Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 für Brücken und Ingenieurbauwerke

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2026, 23:58 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.07.2025
Bekanntmachungsnummer
424684-2025
Verfahrensnummer
4e49ef63-7a98-4f5d-a5a3-b1527041d737
CPV-Codes
71600000 · Technische Tests, Analysen und Beratung; 71631450 · Kontrolle von Brücken

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland in Krefeld, sucht im Open-House-Verfahren Auftragnehmer für Bauwerksprüfungen nach der Norm DIN 1076. Geprüft werden Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Rheinland; Einzelaufträge können den gesamten zugelassenen Leistungsbereich oder Teile davon umfassen. Das Verfahren läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2024 und kann zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31. Dezember 2026 verlängert werden; Zulassungsanträge sind während der Laufzeit möglich.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten, in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der NL Rheinland, veröffentlicht 2023

    Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

    Frist: 31.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -

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LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der NL Rheinland, veröffentlicht 2023

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Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage 1 zum Rahmenvertrag - Leistungsbeschreibung_E.pdfLVLeistungsverzeichnis169 KB
Anlage 2 zum Rahmenvertrag - Leistungsbeschreibung_H.pdfLVLeistungsverzeichnis224 KB
Anlage 3 zum Rahmenvertrag - Vergütungsermittlung.pdfVertragsbedingungen239 KB
Anlage 4 zum Rahmenvertrag - Zeitaufwand u Kostenermittlung.pdfVertragsbedingungen58 KB
Anschreiben OHV_v1.5_NL Rheinl_ Bauwerksprüfungen.pdfAnschreiben358 KB
Rahmenvertrag_OHV_v1.6_NL_Rheinland_Bauwerkspruefung_eFORM.pdfVertragsbedingungen258 KB
Zulassungsformular_OHV_v1.8_NL Rheinl_Bauwerksprüfungen_eFORM.pdfFormular494 KB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -

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