Chemisch-analytische Untersuchung von Umweltproben auf Schadstoffe und Fett
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Umweltbundesamt
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 619799-2026
- Verfahrensnummer
- 897ca8df-d4ac-4089-8dc2-7f96f9024954
- CPV-Codes
71610000 · Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit; 71620000 · Analysen; 90711300 · Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem BausektorMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau beauftragt chemisch-analytische Untersuchungen von Biota-Proben aus der Umweltprobenbank des Bundes (UPB). Zu analysieren sind unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle sowie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane einschließlich Fettbestimmungen; die Proben werden jährlich oder zweijährlich entnommen. Die Leistungen sind ab Vertragsbeginn kontinuierlich über eine Laufzeit von höchstens vier Jahren zu erbringen, einschließlich Qualitätskontrollen und der Lieferung der Ergebnisse im Excel-Importformat für die Datenbank des Umweltbundesamtes.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen. . Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist. . Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung
Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen. . Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist. . Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.
Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung
- Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
- Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 68 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 267 KB | |
| Sonstiges | 579 KB | |
| Sonstiges | 140 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Sonstiges | 148 KB | |
| Anschreiben | 110 KB | |
| Vertragsbedingungen | 246 KB | |
| Formular | 671 KB | |
| Formular | 21 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Formular | 129 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Sonstiges | 345 KB | |
| Formular | 1,2 MB |
Anforderungen
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 09.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
- 14.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 882299
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel |
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Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend |
|---|
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Sachsen-Anhalt (1)| UMUmweltbundesamt | Dessau-Roßlau | 1 | 19.02.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Umweltbundesamt
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Innerörtliche Abfalluntersuchungen zum EinwegkunststofffondsAuftragnehmer nicht veröffentlichtUmweltbundesamtDessau-Roßlau, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.02.2026noch 1 Monat31.10.2026
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 24.08.2026 | Aktualisierung TREMOD-Modell und TREMOD-MM-Datenbank für Verkehrsemissionen | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Chemisch-analytische Untersuchung von Umweltproben auf Schadstoffe und Fett | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Entwicklung und Pflege eines Software-Development-Kits und darauf basierender Fachanwendungen | Offen | - | - |
| 16.07.2026 | Ganzheitlicher Ansatz zur Vermeidung und Bergung von Fischfanggeräten in Nord- und Ostsee | Offen | - | - |
| 19.02.2026 | Innerörtliche Abfalluntersuchungen zum Einwegkunststofffonds | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAnalytische Untersuchung von Wasserproben auf 37 Analyten in den Messjahren 2027 und 2028
Offen · Frist 05.10.2026
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde beauftragt die weitergehende Analytik von insgesamt 26 Wasserproben aus den Messjahren 2027 und 2028 auf jeweils 37 Analyten. Die Probenahme erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen des Kalenders der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR); der Auftragnehmer stellt dafür Probenflaschen und Versandboxen bereit und entsorgt die Proben anschließend umweltgerecht. Die Ausschreibung ist der Region Bonn zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
33 % ähnlichProbenahmen an den Saaletalsperren Bleiloch und Hohenwarte
Offen · Frist 28.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beauftragt Probenahmen an den Saaletalsperren Bleiloch und Hohenwarte in Thüringen. Der Umfang umfasst je Talsperre drei Probenahmestellen im Winterprogramm sowie im Sommerprogramm bis zu sieben Stellen in verschiedenen Tiefen, bis zu sechs Mischproben und maximal 43 beziehungsweise 33 Proben pro Einsatztag. Zusätzlich sind Planung, Probenaufbereitung, Vor-Ort-Analysen, Ergebnisübermittlung, Transport und Übergabe der Proben vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
