen. Kehrgut aufnehmen un
nach Wahl des AN verwerten.Abgerechnet wird die zu
markierende Fläche .Bei Pfeil,B uchstabe,Z iffer ,V er -
kehrsschild , und Piktogramm ergibt sich die Fläche au
dem kleinsten umschließenden Rechteck .
Reinigung mit Saugkehrwagen
03.01.0003.-- -- -- -- -- -- -- --TA3 5,00t. ..........., .............., . .
N .g efährl. A bfall aus Baustelle ent
Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,
und entsorgen . Abgerechnet wird nach Wiegescheinen
Abfall 'K ehrgu
Abfallbezeichnung :Straßenkehricht .
Abfallschlüsselnummer nach AVV: 20 0 3 0
Entsorgung nach Wahl des AN
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne
Nachweisführung nach Unterlagen des AG

wird gesondert vergütet.

03.01.0004.21.131/10517.900,00m 2. ...........,... ...........,. .
M arkierungsfläche trocknen
Fläche für Markierung schonend trocknen. A bgerechn
wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil ,
Ziffer,

Fläche aus dem kleinsten umschließenden Rechteck .

03.01.0005.21.131/305.11.12.91.99TA1 5.500,00m............ ,... ...........,..
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl . e vtl .S perrflächenum -
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen. A
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstriche
zwei Striche.

Durchgehend als Fahrbahnbegrenzung.

Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High- Solid ).
Schichtdicke '2 K mit min.0 ,4 m
Verkehrsklasse mindestens P
Markierung auf ' A sphaltdeckschicht'

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 36

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.01.0006.21.131/305.21.12.91.99TA5.180,00m............, ... ...........,..
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum -
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen. Ab-
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstriche
zwei Striche.
Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung
Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid )
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0007.21.131/305.43.12.91.99TA1 86,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum -
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen. Ab-
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstriche
zwei Striche.
Unterbrochen ;Verhältnis Strich/L ücke1 zu 1als Fahr-
bahnbegrenzung (Blockmarkierung)
Strichbreite =0 ,25m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid )
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0008.21.131/305.51.12.91.99TA1 46,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum -
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen. Ab-
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstriche
zwei Striche.
Unterbrochen ;Verhältnis Strich/L ücke1 zu 1
linie
Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid )
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0009.21.131/305.31.12.91.99TA5 80,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum -
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen. Ab-

...F orts. 0 3.01.0009.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 37

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
03.01.0009.Forts
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstrichen
zwei Striche.
Unterbrochen ;Verhältnis Strich/L ücke1zu2 als Leit-
linie .
Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0010.21.131/305.61.12.91.99TA750,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen.Ab
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstrichen
zwei Striche.
Unterbrochen ;Verhältnis Strich/L ücke2zu1 als Leit-
linie .
Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0011.21.131/305.91.12.91.99TA320,00m. ...........,. .............,. .
L ängsmarkierung Typ II herstellen
Längsmarkierung Typ II einschl .e vtl. S perrflächenum
randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen.Ab
gerechnet wird der markierte Strich ,bei Doppelstrichen
zwei Striche.
Markierung 'Unterbrochen;Verhältnis Strich/ L ücke
2zu3als Leitlinie. '
Strichbreite =0 ,12m .
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P 6
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht'
03.01.0012.21.131/515.31.60.01.99TA930,00m. ...........,. .............,. .
S perrflächenmarkierung Typ II herst
Sperrfläche als Schrägstrichgatter Typ II als endgülti -
ge Markierung herstellen .Abgerechnet wird der markie
te Strich.
Strichbreite =0 ,50m .

...F orts. 0 3.01.0012.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 38

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Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.01.0012.Forts
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus reaktivem Stoff,n icht spritzbar
(Kaltplastikmasse)
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht
03.01.0013.21.131/310.11.29.19TA40,00m............, ... ...........,. .
Q uermarkierung Typ II herstellen
Quermarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen.A bgerechnet wird der markierte Strich
Markierung=H altlinie.
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht
03.01.0014.21.131/310.21.29.19TA20,00m............, ... ...........,. .
Q uermarkierung Typ II herstellen
Quermarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen.A bgerechnet wird der markierte Strich
Markierung=W artelinie.
Strich mit Vormarkierung .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht
03.01.0015.21.131/320.21.22.91.99TA27,00St. ...........,..............,. .
P feilmarkierung Typ II herstellen
Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen.
Markierungszeichen=
Mit Vormarkierung.
Länge=5 ,00m .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mit min.0 ,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschicht
03.01.0016.21.131/320.11.22.91.99TA5 0,00St. ...........,..............,. .
P feilmarkierung Typ II herstellen
Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen.
Markierungszeichen=P feil geradeaus .
Mit Vormarkierung.
Länge=5 ,00m .

...F orts. 0 3.01.0016.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 39

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LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrMengeA EEP in EURGB in EUR
03.01.0016.Forts.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mitmin.0,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschic
03.01.0017.21.131/320.61.22.91.99 TA12,00St. ...........,.............., . .
P feilmarkierung Typ II herstelle
Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen
Markierungszeichen= V orankündigungspfeil

Mit Vormarkierung.

Länge= 5,00m .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mitmin.0,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschic
03.01.0018.21.131/320.31.22.91.99 TA20,00St. ...........,.............., . .
P feilmarkierung Typ II herstelle
Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung
herstellen
Markierungszeichen= P feil geradeaus und links oder
rechts ab.

Mit Vormarkierung.

Länge= 5,00m .
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe( High-Solid ).
Schichtdicke' 2K mitmin.0,4mm Nassfilmdicke '
Verkehrsklasse mindestens P6 .
Markierung auf 'A sphaltdeckschic

Z wischensumme 03.01. . ..........., . .

03.02. B eschilderung

03.02.0001.21.129/403.42.21.20.1140,00S t. ...........,. ............. ,. .
L eitpfosten aufstel
Leitpfosten aus Niederdruckpolyäthylen( PE -HD )aufstel -
len.
Sockelleitpfosten, L änge 1,2
Mit Rohraussteifung, Wanddicke 3mm.
Aussteifungslänge 0,75 m
Retroreflektoren beidseitig, w
Retroreflektoren Typklasse R1, Klasse RA 2 .
Stahleinschlagsockel , f euerverzin
Leitpfosten in Boden, H omogenbereich HB 1-FRS.Erfor

...F orts. 0 3.02.0001.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 40

d

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OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR
03.02.0001.Forts....
derliche Erdarbeiten ausführen,
bende Fläche wieder herstellen,ü berschüssigen Boden

flächenhaft verteilen.

