Vergabestelle Ort: Leinefelde-Worbis Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Datum: 17.08.2026 Ref. 43, Region Nord Siemensstraße 12 Tel.: +49 361 57-41740 37327 Leinefelde-Worbis Fax: +49 361 57-4174402 E-Mail: poststelle43@tlbv.thueringen.de Az.-Nr.: 152-0097/26-B-OV-43
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Wettbewerblicher Dialog
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 24.09.2026 Uhrzeit: 10:00
Bindefrist endet am: 09.11.2026
EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
für eine Rahmenvereinbarung
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB EU-Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
HVA B-StB Information Datenschutz
Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1
ThürVgG
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 1
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
siehe 3.4
1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen-Leistungsbe- schreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber
der Bundesrepublik Deutschland des Freistaates Thüringen endvertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr, R e g io n N o r d
mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung und den Besonderen Vertrags- bedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem je- weiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das (die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das (die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist (sind).
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt
ca. 5.500.000 EURO für die Grundlaufzeit
ca. 3.300.000 EURO/Jahr (bezogen auf die Verlängerungsoption)
Dieses Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt. Der AG behält sich vor einzelne Positionen zu erhö- hen bzw. zu reduzieren.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
8.800.000 EURO
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 2
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):
Name: Fax:
E-Mail:
Straße:
PLZ/Ort:
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzule- gen“)“.
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzule- gen:
• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zu- schlagskriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
nicht nachgefordert
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die an einen Bie- ter vergeben werden können:
Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 3
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
• Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
• Kosten für die Verkürzung gesondert für:
• Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
• ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
• Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
• Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
• Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
• Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vorlage HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 4
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
Soll der Zuschlag auf ein Angebot eines Bieters erteilt werden, welcher in mindestens einem weiteren Vergabeverfahren des Auftraggebers mit seinem dort abgegebenen Angebot den Zuschlag erhalten soll, allerdings tatsächlich nur die ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Auftrages nachvollziehbar be- legen kann, entscheidet der Auftraggeber darüber, welcher Auftrag an ihn erteilt wird. Grundsätzlich ist hierbei der kleinstmögliche finanzielle Schaden für den Auftraggeber entscheidend.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel,
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich (nur zugelassen in den Ausnahmefällen des § 11b EU Absatz 3 und 4 VOB/A)
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für:“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 5
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsbehörde gemäß § 21 EU VOB/A):
Vergabekammer (§ 156 GWB):
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Vergabekammer
Abteilung 2, Referat 250
Straße: Jorge-Semprún-Platz 4
PLZ/Ort: 99423 Weimar
10 Hinweis:
- Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Bode
Andreas Bode / Regionalleiter
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
112 E TH HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 - Rahmenvereinbarung Seite 6
EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
A Einheitliche Fassung (August 2019) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) H inweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 2 (EU VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- kung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgege- bene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leis- tung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- schalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
B 102 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 7 B
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unter- nehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderli- chen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärun- gen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungs- leihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haf- tungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem An- gebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsver- zeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf geson- dertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesonder- tes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Ei- generklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von ande- ren Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unterneh- men vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte an- dere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheits- preise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pau- schale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen.
B 102 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 8 B
Bezeichnung der Bauleistung:
32260027-30 RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Vorzulegende Unterlagen
Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Unternehmensbezogene Unterlagen
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die Präqualifizierung nicht einschlägig ist bzw. soweit Angaben in Abschnitt II Ergänzende Eignungsnachweise erforderlich sind), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen (entweder selbsterstelltes KPV oder KPV des AG) Bieter-/Produktangaben in folgenden Positionen:
Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, (z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise))
Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“
Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie
9
z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“
Abschnitt 3: Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) E ig e n e r k lä r u n g b z g l . A rt ik e l 5 k ) d e r V e r o r d n u n g ( E U ) N r. 8 3 3 / 2 0 1 4 i n d e r F a s s u n g d e s A rtikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Unternehmensbezogene Unterlagen
Bestätigungen der Eigenerklärungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Referenzen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen Studien- bzw. Ausbildungsnachweise sowie sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (bspw.: ) Nachweis über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (bspw.: ) Nachweise über Umweltmanagementmaßnahmen während Auftragsausführung (bspw.: ) Geräteverzeichnis + Nachweise durch
Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann Nachweis über Prüfung und Zertifizierung für das Unternehmen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M); bei ausländischen Bietern gleichwertiger Qualifikationsnachweis Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M); bei ausländischen Bietern gleichwertiger Qualifikationsnachweis Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Baumpfleger bei anerkannten
10
Fachinstitut Nachweis über Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung für die Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (DIN 1999-100) Nachweis über Zulassung zum öffentlich bestellten und bei Gericht zugelassenen Beweissicherers Nachweis eines aktuellen SIVV-Schein DVGW-Bescheinigung G (Werkstoff: ) nach GW 301 oder gleichwertig) DVGW-Bescheinigung W (Werkstoff: ) nach GW 301 oder gleichwertig) DVGW-Bescheinigung nach GW 302 oder gleichwertig Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppe AK oder gleichwertig „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
Leistungsbezogene Unterlagen
Abfallverzeichnis – nicht gefährliche Abfälle; einschl. Unterlagen entsprechender Anlage Abfallverzeichnis – gefährliche Abfälle; einschl. Unterlagen entsprechender Anlage Baustoffverzeichnis Nachweis des Gütezeichen (nicht älter als 1 Jahr) nach RAL-GZ 628 Herkunftsverzeichnis Forstwaren
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland. (bei Bedarf)
- Nachweis der Eignung der vorgesehenen Baustoffe und Bauteile gemäß TL-SP, Anlage 3 bzw. 4 (bei Bedarf)
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate (bei Bedarf) Abgabe der Vordrucke gemäß jeweiliges Abfallverzeichnis
Sonstige Unterlagen
Preisermittlungsunterlagen im Rahmen der Preisprüfung* Formblatt Aufgliederung der Einheitspreise Formblatt zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen oder Formblatt zur Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation (vollständig oder Auszüge)
- weitere dezidierte Aufgliederungen von Preisen
*Über die Abforderung entscheidet der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung.
11
B ezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Information Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlicher: H r . R ip p e l, P r ä si d e n t d . T L B V
Telefon: 0 3 6 1 /5 7 -4 1 3 5 30 9
E-Mail-Adresse: p o s ts te l le @ tlb v . th u e ri n ge n . d e
Internet-Adresse: h tt p s :// b a u -v e rk e h r .th u e r in g e n .d e /w ir /d atenschutz
Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:
Verantwortlicher: F r . J ä c k e l
Telefon: 0 3 6 1 /5 7 -4 1 3 5 4 5 9
E-Mail-Adresse: b D S B @ tl b v. th u e r in g e n .d e
Internet-Adresse: h tt p s :// b a u -v e rk e h r .th u e r in g e n .d e /w ir /d atenschutz
- Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).
- Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?
TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 12 B
W ir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der G rundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des T h ü rD S G wie folgt:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
D ie Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen B edarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung, Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungstools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertraglichen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E-Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.
b) Wahrung berechtigter Interessen
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, insbesondere zur:
- Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache,
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
- Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.
c) Aufgrund Ihrer Einwilligung
Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.
d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
- Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kenntnis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 13 B
5 . Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.
6 . Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
c) Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.
e) Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 14 B
f ) Recht auf Unterrichtung
Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.
g ) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
h) Recht auf Widerruf
Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.
i) Recht auf Beschwerde
Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
- Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstützung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorgegeben ist - hierüber gesondert informieren.
- Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.
TH 108 HVA-B Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 15 B
Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG
Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen
Stand 27.02.2024
I. Zwingend auszufüllende Bestandteile der Eigenerklärung
Die Eigenerklärung enthält den folgenden „Wichtigen Hinweis“: „Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.“
Das bedeutet, dass die Eigenerklärung zwingend durch den Bieter zu unterzeichnen ist. Die Art der „Unterschrift“ ist abhängig von der durch die Vergabestelle gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 ThürVgG bestimmten Form für die Abgabe des Angebots, für die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen und die Einholung von Zustimmungen nach § 7 Abs. 1 und 3 ThürVgG. Das heißt: sind die Unterlagen schriftlich per Briefpost einzureichen, muss die Eigenerklärung händisch unterzeichnet werden.
Sind die Unterlagen elektronisch über eine Vergabeplattform einzureichen, sollte die Eigenerklärung mindestens in Textform unterzeichnet werden. Das heißt, der Name des Bieters muss in das dafür vorgesehene Formularfeld eingegeben bzw. eingetippt werden. Ebenfalls akzeptabel ist das Einfügen eines elektronischen Abbilds der Unterschrift des Bieters oder eine elektronische Signatur oder Siegelung der Eigenerklärung. Dieses Erfordernis dient der Dokumentation, dass der Bieter die Eigenerklärung aktiv zur Kenntnis genommen hat und somit signalisiert, sich der Tragweite seines Handelns bewusst und damit vor übereilten Handlungen geschützt zu sein. Zusätzlich muss das Konvolut der Angebotsunterlagen in Gänze ihren Absender zweifelsfrei erkennen lassen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder Einreichung der Unterlagen über einen eindeutig verifizierten Account der genutzten Vergabeplattform oder auf andere geeignete Art und Weise).
Zudem muss erkennbar sein, wann und im Zusammenhang mit welchem Vergabeverfahren der Bieter die Eigenerklärung unterzeichnet hat.
Im Hinblick auf die folgenden ausfüllbaren Felder des Formulars zur Eigenerklärung genügt es formal, dass diese Angaben im Zusammenhang mit dem Angebot erkennbar sind:
- „Vergabenummer“,
- „Name/Stempel des Bieters“,
- „Ort“ und
- „Datum“. Das heißt: vergisst der Bieter versehentlich, die vier vorgenannten Informationen auf dem Formular zur Eigenerklärung einzutragen, wird er dann nicht von Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sich diese Angaben aus den übrigen Angebotsunterlagen ergeben.
Fehlt die Unterschrift oder wird die Eigenerklärung nicht den Angebotsunterlagen beigefügt, gelten die allgemeinen Vorschriften zur Nachforderung von Unterlagen (§ 10 Abs. 1 ThürVgG, § 56 VgV, § 41 UVgO, § 16a VOB/A bzw. § 16a EU VOB/A). Obgleich der plakativ gestaltete Hinweis in der Eigenerklärung anderes vermuten lässt, schließt § 8 Abs. 1 ThürVgG eine Nachforderung der Eigenerklärung nicht aus. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut von § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG, dass die Wertung eines Angebotes nur erfolgen kann, wenn die Eigenerklärung vorliegt. Mit "Wertung" ist dabei die inhaltliche Prüfung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien gemeint, welcher eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen vorauszugehen hat.
16
Sofern der „Wichtige Hinweis“ ausführt, ein Angebotsausschluss bei fehlender oder nicht unterschriebener Abgabe der Eigenerklärung wird auf § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG gestützt, wird hiermit klargestellt, dass der Ausschluss eines Angebots gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ThürVgG unter Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der UVgO und der VOB/A (hier: § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO, § 16a Abs. 5 VOB/A bzw. § 16a Abs. 5 EU VOB/A) erfolgt.
II. Bedeutung der einzelnen Inhalte der Eigenerklärung
Die Bieter erklären mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung, dass sie alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an sie gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten werden.
Die einzuhaltenden Anforderungen und Verpflichtungen werden in der Eigenerklärung als Schlagworte in den Ziffern 1 – 7 dargestellt.
- „Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG“
Ziffer 1 betrifft die Fälle, in denen Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz anzuwendenden Tarifvertrages vergeben werden sollen.
Hier müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters bei der Ausführung der Leistung die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den der Bieter aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) oder aufgrund des Tarifvertragsgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
- „Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.“
Zu Ziffer 2: Vergeben staatliche Auftraggeber sowie Universitäten und ihre Einrichtungen öffentliche Aufträge, und liegt für die ausgeschriebenen Leistungen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäß Tarifvertragsgesetz oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag vor, gilt folgendes:
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters müssen bei der Ausführung der Leistung das in einem in Thüringen als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag1 vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt und Änderungen des Tarifentgelts während der Ausführungslaufzeit des Auftrages nachvollzogen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2 ThürVgG).
Bzw.
Unterfällt die Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag oder wurde (noch) kein repräsentativer Tarifvertrag für die Branche bekanntgegeben, muss der Bieter seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt zahlen, das mindestens 1,50 Euro (brutto) über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG).
1 Die Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge kann beim für Arbeit zuständigen Ministeriums erfragt werden – derzeit: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. 17
Nach § 6 Abs. 5 S. 1 ThürVgG fallen Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten nicht unter diese Regelung.
- „Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.“
Dies bedeutet, dass bei der Auftragsausführung eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit mindestens ebenso entlohnt werden müssen, wie die im Unternehmen des Bieters beschäftigten vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Rechtsverordnung mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliegt (§ 6 Abs. 5 S. 2 und 3 ThürVgG).
Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, muss den eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages mindestens das unter Ziffer 2 erläuterte Entgelt gezahlt werden.
- „Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG“
Der Bieter hat seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.
- „Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen“
Die Vergabebestimmungen gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Auftragnehmer die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen hat (Eigenleistungsverpflichtung). Daher dürfen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen werden.
Dies gilt erst recht, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer beauftragen möchte. Auch hierfür ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- „Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit ein- hergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer“
Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes muss der Bieter:
a) gemäß § 7 Abs. 2 ThürVgG den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und Entgeltgleichheit nach § 6 ThürVgG auferlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.
b) gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG die Nachunternehmer dazu verpflichten, vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 ThürVgG über die eingesetzten Beschäftigten für Kontrollen bereitzuhalten.
c) gemäß § 7 Abs. 4 ThürVgG,
- bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
- die Nachunternehmer davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
18
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen den Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
d) die Beachtung der in Ziffer 6 a – c genannten Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.
Die vorgenannten Verpflichtungen gelten unabhängig von der Anzahl der Nachunternehmer gegenüber jedem Nachunternehmer.
Sie gelten auch, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer und dieser wiederum Nachunternehmer beauftragt, also wenn eine „Nachunternehmerkette“ gebildet wird. In diesen Fällen müssen die vorgenannten Pflichten innerhalb der gesamten „Nachunternehmerkette“ bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer weitergegeben und deren Einhaltung kontrolliert werden.
- „Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kon- trollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/unsere Beschäftigten hinweise“
Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 ThürVgG hat der Auftraggeber das Recht, die Einhaltung der Vergabevoraussetzungen und Anforderungen des ThürVgG zu überprüfen.
Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers selbst,
- die Entgeltabrechnungen all seiner Nachunternehmer,
- im Falle einer „Nachunternehmerkette“ die Entgeltabrechnungen aller Nachunternehmer innerhalb dieser Kette, bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer,
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVgG und
- die zwischen dem Auftragnehmer und dem Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge.
Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen.
III. Sanktionen
Hält der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten nicht ein, kann der Auftraggeber folgende Sanktionen verhängen:
- Vertragsstrafe (§ 13 Abs. 1 ThürVgG)
a) Der Auftraggeber kann für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG2, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in einer bei Vertragsschluss vorgegebenen Höhe verhängen.
2 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung.
19
b) Die Zahlung einer Vertragsstrafe kann auch für Verstöße durch einen vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunternehmer oder einen Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ anfallen - es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Gemäß § 13 Abs. 4 ThürVgG kann der Auftraggeber neben der vorgenannten Vertragsstrafe auch Vertragsstrafen aus anderen Gründen sowie sonstige Ansprüche geltend machen.
- Kündigung (§ 13 Abs. 2 ThürVgG)
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer oder ein Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ die aus dem § 6 ThürVgG3 resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder wenn sie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG4 verstoßen.
- Ausschluss von Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 3 ThürVgG)
Der Auftraggeber soll den Auftragnehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen aus den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG5 verstößt. Gleiches gilt für den Ausschluss von Nachunternehmern.
3 Dies entspricht den Ziffern 1 – 4 der Eigenerklärung. 4 Dies entspricht den Ziffern 5 – 7 der Eigenerklärung. 5 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung.
20
Bezeichnung der Bauleistung:
| 3 2260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Leistungsbeschreibung
(bleibt beim Bieter)
Inhalt
Seite/Blatt
Baubeschreibung 22 - 70
Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche 71
Langtext-Verzeichnis
Kurztext-/Preis-Verzeichnis Langtext-/Preis-Verzeichnis 72 - 156 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel 175 - 176
Sonstige Anlagen siehe Inhaltsverzeichnis 157
Grundlagen de r Rahmenvereinbarung Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen stellen eine Schätzung dar, die die voraussichtli- chen Mengen der möglichen Einzelaufträge innerhalb der Grundlaufzeit umfassen. Maßgebend für die tatsächliche Vergütung sind die im jeweiligen Einzelauftrag beauftragten und ausgeführten Leistungen und Mengen. Leistungen, die innerhalb eines Einzelauftrags nur einmal erforderlich sind (z. B. Baustel- leneinrichtung, SiGeKo, Abfallnachweis/-liste), werden je Einzelauftrag nur einmal abgerechnet.
| Abrechnungseinheiten | ||
|---|---|---|
| m M Meter km KM Kilometer m2 M2 Quadratmeter km2 KM2 Quadratkilometer ha HA Hektar l L Liter m3 M3 Kubikmeter kg KG Kilogramm t T Tonne | h H Stunde d D Tag Mt MT Monat kwh KWH Kilowattstunde St ST Stück Psch PSCH Pauschal md MD Meter x Tage mWo MWO Meter x Wochen mMt MMT Meter x Monate | m2d M2D Quadratmeter x Tage m2Wo M2WO Quadratmeter x Wochen m2Mt M2MT Quadratmeter x Monate Std STD Stück x Tage StWo STWO Stück x Wochen StMt STMT Stück x Monate |
| Besondere Kennzeichen | G Grundposition W Wahlposition |
B E TH HVA B-StB Leistungsbeschreibung L 11-19 Seite 21 B
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Baubeschreibung
Inhalt
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten 1.3 Ausgeführte Leistungen 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen)
- Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege 2.3 Zugänge, Zufahrten 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 2.5 Lager- und Arbeitsplätze 2.6 Gewässer 2.7 Baugrundverhältnisse 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte 2.10 Anlagen im Baubereich 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
- Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung 3.2 Bauablauf 3.3 Wasserhaltung 3.4 Baubehelfe 3.5 Stoffe, Bauteile 3.6 Abfälle 3.7 Winterbau 3.8 Beweissicherung 3.9 Sicherungsmaßnahmen 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren 3.12 Prüfungen und Nachweise 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)
- Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 22
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord ist im Wege einer Rahmenvereinbarung die Beseitigung von Fahrbahnschäden durch bituminöse Erneuerungs- maßnahmen auf örtlich begrenzten Streckenabschnitten geplant.
Es handelt sich um Einzelmaßnahmen an Landesstraßen im Landkreis Nordhausen, einschließlich als Umleitungsstrecken genutzter Straßen.
Die Schäden können insbesondere infolge von Frost- und Tauwechseln, Hitzeeinwirkungen, sonstigen Witterungseinflüssen sowie durch erhöhte Verkehrsbelastungen, insbesondere durch Schwerverkehr und Umleitungsverkehre, entstehen.
Grundlage:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (siehe Punkt 11 und 12 der Besonderen Vertragsbedingungen-RV) festgelegt werden sollen.
Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden, da sich der tatsächliche Bedarf aufgrund von Witterungseinflüssen oder im Rahmen anderer nicht kalkulierbarer Unwägbarkeiten verändern kann.
Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen.
Die mit Zuschlagserteilung vertraglich vereinbarten EP sind damit Festpreise und bleiben für die Abrechnung der erteilten Einzelaufträge innerhalb des gesamten Vertragszeitraumes verbindlich.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN auf Basis zuvor gemeinsam erstellter Aufmaße eine Rechnung zu stellen.
Leistungsumfang
Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden.
Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte:
- L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
- L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y
- L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.
Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 11.2 Besondere Vertragsbedingungen-RV) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens eine und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 23
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Vor Beginn jeder Einzelmaßnahme erfolgt eine örtliche Einweisung durch den Auftraggeber. Dabei werden Leistungsumfang, Ausführungsart und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Einzelbeauftragung im Rahmen der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
Erforderliche zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht vom Vertragsumfang erfasst sind, sind gesondert anzubieten.
Die Einzelmaßnahmen erstrecken sich voraussichtlich über Streckenlängen von etwa 1.000 m bis 2.500 m und Flächen von etwa 6.000 m² bis 18.000 m².
Die Art und der Umfang der erforderlichen Sanierungsleistungen richten sich nach den jeweils vorhandenen Schadensbildern. Auf Grundlage von Voruntersuchungen und Bestandsbewertungen legt der Auftraggeber die für die einzelnen Teilabschnitte erforderlichen Sanierungsmaßnahmen fest.
Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Leistungen zur Erneuerung von Banketten sowie zur Anpassung angrenzender Geländebereiche sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Ebenso ist die Herstellung der erforderlichen Verkehrs- freigabemarkierung nach Fertigstellung der Asphaltdeckschicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Baustelleneinrichtung wird je Einzelauftrag nur einmal vergütet. Sämtliche Aufwendungen, die sich aus einer gegebenenfalls halbseitigen Bauausführung oder aus Auflagen bzw. Anordnungen der zuständigen Verkehrsbehörde ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Einsatz von Großgeräten und schweren Transportfahrzeugen kann aufgrund der örtlichen Verhältnisse eingeschränkt sein. Erforderliche Ergänzungen durch Kleinmaschinen oder manuelle Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben, mit den Einheitspreisen abgegolten.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Zur Vorbereitung der Einzelmaßnahmen werden im Zuge der Zustandserfassung und -bewertung der betroffenen Streckenabschnitte Untersuchungen des vorhandenen Fahrbahnaufbaus mittels Bohrkern- entnahmen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen sowie die daraus abgeleiteten Festlegungen zum erforderlichen Sanierungsumfang werden dem Auftragnehmer im Rahmen der jeweiligen Einzelbeauftragung zur Verfügung gestellt und sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Entfällt.
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Weitere gleichzeitig laufende Baumaßnahmen des Auftraggebers sind derzeit nicht vorgesehen.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass gleichzeitig laufende Baumaßnahmen Dritter die Ausführung der Leistungen beeinflussen. Hierdurch bedingte Einschränkungen der Bauausführung und der
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 24
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Baustellenlogistik, insbesondere infolge von Umleitungsführungen, sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.
1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Entfällt.
- Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Einzelmaßnahmen der Rahmenvereinbarung erstrecken sich auf Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, Region Nord, im Landkreis Nordhausen. Die Lage der jeweiligen Baustelle sowie Art und Umfang der auszuführenden Leistungen werden mit der Einzelbeauftragung festgelegt und dem Auftragnehmer im Rahmen einer örtlichen Einweisung bekannt gegeben. Die einzelnen Maßnahmen können sich hinsichtlich Streckenlänge, Flächenausdehnung und Sanierungsumfang unterscheiden.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Baustelle ist über das bestehende öffentliche Straßennetz erreichbar. Die jeweils geltenden Tonnagebeschränkungen sowie sonstige verkehrsrechtliche Einschränkungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Im Zeitraum der Bauausführung können im Umfeld weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und den Baustellenverkehr haben können. Hieraus resultierende Einschränkungen sind bei der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen.
Etwaige erforderliche Abstimmungen mit den zuständigen Verkehrsbehörden obliegen dem Auftragnehmer, soweit sie die Ausführung und Organisation der eigenen Leistung betreffen.
Die Art, Dauer und Zeiträume möglicher Vollsperrungen oder halbseitiger Sperrungen im Umfeld der Baumaßnahme stehen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht fest.
Mehraufwendungen oder Erschwernisse, die sich aus verlängerten Anfahrtswegen, geänderten Verkehrsführungen oder temporären Sperrungen ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz. Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der jeweiligen Widmung sowie der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen.
Die Organisation der Baustellenzu- und -abfahrten obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und der örtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einzelmaßnahme. Weitere Zugänge oder Zufahrten zum Baufeld werden durch den Auftraggeber nicht bereitgestellt.
Die Erreichbarkeit von Anliegern, Gewerbetreibenden sowie öffentlichen und privaten Nutzern (insbesondere Lieferverkehre, Entsorgungsdienste, Rettungsdienste und notwendige private Zufahrten) ist während der Bauausführung grundsätzlich sicherzustellen. Einschränkungen sind auf das bautechnisch erforderliche Maß zu begrenzen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 25
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Betroffene Anlieger und Unternehmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten rechtzeitig über zu erwartende Einschränkungen zu informieren. Änderungen der Erreichbarkeit während der Bauausführung sind mit den Betroffenen abzustimmen und unter Berücksichtigung des Bauablaufs zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat hierfür einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.
Beschränkungen des Gemeingebrauchs sowie erschwerte Zufahrtsbedingungen begründen keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung.
Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Bei befestigten Fahrbahnen ist eine geeignete Reinigungstechnik (z. B. Saugkehrmaschine) einzusetzen. Die Reinigung ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Vor Beginn der Bauausführung hat der Auftragnehmer den Zustand der als Zuwegung genutzten Straßen und Wege gemäß VOB/B § 3 Abs. 4 festzustellen und zu dokumentieren.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlussmöglichkeiten an bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Anschlüsse an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich herzustellen, zu betreiben und nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zurückzubauen.
Sämtliche hierfür entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Der Auftraggeber stellt über das Baufeld hinaus keine weiteren Arbeits- oder Lagerflächen zur Verfügung. Das Baufeld umfasst ausschließlich den unmittelbar für die Bauausführung vorgesehenen Bereich der Baustelle.
Sämtliche Lagerflächen, Arbeitsplätze sowie erforderliche Arbeits- und Lagerstreifen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen, zu sichern, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. zu rekultivieren.
Die Beschaffung, Einrichtung, Nutzung und der Rückbau von Flächen zur Zwischenlagerung von Material obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Dieser hat sicherzustellen, dass die Flächen den geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen und für den vorgesehenen Zweck geeignet und ausreichend dimensioniert sind.
Die Auswahl geeigneter Zwischenlagerflächen sowie deren Lage und Entfernung zum Baufeld liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Sämtliche hieraus resultierenden Transport- und Logistikaufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorgaben zur Entfernung oder Lage durch den Auftraggeber erfolgen nicht.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eine wirtschaftliche und rechtskonforme Durchführung der Bauleistung gewährleistet ist.
Etwaig erforderliche Entschädigungs- oder Pachtregelungen mit Eigentümern bzw. Nutzungs- berechtigten sind durch den Auftragnehmer zu treffen. Entsprechende schriftliche Freistellungsnachweise bzw. Einverständniserklärungen sind dem Auftraggeber auf Nachforderung vorzulegen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 26
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Alle Aufwendungen für Einrichtung, Vorhaltung, Unterhaltung und Räumung von Lager- und Arbeitsflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.6 Gewässer
Im Baufeld befinden sich Entwässerungseinrichtungen in Form von Gräben und Durchlässen.
Das Oberflächenwasser ist während der gesamten Bauzeit, einschließlich aller Bauzwischenzustände, schadlos abzuführen. Die Nutzung der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen ist dabei sicherzustellen.
Erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Entwässerung, einschließlich provisorischer Ableitungen, Sicherungen und ggf. Reinigung der Entwässerungsanlagen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Die hierfür erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.7 Baugrundverhältnisse
Die Baugrundgutachten sowie Deklarationsanalysen wurden auf Grundlage der für die Straßenbauverwaltung Thüringen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und technischen Regelwerke erstellt.
Im Rahmen der Vorbereitung der Einzelmaßnahmen veranlasst der Auftraggeber erforderliche Voruntersuchungen (z. B. Bohrkernentnahmen, Bankettmaterialbeprobungen, ggf. Schürf- untersuchungen) für die Ausbaustoffe. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer mit dem Einzelauftrag zur Verfügung gestellt.
Weitergehende Probenahmen, sowohl vor als auch nach Auftragserteilung, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter den im Einzelfall festgelegten Bedingungen durchgeführt werden.
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
In der freien Landschaft hat der Auftragnehmer für die Einrichtung von Lager- bzw. Ablagerungsflächen vorab die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen.
Anfallende Kipp- und Entsorgungsgebühren sind durch den Auftragnehmer zu tragen und in die Kalkulation einzubeziehen.
Für die Dokumentation der Entsorgungs- und Verwertungswege ist ein entsprechendes Abfallverzeichnis zu führen.
2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Anlieger, Gewerbetreibende und Dritte durch die Bauausführung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Beschädigungen und Verschmutzungen im Baustellenbereich sowie in angrenzenden Bereichen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Soweit solche dennoch auftreten, sind diese durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 27
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Staubentwicklungen aus den Bauarbeiten sind bei trockener Witterung durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht, soweit keine entsprechenden Leistungspositionen vorgesehen sind.
Die Verkehrsflächen sind regelmäßig von Staub und Verschmutzungen (z. B. Schlamm) zu reinigen. Dies gilt, sofern keine gesonderten Positionen vereinbart sind, als Nebenleistung.
Die Einzelmaßnahmen befinden sich überwiegend außerhalb geschlossener Ortschaften. Während der Bauausführung sind die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) einzuhalten. Maßgeblich sind die für die jeweilige Gebietsart geltenden Tag- und Nachtwerte; als Nachtzeit gilt gemäß AVV der Zeitraum von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Der Auftragnehmer hat durch den Einsatz emissions- und lärmarmer Bauverfahren und -geräte sowie geeigneter organisatorischer Maßnahmen eine Minimierung der Lärm- und Staubbelastung sicherzustellen.
Staubemissionen sind insbesondere durch regelmäßige Bewässerung von Baustraßen und Zufahrten sowie durch kontinuierliche Reinigung der genutzten öffentlichen Verkehrsflächen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
Fräsarbeiten sind unter Einsatz von Nassfrästechnik mit Staubabsaugung auszuführen. Das Trennen von Asphalt, Borden, Pflastersteinen und vergleichbaren Materialien hat unter Wasserzugabe zu erfolgen.
2.10 Anlagen im Baubereich
Vor Beginn der Schachtarbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren und die erforderlichen Schachterlaubnisscheine einzuholen. Die Erkundigungspflicht sowie die Einholung der Schachterlaubnisse obliegen dem Auftragnehmer und sind nicht gesondert vergütet.
Beim Arbeiten im Bereich von Leitungen und Anlagen der Ver- und Entsorgung sind die einschlägigen Vorschriften, Regelwerke sowie die Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Versorgungsträger einzuhalten. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen Fassungen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz von Kabeln, Leitungen und zugehörigen Anlagen eigenverantwortlich zu treffen.
Für durch den Auftragnehmer verursachte Schäden an Versorgungs- und Telekommunikationsanlagen haftet dieser im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Vorhandene Einbauten der Versorgungsträger (z. B. Schieber- und Hydrantenkappen, Schacht- abdeckungen sowie Kennzeichnungen von Kabelkreuzungen) sind während der Bauausführung zu sichern und entsprechend dem Baufortschritt gem. LV-Positionen höhenmäßig anzupassen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Verkehrsführung während der Bauausführung erfolgt entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Behörden sowie unter Beachtung der jeweils gültigen Regelwerke, insbesondere der RSA und der ZTV-SA.
Für einzelne Baumaßnahmen sind halbseitige Verkehrsführungen vorgesehen. In diesen Bereichen kann der öffentliche Individualverkehr ausgeschlossen werden. Die Durchfahrt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste ist entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen sicherzustellen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 28
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Die Koordinierung des Linienverkehrs innerhalb der gesperrten bzw. eingeengten Bereiche erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Verkehrsträger. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen im Rahmen der festgelegten Verkehrsführung zu berücksichtigen.
Die Aufstellung, Unterhaltung und erforderlichen Anpassungen der Verkehrssicherungseinrichtungen, einschließlich Schutzzäunen, Leitbaken und gegebenenfalls Baustellen-Lichtsignalanlagen, erfolgen nach Maßgabe der verkehrsbehördlichen Anordnungen und gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die Baustellensicherung und -beschilderung sind entsprechend den geltenden Vorschriften und den genehmigten Verkehrsführungen auszuführen, während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten und zu dokumentieren.
Die Bestimmungen der Baustellenverordnung (BaustellV) sind zu beachten.
- Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Transportfahrzeuge dürfen das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO nicht überschreiten. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor.
Die Verkehrsführung während der Bauausführung erfolgt auf Grundlage der im Vorfeld durch den Auftraggeber in Abstimmung mit den zuständigen Stellen erarbeiteten Verkehrskonzepte. Die Verkehrskonzepte dienen als Grundlage für die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und sind vom Auftragnehmer vor der Umsetzung auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Erforderliche Anpassungen oder Fortschreibungen sind mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden abzustimmen.
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen sind rechtzeitig über den Auftraggeber unter Einbindung der zuständigen Behörden einzureichen. Die Beantragung hat mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn, bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnverkehrsbehörden mindestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn zu erfolgen.
Anpassungen bestehender Umleitungsführungen dürfen ausschließlich in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erfolgen. Widersprüchliche Wegweisungen und Verkehrszeichen sind berührungsfrei und entsprechend den geltenden Vorschriften außer Kraft zu setzen bzw. auszukreuzen.
Die Aufstellung, Vorhaltung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen einschließlich Beschilderung, Absperrungen, Beleuchtung, Schutzeinrichtungen und gegebenenfalls erforderlicher Lichtsignalanlagen obliegen dem Auftragnehmer. Die Ausführung hat entsprechend den geltenden Regelwerken, insbesondere der StVO, den RSA, den ZTV-SA sowie den einschlägigen technischen Lieferbedingungen und Verwaltungsvorschriften, zu erfolgen.
Temporäre Lichtsignalanlagen müssen den zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen technischen Anforderungen entsprechen und eine flexible Anpassung an die jeweiligen Verkehrsverhältnisse ermöglichen. Bei Ausfall einer Lichtsignalanlage ist unverzüglich eine geeignete Ersatzregelung des Verkehrs sicherzustellen.
Sämtliche Beschilderungs- und Verkehrsführungspläne sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43, Region Nord, Sachbereich 43.3 Straßenbetrieb und -verkehr, Fachbereich Verkehrsorganisation/-technik, unter Beteiligung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises zu erstellen,
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 29
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
erforderlichenfalls fortzuschreiben und zur Genehmigung vorzulegen. Eine genehmigte Ausfertigung ist der Bauleitung vor Beginn der jeweiligen Bauphase zu übergeben.
Die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den geltenden Vorschriften und anerkannten Güteanforderungen entsprechen. Widersprüchliche Beschilderungen sind während der Bauzeit eindeutig und berührungsfrei außer Kraft zu setzen.
Die Verkehrssicherungs- und Absperreinrichtungen sind während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß zu unterhalten, regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf unverzüglich zu reinigen oder instand zu setzen. Die durchgeführten Kontrollen und erforderlichen Maßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren.
Für die Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen durch den Baustellenbetrieb sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen.
Beim Einsatz von Transportfahrzeugen sind die zulässigen Gesamtgewichte nach § 34 StVZO einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich entsprechende Kontrollen vor.
3.2 Bauablauf
Die Leistungen werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung über Einzelbeauftragungen abgerufen. Umfang, Art und Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Einzelmaßnahmen werden vor Ort abgestimmt und durch den Auftraggeber festgelegt.
Die einzelnen Maßnahmen sind hinsichtlich Vorbereitung, Ausführung, Aufmaßerstellung, Abrechnung und Zustandsfeststellung grundsätzlich getrennt voneinander zu behandeln. Für jede Einzelmaßnahme sind die erforderlichen Abstimmungen eigenständig durchzuführen und die zugehörigen Unterlagen gesondert vorzulegen.
Nach Abruf einer Einzelmaßnahme hat der Auftragnehmer die Arbeiten unter Einhaltung der vorgegebenen Vorlauffristen zügig durchzuführen. Eigenständige Festlegungen oder Änderungen der Ausführungszeiträume durch den Auftragnehmer sind unzulässig und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für einen kontinuierlichen Bauablauf und hat die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten rechtzeitig und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Arbeiten sind zügig und unter Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten auszuführen.
Vor Beginn der Demarkierarbeiten hat der Auftragnehmer die Lage der vorhandenen Markierungen in geeigneter Form zu erfassen. Die Dokumentation hat insbesondere durch Aufmaß, Aufmaßplänen und Skizzen zu erfolgen und ist so zu erstellen, dass der Ausgangszustand eindeutig nachvollziehbar ist.
Bei Fräsarbeiten ist die hergestellte Fräsfläche grundsätzlich nach jedem Fräsgang zu reinigen, um Beeinträchtigungen der Ebenheit durch Verschmutzungen der Unterlage auszuschließen. Fräsarbeiten sind grundsätzlich im Nassfräsverfahren auszuführen.
Der Auftragnehmer hat seine ausgeführten Leistungen und eingebauten Stoffe bis zur Abnahme bzw. Zustandsfeststellung gegen Beschädigungen, Witterungseinflüsse und sonstige Beeinträchtigungen zu schützen. Entstandene Schäden sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen, soweit sie vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Behinderungen und Unterbrechungen des Bauablaufs, auch wenn diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 30
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Mindestbedingungen für ein Logistik- und Einbaukonzept für den Walzasphalteinbau
Das Angebot hat folgende Angaben zu enthalten:
Logistikkonzept zwischen Asphaltmischanlage und Einbauort
- mögliche Tonnage der Mischanlage je Stunde
- Taktung der Mischgutbelieferung (Umlaufplan) Einbaukonzept
- Temperaturmanagement während des Einbauvorgangs
- Angaben zur vorgesehenen Einbau- und Verdichtungstechnik (Walzen, Beschicker etc.) Aussagen zur vorgesehenen Eigenüberwachung
Einsatz von thermoisolierten Transportfahrzeugen
Um eine ausreichende Thermoisolation der Transportmulden sicherzustellen, muss der Wand- /Bodenaufbau inkl. des verwendeten Dämmmaterials mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand (R- Wert) ≥ 1,65 m²K/W (bei 20°C) aufweisen (dies gilt auch im Bereich von konstruktionsbedingten Holmen oder Versteifungselementen der Außenwände, die zu vermeidende Wärmebrücken darstellen). Das verwendete Dämmmaterial muss eine langfristige Temperaturbeständigkeit bis 200°C aufweisen. Der Nachweis des erreichten Wärmedurchlasswiderstands erfolgt auf Grundlage eines Herstellerzertifikates seitens des Muldenherstellers, in dem der erreichte Wärmedurchlasswiderstand des Wandaufbaus dokumentiert wird. Die Wirksamkeit ist durch ein Herstellerzertifikat mit rechnerischem Nachweis zu belegen.
Der Asphaltmischguttransport mit Fahrzeugen bis Baujahr 2016 (Bestandsfahrzeuge) erfolgt in Transportmulden mit thermoisolierten Seitenflächen (inkl. Stirn- und Rückwand) sowie mit thermoisolierter, wasserdichten und auf dem Muldenrand aufliegenden Abdeckeinrichtung (z.B. Silikon- /Polyurethan-Basis oder gleichwertig bzw. klappbare Abdeckung). Bei Fahrzeugen ab dem Baujahr 2016 (Neufahrzeuge) muss zusätzlich eine Thermoisolation des Muldenbodens erfolgen. Fahrzeuge ab dem Baujahr 2017 können mit einer fest am Fahrzeug installierten Temperaturmesseinrichtung ausgestattet werden, die das direkte Ablesen der Asphaltmischguttemperaturen vor dem Beginn des Entladens in den Beschicker/Straßenfertiger ermöglicht. Mögliche alternative Vorgehensweisen zum Nachweis der ausreichenden Asphaltmischguttemperatur können gleichwertig angewendet werden.
Für die Dokumentation der Asphaltmischguttemperaturen bei der Anlieferung auf der Baustelle sind folgende Verfahren zulässig:
Thermoisolierte Fahrzeuge ohne fest installierte Temperaturmesseinrichtung jedoch mit Messmöglichkeit für Einstechthermometer
Für die Messung mit kalibrierbaren Einstechthermometer sind geeignete Einrichtungen in der Muldenwand (z. B. Bohrungen, Messöffnungen, etc.) erforderlich, mit denen an den definierten Temperaturmesspunkten 1 bis 4 in einer maximalen Messtiefe von 10 cm im Asphaltmischgut (orthogonal zur Muldenwand) gemessen wird. Es sind sowohl die vier Einzelmesswerte je Fahrzeugladung, als auch das arithmetische Mittel der erfassten Temperaturen an den definierten Messpunkten bei jedem Entladevorgang zu erfassen. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben. Zu erfassen sind hierbei mindestens Fahrzeugkennzeichen der Transportmulde, Entladezeitpunkt, Temperatur je Messpunkt.
Thermoisolierte Fahrzeuge ohne fest installierte Temperaturmesseinrichtung und ohne Messmöglichkeit für Einstechthermometer am Transportfahrzeug
Bei Transportmulden, die keine fest installierte Temperaturmesseinrichtung oder Messmöglichkeit für Einstechthermometer (z.B. Bohrung, Messöffnung, etc.) aufweisen, erfolgt die Dokumentation der Asphaltmischguttemperatur mit Einstechthermometer im Materialbehälter des Beschickers, bzw. wenn
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 31
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
kein Beschicker eingesetzt wird im Materialbehälter des Straßenfertigers. Die Messung erfolgt zu Beginn der Entladung des Transportfahrzeugs, nach der Hälfte und am Ende der Entladung in den Materialbehälter des Beschickers/Straßenfertigers mit kalibriertem Einstechthermometer oder einer vergleichbaren kalibrierten Messtechnik. Zu dokumentieren sind das Fahrzeugkennzeichen der Transportmulde, die Zeitpunkte der Messung sowie die jeweils erfassten Asphaltmischguttemperaturen zu den drei Messzeitpunkten. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben.
Thermoisolierte Fahrzeuge mit fest installierter Temperaturmesseinrichtung
Die Temperaturmessung erfolgt an den Messpunkten 1 bis 4 mit einer kalibrierten Temperaturmesseinrichtung, die das direkte Ablesen der Asphaltmischguttemperatur vor dem Entladen und eine Temperaturverfolgung zwischen dem Beladen (am Asphaltmischwerk) und dem Entladen in den Beschicker/Straßenfertiger ermöglicht. Die Messeinrichtung ist Bestandteil des Fahrzeugs, die Datenaufzeichnung erfolgt digital und beinhaltet die Temperaturmesswerte mit einem zugehörigen Zeitstempel, das Lieferdatum sowie die Identifikation des Fahrzeugs. Die Dokumentation durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Eigenüberwachung und ist grundsätzlich dem Auftraggeber zu übergeben.
Einsatz von Beschickern
Einbau- und Logistikkonzept
Beim Einsatz von Beschickerfahrzeugen ist dem Auftraggeber vor Baubeginn ein Einbau-/ Logistikkonzept zur Kenntnis vorzulegen, welches die Grundlage für die Planung und Durchführung eines kontinuierlichen Einbauprozesses darstellt. Es sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
- Angabe des Asphaltmischwerkes / der Asphaltmischwerke (Betreiber, Ort, Nummer des Eignungsnachweises, einfache Entfernung zwischen Asphaltmischwerk(en) und Baustelle, vorgesehene Liefermengen)
- Angabe eines Asphaltmischwerkes für Ersatzlieferungen im Bedarfsfall (wenn bei Maßnahmen mit festen Einbau-Zeitfenstern der Ausfall eines Asphaltmischwerks zwingend vermieden werden muss (beispielsweise bei Vollsperrung einer BAB für den Einbau in voller Breite)
- Umlaufplan zur Anlieferung des Asphaltmischgutes
- Angaben zur eingesetzten Einbau- und Verdichtungstechnik (inkl. Beschicker)
- Angaben zur Thermoisolation der Mulden und Dokumentation der Temperaturmessung am Transportfahrzeug (Systembeschreibung der verwendeten Messeinrichtung und Datenaufzeichnung, Vorlage des Herstellerzertifikats zur Thermoisolation) Der Umlaufplan zur Anlieferung des Asphaltmischgutes muss mindestens folgende Angaben enthalten:
vorgesehene Einbaumenge je Asphaltmischgutart pro Zeiteinheit
- geplante Umlaufzeit der Transportfahrzeuge von der Beladung (Asphaltmischwerk) bis zur Entladung (Baustelle) unter Berücksichtigung der unteren Grenzwerte für die Asphaltmischguttemperatur bei Übergabe in den Beschicker (ZTV Asphalt-StB, Tabelle 5)
- Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge sowie ggf. vorgesehene Kennzeichnung der Transportfahrzeuge (z.B. beim Einbau von Kompaktasphalt zur Vermeidung von Verwechslungen)
- Anzahl der geplanten Umläufe
- Geplante Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Einbauprozesses bei Störungen im Logistikkonzept
3.3 Wasserhaltung
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 32
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Art und Umfang gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Wasserhaltung richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einzelmaßnahme.
Soweit für die Ausführung einzelner Maßnahmen, insbesondere im Bereich von Durchlässen, Entwässerungseinrichtungen oder Ingenieurbauwerken, eine temporäre Wasserhaltung oder Wasserumleitung erforderlich wird, hat der Auftragnehmer diese unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und wasserrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der ordnungsgemäße Oberflächenwasserabfluss ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Beeinträchtigungen vorhandener Entwässerungseinrichtungen sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken.
3.4 Baubehelfe
Die Bereitstellung sämtlicher zur Erbringung der Leistung erforderlichen Baubehelfe obliegt dem Auftragnehmer, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist.
Hierzu zählen insbesondere alle für die Ausführung notwendigen Hilfs- und Zwischenkonstruktionen, Geräte, Einrichtungen sowie sonstige provisorische Maßnahmen.
Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen.
3.5 Stoffe, Bauteile
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, insbesondere nationale und europäische Normen, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, gelten stets auch gleichwertige technische Spezifikationen als eingeschlossen, auch wenn der ausdrückliche Zusatz „oder gleichwertig“ nicht enthalten ist.
Die verwendeten Stoffe und Bauteile müssen den einschlägigen technischen Regelwerken sowie den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die keine schädlichen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser verursachen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Unbedenklichkeit der eingesetzten Materialien nachzuweisen.
Anfallende Reststoffe, insbesondere nicht verbrauchte Asphaltmaterialien, sind durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Temperaturabgesenkter Asphalt
In Vorgriff auf die noch nicht eingeführten Regelwerke (TL Asphalt-StB 26 und ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 und Teil 2) sind Walzasphalte temperaturabgesenkt herzustellen und einzubauen.
Grundsätzlich sollen alle Einbauflächen beim Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt ausschließlich unter Verwendung von Straßenfertigern mit Absaugeinrichtung, mit thermoisolierten Transportmulden und bei geeigneten Randbedingungen der Baustelle unter Verwendung eines Beschickers eingebaut werden.
Zusätzliche Angaben im Eignungsnachweis beim Einsatz von TA-Asphalt
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 33
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Im Eignungsnachweis sind beim Einsatz von TA-Asphalt zusätzlich zu den Angaben nach den ZTV Asphalt-StB 07/13 folgende Ergänzungen im Abschnitt 2.3.2 a) zu fordern:
- Angabe zum Verfahren der Temperaturabsenkung (hier sind folgende Unterscheidungen vorgesehen: Schaumbitumen oder gebrauchsfertig viskositätsverändertes Bitumen (TL V Bit-StB) oder Zugabe organisch oder Zugabe mineralisch oder Zugabe oberflächenaktiv)
- Angabe zum Bitumenvolumen,
- Bindemittelart und –sorte des frisch zugegebenen Bitumens,
- Bindemittelart und –sorte des resultierenden Bindemittels,
- Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des resultierenden Bindemittels nach den TP Bitumen-StB 25, Teil 3,
- bei Verwendung von Polymermodifiziertem Bitumen 65/105-70 A und 45/80-65 A: Äqui Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° und Erweichungspunkt Ring und Kugel aus der Erstprüfung,
- bei Verwendung eines gebrauchsfertig Viskositätsveränderten Bitumens: Art und Sorte, Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des rückgewonnenen Bindemittels aus der Erstprüfung,
- bei Verwendung von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen: Hersteller, Typ, Produktbezeichnung, Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt sowie Äqui- Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel in ° des rückgewonnenen Bindemittels aus der Erstprüfung,
- bei Verwendung von oberflächenaktiven Zusätzen zur Temperaturabsenkung: Hersteller, Produktbezeichnung, Menge in M.-% bezogen auf den Bindemittelgehalt,
- bei Mitverwendung von Asphaltgranulat: Äqui-Schermodultemperatur T(G* = 15 kPa) in °C und zugehöriger Phasenwinkel des rückgewonnenen Bindemittels aus den Asphaltgranulaten
Temperaturgrenzwerte und Transport von TA-Asphaltmischgut Ergänzend zu den ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 2.3.4 sind folgende Anforderungen zu erfüllen.
