Buslinienverkehr im Landkreis Esslingen und in Stuttgart
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 27.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 508393-2026
- Verfahrensnummer
- 04bd5842-8c40-4113-86b5-bc2d4b6b4f55
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Esslingen und die Stadt Stuttgart beschaffen öffentliche Busverkehrsdienste auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. Der Leistungsumfang beträgt nach aktueller Planung rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr und beginnt am 1. Januar 2027, nachdem die bisherige Verkehrsbedienung am 31. Dezember 2026 endet. Die Leistungen betreffen den Landkreis Esslingen und die Stadt Stuttgart; die Linie 124 entfällt zum 1. Juli 2028, und voraussichtlich zum 10. Dezember 2028 wird die Linienführung der Linie 121 wegen des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen angepasst. Der Landkreis Esslingen erteilt als federführender Auftraggeber den Zuschlag; die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden- Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis und die Stadt Stuttgart sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Durch den Landkreis Esslingen erfolgt als federführender Auftraggeber die Zuschlagserteilung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Frist: 27.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig fest-gesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“) 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind ein-zureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02 „Erklärung zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
- 70 %
- Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte) Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig fest-gesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“) 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind ein-zureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02 „Erklärung zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 22.07.2026Berichtigung 2Angaben ergänzt oder aktualisiert
- 12.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 404852-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| LLLandratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr | Ludwigsburg | 1 | 02.07.2026 |
| LRLandratsamt Rems-Murr-Kreis | Waiblingen | 1 | 05.06.2026 |
| KGKreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Lippe, Kreis Paderborn und Stadt Bielefeld | Gütersloh | 1 | 29.05.2026 |
| KGKreis Gütersloh | Gütersloh | 1 | 29.05.2026 |
| SBStadt Bielefeld | Bielefeld | 1 | 29.05.2026 |
| KSKreis Soest | Soest | 1 | 29.05.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 04.06.2026 | Buslinienverkehr im Landkreis Esslingen und in Stuttgart | Offen | - | - |
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27 % ähnlichBusverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 in Bad Tölz
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, sucht ein Unternehmen für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 zwischen den genannten Haltestellen in Bad Tölz. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 136.479 Nutzwagenkilometer, rund 40 Haltestellen sowie den Einsatz von zwei neuen zwölf Meter langen Niederflur-Batteriebussen; das geschätzte Auftragsvolumen liegt zwischen 8,3 und 9,3 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
25 % ähnlichBusverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 362 zwischen Schliersee, Neuhaus und Spitzingsee
München · Offen · Frist 26.10.2026
Der Landkreis Miesbach, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, sucht einen Betreiber für den Linienverkehr der Regionalbuslinie 362 zwischen Schliersee, Neuhaus und Spitzingsee sowie zurück. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 138.453 Nutzwagenkilometer, rund 20 Haltestellen sowie zwei neue und zwei gebrauchte zwölf Meter lange Niederflur- oder Low-Entry-Überlandbusse; der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 5,04 und 5,67 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Angebote müssen bis zum 26. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
25 % ähnlichDienstleistungen zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Landkreis Esslingen
Esslingen · Offen · Frist 28.09.2026
Das Landratsamt Esslingen, Amt für öffentlichen Personennahverkehr und Mobilität, vergibt Dienstleistungen zur Erstellung eines strategischen und klimaschutzorientierten Klimamobilitätsplans. Der Plan soll gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises die Mobilität umfassend analysieren und als Grundlage für die Verkehrsplanung bis 2040 dienen. Bestandteil der Ausschreibung sind außerdem ein Konzept zur frühzeitigen und fortlaufenden Beteiligung der Bevölkerung sowie eine Kommunikationsstrategie. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
24 % ähnlichÖffentlicher Busverkehr im Linienbündel Rottweil‑Nord (Linien 34, 38, 47, 48, 58)
Rottweil · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Rottweil schreibt die Durchführung des Busverkehrs im Linienbündel Rottweil‑Nord aus. Dabei sollen die Linien 34, 38, 47, 48 und 58 betrieben werden. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 21.09.2026. Der Auftrag wird als öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vergeben.