03.02.0002.21.129/403.42.24.20.112 ,00St. ...........,. .............,. .
L eitpfosten aufstelle
Leitpfosten aus Niederdruckpolyäthylen( PE -HD) aufstel
len.
Sockelleitpfosten,Länge 1,20 m .
Mit Rohraussteifung,Wanddicke3 mm.
Aussteifungslänge0 ,75 m
Retroreflektoren beidseitig, g elb.
Retroreflektoren Typklasse R 1, Klasse RA 2
Stahleinschlagsockel ,f euerverzi
Leitpfosten in Boden,H omogenbereich HB 1-FRS .E rf
derliche Erdarbeiten ausführen,die die Pfosten umge-
bende Fläche wieder herstellen,ü berschüssigen Boden

flächenhaft verteilen.

03.02.0003.21.129/908.11.1142,00St. ...........,. ............., ..
G rasstopp- Platte liefern und ei
Grasstopp-Platte liefern und einbauen.
entsprechend Einsatzprofi
Grasstopp-Platte aus Kunststoff-Recycling aus Polyethy
len( PE)
Einsatz bei Leitpfoste
Form=rund, t ellerförmig,mit Wölbung nach oben
Durchmesser beträgt mindestens 500mm,
fungsrippen

Profil vollständig geschlossen.

03.02.0004.21.130/302.61.10.17.90 TA5,00St. ...........,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufste
len einschl .a nfallenden Aushubarbeiten. Stahlteile
feuerverzinkt. Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen
Pfostenlänge =über 3500mm bis 4 000mm
Rohr=Stahl 6 0,3/2,0mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament aus Ortbeton C 1 2/15 0,40/0,40,T iefe0,80
herstellen.
Aushub' seitlich einebnen'
03.02.0005.21.130/302.63.10.17.90 TA5,00St. ...........,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufste

...F orts. 0 3.02.0005.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 41

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OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.02.0005.Forts....
len einschl . a nfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt.Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen
Pfostenlänge=über 3500mm bis4 000mm.
Rohr=S tahl7 6,1/2,9mm.
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,c a
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament aus Ortbeton C12/150,40/0,40,T iefe0,80 m
herstellen
Aushub ' seitlich einebnen'
03.02.0006.21.130/302.31.99.17.10TA10,00St. ...........,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl . a nfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt.Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen
Pfostenlänge=über 2000mm bis2 500mm.
Rohr=S tahl6 0,3/2,0mm.
Pfosten '=G abelpfosten
Vorh.B efestigung '= Bankett'
Aufstellung in Boden/Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament aus Ortbeton C12/150,40/0,40,T iefe0,80 m
herstellen

Überschüssigen Aushub innerhalb der Baustelle flächen- haft verteilen.

03.02.0007.21.130/101.99.21.29.32TA15,00St. ...........,..............,. .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild 'R onde,Dreieck,Q uadrat,Achteck,R echteck '
Größe2.
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2
Schild 'A lform liefern und anbringe
Befestigung mit Aluminium-Klemmschelle.V erschraubung
aus nicht rostendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2
Anbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des Schilde
ab2,00m über der Verkehrsfläche
03.02.0008.21.130/101.99.91.29.31TA20,00St. ...........,..............,. .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild 'V Z6 25-10und6 25-20 je Standort
Größe'5 00 x5 00mm
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2

...F orts. 0 3.02.0008.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 42

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OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
03.02.0008.Forts. ...
Schild 'A lform liefern und anbringen'
Befestigung mit Aluminium-Klemmschelle.V erschraubung
aus nicht rostendem Stahl mind.d er Stahlsorte A2 .
Anbringung neben der Fahrbahn.Unterkante des Schildes
unter2 ,00m über der Verkehrsfläche .

Z wischensumme 03.02. . ..........., . .

Z wischensumme 03. ............, . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 43

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OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
  1. INGENIEURBAUWERKE

04.00. R ückbau / V orarbeiten

04.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --2 5,00m............, ... ...........,. .
F ÜK schützen und reinigen
Fahrbahnübergangskonstruktion während der Bauzeit durch
geeignete Maßnahmen nach Wahl des AN schützen
Nach Beendigung der Bauleistungen Reinigen .
Reinigungsverfahren nach Wahl des AN -
in Abstimmung mit A
Räumgut aufnehmen und nach Wahl des An verwerten.Entsorgung über
Straßenreinigung OZ
Abfallbezeichnung : Straßenkehrich
Abfallschlüsselnummer nach AVV:2 00 303 .
Querfuge.
In Fahrbahn.
Einzellängen bis 2 0
Fugenspaltbreite ca.5 cm.
Fugenspalttiefe ca. 15 cm.
Hinweis zur OZ04.00.0002.
Erschwernis infolge Einfassungen,B orden und
Fahrbahnübergängen . Gussasphaltrinne,
Übergangskonstruktion und Kappe
04.00.0002.23.113/083.11.001 35,00m............, ... ...........,. .
E rschwernis infolge Einfassungen
Erschwernis infolge Einfassungen,B orden und Fahr
bahnübergängen. A bgerechnet wird die Länge der Einfas
sun
Erschwernis beim Fräsen oder Aufnehmen,A ufsprühen von
Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschich -
ten.

Asphaltdeckschicht.

04.00.0003.23.113/005.52.32.19.11 TA520,00m2. ...........,. .............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. Anschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen.Der Schnittlinien-
abstand darf maximal 1 5mm betragen.
Asphaltdeckschicht zwischen den Kappen
Asphaltdeckschicht =A sphaltbeton
Frästiefe über2 ,5 bis4,5cm.

Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an

Kappen oder Fugen.
Fläche=Fahrbahn .
Breite 'F ahrbahn bzw. F ahrstreifen'
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten

...F orts. 0 4.00.0003.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 44

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OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
04.00.0003.Forts. ...
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 4mm inner -
halb einer 4,00m langen Messstrecke in Längs -u nd
Querrichtung
04.00.0004.23.113/005.91.32.42.11TA1 0,00m2. ...........,. .............,. .
A sphalt fräsen
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen.A nschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen.Der Schnittlinien-
abstand darf maximal 1
Asphalt '= G ussasphalt
Asphaltdeckschicht = Gussasphalt.
Frästiefe über2 ,5bis 4,5 cm.
Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an
Kappen oder Fugen.
Fläche =R andstreifen/ E
Breite der Fläche über30 bis5 0cm
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerte
Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 4mm inner -
halb einer 4,00m langen Messstrecke in Längs -u nd
Querrichtung
04.00.0005.23.113/028.90.20.19.99TA100,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung aufnehmen
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
Fläche 'an Einfassungen , Borden und
Fahrbahnübergängen .Gussasphaltrinne
Übergangskonstruktion und Kappe.
Dicke der Asphaltbefestigung über3 cm bis 6 c
Gesamtaufbruchtiefe bis 1 0cm .
Aufbruchstücke' g em . V
Aufbruchgut 'n ach Wahl des AN verwerte
04.00.0006.23.113/028.90.30.29.99TA6 0,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbefestigung aufnehmen
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
Fläche 'an Einfassungen , Borden und
Fahrbahnübergängen .Gussasphaltrinne
Übergangskonstruktion und Kappe.
Dicke der Asphaltbefestigung über6 cm bis 1 2 c
Gesamtaufbruchtiefe über 1 0bis 20 cm .
Aufbruchstücke' g em . V
Aufbruchgut 'n ach Wahl des AN verwerte
04.00.0007.-- -- -- -- -- -- -- --100,00m............, ... ...........,. .
F ugen ausräumen und säubern