Die Tabelle 5 der ZTV Asphalt-StB 07/13 entfällt und wird wie folgt ersetzt:
Der Transport erfolgt in thermoisolierten Transportmulden (mit Thermoisolierung der Stirn- und Seitenflächen sowie des Muldenbodens bei einem Wärmedurchgangswiderstand R ≥ 1,65 m²K/W bei 20°C) mit einer Abdeckvorrichtung oder in geschlossenen Thermobehältern. Gussasphalt ist in fahrbaren Rührwerkskesseln ständig zu rühren. Es sind nur Rührwerkskessel mit einem fernbedienbaren Auslass zu verwenden.
Die Temperatur des Asphaltmischgutes muss folgende Grenzwerte einhalten:
- Asphaltmischgut für Asphalttragschichten, Asphalttragdeckschichten und
- Asphaltbinderschichten und Asphaltausgleichsschichten: 130 °C bis 150 °C
- Asphaltmischgut für Asphaltdeckschichten und Asphaltzwischenschichten aus
- Walzasphalt: 140 °C bis 155 °C (bei Schichtdicken < 3,0 cm bis 165 °C, ausgenommen Kompakte Asphaltbefestigungen)
- Gussasphalt: 200 °C bis 230 °C.
Beim Walzasphalt gilt die Temperaturspanne beim Abkippen vom LKW in den Kübel des Straßenfertigers bzw. des Beschickers. Beim Gussasphalt gilt die Temperaturspanne beim Verlassen des Rührwerkskessels.
Bei der Herstellung des Asphaltmischgutes für Walzasphalte dürfen die oberen Grenzwerte um bis zu 5 K überschritten werden, um ggf. auftretende Temperaturverluste bis zum Einbau zu berücksichtigen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 34
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Grenzwerte und Toleranzen Asphaltmischgut Beim Einsatz von TA-Asphalt wird der Abschnitt 4.1 der ZTV Asphalt-StB 07/13 wie folgt ergänzt:
Die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels darf die in der nachfolgenden Tabelle 16a angegebenen unteren Grenzwerte nicht unterschreiten und die oberen Grenzwerte nicht überschreiten.
Tabelle 16a: Grenzwerte für Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15kPa) bei 1,59 Hz des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels
| Straßenbaubitumen | Polymermodifiziertes Bitumen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Sorte | Unterer Grenzwert in °C | Unterer Grenzwert in °C | Sorte | Unterer Grenzwert in °C | Unterer Grenzwert in °C |
| 70/100 | 43 | 59 | 45/80-50 A | 44 | 64 |
| 50/70 | 46 | 62 | 25/55-55 A | 48 | 70 |
| 30/45 | 52 | 68 | 10/40-65 A | 56 | 76 |
| 20/30 | 55 | 71 | 45/80-65 A | 48 | 66 |
| 65/105-70 A | 43 | 61 |
Diese Grenzwerte gelten sowohl für die sortenreine Verwendung von Straßenbaubitumen oder Polymermodifizierten Bitumen nach den TL Bitumen-StB als auch bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel nicht maßgeblich. Eine Unter- oder Überschreitung der Grenzwerte nach Tabelle 16a stellt keinen Mangel dar, wenn die in der nachfolgenden Tabelle 16b aufgeführten Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel eingehalten werden.
Die Tabelle 16 der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird durch folgende Tabelle 16b ersetzt:
Tabelle 16b: Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels
| Straßenbaubitumen | Polymermodifiziertes Bitumen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Sorte | Unterer Grenzwert in °C | Unterer Grenzwert in °C | Sorte | Unterer Grenzwert in °C | Unterer Grenzwert in °C |
| 70/100 | 43 | 59 | 45/80-50 A | 48 | 66 |
| 50/70 | 46 | 62 | 25/55-55 A | 53 | 71 |
| 30/45 | 52 | 68 | 10/40-65 A | 63 | 81 |
| 20/30 | 55 | 71 | 45/80-65 A | *) | |
| 65/105-70 A | *) |
*) bezogen auf den Wert des Eignungsnachweises ± 8 K
Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder bei Verwendung von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen darf die Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) des rückgewonnenen Bindemittels die im Eignungsnachweis angegebene Äqui-Schermodultemperatur T(G*=15 kPa) um nicht mehr als 8 K über- oder unterschreiten.
Bei Verwendung von Bitumen nach den TL VBit-StB oder von viskositätsverändernden, organischen Zusätzen werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen Bindemittels gestellt.
Begleitende Messungen und Dokumentation während des Einbaus
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 35
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Beim Einbau von TA-Asphalt sind während des gesamten Einbauzeitraums durch den Auftragnehmer folgende Messungen durchzuführen und zu dokumentieren:
- Wetter (mindestens stündlich)
- Lufttemperatur (Messung in 2 Metern Höhe und Temperatur der Unterlage); mindestens
- stündlich
- Windgeschwindigkeit und -richtung (mindestens stündlich oder kontinuierlich)
- Relative Luftfeuchte (mindestens stündlich oder kontinuierlich)
- Temperatur des angelieferten Asphaltmischguts bei jedem Entladevorgang im Beschicker-
- und Fertigerkübel.
- Zunahme der Verdichtung von Beginn bis zum Ende des Asphalteinbaus mittels Aufsetz-
- Sonde (Elektromagnetische Messung (PQI Sonde) oder Radioaktive Messung (Isotopensonde))
- Dokumentation der aufgebrachten Bitumenemulsion unmittelbar vor der Überbauung (Art und Ansprühmenge der eingesetzten Bitumenemulsion, angesprühte Unterlage je Einbaubahn, Lage der Einbaubahn, Station, Datum/Uhrzeit und Foto)
- Alternativ kann zur Beurteilung und Dokumentation einer homogenen Verdichtung der Einsatz von Systemen zur flächendeckenden dynamischen Verdichtungskontrolle von Asphalt (FDVK) erfolgen.
- Messung der Entwicklung der Oberflächentemperatur der eingebauten Schicht. Dies erfolgt unter Einsatz von Systemen zur kontinuierlichen Temperaturmessung auf Basis von Infrarotmessungen zur Erfassung des Temperaturprofils über die gesamte Einbaubreitedirekt hinter der Einbaubohle mit einem Messabstand von ≤ 25 cm (zwischen den Messpunkten einer Messlinie) und ≤ 25 cm zwischen den Messlinien erfolgen.
Die Ergebnisse dieser Messungen während des Einbaus sind dem Aufraggeber unverzüglich nach dem Asphalteinbau zu übergeben.
Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel:
Schichten ohne Bindemittel: Für die Baustoffgemische ist die Aufnahme in die Liste der güteüberwachten, in Thüringen beurteilten Hersteller von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßen- und Ingenieurbau geregelt. Baustoffgemische, welche nicht in der o.g. Liste enthalten sind, sind im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung nicht einzusetzen.
Für Baumaßnahmen innerorts gilt: Sofern Muschelkalk als Baustoffgemisch im Rahmen der ZTV SoB-StB eingesetzt werden soll, so gilt im Anlieferungszustand für den Gehalt an Feinanteilen die Kategorie UF 3. Im eingebauten Zustand darf der Feinanteil < 0,063 mm nicht mehr als 5 M.-% betragen.
Gesteinskörnungen: Für Gesteinskörnungen ist vom Auftragnehmer (AN) vor Beginn der Baumaßnahme die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck nachzuweisen. Die relevanten Prüfungen für den entsprechenden Verwendungszweck sind in den TL Gestein-StB und den Einführungsschreiben des TMIL zu entnehmen. Während der Ausführung ist dem Auftraggeber (AG) nachzuweisen, dass die eingesetzten Gesteinskörnungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Sofern sich die Hersteller von Gesteinskörnungen der freiwilligen Güteüberwachung unterziehen und die Aufnahme in die o.g. Liste auf freiwilliger Basis beantragen, so entfällt der vorangegangene Absatz. Dann gilt die Vorlage des aktuellen Listenauszugs des TLBV. Die Eignung der Gesteinskörnung ist somit für den entsprechenden Verwendungszweck nachgewiesen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 36
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB)
Der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) liefert einen Beitrag zur Förderung des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft. Entsprechend den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sind MEB bei entsprechender Eignung zu bevorzugen. Dabei sollten insbesondere MEB mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen bzw. geringeren Materialqualitäten berücksichtigt werden, sofern deren Materialklasse für die vorgesehene Einbauweise zulässig ist. Die Abwägung bei der Auswahl eines zur Verwendung vorgesehenen Baustoffes hat unter Beachtung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, eines fairen Wettbewerbes sowie unter der Voraussetzung, dass keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen, zu erfolgen. Entscheidungen, die eine Verwendung von MEB ausschließen, sind vom AN zu begründen. Die Begründung ist formlos im Rahmen des Eignungsnachweises gemäß ZTV SoB-StB vorzulegen. Werden mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) verwendet, sind hierfür die Anforderungen der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV - Ersatzbaustoffverordnung)“ kurz EBV zu erfüllen.
Unabhängig davon ist die bautechnische Eignung der im Angebot zur Verwendung vorgesehenen MEB auf Grundlage des straßenbautechnischen Regelwerkes unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben für Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel nachzuweisen (Listenführung) und bei der Kalkulation und Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Einbaubeschränkungen nach § 20 EBV - Mindesteinbaumengen
Es gelten nach § 20 der EBV folgende Mindesteinbaumengen für bestimmte MEB:
Mindesteinbaumenge 50 m³: • Braunkohlenflugasche – BFA • Steinkohlenkesselasche – SKA • Steinkohlenflugasche – SFA • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1 – HMVA-1 • Stahlwerksschlacke der Klasse 1 – SWS-1 • Hochofenstückschlacke der Klasse 2 – HOS-2 • Gießereirestsand – GRS • Gießerei-Kupolofenschlacke – GKOS
Mindesteinbaumenge 250 m³: • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2 – HMVA-2 • Stahlwerksschlacke der Klasse 2 – SWS-2
Für Kupferhüttenmaterial der Klassen 1 und 2 (CUM-1 und CUM-2) gibt es ebenfalls Mindesteinbaumengen. Ein Einbau von Kupferschlacke, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung stammt, ist im Thüringer Bundesfern- und Landesstraßenbau nicht zulässig.
Sind diese MEB Teil eines Gemisches, ist für jeden MEB die jeweilige Mindesteinbaumenge einzuhalten.
Einbaubeschränkungen nach § 19 EBV - Schutzgebiete
Der Einbau von MEB und ihrer Gemische (§19 EBV) ist in Wasserschutzgebieten der Zone I und in Heilquellenschutzgebieten der Zone I unzulässig.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 37
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
In Wasserschutzgebieten der Zone II und in Heilquellenschutzgebieten der Zone II dürfen nur folgende MEB in technische Bauwerke eingebaut werden:
• Bodenmaterial/Baggergut der Klasse 0 – BM/BG-0 • Gleisschotter der Klasse 0 – GS-0 • Schmelzkammergranulat – SKG
Anzeigepflichten gemäß § 22 EBV - Voranzeige
Für die folgenden MEB bestehen gemäß § 22 Absatz 1 bis 4 EBV Anzeigepflichten.
• Baggergut der Klasse F3 – BG-F3 • Bodenmaterial der Klasse F3 – BM-F3 • Recycling-Baustoff der Klasse 3 – RC-3 • Braunkohlenflugasche – BFA • Steinkohlenkesselasche – SKA • Steinkohlenflugasche – SFA • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 1 – HMVA-1 • Hausmüllverbrennungsasche der Klasse 2 – HMVA-2 • Stahlwerksschlacke der Klasse 1 – SWS-1 • Stahlwerksschlacke der Klasse 2 –SWS-2 • Hochofenstückschlacke der Klasse 2 – HOS-2 • Gießereirestsand – GRS • Gießerei-Kupolofenschlacke – GKOS
Kupferhüttenmaterial der Klassen 1 und 2 (CUM-1 und CUM-2) ist ebenfalls anzeigepflichtig. Ein Einbau von Kupferschlacke, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung stammt, ist im Thüringer Bundesfern- und Landesstraßenbau nicht zulässig.
Eine Voranzeige hat bei der zuständigen Behörde vier Wochen vor Einbau in schriftlicher oder elektronischer Form durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Anzeige erfolgt im Umfang des § 22, Abs. 3 bzw. Anlage 8 EBV für o. g. MEB oder ihrer Gemische ab einem Einbauvolumen von 250 m³.
Erfolgt der Einbau von MEB in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, ist die Verwendung von MEB (ausgenommen BM/BG-0, GS-0 und SKG) unabhängig vom Einbauvolumen der zuständigen Behörde vier Wochen vor Einbau schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Eine ggf. abweichende Entscheidung der zuständigen Behörde nach Paragraphen §§ 51 bis 53 Wasserhaushaltsgesetz zum Einbau von MEB in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ist dem Auftraggeber vor dem Einbau elektronisch zu übergeben.
Erfolgt die Anzeige des vorgesehenen Einbaus von MEB nach § 22 EBV bei der zuständigen Behörde, ist diese dem Auftraggeber zeitgleich elektronisch zu übermitteln.
Anzeigepflichten gemäß § 22 EBV - Abschlussanzeige
Für die vorangezeigten MEB ist eine Abschlussanzeige nach Anlage 8 der EBV zu erstellen. Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme sind anhand der zusammengefassten Lieferscheine (§ 25 Absatz 1 EBV) die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten MEB durch den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Dem Auftraggeber ist eine vom Auftragnehmer unterzeichnete Kopie der an die zuständige Behörde übermittelten Abschlussanzeige in elektronischer Form zu übermitteln.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 38
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Dokumentation des Einbaus von MEB
Die Dokumentation des Einbaus von MEB ist für Baumaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung für alle verwendeten MEB, unabhängig von deren Materialwerten, ab der ersten Einbautonne zu erstellen.
Für anzeigepflichtige MEB wird die Verpflichtung zur Erstellung eines Deckblattes (§ 25 Absatz 3 EBV) durch die Dokumentation der Vor- und Abschlussanzeige ersetzt.
Bei nicht anzeigepflichtigen MEB sind die im Rahmen der Baumaßnahme erhaltenen Lieferscheine zusammenzuführen und mit einem Deckblatt gemäß Anlage 8 EBV zu versehen.
Die Dokumentation ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer unverzüglich in elektronischer Form dem Auftraggeber zu übermitteln.
Verwendung von Asphaltgranulat in Asphalttragschichten
Für die Herstellung von Asphalttragschichtmischgut (bis Bk10) kann in Abweichung zu den TL Asphalt- StB und ZTV Asphalt-StB bei der Verwendung von Asphaltgranulat auch ein Straßenbaubitumen 160/220 eingesetzt werden. Es darf jedoch nur ein Bitumen verwendet werden, dass höchstens zwei Sorten weicher als das geforderte Bitumen ist. Der in der Erstprüfung angegebene resultierende Erweichungspunkt Ring und Kugel (T ) muss innerhalb der Sortenspanne des ausgeschriebenen (geforderten) R&Bmix Straßenbaubitumens liegen. Ein weicheres Straßenbaubitumen als 160/220 darf nicht verwendet werden.
Affinität und Einsatz von Kalkhydrat
Regelungen für Walzasphaltdeck- und -binderschichten
Asphaltmischgut für Walzasphaltdeck- und -binderschichten muss unter Zugabe von Kalkhydrat oder Mischfüller (adhäsionsverbessernde Füller) hergestellt werden.
Bezogen auf das Gesteinskörnungsgemisch ist mindestens 1,0 M.-% Calciumhydroxid zuzugeben. Dabei ist Kalkhydrat EN 459-1 CL 90-S oder CL 80-S bzw. Mischfüller gem. EN 13043/TL Gestein-StB, Tabelle 31 zu verwenden. Es ist der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt (verfügbare Kalk) nach TP Gestein-StB, Teil 3.9 des zugesetzten Kalkhydrat bzw. Mischfüllers zu berücksichtigen. Der zugegebene Anteil an Kalkhydrat bzw. Mischfüller, der Calciumhydroxidgehalt (Ca(OH)2 verfügbar) sowie die im Rahmen der Erstellung der Erstprüfung ermittelte Wiederfindung des Calciumhydroxidgehaltes sind in der Erstprüfung anzugeben.
Im Rahmen der Erstprüfung ist das Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen nachzuweisen. Grundlage für die Prüfung ist die TP Asphalt-StB, Teil 11, jedoch ist bei Verwendung von Kalkhydrat bzw. adhäsionsverbesserndem Füller bei Anwendung des Prüfverfahrens insbesondere die veränderte Vorbereitung der Proben (Beaufschlagung der zu prüfenden Gesteinskörnungen mit Kalkhydrat/adhäsionsverbesserndem Mischfüller) zu beachten. Diesbezüglich ist der Baubeschreibung als Anlage die Arbeitsanweisung, „Probenvorbereitung zur Durchführung von Prüfung des Haftverhaltens zwischen Gestein, Bitumen und adhäsionsverbesserten Füllern auf Grundlage der TP Asphalt-StB Teil 11“ beigefügt. Es muss ein Umhüllungsgrad von mind. 60% nach 24 h Rolldauer nachgewiesen werden. Der ermittelte Wert ist in der Erstprüfung anzugeben.
Asphaltmischgut für Deckschichten aus Asphaltbeton AC 11 DS, AC 8 DS, AC 11 DN, AC 8 DN sowie Splittmastixasphalt SMA 11 S, SMA 8 S, SMA 8 N müssen mind. 50% Kalkstein- oder Dolomitfüller
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 39
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
(mindestens der Kategorie CC80) im Anteil < 0,063 mm enthalten (gilt für alle Belastungsklassen). In der Kontrollprüfung muss mindestens 40% Gesamtkalkgehalt (Summe Calciumcarbonat- und Magnesiumcarbonatgehalt) im Anteil < 0,063 mm, ermittelt durch komplexometrische Titration gem. TP Gestein 3.8.3, nachgewiesen werden.
Regelung für Walzasphalttragschichten
Für Asphaltmischgut für Walzasphalttragschichten muss im Rahmen der Erstprüfung ein Umhüllungsgrad von mind. 60% nach 24 h Rolldauer gem. TP Asphalt, Teil 11 (Flaschenrollmethode) nachgewiesen werden. Wird im Rahmen der Kontrollprüfung eine Prüfung nach TP Asphalt, Teil 11 durchgeführt, so muss ein Sollwert von mind. 60% Umhüllungsgrad nach 24 h Rolldauer nachgewiesen werden. Gegebenenfalls sind vom Mischguthersteller ein haftverbessertes Bindemittel oder ein chemischer Haftverbesserer zu verwenden, um eine ausreichende Affinität zwischen den verwendeten Gesteinskörnungen und dem Bindemittel zu erreichen.
Bewertung der Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber
Aufhellung:
Unterschreitung des Anteils der hellen groben Gesteinskörnung ist ein Mangel; Abzug nach Formel in DA 07/11-33/4 kann vereinbart werden (alternativ: Messung).
elastische Rückstellung
Unterschreitung 40 % und/oder 10 cm (10/40-65 A, 25/55-55, 45/80-50, 40/100-65 A) Fadenlänge ist ein Mangel bzgl. der vertraglich vereinbarten Bindemittelsorte.
Kalksteinmehl:
Bei Unterschreitung vertragliche Konsequenzen, z.B. Minderung, Verlängerung der Frist für Mängelansprüche etc. möglich.
3.6 Abfälle
Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der geltenden Gesetze, zugehörigen Verordnungen sowie einschlägiger umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen zu erfolgen.
Sofern der AN nicht selbst die Anforderungen für die in den weiteren besonderen Vertragsbedingungen geforderten abfalltechnischen Tätigkeiten erfüllt, hat er für die entsprechenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (einschließlich eventueller Lagerung) ausschließlich Entsorgungsbetriebe zu beauftragen.
Verlangt ein vom AN vorgesehener Entsorger/Transporteur zusätzliche bzw. weitere Deklarationen bzw. Analysen des Abfalls so hat der AN dies dem AG rechtzeitig - mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, bei der der Abfall anfällt - anzuzeigen. Für die analytische Untersuchung beauftragt der AN die vom AG bestimmte Institution (z. B. Prüfstelle, Labor, Ingenieurbüro etc.) und trägt die anfallenden Kosten.
Probenahmen dürfen nur in Abstimmung mit dem AG und in dessen Beisein erfolgen.
Werden bei der Bauausführung Abfälle oder Ausbaustoffe angetroffen, deren Abfalleigenschaften von den Angaben im Bauvertrag abweichen, so hat der AN den AG unverzüglich von diesem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Erforderliche Deklarationsanalysen einschließlich Probenahmen werden vom AG veranlasst. Bis zur Probenahme am unberührten Material sind die Arbeiten zur Aufnahme dieses Materials zu unterbrechen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 40
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Nicht gefährliche Abfälle Es ist ein Nachweis der durchgeführten Entsorgung mit Hilfe des Formblattes „Abfallliste“ (Anlage 3 der DA Nachweisführung) zu erbringen. Darin bestätigt der AN durch Unterschrift die Richtigkeit der dort gemachten Angaben zum Transport und der Entsorgungsbetrieb durch Unterschrift die Annahme des Abfalls. Auf besondere Anforderung des AG sind jederzeit die entsprechenden Wiegescheine einschließlich der entsprechenden Zusammenstellung vorzulegen. Wenn Wiegescheine vorgelegt werden sollen, müssen diese mindestens den Namen und die Anschrift des Entsorgungsbetriebes sowie das Datum und die Uhrzeit der Wägungen enthalten.
Für „nicht gefährliche“ Abfälle aus Straßenbaumaßnahmen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG zum Transport der Abfälle nicht erforderlich. Es reicht eine Anzeige nach § 53 KrWG.
Fällt bei der Baumaßnahme nicht aufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut (BM/BG) im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, kurz EBV) an und erfolgt ein Inverkehrbringen dieses Materials, ist vom Auftragnehmer hierfür gemäß § 25 EBV ein Lieferschein nach dem Muster der Anlage 7 der EBV auszustellen. Der Lieferschein ist dann nicht erforderlich, wenn die abzugebende Menge 200 t unterschreitet und es sich um Bodenmaterial/Baggergut der Klassen 0, 0* bzw. F0* handelt. Der Lieferschein ist dem Auftraggeber als Durchschrift oder Kopie fortlaufend in elektronischer Form zu übermitteln.
Gefährliche Abfälle Der Transport von gefährlichen Abfällen bedarf einer Erlaubnis nach § 54 KrWG. Besitzt der Beförderer ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, reicht eine Anzeige nach § 53 KrWG aus. Die Anzeige bzw. Beförderungserlaubnis ist zum vom AG vorbestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Vor Baubeginn benennt der AN schriftlich dem AG die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Person und dessen Vertreter.
Der AN hat dem AG bzw. dessen Bevollmächtigten spätestens 7 Werktage vor Leistungsbeginn die genaue zeitliche Abfolge der Ausbauarbeiten sowie die Menge der anfallenden gefährlichen Abfälle schriftlich anzumelden. Die Folgen unvollständiger bzw. verspäteter Angaben gehen zu Lasten des AN.
Der AN bzw. die von ihm benannte verantwortliche Person hat sicher zu stellen, dass der gesamte elektronische Schriftverkehr (Entsorgungsnachweis, Begleitscheine etc.) im elektronischen Postfach des Bevollmächtigten des AG abgelegt wird.
Ergänzende Untersuchungen (Haufwerksuntersuchungen, verdichtende Untersuchungen) Sind für ergänzende Untersuchungen Haufwerksbeprobungen erforderlich, erfolgt die Herstellung der Haufwerke durch den AN auf gesonderte Anweisung des AG und in dessen Anwesenheit. Die vom AN bereitzustellenden Zwischenlager sind so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Nachweisverfahren beim Ausbau und der Entsorgung von gefährlichen Abfällen:
Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen.
Die Straßenbauverwaltung als AG ist der Abfallerzeuger und führt den Entsorgungsnachweis (Vorabnachweis).
Der Entsorgungsnachweis wird vom AG bzw. dessen Bevollmächtigten mit dem vom AN verbindlich benannten Entsorger geführt.
Die Fristen gemäß Nachweisverordnung sind einzuhalten. Die Folgen unvollständiger bzw. verspäteter Angaben gehen zu Lasten des AN.
Folgender Ablauf ist im Grundverfahren vorgesehen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 41
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
a) Der AN liefert dem AG die notwendigen Daten des Entsorgers. b) Der AG erstellt mit diesen Daten den Entsorgungsnachweis gem. eANV und verschickt diesen elektronisch an den Entsorger. c) Der Entsorger prüft die Daten, signiert die Annahmeerklärung (AE) und schickt diese elektronisch an die zuständige Entsorgerbehörde (in Thüringen: TLVwA) weiter. d) Die Entsorgerbehörde muss dem Abfallerzeuger (AG) den Eingang der Nachweiserklärungen innerhalb von 12 Tagen bestätigen, sofern sie die Zulässigkeit des beabsichtigten Entsorgungspfades nicht innerhalb dieser Frist bestätigt. Die Entsorgerbehörde muss innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit des beabsichtigten Entsorgungspfades entscheiden. Die Frist kann durch Aufforderung zur Ergänzung der Nachweiserklärungen bzw. zur Vorlegung weiterer Unterlagen unterbrochen werden. Die Entsorgerbehörde erteilt eine Entsorgungsnachweisnummer und versendet den Entsorgungsnachweis mit Behördlicher Bestätigung (BB) an den AG und den Entsorger.
Erst nach Behördlicher Bestätigung kann die tatsächliche Entsorgung erfolgen.
Falls der verbindlich benannte Entsorgungsbetrieb im Besitz einer behördlichen Bestätigung zur Teilnahme am privilegierten Verfahren ist, entfällt die behördliche Bestätigung zur vorgesehenen Entsorgung (Ablauf im Grundverfahren, Schritt d).
Führen der Verbleibnachweise (Begleitscheine):
Es besteht die Pflicht zur elektronischen Signatur für alle Beteiligten. Nach Maßgabe der für sie bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen der Begleitscheine hat die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Person des AG (Bevollmächtigter) als Abfallerzeuger spätestens bei Übergabe, der Beförderer spätestens bei Übernahme sowie der Abfallentsorger spätestens bei Annahme der Abfälle die Begleitscheine auszufüllen und elektronisch (mit Signierkarte und Kartenlesegerät) zu signieren. Die Reihenfolge der Unterschriftsleistungen ist zwingend vorgeschrieben und einzuhalten. Die Zustimmung des Abfallerzeugers zur elektronischen Signatur des Beförderers an anderer Stelle als am Ort der Übergabe ist gem. § 19 (2) NachwV schriftlich und vor Durchführung der Beförderung zu erteilen.
Vor Übergabe der Abfälle signiert der Bevollmächtigte des AG. Je Begleitschein werden zwei Ausdrucke zur Quittierung der Übernahme erstellt und zur Baustelle gebracht, sofern der AN nicht vor Ort elektronisch signieren kann. Bei Übernahme der Abfälle signiert der Abfallbeförderer (der LKW-Fahrer). Das kann zunächst handschriftlich erfolgen, der Name muss lesbar dazugesetzt werden. Der Erzeuger und der Beförderer erhalten jeweils eine der beiden (hand)signierten Ausdrucke des Begleitscheins.
Der Entsorgungsnachweis ist in Kopie, der Begleitschein als Ausdruck des im eANV erstellten Begleitscheins mit den Unterschriften des Erzeugers und des Beförderers in jedem Fahrzeug des Beförderers mitzuführen.
Alle Unterlagen im Rahmen der Nachweisverfahren sind dem AG bzw. dessen Bevollmächtigtem unaufgefordert im unmittelbaren Anschluss an die Entsorgungsmaßnahme, spätestens jedoch 3 Tage danach, zu übergeben.
3.7 Winterbau
Bei Arbeitsunterbrechungen, insbesondere bei Eintritt winterlicher Witterungsverhältnisse, sind die Bauarbeiten so zu unterbrechen bzw. abzusichern, dass keine Verkehrsgefährdungen oder - behinderungen entstehen.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 42
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Die Arbeiten sind in diesem Zusammenhang in einem verkehrssicheren und bauzustandsgerechten Zustand zu hinterlassen. Offene Bauzustände sind entsprechend zu sichern und zu schützen.
Winterbau ist zulässig, soweit die Ausführung unter Beachtung der jeweils geltenden technischen Regelwerke möglich ist.
3.8 Beweissicherung
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden keine gesonderten Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Im Zuge der Bauausführung ist eine Beweissicherung insbesondere im Bereich der Umleitungsstrecken sowie im Bereich unmittelbar angrenzender baulicher Anlagen, Einfriedungen und der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz erforderlich. Die Beweissicherung ist im Rahmen der vorbereitenden Leistungen der Baumaßnahme berücksichtigt.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der im Baustellenbereich gelegenen sowie der für die Bauausführung und den Baustellenverkehr genutzten Wege, Zufahrten und sonstigen potenziell beeinträchtigten Anlagen in einer gemeinsamen Begehung mit dem Auftraggeber bzw. den jeweiligen Baulastträgern oder Eigentümern festzustellen und zu dokumentieren. Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Beteiligten zu bestätigen ist.
Ergänzend ist vor Baubeginn eine Fotodokumentation des Bestandszustandes anzufertigen. Diese ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die betroffenen Wege, Zufahrten und Anlagen in dem Zustand zurückzugeben, der in der Bestandsaufnahme dokumentiert wurde, soweit durch die Bauausführung keine vertraglich geregelten Änderungen eingetreten sind. Die Rückgabe ist entsprechend zu protokollieren und durch die Beteiligten zu bestätigen.
Die Beweissicherung sowie die Dokumentation der Rückgabe sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat sämtliche Sicherungsmaßnahmen während der Bauausführung sowie bei Arbeitsunterbrechungen und nach Abschluss von Teilleistungen entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Er ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle verantwortlich und haftet für Schäden, die auf eine unzureichende Sicherung zurückzuführen sind.
Die Baustelle sowie angrenzende Bereiche sind während der gesamten Bauzeit gegen Gefahren für Dritte sowie gegen unbefugtes Betreten zu sichern. In Gefahrenbereichen sind geeignete Schutz- und Absturzsicherungen vorzusehen und vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat alle zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung einzuhalten. Die hieraus resultierenden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung.
Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist so vorzunehmen, dass eine Gefährdung von Boden und Gewässern ausgeschlossen wird. Erforderliche Lager- und Sicherungseinrichtungen sind entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen auszuführen und zu betreiben. Bei Austritt wassergefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unverzüglich einzuleiten sowie die zuständigen Behörden zu informieren.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 43
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Verunreinigtes Erdreich ist fachgerecht zu behandeln und entsprechend den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften zu entsorgen.
Zur Verkehrsfreigabe hat der Auftragnehmer die erforderlichen Nachweise zur Sicherstellung der Anfangsgriffigkeit von Walzasphaltdeckschichten im Rahmen der Eigenüberwachung vorzulegen, sofern solche Leistungen Bestandteil der Maßnahme sind.
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)
Entfällt.
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend den geltenden Regelungen der VOB sowie den „Richtlinien für das Abwickeln der Verträge für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ sowie den ergänzenden Abrechnungsregelungen für Straßen- und Ingenieurbau.
Sämtliche Leistungen sind durch prüfbare Aufmaße mit den zugehörigen Mengenermittlungen nachzuweisen. Die Aufmaße sind so zu erstellen, dass Lage und Umfang der erbrachten Leistungen eindeutig nachvollziehbar sind und in Bezug zur örtlichen Gegebenheit (z. B. Achse, Stationierung oder Bezugspunkt) stehen.
Aufmaße sind grundsätzlich gemeinsam durch Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. deren Beauftragte vor Ort aufzunehmen und zu bestätigen.
Die vom Auftragnehmer erstellte Abrechnungsdokumentation ist so aufzubereiten, dass die erbrachten Leistungen eindeutig und prüfbar dargestellt sind. Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Einzelmaßnahme.
Alle für die Vermessung, Mengenermittlung und Abrechnung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
3.12 Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang von Prüfungen und Nachweisen richten sich nach dem geltenden Regelwerk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.
Erstprüfungen Erstprüfungen sind Bestandteil des Eignungsnachweises. Der AN hat für alle einzubauenden Stoffe die Eignung für den vorgesehenen Zweck entsprechend der geltenden Regelwerke nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist dem AG mindestens 14 Tage vor Einbau zur Bestätigung vorzulegen.
Eigenüberwachungsprüfungen Die Eigenüberwachung liegt in der Verantwortung des AN. Die erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen sind so zu dokumentieren, dass sie dem AG auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen liegen in der Verantwortung des AG. Bei Prüfungen und Probenahmen im Rahmen von Kontrollprüfungen wird dem AN die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben.
Kontrollprüfung der Griffigkeit:
Die Prüfung der fertigen Asphaltdeckschicht erfolgt für die Abnahme 4 bis 8 Wochen nach Verkehrsfreigabe. Sofern dieser Zeitraum in die Monate Oktober bis April fällt bzw. wenn die
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 44
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Witterungsverhältnisse eine regelkonforme Messung im genannten Zeitraum nicht zulassen, ist die Messung im Monat Mai durchzuführen.
Sie erfolgt mit dem Seitenkraftmessverfahren (SKM). Auf eine Messung mit SKM kann verzichtet werden, wenn bei der Prüfung der Griffigkeit nach den TP Griff-StB (SRT) folgende Richtwerte eingehalten werden:
- SRT-Wert [-] ≥ 60,
- Ausflusszeit [s ] ≤ 30.
Wenn der Messung mit SKM objektive Gründe, wie z.B.
- Baulänge < 1.000 m,
- Ortsdurchfahrten,
- ungünstige Linienführung,
- problematische Verkehrsverhältnisse,
- Kreisverkehre,
- Krümmen mit r < 35 m,
- Fahrstreifenbreite < 3 m entgegenstehen, die eine regelkonforme Messung absehbar verhindern bzw. diese erheblich erschweren, dann erfolgt die Kontrollprüfung der Griffigkeit nach den TP Griff-StB (SRT) mittels SRT und Ausflussmesser. Es gelten folgende Grenzwerte:
- SRT-Wert [-] ≥ 60,
- Ausflusszeit [s ] ≤ 30.
Wird die Griffigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme aus einem der oben genannten Gründen nach TP Griff- StB (SRT) gemessen, so erfolgt auch die Messung der Griffigkeit zum Ende der Frist für Mängelansprüche mittels SRT/AM. In diesem Fall gelten folgende Grenzwerte:
- SRT-Wert [-] ≥ 56,
- Ausflusszeit [s ] ≤ 30.
Besondere Anforderungen an den Nachweis und die Überwachung von Beton
Folgende Unterlagen sind dem AG zur Bestätigung der Betonrezepturen rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Betonierbeginn, zu übergeben:
- Eine Zuordnung der geplanten Rezepturen zu den jeweiligen OZ.
- Eine Liste mit Ansprechpartnern des Herstellers, der Eigenüberwachung, der Fremdüberwachung und des verantwortlichen Bauleiters.
- Ein baustellenbezogenes Sortenverzeichnis des Lieferwerkes und die Mischungsberechnungen der zu verwendenden Rezepturen. Sofern das Ersatzlieferwerk nicht über identische Rezepturen und Ausgangsstoffe verfügt, sind sämtliche Nachweise auch für das Ersatzlieferwerk zu erbringen.
- Einen mit dem Hersteller abgestimmten Prüfplan mit verbindlichen Abnahmekriterien für den Frischbeton (Konsistenz und LP-Gehalt).
- Einen gültigen Listenauszug des TLBV aller verwendeten Gesteinskörnungen
- Gültige Übereinstimmungszertifikate und Leistungsbeschreibungen der Zusatzmittel, der Zusatzstoffe und der Zemente.
- Übereinstimmungszertifikate der Mischanlagen.
- Aktuelle Ergebnisse der WPK, sofern diese noch nicht vorliegen vollständige Erstprüfungen jeder Rezeptur.
- Die bestätigte Anmeldung der ÜK2 Überwachung.
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 45
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Zusätzlich zu den geltenden Regelwerken wird für Kappenbeton gefordert:
-
Die erforderliche CDF-Prüfung im Rahmen der Erstprüfung für den Kappenbeton ist werksbezogen (Jeweils für das Hauptlieferwerk und das Ersatzlieferwerk) durchzuführen bzw. durch aktuelle Ergebnisse aus der laufenden WPK zu belegen.
-
Wird Luftporenbildner zusammen mit FM/BV eingesetzt, ist der erforderliche Wirksamkeitsnachweis (Ermittlung der Luftporenkennwerte am Festbeton nach DIN EN 480-11 (12-2005)) mit der gleichen Rezeptur zu erbringen die auch eingebaut werden soll. Die Prüfung darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der Wirksamkeitsnachweis mit einer Referenzmischung reicht hier nicht aus!
Fallen Zusatzkosten für Prüfungen oder Nachweise an, sind diese Nebenleistungen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Unterlagen sind vollständig und in Papierform einzureichen.
Hinweis: Um Verzögerungen aufgrund fehlender Nachweise zu vermeiden sollte der Hersteller rechtzeitig über die Anforderungen informiert werden, damit ggf. fehlende Prüfungen bestimmter Eigenschaften vom Hersteller des Betons durchgeführt und nachgewiesen werden können.
Frischbetonprüfungen
Entspricht der Frischbeton nicht den vereinbarten Abnahmekriterien (Konsistenz bzw. LP-Gehalt) ist das Fahrzeug zurückzuweisen. Eine Nachdosierung von FM / BV darf nur mit Zustimmung des BÜ und nur mit dem ursprünglich in dieser Rezeptur eingesetzten Zusatzmittel und nach einer vom Hersteller bestätigten Dosiertabelle erfolgen.
Bei der Lieferung von Kappenbeton sind bei jedem Fahrzeug vor dem Einbau der LP-Gehalt und die Konsistenz zu prüfen und zu dokumentieren. Im Fall einer Nachdosierung von FM / BV ist die Prüfung vor dem Einbau zu wiederholen. Werden die Abnahmekriterien nicht erreicht ist das Fahrzeug zurückzuweisen. Diese Prüfungen sind in den Betonierplan einzubeziehen und bei der Bestellung zu beachten, um Standzeiten vor der Entladung zu vermeiden.
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)
Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV) ist zu beachten. Bei Baustellen gemäß §2 Abs. 2 dieser Verordnung ist unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle, eine Vorankündigung der zuständigen Behörde zu übermitteln (siehe Sonstige Anlagen). Bei Baustellen nach §2, Abs. 3 ist zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen. Dem Auftragnehmer werden folgende Auftraggeberaufgaben gemäß Baustellenverordnung übertragen und entsprechend der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungspositionen abgerechnet.
(1)
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer für die in den Verdingungsunterlagen beschriebene Baumaßnahme und ggf. für folgende gleichzeitig laufende bzw. zeitweise sich überschneidende weitere Baumaßnahmen (Baustellen) mit folgenden vertraglich vereinbarten/ voraussichtlichen Ausführungszeiten übertragen:
(Bezeichnung der Baustelle, Ortsangabe, Ausführungszeit)
(2)
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 46
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Für folgende, weitere Baustellen, die sich örtlich und / oder zeitlich mit den unter (1) genannten Baustellen überschneiden, sind eigene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zuständig bzw. vorgesehen:
(Bezeichnung der Baustelle, Ortsangabe, Ausführungszeit, ggf. Name des AN, ggf. Name des Koordinators)
(3)
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne gemäß Vorgaben des Auftraggebers ausarbeiten zu lassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BaustellV) und aufeinander abstimmen. Prüfen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne und Kontrolle der Anpassung sowie Hinwirken auf die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne.
Wahrnehmen der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 Baustell-V entsprechend der „Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)“.
Kontrolle der Vorankündigung(en)
Gegebenenfalls Hinwirken auf das Einhalten der Baustellenordnung sowie des Baustelleneinrichtungsplanes der Baustellen unter (1) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
Berücksichtigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderer betrieblicher Tätigkeiten oder Einflüsse auf oder in der Nähe der Baustelle.
Kontrolle der Absicherung der Baustellen unter (1) mit dem Ziel der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen, Auswerten der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers.
Abstimmungen führen mit den unter (2) angegebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinatoren zu sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen aus örtlichen und/ oder zeitlichen Überschneidungen der Baustellen unter (1) und (2); Auswerten der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers.
Bei Bedarf: Anpassen und Fortschreiben der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV).
(4)
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind mit den Abnahmen der Baumaßnahmen unter (1) erfüllt.
(5)
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftraggeber Name und Anschrift des Koordinators und des Stellvertreters auf Vordruck des Auftraggebers zu benennen. (6)
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 47
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und ggf. anpassen
Die Erstellung und ggf. Anpassung des SiGe-Planes gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer übertragen.
Der SiGe-Plan ist in enger Abstimmung mit der vorgesehenen Baustelleneinrichtung und dem geplanten Bauablauf und unter Berücksichtigung der benannten Nachunternehmer aufzustellen. Technische Nebenangebote sind im Falle der Beauftragung entsprechend zu berücksichtigen.
Der SiGe-Plan beinhaltet
- die zu erwartenden Gefährdungen während der Bauausführung für die einzelnen Arbeiten in örtlicher und zeitlicher Hinsicht
- die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen
- die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und
- die abstimmende Koordination gegenüber anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen
Die Darstellung hat in übersichtlicher Form zu erfolgen. Hierzu liegen bei verschiedenen Stellen, z.B. den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, unverbindliche Musterpläne sowie Leitfäden zur Erstellung des SiGe-Planes vor. Derartige Muster sind jeweils konkret auf die Baumaßnahme abzustellen. Eine pauschale Übernahme bzw. die Verwendung von schematischen Pflichtheften und Aufstellung als SiGe-Plan genügen nicht.
Bei Veränderungen der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes müssen die daraus sich ergebenden Veränderungen im SiGe-Plan leicht nachvollziehbar sein.
Es empfiehlt sich, bei der Aufstellung des Baustelleneinrichtungsplanes und des Bauablaufplanes die Inhalte der SiGe-Planung bereits zu berücksichtigen.
Der SiGe-Plan besteht zumindest aus
- Deckblatt mit
- Bezeichnung der Baumaßnahme
- Name/Anschrift des Auftragnehmers
- Name/Anschrift/Tel.-Nr. des AN-Vertreters für die Leitung der Ausführung
- Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Koordinators nach BaustellV
- Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Vertreters des Koordinators nach BaustellV und
- Inhaltsangabe über die nachfolgenden Einzelteile
- Beschreibender Teil mit
- konkret auf die Baustelle bezogenen Organisationsregeln (erste Hilfe; Arbeitsplätze/ Verkehrs- und Fluchtwege/ Unterkünfte; persönliche Schutzausrüstung u. dgl.)
- Auflagen/ Gefährdungen aus der Umfeld-Situation und daraus sich ergebende Anweisungen an die Beschäftigten (Hochspannungsleitungen; Arbeiten neben öffentlichem Verkehr u. dgl.)
- Angaben zur Koordination Hauptunternehmer/ Nachunternehmer/ Unternehmer ohne Beschäftigte
- Angaben zur Koordination mit anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen
- Planteil
- entsprechend vorgenannter Beschreibung konkretisierte Musterpläne bzw. alternativ: im Sinne BaustellV ergänzter Baustelleneinrichtungsplan des Auftragnehmers und im Sinne BaustellV ergänzter Bauzeitenplan des Auftragnehmers.
- ggf. weitere Planunterlagen und Darstellungen
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 48
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
- Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
4.1.1 Unterlagen zur Ausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Baubeschreibung
- Netzkarte des Bearbeitungsgebietes
- Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke, soweit Bestandteil der Ausschreibung
4.1.2 Unterlagen zur Ausführung je Einzelauftrag
Für die Durchführung der jeweiligen Einzelmaßnahme werden dem Auftragnehmer zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- vorabgestimmte Verkehrsführungskonzepte einschließlich ggf. fortgeschriebener verkehrsrechtlicher Vorgaben
- einzelmaßnahmenspezifische Leistungsabrufe / Einzelaufträge
- vorliegende Umwelt- und Voruntersuchungsunterlagen
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
4.2.1 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
- eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
- Anlieferung von Hauptbaustoffen,
- Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen),
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
4.2.2 Ausführungs- und Nachweisunterlagen
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Erteilung des Einzelauftrages insbesondere folgende Unterlagen zu erstellen bzw. zu beschaffen:
- Mitteilung über die Bauleitung (entsprechend HVA B-StB) - nach Abforderung)
- Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunde (entsprechend HVA B-StB) - nach Abforderung)
- Verkehrsführungspläne, ggf. fortgeschrieben auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die jeweilige Einzelmaßnahme
- Beweissicherung / Dokumentationsaufnahmen je Einzelmaßnahme
- Bauzeiten- und Bauablaufplanung für die jeweilige Einzelmaßnahme
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 49
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
- Eignungsnachweise der verwendeten Baustoffe und Materialien
- Prüfkonzept der Eigenüberwachung einschließlich zugehöriger Nachweise je Einzelmaßnahme
- Dokumentation der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen vor Beginn der Demarkierungsarbeiten einschließlich geeigneter Erfassung (z. B. Aufmaß, Skizzen, Pläne) zur Sicherstellung der fachgerechten Wiederherstellung
- SiGe-Plan je Einzelmaßnahme
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden
5.1 Einrichtung und Sicherung der Baustelle
Fernmeldeanlagen / Telekommunikationsanlagen Der AN hat, auch wenn der Ausschreibungsplan keine Fernmeldeanlagen aufweist, vor Beginn der Arbeiten im Erdbereich bei der für das Leitungsnetz zuständigen Netzagentur der Deutschen Telekom AG festzustellen, ob und wo in der Nähe der Arbeitsstelle Fernmeldeanlagen liegen.