23 % ähnlichFerienbeförderung von Schülerinnen und Schülern an sonderpädagogischen Bildungszentren
Stuttgart · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) während der Ferien. Der Auftrag umfasst ein Los in Stuttgart (Region DE111); der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
23 % ähnlichÖPNV-Leistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681)
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landratsamt Main‑Spessart vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681). Die Leistungspflicht beginnt am 01.08.2027 und endet am 31.07.2032. Der Auftrag umfasst die komplette Durchführung des Linienverkehrs für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
22 % ähnlichLieferung von vier batterieelektrischen Solobussen mit 12 Metern Länge
Hattenhofen · Offen · Frist 19.09.2026
Die FNV Frank Nahverkehr GmbH in Hattenhofen beschafft vier batterieelektrische Solobusse mit einer Länge von jeweils 12 Metern in Ausstattung des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Die Fahrzeuge werden für den gewonnenen Linienverkehr benötigt und müssen nach den aktuellsten Busförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg förderfähig sein. Die Ausschreibung betrifft die Region Göppingen; die Frist endet am 19. September 2026 um 08:30 Uhr UTC.
22 % ähnlichBuslinienverkehr auf der Regionalbuslinie 352 zwischen Gmund und Holzkirchen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Miesbach beschafft, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), den Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 352 zwischen Gmund, Marienstein, Waakirchen, Warngau und Holzkirchen sowie zurück. Der Leistungsumfang umfasst rund 205.200 Nutzwagenkilometer pro Jahr, etwa 28 Haltestellen sowie fünf zwölf- beziehungsweise fünfzehn Meter lange Niederflur- oder Low-Entry-Busse, darunter zwei Neufahrzeuge und drei Gebrauchtfahrzeuge. Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 6,58 und 7,42 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
22 % ähnlichPersonenbeförderungsleistungen Linienbündel 3 und 6 im Landkreis Main-Spessart
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Das Landratsamt Main-Spessart schreibt den Betrieb von Linienbündeln im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus. Der Auftrag umfasst drei Lose mit einer Laufzeit von zehn Jahren, beginnend ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2037. Es handelt sich um diverse Buslinien im Raum Marktheidenfeld und Umgebung.
21 % ähnlichBeschaffung von acht Elektrobussen: Gelenk-, Hochboden- und Low-Entry-Solobusse
Steinach · Offen · Frist 30.09.2026
Ebenbeck-Reisen, Inh. Franz Ebenbeck aus Steinach, beschafft insgesamt acht Elektrobusse zur Elektrifizierung der Busflotte: zwei Gelenkbusse, drei Hochbodenbusse und drei Solobusse mit niedrigem Einstieg (Low-Entry). Die Fahrzeuge sollen in der Region DE22B eingesetzt beziehungsweise geliefert werden; der früheste Liefertermin ist der 2. August 2027, der späteste der 15. Dezember 2027. Angebote können bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
21 % ähnlich
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Letzter dokumentierter Abruf: 16.09.2026, 15:47 (Europe/Berlin)
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
11 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 10 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.925.953,35 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
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Langreder Bus GmbH
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Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
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Schlienz Tours GmbH & Co.KG · Kernen
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Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH · Reichelsheim
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Federlein
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Ludwig Metz GmbH · Euerbach
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Kleinhenz GmbH & Co. KG · Gerolzhofen
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Busservice Watzinger GmbH & Co. KG · München
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
73728 · Esslingen a. N.
oepnv@lra-es.de+49 7113902416331 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Andreas Merkle
oepnv@lra-es.de+49 711390241633
Abteilung Verkehrsausbau
sebastian.hettwer@stuttgart.de+49 711216-60776
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:23 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 15:47 (Europe/Berlin)
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