Bestehende Fuge ausräumen und Fugenspalt

rd n, .

säubern.A usbaustoffe entsorgen . Entsorgung w
gesondert vergütet. R andfuge an Brückenkappe
Gussasphaltrinne und Übergangskonstruktionen
In der Asphaltdeckschic

...F orts. 0 4.00.0007.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 45

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04.00.0007.Forts
Längs und Quer zur Fahbahn.
Fugenspalttiefe bis4 0 mm
Fugenspaltbreite min. 20mm.
04.00.0008.-- -- -- -- -- -- -- --7 0,00t. ...........,. .............,. .
N i.Gefährl.A bfall
Nicht gefährlichen Abfall , laden ,

von der Baustelle entfernen und einer Verwertung

oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen .
Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Schicht= Asphaltschicht aus vorherigen Positionen
Befestigung=
Fläche= F ahrbahn
VerwertungsklasseAgem. R uVA-S tB 01
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.A VV :
170 3 02 Bitumengemisch
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
04.00.0009.-- -- -- -- -- -- -- --2 0,00t. ...........,. .............,. .
N i.Gefährl.A bfall
Nicht gefährlichen Abfall , laden ,

von der Baustelle entfernen und einer Verwertung

oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen .
Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
Schicht= Asphaltschicht aus vorherigen Positionen
Befestigung=
Fläche= F ahrbahn
VerwertungsklasseBgem. R uVA-S tB 01
Abfallschlüsselnummer u.Abfallbezeichnung n.A VV :
170 3 02 Bitumengemisch
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
04.00.0010.-- -- -- -- -- -- -- --3 5,00m3. ...........,. .............,. .
E rdstoff aufn.u. einbau
Erdstoff ggf.e inschließlich Vegetationsdecke abtragen
und profilgerecht wieder einbauen und lagenweise
verdichten einschließlich erforderlicher
Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des AN .
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen
des AG

Arbeitsbereich und Hinterfüllung der Stirnmauern Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen .

04.00.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1 2,00m............, ... ...........,. .
B etonkappe schneiden Betonkappe schneiden.

... Forts . 04.00.0011 .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 46

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04.00.0011.Forts.
Mit Bewehrung, involler Tiefe wagerecht und
geradlinig schneid
Das Betonrohr des Durchlasses ist vor mechanischer
Beschädigung zu schützen
Dicke der Betonkappe über30bis4 5cm
Schneidschlamm absaugen und nach Wahl des AN verwerten.
04.00.0012.21.118/013.93.09.11 TA2 ,00m3. ...........,. .............,. .
B eton abbrechen
Beton nach Unterlagen des AG abbreche
Bauteil 'Kappe der Stirnmauern
Material= Stahlbet
Abbruch'v on Hand
Abfall : Beton
Abfallschlüssel n.AVV :170 1 0
Der Querdurchlasses ist vor mechanisch
Beschädigung zu schützen
Anschlussbewehrung erhalten .
Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten
04.00.0013.12.102/113.01.11.015 ,00t. ...........,..............,. .
N . gefährl. A bfall aus Abbruch ent .
Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch laden, fördern
und entsorgen . Schadstoffbelastung nach Unterlagen des
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

Abfall =B eton. A bfallschlüsselnummer 17 0 10 1.
Entsorgung nach Wahl des AN .
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe
Hinweis zur OZ 04.00.0014
Verwertung bzw . E
gem. Metallabfälle aus Rückba
Beschilderung und Leitpfosten.
04.00.0014.24.121/303.91.32TA6 ,00m. ...........,. .............,. .
G eländer abbaue
Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl
des AN verwerten.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den
Achsen der Endpfosten bzw. E
Geländer 'a uf Kapp
Baustoff= S tahl .
Höhe des Geländers 1 200mm.
Pfosten abtrennen

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 47

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Z wischensumme 04.00. . ..........., . .

Hinweis zur OZ 04.01.
Ausführung gem . R iZ - ING

04.01. B BW / D urchlass / K appe

04.01.0001.22.118/918.99.21.22.15TA8 0,00St. ...........,.............., . .
V erbundanker herstellen
Verbundanker nach statischen und konstruktiven Erfor
dernissen herstellen.
Bauteil' Kappe der Stirnm
Menge:M indestens 4 Ver
Verbundanker in Stahlbet
Stahlsorte BSt500 B.
Ankerlänge über 0 ,30 bis
Anker-Durchmesser 1 4 m

Bohrloch herstellen . Verfüllgut = E poxidharz .

04.01.0002.22.118/113.91.90.01 TA35,00m 2. ...........,.............., . .
S chalung herstellen und beseitigen .
Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge
und Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen,v or -
halten und beseitigen.
Bauteil' Kappe der Stirnm
Schalung für ebene Fläch
Sichtflächenschalung ' ausgehobelten Brettern gleiche
Querschnitts mit profilierten Seiten(Nut und Feder
oder dgl .) ,Brettstöße mind. 1 m versetzt .
Schalungsverlauf horizont
04.01.0003.21.118/213.91TA0,70t............,. ............. ,. .
B etonstahl einbauen
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
Erfordernissen einbauen.
Bauteil' Kappe der Stirnm
Menge:0 ,034t je lfm Kappe nach RiZ Kap 8 '
Stahlsorte BSt
04.01.0004.22.118/318.91.33.91 TA5 ,00m3. ...........,. ............. ,. .
B ew. Beton herst . , S chalung gesond.
Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her-
stellen.S chalung, B ewehrung und Traggerüst der Bemes
sungsklasse B werden gesondert vergüt
Bauteil' Kappe der Stirnm
Art der Verwendung = S ta
Druckfestigkeitsklasse C2
Expositionsklasse XF4 , XC 4 und XD

...F orts. 0 4.01.0004.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 48

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Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden -LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrMengeA EEP in EURGB in EUR
04.01.0004.Forts.

versehen.