Verordnungen, Empfehlungen
ASR A5.2
Einführung des ARS Nr. 06/2021 „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (Ausgabe 2020) des BMVI vom 03.02.2021 durch das TMIL vom 09.03.2021 (Ausgabe 2020)
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) ARS 24/2021 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) mit Einführungsschreiben des TMIL vom 02.06.2022
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
DIN EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnbekleidung – Prüfverfahren und Anforderungen
ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, berichtigter Nachdruck 06/01
TL-Leitbaken 97 Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken
TL-Absperrschranken 97 Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken
TL-Absperrtafeln 97 Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln
TL-Aufstellvorrichtungen 97 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 50
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
TL-Leitelemente 97 Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente
Einführung des ARS 04/2023 – „Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen (TLP Sichtzeichen), Ausgabe 2023“vom BMDV am 27.02.2023 durch TMIL am 15.06.2023
TLP-Warnschwellen 2014 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen
TL-Leitkegel 94 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel
TL-Warnleuchten 90 Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten i.V.mit ARS 10/1998 – Ergänzungsprüfungen gemäß TL für Warnleuchten
Einführung ARS 23/2022 „Änderungen der Prüfungen im Bereich Arbeitsstellen“ des BMDV vom 14.12.2022 durch das TMIL am 18.01.2023
StVO Straßenverkehrs-Ordnung, mit Katalog der Verkehrszeichen, aktuelle Fassung
VwV-StVO-Allg. Verwaltungs-Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, aktuelle Fassung
StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, aktuelle Fassung
VbF – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
GefstoffV Gefahrstoff-Verordnung
GGVS Gefahrgutverordnung Straße
MVAS 99 Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
5.2 Fachbereich Straßenbautechnik / Qualitätssicherung
Gültige Regelwerke der FGSV (u.a.) für Bauverträge im Freistaat Thüringen 01/2026
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)
ZTV E-StB 17 (FGSV Nr. 599) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ARS 17/2017 vom 26.09.2017) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 28.06.2018
ZTV SoB-StB 20, (FGSV Nr. 698) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, (ARS 23/2020 vom 18.11.2020) In Verbindung mit Einführungsschreiben TMIL vom 16.06.2021
ZTV Ew-StB 25 (FGSV Nr. 598) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, (ARS /14/2025 vom26.06.2025) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMDI vom 29.09.2025
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 51
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
ZTV Asphalt-StB 07/13 (FGSV Nr. 799) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, (ARS 14/2013 vom 19.12.2013) einschl. ARS 08/2019 vom 18.06.2019 (Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen)
ZTV Beton-StB 07 (FGSV Nr. 899) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ARS 12/2008 vom 11.06.08) einschl.: ARS 6/2002 vom 26.06.02 (Bauweise Betondecke auf Schottertragschicht, es gelten nur die Anforderungen an den Deckenbeton) ARS 27/2012 vom 21.12.12 (Korrekturen) ARS 04/2013 vom 22.01.13 (Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge Alkali-Kieselsäure- Reaktion (AKR))
ZTV BEA-StB 09/13 (FGSV Nr. 798) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen (ARS 5/2014 vom 18.03.2014)
ZTV BEB-StB 15 (FGSV Nr. 898) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (ARS 07/2015 vom 17.04.15)
ZTV Pflaster-StB 20 (FGSV Nr. 699) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ARS 06/2020 vom 10.07.2020)
ZTV A-StB 12 (FGSV Nr. 976) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ARS 04/2012 vom 04.04.12)
ZTV Fug-StB 15 (FGSV Nr. 897/1) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen (ARS 11/2016 vom 11.04.16) und Anpassung der Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15), (ARS Nr. 11/2024 vom 03.04.2024)
ZTV-LW 16, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 675) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege
ZTV La-StB 18 (FGSV Nr. 224) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ARS 15/2019 vom 19.08.19)
ZTV Lsw 22 (FGSV Nr. 258) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ARS 22/2022 vom 02.11.22)
ZTV ING, (FGSV Nr. 782) Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Ingenieurbauwerke mit Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV- ING), Ausgabe 2025/02 (ARS 20/2025 vom 10.10.2025)
Rundverfügungen (RV), Ergänzende Festlegungen aus Dienstanweisungen (DA) des TLBV als Besondere Technische Vertragsbedingungen
Ergänzende Festlegungen aus DA 13/2017-33/3 zur Verwendung weicher Bindemittel in Asphalttragschichtmischgut
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 52
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
RV 16/02, Pflasterbauweise für Kreisverkehrsflächen
Ergänzende Festlegungen aus DA 01/07-3.3/1 zu Naturgestein für Trockenmauern, zur Böschungsabstützung, Hang- und Dammsicherung
Schließen von Rissen in Asphaltdeckschichten gem. DA 23/07-3.3/4
Ergänzende Festlegungen aus DA 01/2016-33/1 zur Bewertung des Schichtenverbundes im Straßenbau
Ergänzende Festlegungen aus DA 02/2016-33/2 zur Bemessung und Bewertung der Griffigkeit
Ergänzende Festlegungen aus DA 13/2016-33/4 zur Bewertung des Hohlraumgehaltes von Walzasphaltdeckschichten
Ergänzende Festlegungen zu Mischgutproduktion und -einbau auf Bundesfern- und Landesstraßen aus DA 13/09-33/8
Festlegungen zum Aufhellen von Asphaltdeckschichten gem. DA 07/2011-33/4
Ergänzende Festlegung des Frost-Tausalz-Widerstandes von Beton bei Fahrbahndecken und für Ingenieurbauwerke gem. DA 01/12-33/1
Regelungen zur Entnahme von Bohrkernen / Proben aus Verkehrsflächenbefestigungen in Asphaltbauweisen für Kontrollprüfungen gem. DA 14/2017-33/4
Ergänzende Festlegungen aus DA 21/12-33/6 zur Messung und Bewertung der Ebenheit von Schichten aus Asphalt
Erlasse des TMDI / TMIL / TMBLM / TMBLV
Erlass des TMIL zur Einführung des ARS 03/2022 vom 26.09.2024, Nachweis von Lösemitteln in Reparaturasphalt
Einführung des ARS 14/2013 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen durch das TMBLV vom 24.Oktober 2014
Erlass zur Einführung von Richtlinien für Straßen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien vom 28.01.2009
- TL Beton-StB 07, ZTV Beton-StB 07 (ARS 12/2008 vom 11.06.08, ARS 13/2008 vom 17.06.08)
Erlass des Jahres 2014 zur Einführung von Richtlinien für Straßen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 03.06.2014
Einführung Rundschreiben Straßenbau – Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität des BMVI vom 13.12.2016 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen durch das TMIL vom 16.02.2017
Einführung des ARS 16/2015 „Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer- pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen“ des BMVI vom 11.09.2015 (mit Festlegungen zu Landesstraßen) durch das TMIL vom 24.03.2017
Einführung des ARS Nr. 05/2019 „Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen“ des BMVI vom 03.05.2019 durch das TMIL vom 20.02.2020
Einführung des ARS Nr. 06/2020 „Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen“ des BMVI vom 10.07.2020 durch das TMIL vom 10.09.2020
Einführung des ARS Nr. 13/2025 „Einsatz und Erprobung von temperaturabgesenktem Asphalt bei der Herstellung von Verkehrsflächen“ des BMV vom 2.6.2025 durch das TMDI vom 6.8.2025
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 53
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Technische Lieferbedingungen (TL) einschl. Güteüberwachung (TLG) sowie Prüfvorschriften (TP)
Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe
TL Geok E-StB 19 (FGSV Nr. 549) Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues (ARS 12/2019 vom 01.08.19) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 03.12.2019
TP BF-StB (FGSV Nr. 591) Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau
TL BuB E-StB 20/23 (FGSV Nr. 597) Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (ARS 13/2023 vom 28.06.2023) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 27.07.2023
TL Gab-StB 16/23 (FGSV Nr. 554) Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau (ARS 11/2023 vom 07.06 2023) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 27.07.2023
Gesteinskörnungen / Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel
TL Gestein-StB 04, Fassung 2023 (FGSV Nr. 613) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (ARS 17/2023 vom 03.07.23), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 19.09.2023
TP Gestein-StB (FGSV Nr. 610) Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau
TL SoB-StB 20 (FGSV Nr. 697) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ARS 24/2020 vom 18.11.2020), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 16.06.2021)
TL G SoB-StB 20, Fassung 2023 (FGSV Nr. 696) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (ARS 16/2023 vom 30.06.2023), einschließlich Einführungserlass des TMIL vom 14.09.2023
Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung
TL Asphalt-StB 07/13 (FGSV Nr. 797) Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (ARS 12/2013 vom 19.12.2013) einschl. ARS 08/2019 vom 18.06.2019 (Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen)
TP Asphalt-StB (FGSV Nr. 756) Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau
TL Bitumen-StB 25 (FGSV Nr. 794) Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025 (ARS 25/2024 vom 03.12.2024)
TL BE-StB 15 (FGSV Nr. 793) Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen (ARS 17/2015 vom 12.10.15)
TL VBit-StB 22 (FGDV Nr. 727) Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 54
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
(ARS Nr. 06/2023)
TL AG-StB 09 (FGSV Nr. 749) Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (ARS 13/2009 vom 03.08.09)
TL Sbit-StB 15 (FGSV Nr. 785) Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitung auf Bitumenbasis, Ausgabe 2015 (ARS 23/2015 vom 14.12.15)
TL LW 16 (FGSV Nr. 676) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe 2016
TL G DSK-StB 15 (FGSV Nr. 790/1) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (ARS 18/2016)
TL G OB-StB 15 (FGSV Nr. 790/2) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen (ARS 16/2016)
TL G DSH-V-StB 15 (FGSV Nr. 790/3) Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (ARS 17/2016)
Beton / hydr. geb Schichten
TL Beton-StB 07 (FGSV Nr. 891) Techn. Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ARS 13/2008 vom 17.06.08, einschl.: ARS 28/2012 vom 21.12.12 und Korrekturen - Stand 03/2016, ARS 04/22 vom 21.02.2022)
TP Beton-StB 10 (FGSV Nr. 892) Techn. Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
TP B-StB (FGSV Nr. 893) Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen
TL NBM-StB 09 (FGSV Nr. 814) Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel (ARS 10/2009 vom 21.07.09, einschl.: ARS 05/2022 vom 21.02.2022)
TL BEB StB 15 (FGSV Nr. 895) Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (ARS 8/2015 vom 17.04.15)
Sonstiges / Allgemeines
TL Pflaster-StB 06/15 (FGSV Nr. 643) Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ARS 22/2006 vom 29.08.06)
TL Fug-StB 24 (FGSV Nr. 897/2) Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (ARS 10/2024 vom 02.04.24)
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 55
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
TP Fug-StB 24 (FGSV Nr. 897/3) Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
TL BSWF 96 (FGSV Nr. 362) Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile
TP D-StB 12 (FGSV Nr. 774) Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau (ARS 24/2012 vom 29.11.2012)
TP Griff-StB (SKM) (FGSV Nr. 408/1) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren, Ausgabe 2008 (ARS 2/2008 vom 01.04.2008, einschl.: ARS 13/2020 vom 22.07.2020)
TP Griff-StB (SRT) (FGSV Nr. 408/2) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Messverfahren SRT, Ausgabe 2021 (ARS 20/2021 vom 17.08.2021)
TP Eben-Berührende Messungen (FGSV Nr. 404/1) Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen, Ausgabe 2017 (ARS 17/2018 vom 15.11.2018, ARS 13/2020 vom 29.05.2020)
TP Eben – Berührungslose Messungen für den Bauvertrag (FGSBV Nr. 404/3) Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag, Ausgabe 2025 (ARS 04/2025 vom 11.02.2025, ARS 05/2025 vom 11.02.2025)
TP Textur-StB (ZTM) 20 (FGSV Nr. 405/1) Technische Prüfvorschriften für Texturmessungen im Verkehrswegebau, Teil: Zirkulares Texturmessverfahren (ZTM), Ausgabe 2020 (ARS 21/2020 vom 02.02.2021)
TP Oberflächenbild-StB 20 (FGSV Nr. 434/1) Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik, Ausgabe 2020 (ARS 22/2020 vom 02.02.2021)
Normen
Es gelten die DIN und DIN EN-Normen im Bauvertrag mit deren jeweils dem neuesten Stand entsprechenden Bestimmungen. Die in den vorgenannten ZTV, TL / TP und Richtlinien erfassten Normen werden nicht gesondert aufgeführt, sind jedoch Vertragsbestandteil.
Richtlinien
RStO 12/24 (FGSV Nr. 499) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012/Fassung 2024 ARS Nr. 02/2024 vom 30.01.2024 in Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 17.05.2024
RDO Asphalt 09/24 – Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 56
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
des Oberbaus von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise ARS Nr. 03/2024 vom 30.01.2024
RuA-StB 23 (FGSV Nr. 642) Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023 ARS 15/2023 vom 29.06.2023
REwS 21 (FGSV Nr. 539) Richtlinien für die Entwässerung von Straßen, Ausgabe 2021, ARS 06/2022 vom 04.03.2022 In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 09.06.2022
RAP Stra 15 (FGSV Nr. 916) Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (ARS 5/2016 vom 06.03.2016)
RiStWag 2016 (FGSV Nr. 514) Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016, (ARS 15/2016 vom 19.07.16) In Verbindung mit Einführungsschreiben des TMIL vom 07.02.2017
Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 1993 (FGSV Nr. 548) (ARS 6/1996 vom 06.02.96)
RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999, Ausgabe 2005
RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 (FGSV Nr. 795) Erlass des TMIL zur Einführung der RuVA-StB 01, Ausgabe 2001/Fassung 2005 - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandsteilen und für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001- vom 18.11.2015 (ARS 40/2001 vom 01.11.01, ARS 29/2004 vom 15.12.04)
Merkblätter / Hinweise
Merkblätter sind nur dann im Bauvertrag zu vereinbaren, wenn keine höherwertigen Richtlinien oder Vertragsbedingungen existieren bzw. wesentliche Aussagen des Merkblattes vereinbart werden sollen.
Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe
Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau - M GUB, Ausgabe 2018 (FGSV Nr. 511)
Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau – Ergänzungen für den Um- und Ausbau von Straßen - M GUB UA, Ausgabe 2018 (FGSV Nr. 512)
Merkblatt über das Bauen mit und im Fels, Ausgabe 2015 (FGSV 532)
Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 542)
Hinweise zum Straßenbau in Erdfallgebieten, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 561)
Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 545)
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau, Ausgabe 2003 (FGSV Nr. 516)
Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen, Ausgabe 1984 (FGSV Nr. 537)
Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 551)
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 57
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke – M Hifü Bau, Ausgabe 2017 (FGSV Nr. 526)
Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 547)
Merkblatt über ergänzende geotechnische und geophysikalische Mess- und Erkundungsverfahren im Verkehrswegebau - M GeoMess, Ausgabe 2025 (FGSV 558)
Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues - M Geok E, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 535)
Merkblatt über Stütz- und Lärmschutzkonstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen und Gabionen, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 555)
Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 540)
Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen beim Bau von Straßendämmen, Ausgabe 2012 (FGSV 550)
Merkblatt über die Verwendung von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im Straßenbau – M BomF, Ausgabe 2015 (FGSV Nr. 565)
Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991 (FGSV 229)
Merkblatt für die Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von Stabilisierungssäulen zur Untergrundverbesserung, Teil 1: CSV-Verfahren, Ausgabe 2002, Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT)
EBGEO, Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen, Ausgabe 2010, DGGT
Empfehlungen für den Bau und die Sicherung von Böschungen, Ausgabe 1962, DGGT
Empfehlungen für die Anlage und die Ausbildung von Bermen, DGGT
Empfehlungen zum Einsatz von Mess- und Überwachungssystemen für Hänge, Böschungen und Stützbauwerke, Ausgabe 1996, DGGT
EA Pfähle, Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“, Ausgabe 2012, DGGT
Empfehlungen zum Erkennen und Erfassen von Rutschungen, Ausgabe 1997, DGGT
Merkblatt über Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen (M-EBGS-Lsw) - Fassung 2018 (FGSV Nr. 552)
Gesteinskörnungen / Schichten ohne Bindemittel
Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel - M SoB, Ausgabe 2020 (FGSV Nr. 633)
Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau Ausgabe 2019
- M RC, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 616/3)
Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau - M HMVA, Ausgabe 2014 (FGSV Nr. 638)
Merkblatt für die Verfestigung von MVA mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 1992 (FGSV Nr. 546)
Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 634)
Merkblatt für selbsterhärtende Tragschichten im Straßenbau, Aufgabe 2023 (FGSV Nr. 630)
Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 58
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
AP QSA – Arbeitspapier zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Asphaltschichten Ausgabe Februar 2024 (FGSV Nr. 712)
Hinweise zur Erzielung eines anforderungsgerechten Schichtenverbundes bei Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - H SVA, Ausgabe 2017 (FGSV Nr. 731)
Leitfaden zur Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - Hinweise zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Ebenheit – H VAE, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 735)
Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten - H Al ABi, Ausgabe 2015 (FGSV Nr.737)
Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt - M WA, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 754)
Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen - M KEP, Ausgabe 2012 (FGSV-Nr. 751)
Merkblatt für das Verdichten von Asphalt - M VA, Ausgabe 2005 (FGSV Nr. 730)
Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten - M BgA, Ausgabe 2004 (FGSV Nr. 758)
Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten - M OOA, Ausgabe2010 (FGSV Nr. 768)
Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen - MKA, Ausgabe 2011 (FGSV Nr. 762)
Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt - M TA , Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 766)
Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 826)
Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen - MVB-K, Ausgabe 2007 (FGSV Nr. 755)
Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau - M KRC, Ausgabe 2005 (FGSV Nr. 636)
Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen - H FA, Ausgabe 2010 (FGSV Nr. 769)
Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 763)
Merkblatt für das Rückformen von Asphaltschichten - MRF, Ausgabe 2002 (FGSV Nr. 786/1)
Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt - H SR, Ausgabe 2003 (FGSV Nr. 777)
Arbeitspapier Nr. 27/2, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel - Schnellverfahren, Ausgabe 2000 (FGSV AP 27/2)
Arbeitspapier Nr. 27/3, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel - Quantitative Bestimmung, Ausgabe 2004 (FGSV AP 27/3)
Merkblatt über Asphaltbauweisen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - M A-UwS, Ausgabe 2016 (FGSV Nr. 760)
Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung - H RepA, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 732)
Beton / hydr. geb. Schichten
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 59
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Merkblatt über den Einsatz rezyklierten Betons aus AKR-geschädigten Betondecken im Straßenbau, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 816)
Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton, Ausgabe 2023 (FGSV Nr. 818)
Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Verkehrsflächen aus Beton
- M OB, Ausgabe 2024 (FGSV Nr. 829)
Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton - MEB, Ausgabe 2009 (FGSV Nr. 823)
Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen unter Fahrbahndecken aus Beton - M VuB, Ausgabe 2010 (FGSV 830)
Arbeitsanleitung zur Prüfung von Vliesstoffen für den Einbau unter Fahrbahndecken aus Beton - ALP VuB, Ausgabe 2010 (FGSV 831)
Sonstiges / Allgemeines
Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen im Straßenbau – M URU, Ausgabe 2024 (FGSV 560)
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen - M FP 1, Ausgabe 2024 Teil 1 - Regelbauweise (ungeb. Ausführung) (FGSV Nr. 618/1)
Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen – M BEP, Ausgabe 2022 (FGSV Nr. 620
Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweise - M LP, Ausgabe 2019 (FGSV Nr. 621)
Merkblatt für den Bau von Busverkehrsflächen, Ausgabe 2000 (FGSV Nr. 949) (Rundschreiben vom 29.03.01)
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 (FGSV 242)
M VV - Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen, Ausgabe 2013 (FGSV Nr. 947)
Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen – M AQ, Ausgabe 2022 inkl. Korrektur April 2023 (FGSV 261)
Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum, Ausgabe 2002 (FGSV 950)
Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006 (FGSV 232)
Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe - MB Griff, Ausgabe 2012 (FGSV 401)
AP Trag - Arbeitspapiere Tragfähigkeit, Ausgabe August 2023 (FGSV-Nr. 433)
5.3 Fachbereich Brücken- und Ingenieurbau
Regelwerke und Technische Baubestimmungen
Für die Ausführung der Baumaßnahme gelten die ZTV ING (einschließlich der Hinweise zur ZTV ING soweit sie für das Vorhaben vertraglichen Charakter besitzen) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich vereinbart. (Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter www.Verkehrsblatt.de abrufbar). Die in den Abschnitten der ZTV ING und des Anhanges zur ZTV ING genannten Normen und technischen Regelwerke werden entsprechend der für dieses Bauvorhaben notwendigen technischen Spezifikationen (Anhang TS VOB A) ebenfalls Vertragsbestandteil. Eine Auswahl wird ausdrücklich nicht getroffen, da die Fachkompetenz des Bieters für die für das Bauvorhaben notwendigen anzuwendenden technischen Spezifikationen vorausgesetzt wird. Die jeweils gültigen Normenwerke sind in der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 60
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Landwirtschaft über die Einführung von technischen Regeln als Baubestimmungen verzeichnet (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger).
Die Bemessung und Konstruktion im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgt nach den bauaufsichtlich eingeführten Eurocodes. Diese sind Vertragsbestandteil in der jeweils in den Ausschreibungsunterlagen genannten Fassung. Technische Baubestimmungen entsprechend Pkt. 5.1.1 sind bei Mehrfachnennungen immer im Zusammenhang mit der Konformität der nachfolgend genannten Grundlagen der Standsicherheitsberechnungen anzuwenden.
z.Zt. gelten:
DIN Fachbericht 100 Beton (Ausgabe 2010) Die Betonsortenbezeichnungen im DIN Fachbericht 100 (Ausgabe 2010) sind in die seitens des Bieters im Auftragsfall zu erstellender Ausführungspläne zu übernehmen.
NATO-Standardisierungsübereinkommen, STANAG 2021 (Ausgabe 2006)
Einwirkungs- und Bemessungsnormen gem. ARS 22/2012 sowie Anlagen 1, 2, 3, 4, 4.1, 5 u. 6
Eurocode 0 Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990:2010-12 DIN EN 1990/NA:2010-12 DIN EN 1990/NA/A1:2012-08
Eurocode 1 Einwirkungen Verkehrslasten auf Brücken DIN EN 1991-2:2010-12 DIN EN 1991-2/NA:2010-12,
Eurocode 2 Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken DIN EN 1992-2:2010-12 DIN EN 1992-2/NA:2013-04,
Eurocode 3 Bemessung und Konstruktion von Stahlbrücken DIN EN 1993-2:2010-12 DIN EN 1993-2/NA:2010-08
Eurocode 4 Bemessung und Konstruktion von Stahlverbundbrücken DIN EN 1994-2:2010-12 DIN EN 1994-2/NA:2010-12,
BMVI - Richtzeichnungen und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieurbauwerke
Vertragsbestandteil sind die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) und die Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Ausgabe. Die aktuellen Richtzeichnungen sind über den Verkehrsblattverlag (www.bmvi.de) zu beziehen. Die jeweils anzuwendenden Richtzeichnungen sind in den Vertragsunterlagen näher bezeichnet. Sie gelten damit auch für die Bearbeitung der Ausführungsunterlagen durch den AN als vereinbart. Bei Abweichungen vom Vertrag sind die gültigen Richtzeichnungen Stand der Technik und damit Vertragsgrundlage.
Graffitischutz
Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme bzw. Verkehrsfreigabe dafür zu sorgen, dass alle Flächen graffiti frei übergeben werden. Auf Antrag kann er dabei temporäre Schutzsysteme einsetzen, welche in der Liste der geprüften Stoffe bei der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen; www.bast.de) aufgeführt sind. Diese Schutzmaßnahmen werden nicht besonders vergütet und sind in die betreffende Position Beton des zu schützenden Bauteiles einzurechnen.
Beton, Anforderungen an die Gesteinskörnungen
Es gilt die jeweils aktuelle Liste der güteüberwachten, in Thüringen beurteilten Hersteller von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßen -und Ingenieurbau; andere Gesteinskörnungen dürfen nur nach entsprechendem Gleichwertigkeitsnachweis des Auftragnehmers eingesetzt werden.
Bauwerksdokumentation
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 61
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen sind die Regelungen im „Handbuch der Bauwerksdokumentation“ der Straßenbauverwaltung Thüringen verbindlich anzuwenden. Das „Handbuch der Bauwerksdokumentation“ beinhaltet notwendige vertragliche Regelungen, die als zusätzliche technische Vertragsbedingungen im Sinne von §1 Nr. 2(3) VOB/B-DIN 1961 zu verstehen sind. Diese Festlegung ist im Bauvertrag für Neubaumaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhaltung zusätzlich zu vereinbaren.
Das aktuelle Handbuch der Bauwerksdokumentation kann im Internet unter https://bau- verkehr.thueringen.de/bau/ingenieurbau/bauwerksdokumentation als PDF Datei abgerufen werden.
5.4 Fachbereich Landschaftsbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB), Ausgabe 2018 (FGSV-Nr.: 224)
für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB); Ausgabe 2017 (FGSV-Nr.: 599)
für Baumpflege (ZTV Baumpflege), Ausgabe 2017 (FLL)
für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern (ZTV-Großbaumverpflanzung), Ausgabe 2005 (FLL)
Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen
Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS)
Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS LG 3), Ausgabe 1983 (FGSV-Nr.: 293/3 )
Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS LP 4), Ausgabe 2004 (FGSV-Nr.: 293/4 )
Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21, Ausgabe 2021 (FGSV Nr. 539)
Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA), Ausgabe 2013 (FGSV-Nr.:2932)
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) Ausgabe 2016 (FGSV- Nr.: 514)
Regel-Saatgut-Mischungen (RSM), jeweils aktuellste Fassung (FLL)
Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut, Ausgabe 2014 (FLL)
Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen) (TL-Baumschulpflanzen), Ausgabe 2020 (FLL)
Gütebestimmungen für Stauden, Ausgabe 2015 (FLL)
Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991(FGSV-Nr.: 229)
Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen, Ausgabe 1994 (FGSV-Nr.: 235)
Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006 (FGSV-Nr.: 232)
Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, Ausgabe 2013 (FGSV-Nr.: 939)
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) ARS 24/2021 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) mit Einführungsschreiben des TMIL vom 02.06.2022 (FGSV-Nr.: 370)
Merkblatt Alleen (MA-StB), Ausgabe 1992
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 62
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege, Ausgabe 2015 (FLL)
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate, Ausgabe 2010 (FLL)
5.5 Fachbereich Betrieb und Verkehr
Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, FGSV-Nr.: 964, Ausgabe 2023
Maßnahmenpapier M 3: Richtlinie zur Erhebung des Anlagebestandes der Bundesfernstraßen (RiAnBu), 2013
Maßnahmenkatalog MK 1: Umsetzung der Steuerung des Straßenbetriebsdienstes in den Ländern, Ausgabe 2006
Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln (M KWPT), FGSV-Nr.: 419, Ausgabe 2015
Arbeitspapier Betrieb von Radverkehrsanlagen (AP BeRad), FGSV 390/4, Ausgabe 2021
Merkblatt Winterdienst auf Straßen, FGSV 38416, Ausgabe 2025
Merkblatt für Planung, Bau und Betrieb von Taumittel-Sprühanlagen, FGSV-Nr.: 38413, Ausgabe 2009
DIN/EN 15518 Straßen-Wetter-Informationssysteme (4 Teile), DIN/EN 15518, FGSV 15518, Ausgabe 2011
DIN/EN 16811 Winterdienstausrüstung – Enteisungsmittel (3 Teile), FGSV 16811, Ausgabe 2016
Hinweise für die Beschaffung von tauenden und abstumpfenden Streustoffen für den Straßenwinterdienst (HBeStreu), FGSV 379, Ausgabe 2017
Hinweise für die Beschaffung und den Betrieb von Soleanlagen für den Winterdienst (SSolA), FGSV-Nr.: 384162, Ausgabe 2022
Hinweise für Lagerung und Beladung von tauenden Streustoffen für den Winterdienst (H La Streu), FGSV-Nr.: 384182, Ausgabe 2020
Arbeitspapier Hinweise zur Herstellung und Lagerung von Tausalzlösungen für den Winterdienst, FGSV-Nr.: 384162, Ausgabe 2015
Leitfaden für die Dimensionierung von Tausalzlagern, FGSV-Nr.: 384164, Ausgabe 2019
Hinweise für Planung, Einrichtung und Betrieb von Straßenzustands- und Wetter-Informations-Systemen (H PEB SWIS), FGSV-Nr.: 38411, Ausgabe 2019
Arbeitspapier Temperaturgesteuerte Streustoffdosierung, FGSV-Nr.: 384181, Ausgabe 2025
Arbeitspapier Aufbau und Betrieb von Winterdienstzentralen, FGSV-Nr.: 412, Ausgabe 2007
Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im Straßenwinterdienst (Tabelle mit Erläuterungen), FGSV-Nr.: 38416T, Ausgabe 2024
Winterdienst auf Straßen mit Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt (AP WD OPA), FGSV-Nr.: 38419, Ausgabe 2022
Winterdienst für den Radverkehr, VKU, Ausgabe 2021
Automatische Datenerfassung im Winterdienst, VKU, Ausgabe 2001
Schulung für den Winterdienst, VKU, Ausgabe 2005
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 63
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Öffentlichkeitsarbeit im Winterdienst, VKU, Ausgabe 2007
Maßnahmenkatalog M 7: Management der Fahrzeug- und Geräteausstattung für den Straßenbetriebsdienst, Ausgabe 2013
Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge (Kennzeichnung von Winterdienst-Fahrzeugen), FGSV-Nr.: 384163, Ausgabe 1996
Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst, Ausgabe 2013
Europäische Normen für Fahrzeuge und Geräte des Straßenbetriebs • DIN EN 15431: Antriebe und Schnittstellen (2008) • DIN EN 15436: Mähgeräte (2009) • DIN EN 15597: Streumaschinen (2020) • DIN EN 15583: Schneepflüge (2009) • DIN EN 15906: Schneeräummaschinen (2012)
Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst (H BeFG), • Teil 1: Schnittstellen Fahrzeug – Gerät, FGSV-Nr.: 337/8 Ausgabe 2017 • Teil 2: Schneepflüge, FGSV-Nr.: 337/9, Ausgabe 2020 • Teil 3: Streumaschinen, FGSV-Nr.: 390337/10 Ausgabe 2022
Merkblatt für die Grünpflege an Straßen, FGSV-Nr.: 390/1, Ausgabe 2025
Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen, FGSV-Nr.: 235, Ausgabe 1994
Baumkontrollrichtlinien, FLL, Ausgabe 2020
Merkblatt für die Reinigung von Straßen, FGSV-Nr.: 390/2, Ausgabe 2020
Hinweise zur Abfallentsorgung im Straßenbetriebsdienst, FGSV-Nr.: 414, Ausgabe 2015
Merkblatt Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen DWA-M 715, Ausgabe 2017
Arbeitspapier Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen, FGSV-Nr.: 390/3, Ausgabe 2019
Hinweise zur Kontrolle und Wartung von Entwässerungseinrichtungen an Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen (H KWES), FGSV-Nr.: 38441, Ausgabe 2018
DIN 30707-2 Maschinen für den Winterdienst - Teil 2: Anforderungen an Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen; Ausgabe 2003-10
DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten; Ausgabe 1990-03
DIN EN 17106-1 Maschinen für den Straßenbetriebsdienst - Sicherheit - Teil 1: Grundlegende Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 17106-1:2021; Ausgabe 2022-04
DIN EN 15144 Winterdienstausrüstung - Terminologie - Begriffe zum Winterdienst; Ausgabe 2007-09
DIN EN 15430-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Datenerfassung und -übertragung - Teil 1: Datenerfassung im Fahrzeug; Ausgabe 2025-03
DIN EN 15431 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Antrieb und Steuerung Anforderungen an Austauschbarkeit und Leistung, Ausgabe 2008-05
DIN EN 15432-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Frontanbauausstattungen - Teil 1; Feste Frontanbauplatten, Ausgabe 2011-10
DIN EN 15432-2 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung - Frontangebaute Maschinen - Teil 2; Austauschbarkeit an Hubsystemen, Ausgabe 2013-07
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 64
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
DIN EN 15518-1 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 1: Allgemeine Definitionen und Komponenten, Ausgabe 2011-04
DIN EN 15518-2 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 2: Straßenwetter - Empfohlene Beobachtung und Vorhersage, Ausgabe 2011-04
DIN EN 15518-3 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 3: Anforderungen an gemessene Werte der stationären Anlagen, Ausgabe 2024-02
DIN EN 15518-4 Winterdienstausrüstung - Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme - Teil 4: Prüfverfahren bei stationären Einrichtungen; Ausgabe 2024-12
DIN EN 15583-1 Winterdienstausrüstung - Schneepflüge - Teil 1: Produktbeschreibung und Anforderungen; Ausgabe 2009-09
DIN EN 15583-2 Winterdienstausrüstung - Schneepflüge - Teil 2: Prüfkriterien und deren Anforderungen; Ausgabe 2012-05
DIN EN 15597-1 Winterdienstausrüstung – Streumaschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Angaben für Streumaschinen; Ausgabe 2020
DIN EN 15597-2: 2012-04 Winterdienstausrüstung - Streumaschinen - Teil 2: Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung; Ausgabe 2020
DIN EN 15906 Winterdienstausrüstung - Schneeräummaschinen mit rotierenden Werkzeugen - Spezifikation und Räumleistung; Ausgabe 2012
DIN EN 16811-1 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 1: Natriumchlorid - Anforderungen und Prüfmethoden, Ausgabe 2016
DIN EN16811-2 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 2: Calcium- und Magnesiumchlorid - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2016
DIN EN 16811-3 Winterdienstausrüstung - Enteisungsmittel - Teil 3: Andere feste und flüssige Enteisungsmittel - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2016
DIN EN 17443 Winterdienstausrüstung - Soleerzeuger - Anforderungen und Prüfverfahren, Ausgabe 2021
DIN SPEC 1108-1 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 1: Begriffe, Ausgabe 2016
DIN SPEC 1108-2 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb und das Personal, Ausgabe 2016
DIN SPEC 1108-5 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straßenreinigung und im Winterdienst - Teil 5: Winterdienst, Ausgabe 2020
Verkehrszeichen
RWB 2000 Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Ausgabe 2000
Einführung des ARS 15/2024 „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2023“ des BMDV vom 19.06.2024Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2023
RTB 2008 Richtlinien für Touristische Beschilderung Ausgabe 2008
Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen - RUB 2021 ARS 19/2021 - Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB), Ausgabe 2021
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 65
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
mit Einführungsschreiben des TMIL vom 13.05.2022
ARS 02/2022 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen mit Einführungsschreiben TMIL am 20.04.2022
TLP-VZ Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011 Katalog der Verkehrszeichen, Ausgabe 1992
ZTV-VZ Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011
IVZ-Norm 2007 Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen nach DIN EN 12899-1/TL-VZ
DIN 6171, Teil 1 Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen - Farben und Farbgrenzen bei Beleuchtung mit Tageslicht, Ausgabe 2011-11
DIN 1451, Teil 2 „Schrift für den Straßenverkehr“ für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
DIN 67520, Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung, Lichttechnische Mindestanforderungen an Reflexstoffe, Ausgabe 2008 - 11
DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung, Ausgabe 1999 - 11
DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe, 2015 - 11
DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen, 2015
DIN EN ISO 9004 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden zur Leistungsverbesserung, 2015
DIN EN ISO 9011 Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen, aktuelle Fassung
DIN 50976 Korrosionsschutz, Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken), Anforderung und Prüfung , Ausgabe 1989
Gütebestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (RAL-Gütezeichen)
M LV - Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2011
Bestimmungen des BMVBS über die Freigabe und die Kennzeichnung der zur Verwendung auf Verkehrszeichen zugelassenen Reflexfolien
Markierung
RMS Richtlinien für die Markierung von Straßen Teil 1- Ausgabe 1993; Teil 2- Ausgabe 1980
VFM-T (A)
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 66
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Allgemeiner Teil
VTM-T (B) Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Baulicher Teil
ZTV M Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe 2013
TL M 23 - Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 ARS 26/2003 mit Einführungsschreiben TMIL am 15.02.2024
TP M 2024 – Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme, Ausgabe 2024 ARS 09/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 14.05.2024
Einführung des ARS 22/2024 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierung auf Straßen (ZTV M 13) – Änderungen bei der Anerkennung von Schulungsstellen“ vom BMDV am 14.11.2024 durch das TMIL am 28.11.2024
DIN EN 12802 Mustergleichheitsprüfungen
DIN EN 1423 – Straßenmarkierungsmaterialien, Nachstreumittel – Markierungsperlen, Glasperlen, Griffigkeitsmittel und Nachstreugebinde
DIN EN 1424 Straßenmarkierungsmaterialien, Premixglasperlen
DIN EN 1436 Straßenmarkierungsmaterialien Anforderungen an Markierungen auf Straßen
DIN EN 1790 Straßenmarkierungsmaterialien - Vorgefertigte Markierungen
DIN EN 1824 Straßenmarkierungsmaterialien, Feldprüfungen
DIN EN 1871 Straßenmarkierungsmaterialien – Markierungsfarben, Kaltplastikmassen und Heißplastikmassen – Physikalische Eigenschaften
DIN EN 12802 Straßenmarkierungsmaterialien - Laborverfahren für die Identifikation
DIN EN V 13 459-1 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 1: Probenahme an rückgestellter Produktion und Prüfung
DIN EN V 13 459-2 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 2: Anleitung für die Aufstellung von Qualitätsplänen für die Applikation
DIN EN V 13 459-3 Straßenmarkierungsmaterialien, Qualitätskontrolle Teil 3: Anforderungen in der Praxis
DIN EN 1463-1 Straßenmarkierungsmaterialien - Markierungsknöpfe - Teil 1: Anforderungen im Neuzustand
DIN EN 1463-2 Straßenmarkierungsmaterialien, retroreflektierende Markierungsknöpfe, Teil 2: Feldprüfungen
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 67
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
DIN EN 13197 Straßenmarkierungsmaterialien - Verschleißsimulator
DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
Merkblatt für Agglomeratmarkierungen, Ausgabe 2020
Passive Schutzeinrichtungen
RPS 2009 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009
RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten, Ausgabe 2002
ZTV- FRS 13 / Fassung 2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2013 / Fassung 2017
ARS 27/2023 - Anforderungen an die Art und den Umfang der Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl und Beton mit Einführungsschreiben TMIL am 04.03.2024
Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013), Ausgabe 2013
TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen, Ausgabe 1997 in Verbindung mit ARS 08/2016 – Streichung der „planungsrelevanten Breite“
TL-SP 99 Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen, Ausgabe 1999
TL- BSWF 96 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwände- Fertigteile , Ausgabe 1996
TLP ÜK 2017 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen
ZTVE- StB 17 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
DIN EN 1317 - 1 bis - 5 Rückhaltesysteme an Straßen, aktuelle Fassung
DIN EN 12767 Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Straßenausstattung, aktuelle Fassung
Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, aktuelle Version 06 / Stand 07/2020
Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen, 1. Aktualisierung, BASt Stand 11/2020
Steckbriefe für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen, 1. Aktualisierung, BASt Stand 11/2020
Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen, BASt Stand 03/2020
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 68
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
Lichtsignalanlagen Verkehrsbeeinflussung
RiLSA 2015 Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr -
DIN 32981 Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA), Ausgabe November 2002
DIN 67527 Anforderungen an ortsfeste Signalleuchten im Straßenverkehr; Ausgabe Februar 2017
DIN EN 50556 (VDE 0832-100) Straßenverkehr-Signalanlagen, Ausgabe März 2019
DIN EN 50293 (VDE 0832-200) Straßenverkehrs-Signalanlagen – Elektromagnetische Verträglichkeit, Ausgabe Februar 2013
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6.Überarbeitung (2020)
DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen
TL für transportable LSA, Ausgabe 2023 und ZTV und Richtlinien für transportable LSA 2023 ARS 07/2024 mit Einführungsschreiben TMIL am 24.04.2024
Merkblätter über Detektoren für den Straßenverkehr, Ausgabe 1991
ZTV-LZA-TH Zusätzliche Technische Vorschriften für Lichtzeichenanlagen im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Stand August 2009
Verkehrsbeeinflussungsanlagen
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung von elektrischen Anlagen, 6.Überarbeitung (2020)
DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen
DIN VDE 0832-400 (Teil 400: Verkehrsbeeinflussungsanlagen)
RiLSA (Abschnitt zu Fahrstreifensignalisierungen)
OCIT (Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems; Standard zur Kommunikation zwischen zentralen Verkehrssteuerungs- und Verkehrslenkungssystemen)
Hinweise für umsetzbare Stauwarnanlagen (HUS), BASt, Bergisch Gladbach 1999b
RWVZ Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen, Ausgabe 1997
RWVA Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesstraßen, Ausgabe 1997
ARS 09/2022 - Dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) – Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2022 (dWiSta-Hinweise 2022) Mit Einführungsschreiben TMIL am 20.05.2022
RABT Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln, Ausgabe 2006
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 69
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Region Nord Siemensstr. 12 · 37327 Leinefelde-Worbis Langtext-Verzeichnis Projekt: 32260027-30 RV Fahrbahnschäden - LK NDH VE: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH LV: 0097-26-00 Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH
EABT-80/100die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h, Ausgabe 2019
TLS 2012 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2012
Merkblatt: Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten über Induktionsschleifen laut TLS
MARZ Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen, Ausgabe 2018
Anforderungen an Markierungsleuchtknöpfe (MLK), Ausgabe 2001
Druckdatum: 17.08.2026 Seite: 70
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Leistungsverzeichnis
- Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
| Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs | - Nummer | ( | StL | - N | r ) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen ( | OZ | ) | s ind nachstehend |
aufgeführten Leistungsbereichen des STLK/ R LK entnommen.
| Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| bzw | . - | e insicht nur bei Verwendung des AVA | - Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden | . | |
| ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext - | Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe . |
| Projek | t: | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV- | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV- | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||
| LB | -N r . | Leistungsbereich | A usgabe |
| 12.102 | E NTSORGUNG | 10/12 | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 21.105 | V ERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN | 06/21 | |||||||||||||||||||||
| 24.106 | E RDBAU | 03/24 | |||||||||||||||||||||
| 21.107 | L ANDSCHAFTSBAUARBEITEN | 0 3/21 | |||||||||||||||||||||
| 24.112 | S CHICHTEN OHNE BINDEMITTEL | 11/24 | |||||||||||||||||||||
| 23.113 | A SPHALTBAUWEISEN | 07/23 | |||||||||||||||||||||
| 23.114 | B ETONBAUWEISEN | 07/23 | |||||||||||||||||||||
| 23.115 | P FLASTER | , | P LATTENBEL. | , | E INFASSUNGEN | 0 7/23 | |||||||||||||||||
| 21.118 | K UNSTBAUTEN AUS BETON U | . | STAHLBETON | 0 3/21 | |||||||||||||||||||
| 22.118 | I NG | .B AUTEN AUS BETON U | . | S TAHLBETON | 1 0/22 | ||||||||||||||||||
| 24.121 | L AGER | , ÜBERGÄNGE , | GELÄNDER F . | I NGBAU | 11/24 | ||||||||||||||||||
| 21.129 | F RS UND LEITEINRICHTUNGEN | 03/21 | |||||||||||||||||||||
| 21.130 | V ERKEHRSSCHILDER | 03/21 | |||||||||||||||||||||
| 21.131 | F AHRBAHNMARKIERUNGEN | 03/21 | |||||||||||||||||||||
| 24.802 | E NTSORGUNG | 1 1/24 | |||||||||||||||||||||
| 22.900 | R LK THÜRINGEN AUSGABE | 09/2022 | 09/22 | ||||||||||||||||||||
| 26.900 | R LK THÜRINGEN AUSGABE | 09/2022 | 02/26 |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 1
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Inhaltsverzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||
| LV | : | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| Titel | B ezeichnung | S eite |
| 00. | BAUSTELLENEINRICHTUNG | ................................................................................................ | . 73 | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00.00. | B austelleneinrichtung | ............................................................................................................... | 73 | ||||||||||||||||
| 00.01. | V erkehrs u | . | Arbeitsstellensicherung | ........................................................................................ | . 74 | ||||||||||||||
| 00.02. | B AB | - U | mleitungsbeschilderung | .............................................................................................. | 84 | ||||||||||||||
| 00.03. | U mleitungsertüchtigung | ........................................................................................................... | 88 | ||||||||||||||||
| 00.04. | S iGeKo | ................................................................................................................................... | 100 | ||||||||||||||||
| 00.05. | H ilfsleistungen | ........................................................................................................................ | 100 | ||||||||||||||||
| 01. | ASPHALT . | .............................................................................................................................. | 106 | ||||||||||||||||
| 01.00. | R ückbau / | V orarbeiten | ........................................................................................................... | 106 | |||||||||||||||
| 01.01. | A sphaltba | u ............................................................................................................................. | 110 | ||||||||||||||||
| 02. | BANKETT | .............................................................................................................................. | 124 | ||||||||||||||||
| 02.00. | R ückbau / | V orarbeiten | ........................................................................................................... | 124 | |||||||||||||||
| 02.01. | B ankett | ................................................................................................................................... | 126 | ||||||||||||||||
| 03. | MARKIERUNG u . | BESCHILDERUNG | .................................................................................. | . 129 | |||||||||||||||
| 03.00. | R ückbau / | V orarbeiten | ........................................................................................................... | 129 | |||||||||||||||
| 03.01. | M arkierun | g ............................................................................................................................. | 135 | ||||||||||||||||
| 03.02. | B eschilderung | ........................................................................................................................ | 140 | ||||||||||||||||
| 04. | INGENIEURBAUWERKE . | ..................................................................................................... | 144 | ||||||||||||||||
| 04.00. | R ückbau / | V orarbeiten | ........................................................................................................... | 144 | |||||||||||||||
| 04.01. | B BW / | Durchlass / | Kappe . | ..................................................................................................... | 148 | ||||||||||||||
| 04.02. | A sphaltba | u ............................................................................................................................. | 150 | ||||||||||||||||
| Z usammenstellung | ................................................................................................................ | . 154 |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 2
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - | Fahrbahnschäden | - LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
- BAUSTELLENEINRICHTUNG
00.00. B austelleneinrichtung
| 00.00.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle einrichten | |||||||||||||||||||||||||||
| Geräte, | W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel | , d i | e zu | ||||||||||||||||||||||||
| vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder | |||||||||||||||||||||||||||
| lich sind | , a | uf die Baustelle bringen, | bereitstellen un | ||||||||||||||||||||||||
| - | s oweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet | ||||||||||||||||||||||||||
| wird | - | betriebsfertig aufstellen einsc | hl . | d er dafür | |||||||||||||||||||||||
| notwendigen Arbeiten | |||||||||||||||||||||||||||
| Die erforderlichen festen Anlagen herstellen . | Baubüros | ||||||||||||||||||||||||||
| Unterkünfte, | W erkstätten, L | agerschuppen und dgl . | |||||||||||||||||||||||||
| soweit erforderlich, | a ntransportieren | , a ufbauen und | |||||||||||||||||||||||||
| einrichten. | |||||||||||||||||||||||||||
| Strom | - , | W asser - | , F | ernsprechanschluss sowie | |||||||||||||||||||||||
| Entsorgungseinrichtungen und dgl . f | ür die Baustell | ||||||||||||||||||||||||||
| soweit erforderlich, | h erstell | ||||||||||||||||||||||||||
| Bei Bedarf Lagerplätz | e, | s onstige Platzbefestigungen und | |||||||||||||||||||||||||
| Wege im Baustellenbereich anlegen | |||||||||||||||||||||||||||
| Oberbodenarbeiten einschl | . B eseitigen von Aufwuchs für | ||||||||||||||||||||||||||
| die Baustelleneinrichtung, s | oweit erforderlich, | ||||||||||||||||||||||||||
| ausführen | |||||||||||||||||||||||||||
| Flächen beschaffe | n , s | ||||||||||||||||||||||||||
| gestellten | |||||||||||||||||||||||||||
| nicht ausreichen | |||||||||||||||||||||||||||
| Kosten für Vorhalten, | U nterhalten und Betreiben de | ||||||||||||||||||||||||||
| Geräte, | A nlagen und Einrichtungen einschl | . M | ieten | ||||||||||||||||||||||||
| Pacht | , | Gebühren und dgl . w | |||||||||||||||||||||||||
| Pauschale sondern mit den Einheitspreisen der | |||||||||||||||||||||||||||
| betreffenden Teilleistungen vergütet | |||||||||||||||||||||||||||
| Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das |
Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind , gilt ein Stück Baustelleneinrichtung für alle Leistungen saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses je laufende Nummer entspr . Z ufahrt zur Baustelle vorhanden.
| 00.00.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle räumen | |||||||||||||||||
| Baustelle von allen Geräten | , A nlage | n, | E inrichtungen und | ||||||||||||||
| dgl . | r äumen. | ||||||||||||||||
| Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem | |||||||||||||||||
| ursprünglichen Zustand herrichten. | |||||||||||||||||
| Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen | |||||||||||||||||
| der Baustelle gesonderte Positionen im | |||||||||||||||||
| Leistungsverzeichnis enthalten sind |
Baustelle räumen für alle Leistungen saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses je laufende Nummer entspr .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 3
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 Leine | felde- Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M | enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 00.00. . ..........., . .
