Angebotsfrist

VergabeHero Redaktion · Stand:

Kurz erklärt

Die Angebotsfrist legt fest, bis wann ein Angebot beim Auftraggeber eingegangen sein muss. Entscheidend sind Datum, Uhrzeit und der vorgegebene Übermittlungsweg in den Vergabeunterlagen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Zeit für interne Freigaben, Upload und technische Prüfung gehört in die Angebotsplanung. Eine Rückfrage verlängert die Frist nicht automatisch. Verbindliche Änderungen werden vom Auftraggeber mitgeteilt; kontrolliere deshalb auch die Nachrichten auf der Vergabeplattform. Mindestfristen und Verlängerungsgründe hängen vom jeweiligen Verfahren ab.

Ein Beispiel

Die Plattform nennt 12:00 Uhr als Fristende. Plane den Upload so früh, dass du eine fehlgeschlagene Übertragung noch korrigieren und die Eingangsbestätigung sichern kannst.

Darauf solltest du achten

  • Frist inklusive Uhrzeit und Übermittlungsweg erfassen
  • Internen Abgabetermin mit Puffer vereinbaren
  • Änderungen und Eingangsbestätigung dokumentieren

Quelle und Vertiefung

§ 20 VgV – Fristen

Die rechtlichen Anforderungen richten sich nach Auftragsart, Verfahren und anwendbarem Regelwerk. Prüfe die konkrete Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Zum ausführlichen Ratgeber über Angebotsfrist

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Eine Person springt mit Akten unter dem Arm über eine Schlucht