Bewirtschaftung des Kasinos und gastronomische Versorgung am Flugplatz Laupheim

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
30.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
Bekanntmachungsnummer
606930-2026
Verfahrensnummer
78828238-ee4f-4e06-a57d-30229544d1a0
CPV-Codes
55000000 · Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels; 55300000 · Restaurant- und Bewirtungsdienste; 55330000 · Dienstleistungen von Cafeterias; 55400000 · Servieren von Getränken; 55410000 · Ausschankdienste; 55500000 · Kantinen- und Verpflegungsdienste; 55510000 · Dienstleistungen von Kantinen; 55511000 · Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias; 55512000 · Betrieb von KantinenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr in Oldenburg sucht einen Betreiber für die gastronomische Versorgung im Kasino am Flugplatz Laupheim. Der Auftrag umfasst Frühstück, Mittag- und Abendessen, Catering für Konferenzen und weitere Veranstaltungen sowie einen Kantinenwagen für Lebensmittel und Getränke in der Liegenschaft und auf dem Truppenübungsplatz; der vergleichbare Umsatz lag in der Vergangenheit bei durchschnittlich etwa 225.000 Euro pro Jahr. Die Räumlichkeiten und bestimmte Betriebskosten werden unentgeltlich bereitgestellt, während der Auftragnehmer unter anderem für Waren, Personal, gastronomische Ausstattung, Kassensystem und Kantinenwagen verantwortlich ist; Teilnahmeanträge sind bis zum 30. Juni 2026 um 11:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Laupheim (Flugplatz Laupheim), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben kundenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betreffenden Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RKS/002 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung", "Dienstleistungsvertrag" und "Basissortiment" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben. Teilnahmeantrag: Es ist ein formloser Teilnahmeantrag in deutscher Sprache auf Firmenbriefkopf über die Evergabe-Plattform einzureichen, der entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag hat eine Selbstdarstellung des Unternehmens zu enthalten, die etwa eine halbe bis eine Seite lang sein soll. In der Selbstdarstellung muss die Erfüllung der Eignungskriterien dargestellt werden; die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu fordern (analog § 22 Abs. 2 VSVgV). Folgende drei Formulare müssen dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beigefügt werden: (1) Formular BAAINBW B-V31 Verschlusssachen; (2) Formular B-V034 Ausschlussgründe; (3) Formular Erklärung RUS. Die Formulare müssen entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt versehen sein. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular B-V047 Bietergemeinschaft beizufügen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die zugelassenen Unternehmen eine Angebotsaufforderung. Das daraufhin einzureichende Angebot hat verbindlich zu sein. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ebenso vor wie Verhandlungen durchzuführen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · BV1 26 MoKa RK S/002 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Laupheim

    Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der subventionierten Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche"). Am Standort halten sich viele Personen auf (sog. "Nutzungsberechtigte"); der vergleichbare Umsatz in der bewirtschafteten Betreuung in der Vergangenheit betrug durchschnittlich ca. EUR 225.000 p.a. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Erfahrungswert, der der Orientierung dienen soll. Es werden ausdrücklich keine Zusicherungen gemacht. Die Zahl der Bundeswehrangehörigen am Standort kann sich während der Vertragslaufzeit, beispielsweise aufgrund von Stationierungsentscheidungen oder Truppenverlegungen in den Einsatz, verändern. Das Frühstück muss montags bis donnerstags zwischen 05:45 Uhr und 07:30 Uhr als "To-Go-Angebot" und auch zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Mindestens sind anzubieten: verschiedene belegte Brötchen, süßes und salziges Gebäck, warme Gerichte, vegetarische Gerichte, Ei-Gerichte, Müsli, Joghurt, vegane Milchprodukte, Warm- und Kaltgetränke.] Das Mittagessen (im Schwerpunkt Imbissgerichte, zusätzlich ein täglich wechselndes Hauptgericht) muss montags bis donnerstags zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen zur Einnahme vor Ort ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags zwischen 17:30 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen immernoch nicht vorgelegt, wird Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen immernoch nicht vorgelegt, wird Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 03.09.2026Berichtigung 2Ergänzung der Beschreibung
  2. 02.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 375208-2026
Vergleichbare Verfahren5vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag2 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2025Spitze KW 8 · 2025 · 1

Bisherige Auftragnehmer

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Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

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