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1 2 3 4 5 6 7 8 Lastenheft 9 (Leistungsbeschreibung Ladeinfrastruktur) 10 11 12 13 14 15
Zwischenladestationen (Paket 1)
16
für den emissionsfreien Busbetrieb
17
in der Stuttgarter Innenstadt
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 Antragsteller: 28 Stuttgarter Straßenbahnen AG 29 Schockenriedstraße 50 30 70565 Stuttgart 31 32 33 34
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35 Änderungsverzeichnis
| Version | Datum | Beschreibung der Änderung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 14.08.2026 | Erstausgabe Lastenheft für | ||
| Zwischenladenstationen (Paket 1) |
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38 Inhalt
39 ÄNDERUNGSVERZEICHNIS ....................................................................................................... 1
40 INHALT ................................................................................................................................................ 2
41 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................................... 7
42 TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................................................... 8
43 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................. 10
44 1 PROJEKTBESCHREIBUNG .............................................................................................. 11
45 2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VERGABEVERFAHRENS ..................... 12
46 3 VERFAHRENSSTUFE 1: EIGNUNGSPRÜFUNG 47 (TEILNAHMEWETTBEWERB) ................................................................................................ 13 48 3.1 Fachliche Eignung / Referenzen .............................................................................. 13 49 3.2 Technische Leistungsfähigkeit ................................................................................. 13 50 3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit .................................................. 14 51 3.4 Nachunternehmer ..................................................................................................... 15
52 4 VERFAHRENSSTUFE 2: VERBINDLICHE VOR-ORT-BEGEHUNG ................. 16
53 5 VERFAHRENSSTUFE 3 (TEIL A): MINDESTANFORDERUNGEN KO- 54 KRITERIEN ..................................................................................................................................... 17 55 5.1 Einordnung von Anforderungen (MUSS-/SOLL-Kriterien) .................................... 17 56 5.2 Mindestanforderungen und Bewertungssystematik ................................................. 18 57 5.3 Technische Mindestanforderungen .......................................................................... 18 58 5.4 Funktionale Mindestanforderungen ......................................................................... 18
59 6 VERFAHRENSSTUFE 3 (TEIL B): ANGEBOTSPHASE (AUFFORDERUNG ZUR 60 ANGEBOTSABGABE) .................................................................................................................. 18 61 6.1 Technisches Konzept (10 %) .................................................................................... 19 62 6.2 Nachhaltigkeit / Lebenszyklus / Betrieb (10 %) ...................................................... 21 63 6.3 Projektorganisation & Bauablauf (5%) .................................................................... 23 64 6.4 Qualitätssicherung und Dokumentation (5%) .......................................................... 25 65 6.5 Preis (70%) ............................................................................................................... 26
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66 7 ALLGEMEINE BIETERINFORMATIONEN UND STRUKTUR DER 67 LEISTUNGSBESCHREIBUNG .................................................................................................. 27 68 7.1 Struktur der Leistungsbeschreibung ......................................................................... 27 69 7.2 Hinweise für Bieter .................................................................................................. 27
70 8 PREIS- UND BEAUFTRAGUNGSREGELUNG ........................................................... 28 71 8.1 Preisbindung und Gültigkeitsdauer der Angebotspreise .......................................... 28 72 8.2 Zeitliche begrenzte Preisgültigkeit bei verzögerter Beauftragung ........................... 28 73 8.3 Preisgleitklausel (eingeschränkt) .............................................................................. 28 74 8.4 Förderrechtlicher Vorbehalt ..................................................................................... 28 75 8.5 Keine Ansprüche aus verzögerter oder unterbleibender Beauftragung ................... 29
76 9 KUPFERGLEITKLAUSEL ................................................................................................. 29 77 9.1 Anwendungsbereich ................................................................................................. 29 78 9.2 Preisbindung ............................................................................................................. 29 79 9.3 Voraussetzung der Preisbindung .............................................................................. 29 80 9.4 Referenzindex ........................................................................................................... 30 81 9.5 Berechnung ............................................................................................................... 30 82 9.6 Begrenzung ............................................................................................................... 30 83 9.7 Fördervorbehalt ........................................................................................................ 30 84 9.8 Kein Anspruch .......................................................................................................... 30
85 10 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN .............................................................................. 30 86 10.1 Allgemeines .............................................................................................................. 30 87 10.2 Anlageverfügbarkeit und Betriebssicherheit ............................................................ 30 88 10.3 Interoperabilität ........................................................................................................ 30 89 10.4 Technische Regelwerke ............................................................................................ 30 90 10.5 Erweiterbarkeit ......................................................................................................... 32 91 10.6 Fernwirk- und Kommunikationstechnik .................................................................. 32 92 10.7 Cybersecurity ........................................................................................................... 33 93 10.8 Instandhaltung und Service ...................................................................................... 33 94 10.9 Kennzeichnung ......................................................................................................... 33 95 10.10 Dokumentation ..................................................................................................... 33 96 10.11 Prüfungen und Nachweise .................................................................................... 33 97 10.12 Abnahme .............................................................................................................. 33 98 10.13 Gewährleistung ..................................................................................................... 33