00.01. V erkehrs u. A rbeitsstellensicherung
| Hinweis zur O | Z 00.01.000 | 1 . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beantragungen der VAO bei zuständige | ||||||||||
| Straßenverkehrsbehörden | und | ggf . | der | |||||||
| Straßenverkehrsbehörde der Autobahn. |
| 00.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- | -- -- | 5,00 | S t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V AO u . V erke | hrszeichnplan | |||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Grundlage des vom | ||||||||||||||||||
| AG vorabgestimmtem Verkehrskonzeptes bei den | ||||||||||||||||||
| zuständigen Straßenverkehrsbehörden | ( min . | 2 Wochen | ||||||||||||||||
| vorher !) b zw . | der Straßenverkehrsbehörde der Autobahn | |||||||||||||||||
| ( | SVB BAB ; m | in. 4 Wochen vorher | !) | e inholen und die | ||||||||||||||
| hierfür erforderlichen Unterlagen erstelle | n . E | rforderliche | ||||||||||||||||
| Verkehrszeichenpläne entsprechend dem Bauablauf | ||||||||||||||||||
| ausarbeiten , f | ortschreiben und anpassen sowie zu | |||||||||||||||||
| Genehmigung einreichen. | E rforderliche | |||||||||||||||||
| Ortsbesichtigungen sowie Abstimmungen mit den | ||||||||||||||||||
| zuständigen Behörden durchführen. | Einrichtung | , U | mbau | |||||||||||||||
| und Abbau der Verkehrsführungen berücksichtigen |
| Verkehrssicherung an Arbeitsstelle unter halbseitiger | - | |
|---|---|---|
| bzw | . V ollsperrung und Umleitungsstreck |
Sämtliche anfallenden Gebühren und Kosten des Genehmigungs- u nd Anordnungsverfahrens sind einzukalkulieren .
| Die Verkehrsbetriebe Nordhausen Gmb | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ( | Robert- Blum | - Straße | 1 | ||||
| 99734 Nordh | |||||||
| Tel .: | 0 3631 63 | ||||||
| info | @v erkehr | sbetriebe- | n ordhausen | . d e) | |||
| sind ebenfalls | min . 2 | Wochen vor Einrichtung der | |||||
| beantragten Verkehrsführung zu informieren! | |||||||
| Die Vorlaufzeit ist aufgrund notwendiger | |||||||
| Fahrplananpassungen zwingend einzuhalten |
| 00.01.0002 | . | -- -- -- -- -- -- | -- -- | 10,00 | St | . ..........., | . . | ............, . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V orankündigungstafe | |||||||||||||
| Vorankündigungstafel anfertige | n , | ||||||||||||
| vorhalten , wa | rten, i nstand setzen und | ||||||||||||
| abbauen. A uf | stellvorrichtung nach | ||||||||||||
| statischen und konstruktiven | |||||||||||||
| Erfordernisse | n. V orübergehende | ||||||||||||
| Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführe |
...F orts. 0 0.01.0002.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 4
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.01.0002 | . | Forts | . ... |
| Verkehrstafel | = | Vorankündigung nac | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unterlagen des AG. | |||||||||
| Größe über | 2 ,00 | bi | s 4 ,00 | m | 2 | ||||
| Unterlagen des AG. | |||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse R | |||||||||
| Aufstellvorrichtung ' | n ach Wahl des A | ||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | |||||||||
| '= b | is | 2 ,20 | m | ||||||
| Einsatzzeit ' | 14 | Tage vor dem aktivier | |||||||
| der Umleitung | ' D | ie Aufstellvorrichtung | |||||||
| entsprechend den betrieblichen Erfordernissen | |||||||||
| regelmäßig zu überprüfen | |||||||||
| und gegebenenfalls nachzurichten. S | |||||||||
| anfallenden Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen | |||||||||
| abgegolten ; | eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht . |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0003 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Position beinhaltet auch das Anfertigen | ||||||||
| gemäß verkehrsrechtlicher Anordnun |
| 00.01.0003 | . | 21.105/245.12.20.99.99 | TA | 25,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrstafel aufb | ., | a bb | . , | v orh. | ||||||||||||||||||||
| Verkehrstafel aufbauen , v | orhalten, w | arten | , | instand set | ||||||||||||||||||||
| zen und abbaue | n. A | ufstellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||||||||
| und konstruktiven Erfordernissen . Vo | rübergehende Ve | |||||||||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen | . | Die Kontrolle | ||||||||||||||||||||||
| wird gesondert vergütet. | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrstafel | = | Planskizze Zeichen 4 | 58 nach Unterlagen | |||||||||||||||||||||
| des AG. | ||||||||||||||||||||||||
| Größe über | 2 ,00 | bi | s 4 ,00 | m | 2 | nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse R | ||||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung ' | n ach Wahl des A | |||||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' bis | 2,20 m | ||||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit ' | über | 7 | bis | 1 4 | Tage |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0004 | . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 15 | ; S | td = | S tück x Tage |
| 00.01.0004 | . | 21.105/410.01 | 4 83,00 | S t | d | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp | . g | . , W arneinr. | v orhalten | ||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten | , w | arten, | |||||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkehrs | ||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | D ie Kontrolle wird g | e- | |||||||||||||||||||
| sondert vergütet |
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 5
rd
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - | Region No | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefeld | e- Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden - L | K NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||
| OZ | S tL - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0005 | . | 21.105/415.05.24.01.03 | 20,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . | g. , W arnein | r. a ufb ., | a bb | . u. v orh. | |||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf- | |||||||||||||||||||||
| bauen, | v orhalten, | w arten, | instand setzen, | betreiben un | |||||||||||||||||
| abbau | en. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| durchführen. | Die Kontrolle wird gesondert vergütet. | ||||||||||||||||||||
| Absperrschranke Größe 2 | 50 x | 2 000 | mm mit Aufstellvo | ||||||||||||||||||
| richtun | |||||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie Klasse R | A2 . | ||||||||||||||||||||
| Mit 5 R | ichtstrahlern einseitig, r | otes Dauerlicht | , | ||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN | |||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über 7 | bis | 1 4 | Tage |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.000 | 6 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 1 5 | ; | Std | = | Stück x Tage |
| 00.01.0006 | . | 21.105/410.01 | 4 20,00 | S td | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . | g. , W arnein | r. v orhalten | ||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten | , w | arten, | ||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkeh | |||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | . | Die Kontrolle wir | d ge- | |||||||||||||||
| sondert vergütet . |
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .
| 00.01.0007 | . | 21.105/415.05.29.01.03 | TA | 14,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . | g. , W arnein | r. a ufb ., | a bb | . u. v orh. | |||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf- | |||||||||||||||||||||
| bauen, | v orhalten, | w arten, | instand setzen, | betreiben un | |||||||||||||||||
| abbau | en. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| durchführen. | Die Kontrolle wird gesondert vergütet. | ||||||||||||||||||||
| Absperrschranke Größe 2 | 50 x | 2 000 | mm mit Aufstellvo | ||||||||||||||||||
| richtun | |||||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie Klasse R | A2 . | ||||||||||||||||||||
| Mit '5 R | ichtstrahlern einseitig, | g elbes Dauerlicht | , WL1 ' | ||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN | |||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über 7 | bis | 1 4 | Tage |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.000 | 8 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeite | ||||||||
| im Grenzbereich . |
| 00.01.0008 | . | 21.105/420.01 | 14,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsperrger. | oder Warneinr . | umsetzen |
Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -
| beitsstellenbereiches umsetze | n. V orübergehende Ver - |
|---|---|
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführe |
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 6
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefeld | e- Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.000 | 9 . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 1 5 | ; | Std | = | S tück x Tage |
| 00.01.0009 | . | 21.105/410.01 | 2 94,00 | S t | d | ............ | , .. | . ........... | , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . g | . , W arnein | r. v orhalten | ||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten | , | warten, | ||||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkehrs- | |||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | . | Die Kontrolle wird g | e- | |||||||||||||||||
| sondert vergütet . | ||||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition | ||||||||||||||||||||
| beschrieben . |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 0 . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schraffenbaken zur Absicheru | |||||||||
| einer halbseitigen Verkehrsführung | |||||||||
| bzw | . F a | hrbahneinengung . |
| 00.01.0010 | . | 21.105/415.02.20.00.03 | 3 10,00 | S t | ............, | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . g | . , W arnein | r. a ufb ., | abb | . u. v orh. | |||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf- | |||||||||||||||||||||
| bauen, | v orhalten, | w arten, | instand setzen, | betreiben und | |||||||||||||||||
| abbaue | n. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| durchführen. | Die Kontrolle wird gesondert vergütet | ||||||||||||||||||||
| Schraffenbake Größe | 1 00 | 0 x | 2 50 | mm doppelseitig | |||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie Klasse RA | 2 . | ||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über 7 | bis | 1 4 T | age |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 1 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeiten | ||||||||
| im Grenzbereich . |
| 00.01.0011 | . | 21.105/420.01 | 9 30,00 | S t | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsperrger. | oder Warneinr . | umsetzen |
Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -
| beitsstellenbereiches umsetze | n. V orübergehende Ver - |
|---|---|
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen | |
| Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition | |
| beschrieben . |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 2 . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 1 5 | ; | Std | = | S tück x Tage |
| 00.01.0012 | . | 21.105/410.01 | 6.510,00 | St | d | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . g | . , W arnein | r. v orhalten | ||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten | , | warten, | ||||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkehrs- | |||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | . | Die Kontrolle wird g | e- |
...F orts. 0 0.01.0012.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 7
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefeld | e- Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26- | 00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL - N | r | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 00.01.0012 | . | Forts. ... |
sondert vergütet . Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition beschrieben .
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 3 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schraffenbaken zur Absicheru | ||||||||
| einer halbseitigen Verkehrsführung | ||||||||
| bzw . F | ahrbahneinengung . |
| 00.01.0013 | . | 21.105/415.02.22.01.03 | 1 10,00 | St | . ..........., | . . | ............, | . . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . | g. , W arnein | r. a ufb ., | a bb | . u. v orh. | |||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf- | |||||||||||||||||||||||
| bauen | , v orhalten, | w arten, | instand setzen, | betreiben und | |||||||||||||||||||
| abbau | en. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||||
| durchführen. | Die Kontrolle wird gesondert vergütet. | ||||||||||||||||||||||
| Schraffenbake Größe | 1 00 | 0 x | 2 50 | mm doppelseitig | |||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie Klasse R | A2 . | ||||||||||||||||||||||
| Mit 1 | Richtstrahler zweiseitig , | gelbes Dauerlicht | , | W L2 . | |||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN | |||||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über | 7 bis | 1 4 T | age |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 4 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Für wechsel der Fahrbahnseite und bei Arbeiten | ||||||||
| im Grenzbereich . |
| 00.01.0014 | . | 21.105/420.01 | 1 10,00 | St | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsperrger. | oder Warneinr . | umsetzen |
Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar -
| beitsstellenbereiches umsetze | n. V orübergehende Ver |
|---|---|
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführe | |
| Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition | |
| beschrieben . |
| Hinweis zur OZ 0 | 0.01.001 | 5 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Ta | g 1 5 | ; | Std | = | S tück x Tage |
| 00.01.0015 | . | 21.105/410.01 | 2.310,00 | St | d | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . | g. , W arnein | r. v orhalten | ||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten | , | warten, | ||||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkehrs- | |||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | . | Die Kontrolle wird g | e- | |||||||||||||||||
| sondert vergütet . | ||||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition | ||||||||||||||||||||
| beschrieben . |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 8
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefel | de- Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0016 | . | 21.105/415.99.20.00.03 | TA | 70,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . g | . , W arnei | nr. a ufb . | , a bb | . u. | v orh. | ||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf | |||||||||||||||||||||
| bauen, | vorhalten | , w arten, | instand setzen, | betreiben und | |||||||||||||||||
| abbaue | n. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| durchführen. Die | Kontrolle wird gesondert vergütet | ||||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung | ' Schrankenzaun ' | ||||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2 . | |||||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über | 7 bis | 1 4 | Tage |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0017 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 15 | ; | Std = | S tück x Tage |
| 00.01.0017 | . | 21.105/410.01 | 1 | .470,00 | St | d | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bsp . g | . , W arnei | nr. v orhalten | |||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalte | n , | warten | |||||||||||||||||
| instand setzen und betreiben. | Vorübergehende Verkehrs- | ||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführe | n. | Die Kontrolle wird g | e- | ||||||||||||||||
| sondert vergütet | |||||||||||||||||||
| Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorpositio |
beschrieben .
| 00.01.0018 | . | 21.105/208.12.21.99.03 | TA | 1 48,00 | S t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild aufb. | , a | bb ., | vorh. | ||||||||||||||||||
| Verkehrsschild aufbauen, | v orhalten | , warte | n, | ||||||||||||||||||
| setzen und abba | uen. | Aufstellvorrichtung nach statischen | |||||||||||||||||||
| Erfordernissen. | V orübergehende Verkehrssicherungsma - | ||||||||||||||||||||
| ßnahmen durchführen | . D | ||||||||||||||||||||
| vergütet | |||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild = | Ronde, | D reieck | , Q | uadra | |||||||||||||||||
| Größe 2 | |||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | |||||||||||||||||||||
| Schild = | f lach. | ||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtu | ng ' n ach Wahl des AN | ||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche ' | bis | 2,20 | m ' | ||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über | 7 bis | 1 4 | Tage |
| 00.01.0019 | . | 21.105/213.12.0 | 4 | 148,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild umsetzen | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild innerhalb des Arbeitsstellenbereiches | ||||||||||||||||||||
| umsetzen | . | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | ||||||||||||||||||
| durchführen. | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild = | Ronde, | D reieck | , Q | uadra | ||||||||||||||||
| Größe 2 | ||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | = 2 , | 20 | m . |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0020 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag | 15 | ; | Std = | S tück x Tage |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 7 9
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 | RV - | Fahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0020 | . | 21.105/205.01 | 3.110,00 | St | d | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild vorhalten | ||||||||||||||
| Verkehrsschild vorhalten, | warten und instand setz | |||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||
| Die Kontrolle wird gesondert vergütet. |
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben .
| 00.01.0021 | . | 21.105/220.91.22.19.93 | TA | 2 25,00 | S | t | ............ | , . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrssch. | k om | b. aufb | . , ab | b . , vorh | |||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination aufbauen, | v orhalten , w | arten, | |||||||||||||||||
| instand setzen und abbau | en. A | ||||||||||||||||||
| statischen Erfordernissen . | |||||||||||||||||||
| cherungsmaßnahmen durchführen | . D | ie Kontrolle wird ge | |||||||||||||||||
| sondert vergütet . | |||||||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination | ' = b | is zu 2 | VZ bzw. 1 V | Z mit bis zu 2 | ZZ ' | ||||||||||||||
| Verkehrsschild | = R | onde, D | reie | ck , | Q uadra | t, A chtec | |||||||||||||
| Rechtec | |||||||||||||||||||
| Größe 2. | |||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | |||||||||||||||||||
| Schild = | f lach. | ||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | |||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' bis | ||||||||||||||||||
| Einsatzzeit über 7 | bis 1 4 T | age. |
| 00.01.0022 | . | 21.105/225.31.20. | 04 | 2 25,00 | S | t | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschildkombination umsetzen | |||||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination innerhalb des Arbeitsstellen- | |||||||||||||||||
| bereiches umsetze | n. V orübergehende Verkehrssicherun | gs - | |||||||||||||||
| maßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination | = 2 | Verkehrsschilder und Zu - | |||||||||||||||
| satzschil | |||||||||||||||||
| Verkehrsschild | = R | onde, D | reie | ck , | Q uadra | t, A chtec | |||||||||||
| Rechtec | |||||||||||||||||
| Größe 2. | |||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | = 2 , |
| Hinweis zur OZ 00 | .01.002 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ab Tag 1 | 5 ; Std | = S | tück x Tage |
| 00.01.0023 | . | 21.105/218.01 | 4.725,00 | S | td | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschildkombination vorhalten | ||||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination vorhalten , | warten und instan | |||||||||||||||
| setzen. V | orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme | |||||||||||||||
| durchführen | . | Die Kontrolle wird gesondert vergüte |
Verkehrsschildkombination wie in Vorposition beschrie - ben.
| 00.01.0024 | . | 21.105/210.92.30 | TA | 30,00 | S | t | ............ | , .. | . ........... | , .. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild veränder | |||||||||||||
| Vorhandenes Verkehrsschild verändern , v | orhalten | , w arte |
...F orts. 0 0.01.0024.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 0
| Thüringer Landesamt für Bau und Verke | hr - | Region Nor | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 R | V - Fahr | bahnschäden | - LK NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||
| 00.01.0024 | . | Forts. . |
s -
| und instand setzen | . V | orübergehende Verkehrssicherung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| maßnahmen durchführen. | |||||
| vergütet . | |||||
| Verkehrsschild ' | gem. | V AO' | |||
| Neben der Fahrbahn. | A ufstellhöhe über 2 | ,00 | m . | ||
| Verkehrsschild berührungslos außer Kraft und wieder in | |||||
| Kraft setzen . |
| 00.01.0025 | . | 21.105/223.32.30 | 10,00 | S | t | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschildkombination verändern | ||||||||||||||||
| Vorhandene Verkehrsschildkombination verändern , | Änd | |||||||||||||||
| rungsvorrichtungen vorhalt | en, w arte | n und instandsetzen | ||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||
| Die Kontrolle wird gesondert vergüt | ||||||||||||||||
| Verkehrsschildkombination | = 2 Verk | ehrsschilder und Zu | ||||||||||||||
| satzschil | ||||||||||||||||
| Neben der Fahrbahn. | A ufstellhöhe über 2 | ,00 | m . | |||||||||||||
| Verkehrsschildkombination berührungslos außer Kraft u | ||||||||||||||||
| wieder in Kraft setzen |
| 00.01.0026 | . | 21.105/248.22.30 | 15,00 | S | t | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrstafel änder | ||||||||||||||||||||
| Vorhandene Verkehrstafel ändern. | Änderungsvorrichtungen | |||||||||||||||||||
| vorhalten | , warten und instand setze | n . Vorübergehende | ||||||||||||||||||
| Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführe | n. D | ie Kontrolle | ||||||||||||||||||
| wird gesondert vergütet | ||||||||||||||||||||
| Verkehrstafel über | 2,00 | bis | 6 ,00 m 2 | |||||||||||||||||
| Neben der Fahrbahn. | A ufstellhöhe über 2 | ,00 | m . |
Verkehrstafel berührungslos außer Kraft und wieder in Kraft setzen .
| Hinweis zur OZ | 00.01.0027 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA mit | 2 Signalgebe |
| 00.01.0027 | . | 21.105/505.21.91.01 | TA | 8 ,00 | S | t | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp . | L SA f | . | E ngs | t . | auf | b . u . a bb | |||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( LS | A) f ür Engstelle | ||||||||||||||||||||
| einschließlich Energieversorgung aufbaue | n, | ||||||||||||||||||||
| nehmen und abbauen | . | Vorhalten, K | ontroll | e, | Wartun | g, I n | |||||||||||||||
| standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. | |||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||
| 70 v | . H . | ||||||||||||||||||||
| bau, | der Rest nach Abbau vergütet. | ||||||||||||||||||||
| LSA Typ | C, | verkehrsabhängige Steuerung | |||||||||||||||||||
| Verbindung nach Wahl des AN. | |||||||||||||||||||||
| Entfernung der Signalgeberstandor | te ' b is | 5 0 | 0m ' | ||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des |
...F orts. 0 0.01.0027.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 1
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nor | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - W | orbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fah | rbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 00.01.0027 | . | Forts. . |
| Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag | ||||
|---|---|---|---|---|
| plan, | Berechnungen, | Z wischenzeitenmatrix | , | Signalzeite |
| plan erstellen . |
| 00.01.0028 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 8,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport | . | LSA umsetz. | |||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition | |||||||||||||||||
| gem | . V AO | - P lan umsetze | n ( | Standortänderung | |||||||||||||
| innerhalb der Einzelmaßnahme) . |
Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
| Hinweis zur OZ | 00.01.0029 . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA mit | 2 | Signalgebe |
| 00.01.0029 | . | 21.105/505.22.21.01 | 8 ,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp | . | L SA | f . | E ngs | t . a u | fb | . | u . a b | |||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( L | SA) | f ür Engstelle | |||||||||||||||||||||||||
| einschließlich Energieversorgung aufbaue | n, | ||||||||||||||||||||||||||
| nehmen und abbaue | n. V o | rhalten, K | ontrolle | , | Wartung | , I n | |||||||||||||||||||||
| standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. | |||||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||
| 70 v . | H | . | d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf- | ||||||||||||||||||||||||
| bau, | der Rest nach Abbau vergütet | ||||||||||||||||||||||||||
| LSA Typ C | , | verkehrsabhängige Steuerung . | |||||||||||||||||||||||||
| Kabelverbindung. | |||||||||||||||||||||||||||
| Entfernung der Signalgeberstandorte über | 50,0 | ||||||||||||||||||||||||||
| 100,00 | m . | ||||||||||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN . | |||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag | |||||||||||||||||||||||||||
| plan, | Berechnungen, | Z wischenzeitenmatrix | , | Signalzeite | |||||||||||||||||||||||
| plan erstellen . |
| 00.01.0030 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 8,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport | . | LSA umsetz. | |||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition | |||||||||||||||||
| gem | . V AO | - P lan umsetze | n ( | Standortänderung | |||||||||||||
| innerhalb der Einzelmaßnahme) . |
Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
| 00.01.0031 | . | 21.105/515.01 | 1 70,00 | S | td | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport | . | Lichtsignalanlage vor | |||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( L | SA) | v orhalten | , | war | |||||||||||||||
| ten, | i nstand setzen und betreiben. | Vorübergehende Ver - | |||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | Die Kontrolle | ||||||||||||||||||
| wird gesondert vergütet. | |||||||||||||||||||
| Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 2
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Re | gion Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - | Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - Fa | hrbahnschäden | - LK | NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M | enge | AE | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ | 00.01.003 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA mit | 3 | Signalgeber |
| 00.01.0032 | . | 21.105/510.10.10.99 | TA | 3 ,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp | . | L SA Typ D aufb . | u . a bb | |||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LSA) | |||||||||||||||||||||
| Verkehrsströme Typ D mit Kabelverbindung, | ||||||||||||||||||||||
| ßlich Energieversorgung, | aufbau | en, i n Betrieb nehmen | ||||||||||||||||||||
| und abbauen | . | V orhalten, | Kontroll | e, Wartung | , I nstandse | |||||||||||||||||
| zung und Betreiben werden gesondert vergütet. | V orübe | |||||||||||||||||||||
| gehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | 70 | |||||||||||||||||||||
| v | . H | . | d es Preises werden nach betriebsfertigem Aufbau, | |||||||||||||||||||
| der Rest nach Abbau vergütet . | ||||||||||||||||||||||
| LSA für Einmündungsverkehr mit | 3 Fahrzeugsignalgruppen . | |||||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN . | ||||||||||||||||||||||
| Verkehrstechnische Unterlage 'g e | m . VAO erstellen |
| 00.01.0033 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport | . | LSA umsetz. | |||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage der Vorposition | |||||||||||||||||
| gem | . V | AO | - P lan umsetzen | ( S tandortänderun | |||||||||||||
| innerhalb der Einzelmaßnahme) . |
Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen
| 00.01.0034 | . | 21.105/515.01 | 65,00 | Std | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport | . | Lichtsignalanlage v | |||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LSA) | v orhalte | n, w | ||||||||||||||||||
| ten | , | i nstand setzen und betreiben | . Vorübergehende Ver | ||||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | Die Kontroll | ||||||||||||||||||||
| wird gesondert vergütet. | |||||||||||||||||||||
| Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben. |
| 00.01.0035 | . | 21.105/332.21.50.21.01 | 75,00 | m | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstel | ||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . e | ||||||||||||||||
| randung als vorübergehende Markierung herstelle | n , wa | |||||||||||||||
| ten und instand setzen | . V | ormarki | eren. | Vorübergehende | ||||||||||||
| Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführe | n. A | bgerechnet | ||||||||||||||
| wird der markierte Strich, | ||||||||||||||||
| Striche |
Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung.
| Strichbreite | = | 0 ,12 | m . | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Markierungssystem aus Folie, G e | webe | - | o der Kunststof | |||
| träger. |
Verkehrsklasse mindestens P 6 . Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
l
| Markierung entfernen | . | A bfall aufnehmen und nach Wah |
|---|---|---|
| des AN verwerten. |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 3
rd
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region No | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefeld | e- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden - L | K NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0036 | . | 21.105/334.15.02.11 | 15,00 | m | . ..........., | .. | ............, . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Q uermarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||
| Quermarkierung Typ II als vorübergehende Markierun | ||||||||||||||
| herstellen | , | warten und instand setzen. V | ormarkieren. | |||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. |
Abgerechnet wird der markierte Strich .
ff -
| Markierung | = | H altlinie. | ||
|---|---|---|---|---|
| Markierungssystem aus Folie, | Gewebe- | o der Kunststo | ||
| träger. | ||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 |
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht .
hl
| Markierung entfernen. | A bfall aufnehmen und nach Wa |
|---|---|
| des AN verwerten |
| 00.01.0037 | . | 21.105/905.21 | 1 75,00 | d | ............, | . . | ............ , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K ontrolle d | . | Verkehrs | s. a | n Ar | b. s t. |
Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
| einschließlich temporärer Verkehrsschilder , | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| vorübergehender Markierungen | , transportabler Lichtsi | ||||
| nalanlagen, | b aulicher Leitelemente und transportabler | ||||
| Schutzeinrichtungen gemäß ZT | V - | SA durchführen. D ie | Kon | - | |
| trolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu er - fassen und zu dokumentieren. A rbeits- u nd Hilfsmittel | |||||
| fassen und zu dokumentieren. | A rbeits- | ||||
| sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugängli | |||||
| zu machen . | Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird | ||||
| sondert vergütet . | |||||
| Kontrolle zweimal täglich, | |||||
| mal täglich. | |||||
| Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- | |||||
| gen des AG |
| 00.01.0038 | . | 21.105/910.21 | 1 75,00 | d | ............, | . . | ............ , .. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K ontrolle d | . | Verkehrs | s. a | . Um | l. str | |||||||||||||||||
| Kontrolle der temporären Verkehrsschilder , | vorüberge- | |||||||||||||||||||||
| henden Markierungen, | t ransportablen Lichtsignalanlag | |||||||||||||||||||||
| baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein - | ||||||||||||||||||||||
| richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV | - | SA durchfüh | - | |||||||||||||||||||
| ren | . | Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh- | ||||||||||||||||||||
| rung zu erfassen und zu dokumentieren | . Arbeits | - u nd | ||||||||||||||||||||
| Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederze | ||||||||||||||||||||||
| zugänglich zu machen. | ||||||||||||||||||||||
| Kontrolle zweimal täglich, | ||||||||||||||||||||||
| mal täglich. | ||||||||||||||||||||||
| Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- | ||||||||||||||||||||||
| gen des AG |
Z wischensumme 00.01. . ..........., . .
00.02. B AB - Umleitungsbeschilderung
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 4
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 RV | - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | AE | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.02.0001 | . | 21.105/135.90.99.21.0 | 0 TA | 16,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ic | h . k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Daue | ||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , vorhalten | , | w arten | , instand | ||||||||||||||
| setzen, b | etreiben und abbau | en. V orübergehende Verkehrs | - | |||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||
| Nach RS | A, R egelplan ' | D III/ | 1 r , d ie Absicherung erfolgt für mehrere |
Standorte gleichzeitig.
| Die Absicherung fü | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auf | - / A b | bau der Beschilderung bei 4 | 00m | , 8 00 | m ( | bzw. | |||||
| deren angepasste Standorte | ) und Monta | ge / D emontage der | |||||||||
| Auskreuzvorrichtungen ist zusammen einzurichten | |||||||||||
| Für | 'S tationäre Arbeitstellen ' | ||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches | 'm ax . | 2 | 000m | , i m Bereich von AS ist der | |||||||
| Leitkegelabstand auf 9 | m zu reduzieren ' | ||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 | Std. | b is | 8 | St | |||||||
| Bei Tageslicht |
| Hinweis zur OZ | 00.02.0002 . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Der Einsatz von | Hubsteiger | n für das | |||||||
| z | . B . | ||||||||
| preisbildend zu berücksichti |
| 00.02.0002 | . | 21.105/248.99.61 | TA | 16,00 | St | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrstafel ändern | |||||||||||||||||||
| Vorhandene Verkehrstafel ändern | . | Ä nderungsvorrichtungen | |||||||||||||||||
| vorhalten | , warten und instand setzen . | Vorübergehende | |||||||||||||||||
| Verkehrssicherungsmaßnahmen durchfüh | ren. | Die Kontrolle | |||||||||||||||||
| wird gesondert vergüte | |||||||||||||||||||
| Verkehrstafel ' | d er BAB | ||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' BA |
Verkehrstafel berührungslos teilweise außer Kraft und wieder in Kraft setzen nach Unterlagen des AG. Verkehrstafel außer Kraft setzen mit mobiler Auskreuz - vorrichtung.
| 00.02.0003 | . | 21.105/203.23.20.99 | TA | 16,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild aufbauen u | . a bbauen | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild aufbauen und abbaue | n . V | orhalten, | Kon- | ||||||||||||||||||
| troll | e, Wa | rtung und Instandsetzung werden gesondert A ufstellvorrichtung nach statischen Erforder- | |||||||||||||||||||
| vergütet . | |||||||||||||||||||||
| nissen. V | orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen | ||||||||||||||||||||
| durchfüh | ren. 7 | 0 | v | . | H | . d | es Preises werden nach Aufbau, | ||||||||||||||
| der Rest nach Abbau vergüt | |||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild = | |||||||||||||||||||||
| Größe 3. | |||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse R | |||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | ' g e | m. V o | rgaben der B | AB - SVB' | |||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' gem | . Vorgaben der BAB - | SVB' |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 5
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.02.0004 | . | 21.105/205.01 | 5 60,00 | S t | d | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild vorhalte | |||||||||||||||
| Verkehrsschild vorhalten, | warten und instand setzen. | ||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||
| Die Kontrolle wird gesondert vergütet. | |||||||||||||||
| Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben |
| 00.02.0005 | . | 21.105/228.92.19.99 | TA | 8 ,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel aufb | . | u . | a bb | |||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| und abbauen | . | V orhalten | , K | ontroll | e, | Wartung und Instand- | ||||||||||||||||||||||||||
| setzung werden gesondert vergütet | . A | ufstellvorrichtun | ||||||||||||||||||||||||||||||
| nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 70 | v | . | H . | d es Preises werden nach Aufbau | , | der Rest nach | ||||||||||||||||||||||||||
| Abbau vergütet . | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel ' | R echteck | , c a. | H | 4 000 | ||||||||||||||||||||||||||||
| B | 3 000 | mm' | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 . | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Randausbildung | = | p rofilverstärkt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | ' n ach Wahl des AN hinter vorh. | S E | ||||||||||||||||||||||||||||||
| oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri | - | Mast au | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Stahlflachfundament' | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' gem | . | Vorgaben der BAB - | SVB' |
| 00.02.0006 | . | 21.105/230.01 | 2 80,00 | S t | d | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel vorhalten | |||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel vorhalten, | |||||||||||||||||
| setzen. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme | ||||||||||||||||
| durchführen | . | Die Kontrolle wird gesondert vergütet | |||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben |
| 00.02.0007 | . | 21.105/228.92.19.99 | TA | 2 ,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel aufb | . | u . | a bb | |||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| und abbauen | . | V orhalten | , K | ontroll | e, | Wartung und Instand- | ||||||||||||||||||||||||||
| setzung werden gesondert vergütet | . A | ufstellvorrichtun | ||||||||||||||||||||||||||||||
| nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 70 | v | . | H . | d es Preises werden nach Aufbau | , | der Rest nach | ||||||||||||||||||||||||||
| Abbau vergütet . | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel ' | R echteck | , c a. | H | 3 500 | ||||||||||||||||||||||||||||
| B | 2 500 | mm' | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 . | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Randausbildung | = | p rofilverstärkt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | ' n ach Wahl des AN hinter vorh. | S E | ||||||||||||||||||||||||||||||
| oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri | - | Mast au | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Stahlflachfundament' | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' gem | . | Vorgaben der BAB - | SVB' |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 6
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.02.0008 | . | 21.105/230.01 | 70,00 | St | d | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel vorhalten | ||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel vorhalten, | w arten und instand | |||||||||||||||||
| setzen. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme | |||||||||||||||||
| durchführen | . | Die Kontrolle wird gesondert vergütet | ||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben. |
| 00.02.0009 | . | 21.105/228.92.19.99 | TA | 2 ,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel aufb | . | u . | a bb . | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| und abbauen | . | V orhalten | , K | ontroll | e, | Wartung und Instand- | |||||||||||||||||||||||||||
| setzung werden gesondert vergütet | . | A ufstellvorrichtun | |||||||||||||||||||||||||||||||
| nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 70 | v | . | H . | d es Preises werden nach Aufbau | , | der Rest nach | |||||||||||||||||||||||||||
| Abbau vergütet . | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel ' | R echteck | , c a | . | H | 3 000 | mm x | |||||||||||||||||||||||||||
| B | 2 000 | mm' | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 . | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Randausbildung | = | p rofilverstärkt. | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | ' n ach Wahl des AN hinter vorh. | S E | |||||||||||||||||||||||||||||||
| oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri | - | Mast auf | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stahlflachfundament' | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche ' | gem | . | Vorgaben der BAB - | SVB' |
| 00.02.0010 | . | 21.105/230.01 | 70,00 | St | d | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel vorhalten | ||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel vorhalten, | w arten und instand | |||||||||||||||||
| setzen. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahme | |||||||||||||||||
| durchführen | . | Die Kontrolle wird gesondert vergütet | ||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben. |
| 00.02.0011 | . | 21.105/228.92.19.99 | TA | 2 ,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel aufb | . | u . | a bb . | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel nach Unterlagen des AG aufbauen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| und abbauen | . | V orhalten | , K | ontroll | e, | Wartung und Instand- | |||||||||||||||||||||||||||
| setzung werden gesondert vergütet | . | A ufstellvorrichtun | |||||||||||||||||||||||||||||||
| nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 70 | v | . | H . | d es Preises werden nach Aufbau | , | der Rest nach | |||||||||||||||||||||||||||
| Abbau vergütet . | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel ' | R echteck | , c a | . | H | 2 000 | mm x | |||||||||||||||||||||||||||
| B | 1 500 | mm' | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 . | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Randausbildung | = | p rofilverstärkt. | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | ' n ach Wahl des AN hinter vorh. | S E | |||||||||||||||||||||||||||||||
| oder passiv sicher als Gabelständer oder Tri | - | Mast auf | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stahlflachfundament' | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche ' | gem | . | Vorgaben der BAB - | SVB' |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 7
rd
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region No | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - LK | NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.02.0012 | . | 21.105/230.01 | 70,00 | Std | . ..........., | .. | ............, . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrslenkungstafel vorhalten | |||||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel vorhalten | , | ||||||||||||||
| setzen. | V orübergehende Verkehrssicherungsmaßnahm | ||||||||||||||
| durchführe | n. | Die Kontrolle wird gesondert vergütet | |||||||||||||
| Verkehrslenkungstafel wie in Vorposition beschrieben. |
| Hinweis zur OZ | 00.02.001 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Kontrolle der Umleitungsstrecke | |||||||||
| umfasst sämtliche Umleitungsführungen , | |||||||||
| Verkehrszeichen u. | - einrichtungen sowie | ||||||||
| zugehörige Sicherungsmaßnahmen auf der | |||||||||
| Bundesautobahn | 3 8 |
| 00.02.0013 | . | 21.105/910.21 | 1 75,00 | d | ............, | . . | ............ , .. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K ontrolle | d. V | erkehrss. a | . Uml | . str . | |||||||||||||||||
| Kontrolle der temporären Verkehrsschilder , | vorüberge- | ||||||||||||||||||||
| henden Markierungen, t ra | nsportablen Lichtsignalanlag | ||||||||||||||||||||
| baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein - | |||||||||||||||||||||
| richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV - | SA durchfüh | - | |||||||||||||||||||
| ren | . | Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh- | |||||||||||||||||||
| rung zu erfassen und zu dokumentieren . | Arbeits | - u | nd | ||||||||||||||||||
| Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederze | |||||||||||||||||||||
| zugänglich zu machen. | |||||||||||||||||||||
| Kontrolle zweimal täglich, | |||||||||||||||||||||
| mal täglich. | |||||||||||||||||||||
| Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- | |||||||||||||||||||||
| gen des AG |
Z wischensumme 00.02. . ..........., . .
00.03. U mleitungsertüchtigung
| 00.03.0001 | . | 21.105/135.90.19.91.19 | TA | 5,00 | St | . ..........., | .. | ............, . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich . | k ürzerer Dauer durchf. | |||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Daue | |||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen , vo | rhalten | , w | arte | n, | instand | ||||||||||||||||
| setzen, | b etreiben und abbauen | . | V orübergehende Verk | ehrs- | |||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | |||||||||||||||||||||
| Nach RSA, | R egelplan ' CI/ | ||||||||||||||||||||
| Für stationäre Arbeitsstelle | |||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiche | |||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung ' | ü ber | 2 | bis | 7 | |||||||||||||||||
| Bei Tageslicht | |||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder | |||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - |
...F orts. 0 0.03.0001.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 8
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - | Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - N | r | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 00.03.0001 | . | Forts | . .. |
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | |
|---|---|
| Anfallende Gebühren 's in | d preisbilden zu berücksichtigen und werden |
nicht gesondert vergütet '
| 00.03.0002 | . | 21.105/135.90.19.91.19 | TA | 10,00 | St | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk. | s ich . | k ürzerer Dauer durchf. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
s-
'
| betriebsfertig aufbauen , v | orhalten, | warten, | instand | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| setzen, | b etreiben und abbauen | . | V orübergehende Verkeh | ||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführe | |||||||||
| Nach RSA | , R egelplan ' CI | / 5 ( LSA wird gesondert vergütet | |||||||
| Für stationäre Arbeitsstell | |||||||||
| Länge des Arbeitsbereich | |||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung | 'ü ber 2 | bis | 7 | Tag | |||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforder - liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | |
|---|---|
| Anfallende Gebühren 's in | d preisbilden zu berücksichtigen und werden |
nicht gesondert vergütet '
| 00.03.0003 | . | 21.105/135.90.39.91.19 | TA | 4,00 | St | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk. | s ich . | k ürzerer Dauer durchf. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
s-
) '
| betriebsfertig aufbauen , v | orhalten, | warten, | instand | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| setzen, | b etreiben und abbauen | . | V orübergehende Verkeh | |||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführe | ||||||||||
| Nach RSA | , R egelplan ' CI | I/ 4 ( LSA wird gesondert vergüte | ||||||||
| Für bewegliche Arbeitsste | ||||||||||
| Länge des Arbeitsbereich | es 'B ankettertüchtigung, | |||||||||
| bis | 5 00 | m ' | ||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung | 'ü ber 2 | bis | 7 | Tag | ||||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforder - liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | |
|---|---|
| Anfallende Gebühren 's in | d preisbilden zu berücksichtigen und werden |
| nicht gesondert vergütet ' |
| 00.03.0004 | . | 21.105/208.12.21.99.02 | TA | 50,00 | St | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild aufb. , a b | b ., v orh. | |||||||||||||||||
| Verkehrsschild aufbauen, | v orhalten | , warte | n, | i nstand | ||||||||||||||
| setzen und abbauen | . Auf | stellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||
| Erfordernissen | . V orübergehende Verkehrssicherungsma - | |||||||||||||||||
| ßnahmen durchführen. D i | e Kontrolle wird gesondert | |||||||||||||||||
| vergütet | ||||||||||||||||||
| Verkehrsschild | = | Ronde, | Dreieck | , Q | uadrat | |||||||||||||
| Größe 2 |
...F orts. 0 0.03.0004.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 8 9
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - Region Nor | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 00.03.0004 | . | Forts. . |
| Retroreflektierend mit Folie Klasse R | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Schild = | f lach. | ||||
| Aufstellvorrichtung ' n | ach Wahl des AN | ||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | ' bis 2,20 | m ' | |||
| Einsatzzeit über | 2 bis | 7 Tage |
| Hinweis zur OZ | 00.03.0005 . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA mit | 2 | Signalgebe |
| 00.03.0005 | . | 21.105/505.11.51.01 | 10,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp | . L SA f | . | E ngs | t . a ufb | . u . a bb . | ||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( LSA | ) f ür Engstelle | ||||||||||||||||||||
| einschließlich Energieversorgung auf | bauen, | ||||||||||||||||||||
| nehmen und abbauen | . V orhalten, K on | trolle, | Wartun | g, I n | |||||||||||||||||
| standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. | |||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||
| 70 v | . H . | d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf- | |||||||||||||||||||
| bau, | |||||||||||||||||||||
| LSA Typ B | , | F estzeitsteuerun | |||||||||||||||||||
| Verbindung nach Wahl des A | |||||||||||||||||||||
| Entfernung der Signalgeberstandorte | über 200,00 | m bis | |||||||||||||||||||
| 250,00 | m . | ||||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des A | |||||||||||||||||||||
| Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag | |||||||||||||||||||||
| plan | , Berechnungen, | Z wischenzeiten | matrix , | Signalzeite | |||||||||||||||||
| plan erstellen . |
| 00.03.0006 | . | 21.105/515.01 | 70,00 | S | td | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ranspor | t. | Lichtsignalanlage vorh . | ||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( LSA | ) v orhalten | , | wa | |||||||||||||||
| ten, | i nstand setzen und betreiben. Vo | rübergehende Ver - | ||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchfü | hren. Die Kontrolle | |||||||||||||||||
| wird gesondert vergüt | ||||||||||||||||||
| Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben |
| 00.03.0007 | . | 23.113/005.12.40.95. | 12 TA | 1.200,00 | m | 2 | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | ||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehme | n. A nschlusskante | |||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen. D e | r Schnittlinien- | |||||||||||||
| abstand darf maxima | l 1 5 mm betrage | |||||||||||||
| Asphaltdeckschicht. | ||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht = | ||||||||||||||
| Frästiefe über | 4 ,5 bis | 6 cm. | ||||||||||||
| Fläche ' |
in allen Bereichen der Umleitung'
. rten.
| Breite der Fläche übe | r 150 b | is 2 00 cm |
|---|---|---|
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwe |
...F orts. 0 0.03.0007.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 0
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde- | Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 | RV | - | Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S t | L - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.03.0007 | . | Forts |
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6 | mm inne | r - | ||
|---|---|---|---|---|
| halb eine | r 4,00 | m langen Messstrecke in Längs - | u nd | |
| Querrich |
| 00.03.0008 | . | 23.113/005.30.70.95.12 | TA | 600,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | |||||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. | |||||||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen | . D er Schnittlinien- | ||||||||||||||||||||
| abstand darf maximal 1 5 | |||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht. | |||||||||||||||||||||
| Frästiefe über | 1 0 | bis | 12 c | ||||||||||||||||||
| Fläche 'K | leinflächen in Fahrbahn | ||||||||||||||||||||
| in allen Bereichen der Umleitung' | |||||||||||||||||||||
| Breite der Fläche über 15 | 0 bis | 2 0 | |||||||||||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerte | |||||||||||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6 | mm inne | r - | |||||||||||||||||||
| halb eine | r 4,00 | m langen Messstrecke in Längs - | u nd | ||||||||||||||||||
| Querrich |
| 00.03.0009 | . | 23.113/028.90.50.39.04 | TA | 200,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung aufnehmen | |||||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen | |||||||||||||||||||||
| Fläche 'K | leinflächen in Fahrbahn | ||||||||||||||||||||
| in allen Bereichen der Umleitung' | |||||||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung übe | r 18 cm | bis | 24 | cm. | |||||||||||||||||
| Gesamtaufbruchtiefe übe | r 2 0 | bis | 3 0 | cm . | |||||||||||||||||
| Aufbruchstücke ' | gem | . V er | wertung nach Wahl des AN zerkleinern' | ||||||||||||||||||
| Aufbruchgut beseitigen . E | ntsorgen wird gesondert | ||||||||||||||||||||
| vergütet . |
| 00.03.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 500,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefäh | rl. A bfal | ||||||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus vorheriger Position | ||||||||||||||||||||||
| laden , vo | ||||||||||||||||||||||
| oder Beseitigung zuführe | ||||||||||||||||||||||
| Material ist schadstoffhalt | ig ; Schadstoffgehalte unter | |||||||||||||||||||||
| halb der Grenzwerte für gefährlichen Abf | all. | G enaue | ||||||||||||||||||||
| Beschaffenheit des Materials nach Haufwerkanalyse | ||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | ||||||||||||||||||||||
| Schicht = | Asphaltschicht aus vorheriger Position | |||||||||||||||||||||
| Befestigu | ng = | Asphalt. | ||||||||||||||||||||
| Fläche = | K leinflächen in Fahrbah | n / | Anpassungsbereiche | |||||||||||||||||||
| Abfall : A | sphalt | |||||||||||||||||||||
| Verwertungsklasse | A | gem | . R uVA | -S tB 01 | ||||||||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer u. | Abfallbezeichnung n. | A VV | ||||||||||||||||||||
| 17 | 0 3 0 2 | Bitumengemische mit Ausnahme derjenige | n, | die | ||||||||||||||||||
| unter 1 7 | 03 0 1 | fallen. |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 1
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - F | ahrbahnschäde | n - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26- | 00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - N | r | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.03.0011 | . | 23.113/058.10.02 | 1 .200,00 | m | 2 | . ........... | , . . | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U nterlage reinigen | ||||||||||||||
| Unterlage reinigen. | ||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||
| Unterlage | = | A sphaltbefestigung. | ||||||||||||
| Selbstaufnehmende Kehrmaschine . Let | zter Arbeitsgang mit | |||||||||||||
| Wasserhochdruckreinigungsgeräten mit rotierenden Düsen | ||||||||||||||
| und Absaugeinrichtung . |
| 00.03.0012 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | t | . ........... | , . . | ............ | , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S chadstoffe entsorgen | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle l | aden , | fördern | ||||||||||||
| und entsorgen . | ||||||||||||||
| nach Unterlagen des AG. | ||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | ||||||||||||||
| Abfall Kehrgut | ||||||||||||||
| Abfallbezeichnung : | ||||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AV | V: 2 0 0 | |||||||||||||
| Entsorgung nach Wahl des AN . | ||||||||||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne | ||||||||||||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führ |
| 00.03.0013 | . | 23.114/002.61.83.13.99 | TA | 9 0,00 | m | 2 | . ........... | , . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B etondecke aufnehmen | ||||||||||||||||||||
| Betondecke ausbauen und aufnehmen. | Dicke der Beton | |||||||||||||||||||
| decke und Betondruckfestigkeit nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||||||
| Fläche | = | |||||||||||||||||||
| Befestigung | = | Betondecke | ||||||||||||||||||
| Einschließlich Unterlage = | T ragschicht o | . B indemittel . | ||||||||||||||||||
| Decke mit einfacher Bewehrung | , Dübeln und Ankern . | |||||||||||||||||||
| Einschließlich vorhandener Fugenfüllsto | ||||||||||||||||||||
| Gesamtausbautiefe über 2 | 0 bis | 2 5 cm. | ||||||||||||||||||
| Aufnehmen ' | und zerkleinern nach Wahl des AN ( f | räsen, | brechen und | |||||||||||||||||
| dgl . | )' | |||||||||||||||||||
| Ausbaustoffe ' | einschließlich Anhaftungen gem | . V e | rwertung nach Wahl | |||||||||||||||||
| des AN zerkleinern' |
| 00.03.0014 | . | 24.802/440.01.99.99.01 | TA | 50,00 | t | . ........... | , .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N icht gef . | Abf | . B austelle entsorg. | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Aufbruch und Ausba | ||||||||||||||||||
| nach Unterlagen des AG laden, | z ur | |||||||||||||||||
| Entsorgungsanlage befördern und entso | ||||||||||||||||||
| Abrechnung nach Wiegenachweisen. | ||||||||||||||||||
| Abfall | = B eton. | A bfallschlüssel = | 1 7 01 0 | |||||||||||||||
| Wert ' | nicht gefährlicher Abfall' | |||||||||||||||||
| Abfall laden | 'u nd beförder | |||||||||||||||||
| Entsorgung ' | b z | w. V | ||||||||||||||||
| Verbleibsdokumentation nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||||
| führen | . Dokumentation und Wiegenachweise nac | |||||||||||||||||
| Abschluss dem AG elektronisch überge |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 2
d
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - R | egion Nor | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Worb |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - LK | NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.03.0015 | . | 24.106/213.91.12.01.01 | TA | 500,00 | m 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B oden bzw. | Fels lösen und verwerten | ||||||||||||||||
| Boden bzw | . | ||||||||||||||||
| lösen | , l | aden und nach Wahl des AN verwer | ten. B eschre | ||||||||||||||
| bung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG. D | |||||||||||||||||
| Herstellung von Mulden und Gräben wird gesondert ver | |||||||||||||||||
| gütet | |||||||||||||||||
| Homogenbereich ' E RD - | |||||||||||||||||
| Profilgerecht lösen. | |||||||||||||||||
| Örtliche Vertiefungen im Planum , | |||||||||||||||||
| entstehen | , | m it geeignete | m , n icht frostempfindlichem Bo | ||||||||||||||
| den verfüllen |
Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet. Abrechnung nach Abtragsprofilen. Verwertung nach Unterlagen des AG nachweisen.