Zusätzliche Anforderungen 'LP- Beton
Zuschlag: B rechkorn'
Oberfläche mit Besenstrich (Rosshaar)
Hinweis zur OZ04.01.0005 .
Rinne um die Kappe herum herstellen
und bis in die Grabenmulde führen
04.01.0005.-- -- -- -- -- -- -- --2 5,00m............, ... ...........,. .
R inne hinter Flügel u.K appe
Rinne aus Pflastersteinen aus Naturstein herstellen.
Mehrzeilige Rinne sind mit beidseitigen Schnurkante
herzustel
Muldenrinne nach Unterlagen des AG( K ap8) .
Größe des Pflastersteins= 80/80/80mm.
Pflastersteine aus Granit.
Breite 5 -zeilig.
Alternativ Beton Muldenstein
Fundament und Rückenstütze aus Beton C1 6/20 , Exposit
onsklasse XF2.Rückenstütze einseitig,15cm breit
herstellen. D ie Rückenstütze bis zur halben Steinhö
hochzieh
Fugen mit Fertigzementmörtel vergießen. D
am Würfel mindestens5 0N/ m m2 ,Expositionsklasse XF 4
Ausbreitmaßklasse F5 .
Verlegung ' a n vorhanden Flügeln oder Kappen,t lw . i
Böschungsbereich zur Ableitung d.
Rinnenquerschnitt nach Unterlagen des AG
04.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ...........,. ............., ..
A usführungszeichnung für Geländer
Ausführungszeichnun für Geländer erstelle
Alle notwendigen Aufmaßarbeiten vor Ort einrechne
Pro Bauwerk bzw.D urchlass wird diese Position maximal
einmal abgerechnet ,unabhängig von der Länge der
einzubauenden Geländer an dem Bauwerk bzw. D urchlas
Ausführungsplan vor Fertigung dem AG zur Prüfung
vorlegen und ggf .Änderungen einarbeiten.
Hinweis zur OZ04.01.0007 .
Absturzsicherung /
Geländers ist mit einzukalkulieren .
04.01.0007.24.121/313.91.93.00.91TA6,00m............, ... ...........,..
S tahlgeländer einbauen
Geschweißtes Stahlgeländer nach Unterlagen des AG ein
bauen.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen de

...F orts. 0 4.01.0007.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 49

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Siemensstr.1 2·37327 Leinefelde-Worbis

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Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
04.01.0007.Forts. ...
Achsen der Endpfosten bzw. E
Geländer 'Gel 4'
Baustoff= Stahl
Höhe des Geländers ' 1300mm
Ausbildung als Füllstabgelände
Verankerung 'G el 14
Korrosionsschutz : Geländer feuerverzinken,zu beschich -
tende Flächen sweep- strahlen.Zwei Zwischenbeschichtun-
gen auf Epoxidharz-Grundlage nach Blatt 8 7,Soll-
schichtdicke je80 mym.D eckbeschichtung auf Polyu-
rethan- Grundlage nach Blatt 87 , Sollschichtdicke80
mym.
04.01.0008.-- -- -- -- -- -- -- --4,00S t. ...........,. ............. , ..
G eländerabschluss Gel19/1
Geländerabschluss nach Gel 1
herstellen.Geländerabschluss wird seperat zum Gelände
abgerechnet. D as Hauptgeländer ist bis zur Achse
Endpfosten zu mess
Korrosionsschutz : Geländer feuerverzinken,zu
beschichtende Flächen sweep- strahlen .
Zwei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharz- Grundlage
nach Blatt 87, S ollschichtdicke je 80 my
Deckbeschichtung auf Polyurethan- G rundlage
nach Blatt 87, S ollschichtdicke80

Z wischensumme 04.01. . ..........., . .

04.02. A sphaltbau

04.02.0001.23.113/083.95.99 TA135,00m. ...........,. ............. ,. .
E rschwernis infolge Einfassungen
Erschwernis infolge Einfassungen,B orden und Fahr
bahnübergängen. Abgerechnet wird die Länge der Einfas
sung.
Erschwernis beim ' Reinigen, A
Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichten
Asphaltbefestigung.
Einbauten ' an Einfassungen , Borden und
Fahrbahnübergängen . Gussasphaltrinne
Übergangskonstruktion und Kappe
04.02.0002.23.113/063.99.29.99TA5 20,00m 2. ...........,. ............. ,. .
B itumenemulsion aufsprühe
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde
aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen
Unterlage 'gefäst'
Ausführung in Teilflächen manuell.

...F orts. 0 4.02.0002.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 50

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL-NrM engeA EEP in EURGB in EUR
04.02.0002.Forts....
Bindemittel'C60B P4 - S
Bindemittelmenge ' F ürausreichenden Schichtenverbund'
Vor Einbau 'A sphaltbefestigung
Hinweis zur OZ 04.02.
Einbau auf der Brücke
Verdichtung nach BBW- A nforderunge
zwischen Kappen und ÜKO ausführen
Erschwernisse sind einzurechnen.
04.02.0003.-- -- -- -- -- -- -- --520,00m2. ...........,. .............,. .
A sphaltbeton AC 1 1D SP herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1
gemäß Arbeitspapier AP AC D SP( A rbeitspapier fü
Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichten
splittreichen Asphaltbe
Gesteinsspezifische Anforderunge
gemäß TL Gestein- StBund zugeh. Einführungsschreiben

Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten

Transportbehältern.
Erhöhte Anforderunge
-Z ugabe von> =1 ,0 M. - vH Calciumhydroxid bezogen auf
das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung
Kalkhydrat nach EN459-1 CL9 0- S oder CL 8 0 - S
Mischfüller gemäß EN 13043/T L Gestein- StB Tab
Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt (verfügba
Kalk)des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfül
nach TP Gestein - StB, T eil 3 .9ist zu berücksichtig
-I n der Erstprüfung:
Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise
Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind
mittelart und- s orte durchführen.A rbeitsanweisun
Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein
satz von Kalkhydrat beachten. Umhüllung= 6 0 vH
( ermittelt nach 24 h an Prüfkörnung 5/8 bzw . 8 /11
gemäß TP Asphalt - StB, Teil 11) n
Mindestens 50 vH ge
Karbonatgehalt > =8 0M. - vH im Anteil< 0 ,063 mm
feine Gesteinskörnungen 0 /2mit
Karbonatgehalt < = 35M .- vH im Anteil < 0,063 mm
-I n der Kontrollprüfung : Karbonatgehalt min . 40 vH
im Anteil<0 ,063 mm
metrische Titration nach TP Gestein-S tB
Hohlraumgehalt < = 5,0 Vol .- v
-B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB
ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil ( P mB R
einzusetzen ;

elastischen Rückstellung am resultierenden ...F orts. 0 4.02.0003.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 51

d

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VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR
04.02.0003.Forts. ...
Bindemittel gemäß TL Bitumen-StB bzw. TL VBit-
-W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk3 ,2
Einbau auf Brückenbauwerk zwischen Kappenu. ÜKO,
Verdichtung nur gem . BBW-Anforderungen.
Einbaumenge1 00 kg/ m
Bindemittel= [25/55-55A / /PmB25/45VL] .

Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische

Zusätze: Inder Kontrollprüfung elastische Rückstellung
nach DIN EN1 3398 > =4 0 vH bei2 0cm Ausziehlänge ;
Ausziehlänge des Fadens >=10cm.
Frosteinwirkungszone I
Einbau mit Beschicker .
04.02.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00m2. ...........,. .............,. .
G ussasphalt MA11 Sherstelle
Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA11S herstelle
Einbaubreiten nach Unterlagen des AG
Gesteinsspezifische Anforderungen gemäß TL Gestein-StB
und zugeh .Einführungsschreiben
Erhöhte Anforderungen
-I n der Erstprüfung:
-f eine Gesteinskörnungen0/2 mit Karbonatgehal
<=3 5M.- vH im Anteil < 0 ,063mm
-g robe Gesteinskörnungen mit KategorieC1 00/0
-g robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ 18 /LA 20
es ist mindestens eine Kategorie anzugeben
Auf Bauwerken mit Verkehrsflächen der Belastungsklassen
Bk3 ,2-in Randstreifen und Entwässerungsrinnen.
In der Erstprüfung: stati
würfel 1,5 bis2 ,0mm ; oberer Wert nicht b.H andeinbau
In der Kontrollprüfung:statische Eindringtiefe a
Probewürfel als Mittel aus 2
der Erstprüfung um nicht mehr als 1 ,0 mm überschreite
Einbaudicke 4
Abstreukörnung.
Bindemittel=
Frosteinwirkungszone I
Einbau von Hand
Grenzwert für die Unebenheiten =3mm/ 4m .
04.02.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1 0,00m2. ...........,. .............,. .
G ussasphaltoberfläche bearbeiten
Oberfläche der Gussasphaltschicht bearbeiten.
Auf Bauwerk in Randstreifen und Entwässerungsrinnen

Feine Gesteinskörnung auf die noch heiße Oberfläche aufbringen. Verfahren C . ...F orts. 0 4.02.0005.

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 52

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Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:3 2260027-30RV -Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
04.02.0005.Forts.
Erkaltete Gussasphaltdeckschicht abkehren. Nich
gebundene und gelöste Abstreukörnung der Verwertung
nach Wahl des AN zuführe
04.02.0006.23.113/942.61.26.40.02150,00m. ...........,.............., . .
F ugenfüllung herstellen
Fugenfüllung herstellen.
Randfuge an Brückenkapp
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen über 20,00 mbis1 00,00 m .
Fugenspalttiefe= 40 mm.
Fugenspaltbreite =2 0mm
Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N1 ,
einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem V
anstrichmittel .
04.02.0007.23.114/447.90.01.10 TA2 70,00m. ...........,. ............. ,. .
F ugenfüllung ersetzen u. a ufweiten
Fugenfüllung ersetzen. Fugenspalt durch Schneiden auf
weiten.S chadhafte Fugenfüllung entfernen, Fugenspalt
ausbürsten und verfüllen.Vorhandene Fugenspaltabme
sungen nach Unterlagen des AG.
Fuge 'Randfuge an Brückenkappen,
Gussasphaltrinne und Übergangskonstruktionen '
Vorhandene Fugenfüllung= F ugenmasse, nicht gefährli-
cher Abfall. A usgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwe
ten
Fugenspaltbreite 1 2mm,Fugenspalttiefe4 0 mm,U
terfüllstoff einbringen,v erfüllen mit heiß verarbeit-
barer elastischer Fugenmasse Typ N
04.02.0008.12.102/113.99.11.01 TA5 ,00t. ...........,.............., . .
N . gefährl.A bfall aus Abbruch ent .
Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch laden, fördern
und entsorgen.Schadstoffbelastung nach Unterlagen de
AG

Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.

.

Abfall 'a us Fugenfüllung, Bitumenverguss
AVV : 17 0 30 2
Entsorgung nach Wahl des AN
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen
Nachweis nach Unterlagen des AG führe

Z wischensumme 04.02. . ..........., . .

Z wischensumme 04. ............, . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 53

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Siemensstr.1 2·37327Leinefelde-Worbis

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZGB in EUR

LV 1

  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG

00.00. B austelleneinrichtung . ..........., . .

00.01. V erkehrs u. Arbeitsstellensicherung . ..........., . .

00.02. B AB - Umleitungsbeschilderung . ........... , ..

00.03. U mleitungsertüchtigung . ..........., . .

00.04. S iGeKo ............, . .

00.05. H ilfsleistungen ............, . .

S umme 00. . ..........., . .

  1. ASPHALT

01.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .

01.01. A sphaltbau . ..........., . .

S umme 01. . ..........., . .

  1. BANKETT

02.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .

02.01. B ankett . ..........., ..

S umme 02. . ..........., . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 54

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Nord
Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- Worbis

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZGB in EUR
  1. MARKIERUNG u . B ESCHILDERUNG

03.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .

03.01. M arkierung ............, . .

03.02. B eschilderung . ..........., . .

S umme 03. . ..........., . .

  1. INGENIEURBAUWERKE

04.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .

04.01. B BW / Durchlass / Kappe . ..........., . .

04.02. A sphaltbau . ..........., . .

S umme 04. . ..........., . .

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 55

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr-Region Nord
Siemensstr.1 2·37327Leinefelde- Worbis

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:3 2260027-30RV-Fahrbahnschäden-LK NDH
VE:0 097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
LV:1Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_L K NDH
OZGB in EUR

LV 1

  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG . ..........., . .

  2. ASPHALT . ..........., . .

  3. BANKETT . ..........., . .

  4. MARKIERUNG u . BESCHILDERUNG ............, . .

  5. INGENIEURBAUWERKE ............, . .

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto) ............, . .

A ngebotssumme ( netto) ............ ,. .

  • 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( brutto ) . ..........., . .

Das LV besteht aus den Seiten 71 bis 156

Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 56

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0 0 9 7 - 2 6-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Sonstige Anlagen

Inhalt :

Verzeichnis beigestellter Stoffe

Dokumentation zur Eigenüberwachung- Anlage zum ARS Nr. 2/2002

Vorankündigung gem. Baustellenverordnung

Niederschrift über die gemeinsame Feststellung des Zustandes der Tragschicht ohne Bindemittel (lt. VOB/B §4/10)

Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB

Abfallliste

Referenzbescheinigung (Muster)

Gemäß weiterem separaten Verzeichnis : siehe sep. Ordner "Anlagen"

B E TH HVA B-StB Sonstige Anlagen 11-19 Seite 157 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30 RV - Fahrbahnschäden - LK NDH

0097-26-00 Abschnittsweise Decke n e r n e uerung RV-FBS_LK NDH

Anlage zum ARS Nr. 2/2002

Dokumentation der Eigenüberwachung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Anfangsgriffigkeit von Walzasphaltdeckschichten
Fahrtrichtung/-spur: Deckschichtart:
Strecken-km/ Station Fahrtrichtung/ -spur

Prüfung beim Einbau:

Einbaudatum:
Wetter (sonnig, bedeckt, Feuchtigkeit, Temperatur)
Soll- Vorgabe des ANIst- Feststellung des AN
Mischguttemperatur [°C]
Mischgutbeschaffenheit
Einbaugeräte
Verdichtungsgeräte Verdichtungsschema
Abstreugerät/ -verfahren
Beschaffenheit der Ober- fläche vor Bearbeitung o gleichmäßig o Entmischung/ offene Stellen o Fettstellen/ Mörtelanreicherung
Oberflächentemperatur [°C] beim Abstreuen
Abstreumaterial o Gesteinsart o Körnung o roh o bituminiert
Menge- Abstreumat. [kg/m2]
Verteilung- Abstreumaterial
Geprüft durch (Name)
(Unterschrift)

Prüfung nach Einbau:

Soll- Vorgabe des ANIst- Feststellung des AN
Nicht gebundenes Material entfernt.
Beschaffenheit der Oberfläche nach der Bearbeitung (Gleichmäßigkeit)
Einbindungsgrad des Abstreumaterials
Bemerkungen (z.B. Mindestabkühlzeit vor Verkehrsfreigabe)
Geprüft durch (Name)
(Unterschrift)

B E TH HVA B-StB Dokumentation zur Eigenüberwachung 11-14 Seite 158 B

Name und Anschrift des Auftragnehmers:

Auftraggeber Ort: Ort Da D tu a m tum : : TeTl.e: l.: FaFxa: x: E-Mail: E-M Az a -N il: r .: Az.-Nr.