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99 11 LIS ZWISCHENLADESTATION AM STANDORT BUSENDHALTESTELLE 100 PRAGSATTEL ................................................................................................................................ 36 101 11.1 Standortbeschreibung ............................................................................................... 36 102 11.2 Baustellenbeschreibung ............................................................................................ 36 103 11.3 Leistungsbeschreibung ............................................................................................. 39 104 11.4 Mittelspannungsanlage ............................................................................................. 44 105 11.4.1 Anpassung der Mittelspannungsbestandsanlage im Bestand ...................................... 44 106 11.4.2 Errichtung neuer Mittelspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme .......................... 45 107 11.5 Transformator ........................................................................................................... 46 108 11.5.1 Lieferung und Montage eines Transformators einschließlich Erdungsanlage und 109 Inbetriebnahme ............................................................................................................................. 47 110 11.6 Niederspannungsanlage ............................................................................................ 48 111 11.6.1 Anpassung der Niederspannungsbestandsanlage im Bestand ..................................... 48 112 11.6.2 Lieferung und Errichtung einer neuen Niederspannungsanlage inklusive 113 Inbetriebnahme ............................................................................................................................. 49 114 11.7 Ladeinfrastruktur ...................................................................................................... 50 115 11.7.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen ....................... 50 116 11.8 Kabel- und Leitungsanlagen ..................................................................................... 51 117 11.8.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage ......................... 51 118 11.9 Kommunikationsschnittstellen ................................................................................. 53 119 11.9.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle ............................................................................. 53 120 11.9.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in das 121 LMS SINOS ................................................................................................................................. 53 122 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme .......................................................... 54 123 11.9.3 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests ....................... 55
124 12 ZWISCHENLADENSTATION AM STANDORT BUSENDHALTESTELLE 125 VOGELSANG .................................................................................................................................. 56 126 12.1 Standortbeschreibung ............................................................................................... 56 127 12.2 Baustellenbeschreibung ............................................................................................ 56 128 12.3 Leistungsbeschreibung ............................................................................................. 57 129 12.4 Netzstation ................................................................................................................ 61 130 12.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (inkl. aller 131 Einbauten und LIS-Systemintegration) ........................................................................................ 63 132 12.5 Ladeinfrastruktur ...................................................................................................... 69 133 12.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen ....................... 69 134 12.6 Kabel- und Leitungsanlagen ..................................................................................... 71 135 12.6.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage ......................... 71 136 12.7 Kommunikationsschnittstellen ................................................................................. 71 137 12.7.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle ............................................................................. 71 138 12.7.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in das 139 LMS SINOS ................................................................................................................................. 71 140 12.8 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme .............................................. 71 141 12.8.1 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests ....................... 72
