110 WQHD-Bildschirme mit USB-C-Docking und 90-Watt-Stromversorgung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule Merseburg
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 524299-2026
- Verfahrensnummer
- 75577b03-9cc5-450e-86dd-68935041bf52
- CPV-Codes
30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 30231000 · Computerbildschirme und Konsolen; 30237100 · Teile für ComputerMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Hochschule Merseburg beschafft 110 Bildschirme mit WQHD-Auflösung (2560 × 1440 Pixel), einer Bildschirmdiagonale von 23,8 Zoll und entspiegelten IPS-Panels. Die Geräte sollen über ein USB-C-Docking-Hub sowie DisplayPort-, HDMI- und USB-C-Anschlüsse verfügen und eine Stromversorgung mit 90 Watt bieten; optional ist eine Garantieverlängerung auf drei oder fünf Jahre vorgesehen. Alle Komponenten müssen auf Kompatibilität getestet und für einen geräuscharmen Betrieb in einem PC-Pool ausgelegt sein. Der Leistungsort liegt in Merseburg (Region DEE0B); Angebotsfrist ist der 17. August 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Hochschule Merseburg benötigt 110 Bildschirme WQHD mit Power Delivery zu folgenden Spezifikationen: Diagonale 23.8" (60.5cm) Auflösung 2560x1440 (WQHD), 16:9, 123ppi Helligkeit min. 350 cd/m² Panel IPS, entspiegelt Blickwinkel 178° Kontrast min. 1500:1 Docking USB-C Hub, 90-Watt Power Delivery Anschlüsse Bild DisplayPort, HDMI, USB-C mit DisplayPort und PD Garantieverlängerung Optional: Garantieverlängerung auf 3 bzw. 5 Jahre Alle Komponenten müssen getestet zueinander kompatibel, und für einen geräuscharmem Betrieb in einem PC-Pool ausgelegt sein.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hochschule Merseburg, Los 2: 110 Bildschirme WQHD mit Power Delivery
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631807-2026
- 29.07.2026Berichtigung 1Die Vergabeunterlagen sowie die Leistungs- und Vertragsanforderungen für die Lose 1 bis 3 bleiben unverändert. Geändert werden ausschließlich die Frist für die Einreichung von Bieterfragen, die Angebotsfrist und die Bindefrist. Diese Fristen werden an die für Los 4 angepassten Verfahrensfristen angeglichen. Die jeweils maßgeblichen neuen Fristen ergeben sich aus der Änderungsbekanntmachung.
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Hochschule Merseburg
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39 % ähnlichAll-in-One-Rechner für PC-Hörsäle
Mülheim an der Ruhr · Offen · Frist 20.10.2026
Die Hochschule Ruhr West am Standort Mülheim an der Ruhr beschafft All-in-One-Rechner als zentrale Arbeitsplätze für PC-Hörsäle. Die Geräte werden von Studierenden für Lehrveranstaltungen, Übungen, Praktika, Schulungen und Prüfungen sowie für Anwendungen wie Bürosoftware, fachspezifische Programme, Programmierumgebungen, Statistik und computergestütztes Konstruieren (CAD) genutzt. Der Einsatz erfolgt in den Regionen Mülheim an der Ruhr und vermutlich weiteren Teilen des westlichen Ruhrgebiets; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
39 % ähnlichLieferung von 13 Tablets mit Garantieerweiterung, Tastatur und Dockingstation
Offen · Frist 08.10.2026
Die Duale Hochschule Sachsen beschafft 13 Tablets einschließlich einer Garantieerweiterung, einer Tastatur mit integriertem Stift und jeweils einer Dockingstation. Ein geschätzter Auftragswert und eine Region sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlichRahmenvereinbarung Lieferung und Montage Medientechnik mit USB-C
Magdeburg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal vergibt eine Rahmenvereinbarung für den Umbau und die Neueinrichtung von Medientechnik mit USB-C-Anschlüssen in Seminarräumen am Standort Stendal. Die Leistung umfasst sowohl die Lieferung als auch die Montage der erforderlichen Geräte. Das offene Verfahren läuft bis zum 24. September 2026, wobei die Zuschlagsvergabe ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
34 % ähnlichKauf und Lieferung von 75 Dell-Monitoren
Offen · Frist 18.09.2026
Der Landkreis Wittenberg beschafft 75 Monitore des Herstellers Dell einschließlich Lieferung für seine IT-, Zentralen-Dienste- und Kreisarchiveinrichtungen in Lutherstadt Wittenberg. Die Lieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung, spätestens bis zum 30. Oktober 2026 erfolgen. Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
33 % ähnlichAll-in-One-PCs mit Akkus für die mobile Visite
Ulm · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beschafft in Zusammenarbeit mit seinem Zentrum für Information und Kommunikation 62 All-in-One-PCs, 28 Ladegeräte und 237 Wechselakkus für mobile Visiten. Die Lieferung ist für das Universitätsklinikum in Ulm vorgesehen; ein detaillierter zeitlicher und inhaltlicher Ablaufplan ist vom Anbieter zu erstellen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichLieferung von Notebooks und Computerzubehör
Ludwigsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Ludwigsburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Notebooks und Zubehör in vier Losen. Vorgesehen sind Standard-Notebooks mit 16 und 14 Zoll, Convertible-Notebooks mit 12 bis 14 Zoll sowie Dockingstationen, USB-Hubs, Eingabegeräte, Webcams, Kabel, Taschen und Kabelschlösser. Für die Notebook-Lose werden im ersten Vertragsjahr jeweils 300 Geräte und in den Folgejahren jeweils 200 Geräte kalkuliert; die maximalen Bruttoauftragswerte liegen je nach Los zwischen 400.000 und 1.800.000 Euro. Die Lieferung erfolgt für den Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
33 % ähnlichLieferung von 186 Philips Business Monitoren, Modell 27B2U3601H
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Gifhorn beschafft 186 Philips Business Monitore des Modells 27B2U3601H. Die Lieferung ist der Region Niedersachsen zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:59 Uhr koordinierter Weltzeit.