Amt für Arbeitsschutz Nordhausen Gerhart-Hauptmann-Straße 3 99734 Nordhausen DE

Vorankündigung

gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

  1. Bezeichnung und Ort der Baustelle: F r e is t a a t T h ü r in g e n L a n d k r e is N o r d h a u se n

Straße/Nr.: L 9 9 9 9

PLZ/Ort:

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers: T h ü r in g e r L a n d e sa m t fü r B a u u n d V e r ke h r R e f. 4 3 , R e g i o n N o rd

Straße/Nr.: S ie m e n s s t ra ß e 1 2 PLZ/Ort: 3 7 3 2 7 L e i n e fe ld e - W o rb i s

B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 159

  1. Name und Anschrift des anstelle des

Auftraggebers verantwortlichen Dritten:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Telefon.:

E-Mail:

  1. Art des Bauvorhabens:

  2. Koordinator(en) (sofern erforderlich) mit

Anschrift und Telefon, ggf. Fax, E-Mail

– für die Planung der Ausführung:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Telefon.:

E-Mail:

Koordinator(en) (sofern erforderlich) mit

Anschrift und Telefon, ggf. Fax, E-Mail

– für die Ausführung des Bauvorhabens:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Telefon.:

E-Mail:

  1. Voraussichtliche Dauer (Beginn und Ende) der Arbeiten von bis

  2. Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle:

  3. Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber:

  4. Voraussichtliche Zahl der Unternehmer ohne Beschäftigte:

B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 160

  1. Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte:

(weitere Angaben ggf. als Anlage)

(Datum) (Name) (Unterschrift)

(Auftraggeber oder anstelle des Auftraggebers verantwortlicher Dritter)

Verteiler: 1 x zuständige Behörde, 1 x Baustellenaushang, 1 x Auftraggeber

B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 161

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB

gemäß ZTV Asphalt / ZTV BEA (OB, DSK, DSH)

Für o.g. Baumaßnahme

erklärt der AN:

gegenüber dem AG: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Ref. 43, Region Nord

Siemensstraße 12 37327 Leinefelde-Worbis

folgendes:

  1. Die gemäß ZTV-Asphalt-StB 07 notwendigen Angaben zur Zusammensetzung und zu den im Rahmen der Erstprüfung nach TL Asphalt-StB 07 durchgeführten Prüfungen sind beigefügten Erstprüfungen mit den Nummern:

zu entnehmen.

  1. Das Asphaltmischgut ist für den vorgesehenen Verwendungszweck, wie er sich aus den im Bauvertrag festgelegten Anforderungen, insbesondere aus den folgenden OZ-Nummern ergibt, geeignet.

OZ-Nummern:

Ort, Datum Auftragnehmer

…………………….…………….. ……………………………………………………

Bestätigung:

Ort, Datum Auftraggeber

…………………….…………….. ……………………………………………………

Hinweis: Dieses Formblatt ist dem AG gemäß den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu übergeben.

TH E TH HVA B-StB Eignungsnachweis für Amg 11-14 Seite 162 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU‐Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Abfallliste

Nachweis der Verwertung oder Beseitigung für nicht gefährliche Abfälle (nicht zu verwechseln mit dem Register, das nur der Entsorger führen muss)

Menge Anfallstelle AVV- Bezeichnung in Name / Un- Abgabe- Schlüssel des Abfalls [t] terschrift des datum Entsorgers

Die Tabelle ist mit der Schlussrechnung dem AG zu übergeben.

B E TH Abfallliste 11-19 Seite 163 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0 0 9 7 -2 6 -00A b sc h n ittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B) für den Einzelauftrag

1.1 Beginn der Ausführung

Spätestens 40 Werktage nach Aufforderung / Erteilung Einzelauftrag

Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am , Spätestens am (Datum)

Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:

Baustelleneinrichtung

Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass

mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle ge-

meint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.

1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens 150 Werktage nach Baubeginn

Einzelfristen für

1.2.1 = spätestens Werktage nach

1.2.2 = spätestens Werktage nach

1.2.3 = spätestens Werktage nach

1.2.4 = spätestens Werktage nach

1.2.5 = spätestens Werktage nach

1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum

Spätestens am (Datum)

Einzelfristen für

1.3.1 = spätestens (Datum)

1.3.2 = spätestens (Datum)

1.3.3 = spätestens (Datum)

1.3.4 = spätestens (Datum)

1.3.5 = spätestens (Datum)

B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 164 B

1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

1.4.1 = Kalendertage

1.4.2 = Kalendertage

1.4.3 = Kalendertage

1.4.4 von bis (Datum)

1.4.5 von bis (Datum)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

Vertragsstrafen werden vereinbart.

Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß

§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Ver-

tragsstrafe(n) zu zahlen:

2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung

0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:

% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3

% nach 1.2.4 % nach 1.2.5

Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung

(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:

% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3

% nach 1.3.4 % nach 1.3.5

2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3

% nach 1.4.4 % nach 1.4.5

2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der Abrechnungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständi- gen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5% der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme (bei Einzelfristen auf max. 5% der Abrech- nungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) der zugehörigen baulichen Leistung; im Falle der vollständigen Nichterfüllung der Leistung 5% der Netto-Auftragssumme der zugehöri- gen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschrei- tung von Einzelfristen ist der Teil der Abrechnungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatz- steuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 165 B

2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbar- ter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollen- dung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung

gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 3 0 Kalendertage festgelegt.

4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-

steuer ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.

Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für

Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungs-

summe inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

6 Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge-

bers zu verwenden und zwar für

 die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“  die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“  vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlags- „HVA B-StB Abschlagszahlungs-/ zahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B Vorauszahlungsbürgschaft“ das Formblatt

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen eu-

ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische

Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen

Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Frei

B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 166 B

9 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß „HVA B-StB Beschleunigungsvergütung“ wird

vereinbart (siehe Anlage)

9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für

Verkehrsbeschränkungen

nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag

9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.