| 00.03.0016 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 800,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P lanum herstellen Abweichung | +- 2 | ||||||||||||||
| PLANUM | |||||||||||||||
| Planum profiliert herstellen und verdichten. | |||||||||||||||
| Max . | A bweichung von der Sollhöh | e + | 2/ - 2 c | ||||||||||||
| In Fahrbahn | |||||||||||||||
| Planum auf Bodenaustausch bzw | . A uskoffe | ||||||||||||||
| wird nur einmal vergütet | |||||||||||||||
| Boden soweit möglich, i n | nerhalb der Bauste | ||||||||||||||
| ausgleichen. |
| 00.03.0017 | . | 24.106/403.11.01.09.01 | TA | 800,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G eotextil als Trennschicht verlegen | |||||||||||||||||||
| Geotextil als Trenn - u nd | Filterschicht verleg | ||||||||||||||||||
| schicht nach Unterlagen des AG. | Ü berlappung mindestens | ||||||||||||||||||
| 0,50 | m. | Ü berschüttung wird gesondert verg | |||||||||||||||||
| Erforderliche Nutzungsdauer bis 2 | |||||||||||||||||||
| pH | -W | ert des Umgebungsmilieus | |||||||||||||||||
| Geotextilrobustheitsklas | |||||||||||||||||||
| Verlegen ' | gem | . | technischen Erfordernissen' | ||||||||||||||||
| Abrechnnung nach überdeckter Trennfläch |
| 00.03.0018 | . | 22.900/107.90.21.00.01 | TA | 250,00 | m 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F rostschutzschicht herstellen | |||||||||||||||
| Frostschutzschicht aus Baustoffgemisch für Frostschutz | |||||||||||||||
| schichten herstellen. G e | steinsspezifische Anforderunge | ||||||||||||||
| gem . | T L Gestein | - StB un | d zugeh. | E inführungsschreiben | |||||||||||
| Erschwernisse durch Einbauten, | Schächte | ||||||||||||||
| Straßenabläufe werden gesondert vergütet . | |||||||||||||||
| In Verkehrsflächen ' Seit | enrandverbreiterung oder Schadstellen ' | ||||||||||||||
| Baustoffgemisch 0/32. | |||||||||||||||
| Umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von | |||||||||||||||
| Baustoffgemischen nach Unterlagen des A |
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 3
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S iemensstr | . | 1 2 | · 3 | 7327 | Leinefelde- | Worbis |
L angtext -/P reis- Verzeichnis
| P rojekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fa | hrbahnschäde | n - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| O Z | S t | L - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 0 0.03.0019 | . | 23.113/917.13.99.99 | TA | 3 20,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A nsch | l. a | . | Fuge m | . B | - fugenb. h | erst. |
Anschluss als Fuge an bestehende Asphaltschicht oder
| B auteil in der Dicke der Asphaltschicht mit Bitumenfu | - | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| genband einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetra | ||||||
| g enem Voranstrichmittel herstelle | ||||||
| A nschluss an Asphaltdeckschicht | ||||||
| L ängs- | u nd Querfuge. | |||||
| Dicke der Asphaltschicht ' 3 | -10c m | |||||
| E inzellängen ' | S chadstellen | |||||
| Breite des Bitumenfugenbandes ' | bzw. | a nspritzen nach Wahl des AN ' |
| 0 0.03.0020 | . | 26.900/255.11.20.00 | 4 00,00 | t | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalttragschicht AC 2 | 2 T N herst | |||||||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgu | ||||||||||||||||||||||||||||
| AC | 2 2 | T N herstellen. | G esteinsspezifische Anforderunge | |||||||||||||||||||||||||
| g e | m . T | L Gestein | - | StB und zugeh. | E inführungsschreiben . | |||||||||||||||||||||||
| Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierte | ||||||||||||||||||||||||||||
| T ransportbehältern | ||||||||||||||||||||||||||||
| E rhöhte Anforderunge | ||||||||||||||||||||||||||||
| - I n | ||||||||||||||||||||||||||||
| ( a | n extrahierten Bestandteilen) : | |||||||||||||||||||||||||||
| - | U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör | |||||||||||||||||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde | ||||||||||||||||||||||||||||
| mittelart und | - | sorte ; | U mhüllung | = 6 0 | vH ( | e rmitte | ||||||||||||||||||||||
| nach | 2 4 | h an Prüfkörnung | 5 /8 | bzw. | 8 /11 | gemäß | ||||||||||||||||||||||
| TP Asphalt- | S tB | , | T eil | 1 1) | ||||||||||||||||||||||||
| - | M indestbindemittelgehalt | > | = 4, | 2 M . | - vH | , | ||||||||||||||||||||||
| Gesteinskörnungen mit Dichte | n < = | 2 ,65 | g / c | m3 | ||||||||||||||||||||||||
| ( | s augende Körnungen ) | v orgesehen sind | ||||||||||||||||||||||||||
| I n Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk | 0,3 | bis | ||||||||||||||||||||||||||
| B k | 1 ,8. | |||||||||||||||||||||||||||
| B indemittel | = | [ 50/70 // | 5 0/80 | VL] | r esultierend | |||||||||||||||||||||||
| E inbau in Schadstellen |
| 0 0.03.0021 | . | 26.900/255.91.90.00 | TA | 2 | 0,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalttragschicht AC 2 | 2 T N herst | ||||||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgu | |||||||||||||||||||||||||||
| AC | 2 2 | T N herstellen. | G esteinsspezifische Anforderunge | ||||||||||||||||||||||||
| g e | m . T | L Gestein | - | StB und zugeh. | E inführungsschreiben . | ||||||||||||||||||||||
| Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierte | |||||||||||||||||||||||||||
| T ransportbehältern | |||||||||||||||||||||||||||
| E rhöhte Anforderunge | |||||||||||||||||||||||||||
| - I n | |||||||||||||||||||||||||||
| ( a | n extrahierten Bestandteilen) : | ||||||||||||||||||||||||||
| - | U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör | ||||||||||||||||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde | |||||||||||||||||||||||||||
| mittelart und | - | sorte ; | U mhüllung | = 6 0 | vH ( | e rmitte | |||||||||||||||||||||
| nach | 2 4 | h an Prüfkörnung | 5 /8 | bzw. | 8 /11 | gemäß | |||||||||||||||||||||
| TP Asphalt- | S tB | , | T eil | 1 1) | |||||||||||||||||||||||
| - | M indestbindemittelgehalt | > | = 4, | 2 M . | - vH | , |
...F orts. 0 0.03.0021.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite: 9 4
Nord
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||
| 00.03.0021 | . | Forts. | ... |
2 ,65 g / cm3 sind. enflächen ' ltierend. fen '
| Gesteinskörnungen mit Dichte | n < = | ||
|---|---|---|---|
| ( | s augende Körnun | ||
| In Verkehrsflächen ' Z | |||
| Bindemittel = [ 70/100 | // 50/80 VL | ||
| Einbau |
| 00.03.0022 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 150,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt AC 11 D N h | erstellen |
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D N
reiben .
| herstellen. | ||
|---|---|---|
| gemäß TL Gestein- S | tB und zuge | h. Einführungssc |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
n auf von oder . 3 1 . rer llers en.
weisen. skör - e - g n -
;
.
gen'
| Transportbehältern. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhte Anforderung | ||||||||
| - | Z ugabe von > =1 ,0 | M. - vH Calciumhydroxid bezog | ||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun | ||||||||
| Kalkhydrat nach EN | 4 59-1 CL 9 | 0 - S oder CL 8 0 - S | ||||||
| Mischfüller gemäß | EN 13043/ T | L Gestein- StB Tab | ||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügb | ||||||||
| Kalk | ) d | es zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü | ||||||
| nach TP Gestein - St | B, T eil 3 .9 i | st zu berücksichtig | ||||||
| - | I n der Erstprüfung: | |||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt au | ||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein | ||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin | ||||||||
| mittelart und - s orte | durchführen | . A rbeitsanweisun | ||||||
| ' | P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei | |||||||
| satz von Kalkhydrat | ' beachten. | U mhüllung = 6 0 v | ||||||
| ( ermittelt nach 24 h | an Prüfkörnung | 5/8 bzw . 8 /11 | ||||||
| gemäß TP Asphalt - | StB, Teil 1 1) | |||||||
| Mindestens 5 0 vH g | ||||||||
| Karbonatgehalt > =8 | 0 M. - vH im Anteil | < 0 ,063 mm | ||||||
| feine Gesteinskörnu | ngen 0 /2 m | |||||||
| Karbonatgehalt < = | 35 M .- vH im Anteil | < 0 ,063 m | ||||||
| - | I n der Kontrollprüfu | ng : Karbonatgehalt min . 40 vH | ||||||
| im Anteil | < 0 ,063 m | |||||||
| metrische Titration nach TP Gestein- | ||||||||
| Hohlraumgehalt < = | 4,5 Vol .- vH | |||||||
| - | W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | |||||||
| In Verkehrsflächen ' ' | ||||||||
| Einbaudicke: c a. 3 ,5 | ||||||||
| Einbau- | 'i n Schadstellen oder Fahrbahnverbreiteru | |||||||
| Bindemittel = [ 70/100 | // 50/80 VL | |||||||
| Frosteinwirkungszon |
| 00.03.0023 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt AC 1 1 D N | herst . v. H a |
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D N
reiben .
| herstellen. | ||
|---|---|---|
| gemäß TL Gestein- S | tB und zuge | h. Einführungssc |
...F orts. 0 0.03.0023.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 5
egion Nord
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 00.03.0023 | . | Forts | . ... |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
| Transportbehältern. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhte Anforderunge | |||||||||||||
| - | Z ugabe von | > =1 ,0 M | . - vH Calciumhydroxid bezoge | ||||||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung | |||||||||||||
| Kalkhydrat nach EN | 4 59-1 CL | 9 0 - | S oder CL 8 0 - S | ||||||||||
| Mischfüller gemäß E | N 13043/ | TL Gestein | - StB Tab. | ||||||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt | ( verfügba | ||||||||||||
| Kalk | ) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfül | |||||||||||
| nach TP Gestein - StB | , T eil 3 .9 | ist zu berücksichtige | |||||||||||
| - | I n der Erstprüfung: | ||||||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen | |||||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteins | |||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind | |||||||||||||
| mittelart und | - s orte d | urchführe | n. A rbeitsanweisung | ||||||||||
| ' | P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein | ||||||||||||
| satz von Kalkhydrat ' | beachten. | U mhüllung | = 6 0 vH | ||||||||||
| ( ermittelt nach 24 h a | n Prüfkörnung | 5/8 | |||||||||||
| gemäß TP Asphalt - S | tB, Teil 1 1 | ||||||||||||
| Mindestens | 50 vH ge | ||||||||||||
| Karbonatgehalt > =8 0 | M. - vH im Anteil | < 0 | ,063 mm ; | ||||||||||
| feine Gesteinskörnun | gen 0 /2 | ||||||||||||
| Karbonatgehalt < = 3 | 5 M .- vH im Anteil | < | 0,063 mm | ||||||||||
| - | I n der Kontrollprüfun | g : Karbonatgehalt min | . 40 vH | ||||||||||
| im Anteil | < | 0 ,063 mm | |||||||||||
| metrische Titration nach TP Gestein | - S tB | ||||||||||||
| Hohlraumgehalt < = 4 | ,5 Vol .- vH | ||||||||||||
| - | |||||||||||||
| In Verkehrsflächen ' Zu | |||||||||||||
| Einbaudicke | : | ca. 3 ,5 - | 4,5 cm . | ||||||||||
| Einbau- | 'i n Zwickel und Streifen von Hand | ||||||||||||
| Bindemittel | = | [ 70/100 | // 50/80 V | ||||||||||
| Frosteinwirkungszone |
| 00.03.0024 | . | 23.113/952.11.11 | 1 | .340,00 | m 2 | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bstumpfungsmaßnahme durchführen | |||||||||||||
| Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig | |||||||||||||
| keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen | |||||||||||||
| Abstreukörnung durchführen. N | icht gebundene Abstreukör | ||||||||||||
| nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten | |||||||||||||
| Abstreukörnung = L ief | erkörnun | g 1 /3. | |||||||||||
| Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphalt | |||||||||||||
| schicht . | |||||||||||||
| Abstreumenge = 1 kg/ | |||||||||||||
| Maschinell abstreuen . |
| 00.03.0025 | . | 23.113/063.22.12.99 | TA 1 | .340,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprühen | ||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes | ||||||||||||
| aufsprühen. |
...F orts. 0 0.03.0025.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 6
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 00.03.0025 | . | Forts |
| Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk | 1,8 | bi | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bk | 0 ,3. | |||||
| Unterlage | = A sphaltbefestigung, | g efräst. | ||||
| Mit Rampenspritzger | ||||||
| Bindemittel | = C4 0B 5- | |||||
| Bindemittelmenge ' n a | ch Ermessen des AN ' | |||||
| Vor Einbau | 'd er nächsten Asphaltschicht |
| 00.03.0026 | . | 23.115/011.31.12.01 | 70,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P flasterd. | m. B etonpf | l. -s teinen aufn. | |||||||||||
| Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton aufnehmen. | |||||||||||||
| Aufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet. | |||||||||||||
| Pflasterstein ca. 1 0 c | m dick . | ||||||||||||
| Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmaterial | |||||||||||||
| Bettung aus ungebundenem Bettungsmaterial . | |||||||||||||
| Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern. | |||||||||||||
| Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten | |||||||||||||
| Pflastersteine säuber |
| 00.03.0027 | . | 23.115/111.92.19.99. | 99 TA | 2 0,00 | m | 2 | . ..........., | .. | ............ | , . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P flasterd. | a . Betons | t. d. | AG herst . | |||||||||||||||
| Pflasterdecke aus Betonsteinen des AG herstellen | ||||||||||||||||||
| In Flächen | ' Schadstel | |||||||||||||||||
| Einzelflächen über 2, | 00 bis | 10,0 | 0 m | 2 . | ||||||||||||||
| Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufne | ||||||||||||||||||
| men und fördern. | ||||||||||||||||||
| Format für Rasterma | ß ' gem | . Be | stand | |||||||||||||||
| Baustoffgemisch für Bettung und Fugen Kategorie | ' gem . | B estand' | ||||||||||||||||
| Bettung aus Baustoffgemisch 'S | plitt' | |||||||||||||||||
| Fuge ' | Sand | |||||||||||||||||
| Verband ' g | em. B esta |
| 00.03.0028 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 0,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U ngeb | . B e | festigung | 0 /32 | |||||||||||||
| Befestigungen für Angleichunge | n, A npassungen u | . a . | ||||||||||||||
| liefern, | e inbauen und verdichten | |||||||||||||||
| Verformungsmodul E | v2 auf der Oberfläche min | |||||||||||||||
| 80 | MN | / m 2 . | ||||||||||||||
| Mineralgemisch 0 /32. | ||||||||||||||||
| Einbau nach Angaben des AG , i | n Kleinmengen | |||||||||||||||
| zeitlich versetzt. |
Material aus gebrochenem Hartgestein .
| 00.03.0029 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 5,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U ngeb | . B e | festigung | 0 /11 | |||||||||||||
| Befestigungen für Angleichunge | n, A npassungen u | . a . | ||||||||||||||
| liefern, | e inbauen und verdichten | |||||||||||||||
| Verformungsmodul E | v2 auf der Oberfläche min | |||||||||||||||
| 80 | MN | / m 2 . | ||||||||||||||
| Mineralgemisch 0 /11. |
...F orts. 0 0.03.0029.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 7
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worb |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.03.0029 | . | Forts. | ... |
| Einbau nach Angaben des AG , | i n Kleinmengen |
|---|---|
| zeitlich versetzt. | |
| Material aus gebrochenem Hartgestein . |
| 00.03.0030 | . | 24.106/113.00.29.99.01 | TA | 9 0,00 | m | 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| O berboden abtragen und andecken | |||||||||||||||||||||
| Oberboden ggf. | e inschließlich Vegetationsdecke abtragen | ||||||||||||||||||||
| und profilgerecht wieder andecken einschließlich erfor - | |||||||||||||||||||||
| derlicher Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des | |||||||||||||||||||||
| AN | . | B eschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen | |||||||||||||||||||
| des AG. | |||||||||||||||||||||
| Dicke des Abtrages über | 10 | bi | s 30 | ||||||||||||||||||
| Andeckung ' | nach Angaben des AG | ||||||||||||||||||||
| Einbau | ' m it Bagger und von Hand' | ||||||||||||||||||||
| Dicke der Andeckung ' 10 | bis 3 | 0 cm | |||||||||||||||||||
| Abrechnung nach Abtragsprofilen. |
| 00.03.0031 | . | 24.106/160.99.91 | TA | 15,00 | m | 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| O berboden liefern und andecken | |||||||||||||||||||
| Oberboden liefern und profilgerecht andecken . | |||||||||||||||||||
| Andeckung ' | nach Angaben des AG | ||||||||||||||||||
| Einbau | ' m it Bagger und von Hand' | ||||||||||||||||||
| Dicke der Andeckung ' 5 | bis | 2 5 | cm ' | ||||||||||||||||
| Abrechnung nach Auftragsprofilen. |
| 00.03.0032 | . | 21.107/202.09.21.1 | 0 TA | 5 00,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R asenansaat mit RSM herstellen | ||||||||||||||||||||
| Rasenansaat mit RSM herstellen. | Saatgut ohne Entmi | |||||||||||||||||||
| schung ausbringen, | e inarbeiten und andrücken | |||||||||||||||||||
| Fläche ' | d er Oberbodenandeckung' | |||||||||||||||||||
| Feinplanum herstellen. | ||||||||||||||||||||
| Saatgutmenge | = | 5 g | / m2 . | |||||||||||||||||
| Regelsaatgutmischung ( | RSM ) | 7 .1. | 1 Landschaftsrasen | - |
Standard ohne Kräuter.
| 00.03.0033 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 0,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ichtraumprofil herstellen | |||||||||||||||||
| In den Verkehrsraum hineinragendes A | st- , | Zweig | - | u nd | |||||||||||||
| Buschwerk an Straßenbäumen sowie Strauch- | u nd | ||||||||||||||||
| Buschbeständen fachgerecht zurückschneiden und | |||||||||||||||||
| entfernen. |
Anfallendes Schnittgut ist zu häckseln und im Seitenbereich profilgerecht zu verteilen .
Abrechnung je bearbeiteter Vegetationseinheit
| ( | Einzelbaum oder zusammenhängende | |
|---|---|---|
| Gehölz - | / Strauchbestand |
...F orts. 0 0.03.0033.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 8
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Reg | ion Nor | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 Le | inefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschä | den - L | K NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M e | nge A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||
| 00.03.0033 | . | Forts. | ... |
nd
| Einschließlich aller Nebenleistungen | , Geräte u |
|---|---|
| Erschwernisse |
| 00.03.0034 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2.00 | 0,00 m | . ..........., | . . | ............, . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R eparatur Banket | ||||||||||||||||||
| Bankett profilgerecht herstellen bzw | . r epariere | |||||||||||||||||
| Herstellung in kleinen Reparaturlängen . | ||||||||||||||||||
| Erschwernisse durch Einbau | ten, S chächte und Straßen - | |||||||||||||||||
| abläufe werden nicht gesondert vergütet. Q ue | rneigung 1 | |||||||||||||||||
| v | . H | . | a m tiefliegenden und 6 | v .H . a m | ||||||||||||||
| hochliegenden Fahrbahnran | ||||||||||||||||||
| vorh | . | |||||||||||||||||
| herstellen | ||||||||||||||||||
| untere Schicht: | ||||||||||||||||||
| Material (E | rgänzung | ) = f rostu | nempfindliches Material . | |||||||||||||||
| Mindestdi | cke= | 15 c | ||||||||||||||||
| Breite | = c a | . 1 ,0 | m ; | |||||||||||||||
| Verformungsmodul | /V erdichtungsgrad Ev 2 = 25 | M N/ m 2 | ||||||||||||||||
| Deckschic | ||||||||||||||||||
| Material : V | egetationstragdeckschichtmaterial | |||||||||||||||||
| Gemisch aus grober Gesteinskörnung 2 /32, K | ategorie C | |||||||||||||||||
| 90/3 | ; | GK | > 16m m > | = 20% ; G | K > 22,4 | < =1 0% ; u | ||||||||||||
| Oberboden mit strukturstabilem Rindenmulch | ||||||||||||||||||
| im Mischungsverhältnis 8 0 : | ||||||||||||||||||
| Im Gemisch ist ein Humusanteil von | 5 % nach | |||||||||||||||||
| Einbau in voller Breite als obere Schicht des Banketts |
nach Unterlagen des AG ;
| Einbaudic | ke = | 5 c m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Querneigu | ng 12 v . | H. a m tiefliegenden und 6 v | . H . a m | |||
| hochliegenden Fahrbahnran | ||||||
| Einbau 3 c | m tiefer als Fahrbahnrand | |||||
| Verformungsmodul | / V erdichtungsgrad obere Schicht des | |||||
| Bankett - E | rhaltung: | Ev 2 = 45 | M N/ m ² ; | Evdyn= 25 | M N/ m ² | |
| Saatgut und Fläche mit krümeligen Oberbode | ||||||
| flächendeckend abstreuen und andrücken ; | ||||||
| Saatgutmischung RSM 7 .1.1 | ./ 7 .1.2 | . m it 2 5 g/ |
ausbringen und einarbeiten
Incl . a ller notwendigen Erdarbeiten . Material verbleibt auf der Baustelle und ist profilgerecht in geeignete Bereiche der Nebenanlagen einzubauen . Überschüssiges Material Verwertung nach Wahl des AN . Entsorgung wird gesondert über Bankettabfallpositionen vergütet .
Z wischensumme 00.03. . ..........., . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 9 9
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
00.04. S iGeKo
| 00.04.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5, | 00 | S t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V orankündigung erstelle | ||||||||||||||
| Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und | ||||||||||||||
| spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der | ||||||||||||||
| zuständigen Behörde übermitteln . | Vorankündigung sicht- | |||||||||||||
| bar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushän | ||||||||||||||
| gen. | Bei erheblichen Änderungen während der Bauzei | |||||||||||||
| anpassen |
| 00.04.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5, | 00 | S t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S iGe | - Plan erstellen | |||||||||||||||||||
| Sicherheits | - | u nd Gesundheitsschutzplan ( | SiGe | - Plan | ) n | ac | ||||||||||||||
| RAB | 31 | erstellen und mit dem Sicherheits | ||||||||||||||||||
| heitsschutzkoordinator dieser und weiterer berührter | ||||||||||||||||||||
| Baustellen abstimmen | . | Bei erheblichen Änderungen in de | ||||||||||||||||||
| Ausführung des Bauvorhabens anpassen. | D en SiGe | - P | lan für | |||||||||||||||||
| jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorha |
ten.
| 00.04.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 0,00 | W | o | ............ | , .. | . ..........., . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S iGe | - Koordinator stellen. | ||||||||||||||||
| Sicherheits | - | u nd Gesundheitsschutzkoordinator während | |||||||||||||||
| der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 3 | 0 und Unter | - | |||||||||||||||
| lagen des AG stellen |
Z wischensumme 00.04. . ..........., . .
00.05. H ilfsleistungen
| 00.05.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5, | 00 | S t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B eweissicherung Baufeld vor | ||||||||||||
| Vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme ist im | ||||||||||||
| unmittelbaren und mittelbaren Einflussbereich des |
Baufeldes eine Beweissicherung durch einen
| Sachverständigen durchzuführen. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Baufeldlänge | 1,5 | km bis | 2 , | 5 km |
| Hierbei sind der vorhandene Zustand von Gebäuden | , | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| baulichen Anlagen | , | Schächten, | V orflutern, | Einfriedungen | ||||
| und sonstigen betroffenen Anlagen zu erfassen | ||||||||
| Vorhandene Schäden sind fotografisch sowie durch | ||||||||
| sonstige geeignete und unveränderbare Hilfsmittel zu | ||||||||
| dokumentieren | . | Bauteile und Verkehrsflächen, | d ie im | |||||
| Zuge der Baumaßnahme erneuert werden | , s ind von der |
Schadensdokumentation ausgenommen.
Die Beweissicherung ist in einem detaillierten Bericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der ...F orts. 0 0.05.0001.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 00
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - F | BS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - F | BS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 00.05.0001 | . | Forts | . ... |
| Bauleitung vor Baubeginn in | 1 | - | facher Ausfertigung sowie |
|---|---|---|---|
| digital zu übergeben |
| Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der | |
|---|---|
| dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden | |
| Leistungen | , |
| Beeinträchtigungen angrenzender Anlagen oder | |
| Grundstücke nicht ausgeschlossen werden könne |
| 00.05.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | S | t | . .......... | ., . . | ............ | , .. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B eweissicherung Umleitung vor | ||||||||||||
| Vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme ist im Bereich | ||||||||||||
| der vom Auftragnehmer eingerichteten |
Umleitungsstrecken eine Beweissicherung durch einen
| Sachverständigen durchzuführen. | |||
|---|---|---|---|
| Umleitungsstrecke: | b is | 2 5 | km Länge. |
| Hierbei sind der vorhandene Zustand von Straßen | |||
|---|---|---|---|
| Wegen, | N ebenanlagen | , | Einfriedungen sowie sonstigen |
| verkehrsrelevanten und baulichen Anlagen zu erfassen . | |||
| Vorhandene Schäden sind fotografisch sowie durc | |||
| sonstige geeignete und unveränderbare Hilfsmittel zu | |||
| dokumentieren . |
Die Beweissicherung ist in einem detaillierten Bericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der
| Bauleitung vor Umleitungsbeginn in 1 | - | f acher |
|---|---|---|
| Ausfertigung sowie digital zu übergeben . |
Die Dokumentation dient dem Nachweis des Ist - Zustandes vor Inanspruchnahme der Strecken und als Grundlage für die Bewertung etwaiger Veränderungen im Zuge der Nutzung im Rahmen der Baumaßnahme.
Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden
| Leistungen | , | s ofern durch Art und Umfang der |
|---|---|---|
| Verkehrsführung Beeinträchtigungen angrenzende | ||
| Anlagen oder Grundstücke nicht ausgeschlossen werde | ||
| können. |
| 00.05.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P | sch | x xxxxx , | xx | ............ | ,. . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z ulage zur Vorposition | |||||||||||||
| Die Leistung umfasst sämtliche wie in Vorposition | |||||||||||||
| beschriebene Leistung. |
Die Zulage wird je zusätzlich vom Auftraggeber
| angeordneter Umleitungsstrecke bis | 15 | km Länge |
|---|---|---|
| vergütet |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 01
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | Menge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.05.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B eweissicherung Baufeld nac | |||||||||||||||||
| Nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme ist im | |||||||||||||||||
| unmittelbaren und mittelbaren Einflussbereich des | |||||||||||||||||
| Baufeldes eine Beweissicherung durch eine | |||||||||||||||||
| Sachverständigen durchzuführen | |||||||||||||||||
| Baufeldlänge | 1,5 | km bis | 2 ,5 | km . |
Hierbei ist der Zustand der nicht im Zuge der Baumaßnahme erneuerten baulichen
,
gen
| Anlagen | , | insbesondere Gebäude | , Schächte | |
|---|---|---|---|---|
| Vorfluter | , | E infriedungen und sonstige | ||
| betroffene Anlagen, | z u erfassen. |
gegenüber dem Ausgangszustand sind zu dokumentieren .
Die zu erneuernden Verkehrsflächen sind von der Beweissicherung ausgenommen .
| Die Beweissicherung ist in einem detaillierte | ||
|---|---|---|
| Abschlussbericht mit Fotodokumentation zusammenzustellen und der Bauleitung in | ||
| 1 | - | f acher Ausfertigung sowie digital zu übergeben. |
| Die Leistung gilt für sämtliche | |
|---|---|
| Einzelmaßnahmen der dem Leistungsverzeichnis | |
| zugrunde liegenden Leistungen, | s ofern durc |
| Art und Umfang der Arbeiten Beeinträchtigungen | |
| angrenzender Anlagen oder Grundstücke nicht | |
| ausgeschlossen werden können . |
| 00.05.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B eweissicherung Umleitung nach | |||||||||||||
| Nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme ist im | |||||||||||||
| Bereich der während der Bauzeit genutzten |
Umleitungsstrecken eine Beweissicherung durch einen
| Sachverständigen durchzuführen | |||
|---|---|---|---|
| Umleitungsstrecke: | b is | 2 5 | km Länge. |
| Hierbei ist der Zustand von Straßen , | Wegen |
|---|---|
| Nebenanlagen sowie sonstigen verkehrsrelevanten und | |
| baulichen Anlagen zu dokumentieren | . Die Dokumentation |
| dient dem Vergleich mit dem vor Umleitungsbegin | |
| aufgenommenen Zustand und der Feststellung etwaiger | |
| Veränderungen infolge der Nutzung während der | |
| Baumaßnahme |
r
| Die Beweissicherung ist in einem detaillierte | |
|---|---|
| Abschlussbericht mit Fotodokumentation | |
| zusammenzustellen und der Bauleitung in 1 | - f ache |
...F orts. 0 0.05.0005.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 02
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - F | BS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - F | BS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 00.05.0005 | . | Forts | . ... |
Ausfertigung sowie digital zu übergeben .
| Die Leistung gilt für sämtliche Einzelmaßnahmen der | ||
|---|---|---|
| dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden | ||
| Leistunge | n, s | ofern durch Art und Umfang der |
Verkehrsführung Beeinträchtigungen angrenzender Anlagen oder Grundstücke nicht ausgeschlossen werden können.
| 00.05.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx , | xx | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z ulage zur Vorposition |
Die Leistung umfasst sämtliche wie in Vorposition
| beschriebene Leistung | ||
|---|---|---|
| Die Zulage wird je zusätzlich vom Auftraggebe | ||
| angeordneter Umleitungsstrecke bis | 15 | km Länge |
| vergütet |
| 00.05.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx , | xx | ............ | ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G ewerbe- | u. | Anliegererinformation | ||||||||||||||||||||
| Unmittelbar betroffene Anlieger und Gewerbebetriebe | ||||||||||||||||||||||
| sind rechtzeitig | ||||||||||||||||||||||
| ( | min | . | 1 4 | Tag | e) | vor Beginn der Bauarbeiten mittels | ||||||||||||||||
| Postwurfsendung ( | ggf . | zusätzlich persönlich | ) | über die | ||||||||||||||||||
| Baumaßnahme zu informieren. |
| Die Postwurfsendung muss mindestens folgende | |
|---|---|
| Angaben enthalten | |
| - | B ezeichnung der Baumaßnahme |
| - | A nsprechpartner des AN einschließlich Kontaktdaten |
| - | A usführungszeitraum |
| - | A rt und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigungen |
| Der Entwurf des Informationsschreibens ist mit dem AG | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| vor Verteilung abzustimmen | |||||
| Einschließlich Erstellung | , | Vervielfältigung und Verteilung | |||
| der Postwurfsendung. | |||||
| Für bis zu | 3 0 | Anlieger bzw | . | Gewerbebetriebe . |
| 00.05.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | S t | . .......... | ., . . | ............ | , .. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ogisti | k- | und Einbaukonzept | |||||||||||||||||||
| Vor Beginn der Arbeiten ist durch den Auftragnehmer ein | |||||||||||||||||||||
| vollständiges Logistik - | , Einbau- | und Fugenkonzept für | |||||||||||||||||||
| den Walzasphalteinbau gemäß Baubeschreibung sowie | |||||||||||||||||||||
| den einschlägigen Regelwerke | n, i | nsbesondere der ZTV | |||||||||||||||||||
| Asphalt- | StB und den Vorgaben des Rundschreibens | ||||||||||||||||||||
| „ | Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualitä | t “ | |||||||||||||||||||
| vom | 1 3.12.2016 | , z | |||||||||||||||||||
| Prüfung und Freigabe vorzulegen. |
Das Konzept hat mindestens Angaben zu den ...F orts. 0 0.05.0008.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 03
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 00.05.0008 | . | Forts |
| vorgesehenen Asphaltmischwerken einschließlich | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kapazit | ät, L ieferleistung und Entfernung zum Einbauort , | ||||
| zur geplanten Logistik und Taktung der Mischgutlieferun | |||||
| sowie zur Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge | |||||
| und Umlaufzeiten zu enthalten | . W | eiterhin sind Aussage | |||
| zum vorgesehenen Einba | u- | ||||
| einschließlich des Einsatzes eines Beschicker | s , | ||||
| Temperaturmanagement während Transport und Einbau |
sowie zur Eigenüberwachung des Einbauprozesses zu
| treffen. | Maßnahmen zur Sicherstellung eines |
|---|---|
| kontinuierlichen Einbauablaufs auch bei Störungen der | |
| Liefer - o | der Einbaukette sind darzustellen. |
| Dem Konzept ist ein Fugenplan bzw. | e ine Einbauskizze | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| beizufü | gen, | aus dem die Einbauabschnitte, | d ie Lage der | ||
| Längs- | und Querfugen, | Arbeitsfugen sowie |
Anschlussbereiche an Bestandsflächen eindeutig hervorgehen.
| 00.05.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 | ,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R einigung Oberflächen | ||||||||||||||||||
| Reinigung der öffentlichen durch den AN | ||||||||||||||||||
| benutzten Oberflächen, | S traßen und Wege | |||||||||||||||||
| Oberfläche Pflaster oder Bitumen | , Straßen | |||||||||||||||||
| Oberflächen in Teilflächen entsprechend Bauabschnitten | ||||||||||||||||||
| der Einzelmaßnahmen. | ||||||||||||||||||
| Fläche | ca. 2000 | m 2 | ||||||||||||||||
| Reinigung entsprechend dem Verschmutzungsgra | ||||||||||||||||||
| ( | mind . 2 | x wöchentlich | ) | w ährend der gesamten | ||||||||||||||
| Baumaßnahme. | ||||||||||||||||||
| Reinigung mittels Kehrmaschine. | ||||||||||||||||||
| Entsorgung von Kehrgut wird gesondert | ||||||||||||||||||
| über Straßenkehricht abgerechne | ||||||||||||||||||
| Die Position wird je Einzelmaßnahmen nur einmal | ||||||||||||||||||
| vergütet |
| 00.05.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 | ,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G renzsteine sichern | |||||||||||||
| Im Baubereich befindliche Grenzsteine sichern | |||||||||||||
| Sollten Grenzsteine zu entfernen sein | , sind sie | ||||||||||||
| auf Kosten des AN durch ein zugelassenes | |||||||||||||
| Vermessungsbüro wiederherzustellen |
| 00.05.0011 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 | ,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bfallliste f. | nicht gefähr | l. | Abf . | |||||||||||||
| Leistung umfasst die Führung der Abfallliste für alle | ||||||||||||||||
| nicht gefährlichen Abfälle, | d ie infolge | |||||||||||||||
| Verdrängung | , | fehlender Eignung oder mangels Wieder- |
verwendungsmöglichkeit nicht innerhalb der Baustelle verbleiben und bei denen die Führung der Abfallliste ... Forts . 00.05.0011 .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 04
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M | enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 00.05.0011 | . | Forts |
nicht ausdrücklich erwähnt ist .
| Die Abfallliste ist dem Auftraggeber bis spätestens zur | |||
|---|---|---|---|
| Schlussabnahme als Exce | l - Tabe | lle ( Dateiformat . x | lsx) |
| zu übergeben . | |||
| Pauschale gilt | |||
| für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses |
| 00.05.0012 | . | 22.900/806.12.99 | TA | 2 | 00,00 | m 3 | . ..........., | . . | ............ ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| H aufwerke für Probenahme herstellen | |||||||||||||||||||||||
| Haufwerke für Probenahme nach LAGA PN | 9 8 | auf Anweisung | |||||||||||||||||||||
| des AG herstelle | n . | Geeignete Fläche bereitstellen und | |||||||||||||||||||||
| vorbereiten | . | Zu untersuchendes Material laden | |||||||||||||||||||||
| und zur vorbereiteten Fläche transportieren. | |||||||||||||||||||||||
| Haufwerk als regelmäßigen geometrischen Körper | |||||||||||||||||||||||
| ( | trapezförmige Miete | , K | egelhald | e) h erstellen | |||||||||||||||||||
| Herstellung mit Bagger oder Radlader , | |||||||||||||||||||||||
| homogenisieren. | Entmischung vermeiden | , V | ermischungs | ||||||||||||||||||||
| verbot beachten. | |||||||||||||||||||||||
| Flächen und Haufwerke sind so herzustellen | , d ass | ||||||||||||||||||||||
| Umweltschäden vermieden werd | |||||||||||||||||||||||
| Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||
| Mithilfe bei der Probenahme mit geeignetem Baugerät | |||||||||||||||||||||||
| Probenahme erfolgt durch den A | |||||||||||||||||||||||
| Leistung gilt | |||||||||||||||||||||||
| für dieses Leistungsverzeichnis . | |||||||||||||||||||||||
| Haufwerk aus nicht gefährlichem Abfal | |||||||||||||||||||||||
| Abfall = | ' a nstehender Boden / As | phalt . | |||||||||||||||||||||
| Die Lage der Zwischenlagerflächen liegt in der | |||||||||||||||||||||||
| Verantwortung des AN . | Transpor | t - u nd Logistikkosten | |||||||||||||||||||||
| sind eigenständig zu kalkulieren . | |||||||||||||||||||||||
| Der AG gibt keine maximale Entfernun | g , | Lage ode | |||||||||||||||||||||
| Größe der Flächen vor . |
Z wischensumme 00.05. . ..........., . .
Z wischensumme 00. ............, . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 05
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
- ASPHALT
01.00. R ückbau / V orarbeiten
| 01.00.0001 | . | 23.113/038.31.02 | 150,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung trennen | ||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung geradlinig trennen. | ||||||||||||||||
| in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse, | ||||||||||||||||
| Trennen durch Schneiden. | ||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung über | 3 bi | s 6 |
| 01.00.0002 | . | 23.113/038.31.03 | 70,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung trennen | |||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung geradlinig trennen. | |||||||||||||||||
| in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse, | |||||||||||||||||
| Trennen durch Schneiden. | |||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung über | 6 bi | s 1 2 | cm. |
| 01.00.0003 | . | 23.113/038.31.04 | 70,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung trennen | |||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung geradlinig trennen. | |||||||||||||||||
| in Einzelflächen längs und quer zur Fahrbahnachse, | |||||||||||||||||
| Trennen durch Schneiden. | |||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung über | 12 b | is | 1 8 | cm |
| Hinweis zur OZ | 01.00.000 | 4 . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufgrund wechselnder Restbreiten und | |||||||||
| örtlicher Randbedingungen kein Anspruch | |||||||||
| auf durchgängige Auslastung der Fräs- | |||||||||
| bzw | . | M aschinenbreite | |||||||
| sind einzukalkulieren . |
| 01.00.0004 | . | 23.113/005.12.30.16. | 12 | 7 1.000,00 | m | 2 | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | |||||||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen | . A nschlusskante | ||||||||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen | . D | er Schnittlinien- | |||||||||||||||||||||
| abstand darf maxima | l 1 5 | mm betragen | |||||||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht = | A sphaltbeton. | ||||||||||||||||||||||
| Frästiefe über | 2 ,5 | bis | 4,5 | cm. | |||||||||||||||||||
| Fläche | = F | ahrbahn . | |||||||||||||||||||||
| Breite der Fläche übe | r 200 | cm | |||||||||||||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten | |||||||||||||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens | 6 mm inne | r - | |||||||||||||||||||||
| halb einer | 4,00 | m langen Messstrecke in Längs | - u nd | ||||||||||||||||||||
| Querrichtung. |
| 01.00.0005 | . | 23.113/005.12.40.33. | 12 | 700,00 | m | 2 | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | ||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen | . A nschlusskante |
...F orts. 0 1.00.0005.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 06
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Ab | schnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | Menge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 01.00.0005 | . | Forts. | ... |
| geradlinig auf Frästiefe herstellen | . | Der Schnittlinien | - | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abstand darf maximal | 1 5 m | m betragen. | |||||||||||
| Asphaltdeckschicht | |||||||||||||
| Asphaltdeckschicht | = | A sphaltbeton | |||||||||||
| Frästiefe über 4 | ,5 | bis | 6 cm. | ||||||||||
| Fläche | = | Zwickel und Streife | |||||||||||
| Breite der Fläche über | 50 bi | s 1 00 | |||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert | |||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens | 6 | mm inne | r - | ||||||||||
| halb einer | 4,00 | m langen Messstrecke in Längs | - | u nd | |||||||||
| Querrichtung. |
| Hinweis zur OZ | 01.00.0006 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufgrund wechselnder Restbreiten und | |||||||
| örtlicher Randbedingungen kein Anspru |
auf durchgängige Auslastung der Fräs- bzw . M aschinenbreite. Erschwernisse sind einzukalkulieren .
| 01.00.0006 | . | 23.113/005.29.60.16.1 | 2 TA | 7 1.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | ||||||||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. | A nschlusskante | |||||||||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen | . | Der Schnittlinien | - | |||||||||||||||||||||
| abstand darf maximal | 1 5 m | m betragen. | ||||||||||||||||||||||
| Asphaltbinderschicht. | ||||||||||||||||||||||||
| Asphaltschicht | ' Binder | - bzw. | T ragschich | |||||||||||||||||||||
| Frästiefe über 8 | bis | 1 0 | ||||||||||||||||||||||
| Fläche | = | Fahrbahn . | ||||||||||||||||||||||
| Breite der Fläche über | 200 c | |||||||||||||||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert | ||||||||||||||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens | 6 | mm inne | r - | |||||||||||||||||||||
| halb einer | 4,00 | m langen Messstrecke in Längs | - | u nd | ||||||||||||||||||||
| Querrichtung. |
| 01.00.0007 | . | 23.113/005.39.70.35.1 | 2 TA | 700,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | |||||||||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. | A nschlusskante | ||||||||||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen | . | Der Schnittlinien | - | ||||||||||||||||||||||
| abstand darf maximal | 1 5 m | m betragen. | |||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht. | |||||||||||||||||||||||||
| Asphaltschicht | ' Tragschicht in Schadstellen | ||||||||||||||||||||||||
| Frästiefe über 1 | 0 | bis 1 | 2 cm. | ||||||||||||||||||||||
| Fläche | = | Zwickel und Streife | |||||||||||||||||||||||
| Breite der Fläche über | 150 b | is 2 00 | |||||||||||||||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwert | |||||||||||||||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens | 6 | mm inne | r - | ||||||||||||||||||||||
| halb einer | 4,00 | m langen Messstrecke in Längs | - | u nd | |||||||||||||||||||||
| Querrichtung. |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 07
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 | RV - | Fahrbahnschäde | n - LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.00.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltrestlagen aufnehme | |||||||||||||||
| Zulage Asphalt fräsen für Restlagen aufnehmen mittel | |||||||||||||||
| Bagger b | zw. | p er Hand sowie auf ausdrückliche Weisung | |||||||||||||
| des AG ; | |||||||||||||||
| Dicke üb | er 1 | bis 3 ,5 |
es gelten die Anforderungen für nicht gefährliche
| Abfälle . | Verwertung wie vorh. | Pos | . |
|---|---|---|---|
| einschließlich zerkleinern. | |||
| Ausführung in Teilflächen. |
| 01.00.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | S t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z usätzlicher Fräseneinsatz | |||||||||||||||
| Zusätzlicher Fräseneinsatz infolge zusätzlich | |||||||||||||||
| angeordneter Fräsarbeite | n, d i | e nicht im Zuge der | |||||||||||||
| Hauptfräsleistung durchgeführt werden können. | |||||||||||||||
| Einschließlich erforderlicher A | n- u nd Abtransporte | ||||||||||||||
| Geräteumsetzungen sowie Vorhaltezeiten . |
Die Leistung wird nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers vergütet. Abrechnung je zusätzlichem Einsatz nur ein mal .
| 01.00.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 0.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N achfräsen | 1 | - 2 cm | |||||||||||||||||||||
| Zulage Asphalt fräsen für sämtliche Fräspositione | |||||||||||||||||||||||
| für nachträgliches Fräsen | |||||||||||||||||||||||
| je | 1 | - | 3 c | m Schichtdic | ke ; a | uf ausdrückliche | |||||||||||||||||
| Weisung des AG ; ggf | . bei Restlage | n, | S chollenbildung. | ||||||||||||||||||||
| Es gelten die Anforderungen für nicht gefährliche | |||||||||||||||||||||||
| Abfälle ; | |||||||||||||||||||||||
| mehrfaches Rücksetzen der Fräse ist einzurechn | |||||||||||||||||||||||
| Ausführung in Teilflächen | |||||||||||||||||||||||
| Verwertung Fräsgut - | wie vorh | . P os |
| 01.00.0011 | . | 23.113/028.20.90.99. | 03 TA | 250,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung aufnehmen |
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
'
| Fläche = | Z wickel und Streifen. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dicke der Asphaltbefestigung ' | b is | 2 | 5c m ' | |||
| Gesamtaufbruchtiefe | ' b is | 25c m | ||||
| Aufbruchstücke ' g em | . V erwertung zerkleinern | |||||
| Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten. |
| 01.00.0012 | . | 23.113/078.25.99 T | A | 5 ,00 | S t | ............ | , .. | . ........... | , .. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einbauten | ||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einbauten | , S chächten und Straßena | b- | ||||||||||||||
| läufen | . A | bgerechnet wird je Stück Einbauteil. | ||||||||||||||
| Erschwernis beim Fräsen. | ||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung. | ||||||||||||||||
| Einbaute | n ' Hydranten |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 08
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - N | r | M enge | AE | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.00.0013 | . | 23.113/078.25.99 | TA | 5 ,00 | St | ............ | , .. | . ........... | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einbauten | |||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einbauten, S | chächten und Straßenab | ||||||||||||||||
| läufe | n. | ||||||||||||||||
| Erschwernis beim Fräsen | |||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung | |||||||||||||||||
| Einbauten | ' Schachtabdeckungen |
| 01.00.0014 | . | 23.113/083.25.99 | TA | 200,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einfassun | ||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einfassunge | n, B orden und Fahr - | |||||||||||||||
| bahnübergängen. | Abgerechnet wird die Länge der Einfas - | |||||||||||||||
| sung. | ||||||||||||||||
| Erschwernis beim Fräsen | ||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung | ||||||||||||||||
| Einbauten | ' Einfassungen, | B orden | , Fahr - | |||||||||||||
| bahnübergängen und dgl . |
| 01.00.0015 | . | 23.113/058.31.12 | 7 | 1.000,00 | m 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U nterlage reinige | ||||||||||||||||
| Unterlage reinigen. | A nfallendes Kehrgut nach Wahl des | |||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||||
| Unterlage | = | g efräste Asphaltschi | ||||||||||||||
| Lose Bestandteile von Schadstellen aufnehmen. | ||||||||||||||||
| Zusammenhängende Teilflächen | ||||||||||||||||
| Selbstaufnehmende Kehrmaschi | ne . Letzter Arbeitsgang m | |||||||||||||||
| Wasserhochdruckreinigungsgeräten mit rotierenden Düse |
und Absaugeinrichtung .
| 01.00.0016 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 | 0,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T emp | . | Angleichungen von Zufahrten | ||||||||||||||||||
| Temporäre Angleichungen von Zufahrten bei | ||||||||||||||||||||
| Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung der | ||||||||||||||||||||
| Zufahrtsmöglichkeit für Grundstücke und | ||||||||||||||||||||
| Anliegerstraßen nach dem Fräse | ||||||||||||||||||||
| Die enstandene Kante ist mit Asphaltmischgu | ||||||||||||||||||||
| nach Wahl des AN anzukeilen und vor dem Einbau der | ||||||||||||||||||||
| Asphaltschichten wieder zurückzubauen. | ||||||||||||||||||||
| Es sind alle Aufwendungen | ( | z . B. | r einigen | |||||||||||||||||
| anspritzen und dgl . | ) einzurechnen die für | |||||||||||||||||||
| den An | - | und Rückbau notwendig sind | ||||||||||||||||||
| Anrampungshöhe: | 4 - 2 0 | cm | ||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Länge der Anrampung |
| 01.00.0017 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 | 0.000,00 | t | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefährl | . A bfall | ||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall , | ||||||||||||||
| von der Baustelle entfernen und einer Verwertung | ||||||||||||||
| oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen | ||||||||||||||
| Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. |
...F orts. 0 1.00.0017.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 09
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 R | V - Fahrbahnschäden - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S t | L - | Nr | M enge | AE | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 01.00.0017 | . | Forts |
:
| Schicht | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Befestigung | = | Asphalt. | ||||||||
| Fläche | = F ahrbahn . | |||||||||
| Verwertungsklasse | A gem . | RuVA- | S tB | 01 . | ||||||
| Abfallschlüsselnummer u. A | bfallbezeichnung n | . | A VV | |||||||
| 17 | 0 3 0 | 2 Bitumengemische. | ||||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. | ||||||||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 01.00.0018 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 500,00 | t | . ..........., | . . | ............, . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefährl. | Abfall | ||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall | , lad |
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung
:
| oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG. | ||||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | ||||||||||
| Schicht | ||||||||||
| Befestigung | = | Asphalt. | ||||||||
| Fläche | = F ahrbahn . | |||||||||
| Verwertungsklasse | B gem . | RuVA | - S tB | 01 | ||||||
| Abfallschlüsselnummer u. A | bfallbezeichnung n | . | A VV | |||||||
| 17 | 0 3 0 | 2 Bitumengemische. | ||||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. | ||||||||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 01.00.0019 | . | 12.102/209.91 | TA | 250,00 | t | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G efährl | . A bfall aus Abbruch ents. | ||||||||||||||
| Gefährlichen Abfall aus Abbruch laden | , f ö | rdern und ent | |||||||||||||
| sorgen. | A rt der Belastung und Entsorgung nach Unterla | - | |||||||||||||
| gen des AG. | E ntsorgungsnachweis nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||
| führen. |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
| Abfallschlüsselnummer ' | 17 | 03 0 1 | Bitumengemische | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schicht | = A sphaltschicht aus vorherigen Positionen . | |||||
| Befestigung | = | Asphalt. | ||||
| Fläche | = F ahrbahn . | |||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. |
Z wischensumme 01.00. . ..........., . .
