Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsnetzen

Status
Offen
Angebotsfrist
23.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Westfalen Weser Netz GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.08.2026
Bekanntmachungsnummer
586365-2026
Verfahrensnummer
60cb1ba3-43fe-4eba-b7f8-50ff2c1fdbac
CPV-Codes
45316110 · Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen; 50532400 · Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen

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Kurzbeschreibung

Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) mit Sitz in Herford vergibt einen Auftrag für die Betriebsführung, Wartung und Entstörung ihrer Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Netz umfasst derzeit etwa 1.800 Kilometer und soll bis 2026 auf rund 4.200 Kilometer erweitert werden; der Auftragnehmer trägt Verantwortung für den sicheren Betrieb der Niederspannungsnetze, nicht jedoch für die Leuchtstellen selbst. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und wird nach Preis (50 Prozent) und Qualität (50 Prozent) bewertet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrieb, die Wartung und die Entstörung eines Straßenbeleuchtungsnetzabschnitts verantwortlich, bis dieser vollständig in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung des AG überführt wurde. Der Betrieb und die Instandhaltung der Leuchtstellen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Für Betrieb und Instandhaltung der Leuchtstellen ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (Stadt oder Dritter) verantwortlich. Der Umfang des Straßenbeleuchtungsnetzes beträgt derzeit rund 1.800 km. Einerseits beabsichtigt der Auftraggeber, den Netzbestand durch den Erwerb weiterer Straßenbeleuchtungsnetze sukzessive zu erweitern. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Gesamtnetzlänge auf voraussichtlich rund 4.200 km vorgesehen. Andererseits wird das Straßenbeleuchtungsnetz schrittweise auf ein Kabelnetz von 10 mm² auf 150 mm² umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird der Netzbestand kontinuierlich verändert, so dass auch der Umfang der vom Auftragnehmer zu betreibenden Netzanlagen einem fortlaufenden Wandel unterliegt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH

    Die Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrieb, die Wartung und die Entstörung eines Straßenbeleuchtungsnetzabschnitts verantwortlich, bis dieser vollständig in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung des AG überführt wurde. Der Betrieb und die Instandhaltung der Leuchtstellen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Für Betrieb und Instandhaltung der Leuchtstellen ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (Stadt oder Dritter) verantwortlich. Der Umfang des Straßenbeleuchtungsnetzes beträgt derzeit rund 1.800 km. Einerseits beabsichtigt der Auftraggeber, den Netzbestand durch den Erwerb weiterer Straßenbeleuchtungsnetze sukzessive zu erweitern. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Gesamtnetzlänge auf voraussichtlich rund 4.200 km vorgesehen. Andererseits wird das Straßenbeleuchtungsnetz schrittweise auf ein Kabelnetz von 10 mm² auf 150 mm² umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird der Netzbestand kontinuierlich verändert, so dass auch der Umfang der vom Auftragnehmer zu betreibenden Netzanlagen einem fortlaufenden Wandel unterliegt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Der Gleichheitsgrundsatz wird von der Vergabestelle gewahrt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH

siehe Vergabeunterlagen
50 %
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Anforderungen

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Der Gleichheitsgrundsatz wird von der Vergabestelle gewahrt.

Änderungen und Bieterfragen

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Mit erfasstem Zuschlag5 verschiedene Auftragnehmer
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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

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Westfalen Weser Netz GmbH

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25.08.2026Betriebsführung von StraßenbeleuchtungsnetzenOffen - -

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