25 % ähnlichGrundwasserprobenahme, Analytik und Bestimmung von Exzess-Stickstoff 2027–2029
Jena · Offen · Frist 22.09.2026
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beauftragt die Beprobung des Landesgrundwassermessnetzes im gesamten Freistaat Thüringen sowie die Analyse anorganischer Parameter. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Bestimmung von Exzess-Stickstoff mit der Stickstoff-Argon-Methode, Altersbestimmungen an ausgewählten Messstellen, die digitale Erfassung von Vor-Ort-Parametern, Probentransport und elektronische Ergebnisübermittlung. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
20 % ähnlichAnalyse der Nutzungspotenziale von Gruben-, Bergbau- und Sümpfungswasser in Deutschland
14195 Berlin · Offen · Frist 24.09.2026
Das Umweltbundesamt in Berlin beauftragt ein Gutachten zu den Nutzungspotenzialen von Gruben-, Bergbau- und Sümpfungswasser in ganz Deutschland. Der Auftrag umfasst die Auswertung vorhandener Daten zur Wasserzusammensetzung, die Untersuchung von Potenzialen für Rohstoffgewinnung und energetische Nutzung, die Beschreibung von Wassermanagementmaßnahmen sowie die Bewertung von Bergbaustandorten als Retentionsräume bei Starkregen. Außerdem sollen die Ergebnisse und Standorte mit Wasserqualitäten und Managementmaßnahmen in Karten auf Basis geografischer Informationssysteme dargestellt und während der Projektlaufzeit betrieben werden; die Frist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
19 % ähnlichSchadstoff- und Abfallmanagement für Bau- und Immobilienvorhaben
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH in Berlin sucht externe qualifizierte Dienstleister für das Schadstoffmanagement bei künftigen Sanierungs-, Modernisierungs-, Umbau-, Abbruch- und Neubauvorhaben sowie bei angekauften Immobilien. Zu den Aufgaben gehören die fachgerechte Planung, Koordination und Überwachung des Umgangs mit Schadstoffen wie Asbest, künstlichen Mineralfasern, PCB und Schwermetallen sowie mit gefährlichen Abfällen; die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Leistungen werden in Berlin über einen Rahmenvertrag für Vorhaben der kommenden Jahre erbracht, die Frist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
18 % ähnlichÜberprüfung umwelt- und ressourcenschonender Techniken in der Zellstoff-, Papier- und Pappenindustrie
Offen · Frist 07.10.2026
Das Umweltbundesamt beauftragt Recherchen, Datenerhebungen und Auswertungen zur Überarbeitung des europäischen Referenzdokuments über beste verfügbare Techniken (BVT) für die Zellstoff-, Papier- und Pappenindustrie. Untersucht und dokumentiert werden unter anderem emissionsarme Herstellungsverfahren, Energie- und Wasserleistungen, weitergehende Altpapieraufbereitung, Abwasserreinigung sowie die stoffliche Nutzung von Lignin; vorgesehen sind außerdem Anlagenbesichtigungen, eine Lückenanalyse und mehrere englischsprachige Sachstandsberichte. Die Ausschreibung ist der Region DEA22 zugeordnet, die Frist endet am 7. Oktober 2026, und der Abschlussbericht soll bis März 2029 vorliegen.
18 % ähnlichDeponienachsorge mit Monitoring, Messungen und Wirkkontrollen in Leipzig
04109 Leipzig · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Leipzig beauftragt die Nachsorge der Deponien Leinestraße, Liebertwolkwitz und Möckern mit Monitoring, Probenahmen und Analysen, Flammenionisationsdetektor-Messungen (FID), Wirkkontrollen sowie Setzungsmessungen. Auf den rund 28, 26 und 25 Hektar großen Deponien sind je nach Standort jährlich etwa 3 bis 25 Proben und Analysen an insgesamt verschiedenen Messstellen vorgesehen; die Leistungen werden in fünf Fachlosen vergeben. Die Ausführung ist vom 2. Januar 2027 bis zum 29. Dezember 2028 geplant, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis längstens 31. Dezember 2030; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
17 % ähnlichSchadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung gefährlicher Bauabfälle in Berlin
Offen · Frist 29.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beabsichtigt eine Schadstoffsanierung und Entsorgung in der Julius-Leber-Kaserne am Kurt-Schumacher-Damm 41 in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Ausbau asbest-, teer-, quecksilber- und PCB-haltiger Bauteile, die Entfernung schadstoffhaltiger Beschichtungen sowie den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle; PCB steht für polychlorierte Biphenyle, KMF für künstliche Mineralfasern und AVV für die Abfallverzeichnis-Verordnung. Die Ausführung ist von der 45. Kalenderwoche 2026 bis zur 7. Kalenderwoche 2027 vorgesehen, als Frist ist der 29. September 2026 um 09:00 Uhr angegeben; die Veröffentlichung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Aufforderung zur Interessenbekundung darstellt.