01.01. A sphaltbau
| Hinweis zur OZ | 01.01.0001 . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In schadhaften Bereichen, Z | ||||||||
| Randstreifen erfolgt der Asphalteinbau | ||||||||
| maschinell oder in Handeinb | au , entspre- | |||||||
| chend den örtlichen Gegebenheiten | ||||||||
| Erschwernisse sind einzukalkulieren |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 10
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 3 | 7327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahr | bahnschäde | n - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0001 | . | 26.900/255.91.91.00 | TA | 50,00 | t | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalttragschicht AC 2 | 2 T N her | ||||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischg | |||||||||||||||||||||||||
| AC | 2 2 | T N herstellen. | G esteinsspezifische Anforderunge | ||||||||||||||||||||||
| ge | m . T | L Gestei | n- | StB und zugeh. E i | nführungsschreiben . | ||||||||||||||||||||
| Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten | |||||||||||||||||||||||||
| Transportbehältern | |||||||||||||||||||||||||
| Erhöhte Anforderunge | |||||||||||||||||||||||||
| - I n | |||||||||||||||||||||||||
| ( a | n extrahierten Bestandteilen) : | ||||||||||||||||||||||||
| - | Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör | ||||||||||||||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde | |||||||||||||||||||||||||
| mittelart und - | sorte ; | Umhüllung = | 6 0 vH ( | e rmitt | |||||||||||||||||||||
| nach | 2 4 | h an Prüfkörnung | 5 /8 bz | w. 8 /11 | gemäß | ||||||||||||||||||||
| TP Asphalt | - | S tB | , | T eil | 1 1) | ||||||||||||||||||||
| - | Mindestbindemittelgehalt > | = 4,2 | M .- vH | , | |||||||||||||||||||||
| Gesteinskörnungen mit Dichten < | = 2 ,65 | g / cm3 | |||||||||||||||||||||||
| ( | s augende Körnungen ) | v orgesehen sind. | |||||||||||||||||||||||
| In Verkehrsflächen | ' in Schadstellen | , Z wickel und Streifen | |||||||||||||||||||||||
| Bindemitte | l = [ | 70/100 / | / 50/80 | VL] r | esultierend. | ||||||||||||||||||||
| Einbau | ' 8 -16 | c m' | |||||||||||||||||||||||
| Als untere Schicht einer mehrschichtigen | |||||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht. |
| Hinweis zur OZ | 01.01.000 | 2 . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In schadhaften Bereichen, | Z wickeln und | ||||||||
| Randstreifen erfolgt der Asphalteinb | |||||||||
| maschinell oder in Handeinbau , ent | spre- | ||||||||
| chend den örtlichen Gegebenheiten | |||||||||
| Erschwernisse sind einzukalkuliere |
| 01.01.0002 | . | 26.900/230.91.93.00 | TA | 290,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalttragschicht AC 2 | 2 T S her | |||||||||||||||||||||||
| Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischg | ||||||||||||||||||||||||
| AC | 2 2 | T S herstellen. | Gesteinsspezifische Anforderunge | |||||||||||||||||||||
| ge | m . T | L Gestei | n- | StB und zugeh. E i | nführungsschreiben . | |||||||||||||||||||
| Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten | ||||||||||||||||||||||||
| Transportbehältern | ||||||||||||||||||||||||
| Erhöhte Anforderunge | ||||||||||||||||||||||||
| - I n | ||||||||||||||||||||||||
| ( a | n extrahierten Bestandteilen) : | |||||||||||||||||||||||
| - | Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskör | |||||||||||||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde | ||||||||||||||||||||||||
| mittelart und - | sorte ; | Umhüllung = | 6 0 vH ( | e rmitt | ||||||||||||||||||||
| nach | 2 4 | h an Prüfkörnung | 5 /8 bz | w. 8 /11 | gemäß | |||||||||||||||||||
| TP Asphalt | - | S tB | , | T eil | 1 1) | |||||||||||||||||||
| - | Mindestbindemittelgehalt > | = 4,2 | M .- vH | , | ||||||||||||||||||||
| Gesteinskörnungen mit Dichten < | = 2 ,65 | g / cm3 | ||||||||||||||||||||||
| ( | s augende Körnungen ) | v orgesehen sind ; | ||||||||||||||||||||||
| > 2,6 | 5 g | / c m | 3 | wird folgendermaßen angepasst: |
...F orts. 0 1.01.0002.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 11
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M | enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 01.01.0002 | . | Forts | . ... |
| < | = 2 | ,70 g | / c m | 3 > = 4 | ,0 M | .-v H | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| < | = 2 | ,75 g | / c m | 3 > = 3 | ,8 M | .-v H | ||||
| In Verkehrsflächen ' in | Schadstellen | , | Z wickel und Streifen | |||||||
| Bindemittel | = | [ 50/70 // | 50/80 V | L] r esultierend | ||||||
| Einbau | ' 8 -1 | 6c m' | ||||||||
| Als untere Schicht einer mehrschichtige |
Asphalttragschicht.
| 01.01.0003 | . | 23.113/063.12.11.99 | TA | 52.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprühe | ||||||||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde | ||||||||||||||||||||
| aufsprühen | ||||||||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk | 10 | 0 bis | ||||||||||||||||||
| Bk | 3 ,2. | |||||||||||||||||||
| Unterlage = | A sphaltbefestigun | g, g efräst. | ||||||||||||||||||
| Mit Rampenspritzgerä | ||||||||||||||||||||
| Bindemittel | = | C | 60B P4 | |||||||||||||||||
| Bindemittelmenge ' f ür | ausreichenden Schichtenverbund' | |||||||||||||||||||
| Vor Einbau | 'A sphalttra | g- b zw . | Binderschicht ' |
| 01.01.0004 | . | 23.113/063.22.12.99 | TA | 19.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprühe | ||||||||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde | ||||||||||||||||||||
| aufsprühen | ||||||||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk | 1,8 | bis | ||||||||||||||||||
| Bk | 0 ,3. | |||||||||||||||||||
| Unterlage = | A sphaltbefestigun | g, g efräst. | ||||||||||||||||||
| Mit Rampenspritzgerä | ||||||||||||||||||||
| Bindemittel | = | C | 40B 5- | |||||||||||||||||
| Bindemittelmenge ' f ür | ausreichenden Schichtenverbund' | |||||||||||||||||||
| Vor Einbau | 'A sphalttra | g- b zw . | Binderschicht ' |
| 01.01.0005 | . | 23.113/063.99.29.99 | TA | 7 | 00,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprühe | |||||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde | |||||||||||||||||
| aufsprühen | |||||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen ' i | n Zwickel und Streifen' | ||||||||||||||||
| Unterlage 'g | efäst bzw | . f risch' | |||||||||||||||
| Ausführung in Teilflächen manuell. | |||||||||||||||||
| Bindemittel | 'C | 4 0 | B 5- S ' | ||||||||||||||
| Bindemittelmenge ' f ür | ausreichenden Schichtenverbund' | ||||||||||||||||
| Vor Einbau | 'A sphaltbefestigun |
| 01.01.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 | 50,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G eogitter zur Asphaltbewehrung | ||||||||||||||||||||
| Geogitter zur Asphaltbewehrung liefern und einbauen. | ||||||||||||||||||||
| Geogitter aus hochmodularem PE | S - | Garn mit einseitig | ||||||||||||||||||
| befestigtem ultraleichtem PP- V | liesstoff | , | b ituminös | |||||||||||||||||
| beschichtet auf Bitumenbahn. | ||||||||||||||||||||
| Zugkraft mind | . 5 | 0/50 | kN /m ( lä | ngs / | quer | ), |
...F orts. 0 1.01.0006.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 12
rd
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion N | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 3 | 732 | 7 Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - F | ahrbahnschäden - L | K NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S t | L - Nr | Menge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 01.01.0006 | . | Forts |
Maschenweite 4 0 x 40 mm. Rollenbreite ca. 1 m Verlegen als Asphaltbewehrung einschließlich Überlappungen und Verklebung nach Herstellerangaben. Einschließlich aller Nebenleistungen
| 01.01.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2.0 | 00,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalttragschicht | AC 16 T S hers |
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
gen n .
ör -
n
| AC | 1 6 | T S herstellen | . G esteinsspezifische Anforderun | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ge | m . T | L Gestein- St | B und zugeh | . E inführungsschreib | |||
| Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten | |||||||
| Transportbehältern. | |||||||
| Erhöhte Anforderung | |||||||
| - I n | |||||||
| ( a | n extrahierten Bestandteilen | ||||||
| - | U ntersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteins | ||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind | |||||||
| mittelart und - sort | e ; Umhüllun | g = 6 | 0 vH ( | ||||
| nac | h 2 4 h an Prüf | körnung | 5 /8 | bzw. | 8 /11 | ||
| TP Asphalt- S tB , T | |||||||
| - | M indestbindemitt | elgehalt > | = | 4,2 M | .- vH , w | ||
| Gesteinskörnungen mit Dicht | en < = | 2 ,65 | |||||
| ( | s augende Körnu | ngen ) v orgesehen sind ; | für Dichte | ||||
| > 2, | 65 g/ c m3 wird | ||||||
| < = 2 | ,70 g/ c m3 > = | 4 ,0 M .-v H | |||||
| < = 2 | ,75 g/ c m3 > = | 3 ,8 M .-v H . |
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen
| Bk | 1 00 | bis Bk3 ,2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bindemittel = [ 50/70 | // 50/80 VL | ] r esultieren | ||||
| Einbau | = T ragschich | tverstärkun | g 5 ,0 | - 7,0 c | m | |
| Einbau mit Beschick |
| 01.01.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5.0 | 00,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbinder AC 1 | 6 B S SG herst. | ||||||||||
| Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC | 1 6 B S S | ||||||||||
| herstellen. G esteins | spezifische Anforderungen gemä | ||||||||||
| TL Gestein- StB und | zugehörigem Einführungsschreib | ||||||||||
| sowie H AI ABi . A nlie | ferung des Mischgutes |
thermoisolierten Transportbehältern.
auf n er .
s
isen.
| Erhöhte Anforderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| - Z | ugabe von > =1 ,0 | M. - vH Calciumhydroxid bezogen | |||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung v | |||||
| Kalkhydrat nach E | N 4 59-1 CL | 9 0 - S oder C | L 8 0 - S od | ||
| Mischfüller gemäß | EN 13043/ | TL Gestein- S | tB Tab. 3 | ||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( v | erfügbare | ||||
| Kalk) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüller | ||||
| nach TP Gestein - S | tB, T eil 3 .9 | ist zu berücksichtigen | |||
| - I n | der Erstprüfung: | ||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausw |
...F orts. 0 1.01.0008.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 13
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - F | ahrbahnschäden - L | K NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 01.01.0008 | . | Fort | s. ... |
r -
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinsk | |
|---|---|
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde - | |
| mittelart und | -s orte durchführe |
Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein -
vH 1
| satz von Kalkhydrat beachten . | Umhüllung | = | 60 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ( | ermittelt nac | h 24 | h an Prüfkörnung | 5/8 | bzw . | |||||
| gemäß TP Asphalt | - St | B, T | eil 1 1 | ) nachweisen. |
Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG.
| - | B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil | ( P mB RC) | |||||||||||||
| einzusetzen ; | in der Erstprüfung Nachweis de | |||||||||||||
| elastischen Rückstellung am resultierenden | ||||||||||||||
| Bindemittel gemäß TL Bitumen | - StB bzw. | TL VBit- StB | ||||||||||||
| - | Z ugabe Asphaltgranulat < | = 3 0 | M .- v | H. | ||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie | |||||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ | 18 | / L A2 | |||||||||||
| es ist mindestens eine Kategorie anzugeben | ||||||||||||||
| - | T emperatur bei Anlieferung > = | 160 | ||||||||||||
| In Verkehrsflächen ' | der Belastungsklassen Bk | 1 00 bis | ||||||||||||
| B | k3 ,2 | |||||||||||||
| Bindemittel | = [ | 25/55-55 | A / / | PmB | 25/45 | VL] | ||||||||
| Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische | ||||||||||||||
| Zusätze | : I | n der Kontrollprüfung elastische Rückstellun | ||||||||||||
| nach DIN EN 1 | 3398 | > = | 4 0 | vH b | ei 2 0 | cm Ausziehläng | ||||||||
| Ausziehlänge des Fadens | > = 10 | cm. | ||||||||||||
| Einbaudicke = | 6 ,0 - | 9 ,0 | cm | |||||||||||
| Einbau mit Beschicker . |
| 01.01.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0.600,00 | t | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbinder AC | 2 2 | B S SG herst | |||||||||||||||||||||||
| Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC | 2 2 | B S SG | |||||||||||||||||||||||
| herstellen | . | G esteinsspezifische Anforderungen gemä | |||||||||||||||||||||||
| TL Gestein | - | StB und zugehörigem Einführungsschreib | |||||||||||||||||||||||
| sowie H AI ABi | . A nlieferung des Mischgutes in | ||||||||||||||||||||||||
| thermoisolierten Transportbehältern. | |||||||||||||||||||||||||
| Erhöhte Anforderungen | |||||||||||||||||||||||||
| - | Z ugabe von > | =1 ,0 | M. | - vH Calciumhydroxid bezogen | |||||||||||||||||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung v | |||||||||||||||||||||||||
| Kalkhydrat nach EN 4 | 59- | 1 CL | 9 0 - S | oder CL | 8 0 | - S od | |||||||||||||||||||
| Mischfüller gemäß EN | 13043/ T | L Gestein- | StB Tab. 3 | ||||||||||||||||||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( v | erfügbarer | ||||||||||||||||||||||||
| Kalk | ) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüller | |||||||||||||||||||||||
| nach TP Gestein - S | tB, | T ei | l 3 .9 i | st zu berücksichtigen. | |||||||||||||||||||||
| - | I n der Erstprüfung | ||||||||||||||||||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen | |||||||||||||||||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinsk | |||||||||||||||||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde - | |||||||||||||||||||||||||
| mittelart und | -s orte durchführe | ||||||||||||||||||||||||
| ' | |||||||||||||||||||||||||
| satz von Kalkhydr | at ' b | eachten. | U mhüllung | = | 6 0 |
...F orts. 0 1.01.0009.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 14
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 | RV - F | ahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 01.01.0009 | . | Fort | s. ... |
| ( | ermittelt nac | h 24 | h an Prüfkörnung | 5/8 b | zw . | 8 /11 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gemäß TP Asphalt | - St | B, T | eil 1 1 | ) nachweisen. | |||||||||||
| Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | |||||||||||||||
| - | B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB | ||||||||||||||
| ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil | ( P mB RC) | ||||||||||||||
| einzusetzen ; i | n der Erstprüfung Nachweis de | ||||||||||||||
| elastischen Rückstellung am resultierenden | |||||||||||||||
| Bindemittel gemäß TL Bitumen | - StB bzw. | T L VBit- | StB | ||||||||||||
| - | Z ugabe Asphaltgranulat | < = 3 0 | M .- v | H. | |||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie | C 100/0. | |||||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ | 18 | / | LA2 | |||||||||||
| es ist mindestens eine Kategorie anzugeben | |||||||||||||||
| - | T emperatur bei Anlieferung > = | 160 | Grad Celsius . | ||||||||||||
| In Verkehrsflächen ' | der Belastungsklassen Bk | 1 00 | |||||||||||||
| B | k3 ,2 | ' | |||||||||||||
| Bindemittel | = [ | 25/55-55 | A / | / Pm | B 25/45 | VL] | |||||||||
| Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische | |||||||||||||||
| Zusätze | : In der Kontrollprüfung elastische Rückstellun | ||||||||||||||
| nach DIN EN 1 | 3398 | > = | 4 0 | vH b | ei 2 0 | cm Ausziehlänge | |||||||||
| Ausziehlänge des Fadens | > = 10 | cm. | |||||||||||||
| Einbau- | '8 ,0 | - 1 | 2,0 c | m' | |||||||||||
| Einbau mit Beschicker . |
| 01.01.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5. | 700,00 | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbinder AC | 2 2 | B S SG herst | ||||||||||||||||||||||
| Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC | 2 2 | B S SG | ||||||||||||||||||||||
| herstelle | n. | G esteinsspezifische Anforderungen gemäß | ||||||||||||||||||||||
| TL Gestein | - | StB und zugehörigem Einführungsschreibe | ||||||||||||||||||||||
| sowie H AI ABi | . A nlieferung des Mischgutes in | |||||||||||||||||||||||
| thermoisolierten Transportbehältern. | ||||||||||||||||||||||||
| Erhöhte Anforderungen | ||||||||||||||||||||||||
| - | Z ugabe von > | =1 ,0 | M. | - vH Calciumhydroxid bezogen a | ||||||||||||||||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung vo | ||||||||||||||||||||||||
| Kalkhydrat nach EN 4 | 59- | 1 CL | 9 0 - S | oder CL | 8 0 | - S ode | ||||||||||||||||||
| Mischfüller gemäß EN | 13043/ T | L Gestein- | StB Tab | . 3 1 | ||||||||||||||||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( | verfügbarer | |||||||||||||||||||||||
| Kalk | ) d | es zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfüllers | ||||||||||||||||||||||
| nach TP Gestein - S | tB, | T ei | l 3 .9 i | |||||||||||||||||||||
| - | I n der Erstprüfung | |||||||||||||||||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweisen | ||||||||||||||||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gesteinskö |
nung und der zur Verwendung vorgesehenen Binde -
| mittelart und - | s orte durchführe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ' | |||||||||
| satz von Kalkhydra | t ' b | eachten. | U mhüllung | = | 6 0 | ||||
| ( | ermittelt nac | h 24 | h an Prüfkörnung | 5/8 b | zw . | 8 /11 | |||
| gemäß TP Asphalt | - St | B, T | eil 1 1 | ) nachweisen. | |||||
| Weitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | |||||||||
| - | B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB | ||||||||
| ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil | ( P mB RC) |
...F orts. 0 1.01.0010.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 15
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde- Wo |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 RV | - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abs | chnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abs | chnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M | enge | AE | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 01.01.0010 | . | Forts |
| einzusetzen ; | in der Erstprüfung Nachweis d | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| elastischen Rückstellung am resultierenden | |||||||||||||
| Bindemittel gemäß TL Bitum | en- StB bzw | . T L | VBit- | StB. | |||||||||
| - | Z ugabe Asphaltgranulat < = 3 | 0 M .- v | H. | ||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie C | 100/0. | |||||||||||
| - | G robe Gesteinskörnungen mit Kategorie S | Z 18 | / | LA | 2 0 | ||||||||
| es ist mindestens eine Kategorie anzugebe | |||||||||||||
| - | T emperatur bei Anlieferung > | = 160 | Grad Celsius . | ||||||||||
| In Verkehrsflächen ' de | r Belastungsklassen B | k1 ,8 | bis | ||||||||||
| Bk | 0 ,3' | ||||||||||||
| Bindemit | tel = | [ 25/55-5 | 5 A / / P | mB 25/45 |
Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische
| Zusätze: | In der Kontrollprüfung elastische Rückstellung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| nach DIN EN | 1 3398 > | = 4 0 vH | bei 2 0 | cm Ausziehlänge ; | |
| Ausziehlänge des Fadens > = | 10 cm. | ||||
| Einbau- ' | 8 ,0 - | 12,0 cm | |||
| Einbau mit Beschicker |
| 01.01.0011 | . | 23.113/063.11.11.93 | TA | 5 2.000,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprüh | |||||||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes | |||||||||||||||||||
| aufsprüh | |||||||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen | Bk 100 | ||||||||||||||||||
| Bk | 3 ,2. | ||||||||||||||||||
| Unterlag | e = A sphaltbefestigun | g, f risch . | |||||||||||||||||
| Mit Rampenspritzgerä | |||||||||||||||||||
| Bindemit | tel = | C | 6 0B P4 | ||||||||||||||||
| Bindemittelmenge ' f ür | ausreichenden Schichtenverbun | ||||||||||||||||||
| Vor Einbau Asphaltdeckschich |
| 01.01.0012 | . | 23.113/063.21.12.93 | TA | 19.000,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprüh | |||||||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes | |||||||||||||||||||
| aufsprüh | |||||||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen | Bk 1,8 | ||||||||||||||||||
| Bk | 0 ,3. | ||||||||||||||||||
| Unterlag | e = A sphaltbefestigun | g, f risch . | |||||||||||||||||
| Mit Rampenspritzgerä | |||||||||||||||||||
| Bindemit | tel = | C | 4 0B 5- S | ||||||||||||||||
| Bindemittelmenge ' f ür | ausreichenden Schichtenverbun | ||||||||||||||||||
| Vor Einbau Asphaltdeckschich |
| 01.01.0013 | . | 23.113/063.99.29.99 | TA | 7 | 00,00 | m 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprüh | |||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes | |||||||||||||||
| aufsprüh | |||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen ' i | n Zwickel und Streifen' | ||||||||||||||
| Unterlag | e 'g efäst bzw. | f risch' | |||||||||||||
| Ausführung in Teilflächen man |
...F orts. 0 1.01.0013.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 16
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - Region | Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Wo |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 01.01.0013 | . | Forts | . ... |
| Bindemittel | 'C | 60B P4 - S | |
|---|---|---|---|
| Bindemittelmenge ' F ür | ausreichenden Schichtenverbund' | ||
| Vor Einbau ' |
| 01.01.0014 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 2.000,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbeton AC 1 1 | D SP herstellen | ||||||||||||
| Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 1 D SP | |||||||||||||
| gemäß Arbeitspapier AP AC D S | P ( A rbeitspapier f | ||||||||||||
| Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichte | |||||||||||||
| splittreichen Asphaltbe | ton) herstellen . | Gesteinsspezifische Anforderungen | |||||||||||
| gemäß TL Gestein- StB | und zuge | h. Einführungsschreiben |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
| Transportbehältern. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhte Anforderunge | |||||||||
| - | Z ugabe von | > =1 ,0 M. | - vH Calciumhydroxid bezogen auf | ||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun | |||||||||
| Kalkhydrat nach EN 4 | 59-1 CL 9 | 0 - S oder CL 8 0 - S | |||||||
| Mischfüller gemäß E | N 13043/ T | L Gestein- StB Tab | |||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( verfügb | |||||||||
| Kalk | ) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü | |||||||
| nach TP Gestein - StB | , T eil 3 .9 i | st zu berücksichtig | |||||||
| - | I n der Erstprüfung: | ||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise | |||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein | |||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin | |||||||||
| mittelart und | - s orte durchführen | . A rbeitsanweisun | |||||||
| Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei | |||||||||
| satz von Kalkhydrat beachten . | Umhüllung = 6 0 v | ||||||||
| ( ermittelt nach 24 h a | n Prüfkörnung 5 | /8 bzw . 8 /11 | |||||||
| gemäß TP Asphalt - St | B, Teil 1 1) | ||||||||
| Mindestens 5 | 0 vH ge | ||||||||
| Karbonatgehalt > =8 0 | M. - vH im Anteil | < 0 ,063 mm | |||||||
| feine Gesteinskörnun | gen 0 /2 m | ||||||||
| Karbonatgehalt < = 35 | M .- vH im Antei | l < 0 ,063 m | |||||||
| - | I n der Kontrollprüfung | : Karbonatgehalt min . 40 v | |||||||
| im Anteil | < | 0 ,063 mm | |||||||
| metrische Titration nach TP Gestein- | |||||||||
| Hohlraumgehalt < = 5 | ,0 Vol .- vH | ||||||||
| - | B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB | ||||||||
| ist ein PmB mit erhöhtem Elastomeranteil ( P mB | |||||||||
| einzusetzen ; |
elastischen Rückstellung am resultierenden
StB.
| Bindemittel gemäß TL Bitumen | - StB bzw. T L VBit | |
|---|---|---|
| - | W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG |
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk3 ,2.
che llung nge ;
| Einbaumenge | 1 00 kg/ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bindemittel | = [ | 25/55-5 | 5 A / / PmB | 25/45 | |||
| Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organis | |||||||
| Zusätze | : I | n der Kontrollprüfung elastische Rückste | |||||
| nach DIN EN | 13398 > | = 4 0 vH be | i 2 0 c | m Ausziehlä |
...F orts. 0 1.01.0014.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 17
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| S iemensstr | . | 1 2 | · | 3 7327 | Leinefelde- Wo |
L angtext -/P reis- Verzeichnis
| P rojekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| O Z | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 01.01.0014 | . | Forts. | ... |
cm.
| Ausziehlänge des Fad | ens > = 10 |
|---|---|
| F rosteinwirkungszone | |
| Einbau mit Beschicker . |
| 0 1.01.0015 | . | 26.900/414.14.21.01 | 19.000,00 | m 2 | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbeton AC 1 1 D | N herstellen | ||||||||||||
| A sphaltdeckschicht aus Asphaltbeton A | C 1 1 | ||||||||||||
| h erstellen. | |||||||||||||
| g emäß TL Gestein- StB | und zug | eh. Ein | führungsschreiben |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
.
| T ransportbehältern. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rhöhte Anforderungen | ||||||||||
| - | Z ugabe von | > =1 ,0 M. | - vH Calciumhydroxid bezogen auf | |||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung | ||||||||||
| Kalkhydrat nach EN 4 | 59-1 CL 9 | 0 - S o | der CL 8 0 - S | |||||||
| Mischfüller gemäß EN | 13043/ T | L Gest | ein- StB Tab | |||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgeh | alt ( verfügba | |||||||||
| Kalk | ) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü | ||||||||
| nach TP Gestein - StB, | T eil 3 .9 i | st zu berücksichtig | ||||||||
| - | I n der Erstprüfung: | |||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise | ||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein | ||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin | ||||||||||
| mittelart und | - s orte durchführen | . A rbeitsanweisun | ||||||||
| ' | P robenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei | |||||||||
| satz von Kalkhydrat ' b | eachten. | U mhüllung | = 6 0 v | |||||||
| ( ermittelt nach 24 h a | n Prüfkörnung 5 | /8 bzw . 8 /11 | ||||||||
| gemäß TP Asphalt - St | B, Teil 1 1) | |||||||||
| Mindestens 5 | 0 vH ge | |||||||||
| Karbonatgehalt > =8 0 | M. - vH im Anteil | < 0 ,063 mm | ||||||||
| feine Gesteinskörnun | gen 0 /2 m | |||||||||
| Karbonatgehalt < = 35 | M .- vH im Anteil | < 0 ,063 mm | ||||||||
| - | I n der Kontrollprüfung | : Karbonatgehalt min | . 40 vH | |||||||
| im Anteil | < | 0 ,063 mm , | ||||||||
| metrische Titration nach TP Gestein- S | ||||||||||
| Hohlraumgehalt < = 4, | 5 Vol .- vH | |||||||||
| - | W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | |||||||||
| In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk | ||||||||||
| E inbaumenge | 1 00 kg/ | |||||||||
| B indemittel | = [ | 5 0/70 / / | 50 /80 V L] | |||||||
| F rosteinwirkungszone | ||||||||||
| Einbau mit Beschicker . |
| Hinweis zur OZ 01.01. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I n schadhaften Bereich | en, Z wickeln un | ||||||
| Randstreifen erfolgt der Asphalteinbau | |||||||
| m aschinell oder in Handeinbau , | entspr |
c hend den örtlichen Gegebenheiten. Erschwernisse sind einzukalkulieren .
Druckdatum: 1 7.08.2026 S eite : 1 18
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - R | egion Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Wo |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0016 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5 0,00 | t | . ..........., | . . | ............, | . . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbeton AC 1 1 | D N herstellen | |||||||||||
| Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 | ||||||||||||
| herstellen. | ||||||||||||
| gemäß TL Gestein- StB | und zuge | h. Einführungsschreiben |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
.
| Transportbehältern. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhte Anforderunge | |||||||||||
| - | Z ugabe von | > | =1 ,0 M | . - vH Calciumhydroxid bezogen auf | |||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendun | |||||||||||
| Kalkhydrat nach EN 4 | 59-1 CL 9 | 0 - S oder CL 8 0 - S | |||||||||
| Mischfüller gemäß E | N 13043/ T | L Gestein | - StB Tab | ||||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( | verfügb | ||||||||||
| Kalk | ) d | es zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfü | |||||||||
| nach TP Gestein - StB | , T eil 3 .9 is | t zu berücksichtig | |||||||||
| - | I n der Erstprüfung: | ||||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise | |||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein | |||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bin | |||||||||||
| mittelart und | - | s orte durchführen | . A rbeitsanweisun | ||||||||
| Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ei | |||||||||||
| satz von Kalkhydrat beachten . | Umhüllung | = 6 0 v | |||||||||
| ( ermittelt nach 24 h a | n Prüfkörnung 5 | /8 b | zw . 8 /11 | ||||||||
| gemäß TP Asphalt - St | B, Teil 1 1) | ||||||||||
| Mindestens | 50 vH ge | ||||||||||
| Karbonatgehalt > =8 0 | M. - vH im Anteil | < 0 , | 063 mm | ||||||||
| feine Gesteinskörnun | gen 0 /2 m | ||||||||||
| Karbonatgehalt < = 35 | M .- vH im Antei | l < 0 | ,063 mm | ||||||||
| - | I n der Kontrollprüfun | g : Karbonatgehalt m | in . 40 vH | ||||||||
| im Anteil | < | 0 ,063 mm | |||||||||
| metrische Titration nach TP Gestein- | S tB | ||||||||||
| Hohlraumgehalt < = 4 | ,5 Vol .- vH | ||||||||||
| - | W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | ||||||||||
| In Verkehrsflächen ' Zu | fahrten, Z | wickel | |||||||||
| und dgl . | |||||||||||
| Einbau- | '3 ,5 | - | |||||||||
| Bindemittel | = | [ 70/100 / | / 50/80 VL | ||||||||
| Frosteinwirkungszone |
| 01.01.0017 | . | 23.113/073.19.09.99 | TA 5 ,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E inbauteile in Asphal | tbef . a npassen | ||||||||||||
| Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an | |||||||||||||
| neue Höhe anpassen . | |||||||||||||
| Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. A uf- | |||||||||||||
| bruchmaterial nach Wahl des AN verwerte | |||||||||||||
| Einbauteil in Fahrbahn | |||||||||||||
| Einbauteil | 'H ydranten, | ||||||||||||
| Anpassung | 'Z ug um Zug auf Höh | ||||||||||||
| Verfüllung | ' Asphaltmis |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 19
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fahrbahnschäden | - LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - N | r | M | enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0018 | . | 23.113/073.19.09.99 | TA | 5 ,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E inbauteile in Asphaltbe | f . a | npassen | ||||||||||||||
| Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die | ||||||||||||||||
| neue Höhe anpasse | ||||||||||||||||
| Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten | . A | uf- |
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
'
| Einbauteil in Fahrba | ||
|---|---|---|
| Einbauteil ' | S chachtabdeckungen' | |
| Anpassung | 'Z ug um Zug auf Höh | |
| Verfüllung |
| 01.01.0019 | . | 23.113/078.95.99 | T | A | 5 ,00 | S t | ............ | , .. | . ........... | , .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einbauten | |||||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einbaute | n, S | chächten und Straßenab | |||||||||||||||||
| läufe | n. | A bgerechnet wird je Stück Einbauteil. | |||||||||||||||||
| Erschwernis beim ' R | einigen, | Aufsprühen von | |||||||||||||||||
| Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte | |||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung. | |||||||||||||||||||
| Einbauten | ' Hydrante | n, Schieberkappen und dgl . |
| 01.01.0020 | . | 23.113/078.95.99 | T | A | 5 ,00 | S t | ............ | , .. | . ........... | , .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einbauten | |||||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einbaute | n, S | chächten und Straßenab | |||||||||||||||||
| läufe | n. | A bgerechnet wird je Stück Einbauteil. | |||||||||||||||||
| Erschwernis beim ' R | einigen, | Aufsprühen von | |||||||||||||||||
| Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte | |||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung. | |||||||||||||||||||
| Einbauten | ' Schachtabdeckungen' |
| 01.01.0021 | . | 23.113/083.95.99 | T | A 20 | 0,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einfassungen | ||||||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einfassungen | , B orden und Fah | |||||||||||||||||
| bahnübergängen | . A b | gerechnet wird die Länge der Einfas - | ||||||||||||||||
| sung. | ||||||||||||||||||
| Erschwernis beim ' R | einigen, | Aufsprühen von | ||||||||||||||||
| Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichte | ||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung. | ||||||||||||||||||
| Einbauten | ' Einfassungen, | B orden | , Fahr - | |||||||||||||||
| bahnübergängen und dgl . ' |
| 01.01.0022 | . | 23.113/952.11.11 | 71.000,00 | m 2 | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A bstumpfungsmaßnahme durchführen | ||||||||||||||||
| Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig | ||||||||||||||||
| keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von | ||||||||||||||||
| Abstreukörnung durchführen | . Nicht gebundene Abstreukör | |||||||||||||||
| nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten | ||||||||||||||||
| Abstreukörnung | = L i | eferkörnung | 1/3. |
Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphaltdeck-
| schicht . | ||||
|---|---|---|---|---|
| Abstreumenge | = | 1 k | g/ m | 2. |
| Maschinell abstreue |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 20
d
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region No | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V | - | Fahrbahnschäden | - LK | NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0023 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 | .320,00 | m | . ..........., | . . | ............, | . . | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A nschlußnaht in ADS herstellen |
Anschlußnaht für Streckenabschnitte mit halbseitiger
)
| Verkehrsführung herstellen | |||
|---|---|---|---|
| Nahtflanke der zuerst eingebauten Fahrbahnhälfte | |||
| beim letzten Walzgang mit Schneidscheib | e ( | Quetschra | |
| gleichmäßig und geradlinig ausbilden. | |||
| hat so zu erfolgen , | dass der verdichtungsarme |
Randbereich zurückgeschnitten und eine gleichmäßig
| geneigte Nahtflanke hergestellt wird | . | |||
|---|---|---|---|---|
| Nahtflanke | 70 | bis 8 | 0 Grad gegen die | |
| Fahrbahnoberfläche | ||||
| Nahtlage außerhalb der späteren Fahrbahnmarkierung | ||||
| herstellen. | ||||
| Nahtflanke vor Einbau des anschließende | ||||
| Fahrbahnhälfte mit Bindemittel anspritzen |
Nach Fertigstellung der Asphaltdeckschicht der ersten Fahrbahnhälfte die Nahtflanke mit einem heiss aufzubringenden polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen
.
e en
| oder anspritzen | , | M enge | 50 | g/ | m je cm Schichtdicke | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dicke der Schicht über | 3,5 | bis | 4 ,5 | cm | ||||||
| Fugenmasse Typ N | 2 einschließlich erforderlichem | |||||||||
| Voranstrichmittel fachgerecht versiegeln. | ||||||||||
| Erforderliche Gerät | e, | Stoff | e, | |||||||
| anfallendes Ausbau | - , |
Verwertung werden nicht gesondert vergütet und sind preisbilden zu berücksichtigen. Abrechnung erfolgt nach Länge der hergestellten Naht .
| 01.01.0024 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 | .320,00 | m | . ..........., | . . | ............, | . . | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A nschlußnaht in ABS herstellen |
Anschlußnaht für Streckenabschnitte mit halbseitiger
)
| Verkehrsführung herstellen | |||
|---|---|---|---|
| Nahtflanke der zuerst eingebauten Fahrbahnhälfte | |||
| beim letzten Walzgang mit Schneidscheib | e ( | Quetschra | |
| gleichmäßig und geradlinig ausbilden. | |||
| hat so zu erfolgen , | dass der verdichtungsarme |
Randbereich zurückgeschnitten und eine gleichmäßig
eigung der
| geneigte Nahtflanke hergestellt wird | . | |||
|---|---|---|---|---|
| Nahtflanke | 70 | bis 8 | 0 Grad gegen die | |
| Fahrbahnoberfläche |
Nahtlage analog der aufbauenden Asphaltdeckschicht außerhalb der späteren Fahrbahnmarkierung herstellen. Nahtflanke vor Einbau des anschließenden Fahrbahnhälfte mit Bindemittel anspritzen. Nach Fertigstellung der Asphaltbinderschicht der ersten Fahrbahnhälfte die Nahtflanke mit einem heiss aufzubringenden polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen oder anspritzen, M enge 50 g/ m je cm Schichtdicke . ...F orts. 0 1.01.0024.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 21
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Absc | hnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Absc | hnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 01.01.0024 | . | Forts | . ... |
t .
| Dicke der Schicht 8 | ,0 bis 1 4,0 |
|---|---|
| Fugenmasse Typ N | 2 einschließlich erforderlichem |
| Voranstrichmittel fachgerecht versiegeln. | |
| Erforderliche Gerät | e, Stoffe, N |
| anfallendes Ausbau | - , R ückschnittmaterial und dessen |
| Verwertung werden nicht gesondert vergütet und sind | |
| preisbilden zu berücksichtigen. | |
| Abrechnung erfolgt nach Länge der hergestellten Nah |
| 01.01.0025 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 150,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N aht in Asphaltdeckschicht | ||||||||||||||||||
| Naht in Asphaltdeckschicht herstellen | ||||||||||||||||||
| Anschlüsse an vorh | . F ahrbahn | / Feldzufahrten | ||||||||||||||||
| Mittelnaht. | ||||||||||||||||||
| Vorh | . | b it | . | Befestigung rückschneiden, | ||||||||||||||
| Nahtflanke einschließlich erforderlichem | ||||||||||||||||||
| Voranstrichmittel mit einem heiss aufzubringenden |
polymermodifizierten Bitumen volldeckend auftragen
| oder anspritzen | , M e | nge 50 g/ m | je cm Schichtdicke | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Typ N | 2 | ||||
| Dicke der Schicht über | 3,5 bis | 4 ,5 cm |
| 01.01.0026 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 300,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N aht in Asphaltschicht herst | . Naht | |||||||||||||||||||
| Naht in Asphaltschicht herstelle | ||||||||||||||||||||
| Naht in Asphalttragschicht herstellen . | ||||||||||||||||||||
| Anschlüsse an vorh | . F ahrbahn | / Feldzufahrten . | ||||||||||||||||||
| Vorh | . | b it | . | Befestigung rückschneiden, | ||||||||||||||||
| Heiß aufzubringendes Polymermodifiziertes Bitumen auf | ||||||||||||||||||||
| die Nahtflanke volldeckend einschließlich | ||||||||||||||||||||
| erforderlichem Voranstrichmittel auftragen oder | ||||||||||||||||||||
| anspritzen | ||||||||||||||||||||
| Menge | 5 0 | g/ | m je cm Schichtdi | |||||||||||||||||
| Dicke der Schicht 8 | ,0 bid 16,0 |
| 01.01.0027 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 200,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F ugenspalt ausr . | |||||||||||||||||
| Fugenspalt ausräumen einschließlich säubern und als | |||||||||||||||||
| Fuge herstellen | . M a | terial von der Baustelle entfernen | |||||||||||||||
| und der Verwertung nach Wahl des AN zuführe | |||||||||||||||||
| Randfuge vor Bord | en, | Übergän | gen, A | ||||||||||||||
| Brückenfugen | , | Bankettpflaster | |||||||||||||||
| In der Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||||||
| Einzellängen über 2 | 0 m bis 1 0 | ||||||||||||||||
| Fugenspalttiefe | 4 ,0 | cm . | |||||||||||||||
| Fugenspaltbreite 1 5 |
Aufweiten durch Schneiden . Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse einschließlich erforderlichem Voranstrichmittel Typ N1 vergießen .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 22
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - R | egion Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefeld | e- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - Fahrbahnschäden - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | Menge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0028 | . | 23.113/922.03.23 | 1 . | 000,00 | m | . ..........., | . . | ............ ,. . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R andabdichtung herstelle | ||||||||||||
| Flankenfläche des hochliegenden Randes der Aspha | ||||||||||||
| schichten abdichten |
Abdichtung mit heiß zu verarbeitender bitumenhalti -
| ger Masse zur Randabdicht | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Herstellung in zwei Arbeitsgängen | . | Zusätzlich je Aus - | ||||
| führungsgang auf der horizontalen Fläche zwischen j | ||||||
| zwei Schichten in | 10 | |||||
| Menge von mindestens 1 50 | g/ m auftragen. | |||||
| Dicke der abzudichtenden Asphaltbefestigung über 1 | 0 bis | |||||
| 12 | cm. |
Hinweis zur OZ 01.01.0029 . Anforderungen bei temperaturabgesenkte Asphaltmischgüter beachten .
| 01.01.0029 | . | 22.900/833.01 | 71.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z ulage Einbauhilfe | |||||||||||||||||||||||
| Zulage für den Einbau der Binder | - | ||||||||||||||||||||||
| bei niedrigen Außentemperaturen | . | ||||||||||||||||||||||
| Zusatz einer Einbauhilfe ( z . | B . Z eolithe | ) | z um Mischgu | ||||||||||||||||||||
| Einbau der Binderschicht . | |||||||||||||||||||||||
| Außentemperaturen | ( | Luft u | nd / oder Unterla | ge) | zwischen | ||||||||||||||||||
| > | = | 0 | Grad Celsius und < = + | 3 Grad Celsius . |
Hinweis zur OZ 01.01.0030 . Anforderungen bei temperaturabgesenkte Asphaltmischgüter beachten .
| 01.01.0030 | . | 22.900/833.02 | 71.000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Z ulage Einbauhilfe | |||||||||||||||||||||||
| Zulage für den Einbau der Binder | - | ||||||||||||||||||||||
| bei niedrigen Außentemperaturen | . | ||||||||||||||||||||||
| Zusatz einer Einbauhilfe ( z . | B . Z eolithe | ) | z um Mischgu | ||||||||||||||||||||
| Einbau der Deckschicht. | |||||||||||||||||||||||
| Außentemperaturen | ( | Luft u | nd / oder Unterla | ge) | zwischen | ||||||||||||||||||
| > | = + | 3 | Grad Celsius und < = | + 5 Grad Celsiu |
Z wischensumme 01.01. . ..........., . .
Z wischensumme 01. ............, . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 23
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefeld | e- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M | enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
- BANKETT
02.00. R ückbau / V orarbeiten
| Hinweis zur OZ 0 | 2.00.0001 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Im Bankettbereich abschnittsweise | ||||||||||
| Einbauten | u. Hindernisse wie Leitpfoste | |||||||||
| Beschilderung sowie vereinzelt Bäume. | ||||||||||
| Erschwernisse sind gem | . L | V- T ext einzu- | ||||||||
| kalkuliere | n. K eine gesonderte Vergütung |
| 02.00.0001 | . | 24.112/041.29.19.91.02 | T | A | 1 4.200,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B ankett schälen | ||||||||||||||||||||
| Bankett einschließlich Vegetationsdecke schälen durch | ||||||||||||||||||||
| abschieben oder abfräsen . | ||||||||||||||||||||
| Breite übe | r 1,00 | bis | 1,5 | 0 m | ||||||||||||||||
| Dicke ' bis | 15 cm' | |||||||||||||||||||
| Querneig | ung 12 | v .H . | a m tiefliegenden und 6 | v . H | . | a m | ||||||||||||||
| hochliegenden Fahrbahnrand herstellen | ||||||||||||||||||||
| Bankett m | it ' Erschwernis durch Bäume, | L eit - | u nd Schilderpfosten' | |||||||||||||||||
| Schälen ' | durch abschieben oder fräsen' | |||||||||||||||||||
| Wurzelbereich der Bäume aussparen. | ||||||||||||||||||||
| Schälgut entsorgen | . | E ntsorgen wird gesonde |
vergütet .
| 02.00.0002 | . | 24.112/041.29.11.90.02 | T | A | 3.500,00 | m | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B ankett schälen | ||||||||||||||||||||
| Bankett einschließlich Vegetationsdecke schälen durch | ||||||||||||||||||||
| abschieben oder abfräsen . | ||||||||||||||||||||
| Breite übe | r 1,00 | bis | 1,5 | 0 m | ||||||||||||||||
| Dicke ' bis | 15c m' | |||||||||||||||||||
| Querneig | ung 12 | v .H . | a m tiefliegenden und 6 | v . H | . | a m | ||||||||||||||
| hochliegenden Fahrbahnrand herstellen | ||||||||||||||||||||
| Bankett mit Fahrzeugrückhaltesystem nach Unterlagen | ||||||||||||||||||||
| des AG. | ||||||||||||||||||||
| Schälen ' | durch abschieben oder fräsen' | |||||||||||||||||||
| Schälgut entsorgen | . | E ntsorgen wird gesonde |
vergütet .
| 02.00.0003 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 5 .000,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N | . g efährl | . A bfall aus Baustelle ent | |||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden, | fördern | ||||||||||||||||
| und entsorgen . S | chadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||||
| AG . | |||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | |||||||||||||||||
| Abfall ' B a | nkettschälgut, | ||||||||||||||||
| AVV | - Nr. 1 | 7 0 5 0 4 | |||||||||||||||
| LAGA Z 0 ; |
...F orts. 0 2.00.0003.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 24
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 37 | 327 | Leinefelde | - | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 02.00.0003 | . | Forts. |
Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.
| 02.00.0004 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 2 .000,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efäh | rl. | Abfall aus Baustelle ent | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden | , | fördern | |||||||||||||||||
| und entsorgen . | Schadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
| Abfall ' B | ankettschälgut, | |||
|---|---|---|---|---|
| AV | V - Nr. | 17 | 0 5 | 0 4 ; |
| LAGA Z | 1.1 ; | |||
| Entsorgung nach Wahl des AN . | ||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | ||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 02.00.0005 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 800,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efäh | rl. | Abfall aus Baustelle ent | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden | , | fördern | |||||||||||||||||
| und entsorgen . | Schadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
| Abfall ' B | ankettschälgut, | |||
|---|---|---|---|---|
| AV | V - Nr. | 17 | 0 5 | 0 4 ; |
| LAGA Z | 1.2 ; | |||
| Entsorgung nach Wahl des AN . | ||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | ||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 02.00.0006 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 200,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efäh | rl. | Abfall aus Baustelle ent | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden | , | fördern | |||||||||||||||||
| und entsorgen . | Schadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
| Abfall ' B | ankettschälgut, | |||
|---|---|---|---|---|
| AV | V - Nr. | 17 | 0 5 | 0 4 ; |
| LAGA Z | ||||
| Entsorgung nach Wahl des AN . | ||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | ||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 02.00.0007 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 200,00 | t | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efäh | rl. | Abfall aus Baustelle ent | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden | , | fördern | |||||||||||||||||
| und entsorgen . | Schadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. Abfall ' B ankettschälgut, ...F orts. 0 2.00.0007.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 25
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 37327 | Leinefeld | e- | Worb |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 | RV | - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 02.00.0007 | . |
;
| AVV - Nr | . 17 0 5 0 4 |
|---|---|
| Deponieklasse I ' |
Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.
| 02.00.0008 | . | 12.102/121.91.11 | TA | 200,00 | t | ............, | . . | ............ ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g efä | hrl. A bfall aus Baustelle ent | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden | , | fördern | |||||||||||||
| und entsorgen . S | chadstoffbelastung nach Unterlagen des | ||||||||||||||
| AG . |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
älgut, ;
| Abfall ' | |
|---|---|
| AVV - Nr | . 17 0 5 0 4 |
| Deponieklasse II' |
Entsorgung nach Wahl des AN . Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweis nach Unterlagen des AG führen.
| 02.00.0009 | . | 12.102/217.41 | 1 00,00 | t | ............, | . . | ............ ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G efähr | l . A bfall aus Baustelle ents . | |||||||||||
| Gefährlichen Abfall aus Baustelle laden, f | ördern und | |||||||||||
| entsorg | en . Art der Belastung und Entsorgung nach Unter - | |||||||||||
| lagen des AG. E n | tsorgungsnachweis nach Unterlagen de | |||||||||||
| AG füh |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
.
| Bankettschälgut , | das gefährliche Stoffe enthält | . A b | |||
|---|---|---|---|---|---|
| fallschlüsselnummer | = 1 | 7 0 5 | 0 3 . | ||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen |
Z wischensumme 02.00. . ..........., . .
