Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Bremerhaven für 10+4 Jahre

Status
Offen
Angebotsfrist
11.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) Sonstiges Sondervermögen Hafen vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG diese vertreten durch die bremenports Beteiligungs-GmbH
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.09.2026
Bekanntmachungsnummer
627845-2026
Verfahrensnummer
5a20df21-3f39-4f48-aa31-7cb7408412d7
CPV-Codes
45221250 · Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen; 45316110 · Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen; 50232100 · Wartung von Straßenbeleuchtungen; 65320000 · Betrieb von elektrischen AnlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch bremenports, beschafft den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Bereich des Sondervermögens Hafen und des Sondervermögens Fischereihafen in Bremerhaven. Der Auftrag umfasst unter anderem die Betreuung der Beleuchtungsanlagen, Kommunikations- und Informationstechnik, eine kurzfristige Vor-Ort-Verfügbarkeit mit Störungshotline, die licht- oder zeitgesteuerte Schaltung, notwendige Arbeitsmittel und Komponenten sowie Provisorien und Dokumentation. Die Vergabe ist für einen Zeitraum von 10+4 Jahren vorgesehen; die Frist endet am 11. Oktober 2026, und die Kosten werden unter anderem je Lichtpunkt sowie für Bauleistungen berechnet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bremen hat sich entschieden, die öffentliche Beleuchtung im Zuständigkeitsbereich des Sondervermögens Hafen in Bremerhaven neu zu gestalten. Ziel der Parteien ist es dabei insbesondere, auf Basis dieses Beleuchtungsvertrages eine sichere, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche öffentliche Beleuchtung zu gewährleisten, die jederzeit allen gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und sonstigen Vorgaben entspricht. Alle Maßnahmen auf Grundlage dieses Vertrages dienen dabei stets auch der Erfüllung aller relevanten Verkehrssicherungspflichten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung (10+4 Jahre)

    Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich Sondervermögen Hafen und Sondervermögen Fischereihafen - Betrieb des Beleuchtungsbestandes - Aufbau und Bereitstellung der notwendigen Kommunikationsanlagen und IT-Systeme, - Gewährleistung der kurzfristigen Vor-Ort-Verfügbarkeit + Störungshotline + Einsatzbereitschaft - Dämmerungsgeführtes und/oder zeitgeführtes Schalten - Vorhalten notwendiger Arbeitsmittel / Beleuchtungskomponenten - Herstellung von Provisorien - Dokumentation in einem Managementsystem der Straßenbeleuchtung - Gewährleistung der Standsicherheit - Aufstellen eines Erneuerungsplanes / Technikkonzepts INSTANDHALTUNG - Durchführung aller Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten - Funktionskontrolle - Prüfen, Reinigen und Instandhalten der Masten - Instandhaltung von Schaltschränken - Instandhaltung des Beleuchtungsnetzes BAULEISTUNGEN ggf - Leuchtentausch - Neubau Lichtpunkte - Ersatzneubau - Demontage - Tiefbauarbeiten - Verkehrssicherung - Kabelfehlersuche

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB (zwingend) § 124 GWB (fakultativ) Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Ausschlussgrund gemäß § 6 Sektorenverordnung (Interessenskonflikte). Ausschlussgrund gemäß des 5. Sanktionspaketes des Europäischen Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Entsprechend § 51 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung (10+4 Jahre)

Die Kosten setzen sich zusammen aus Pauschale je Lichtpunkt x Anzahl der Lichtpunkte und den Bauleistungen (Material und Lohn)

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 123 GWB (zwingend) § 124 GWB (fakultativ) Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Ausschlussgrund gemäß § 6 Sektorenverordnung (Interessenskonflikte). Ausschlussgrund gemäß des 5. Sanktionspaketes des Europäischen Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Entsprechend § 51 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren3vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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