10 Preisgleitklauseln

Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:

Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)

11 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht (§ 1 VOB/B)

11.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit

vom 0 9 . 1 1 .2 0 2 6 bis 3 1 .1 2 . 2 0 2 7

11.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertrags- zeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

11.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

11.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträg- lich in Textform bestätigt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Ar- beiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.

12 Einzelaufträge

12.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:

Bundesrepublik Deutschland

Freistaat Thüringen

endvertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr,

12.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

12.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.

B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 167 B

13 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Keine

Siehe beigefügte Unterlage

14 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert

Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium

Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung Nichterfül-

lung Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)

15 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells

Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-

StB „Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe An-

lage)

Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel

HVA B-StB Beschleunigungsvergütung

HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert

HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell

B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 168 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-30RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. Begriffsdefinition

Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt wer- den kann.

  1. Abrechnung In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens fol- gende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufge- s tellt“. Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrundelie- genden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berech- nungen ist nicht zulässig. Rechnungen sind entweder papierhaft in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber oder als elektroni- sche Rechnung im nationalen Standard X-Rechnung ausschließlich über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes, der Länder und Kommunen (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de/einzureichen. Bei elektronischer Rechnungslegung muss der elektronische Datensatz mindestens alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UstG enthalten. Nachstehende spezifische Rechnungsinformationen sind, sofern durch den Auftraggeber mitgeteilt, in fol- genden, fest definierten Feldern im XML-Datensatz der elektronischen Rechnung (BT-Felder) zu erfas- sen: Feld BT-11 Projektnummer Feld BT-12 Vertragsnummer / BD-Vertragsnummer Feld BT-13 Bestellnummer (Geschäftszeichen) Feld BT-14 Auftragsnummer / Nr. der Einzelabrufe bei Rahmenverträgen Feld BT-17 Vergabenummer

Die Angabe des Leistungsortes soll in den Feldern BT-75, BT-77, BT-78 erfolgen. Eine andere Übermittlung dieser Information wird nicht akzeptiert. Elektronische Rechnungen, die nicht dieser Struktur entsprechen, werden ohne weitergehende Prüfung zurückgewiesen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und anderen Belege (rechnungsbegründende Unterlagen) sind papierhaften Rechnungen beizufügen oder als Anlage bzw. per Verweis in die elektronische Rechnung zu integrieren.

    1. Getrennte Rechnungserstellung

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

  • je Einzelauftrag sind getrennte Rechnungen zu stellen Je Einzelauftrag sind getrennte Rechnungen zu erstellen.

TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 169 B

    1. Nachweis der Massen

(1) Der Verbrauch ist durch Vorlage von Wiegenachweisen laufend nachzuweisen.

Die Wiegenachweise müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk, – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegenachweises, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).

Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu be- stätigen und bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.

(2) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des bela- denen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragneh- mer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüberhinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auf- traggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiege- gebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwä- gung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzel- nen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechen- der Abzug.

    1. Bauabrechnung mit IT-Anlagen

Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  1. Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfah- rens-beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.

  2. Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, ggf. getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.

  3. Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu überge- ben. Eingabedaten sind digital zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung her- zustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Be- zug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.

  4. Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergeb- nisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen.

TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 170 B

  1. Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Ab- weichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auf- tragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Ein- sichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht auf- grund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.

  2. Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberech- nung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinba- ren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gele- genheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.

    1. Aufrechnung

Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Thüringen oder

          • an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine die- ser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge im Stra- ßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer.
    1. Bauablaufplan

Wenn ein Bauablaufplan vorzulegen ist, gelten folgende Anforderungen:

Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.

Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwen- digen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.

Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablauf- planes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.

Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vor- gänge eines Projektes dar. Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweiligen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.

Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Haupt-gewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrsfüh- rungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.

Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen ist darzustellen. Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig.

TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 171 B

    1. Gefahrenverteilung

Die Anerkennung auf höhere Gewalt erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen. Als Grenze der Risikoverteilung gilt der Wasserstand HQ 20 am Pegel bzw. m ü. NN am Standort der Baustelle als vereinbart. Höhere Wasserstände gelten als außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 7 VOB/B.

    1. Abfälle
  • Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Dazu hat er die für sein(e) Gewerk(e) vertraglich vereinbarten Richtlinien, Merkblät ter und technische Regelwerke zu berücksichtigen.
  • Der Auftragnehmer sorgt dafür, entstandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
  • Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Für den Transport der Abfälle sind die Pflichten nach §§ 53, 54 KrWG zu beachten. Die Anzeige bzw. die Beförderungserlaubnis ist zum vom AG vorbestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
  • Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen. Das eANV besteht aus dem Vorabnachweis (Entsorgungsnachweis) und dem Verbleibnachweis (Begleitscheine). Alle am Verfahren Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) müssen in der Lage sein, das Ver fahren durchzuführen. Dazu gehören u.a. die Registrierung bei der zentralen Koordinierungsstelle des Bundes (ZKS) und die Nutzung einer entsprechenden Datenverarbeitung. Auf Verlangen sind die Be stätigungen der Registrierung vorzulegen.
  • Zusätzliche Untersuchungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG und in seiner Anwesenheit (bzw. der seines Bevollmächtigten) erfolgen.
    1. Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB gemäß ZTV Asphalt / ZTV BEA (OB, DSK, DSH)

Der Eignungsnachweis ist dem Auftraggeber bis spätestens 10 Werktage vor Einbau der entsprechenden Schicht vorzulegen, wenn die Gesteinskörnungen einer freiwilligen Güteüberwachung unterliegen. Andernfalls ist der Eignungsnachweis mindestens 3 Wochen vor Einbau der Schicht vorzulegen. Der Eignungsnachweis erhält nur durch die schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer und Auftraggeber Gültigkeit. Verzögert der Auftragnehmer die termingemäße Vorlage des Eignungsnachweises, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vorlage zu setzen und ihm gleichzeitig bei Nichtvorlage den Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen anzudrohen (VOB/B §§ 5 Abs. 3 und 4, 8 Abs. 3).

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt.

  1. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wie es Art 32 Abs. 4 DSGVO von ihm verlangt, alle Personen, die er für diesen Auftrag einsetzt, schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 49 ThürDSG zu verpflichten. Das bedeutet, über alle im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit bekannt werdenden personenbezogenen Daten sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strengstes Stillschweigen zu bewahren, sie nicht zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn auf Weisung und im Rah men der vertraglich festgelegten Zwecke. Verstöße gegen § 49 DSGVO werden nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO, § 42 BDSG, § 202a, b StGB bestraft (www.gesetze-im-internet.de).

Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch Eintrag fest- zTuHlegen, ob und ggf . inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll. 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 172 B

HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel

für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2023

Einheitliche Fassung (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)

1 Anwendungsbereich

Die Klausel gilt nur für die Stoffe, die im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ genannt sind. Sie gilt insoweit auch für die Abrechnung von Nachträgen. Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach den folgenden Regelungen abgerechnet.