02.01. B ankett
| 02.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 300,00 | m | ............ | , .. | . ..........., . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G roßpflasterdecke herstellen |
Pflasterdecke mit Großpflastersteinen herstellen .
| Vorh. B | oden profilgerecht lösen. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG. | ||||||||||
| Abfallschlüsselnummer u | . Abfallbezeichnung n | . A V | V : | |||||||
| 17 0 5 0 | 4 . Verwertung nach Wahl des AN . | |||||||||
| Planum profiliert herstellen und verdichte | ||||||||||
| Bearbeitung der Plasteroberfläc | he: g | estockt . | ||||||||
| In Fläc | ||||||||||
| Breite des Pflasterstreifens 3 | Reihen | |||||||||
| Pflastergröße = 1 | 60/160/160 | mm | ||||||||
| Pflastersteine aus Granit | ||||||||||
| Bettung | : C 12/15 | , 2 0-24 | cm cm dick auf 3 | 0 cm | ||||||
| Frostschutzschicht | 0/45. |
...F orts. 0 2.01.0001.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 26
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde | - W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 02.01.0001 | . | Forts. |
| Rueckenstuetze aus Beton C 1 | 2/15 bis 5 | cm unter OF | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflasterst | ein , 15 | cm breit | , | herst | ellen. M aterial | |||
| liefern. | ||||||||
| Fuge mit Zementmörtel bis 4 cm | unter OK Pflaste | |||||||
| vergießen | . Oberen 4 | |||||||
| elastischer Fugenmasse vergie | ßen ( Typ | N 1) . | ||||||
| Herstellung einer Dehnungsfuge in Rinne und Unterbeton | ||||||||
| alle | r 6 m ( l | aufende Meter | ) | a us geeignete | ||||
| dauerelastischem | ||||||||
| Material ( | Moosgumm | i ). | ||||||
| Verlegen im Reihenverband, ha |
| Hinweis zur OZ | 02.01.0002 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Im Bankettbereich abschnittswe | ||||||||||
| Einbauten | u. Hindernisse wie Leitpfosten | |||||||||
| Beschilderung sowie vereinzelt Bäume. Erschwernisse sind gem . LV- T ext einzu- | ||||||||||
| Erschwernisse sind gem | . | LV- T e | ||||||||
| kalkuliere | n. K eine gesonderte Vergütung |
| 02.01.0002 | . | 24.112/707.11.99.91.10 | TA | 1 | 4.200,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B ankett profilgerecht herstell | |||||||||||||||||||||||
| Bankett gemäß ZTV | E- | StB profilgerecht herstellen | |||||||||||||||||||||
| Neben Verkehrsfläche Fahrbah | |||||||||||||||||||||||
| Baustoffgemisc | h , | Kategorie C 9 | 0/3 , Größtkorn | ||||||||||||||||||||
| von | 32 m | m. D er Feinkornanteil muss im eingebauten Zu - | |||||||||||||||||||||
| Stand 8 M | .-v .H . | b is 1 | 2 M | .- | v. H. b | etragen. | |||||||||||||||||
| Umweltrelevante Anforderungen | ' beachte | ||||||||||||||||||||||
| Breite ' ü b | er 1 ,00 | bis | 1 ,50 | m ; Ers | chwernis durch Leitpfosten | , | |||||||||||||||||
| Beschilde | rung, | Bäume und dgl . ' | |||||||||||||||||||||
| Einbaudic | ke ' b is | 1 5 c | |||||||||||||||||||||
| Querneig | ung 12 | v | .H . | a m tiefliegenden un | d 6 v . | H . | a m | ||||||||||||||||
| hochliegenden Fahrbahnrand. | |||||||||||||||||||||||
| Einbau 3 | cm tiefer als Fahrbahn |
| Hinweis zur OZ | 02.01.0003 . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Im Bankettbereich abschnittswe | ||||||||||
| Fahrzeugrückhaltesystem vorha | ||||||||||
| Erschwernisse sind gem | . | LV- T e | ||||||||
| kalkuliere | n. K eine gesonderte Vergütung |
| 02.01.0003 | . | 24.112/707.11.99.91.10 | TA | 3.500,00 | m | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B ankett profilgerecht herstell | |||||||||||||||||||||
| Bankett gemäß ZTV | E- | StB profilgerecht herstellen | |||||||||||||||||||
| Neben Verkehrsfläche Fahrbah | |||||||||||||||||||||
| Baustoffgemisc | h , | Kategorie C 9 | 0/3 , Größtkorn | ||||||||||||||||||
| von | 32 m | m. D er Feinkornanteil muss im eingebauten Zu - | |||||||||||||||||||
| Stand 8 M | .-v .H . | b is 1 | 2 M | .- | v. H. b | etragen. | |||||||||||||||
| Umweltrelevante Anforderungen | ' beachte |
...F orts. 0 2.01.0003.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 27
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefe | lde- Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 02.01.0003 | . | Forts. |
| Breite ' | ü ber 1 ,0 | 0 bis 1 ,50 | m ; Erschwernis durch | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fahrzeugrückhaltesystem | ||||||||
| Einbaudicke ' b i | s 1 5 cm al | |||||||
| Querneigung 1 | 2 v .H . a m t | iefliegenden und | 6 | v . | H | . | am | |
| hochliegenden Fahrbahnr | ||||||||
| Einbau | 3 cm tiefer als Fahrbahnrand. |
| Hinweis zur OZ | 02.01.000 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Im Bankettbereich abschnittsweise | |||||||||
| Einbauten u. H | indernisse wie Leitpfoste | ||||||||
| Beschilderung, | F RS sowie vereinzelt Bäume | ||||||||
| Erschwernisse sind gem . | LV- T ext einzu- | ||||||||
| kalkulieren | ; kei | ne gesonderte Vergütung |
| 02.01.0004 | . | 21.107/218.04.00.41.00 | 17.700,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N assansaat mit RSM herstellen | |||||||||||||||||||
| Nassansaat herstellen. M | ischgut in gleichmäßiger Mi | ||||||||||||||||||
| schung halten . | Mischgut auf die Flächen aufbringen. | A n | - | ||||||||||||||||
| saat auch auf Flächen ste | iler 1:4 | . | Die nachfolgend | ||||||||||||||||
| festgelegten Mengen der Zuschlagstoffe beziehen sich | |||||||||||||||||||
| jeweils auf | 1 m | 2 Fläche . | |||||||||||||||||
| Kleber nach Wahl des AN | |||||||||||||||||||
| Saatgutmenge | = 2 0 g/ m 2 | ||||||||||||||||||
| Regelsaatgutmischung ( R | SM ) 7 .1. | 1 Landschaftsrasen | - |
Standard ohne Kräuter.
| 02.01.0005 | . | 24.106/160.99. | 91 TA | 10,00 | m | 3 | . ..........., | . . | ............ ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| O berboden liefern und andecke | |||||||||||||||
| Oberboden liefern und profilgerecht andecken . | |||||||||||||||
| Andeckung ' na | ch Angaben des AG | ||||||||||||||
| Einbau | ' m it Bagger und H | ||||||||||||||
| Dicke der Andeckung ' 5 b | is 2 5 cm ' | ||||||||||||||
| Abrechnung nach Auftragsprofilen. |
Z wischensumme 02.01. . ..........., . .
Z wischensumme 02. ............, . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 28
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - Fahrbahnschäde | n - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | AE | EP in EUR | GB in EUR |
- MARKIERUNG u . B ESCHILDERUNG
03.00. R ückbau / V orarbeiten
| 03.00.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 5,00 | St | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B estandserfassung Markierung | |||||||||||||||||||
| Vor Beginn der Demarkierarbeiten ist die Art und die | |||||||||||||||||||
| genaue Lage der im Arbeitsbereich befindlichen | |||||||||||||||||||
| Markierungen zu erfassen b | zw. | z u sichern und zu | |||||||||||||||||
| dokumentieren | . | Die Dokumentation hat in geeigneter | |||||||||||||||||
| Form ( | z. B | . A ufmaß | , S kizze | n, F otodokumentation | , Pläne | ||||||||||||||
| und dg | l .) z | ur Wiederherstellung zu erfolg |
Die Fahrbahnmarkierung ist entsprechend dem
| dokumentierten Bestand wiederherzustel | len , s | oweit keine |
|---|---|---|
| abweichenden verkehrsrechtlichen oder bautechnischen |
Vorgaben oder Änderungen bestehen. Abrechnung erfolgt je Einzelmaßnahme.
| 03.00.0002 | . | 21.131/005.11.91.91.09 | TA | 1 | 5.000,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfern | |||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . e | vtl . S perrflächenumrandung | ||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | |||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Striche |
Durchgehender Strich als Fahrbahnbegrenzung.
| Strichbreit | e = | 0 ,12 m | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernen | ' u nd aufnehmen' | ||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | |||||||||||||
| Abfall ' | Demarkierungsabfall | , Markierungsstoff , | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, d | ie unter | 1 7 0 | 9 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl . | d er Nachweisführun | ||||||||||||
| wird gesondert vergütet' |
| 03.00.0003 | . | 21.131/005.21.91.91.09 | T | A | 4 .200,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfern | |||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . e | vtl . S perrflächenumrandung | ||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | |||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Striche | |||||||||||||||||||
| Durchgehender Strich als Fahrstreifenbegrenzun | |||||||||||||||||||
| Strichbreit | e = | 0 ,12 m | |||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||
|---|---|---|---|
| Entfernen | ' u nd aufnehmen' | ||
| Durch Feinstfräsen. | |||
| Abfall ' | Demarkierungsabfall | , Markierungsstoff , |
...F orts. 0 3.00.0003.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 29
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | AE | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||||
| 03.00.0003 | . | Forts |
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unter | 1 7 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung | ||||||||||||
| wird gesondert vergütet |
| 03.00.0004 | . | 21.131/005.43.91.91.09 | TA | 2 70,0 | 0 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfernen | ||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . | e vtl | . | S perrflächenumrandung | |||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | ||||||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Strich | ||||||||||||||||||||||
| Unterbrochener Stri | ch ; | Verhältnis Strich/ L | ücke | 1 | zu 1 | |||||||||||||||||
| als Fahrbahnbegrenzung ( | B lockmarkierun | |||||||||||||||||||||
| Strichbreit | e = | 0 ,25 | ||||||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernen ' | u nd aufnehmen | ||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | |||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabfa | ll , Markierungsstoff | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unter | 1 7 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung | ||||||||||||
| wird gesondert vergütet |
| 03.00.0005 | . | 21.131/005.51.91.91.09 | TA | 2 92,0 | 0 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfernen | ||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . | e vtl | . | S perrflächenumrandung | |||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | ||||||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Strich | ||||||||||||||||||||||
| Unterbrochener Stri | ch ; | Verhältnis Strich/ L | ücke | 1 | zu 1 | |||||||||||||||||
| als Leitlinie | ||||||||||||||||||||||
| Strichbreit | e = | 0 ,12 | ||||||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernen ' | u nd aufnehmen | ||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | |||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabfa | ll , Markierungsstoff | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unter | 1 7 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung | ||||||||||||
| wird gesondert vergütet |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 30
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V | - | Fahrbahnschäde | n - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | AE | EP in EUR | GB in EUR |
| 03.00.0006 | . | 21.131/005.31.91.91.09 | TA | 5 80,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfernen | ||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . | e vtl | . | S perrflächenumrandung | |||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | ||||||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Strich | ||||||||||||||||||||||
| Unterbrochener Stri | ch ; | Verhältnis Strich/ L | ücke | 1 z | u 2 | |||||||||||||||||
| als Leitlinie | ||||||||||||||||||||||
| Strichbreite | = | 0 ,12 m | ||||||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernen ' | u nd aufnehmen | ||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | |||||||||||||
| Abfall ' | Demarkierungsabfa | ll , Markierungsstoff , | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unter | 1 7 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl . | d er Nachweisführung wird gesondert | ||||||||||||
| vergüte |
| 03.00.0007 | . | 21.131/005.61.91.91.09 | TA | 7 50,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfernen | ||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . | e vtl | . | S perrflächenumrandung | |||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | ||||||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Strich | ||||||||||||||||||||||
| Unterbrochener Stri | ch ; | Verhältnis Strich/ L | ücke | 2 z | u 1 | |||||||||||||||||
| als Leitlinie | ||||||||||||||||||||||
| Strichbreite | = | 0 ,12 m | ||||||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
spritzbaren Markierstoffe'
| Auf Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernen ' | u nd aufnehmen | ||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | |||||||||||||
| Abfall ' | Demarkierungsabfa | ll , Markierungsstoff , | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau | - | und Abbruchabfälle | ||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unter | 1 7 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | |||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : | 1 7 0 9 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl . | d er Nachweisführung wird gesondert | ||||||||||||
| vergüte |
| 03.00.0008 | . | 21.131/005.91.91.91.09 | TA | 3 20,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung entfernen | ||||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung einschl . | e vtl | . | S perrflächenumrandung | |||||||||||||||||||||
| entfernen. | A bgerechnet wird der entfernte Strich , | bei | ||||||||||||||||||||||
| Doppelstrichen zwei Strich | ||||||||||||||||||||||||
| Markierung | 'U nterbrochen ; | Verhältnis Stri | ch/ L ück | |||||||||||||||||||||
| 2 | zu | 3 a | ls Leitlinie. ' | |||||||||||||||||||||
| Strichbreite | = | 0 ,12 m | ||||||||||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | , | Farbe oder andere |
...F orts. 0 3.00.0008.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 31
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- | Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden - | LK NDH | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 03.00.0008 | . | Forts |
| spritzbaren Markierstoffe' | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auf Asphaltdeckschicht. | ||||||||||||||
| Entfernen | ' u nd aufnehme | |||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | ||||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabf | all , | Markierungsstoff , | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Ba | u- | und Abbruchabfälle | |||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen | , d ie unter | 1 7 | 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | ||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : 1 7 | 09 | 04 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung |
wird gesondert vergütet'
| 03.00.0009 | . | 21.131/010.25.91.91.09 | TA | 18.600,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S onstige Markierung entfernen | ||||||||||||||||
| Sonstige Markierung wie Quermarkierung | , Schrägstric | |||||||||||||||
| der Sperrfläche oder Parkmarkierung entfernen | . | Abge- |
rechnet wird der entfernte Strich.
| Schrägstrich der Sperrfläche. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strichbreite | = | 0 ,50 | ||||||||||||||
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | |||||||||||||||
| spritzbaren Markierstoffe' | ||||||||||||||||
| Auf Asphaltdeckschicht. | ||||||||||||||||
| Entfernen | ' u nd aufnehme | |||||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | ||||||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabf | all , | Markierungsstoff , | |||||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Ba | u- | und Abbruchabfälle | |||||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen | , d ie unter | 1 7 | 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | ||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : 1 7 | 09 | 04 | |||||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung |
wird gesondert vergütet'
| 03.00.0010 | . | 21.131/015.91.91.0 | 9 TA | 6 | .000,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| M arkierungszeichen entfernen | ||||||||||||||||||
| Markierungszeichen entfernen | . A | bgerechnet wird die ent | - | |||||||||||||||
| fernte markierte Fläche . B | ei Pfeil , | Buchstabe, | Z iffer , |
Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche
| aus dem kleinsten umschließenden Rechteck . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Markierungsstoffart | 'P lastikmasse | |||||||||||||
| spritzbaren Markierstoffe' | ||||||||||||||
| Auf Asphaltdeckschicht. | ||||||||||||||
| Entfernen | ' u nd aufnehme | |||||||||||||
| Durch Feinstfräsen. | ||||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabf | all , | Markierungsstoff , | |||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Ba | u- | und Abbruchabfälle | |||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen | , d ie unter | 1 7 | 0 9 | 0 1 , | 17 | 0 9 | 0 2 | |||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen | ||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : 1 7 | 09 | 04 | |||||||||||
| Die Entsorgung inkl | . d er Nachweisführung |
wird gesondert vergütet'
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 32
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · 3 | 732 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V | - | Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S t | L - | Nr | M enge | AE | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ | 03.00.0011 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Markierstoffabfälle mit Anhaftungen vo | ||||||||
| Asphaltdeckschicht aus Rückbau Markierung | ||||||||
| ( D | emarkierun | g) . |
| 03.00.0011 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- T | A 3 | 5,00 | t | . ........... | , . . | ............ | , . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . | g efährl. | A bfall | ||||||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden, | förder | |||||||||||||||||||||
| und entsorgen | . | Abgerechnet wird nach Wiegescheinen | ||||||||||||||||||||
| Abfall ' | D emarkierungsabfal | l , Markierungsstoff | ||||||||||||||||||||
| Abfallbezeichnung : | gemischte Bau- | und Abbruchabfälle | ||||||||||||||||||||
| mit Ausnahme derjenigen, | d ie unte | r 1 | 7 0 9 | 0 1 , | 17 0 9 | 0 2 | ||||||||||||||||
| und | 17 | 0 9 | 0 3 | fallen . | ||||||||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV: | 1 7 | 0 9 | ||||||||||||||||||||
| Entsorgung nach Wahl des AN . |
Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen. Nachweisführung nach Unterlagen des AG wird gesondert vergütet.
| 03.00.0012 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 | 0,00 | St | . ..........., | . . | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L eitpfost . | a bbau. P | f. m . S tahleinschl | ||||||||||||||
| Leitpfosten abbaue | ||||||||||||||||
| Abbauteil | = S ockelleitpfosten einschließlich Stahlein | |||||||||||||||
| schlagsockel und Grasstoppplatten | ||||||||||||||||
| Erforderliche Erdarbeiten ausführe | n. V | orhandene Pfos - | ||||||||||||||
| tenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche | ||||||||||||||||
| schließen . | ||||||||||||||||
| Verwertung der Abbauteile wird gesondert vergütet . |
| Hinweis zur OZ | 03.00.0013 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kunststoffabfälle aus Rückbau Leitposten mit Grasstoppplatten. |
| 03.00.0013 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 100,00 | kg | ............ , | .. | . ..........., | . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i | . Gefähr | l. A bfall | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen A | bfall , la | den , |
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung
| oder Beseitigung zuführen. | ||
|---|---|---|
| Genaue Abgerechnet wird nach Lieferscheine | ||
| Entsorgung Kunstof | fe, L eitpfosten , | Grasstoppplatte |
| Sachherrschaft im Sinne des KrWG verbleibt beim AG . |
Abfallliste führen und dem AG bis spätestens zur
| Schlussabnahme als Excel | - Tabelle | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ( D | ateiformat . | xls | ) üb | ergebe | n . | Gebühren sowie Kosten für | ||
| Transport und Verwertung / | Beseitigung werden nicht | |||||||
| gesondert vergütet. | ||||||||
| Abfallschlüsselnummer u. | Abfallbezeichnung | n. A VV | ||||||
| 17 | 0 2 | 03 |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 33
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - Fahrbahnschäden - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 03.00.0014 | . | 21.130/011.90.05.11.2 | 1 TA | 5, | 00 | S t | ............ | , .. | . ..........., | .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild abbauen | ||||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild ggf . | mit Aufstellvorrichtung abbauen | |||||||||||||||||||||
| Schildgröße | 'b is zu | 1,1 | m ² je | Schild | . | E s befinden sic | ||||||||||||||||
| bis zu 4 | Schilder am Rohrpfosten | . | R onde, | |||||||||||||||||||
| Quadra | t, Ac | hteck | , | Rechteck | ||||||||||||||||||
| Rohrpfoste | ||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | = R | ohrpfosten | , | DU bis | 7 6,1 | mm ab- | ||||||||||||||||
| bauen. | ||||||||||||||||||||||
| Fundament entfernen. | ||||||||||||||||||||||
| Schild neben der Fahrbahn. | ||||||||||||||||||||||
| Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten | ||||||||||||||||||||||
| Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich fläche | n- | |||||||||||||||||||||
| haft verfüllen und verdichten |
| 03.00.0015 | . | 21.130/011.99.02.91.2 | 0 TA | 10,00 | S t | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild abbauen | ||||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild ggf . | mit Aufstellvorrichtung abbauen | |||||||||||||||||||||
| Schildgröße | 'b is zu | 1,1 | m ² je | Schild | . | E s befinden sic | ||||||||||||||||
| bis zu 4 | Schilder am Rohrpfosten | . | A bgerechnet wird je | |||||||||||||||||||
| Rohrpfoste | ||||||||||||||||||||||
| Schild ' | R onde | , | Dreieck | , Q ua | drat, | A chteck , | ||||||||||||||||
| Rechteck .' | ||||||||||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung verbleibt | . B efestigung abbauen. | |||||||||||||||||||||
| Fundament | ' einschließlich Rohrpfosten verbleib | |||||||||||||||||||||
| Schild neben der Fahrbahn. | ||||||||||||||||||||||
| Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten |
| 03.00.0016 | . | 21.130/011.10.25.11.2 | 1 | 10,00 | St | . ..........., | . . | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild abbauen | ||||||||||||||||
| Verkehrsschild ggf . | mit Aufstellvorrichtung abbauen | |||||||||||||||
| Schildgröße bis | 1 ,1 | m2 | ||||||||||||||
| Aufstellvorrichtung | = 1 | |||||||||||||||
| Fundament entfernen. | ||||||||||||||||
| Schild neben der Fahrbahn. | ||||||||||||||||
| Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten | ||||||||||||||||
| Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich fläche | n- | |||||||||||||||
| haft verfüllen und verdichten |
| Hinweis zur OZ | 03.00.0017 . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Metallabfälle aus Rückbau Beschilderung, | ||||||||
| Leitpfosten, | G eländer und d |
| 03.00.0017 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 400,00 | kg | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefährl. | A bfall | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfa | ll , lad |
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung oder Beseitigung zuführen. Genaue Abgerechnet wird nach Lieferscheinen . Entsorgung Metalle. ...F orts. 0 3.00.0017.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 34
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 3 | 7327 | Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | R | V - | Fahrbahnschäde | n - L | K NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S t | L - Nr | M eng | e | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 03.00.0017 | . | Forts |
| Sachherrschaft im Sinne des KrWG verbleibt beim AG | ||||
|---|---|---|---|---|
| Abfallliste führen und dem AG bis spätestens zur | ||||
| Schlussabnahme als Excel | - Tabelle | |||
| ( D | ateiformat . x | ls ) ü | bergebe | n . Gebühren sowie Kosten für |
| Transport und Verwertung / | ||||
| gesondert vergütet. | ||||
| Abfallschlüsselnummer u. | Abfallbezeichnung n. A | |||
| 17 | 0 4 0 |
| Hinweis zur O | Z 03.00.0018 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betonabfälle aus Rückbau Beschilderungsfundament. |
| 03.00.0018 | . | 12.102/113.01.11.0 | 1 | 1 ,0 | 0 | t | . ..........., | .. | ............, . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . | gefährl | . | A bfall aus Abbruch ent | |||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch lade | ||||||||||||||||
| und entsorgen | . Schadstoffbelastung nach Unterlagen des | |||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
.
| Abfall = | B eton. | A bfallschlüsselnummer 17 | 0 1 0 1. |
|---|---|---|---|
| Entsorgung nach Wahl des AN . | |||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne | |||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führen |
Z wischensumme 03.00. . ..........., . .
03.01. M arkierung
| 03.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0,0 | 0 | h | ............ | , .. | . ..........., . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ö rtliche Einweisung | ||||||||||||||
| Örtliche Einweisung des Auftragnehmers und Abnahme der | ||||||||||||||
| Vormarkierung durch den AG einmalig un | ||||||||||||||
| unmittelbar vor Durchführung einer Einzelleistung | ||||||||||||||
| Arbeitszeit des AN vor Ort . | ||||||||||||||
| Dauer der Einweisung und Abnahm | e. D er | |||||||||||||
| Arbeitszeit nachzuweisen. | ||||||||||||||
| An | - und Abreise sind in den Einheitspreis der Position | |||||||||||||
| einzurechnen . | ||||||||||||||
| Wiederholte Einweisung wegen Wechsels der Mitarbeiter | ||||||||||||||
| des AN oder Unterbrechung der Leistung, | verursacht | |||||||||||||
| durch den AN , | sowie fehlerhafter Vormarkierung werd | |||||||||||||
| nicht vergütet. | ||||||||||||||
| Einweisung Kolonnenführer des AN . |
| Für Neumarkierungen | , | Veränderungen us | w . w erden in de | |
|---|---|---|---|---|
| Regel vom AG Markierungspläne bzw . zw | eckdienliche | |||
| Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt, a u | s denen die | |||
| Lage der Markierungszeichen zu entnehmen ist . | S ollte | |||
| keine Markierungspläne oder zweckdienli |
...F orts. 0 3.01.0001.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 35
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 3 | 732 | 7 Leinefelde | - Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäde | n - L | K NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 03.01.0001 | . | Fort | s. ... |
| Aufzeichnungen vorhanden sei | n, | |
|---|---|---|
| vorgesehenen Markierungszeichen vor Ort gemeinsam mit | ||
| dem AG und / | o der der Verkehrsbehörde festzulegen sowie | |
| durch den AN zu kennzeichnen | ||
| Auf neuen Fahrbahndecken aufgebrachte Vormarkierungen |
werden vom AG vor der endgültigen Applikation abgenommen.
| 03.01.0002 | . | 21.131/110.02 | 1 7 | .900,00 | m 2 | . ..........., | .. | . ..........., | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| M arkierungsfläche reinigen | ||||||||||||||||
| Fläche für Markierung reinigen | . Kehrgut aufnehmen un | |||||||||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. | Abgerechnet wird die zu | |||||||||||||||
| markierende Fläch | e . | Bei Pfeil, | B uchstabe, | Z iffer , | V er - | |||||||||||
| kehrsschild , u | nd Piktogramm ergibt sich die Fläche au | |||||||||||||||
| dem kleinsten umschließenden Rechteck . | ||||||||||||||||
| Reinigung mit Saugkehrwagen |
| 03.01.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | TA | 3 5,00 | t | . ........... | , .. | ............ | , . . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . | g efährl | . A b | fall aus Baustelle ent | ||||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle lad | en, | ||||||||||||||||||
| und entsorge | n . Abgerechnet wird nach Wiegescheinen | ||||||||||||||||||
| Abfall ' | K ehrgu | ||||||||||||||||||
| Abfallbezeichnung : | Straßenkehricht . | ||||||||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV | : 2 | 0 0 3 0 | |||||||||||||||||
| Entsorgung nach Wahl des AN | |||||||||||||||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechne | |||||||||||||||||||
| Nachweisführung nach Unterlagen des AG |
wird gesondert vergütet.
| 03.01.0004 | . | 21.131/105 | 17 | .900,00 | m 2 | . ..........., | .. | . ..........., | . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| M arkierungsfläche trocknen | |||||||||||||||
| Fläche für Markierung schonend trocknen | . A bgerechn | ||||||||||||||
| wird die zu markierende Fläche | . Bei Pfeil , | ||||||||||||||
| Ziffer | , |
Fläche aus dem kleinsten umschließenden Rechteck .
| 03.01.0005 | . | 21.131/305.11.12.91.99 | TA | 1 5 | .500,00 | m | ............ , | .. | . ..........., | .. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einsch | l . e vtl . | S perrflächenum - | ||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstell | en. A | |||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstriche | |||||||||||||
| zwei Striche. |
Durchgehend als Fahrbahnbegrenzung.
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | ||
|---|---|---|---|---|
| Strich mit Vormarkierung . | ||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||
| Farbe | ( High- S | olid ). | ||
| Schichtdicke ' | 2 K mit min. | 0 ,4 m | ||
| Verkehrsklasse mindestens P | ||||
| Markierung a | uf ' A sphaltdeckschicht' |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 36
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - F | ahrbahnschäden | - L | K NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 03.01.0006 | . | 21.131/305.21.12.91.99 | TA | 5 | .180,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum - | ||||||||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen | . A | b- | ||||||||||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstriche | |||||||||||||||||||||
| zwei Striche. | ||||||||||||||||||||||
| Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung | ||||||||||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | ||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||
| Farbe ( | High- | Solid ) | ||||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | ||||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0007 | . | 21.131/305.43.12.91.99 | TA | 1 86,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum - | ||||||||||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen | . A | b- | ||||||||||||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstriche | |||||||||||||||||||||||
| zwei Striche. | ||||||||||||||||||||||||
| Unterbroche | n ; | Verhältnis Strich/ | L ücke | 1 z | u 1 | als Fahr- | ||||||||||||||||||
| bahnbegrenzung ( | Blockmarkierung) | |||||||||||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,25 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||||
| Farbe ( | High- | Solid ) | ||||||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | ||||||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0008 | . | 21.131/305.51.12.91.99 | TA | 1 46,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | |||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum - | |||||||||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen | . A | b- | |||||||||||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstriche | ||||||||||||||||||||||
| zwei Striche. | |||||||||||||||||||||||
| Unterbroche | n ; | Verhältnis Strich/ | L ücke | 1 z | u 1 | ||||||||||||||||||
| linie | |||||||||||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | |||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | |||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | |||||||||||||||||||||||
| Farbe ( | High- | Solid ) | |||||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | |||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | |||||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0009 | . | 21.131/305.31.12.91.99 | TA | 5 80,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | |||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum - | |||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstellen | . A | b- |
...F orts. 0 3.01.0009.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 37
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde | - Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | AE | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 03.01.0009 | . | Forts |
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstrichen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zwei Striche. | ||||||||||||
| Unterbroche | n ; | Verhältnis Strich/ | L ücke | 1 | zu | 2 als Leit- | ||||||
| linie . | ||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | ||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||
| Farbe | ( High- | Solid ). | ||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | ||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0010 | . | 21.131/305.61.12.91.99 | TA | 7 | 50,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | |||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum | |||||||||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstelle | n. | Ab | |||||||||||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstrichen | ||||||||||||||||||||||
| zwei Striche. | |||||||||||||||||||||||
| Unterbroche | n ; | Verhältnis Strich/ | L ücke | 2 | zu | 1 als Leit- | |||||||||||||||||
| linie . | |||||||||||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | |||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | |||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | |||||||||||||||||||||||
| Farbe | ( High- | Solid ). | |||||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | |||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | |||||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0011 | . | 21.131/305.91.12.91.99 | TA | 3 | 20,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ängsmarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||||
| Längsmarkierung Typ II einschl . | e vtl | . S perrflächenum | ||||||||||||||||||||||
| randung als Verkehrsfreigabemarkierung herstelle | n. | Ab | ||||||||||||||||||||||
| gerechnet wird der markierte Strich , | bei Doppelstrichen | |||||||||||||||||||||||
| zwei Striche. | ||||||||||||||||||||||||
| Markierung ' | Unterbrochen | ; | Verhältnis Strich | / L ücke | ||||||||||||||||||||
| 2 | zu | 3 | als Leitlinie. ' | |||||||||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,12 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||||
| Farbe | ( High- | Solid ). | ||||||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P 6 | ||||||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht' |
| 03.01.0012 | . | 21.131/515.31.60.01.99 | TA | 9 | 30,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S perrflächenmarkierung Typ II herst | |||||||||||||||
| Sperrfläche als Schrägstrichgatter Typ II als endgülti - | |||||||||||||||
| ge Markierung herstellen . | Abgerechnet wird der markie | ||||||||||||||
| te Strich. | |||||||||||||||
| Strichbreite = | 0 ,50 | m . |
...F orts. 0 3.01.0012.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 38
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde | - Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M eng | e | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 03.01.0012 | . | Forts |
| Strich mit Vormarkierung . | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Markierungssystem aus reaktivem Stof | f, | n icht spritzbar | |||
| ( | Kaltplastikmasse) | ||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | ||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht |
| 03.01.0013 | . | 21.131/310.11.29.19 | TA | 40,0 | 0 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Q uermarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||
| Quermarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | ||||||||||||||||||||||
| herstellen. | A bgerechnet wird der markierte Strich | |||||||||||||||||||||
| Markierung | = | H altlinie. | ||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||
| Farbe | ( High | - | Solid ). | |||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | |||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht |
| 03.01.0014 | . | 21.131/310.21.29.19 | TA | 20,0 | 0 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Q uermarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||
| Quermarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | ||||||||||||||||||||||
| herstellen. | A bgerechnet wird der markierte Strich | |||||||||||||||||||||
| Markierung | = | W artelinie. | ||||||||||||||||||||
| Strich mit Vormarkierung . | ||||||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||
| Farbe | ( High | - | Solid ). | |||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | |||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht |
| 03.01.0015 | . | 21.131/320.21.22.91.99 | TA | 27,0 | 0 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P feilmarkierung Typ II herstellen | ||||||||||||||||||||||
| Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | ||||||||||||||||||||||
| herstellen. | ||||||||||||||||||||||
| Markierungszeichen | = | |||||||||||||||||||||
| Mit Vormarkierung. | ||||||||||||||||||||||
| Länge | = | 5 ,00 | m . | |||||||||||||||||||
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||||||||||||||
| Farbe | ( High | - | Solid ). | |||||||||||||||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit min. | 0 ,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||||||||||||||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | |||||||||||||||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschicht |
| 03.01.0016 | . | 21.131/320.11.22.91.99 | TA | 5 0,0 | 0 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P feilmarkierung Typ II herstellen | |||||||||||||||||||
| Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | |||||||||||||||||||
| herstellen. | |||||||||||||||||||
| Markierungszeichen | = | P feil geradeaus . | |||||||||||||||||
| Mit Vormarkierung. | |||||||||||||||||||
| Länge | = | 5 ,00 | m . |
...F orts. 0 3.01.0016.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 39
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M | enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 03.01.0016 | . | Forts. |
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Farbe | ( High | - | Solid ). | ||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit | min. | 0,4 | mm Nassfilmdicke ' | ||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | ||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschic |
| 03.01.0017 | . | 21.131/320.61.22.91 | .99 TA | 12,00 | St | . ..........., | .. | ............, . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P feilmarkierung Typ II herstelle | |||||||||||||
| Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | |||||||||||||
| herstellen | |||||||||||||
| Markierungszeichen | = V orankündigungspfeil |
Mit Vormarkierung.
| Länge | = 5 | ,00 | m . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||
| Farbe | ( High | - | Solid ). | |||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit | min. | 0,4 | mm Nassfilmdicke ' | |||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | |||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschic |
| 03.01.0018 | . | 21.131/320.31.22.91 | .99 TA | 20,00 | St | . ..........., | .. | ............, . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P feilmarkierung Typ II herstelle | |||||||||||||
| Pfeilmarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung | |||||||||||||
| herstellen | |||||||||||||
| Markierungszeichen | = P feil geradeaus und links oder | ||||||||||||
| rechts ab. |
Mit Vormarkierung.
| Länge | = 5 | ,00 | m . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer | ||||||||||
| Farbe | ( High | - | Solid ). | |||||||
| Schichtdicke | ' 2 | K mit | min. | 0,4 | mm Nassfilmdicke ' | |||||
| Verkehrsklasse mindestens P | 6 . | |||||||||
| Markierung auf ' | A sphaltdeckschic |
Z wischensumme 03.01. . ..........., . .
03.02. B eschilderung
| 03.02.0001 | . | 21.129/403.42.21.20 | .11 | 40,00 | S t | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L eitpfosten aufstel | |||||||||||||||||||||
| Leitpfosten aus Niederdruckpolyäthylen | ( PE - | HD ) | aufstel - | ||||||||||||||||||
| len. | |||||||||||||||||||||
| Sockelleitpfosten, L ä | nge 1 | ,2 | |||||||||||||||||||
| Mit Rohraussteifung | , Wanddicke 3 | mm. | |||||||||||||||||||
| Aussteifungslänge 0 | ,75 m | ||||||||||||||||||||
| Retroreflektoren beidseitig | , w | ||||||||||||||||||||
| Retroreflektoren Typklasse R | 1 | , Kl | asse RA 2 . | ||||||||||||||||||
| Stahleinschlagsocke | l , f euerverzin | ||||||||||||||||||||
| Leitpfosten in Boden | , H omogenbereich HB 1 | - | FRS | . | Erfor |
...F orts. 0 3.02.0001.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 40
d
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - F | ahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M | enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 03.02.0001 | . | Forts. | ... |
| derliche Erdarbeiten ausführen, | |
|---|---|
| bende Fläche wieder herstellen, | ü berschüssigen Boden |
flächenhaft verteilen.
| 03.02.0002 | . | 21.129/403.42.24.20. | 11 | 2 ,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L eitpfosten aufstelle | |||||||||||||||||||||
| Leitpfosten aus Niederdruckpolyäthylen | ( PE - | HD | ) a | ufstel | |||||||||||||||||
| len. | |||||||||||||||||||||
| Sockelleitpfosten | , | Länge 1 | ,20 m . | ||||||||||||||||||
| Mit Rohraussteifung, | Wanddicke | 3 mm. | |||||||||||||||||||
| Aussteifungslänge | 0 ,7 | 5 m | |||||||||||||||||||
| Retroreflektoren beidseitig | , g elb. | ||||||||||||||||||||
| Retroreflektoren Typklasse R 1, K | lasse RA 2 | ||||||||||||||||||||
| Stahleinschlagsockel , | f euerverzi | ||||||||||||||||||||
| Leitpfosten in Boden, | H omogenbereich HB 1 | - | FR | S . | E rf | ||||||||||||||||
| derliche Erdarbeiten ausführen, | die die Pfosten umge- | ||||||||||||||||||||
| bende Fläche wieder herstellen, | ü berschüssigen Boden |
flächenhaft verteilen.
| 03.02.0003 | . | 21.129/908.11.11 | 42,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G rasstopp | - Platte liefern und ei | |||||||||||||||||||
| Grasstopp- | Platte liefern und einbauen | . | ||||||||||||||||||
| entsprechend Einsatzprofi | ||||||||||||||||||||
| Grasstopp- | Platte aus Kunststoff- | Recycling aus Polyethy | ||||||||||||||||||
| len | ( PE) | |||||||||||||||||||
| Einsatz bei Leitpfoste | ||||||||||||||||||||
| Form | = | run | d, t ellerförmig, | mit Wölbung nach oben | ||||||||||||||||
| Durchmesser beträgt mindesten | s 500 | mm, | ||||||||||||||||||
| fungsrippen |
Profil vollständig geschlossen.
| 03.02.0004 | . | 21.130/302.61.10.17. | 90 TA | 5,00 | S | t | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R ohrpfosten aufstellen | ||||||||||||||||||||||
| Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufste | ||||||||||||||||||||||
| len einschl . | a nfallenden Aushubarbeiten | . Stahlteile | ||||||||||||||||||||
| feuerverzin | kt. Umgebende Fläche entsprechend dem frühe | - | ||||||||||||||||||||
| ren Zustand herstellen | ||||||||||||||||||||||
| Pfostenläng | e = | über 3 | 500 | mm bi | s 4 000 | mm | ||||||||||||||||
| Rohr | = | Stah | l 6 0,3/2,0 | mm | ||||||||||||||||||
| Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl , | ||||||||||||||||||||||
| 250 | mm vom unteren Rohrende . | |||||||||||||||||||||
| Aufstellung in Boden/ | Homogenbereich nach Unterlagen des | |||||||||||||||||||||
| AG . | ||||||||||||||||||||||
| Fundament aus Ortbeton C 1 2/1 | 5 0,40/0,40 | , | T iefe | 0,80 | ||||||||||||||||||
| herstellen. | ||||||||||||||||||||||
| Aushub | ' seitlich einebnen' |
| 03.02.0005 | . | 21.130/302.63.10.17. | 90 TA | 5,00 | S | t | . ..........., | .. | ............, | . . | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R ohrpfosten aufstellen | |||||||||||||
| Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufste |
...F orts. 0 3.02.0005.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 41
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 03.02.0005 | . | Forts. | ... |
| len einsch | l . a nfallenden Aushubarbeiten . | Stahlteile | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| feuerverzinkt. | Umgebende Fläche entsprechend dem frühe | - | ||||||||||||
| ren Zustand herstellen | ||||||||||||||
| Pfostenlänge | = | über 3 | 500 | mm bis | 4 000 | mm. | ||||||||
| Rohr | = | S tahl | 7 6,1/2,9 | mm. | ||||||||||
| Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl , | c a | |||||||||||||
| 250 | mm vom unteren Rohrende . | |||||||||||||
| Aufstellung in Boden/ | Homogenbereich nach Unterlagen des | |||||||||||||
| AG . | ||||||||||||||
| Fundament aus Ortbeton C | 12/15 | 0,40/0,40, | T iefe | 0,80 m | ||||||||||
| herstellen | ||||||||||||||
| Aushub ' s | eitlich einebnen' |
| 03.02.0006 | . | 21.130/302.31.99.17.10 | TA | 10,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R ohrpfosten aufstellen | ||||||||||||||||||||||||||
| Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel - | ||||||||||||||||||||||||||
| len einsch | l . a nfallenden Aushubarbeiten . | Stahlteile | ||||||||||||||||||||||||
| feuerverzinkt. | Umgebende Fläche entsprechend dem frühe | - | ||||||||||||||||||||||||
| ren Zustand herstellen | ||||||||||||||||||||||||||
| Pfostenlänge | = | über 2 | 000 | mm bis | 2 500 | mm. | ||||||||||||||||||||
| Rohr | = | S tahl | 6 0,3/2,0 | mm. | ||||||||||||||||||||||
| Pfosten '= | G abelpfosten | |||||||||||||||||||||||||
| Vor | h. | B efestigung ' | = B | ankett' | ||||||||||||||||||||||
| Aufstellung in Boden/ | Homogenbereich nach Unterlagen des | |||||||||||||||||||||||||
| AG . | ||||||||||||||||||||||||||
| Fundament aus Ortbeton C | 12/15 | 0,40/0,40, | T iefe | 0,80 m | ||||||||||||||||||||||
| herstellen |
Überschüssigen Aushub innerhalb der Baustelle flächen- haft verteilen.
| 03.02.0007 | . | 21.130/101.99.21.29.32 | TA | 15,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild anbringen | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen | ||||||||||||||||||||||||
| Schild ' | R onde | , | Dreiec | k, | Q uadrat, | Achteck | , | R echteck ' | ||||||||||||||||
| Größe | 2. | |||||||||||||||||||||||
| Einseitig. | ||||||||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Schild ' | A lform liefern und anbringe | |||||||||||||||||||||||
| Befestigung mit Aluminium | - | Klemmschelle | . | V erschraubung | ||||||||||||||||||||
| aus nicht rostendem Stahl mind. d | er Stahlsorte A 2 | |||||||||||||||||||||||
| Anbringung neben der Fahrbahn. | Unterkante des Schilde | |||||||||||||||||||||||
| ab | 2,00 | m über der Verkehrsfläche |
| 03.02.0008 | . | 21.130/101.99.91.29.31 | TA | 20,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild anbringen | |||||||||||||||||||
| Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen | |||||||||||||||||||
| Schild ' | V Z | 6 25-10 | und | 6 25-2 | 0 je Standort | ||||||||||||||
| Größe | '5 0 | 0 x | 5 00 | mm | |||||||||||||||
| Einseitig. | |||||||||||||||||||
| Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2 |
...F orts. 0 3.02.0008.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 42
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||||
| 03.02.0008 | . | Forts | . ... |
| Schild ' | A lform liefern und anbringen' | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Befestigung mit Aluminium | - | Klemmschelle | . | V erschraubung | ||||||
| aus nicht rostendem Stahl mind. | d er Stahlsorte A | 2 . | ||||||||
| Anbringung neben der Fahrbahn | . | Unterkante des Schildes | ||||||||
| unter | 2 ,00 | m über der Verkehrsfläche . |
Z wischensumme 03.02. . ..........., . .