17 % ähnlichBewertungskonzept für ökologische Risiken gebietsfremder forstlich relevanter Baumarten
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn beauftragt die ergebnisoffene Prüfung, ob ein wissenschaftlich belastbares Konzept zur Bewertung der ökologischen Risiken gebietsfremder, potenziell forstwirtschaftlich relevanter Baumarten in Deutschland entwickelt werden kann. Dabei soll untersucht werden, ob funktionale Eigenschaften der Baumarten – also messbare Merkmale mit Bedeutung für ihre Ausbreitung und Wirkung auf Ökosysteme – das Risiko für Biodiversität, Artenzusammensetzung und zentrale Ökosystemprozesse zuverlässig abbilden und ob sich belastbare Schwellenwerte ableiten lassen. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
16 % ähnlichAutomatisiertes Messsystem zur Schadstoffüberwachung in den Polargebieten
14195 Berlin · Offen · Frist 07.10.2026
Das Umweltbundesamt beabsichtigt, ein automatisiertes Messsystem zur langfristigen Überwachung der Schadstoffbelastung in den Polargebieten aufzubauen. Untersucht werden bestehende technische Systeme an deutschen Forschungsstationen sowie auf Forschungs- und Expeditionsschiffen und deren Automatisierung für Messungen in Luft- und Meerwasser, unter Einsatz datengetriebener Verfahren und künstlicher Intelligenz. Die Ergebnisse sollen der internationalen Umweltüberwachung dienen; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
14 % ähnlichBundesweite Analyse der Klimaschutzwirkung und des Renaturierungspotenzials von Auen
Bonn · Offen · Frist 01.10.2026
Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn beauftragt ein bundesweites Forschungsvorhaben zur Klimaschutzwirkung von naturnahen und renaturierten Auen. Untersucht und quantifiziert werden Kohlenstoffvorräte in Böden und Vegetation sowie die Netto-Fixierung von Treibhausgasen, also die Bilanz aus Bindung und Freisetzung, einschließlich der Entwicklung einer geeigneten Bilanzierungsmethode für rezente Auen und Altauen. Der Untersuchungsraum umfasst Deutschland; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
14 % ähnlichÖkologische Untersuchungen Benthos und Fische in der Nordsee-Ausschließlichen Wirtschaftszone
Hamburg · Offen · Frist 23.09.2026
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vergibt Leistungen für ökologische Untersuchungen der Meereslebensräume (Benthos) und Fischbestände in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee. Die schiffsgestützten Untersuchungen dienen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergieanlagen gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz und sollen bis 2040 mehrere Untersuchungsgebiete in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee abdecken. Die ersten Untersuchungen finden im Gebiet N-16 von September 2027 bis November 2028 statt, mit Zwischenberichten bis September 2028 und Abschlussberichten bis März 2029.
13 % ähnlichUmwelttechnisches Gutachten für den Rückbau der B 400 im Bereich der A 44
Berlin · Offen · Frist 02.10.2026
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beauftragt ein umwelttechnisches Gutachten für den Rückbau von Abschnitten der B 400 zwischen Sontra Ost und dem Wommener Dreieck im Zusammenhang mit dem Neubau der A 44. Bestandteil sind die Erstellung eines Schadstoffkatasters sowie die erforderlichen umwelttechnischen Untersuchungen und die Beurteilung der aufzubrechenden Verkehrsanlage als Grundlage für die Planung. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 450 Tage; Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
13 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
18 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 05:51 (Europe/Berlin)
210750 - 02.00 - Leistungsbeschreibung_Analytik Umwelt_final.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 267 KB · Stand 11.08.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT · Sonstiges · 1 KB
210750 - 01 - Anschreiben_Angebotsaufforderung.pdf
PDF · Anschreiben · 68 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 02.10 - Anlage 1_UPB_Konzeption_UBA_de_2023.pdf
PDF · Sonstiges · 579 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 02.20 - Anlage 2_Analyte_LB_ab_2025.pdf
PDF · Sonstiges · 140 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 02.30 - Anlage 3_SOP_Transport.pdf
PDF · Sonstiges · 66 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 02.40 - Anlage 4_Importformat_ISUPB5_Stand_20220215.xlsx
XLSX · Sonstiges · 11 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 02.50 - Anlage 5_IS UPB 5.5.90 - Hilfe_20220209.pdf
PDF · Sonstiges · 148 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 03 - Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF · Anschreiben · 110 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 04.00 - Vertragsbedingungen_07.2026.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 246 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 04.10 - Anlage 1_Verpflichtungserklärung VerpflG_mit Anlagen.pdf
PDF · Formular · 671 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 04.20 - Anlage 2_Vordruck_Mitteilung an Arbeitnehmer § 4 Abs. 3 BTTG.pdf
PDF · Formular · 21 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 05 - Checkliste einzureichender Unterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 66 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 06 - Angebotsformular_eVergabe.pdf
PDF · Formular · 1,1 MB · Stand 11.08.2026
210750 - 07 - Eigenerklärung.pdf
PDF · Formular · 129 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 08 - Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter.docx
DOCX · Formular · 33 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 09 - ggf. Einwilligung-_Verpflichtung UA.pdf
PDF · Sonstiges · 345 KB · Stand 11.08.2026
210750 - 10 - ggf. Erklaerung Bietergemeinschaft.pdf
PDF · Formular · 1,2 MB · Stand 11.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
1 vergleichbare Verfahren, davon 1 mit erfasstem Zuschlag · 0 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld gefunden.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Umweltbundesamt
06844 · Dessau-Roßlau
Z1.5@uba.de0005 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228 9499-0
Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Z1.5@uba.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:16 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 09.09.2026, 08:10 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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