32 % ähnlichIT-Ausstattung für das Bildungszentrum Elbe-Elster
Herzberg/Elster · Offen · Frist 16.10.2026
Der Landkreis Elbe-Elster beschafft im Rahmen der Umgestaltung des Bildungszentrums in Elsterwerda IT- und Medientechnik. Vorgesehen sind unter anderem digitale Tafeln und Monitore, ein Großformat-Beamer, Brandschutzgehäuse, sechs interaktive 86-Zoll-Displays, 40 Mini-PCs, 39 Desktop-Monitore, ein weiterer Monitor, ein Multifunktionssystem sowie Anschlusskabel. Die Beschaffung ist in vier Lose gegliedert und betrifft die Region Elbe-Elster; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
30 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Notebooks, Monitore und Mini-PCs
Hildesheim · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Hildesheim beschafft IT-Hardware in vier Bereichen: 500 Notebooks mit Zubehör, 500 Monitore mit 24 Zoll, 250 Curved-Monitore mit 34 Zoll sowie 100 Mini-PCs der NUC-Klasse. Die Lieferung ist für den Landkreis Hildesheim in der Region Hildesheim vorgesehen; die Rahmenvereinbarungen laufen 420 Tage. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlichLieferung von 6 Mini-PCs mit dedizierter Grafikeinheit
Offen
Die Technische Hochschule Wildau beschafft sechs Mini-PCs mit jeweils einer dedizierten Grafikeinheit. Der Auftrag betrifft die Region DE4; weitere Angaben zum Auftragswert oder zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
28 % ähnlichLieferung von Lenovo-Personalcomputern, Monitoren und Notebooks
Offen · Frist 25.09.2026
Die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH beschafft für ihren Standort in Zittau insgesamt 149 Lenovo-Personalcomputer, 149 Monitore sowie 31 Notebooks. Die Lieferung umfasst 109 ThinkVision-T24-40-Monitore, 40 ThinkVision-T24v-30-Monitore, 21 ThinkPad-E16-Notebooks und 10 ThinkPad-L13-2-in-1-Notebooks. Die Ausführung ist vom 19. Oktober bis zum 20. November 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 12:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
27 % ähnlichLieferung von 800 Business-Notebooks mit Windows 11 Pro und Vor-Ort-Service
Recklinghausen · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreis Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, beschafft insgesamt 800 fabrikneue Business-Notebooks in zwei Losen: 700 Geräte der 16-Zoll-Klasse mit integriertem Nummernblock sowie 100 kompaktere Geräte der 14-Zoll-Klasse ohne Nummernblock. Die Lieferung umfasst jeweils eine Lizenz für Microsoft Windows 11 Pro, Dokumentation und 60 Monate Vor-Ort-Service für den Einsatz in der Verwaltung. Zusätzlich kann der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach vollständiger Abnahme der Grundmenge bis zu 600 weitere Geräte abrufen, ohne dazu verpflichtet zu sein; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr (UTC).
27 % ähnlichLieferung, Montage und Verkabelung von PC-Arbeitsplätzen
Offen · Frist 30.09.2026
Die Hochschule Bremen beschafft die Lieferung, Montage und Verkabelung von PC-Arbeitsplätzen. Der Umfang umfasst 108 PC-Tische, 3 Dozententische und 3 Liefer- und Montageetappen am Standort Bremen. Die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
27 % ähnlichKindermann Touchdisplay TD-1255 mit passendem Standfuß
03046 Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft ein Kindermann-Touchdisplay des Typs TD-1255 einschließlich eines passenden Standfußes. Die Leistung wird in der Region DE4 ausgeschrieben; ein genauer Erfüllungszeitraum und Auftragswert sind nicht angegeben. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
26 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH beschafft 30 Monitore und 50 Laptops für seinen Standort in Merseburg. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; der Zuschlag wird nach dem niedrigsten Preis erteilt.
25 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH in Merseburg beschafft 30 Monitore und 50 Laptops. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
25 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Arktis IT solutions GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 07.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 15:42 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
6 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 4 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.319.327 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
think about it GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Miller-Anlagen GmbH · Bad Homburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH · Bonn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
think about IT GmbH · Münster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenverträge für Laptops und Monitore
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.01.2027
Auftragnehmer: think about IT GmbH
Vertragsschluss: 06.01.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
- Lieferung von WQHD-Monitoren und Zubehör für den Bund
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.02.2028
Auftragnehmer: H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH
Vertragsschluss: 24.02.2026
Zuschlagswert: 8.700.000 EUR
- Rahmenvereinbarungen für PC-Systeme und TFT-Monitore
Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2028
Auftragnehmer: CANCOM GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 14.03.2025
Zuschlagswert: 504.210.168 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hochschule Merseburg
06217 · Merseburg
dezernat3@hs-merseburg.de0002 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:56 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 15:42 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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