Z wischensumme 03. ............, . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 43
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- W | orbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
- INGENIEURBAUWERKE
04.00. R ückbau / V orarbeiten
| 04.00.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 5,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F ÜK schützen und reinigen | |||||||||||||||||
| Fahrbahnübergangskonstruktion während der Bauzeit durch | |||||||||||||||||
| geeignete Maßnahmen nach Wahl des AN schützen | |||||||||||||||||
| Nach Beendigung der Bauleistungen Reinigen . | |||||||||||||||||
| Reinigungsverfahren nach Wahl des AN - | |||||||||||||||||
| in Abstimmung mit A | |||||||||||||||||
| Räumgut aufnehmen und nach Wahl des An verwerten | . | Entsorgung über | |||||||||||||||
| Straßenreinigung OZ | |||||||||||||||||
| Abfallbezeichnung : S | traßenkehrich | ||||||||||||||||
| Abfallschlüsselnummer nach AVV: | 2 0 | 0 3 | 03 . | ||||||||||||||
| Querfuge. | |||||||||||||||||
| In Fahrbahn. | |||||||||||||||||
| Einzellängen bis 2 0 | |||||||||||||||||
| Fugenspaltbreite ca. | 5 cm | . | |||||||||||||||
| Fugenspalttiefe ca. 1 | 5 cm | . |
| Hinweis zur OZ | 04.00.0002 | . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erschwernis infolge Einfassungen, | B orden und | |||||||||
| Fahrbahnübergänge | n . Gussasphaltrinne, | |||||||||
| Übergangskonstruktion und Kappe |
| 04.00.0002 | . | 23.113/083.11.00 | 1 35,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einfassungen | |||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einfassungen, | B orden und Fahr | ||||||||||||||
| bahnübergängen. A b | gerechnet wird die Länge der Einfas | ||||||||||||||
| sun | |||||||||||||||
| Erschwernis beim Fräsen oder Aufnehme | n, | A ufsprühen von | |||||||||||||
| Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschich - | |||||||||||||||
| ten. |
Asphaltdeckschicht.
| 04.00.0003 | . | 23.113/005.52.32.19. | 11 TA | 520,00 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | |||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen | . A | nschlusskante | |||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen. | Der Schnittlinien | - | |||||||||||||||||
| abstand darf maxima | l 1 5 | mm betragen. | |||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht zwischen den Kappen | |||||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht = | A sphaltbeton | ||||||||||||||||||
| Frästiefe über | 2 ,5 bis | 4,5 | cm. |
Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an
| Kappen oder Fugen. | |||
|---|---|---|---|
| Fläche | = | Fahrbahn . | |
| Breite ' | F ahrbahn bzw | . F ahrstreifen' | |
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten |
...F orts. 0 4.00.0003.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 44
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Wor |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 | RV | - F | ahrbahnschäd | en - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M en | ge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 04.00.0003 | . | Forts | . ... |
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 4 | mm inne | r - | ||
|---|---|---|---|---|
| halb eine | r 4,00 | m langen Messstrecke in Längs - | u nd | |
| Querrichtung |
| 04.00.0004 | . | 23.113/005.91.32.42.11 | TA | 1 0,0 | 0 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphalt fräsen | ||||||||||||||||||||
| Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. | A nschlusskante | |||||||||||||||||||
| geradlinig auf Frästiefe herstellen. | Der Schnittlin | ien- | ||||||||||||||||||
| abstand darf maximal 1 | ||||||||||||||||||||
| Asphalt ' | = G ussasphalt | |||||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht = G | ussasphalt. | |||||||||||||||||||
| Frästiefe über | 2 ,5 | bis 4, | 5 cm. | |||||||||||||||||
| Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an | ||||||||||||||||||||
| Kappen oder Fugen. | ||||||||||||||||||||
| Fläche = | R andstreifen/ E | |||||||||||||||||||
| Breite der Fläche über | 30 bis | 5 0 | cm | |||||||||||||||||
| Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerte | ||||||||||||||||||||
| Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 4 | mm inne | r - | ||||||||||||||||||
| halb eine | r 4,00 | m langen Messstrecke in Längs - | u nd | |||||||||||||||||
| Querrichtung |
| 04.00.0005 | . | 23.113/028.90.20.19.99 | TA | 100,0 | 0 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung aufnehmen | ||||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. | ||||||||||||||||||||
| Fläche 'a | n Einfassunge | n , Borden und | ||||||||||||||||||
| Fahrbahnübergängen . | Gussasphaltrinne | |||||||||||||||||||
| Übergangskonstruktion und Kappe. | ||||||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung über | 3 cm bis 6 c | |||||||||||||||||||
| Gesamtaufbruchtiefe bi | s 1 0 | cm . | ||||||||||||||||||
| Aufbruchstücke | ' g em . V | |||||||||||||||||||
| Aufbruchgut ' | n ach Wahl des AN verwerte |
| 04.00.0006 | . | 23.113/028.90.30.29.99 | TA | 6 0,0 | 0 | m | 2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbefestigung aufnehmen | ||||||||||||||||||
| Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. | ||||||||||||||||||
| Fläche 'a | n Einfassunge | n , Borden und | ||||||||||||||||
| Fahrbahnübergängen . | Gussasphaltrinne | |||||||||||||||||
| Übergangskonstruktion und Kappe. | ||||||||||||||||||
| Dicke der Asphaltbefestigung über | 6 cm bis 1 2 c | |||||||||||||||||
| Gesamtaufbruchtiefe ü | ber 1 0 | bis 2 | 0 cm . | |||||||||||||||
| Aufbruchstücke | ' g em . V | |||||||||||||||||
| Aufbruchgut ' | n ach Wahl des AN verwerte |
| 04.00.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 100,0 | 0 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F ugen ausräumen und säubern |
Bestehende Fuge ausräumen und Fugenspalt
rd n, .
| säubern. | A usbaustoffe entsorge | n . E | ntsorgung w | |
|---|---|---|---|---|
| gesondert vergütet. R a | ndfuge an Brückenkappe | |||
| Gussasphaltrinne und Übergangskonstruktionen | ||||
| In der Asphaltdeckschic |
...F orts. 0 4.00.0007.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 45
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||
| OZ | S t | L - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 04.00.0007 | . | Forts |
| Längs und Quer zur Fahbahn. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fugenspalttiefe bis | 4 0 mm | |||
| Fugenspaltbreite min | . 20 | mm. |
| 04.00.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 7 0,00 | t | . ..........., | . . | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefährl. | A bfall | |||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall , l | aden , |
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung
| oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG. | |||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | |||||||||
| Schicht | = Asphaltschicht aus vorherigen Positionen | ||||||||
| Befestigung | = | ||||||||
| Fläche | = F ahrbahn | ||||||||
| Verwertungsklasse | A | gem | . R uVA- | S tB 01 | |||||
| Abfallschlüsselnummer u. | Abfallbezeichnung n | . | A VV : | ||||||
| 17 | 0 3 0 | 2 Bitumengemisch | |||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | |||||||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 04.00.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 0,00 | t | . ..........., | . . | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N i. | Gefährl. | A bfall | |||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall , l | aden , |
von der Baustelle entfernen und einer Verwertung
| oder Beseitigung nach Wahl des AN zuführen . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG. | |||||||||
| Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. | |||||||||
| Schicht | = Asphaltschicht aus vorherigen Positionen | ||||||||
| Befestigung | = | ||||||||
| Fläche | = F ahrbahn | ||||||||
| Verwertungsklasse | B | gem | . R uVA- | S tB 01 | |||||
| Abfallschlüsselnummer u. | Abfallbezeichnung n | . | A VV : | ||||||
| 17 | 0 3 0 | 2 Bitumengemisch | |||||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | |||||||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| 04.00.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 3 5,00 | m | 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rdstoff aufn | . | u | . e | inbau | |||||||||||||||
| Erdstoff gg | f. | e inschließlich Vegetationsdecke abtragen | |||||||||||||||||
| und profilgerecht wieder einbauen und lagenweise | |||||||||||||||||||
| verdichten einschließlich erforderlicher | |||||||||||||||||||
| Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des AN . | |||||||||||||||||||
| Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen | |||||||||||||||||||
| des AG |
Arbeitsbereich und Hinterfüllung der Stirnmauern Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen .
| 04.00.0011 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 2,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B etonkappe schneiden Betonkappe schneiden. |
... Forts . 04.00.0011 .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 46
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensst | r . | 1 2 | · 37 | 327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027- | 30 R | V - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | A | bschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 04.00.0011 | . | Forts. |
| Mit Bewehrung, in | voller Tiefe wagerecht und | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| geradlinig schneid | |||||
| Das Betonrohr des Durchlasses ist vor mechanischer | |||||
| Beschädigung zu schützen | |||||
| Dicke der Betonkappe über | 30 | bis | 4 5 | cm | |
| Schneidschlamm absaugen und nach Wahl des AN verwerten. |
| 04.00.0012 | . | 21.118/013.93.09.1 | 1 TA | 2 ,00 | m | 3 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B eton abbrechen | |||||||||||||||||
| Beton nach Unterlagen des AG abbreche | |||||||||||||||||
| Bauteil ' | Kappe der Stirnmauern | ||||||||||||||||
| Material | = Stahlbet | ||||||||||||||||
| Abbruch | 'v on Hand | ||||||||||||||||
| Abfall : B | eton | ||||||||||||||||
| Abfallschlüssel n. | AVV : | 17 | 0 1 0 | ||||||||||||||
| Der Querdurchlasses ist vor mechanisch | |||||||||||||||||
| Beschädigung zu schützen | |||||||||||||||||
| Anschlussbewehrung erhalten . | |||||||||||||||||
| Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten |
| 04.00.0013 | . | 12.102/113.01.11.0 | 1 | 5 ,00 | t | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efäh | rl. A bfall aus Abbruch ent . | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch lad | en, f | ördern | ||||||||||||||
| und entsorgen . Sc | hadstoffbelastung nach Unterlagen des | |||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
| Abfall = | B eton. A bf | allschlüsselnummer 1 | 7 0 1 | 0 1. |
|---|---|---|---|---|
| Entsorgung nach Wahl des AN . | ||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | ||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
| Hinweis zur OZ 04 | .00.0014 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwertung bzw . E | ||||||||
| ge | m. Me | tallabfälle aus Rückba | ||||||
| Beschilderung und Leitpfosten. |
| 04.00.0014 | . | 24.121/303.91.32 | TA | 6 ,00 | m | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G eländer abbaue | ||||||||||||||||
| Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl | ||||||||||||||||
| des AN verwerten. | ||||||||||||||||
| Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den | ||||||||||||||||
| Achsen der Endpfosten bz | w. E | |||||||||||||||
| Gelände | r 'a uf Kapp | |||||||||||||||
| Baustoff | = S tahl . | |||||||||||||||
| Höhe des Gelände | rs 1 200 | mm. | ||||||||||||||
| Pfosten abtrennen |
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 47
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Worbi |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - Fahrbahnschäden | - L | K NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 04.00. . ..........., . .
| Hinweis zur OZ 04.01. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausführung gem . R iZ - ING |
04.01. B BW / D urchlass / K appe
| 04.01.0001 | . | 22.118/918.99.21.22.15 | TA | 8 0,00 | St | . ..........., | .. | ............, . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erbundanker herstellen | ||||||||||||||
| Verbundanker nach statischen und konstruktiven Erfor | ||||||||||||||
| dernissen herstellen. | ||||||||||||||
| Bauteil | ' Kappe der Stirnm | |||||||||||||
| Menge: | M indestens 4 Ver | |||||||||||||
| Verbundanker in Stahlbet | ||||||||||||||
| Stahlsorte BSt | 500 B. | |||||||||||||
| Ankerlänge über 0 ,30 bis | ||||||||||||||
| Anker- | Durchmesser 1 4 m |
Bohrloch herstellen . Verfüllgut = E poxidharz .
| 04.01.0002 | . | 22.118/113.91.90.01 TA | 35,00 | m 2 | . ..........., | .. | ............, . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S chalung herstellen und beseitigen . | ||||||||||||||||
| Schalung für Betonbauteil einschließlich Aussparunge | ||||||||||||||||
| und Schlitzen nach Unterlagen des AG herstellen, | v or - | |||||||||||||||
| halten und beseitigen. | ||||||||||||||||
| Bauteil | ' Kappe der Stirnm | |||||||||||||||
| Schalung für ebene Fläch | ||||||||||||||||
| Sichtflächenschalung ' aus | gehobelten Brettern gleiche | |||||||||||||||
| Querschnitts mit profilierten Seiten | ( | Nut und Feder | ||||||||||||||
| oder dg | l .) , | Brettstöße min | d. 1 m versetzt . | |||||||||||||
| Schalungsverlauf horizont |
| 04.01.0003 | . | 21.118/213.91 | TA | 0,70 | t | ............, | . . | ............ ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B etonstahl einbauen | ||||||||||||||
| Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven | ||||||||||||||
| Erfordernissen einbauen. | ||||||||||||||
| Bauteil | ' Kappe der Stirnm | |||||||||||||
| Menge: | 0 ,034 | t je lfm Kappe nach RiZ K | ap 8 ' | |||||||||||
| Stahlsorte BSt |
| 04.01.0004 | . | 22.118/318.91.33.91 TA | 5 ,00 | m3 | . ..........., | . . | ............ ,. . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B ew | . B | eton herst . , S cha | lung gesond. | ||||||||||||
| Bewehrten Beton in Schalung nach Unterlagen des AG her | - | ||||||||||||||
| stellen. | S chalung, B ewehr | ung und Traggerüst der Bemes | |||||||||||||
| sungsklasse B werden gesondert vergüt | |||||||||||||||
| Bauteil | ' Kappe der Stirnm | ||||||||||||||
| Art der Verwendung = S ta | |||||||||||||||
| Druckfestigkeitsklasse C2 | |||||||||||||||
| Expositionsklasse XF4 , X | C 4 und XD |
...F orts. 0 4.01.0004.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 48
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 L | einefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-3 | 0 | RV | - | Fahrbahnschäden - | LK NDH | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | Menge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||
| 04.01.0004 | . | Forts. |
versehen.
| Zusätzliche Anforderungen ' | LP | - Beton | ||
|---|---|---|---|---|
| Zuschlag | : B rechkorn' | |||
| Oberfläche mit Besenstrich ( | Rosshaa | r) |
| Hinweis zur OZ | 04.01.0005 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rinne um die Kappe herum herstellen | |||||||
| und bis in die Grabenmulde führen |
| 04.01.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 2 5,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | . . | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R inne hinter Flügel u. | K appe | |||||||||||||||||||||||||
| Rinne aus Pflastersteinen aus Naturstein herstellen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Mehrzeilige Rinne sind mit beidseitigen Schnurkante | ||||||||||||||||||||||||||
| herzustel | ||||||||||||||||||||||||||
| Muldenrinne nach Unterlagen des AG | ( K ap | 8) . | ||||||||||||||||||||||||
| Größe des Pflastersteins | = 8 | 0/80/80 | mm. | |||||||||||||||||||||||
| Pflastersteine aus Granit. | ||||||||||||||||||||||||||
| Breite 5 - | zeilig. | |||||||||||||||||||||||||
| Alternativ Beton Muldenstein | ||||||||||||||||||||||||||
| Fundament und Rückenstütze aus Beton C | 1 6/20 , E | xposit | ||||||||||||||||||||||||
| onsklasse XF | 2. | R | ückenstütze einseitig | , | 15 | cm breit | ||||||||||||||||||||
| herstelle | n. D ie Rückenstütze bis zur halben Steinhö | |||||||||||||||||||||||||
| hochzieh | ||||||||||||||||||||||||||
| Fugen mit Fertigzementmörtel vergießen | . D | |||||||||||||||||||||||||
| am Würfel mindestens | 5 0 | N | / m m | 2 , | Expositionsklasse XF 4 | |||||||||||||||||||||
| Ausbreitmaßklasse F | 5 . | |||||||||||||||||||||||||
| Verlegun | g ' a n vorhanden Flügeln oder Kappen, | t lw . i | ||||||||||||||||||||||||
| Böschungsbereich zur Ableitung d. | ||||||||||||||||||||||||||
| Rinnenquerschnitt nach Unterlagen des AG |
| 04.01.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A usführungszeichnung für Geländer | ||||||||||||||
| Ausführungszeichnun für Geländer erstelle | ||||||||||||||
| Alle notwendigen Aufmaßarbeiten vor Ort einrechne | ||||||||||||||
| Pro Bauwerk bzw. | D urchlass wird diese Position maximal | |||||||||||||
| einmal abgerechn | et , | unabhängig von der Länge der | ||||||||||||
| einzubauenden Geländer an dem Bauwerk bzw | . D ur | chlas | ||||||||||||
| Ausführungsplan vor Fertigung dem AG zur Prüfung | ||||||||||||||
| vorlegen und ggf . | Änderungen einarbeiten. |
| Hinweis zur OZ | 04.01.0007 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Absturzsicherung / | |||||||
| Geländers ist mit einzukalkulieren . |
| 04.01.0007 | . | 24.121/313.91.93.00.91 | TA | 6,00 | m | ............ | , .. | . ..........., | .. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tahlgeländer einbauen | |||||||||||||
| Geschweißtes Stahlgeländer nach Unterlagen des AG ein | |||||||||||||
| bauen. | |||||||||||||
| Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen de |
...F orts. 0 4.01.0007.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 49
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 3732 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||||||
| OZ | S tL | - N | r | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 04.01.0007 | . | Forts | . ... |
| Achsen der Endpfosten bzw. E | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geländer 'G | el 4' | |||||||||||||
| Baustoff | = S | tahl | ||||||||||||
| Höhe des Geländer | s ' 1300 | mm | ||||||||||||
| Ausbildung als Füllstabgelände | ||||||||||||||
| Verankerun | g 'G el 14 | |||||||||||||
| Korrosionsschutz : G | eländer feuerverzink | en, | zu beschich - | |||||||||||
| tende Flächen swee | p- strahlen. | Zwei Zwischenbeschichtu | n- | |||||||||||
| gen auf Epoxidharz- | Grundlage nach Blat | t 8 7 | , | Soll- | ||||||||||
| schichtdicke je | 80 m | ym. | D eckbeschichtung auf Poly | u- | ||||||||||
| rethan | - Grundlage nach Blatt 8 | 7 , Sollschichtdicke | 80 | |||||||||||
| mym. |
| 04.01.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 4 | ,00 | S t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G eländerabschluss Gel | 19/1 | |||||||||||||||||
| Geländerabschluss nach Gel 1 | ||||||||||||||||||
| herstellen. | Geländerabschluss wird seperat zum Gelände | |||||||||||||||||
| abgerechne | t. D as Hauptgeländer ist bis zur Achse | |||||||||||||||||
| Endpfosten zu mess | ||||||||||||||||||
| Korrosionsschutz : G | eländer feuerverzink | en, | zu | |||||||||||||||
| beschichtende Flächen sweep | - strahlen . | |||||||||||||||||
| Zwei Zwischenbeschichtungen auf Epoxidharz | - Grundlage | |||||||||||||||||
| nach Blatt 8 | 7, S ollschichtdicke je 8 | 0 my | ||||||||||||||||
| Deckbeschichtung auf Polyurethan | - G rundlage | |||||||||||||||||
| nach Blatt 8 | 7, S ollschichtdicke | 80 |
Z wischensumme 04.01. . ..........., . .
04.02. A sphaltbau
| 04.02.0001 | . | 23.113/083.95.99 T | A | 135,00 | m | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E rschwernis infolge Einfassungen | |||||||||||||||
| Erschwernis infolge Einfassungen, | B orden und Fahr | ||||||||||||||
| bahnübergängen. A | bgerechnet wird die Länge der Einfas | ||||||||||||||
| sung. | |||||||||||||||
| Erschwernis beim ' R | einigen, A | ||||||||||||||
| Bitumenemulsionen sowie Herstellen von Asphaltschichten | |||||||||||||||
| Asphaltbefestigung. | |||||||||||||||
| Einbauten ' a | n Einfassungen , B | orden und | |||||||||||||
| Fahrbahnübergänge | n . Gussasphaltrinne | ||||||||||||||
| Übergangskonstruktion und Kappe |
| 04.02.0002 | . | 23.113/063.99.29.99 | TA | 5 20,00 | m 2 | . ..........., | . . | ............ ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B itumenemulsion aufsprühe | ||||||||||||||
| Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbunde | ||||||||||||||
| aufsprühen. | ||||||||||||||
| Auf Verkehrsflächen | ||||||||||||||
| Unterlage 'g | efäst' | |||||||||||||
| Ausführung in Teilflächen manuell. |
...F orts. 0 4.02.0002.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 50
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkeh | r - R | egion Nord | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde- Wo |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - LK NDH | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | ||||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 04.02.0002 | . | Forts. | ... |
| Bindemittel | 'C | 60B P4 - S | |
|---|---|---|---|
| Bindemittelmenge ' F ür | ausreichenden Schichtenverbund' | ||
| Vor Einbau ' | A sphaltbefestigung |
| Hinweis zur OZ 04.02. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einbau auf der Brücke | ||||||
| Verdichtung nach BBW | - A nforderunge | |||||
| zwischen Kappen und ÜKO ausführen | ||||||
| Erschwernisse sind einzurechnen. |
| 04.02.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 520,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A sphaltbeton AC 1 1 | D SP herstellen | ||||||||||||
| Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 1 | |||||||||||||
| gemäß Arbeitspapier AP AC D SP | ( A rbeitspapier fü | ||||||||||||
| Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichten | |||||||||||||
| splittreichen Asphaltbe | |||||||||||||
| Gesteinsspezifische Anforderunge | |||||||||||||
| gemäß TL Gestein- StB | und zugeh | . Einführungsschreiben |
Anlieferung des Mischgutes in thermoisolierten
| Transportbehältern. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhte Anforderunge | |||||||||||
| - | Z ugabe von | > =1 ,0 M | . - vH Calciumhydroxid bezogen auf | ||||||||
| das Gesteinskörnungsgemisch unter Verwendung | |||||||||||
| Kalkhydrat nach EN | 459-1 CL | 9 0 | - S oder CL 8 0 - S | ||||||||
| Mischfüller gemäß E | N 13043/ | T L Gestein | - StB Tab | ||||||||
| Der tatsächliche Calciumhydroxidgehalt ( | verfügba | ||||||||||
| Kalk | ) | des zugesetzten Kalkhydrates oder Mischfül | |||||||||
| nach TP Gestein - StB | , T eil 3 .9 | ist zu berücksichtig | |||||||||
| - | I n der Erstprüfung: | ||||||||||
| Kalkhydratzugabe und Calciumhydroxidgehalt ausweise | |||||||||||
| Untersuchung zu Haftverhalten zwischen Gestein | |||||||||||
| nung und der zur Verwendung vorgesehenen Bind | |||||||||||
| mittelart und | - s orte durchführen. | A rbeitsanweisun | |||||||||
| Probenvorbereitung Affinitätsuntersuchung bei Ein | |||||||||||
| satz von Kalkhydrat beachten | . Umhüllung | = 6 0 vH | |||||||||
| ( ermittelt nach 24 h a | n Prüfkörnung 5 | /8 b | zw . 8 /11 | ||||||||
| gemäß TP Asphalt - S | tB, Teil 1 | 1) n | |||||||||
| Mindestens 5 | 0 vH ge | ||||||||||
| Karbonatgehalt > =8 0 | M. - vH im Anteil | < 0 , | 063 mm | ||||||||
| feine Gesteinskörnun | gen 0 /2 | mit | |||||||||
| Karbonatgehalt < = 35 | M .- vH im Antei | l < 0 | ,063 mm | ||||||||
| - | I n der Kontrollprüfun | g : Karbonatgehalt m | in . 40 vH | ||||||||
| im Anteil | < | 0 ,063 mm | |||||||||
| metrische Titration nach TP Gestein- | S tB | ||||||||||
| Hohlraumgehalt < = 5 | ,0 Vol .- v | ||||||||||
| - | B ei Zugabe von Asphaltgranulat und Verwendung von PmB | ||||||||||
| ist ein PmB mit erhöhtem Elastomerantei | l ( P mB R | ||||||||||
| einzusetzen ; |
elastischen Rückstellung am resultierenden ...F orts. 0 4.02.0003.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 51
d
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefeld | e- Wor |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - Fa | hrbahnschäden | - LK | NDH | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _L K NDH | |||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | Menge | AE | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 04.02.0003 | . | Forts | . ... |
| Bindemittel gemäß TL Bitumen- | StB bzw | . T | L VBit- | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| - | W eitere Anforderungen nach Unterlagen des AG. | |||||||||||
| In Verkehrsflächen der Belastungsklasse B | k3 ,2 | |||||||||||
| Einbau auf Brückenbauwerk zwischen Kappen | u. Ü | KO, | ||||||||||
| Verdichtung nur gem . B | BW- | Anforderungen. | ||||||||||
| Einbaumenge | 1 0 | 0 kg/ m | ||||||||||
| Bindemittel | = [ | 25/55-55 | A / / | PmB | 25/45 | VL] . |
Nur bei PmB ohne viskositätsverändernde organische
| Zusätze | : In | der Kontrollprüfung elastische Rückstellung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nach DIN EN | 1 3398 > = | 4 0 vH bei | 2 0 | cm Ausziehlänge ; | ||||
| Ausziehlänge des Fade | ns > | = | 10 | cm. | ||||
| Frosteinwirkungszone I | ||||||||
| Einbau mit Beschicker . |
| 04.02.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G ussasphalt MA | 11 S | herstelle | |||||||||||||||||||||||
| Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA | 11 | S herstelle | |||||||||||||||||||||||
| Einbaubreiten nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||||
| Gesteinsspezifische Anforderungen gemäß TL Gestein- | StB | ||||||||||||||||||||||||
| und zugeh . | Einführungsschreiben | ||||||||||||||||||||||||
| Erhöhte Anforderungen | |||||||||||||||||||||||||
| - | I n der Erstprüfung: | ||||||||||||||||||||||||
| - | f eine Gesteinskörnungen | 0/2 m | it Karbonatgehal | ||||||||||||||||||||||
| < | = | 3 5 | M. | - vH im Antei | l < 0 ,063 | mm | |||||||||||||||||||
| - | g robe Gesteinskörnungen mit Kategorie | C1 00/0 | |||||||||||||||||||||||
| - | g robe Gesteinskörnungen mit Kategorie SZ 1 | 8 / | LA 20 | ||||||||||||||||||||||
| es ist mindestens eine Kategorie anzugeben | |||||||||||||||||||||||||
| Auf Bauwerken mit Verkehrsflächen der Belastungsklassen | |||||||||||||||||||||||||
| Bk | 3 ,2 | - | in Randstreifen und Entwässerungsrinnen. | ||||||||||||||||||||||
| In der Erstprüfung | : stati | ||||||||||||||||||||||||
| würfel 1 | ,5 b | is | 2 ,0 | mm ; o | berer Wert nicht b. | H andeinbau | |||||||||||||||||||
| In der Kontrollprüfung: | statische Eindringtiefe a | ||||||||||||||||||||||||
| Probewürfel als Mittel a | us 2 | ||||||||||||||||||||||||
| der Erstprüfung um nicht mehr al | s 1 , | 0 mm überschreite | |||||||||||||||||||||||
| Einbaudick | e 4 | ||||||||||||||||||||||||
| Abstreukörnung. | |||||||||||||||||||||||||
| Bindemittel | = | ||||||||||||||||||||||||
| Frosteinwirkungszone I | |||||||||||||||||||||||||
| Einbau von Hand | |||||||||||||||||||||||||
| Grenzwert für die Unebenheiten = | 3 | mm | / 4 | m . |
| 04.02.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 0,00 | m2 | . ..........., | . . | ............ | ,. . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G ussasphaltoberfläche bearbeiten | ||||||||||||
| Oberfläche der Gussasphaltschicht bearbeiten. | ||||||||||||
| Auf Bauwerk in Randstreifen und Entwässerungsrinnen |
Feine Gesteinskörnung auf die noch heiße Oberfläche aufbringen. Verfahren C . ...F orts. 0 4.02.0005.
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 52
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - | Region Nor | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · 37 | 32 | 7 Leinefelde- | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-0 | 0 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||
| LV: | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | ||||||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||
| 04.02.0005 | . | Forts. |
| Erkaltete Gussasphaltdeckschicht abkehr | en. Nich |
|---|---|
| gebundene und gelöste Abstreukörnung der Verwertung | |
| nach Wahl des AN zuführe |
| 04.02.0006 | . | 23.113/942.61.26.40.02 | 150,00 | m | . ..........., | .. | ............, . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F ugenfüllung herstellen | |||||||||||||||
| Fugenfüllung herstellen. | |||||||||||||||
| Randfuge an Brückenkapp | |||||||||||||||
| In der Asphaltdeckschicht. | |||||||||||||||
| Einzellängen über 2 | 0,00 m | bis | 1 00,00 m . | ||||||||||||
| Fugenspalttiefe | = 4 | 0 mm. | |||||||||||||
| Fugenspaltbreite = | 2 0 | mm | |||||||||||||
| Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N1 , | |||||||||||||||
| einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem V | |||||||||||||||
| anstrichmittel . |
| 04.02.0007 | . | 23.114/447.90.01.1 | 0 TA | 2 70,00 | m | . ..........., | . . | ............ ,. . | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F ugenfüllung ersetzen u | . a ufweiten | ||||||||||||||
| Fugenfüllung ersetzen | . Fu | genspalt durch Schneiden auf | |||||||||||||
| weiten. | S chadhafte Fugenfüllung entferne | n, Fugenspalt | |||||||||||||
| ausbürsten und verfüllen. | Vorhandene Fugenspaltabme | ||||||||||||||
| sungen nach Unterlagen des AG. | |||||||||||||||
| Fuge ' | Randfuge an Brückenkappen, | ||||||||||||||
| Gussasphaltrinne und Übergangskonstruktionen ' | |||||||||||||||
| Vorhandene Fugenfüllung | = F ugenmasse | , nicht gefährli- | |||||||||||||
| cher Abfall | . A usgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwe | ||||||||||||||
| ten | |||||||||||||||
| Fugenspaltbreite 1 2 | mm, | Fugenspalttiefe | 4 0 mm, | U | |||||||||||
| terfüllstoff einbringe | n, | v erfüllen mit heiß verarbeit- | |||||||||||||
| barer elastischer Fugenmasse Typ N |
| 04.02.0008 | . | 12.102/113.99.11.0 | 1 TA | 5 ,00 | t | . ..........., | .. | ............, . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| N . g | efährl. | A bfall aus Abbruch ent . | ||||||||||||||
| Nicht gefährlichen Abfall aus Abbruch lad | en, fördern | |||||||||||||||
| und entsorgen | . | Schadstoffbelastung nach Unterlagen de | ||||||||||||||
| AG |
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
.
| Abfall ' | a us Fugenfüllung, B | itumenverguss | ||
|---|---|---|---|---|
| AV | V : 1 | 7 0 3 | 0 2 | |
| Entsorgung nach Wahl des AN | ||||
| Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen | ||||
| Nachweis nach Unterlagen des AG führe |
Z wischensumme 04.02. . ..........., . .
Z wischensumme 04. ............, . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 53
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - | Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| LV | : | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| OZ | GB in EUR |
LV 1
- BAUSTELLENEINRICHTUNG
00.00. B austelleneinrichtung . ..........., . .
00.01. V erkehrs u. Arbeitsstellensicherung . ..........., . .
00.02. B AB - Umleitungsbeschilderung . ........... , ..
00.03. U mleitungsertüchtigung . ..........., . .
00.04. S iGeKo ............, . .
00.05. H ilfsleistungen ............, . .
S umme 00. . ..........., . .
- ASPHALT
01.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .
01.01. A sphaltbau . ..........., . .
S umme 01. . ..........., . .
- BANKETT
02.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .
02.01. B ankett . ..........., ..
S umme 02. . ..........., . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 54
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| LV | : | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| OZ | GB in EUR |
- MARKIERUNG u . B ESCHILDERUNG
03.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .
03.01. M arkierung ............, . .
03.02. B eschilderung . ..........., . .
S umme 03. . ..........., . .
- INGENIEURBAUWERKE
04.00. R ückbau / V orarbeiten ............, . .
04.01. B BW / Durchlass / Kappe . ..........., . .
04.02. A sphaltbau . ..........., . .
S umme 04. . ..........., . .
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 55
| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr | - | Region Nord | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemensstr | . | 1 2 | · | 37327 | Leinefelde | - Worbis |
Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung
| Projekt | : | 3 2260027-30 | RV | - | Fahrbahnschäden | - | LK NDH | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 0 097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| LV | : | 1 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV | - | FBS | _ | L K NDH | |||||||||||
| OZ | GB in EUR |
LV 1
-
BAUSTELLENEINRICHTUNG . ..........., . .
-
ASPHALT . ..........., . .
-
BANKETT . ..........., . .
-
MARKIERUNG u . BESCHILDERUNG ............, . .
-
INGENIEURBAUWERKE ............, . .
Zusammenstellung des Angebotes
S umme der Abschnitte ( netto) ............, . .
A ngebotssumme ( netto) ............ ,. .
- 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .
A ngebotssumme ( brutto ) . ..........., . .
Das LV besteht aus den Seiten 71 bis 156
Druckdatum: 1 7.08.2026 Seite : 1 56
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0 0 9 7 - 2 6-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Sonstige Anlagen
Inhalt :
Verzeichnis beigestellter Stoffe
Dokumentation zur Eigenüberwachung- Anlage zum ARS Nr. 2/2002
Vorankündigung gem. Baustellenverordnung
Niederschrift über die gemeinsame Feststellung des Zustandes der Tragschicht ohne Bindemittel (lt. VOB/B §4/10)
Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB
Abfallliste
Referenzbescheinigung (Muster)
Gemäß weiterem separaten Verzeichnis : siehe sep. Ordner "Anlagen"
B E TH HVA B-StB Sonstige Anlagen 11-19 Seite 157 B
Bezeichnung der Bauleistung:
32260027-30 RV - Fahrbahnschäden - LK NDH
0097-26-00 Abschnittsweise Decke n e r n e uerung RV-FBS_LK NDH
Anlage zum ARS Nr. 2/2002
| Dokumentation der Eigenüberwachung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Anfangsgriffigkeit von Walzasphaltdeckschichten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fahrtrichtung/-spur: Deckschichtart: | ||||
| Strecken-km/ Station Fahrtrichtung/ -spur |
Prüfung beim Einbau:
| Einbaudatum: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wetter (sonnig, bedeckt, Feuchtigkeit, Temperatur) | ||||||
| Soll- Vorgabe des AN | Ist- Feststellung des AN | |||||
| Mischguttemperatur [°C] | ||||||
| Mischgutbeschaffenheit | ||||||
| Einbaugeräte | ||||||
| Verdichtungsgeräte Verdichtungsschema | ||||||
| Abstreugerät/ -verfahren | ||||||
| Beschaffenheit der Ober- fläche vor Bearbeitung o gleichmäßig o Entmischung/ offene Stellen o Fettstellen/ Mörtelanreicherung | ||||||
| Oberflächentemperatur [°C] beim Abstreuen | ||||||
| Abstreumaterial o Gesteinsart o Körnung o roh o bituminiert | ||||||
| Menge- Abstreumat. [kg/m2] | ||||||
| Verteilung- Abstreumaterial | ||||||
| Geprüft durch (Name) | ||||||
| (Unterschrift) |
Prüfung nach Einbau:
| Soll- Vorgabe des AN | Ist- Feststellung des AN | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht gebundenes Material entfernt. | ||||||
| Beschaffenheit der Oberfläche nach der Bearbeitung (Gleichmäßigkeit) | ||||||
| Einbindungsgrad des Abstreumaterials | ||||||
| Bemerkungen (z.B. Mindestabkühlzeit vor Verkehrsfreigabe) | ||||||
| Geprüft durch (Name) | ||||||
| (Unterschrift) |
B E TH HVA B-StB Dokumentation zur Eigenüberwachung 11-14 Seite 158 B
Name und Anschrift des Auftragnehmers:
Auftraggeber Ort: Ort Da D tu a m tum : : TeTl.e: l.: FaFxa: x: E-Mail: E-M Az a -N il: r .: Az.-Nr.
Amt für Arbeitsschutz Nordhausen Gerhart-Hauptmann-Straße 3 99734 Nordhausen DE
Vorankündigung
gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
- Bezeichnung und Ort der Baustelle: F r e is t a a t T h ü r in g e n L a n d k r e is N o r d h a u se n
Straße/Nr.: L 9 9 9 9
PLZ/Ort:
- Name und Anschrift des Auftraggebers: T h ü r in g e r L a n d e sa m t fü r B a u u n d V e r ke h r R e f. 4 3 , R e g i o n N o rd
Straße/Nr.: S ie m e n s s t ra ß e 1 2 PLZ/Ort: 3 7 3 2 7 L e i n e fe ld e - W o rb i s
B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 159
- Name und Anschrift des anstelle des
Auftraggebers verantwortlichen Dritten:
Straße/Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon.:
E-Mail:
-
Art des Bauvorhabens:
-
Koordinator(en) (sofern erforderlich) mit
Anschrift und Telefon, ggf. Fax, E-Mail
– für die Planung der Ausführung:
Straße/Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon.:
E-Mail:
Koordinator(en) (sofern erforderlich) mit
Anschrift und Telefon, ggf. Fax, E-Mail
– für die Ausführung des Bauvorhabens:
Straße/Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon.:
E-Mail:
-
Voraussichtliche Dauer (Beginn und Ende) der Arbeiten von bis
-
Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle:
-
Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber:
-
Voraussichtliche Zahl der Unternehmer ohne Beschäftigte:
B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 160
-
Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte:
(weitere Angaben ggf. als Anlage)
(Datum) (Name) (Unterschrift)
(Auftraggeber oder anstelle des Auftraggebers verantwortlicher Dritter)
Verteiler: 1 x zuständige Behörde, 1 x Baustellenaushang, 1 x Auftraggeber
B 256 E TH HVA-B Vorlage VorankündigungBaustellV AN 03-23 161
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB
gemäß ZTV Asphalt / ZTV BEA (OB, DSK, DSH)
Für o.g. Baumaßnahme
erklärt der AN:
gegenüber dem AG: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Ref. 43, Region Nord
Siemensstraße 12 37327 Leinefelde-Worbis
folgendes:
- Die gemäß ZTV-Asphalt-StB 07 notwendigen Angaben zur Zusammensetzung und zu den im Rahmen der Erstprüfung nach TL Asphalt-StB 07 durchgeführten Prüfungen sind beigefügten Erstprüfungen mit den Nummern:
zu entnehmen.
- Das Asphaltmischgut ist für den vorgesehenen Verwendungszweck, wie er sich aus den im Bauvertrag festgelegten Anforderungen, insbesondere aus den folgenden OZ-Nummern ergibt, geeignet.
OZ-Nummern:
Ort, Datum Auftragnehmer
…………………….…………….. ……………………………………………………
Bestätigung:
Ort, Datum Auftraggeber
…………………….…………….. ……………………………………………………
Hinweis: Dieses Formblatt ist dem AG gemäß den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu übergeben.
TH E TH HVA B-StB Eignungsnachweis für Amg 11-14 Seite 162 B
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU‐Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Abfallliste
Nachweis der Verwertung oder Beseitigung für nicht gefährliche Abfälle (nicht zu verwechseln mit dem Register, das nur der Entsorger führen muss)
Menge Anfallstelle AVV- Bezeichnung in Name / Un- Abgabe- Schlüssel des Abfalls [t] terschrift des datum Entsorgers
Die Tabelle ist mit der Schlussrechnung dem AG zu übergeben.
B E TH Abfallliste 11-19 Seite 163 B
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0 0 9 7 -2 6 -00 | A b sc h n ittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B) für den Einzelauftrag
1.1 Beginn der Ausführung
Spätestens 40 Werktage nach Aufforderung / Erteilung Einzelauftrag
Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am , Spätestens am (Datum)
Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:
Baustelleneinrichtung
Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass
mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle ge-
meint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens 150 Werktage nach Baubeginn
Einzelfristen für
1.2.1 = spätestens Werktage nach
1.2.2 = spätestens Werktage nach
1.2.3 = spätestens Werktage nach
1.2.4 = spätestens Werktage nach
1.2.5 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum
Spätestens am (Datum)
Einzelfristen für
1.3.1 = spätestens (Datum)
1.3.2 = spätestens (Datum)
1.3.3 = spätestens (Datum)
1.3.4 = spätestens (Datum)
1.3.5 = spätestens (Datum)
B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 164 B
1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.1 = Kalendertage
1.4.2 = Kalendertage
1.4.3 = Kalendertage
1.4.4 von bis (Datum)
1.4.5 von bis (Datum)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Ver-
tragsstrafe(n) zu zahlen:
2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3
% nach 1.2.4 % nach 1.2.5
Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung
(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3
% nach 1.3.4 % nach 1.3.5
2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3
% nach 1.4.4 % nach 1.4.5
2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der Abrechnungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständi- gen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5% der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme (bei Einzelfristen auf max. 5% der Abrech- nungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) der zugehörigen baulichen Leistung; im Falle der vollständigen Nichterfüllung der Leistung 5% der Netto-Auftragssumme der zugehöri- gen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschrei- tung von Einzelfristen ist der Teil der Abrechnungssumme in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatz- steuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 165 B
2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbar- ter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollen- dung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 3 0 Kalendertage festgelegt.
4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-
steuer ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für
Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungs-
summe inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge-
bers zu verwenden und zwar für
die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“ vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlags- „HVA B-StB Abschlagszahlungs-/ zahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B Vorauszahlungsbürgschaft“ das Formblatt
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen eu-
ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Frei
B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 166 B
9 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß „HVA B-StB Beschleunigungsvergütung“ wird
vereinbart (siehe Anlage)
9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für
Verkehrsbeschränkungen
nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag
9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.
10 Preisgleitklauseln
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)
11 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht (§ 1 VOB/B)
11.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit
vom 0 9 . 1 1 .2 0 2 6 bis 3 1 .1 2 . 2 0 2 7
11.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertrags- zeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
11.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
11.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträg- lich in Textform bestätigt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Ar- beiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.
12 Einzelaufträge
12.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
Bundesrepublik Deutschland
Freistaat Thüringen
endvertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr,
12.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
12.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.
B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 167 B
13 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine
Siehe beigefügte Unterlage
14 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium
Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung Nichterfül-
lung Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)
15 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells
Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-
StB „Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe An-
lage)
Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
HVA B-StB Beschleunigungsvergütung
HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell
B 131 E TH HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen - RV 03-23 Seite 168 B
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-30 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 0097-26-00 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Begriffsdefinition
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt wer- den kann.
- Abrechnung In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens fol- gende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufge- s tellt“. Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrundelie- genden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berech- nungen ist nicht zulässig. Rechnungen sind entweder papierhaft in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber oder als elektroni- sche Rechnung im nationalen Standard X-Rechnung ausschließlich über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes, der Länder und Kommunen (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de/einzureichen. Bei elektronischer Rechnungslegung muss der elektronische Datensatz mindestens alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UstG enthalten. Nachstehende spezifische Rechnungsinformationen sind, sofern durch den Auftraggeber mitgeteilt, in fol- genden, fest definierten Feldern im XML-Datensatz der elektronischen Rechnung (BT-Felder) zu erfas- sen: Feld BT-11 Projektnummer Feld BT-12 Vertragsnummer / BD-Vertragsnummer Feld BT-13 Bestellnummer (Geschäftszeichen) Feld BT-14 Auftragsnummer / Nr. der Einzelabrufe bei Rahmenverträgen Feld BT-17 Vergabenummer
Die Angabe des Leistungsortes soll in den Feldern BT-75, BT-77, BT-78 erfolgen. Eine andere Übermittlung dieser Information wird nicht akzeptiert. Elektronische Rechnungen, die nicht dieser Struktur entsprechen, werden ohne weitergehende Prüfung zurückgewiesen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und anderen Belege (rechnungsbegründende Unterlagen) sind papierhaften Rechnungen beizufügen oder als Anlage bzw. per Verweis in die elektronische Rechnung zu integrieren.
-
- Getrennte Rechnungserstellung
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
- je Einzelauftrag sind getrennte Rechnungen zu stellen Je Einzelauftrag sind getrennte Rechnungen zu erstellen.
TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 169 B
-
- Nachweis der Massen
(1) Der Verbrauch ist durch Vorlage von Wiegenachweisen laufend nachzuweisen.
Die Wiegenachweise müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk, – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegenachweises, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).
Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu be- stätigen und bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.
(2) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des bela- denen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragneh- mer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüberhinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auf- traggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiege- gebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwä- gung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzel- nen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechen- der Abzug.
-
- Bauabrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
-
Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfah- rens-beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
-
Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, ggf. getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.
-
Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu überge- ben. Eingabedaten sind digital zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung her- zustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Be- zug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.
-
Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergeb- nisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 170 B
-
Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Ab- weichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auf- tragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Ein- sichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht auf- grund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
-
Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberech- nung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinba- ren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gele- genheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.
-
- Aufrechnung
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Thüringen oder
-
-
-
-
- an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine die- ser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge im Stra- ßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer.
-
-
-
-
- Bauablaufplan
Wenn ein Bauablaufplan vorzulegen ist, gelten folgende Anforderungen:
Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwen- digen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.
Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablauf- planes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.
Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vor- gänge eines Projektes dar. Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweiligen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.
Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Haupt-gewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrsfüh- rungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.
Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen ist darzustellen. Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig.
TH 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 171 B
-
- Gefahrenverteilung
Die Anerkennung auf höhere Gewalt erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen. Als Grenze der Risikoverteilung gilt der Wasserstand HQ 20 am Pegel bzw. m ü. NN am Standort der Baustelle als vereinbart. Höhere Wasserstände gelten als außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 7 VOB/B.
-
- Abfälle
- Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Dazu hat er die für sein(e) Gewerk(e) vertraglich vereinbarten Richtlinien, Merkblät ter und technische Regelwerke zu berücksichtigen.
- Der Auftragnehmer sorgt dafür, entstandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
- Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Für den Transport der Abfälle sind die Pflichten nach §§ 53, 54 KrWG zu beachten. Die Anzeige bzw. die Beförderungserlaubnis ist zum vom AG vorbestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
- Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu führen. Das eANV besteht aus dem Vorabnachweis (Entsorgungsnachweis) und dem Verbleibnachweis (Begleitscheine). Alle am Verfahren Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) müssen in der Lage sein, das Ver fahren durchzuführen. Dazu gehören u.a. die Registrierung bei der zentralen Koordinierungsstelle des Bundes (ZKS) und die Nutzung einer entsprechenden Datenverarbeitung. Auf Verlangen sind die Be stätigungen der Registrierung vorzulegen.
- Zusätzliche Untersuchungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG und in seiner Anwesenheit (bzw. der seines Bevollmächtigten) erfolgen.
-
- Eignungsnachweis für Asphaltmischgut / OB gemäß ZTV Asphalt / ZTV BEA (OB, DSK, DSH)
Der Eignungsnachweis ist dem Auftraggeber bis spätestens 10 Werktage vor Einbau der entsprechenden Schicht vorzulegen, wenn die Gesteinskörnungen einer freiwilligen Güteüberwachung unterliegen. Andernfalls ist der Eignungsnachweis mindestens 3 Wochen vor Einbau der Schicht vorzulegen. Der Eignungsnachweis erhält nur durch die schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer und Auftraggeber Gültigkeit. Verzögert der Auftragnehmer die termingemäße Vorlage des Eignungsnachweises, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vorlage zu setzen und ihm gleichzeitig bei Nichtvorlage den Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen anzudrohen (VOB/B §§ 5 Abs. 3 und 4, 8 Abs. 3).
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt.
- Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wie es Art 32 Abs. 4 DSGVO von ihm verlangt, alle Personen, die er für diesen Auftrag einsetzt, schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 49 ThürDSG zu verpflichten. Das bedeutet, über alle im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit bekannt werdenden personenbezogenen Daten sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strengstes Stillschweigen zu bewahren, sie nicht zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn auf Weisung und im Rah men der vertraglich festgelegten Zwecke. Verstöße gegen § 49 DSGVO werden nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO, § 42 BDSG, § 202a, b StGB bestraft (www.gesetze-im-internet.de).
Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch Eintrag fest- zTuHlegen, ob und ggf . inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll. 132 E TH HVA-B Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 172 B
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2023
Einheitliche Fassung (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
1 Anwendungsbereich
Die Klausel gilt nur für die Stoffe, die im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ genannt sind. Sie gilt insoweit auch für die Abrechnung von Nachträgen. Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach den folgenden Regelungen abgerechnet.
2 Allgemeines
2.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die Verwendung der Stoffe nach Nr. 1 prüfbare Aufzeichnungen vorzulegen, wenn Mehr- oder Minderaufwendungen abzurechnen sind. Aus den Aufzeichnungen müssen die Menge des Stoffes und der Zeitpunkt des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung hervorgehen.
2.2 Der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen werden nur die Baustoffmengen zugrunde gelegt, für die nach dem Vertrag eine Vergütung zu gewähren ist.
Bei vereinbarter Pauschalierung oder Limitierung der Vergütung werden die vereinbarten pauschalierten oder limitierten Baustoffmengen der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen zugrunde gelegt. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet; vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass der Auftragnehmer schuldhaft Vertragsfristen überschritten hat und dadurch die Differenz aus Mehr- und Minderaufwendungen zu Ungunsten des Auftraggebers verschoben wurde.
2.3 Mehr- oder Minderaufwendungen werden erst vergütet, wenn die Bagatellgrenze überschritten ist; d. h. wenn die Aufwendungen mehr als 2 % der Abrechnungssumme der im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Positionen (OZ) betragen.
Für die Berechnung des Bagatellbetrages zugrunde zu legen ist die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge und ohne Umsatzsteuer.
2.4 An den ermittelten Aufwendungen wird der Auftragnehmer beteiligt, seine Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Mehraufwendungen, mindestens aber die Höhe des Bagatellbetrages. Für die Berechnung der Selbstbeteiligung zu Grunde zu legen ist der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer.
2.5 Bei Stoffpreissenkungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ersparten (=Minder-) Aufwendungen von seinem Vergütungsanspruch abzusetzen. Er ist berechtigt, 10 % der ersparten Aufwendungen, mindestens aber die Höhe des Betrages der Bagatelle (vgl. Nr. 2.4) einzubehalten.
2.6 Sind sowohl Mehraufwendungen als auch Minderaufwendungen zu erstatten, so werden diese getrennt ermittelt und gegeneinander aufgerechnet; auf die sich ergebende Differenz wird Nr. 2.4 bzw. 2.5 angewendet.
3 Abrechnung
3.1 Der Auftraggeber setzt für die im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Stoffe fest:
einen Basiswert 1 zum Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen (Monat / Jahr) als Nettopreis, der der Abrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungseinheit (z. B. €/t, €/ltr), die GP-Nummer, für Betriebsstoffe: die Abrechnungseinheit (z. B. Verbrauch in ltr/m3), den Abrechnungszeitpunkt.
3.2 Abrechnungszeitpunkte:
Einbau: Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung: Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung: Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.
3.3 Der Basiswert 1 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat der Eröffnung der Angebote und dem Monat des Versandes der Vergabeunterlagen (Zeitpunkt Festlegung Basiswert 1), veröffentlicht im statistischen Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte
B 141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23 Seite 173 B
(Inlandsabsatz) auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de und in Code 61241- 0004 der Genesis Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 2 fortgeschrieben.
Der Basiswert 1 wird wie folgt auf den Basiswert 2 fortgeschrieben: Index Eröffnung der Angebote Basiswert 1 x = Basiswert 2 Index Versand der Vergabeunterlagen
3.4 Der Basiswert 2 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung und dem Monat der Eröffnung der Angebote, veröffentlicht im statistischen Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de und in Code 61241-0004 der Genesis Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 3 fortgeschrieben.
Der Basiswert 2 wird wie folgt auf den Basiswert 3 fortgeschrieben: Index Abrechnungszeitpunkt Basiswert 2 x = Basiswert 3 Index Eröffnung der Angebote
3.5 Mehr- oder Minderaufwendungen werden errechnet für jede Teilleistung (OZ) im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ aus der Differenz des Basiswertes 3 (Nr. 3.4) und des Basiswertes 2 (Nr. 3.3) multipliziert mit der abzurechnenden Menge.
3.6 Die nach Nr. 3.5 errechneten Mehr- oder Minderaufwendungen werden für jede im „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“ angegebene Teilleistung (OZ) und der nachgewiesenen Menge (vgl. Nr. 2) unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung gemäß Nr. 2.4 und 2.5 zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von diesem abgezogen.
4 Abrechnung bei Nachunternehmern/anderen Unternehmen
Bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von der Stoffpreisgleitklausel betroffen sind, findet diese in Bezug auf die weitervergebenen Leistungen nur Anwendung, wenn und soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachweist, dass die gegenüber dem Auftraggeber gemäß Nr. 3 geltend gemachten Mehraufwendungen entstanden sind. Bei Preissenkungen und damit verbundenen Minderaufwendungen muss ein entsprechender Nachweis nicht geführt werden.
B 141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23 Seite 174 B
Bezeichnung der Bauleistung:
| 32260027-03 | RV - Fahrbahnschäden - LK NDH |
|---|---|
| 32260027 | Abschnittsweise Deckenerneuerung RV-FBS_LK NDH |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel
Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der „Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau“ erstattet.
Abrechnungszeitpunkt: Einbau = Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung = Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung = Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer Beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.
| Stoffe | Verwendung bei OZ | GP-Nummer | Vom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z. B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: 08/2026 [MM/JJJJ] | Abrechnungszeitpunkt, Abrechnungsregelung, Sonstiges |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Asphaltmischgut | 00.03.0020 | 23 99 13 200 | 98,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 T N |
| Asphaltmischgut | 00.03.0021 | 23 99 13 200 | 98,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 T N |
| Asphaltmischgut | 00.03.0022 | 23 99 13 200 | 135,- € / t | zum Einbau, in t, AC 11 D N |
| Asphaltmischgut | 00.03.0023 | 23 99 13 200 | 135,- € / t | zum Einbau, in t, AC 11 D N |
| Asphaltmischgut | 01.01.0001 | 23 99 13 200 | 98,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 T N |
| Asphaltmischgut | 01.01.0002 | 23 99 13 200 | 100,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 T S |
| Asphaltmischgut | 01.01.0007 | 23 99 13 200 | 103,- € / t | zum Einbau, in t, AC 16 T S |
| Asphaltmischgut | 01.01.0008 | 23 99 13 200 | 126,- € / t | zum Einbau, in t, AC 16 B S SG |
145 HVA B-StB Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23 175
| Stoffe | Verwendung bei OZ | GP-Nummer | Vom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z. B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: 08/2026 [MM/JJJJ] | Abrechnungszeitpunkt, Abrechnungsregelung, Sonstiges |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Asphaltmischgut | 01.01.0009 | 23 99 13 200 | 124,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 B S SG |
| Asphaltmischgut | 01.01.0010 | 23 99 13 200 | 122,- € / t | zum Einbau, in t, AC 22 B S SG |
| Asphaltmischgut | 01.01.0014 | 23 99 13 200 | 147,- € / t | zum Einbau, in m2, (100kg/m2) AC 11 D SP |
| Asphaltmischgut | 01.01.0015 | 23 99 13 200 | 135,- € / t | zum Einbau, in m2, (100kg/m2) Asphaltbeton AC 11 D N |
| Asphaltmischgut | 01.01.0016 | 23 99 13 200 | 135,- € / t | zum Einbau, in t, Asphaltbeton AC 11 D N |
| Asphaltmischgut | 04.02.0003 | 23 99 13 200 | 147,- € / t | zum Einbau, in m2, (100kg/m2) Asphaltbeton AC 11 D SP |
| Asphaltmischgut | 04.02.0004 | 23 99 13 200 | 328,- € / t | zum Einbau, in m2, (100kg/m2) Gussasphalt MA 11 S |
145 HVA B-StB Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23 176