Bau- und Projektcontrolling für das Holstein-Stadion

Status
Offen
Angebotsfrist
18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
581104-2026
Verfahrensnummer
ceaba633-1f64-4f6d-86cc-4e28f96ac4f3
CPV-Codes
71541000 · Projektmanagement im Bauwesen

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Kurzbeschreibung

Die KSSG beauftragt ein Bau- und Projektcontrolling für den Umbau des Holstein-Stadions in Kiel. Das Projekt umfasst die Überwachung der Bauausführung, Kostenkontrolle und Erstellung von Konzepten für Personal, Kommunikation und Qualität. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer offenen Verfahren mit Frist zum 18. September 2026. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling

    Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.

Anforderungen an deinen Betrieb

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling

Preis
30 %
Konzept zur Leistungserbringung (Durchführungskonzept) - Qualität des Konzeptes Der Bieter erstellt ein Konzept zur Leistungserbrin-gung. Bewertet wird die Qualität der Vorschläge des Bieters zur Herangehensweise und Bewältigung der Aufgabenstellungen, insbesondere: • Qualität und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vorgehensweise zur Erbringung der Bau- und Vertragscontrollingleistungen sowie deren Aus-richtung auf die besonderen Anforderungen des Stadionumbaus • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der Projektkosten, einschließlich des Umgangs mit Nachträgen und Kostenabweichungen • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der terminlichen Projektziele, insbesondere im Um-gang mit Bauverzögerungen und kritischen Meilensteinen. • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertrags- und anforderungsgerechten Qualität der durch den Totalunternehmer erbrachten Leistungen • Nachvollziehbarkeit und Eignung des Konzepts zur Berücksichtigung und Einhaltung fördermittel-rechtlicher Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein • Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen personellen Präsenz auf der Baustelle und bei Projektterminen zur wirksamen Sicherstellung von Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfüllung (eine verstärkte Präsenz des Projektsteuerungsteams ist im besonderen Interesse des Auftraggebers)
25 %
Personalkonzept Es wird auf das konkrete, für die Leistung vorgesehene Personal und dabei auf den Projektverantwortlichen und, soweit vorhanden, weiteres Personal usw. abgestellt. Bewertet werden insbesondere: • Qualifikation, Verantwortungsumfang und zentrale Rolle der vorgesehenen Projektverantwortlichen bei der Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfül-lung • Nachvollziehbarkeit der organisatorischen Struktur sowie der vorgesehenen Prozesse und Entscheidungswege innerhalb des Projektteam • Plausibilität des vorgesehenen Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen, Kompetenzen und Aufgabenbereiche • Eignung der vorgesehenen Organisation zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, verlässlichen und fachlich hochwertigen Projektbegleitung über die gesamte Projektlaufzeit • Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vertre-tungsregelungen zur Sicherstellung einer jederzeit ordnungsgemäßen Leistungserbringung • Angemessenheit der vorgesehenen Präsenz der Projektverantwortlichen auf der Baustelle sowie bei projektbezogenen Besprechungen und Termi-nen • Eignung der Organisation zur wirksamen Steue-rung des Projekts mit möglichst schlanken Strukturen und kurzen Entscheidungswegen • Grad, in dem die wesentlichen Leistungen durch erfahrene, entscheidungsstarke und fachlich qualifizierte Schlüsselpersonen erbracht werden. Positiv bewertet werden insbesondere schlanke Organisationsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten, eine hohe Kontinuität der eingesetzten Schlüsselpersonen sowie die Abbildung der wesentlichen Leistungen durch wenige, dafür besonders qualifizierte und erfahrene Personen.
25 %
Kommunikationskonzept Bewertet wird die Überzeugungskraft und die Darstel-lung der Kommunikation mit dem Auftraggeber, dessen Berater, den beteiligten Behörden und dem Generalunternehme, insbesondere: • Eignung der vorgesehenen Kommunikations- und Berichtswege zur kontinuierlichen Information des Auftraggebers • Eignung der Maßnahmen zur frühzeitigen Identifikation, Aufbereitung und Kommunikation von Risiken, Abweichungen, Entscheidungsbedarfen und kritischen Entwicklungen • Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelkommunikation, Berichtsformate, Besprechungsstruktu-ren und Dokumentationsprozesse • Eignung des Kommunikationsansatzes zur Sicherstellung eines transparenten, lösungsorientierten und effizienten Austauschs mit dem Totalunternehmer • Eignung des Kommunikationskonzepts zur Unterstützung der besonderen Anforderungen des Stadionumbaus, insbesondere hinsichtlich der hohen Terminrelevanz und der Sicherstellung eines störungsfreien Projektfortschritts Positiv bewertet werden insbesondere kurze Kommunikationswege, klare Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten, eine adressatengerechte und entscheidungsorientierte Berichterstattung sowie ein proaktiver und lösungsorientierter Informationsaustausch mit Auftraggeber, Generalunternehmer und weiteren Projektbeteiligten
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren40vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag105 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 6 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
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SGSportböden-Systeme GmbHOsnabrück1021.08.2026128 Tsd. €steigend
DPDiederichs Projektmanagement AG & Co. KGBerlin1017.08.20261 €steigend
HIHitzler Ingenieure GmbH & Co. KGMünchen1010.08.2026377 Tsd. €steigend
BPBauconzept Planungsgesellschaft mbHLichtenstein1004.08.2026934 Tsd. €steigend
TGTOP-SPORT GmbHRheda-Wiedenbrück1028.07.2026191 Tsd. €steigend
RBRiedel Bau AGSchweinfurt1014.07.202625,2 Mio. €steigend
U&Ullrich & Schön GmbHFellbach-Schmiden1016.06.2026155 Tsd. €steigend
RIReik Ingenieurgesellschaft mbHPfullingen1015.06.202694 Tsd. €steigend
KPKMP Projektsteuerung GmbHMünchen1002.06.2026494 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (9) · Hamburg (8) · Bayern (4) · Sachsen-Anhalt (3) · Niedersachsen (3) · Baden-Württemberg (3)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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21.08.2026Bau- und Projektcontrolling für das Holstein-StadionOffen - -

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