Anmietung und Betrieb eines Dark-Fiber-Glasfasernetzes für Rheiner Schulen

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Rheine
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.08.2026
Bekanntmachungsnummer
595379-2026
Verfahrensnummer
65e74af9-cc47-4326-8d11-1febcf574c12
CPV-Codes
64210000 · Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Stadt Rheine beschafft die Anmietung unbeleuchteter Glasfasern zur Anbindung ihrer Schulcampusse an das Rathaus-Rechenzentrum. Vorgesehen ist ein modernes Datenverkehrsnetz aus zwei Ringen mit jeweils einem Anschluss pro Schulcampus in Rheine sowie einem Anschluss am Rathaus, einschließlich Instandhaltung, Entstörung, Instandsetzung und Messprotokollen während der Vertragslaufzeit. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Dark Fiber für die Schulen der Stadt Rheine

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dark Fiber für die Schulen der Stadt Rheine

    Anmietung von unbeleuchteten Glasfasern zur Anbindung der Schulen an das Rathaus-Rechenzentrum 1. Planung und Bereitstellung eines modernen, unbeleuchteten Glasfaser-Datenverkehrsnetzes (Dark Fiber) bestehend aus zwei Ringen, an denen je ein Anschluss pro Schulcampus in Rheine sowie ein Anschluss am Rathaus angebunden sind 2. Bereitstellung von Entstörungsdienstleistung für die Dauer der Vertragslaufzeit ( Instandhaltung, Entstörung und Instandsetzung ) 3. Bereitstellung von Messprotokollen und Dokumentation

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Vergabeunterlagen

26 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage_1_Preisblatt.pdfSonstiges97 KB
Anlage_2_Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis365 KB
Anlage_3_Standortbeschreibung.pdfSonstiges264 KB
Anlage_4_Übergabeprotokoll.pdfSonstiges57 KB
Anlage_5_Verpflichtung_auf_den_Datenschutz.pdfSonstiges57 KB
Anlage_6_Übergabedokumentation.pdfSonstiges56 KB
Anlage_7_Ansprechpartner.pdfSonstiges63 KB
Anlage_8_Messprotokoll_Fasern_bei_Abnahme.pdfSonstiges49 KB
Leistungsbeschreibung VgV.pdfLVLeistungsverzeichnis122 KB
312_322_EU_Hinweise_Einreichung_Teilnahmeantraege_Angebote.pdfAnschreiben58 KB
321_EU_Anfrage_Angebot.pdfSonstiges63 KB
324_EU_Angebotsschreiben_.pdfAnschreiben88 KB
325 EU 02-2024 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen.pdfSonstiges7 KB
511_EU_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben71 KB
512a EU_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen62 KB
513_EU_BVB_TariftreueMindestarbeitsbedinungen.pdfVertragsbedingungen58 KB
521_EU_Rigenerklarung_Ausschlussgrunde.pdfSonstiges68 KB
523_EU-Eigenerklarung-Sanktionen-EU.pdfSonstiges64 KB
524_eu-eigenerklarung-subventionen_0.pdfSonstiges35 KB
531_EU_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular51 KB
532_EU_Eignungsleihe_Unterauftrag_bear.pdfSonstiges54 KB
533_EU_Verpflichtungserklaerung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher.pdfFormular54 KB
801_EU_Eigenerklaerung_Verhütung und Bekämpfung von Korruption.pdfFormular86 KB
900_EU_Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen35 KB
901_EU_Weitere Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen31 KB
998 EU_ Informationen DSGVO VgV - Stadt.pdfSonstiges65 KB

Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 56432376
Vergleichbare Verfahren12vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag5 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Betrieb eines geförderten Gigabit-Glasfasernetzes (FTTB) in elf KommunenBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KGSigmaringen, Deutschland08.09.2026158,3 Mio. €
Errichtung eines Gigabit-Glasfasernetzes (FTTB) in NeufraOEW Breitband GmbHEhingen, Deutschland18.08.20267,3 Mio. €
Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Burgkirchen an der AlzGemeinde Burgkirchen a.d. AlzBurgkirchen a.d. Alz, Deutschland07.11.2025 -
Planungsleistungen für Ausbau der passiven FTTB-NetzinfrastrukturLandkreis UelzenUelzen, Deutschland01.09.2026 -
Lieferung von 21 Alcatel-Lucent OS6870PH24Z/48Z-Netzwerk-SwitchesStadt Oldenburg (Oldb)Deutschland14.09.2026 -
Metallbauarbeiten für Schwimmbadsanierungen an zwei SchulenRhein-Erft-KreisBergheim, Deutschland09.09.2026 -
Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-DienstleistungenKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)Neuss, Deutschland16.01.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
TDTelekom Deutschland GmbHBonn1030.06.2026289 Tsd. €steigend
FNFON Network OHGWürselen1022.06.2026312 Tsd. €steigend
GGGlasfaserplus GmbHKöln1017.06.2026920 Tsd. €steigend
KCKB Container GmbHSchlüsselfeld1012.06.20265,9 Mio. €steigend
CAComputacenter AG & Co. oHGKerpen1010.03.202642,4 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (4) · Bayern (2) · Baden-Württemberg (2) · Niedersachsen (2) · Sachsen-Anhalt (1) · Berlin (1)
SOStadt Oldenburg (Oldb) - 120.08.2026
RHRhein-Erft-Kreis - 107.08.2026
RHRhein-Erft-KreisBergheim107.08.2026
BBBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KGSigmaringen106.08.2026
OBOEW Breitband GmbHEhingen116.07.2026
LULandkreis UelzenUelzen113.07.2026
SWStadt WuppertalWuppertal103.07.2026
SNStadt Neustadt a.d.AischNeustadt101.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Stadt Rheine

Aktiv seit 2026 · 5 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr5Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
KGKeller Grundbau GmbH127.07.2026210 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2026Baugrundverbesserung durch Rüttelstopfsäulen und KampfmittelsondierungVergebenKGKeller Grundbau GmbH210 Tsd. €
30.08.2026Heizungsarbeiten an der Michaelschule im zweiten BauabschnittOffen - -
28.08.2026Einbau von Innentüren für die MichaelschuleOffen - -
28.08.2026Anmietung und Betrieb eines Dark-Fiber-Glasfasernetzes für Rheiner SchulenOffen - -
24.08.2026WC-Trennwände für Neubau Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.