2 Allgemeines

2.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die Verwendung der Stoffe nach Nr. 1 prüfbare Aufzeichnungen vorzulegen, wenn Mehr- oder Minderaufwendungen abzurechnen sind. Aus den Aufzeichnungen müssen die Menge des Stoffes und der Zeitpunkt des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung hervorgehen.

2.2 Der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen werden nur die Baustoffmengen zugrunde gelegt, für die nach dem Vertrag eine Vergütung zu gewähren ist.

Bei vereinbarter Pauschalierung oder Limitierung der Vergütung werden die vereinbarten pauschalierten oder limitierten Baustoffmengen der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen zugrunde gelegt. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet; vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass der Auftragnehmer schuldhaft Vertragsfristen überschritten hat und dadurch die Differenz aus Mehr- und Minderaufwendungen zu Ungunsten des Auftraggebers verschoben wurde.

2.3 Mehr- oder Minderaufwendungen werden erst vergütet, wenn die Bagatellgrenze überschritten ist; d. h. wenn die Aufwendungen mehr als 2 % der Abrechnungssumme der im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Positionen (OZ) betragen.

Für die Berechnung des Bagatellbetrages zugrunde zu legen ist die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge und ohne Umsatzsteuer.

2.4 An den ermittelten Aufwendungen wird der Auftragnehmer beteiligt, seine Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Mehraufwendungen, mindestens aber die Höhe des Bagatellbetrages. Für die Berechnung der Selbstbeteiligung zu Grunde zu legen ist der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer.

2.5 Bei Stoffpreissenkungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ersparten (=Minder-) Aufwendungen von seinem Vergütungsanspruch abzusetzen. Er ist berechtigt, 10 % der ersparten Aufwendungen, mindestens aber die Höhe des Betrages der Bagatelle (vgl. Nr. 2.4) einzubehalten.

2.6 Sind sowohl Mehraufwendungen als auch Minderaufwendungen zu erstatten, so werden diese getrennt ermittelt und gegeneinander aufgerechnet; auf die sich ergebende Differenz wird Nr. 2.4 bzw. 2.5 angewendet.

3 Abrechnung

3.1 Der Auftraggeber setzt für die im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Stoffe fest:

 einen Basiswert 1 zum Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen (Monat / Jahr) als Nettopreis, der der Abrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungseinheit (z. B. €/t, €/ltr),  die GP-Nummer,  für Betriebsstoffe: die Abrechnungseinheit (z. B. Verbrauch in ltr/m3),  den Abrechnungszeitpunkt.

3.2 Abrechnungszeitpunkte:

Einbau: Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung: Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung: Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.

3.3 Der Basiswert 1 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat der Eröffnung der Angebote und dem Monat des Versandes der Vergabeunterlagen (Zeitpunkt Festlegung Basiswert 1), veröffentlicht im statistischen Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte

B 141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23 Seite 173 B

(Inlandsabsatz) auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de und in Code 61241- 0004 der Genesis Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 2 fortgeschrieben.

Der Basiswert 1 wird wie folgt auf den Basiswert 2 fortgeschrieben: Index Eröffnung der Angebote Basiswert 1 x = Basiswert 2 Index Versand der Vergabeunterlagen

3.4 Der Basiswert 2 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung und dem Monat der Eröffnung der Angebote, veröffentlicht im statistischen Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de und in Code 61241-0004 der Genesis Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 3 fortgeschrieben.

Der Basiswert 2 wird wie folgt auf den Basiswert 3 fortgeschrieben: Index Abrechnungszeitpunkt Basiswert 2 x = Basiswert 3 Index Eröffnung der Angebote

3.5 Mehr- oder Minderaufwendungen werden errechnet für jede Teilleistung (OZ) im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aus der Differenz des Basiswertes 3 (Nr. 3.4) und des Basiswertes 2 (Nr. 3.3) multipliziert mit der abzurechnenden Menge.

3.6 Die nach Nr. 3.5 errechneten Mehr- oder Minderaufwendungen werden für jede im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ angegebene Teilleistung (OZ) und der nachgewiesenen Menge (vgl. Nr. 2) unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung gemäß Nr. 2.4 und 2.5 zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von diesem abgezogen.

4 Abrechnung bei Nachunternehmern/anderen Unternehmen

Bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von der Stoffpreisgleitklausel betroffen sind, findet diese in Bezug auf die weitervergebenen Leistungen nur Anwendung, wenn und soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachweist, dass die gegenüber dem Auftraggeber gemäß Nr. 3 geltend gemachten Mehraufwendungen entstanden sind. Bei Preissenkungen und damit verbundenen Minderaufwendungen muss ein entsprechender Nachweis nicht geführt werden.

B 141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23 Seite 174 B

Bezeichnung der Bauleistung:

32260027-03RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
32260027Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel

Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der „Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau“ erstattet.

Abrechnungszeitpunkt: Einbau = Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung = Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung = Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer Beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.

StoffeVerwendung bei OZGP-NummerVom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z. B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: 08/2026 [MM/JJJJ]Abrechnungszeitpunkt, Abrechnungsregelung, Sonstiges
12345
Asphaltmischgut00.03.002023 99 13 20098,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 T N
Asphaltmischgut00.03.002123 99 13 20098,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 T N
Asphaltmischgut00.03.002223 99 13 200135,- € / tzum Einbau, in t, AC 11 D N
Asphaltmischgut00.03.002323 99 13 200135,- € / tzum Einbau, in t, AC 11 D N
Asphaltmischgut01.01.000123 99 13 20098,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 T N
Asphaltmischgut01.01.000223 99 13 200100,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 T S
Asphaltmischgut01.01.000723 99 13 200103,- € / tzum Einbau, in t, AC 16 T S
Asphaltmischgut01.01.000823 99 13 200126,- € / tzum Einbau, in t, AC 16 B S SG

145 HVA B-StB Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23 175

StoffeVerwendung bei OZGP-NummerVom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z. B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: 08/2026 [MM/JJJJ]Abrechnungszeitpunkt, Abrechnungsregelung, Sonstiges
12345
Asphaltmischgut01.01.000923 99 13 200124,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 B S SG
Asphaltmischgut01.01.001023 99 13 200122,- € / tzum Einbau, in t, AC 22 B S SG
Asphaltmischgut01.01.001423 99 13 200147,- € / tzum Einbau, in m2, (100kg/m2) AC 11 D SP
Asphaltmischgut01.01.001523 99 13 200135,- € / tzum Einbau, in m2, (100kg/m2) Asphaltbeton AC 11 D N
Asphaltmischgut01.01.001623 99 13 200135,- € / tzum Einbau, in t, Asphaltbeton AC 11 D N
Asphaltmischgut04.02.000323 99 13 200147,- € / tzum Einbau, in m2, (100kg/m2) Asphaltbeton AC 11 D SP
Asphaltmischgut04.02.000423 99 13 200328,- € / tzum Einbau, in m2, (100kg/m2) Gussasphalt MA 11 S

145 HVA B-StB Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23 176

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