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142 13 ZWISCHENLADESTATION AM STANDORT BUSENDHALTESTELLE 143 WESTBAHNHOF ........................................................................................................................... 73 144 13.1 Standortbeschreibung ............................................................................................... 73 145 13.2 Baustellenbeschreibung ............................................................................................ 73 146 13.3 Leistungsbeschreibung ............................................................................................. 74 147 13.4 Netzstation ................................................................................................................ 78 148 13.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (inkl. aller 149 Einbauten und LIS-Systemintegration) ........................................................................................ 80 150 13.5 Ladeinfrastruktur ...................................................................................................... 86 151 13.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen ....................... 86 152 13.6 Kabel- und Leitungsanlagen ..................................................................................... 88 153 13.6.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage ......................... 88 154 13.7 Kommunikationsschnittstellen ................................................................................. 88 155 13.7.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle ............................................................................. 88 156 13.7.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in das 157 LMS SINOS ................................................................................................................................. 88 158 13.8 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme .............................................. 88 159 13.8.1 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests ....................... 89
160 14 BETRIEB UND SERVICE ................................................................................................... 90 161 14.1 Betriebsführung (Optional) ...................................................................................... 90 162 14.1.1 Inspektion und Wartung (Optional) ............................................................................ 90 163 14.1.2 Entstörungsservice (Optional) ..................................................................................... 91 164 14.2 Instandhaltungsmanagement .................................................................................... 92 165 14.3 Garantierte Ersatzteilversorgung .............................................................................. 92 166 14.4 Ersatzteilversorgung ................................................................................................. 93 167 14.4.1 Lagerhaltung und Bevorratung kritischer Komponenten (Option) ............................. 94 168 14.5 Personal und Qualifikation ....................................................................................... 94 169 14.5.1 Bedienerschulung ........................................................................................................ 94 170 14.5.2 Administratorschulung ................................................................................................ 94 171 14.5.3 Einweisung des technischen Personals........................................................................ 95 172 14.5.4 Schulungsunterlagen und Dokumentation ................................................................... 95
173 15 MEILENSTEINPLAN ........................................................................................................... 95
174 16 LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................. 96
175 17 ANLAGEN ............................................................................................................................... 97 176 17.1 Mittelspannungsmesswandler - Technische Mindestanforderungen ....................... 97 177 17.2 Mittelspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen .................................. 98 178 17.3 Mittelspannungsanlage - Funktionale Mindestanforderungen ............................... 101 179 17.4 Niederspannungsanlage – Funktionale Mindestanforderung ................................. 103
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180 17.5 Niederspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen ............................... 104 181 17.6 Niederspannungswandler – Technische Mindestanforderungen ............................ 106 182 17.7 Niederspannungswandler – Funktionale Mindestanforderungen ........................... 107 183 17.8 Ladeinfrastruktur – Technische Mindestanforderungen ........................................ 108 184 17.9 Ladeinfrastruktur – Funktionale Mindestanforderungen ....................................... 113 185 17.10 Transformator - Technische Mindestanforderungen .......................................... 118 186 17.11 Transformator - Funktionale Mindestanforderungen ......................................... 121 187 17.12 Zählerplatz - Technische Mindestanforderungen ............................................... 122 188 17.13 Zählerplatz - Funktionale Mindestanforderungen .............................................. 124 189 17.14 Netzstation – Funktionale Mindestanforderungen ............................................. 125 190 17.15 Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration ...................................... 126 191 17.16 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests .............. 129 192 17.17 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle .................................................................... 134 193 17.19 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in 194 das LMS SINOS ................................................................................................................. 138 195 17.20 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage ............... 140 196 17.21 Anforderung: Ersatzteilliste für Ladeinfrastruktur ............................................. 142 197 198
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199 Abbildungsverzeichnis 200 Figure 1: Einfahrt Pragsattel - Bild aus Street Smart ............................................................... 36 201 Figure 2: Eingang zum Unterwerk ........................................................................................... 36 202 Figure 3: Unterwerk Pragsattel ................................................................................................ 36 203 Figure 4: Grundriss des bestehenden Unterwerks mit skizzierten neuen Anlagen .................. 37 204 Figure 5: Haltestellenplanung Pragsattel .................................................................................. 39 205 Figure 6: Skizze Lageplan Haltestelle Pragsattel mit Pantographen ........................................ 40 206 Figure 7: Standortsituation Vogelsang ..................................................................................... 56 207 Figure 8: Skizze Lageplan Haltestelle Vogelsang .................................................................... 58 208 Figure 9: Standortsituation Westbahnhof ................................................................................. 73 209 Figure 10: Skizze Lageplan Haltestelle Westbahnhof ............................................................. 75 210 Figure 11:Schemata Schnittstellen Kommunikationsprotokolle ............................................ 136 211 212
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213 Tabellenverzeichnis 214 Tabelle 1: Gewichtung bei der Angebotsauswertung .............................................................. 18 215 Tabelle 2: Technisches Konzept: Objektive Checkliste ........................................................... 19 216 Tabelle 3:Qualitätsbewertung. Technische Schlüssigkeit & Nachvollziehbarkeit .................. 20 217 Tabelle 4: Qualität der technischen Lösung ............................................................................. 20 218 Tabelle 5: Qualitätsbewertung. Umsetzbarkeit und Realismus ............................................... 20 219 Tabelle 6: Qualitätsbewertung. Integrale Betrachtung des Netz und des Systems .................. 20 220 Tabelle 7: Checkliste Nachhaltigkeit ....................................................................................... 21 221 Tabelle 8: Qualitätsbewertung. Energieeffizienz & Ressourcen ............................................. 21 222 Tabelle 9: Qualitätsbewertung. Lebenszyklus & Betriebskosten (TCO) ................................. 22 223 Tabelle 10: Qualitätsbewertung. Wartungs- und Betriebskonzept ........................................... 22 224 Tabelle 11:Checkliste Projektorganisation / Ablauf ................................................................ 23 225 Tabelle 12:Vollständigkeit & Struktur Ablaufplan .................................................................. 24 226 Tabelle 13:Realismus der Zeitplanung ..................................................................................... 24 227 Tabelle 14:Schnittstellen- und Risikomanagement .................................................................. 24 228 Tabelle 15:Projektorganisation ................................................................................................ 24 229 Tabelle 16:A.Checkliste Qualitätssicherung & Dokumentation .............................................. 25 230 Tabelle 17:Gewährleistungsfristen für alle Komponenten der Ladeinfrastruktur ................... 35 231 Tabelle 18: Schnittstellenmatrix am Projektstandort Pragsattel .............................................. 43 232 Tabelle 19: Schnittstellenmatrix für Projektstandort Vogelsang ............................................. 60 233 Tabelle 20: Abgrenzungsmatrix-Netzstation vs. Ladeinfrastruktur ......................................... 63 234 Tabelle 21: Schnittstellenmatrix für Projektstandort Westbahnhof ......................................... 77 235 Tabelle 22: Abgrenzungsmatrix-Netzstation vs. Ladeinfrastruktur ......................................... 80 236 Tabelle 23:Wartungs- und Prüfintervalle für alle Komponenten der Ladeinfrastruktur .......... 90 237 Tabelle 24: Priorisierung von Störungen ................................................................................. 92 238 Tabelle 25: Projektterminplan .................................................................................................. 95 239 Tabelle 26: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (Bauart und Konstruktion) ...... 98 240 Tabelle 27: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (elektrische Kenndaten) .......... 98 241 Tabelle 28: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (mechanische und 242 sicherheitstechnische Ausführung) .......................................................................................... 98 243 Tabelle 29:MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (Platzverhältnisse / bauliche 244 Integration) ............................................................................................................................... 99 245 Tabelle 30: MS-Anlage-Technische Mindestanforderungen (Kommunikationstechnik) ........ 99 246 Tabelle 31:MS-Anlage-Technische Mindestanforderungen (Prüfung und Inbetriebnahme) 100 247 Tabelle 32:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Grundfunktionen der Anlage) 248 ................................................................................................................................................ 101 249 Tabelle 33:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Betrieb unter besonderen 250 Randbedingungen) ................................................................................................................. 101 251 Tabelle 34:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Sicherheit und Betriebsschutz) 252 ................................................................................................................................................ 102 253 Tabelle 35: MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Verfügbarkeit und 254 Betriebssicherheit) .................................................................................................................. 102 255 Tabelle 36: MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Kommunikation und 256 Fernwirktechnik) .................................................................................................................... 102 257 Tabelle 37: Niederspannungsanlage - Funktionale Mindestanforderungen ........................... 103 258 Tabelle 38: Niederspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen ............................ 105 259 Tabelle 39: Niederspannungswandler - Technische Mindestanforderungen ......................... 106 260 Tabelle 40: Niederspannungswandler - Funktionale Mindestanforderungen ........................ 107 261 Tabelle 41: Ladeinfrastruktur - Technische Mindestanforderungen (Allgemein) ................. 109
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262 Tabelle 42:Ladeinfrastruktur-TEchnische Mindestanforderungen (Kommunikation und 263 Systemintegration) ................................................................................................................. 111 264 Tabelle 43: Ladeinfrastruktur - Technische Mindestanforderungen (Pantographensystem) . 112 265 Tabelle 44: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Ladegerät) ................. 113 266 Tabelle 45: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Ladefunktion) ............ 113 267 Tabelle 46: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Kabeloption) ............. 113 268 Tabelle 47: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Betriebsverhalten) ..... 114 269 Tabelle 48: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Sicherheit) ................. 114 270 Tabelle 49: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Systemintegration und 271 Betrieb) ................................................................................................................................... 115 272 Tabelle 50:Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Pantographensystem) . 117 273 Tabelle 51: Pantograph (Gehäuse) - Funktionale Mindestanforderungen ............................. 117 274 Tabelle 52: Transformator - Technische Mindestanforderungen ........................................... 120 275 Tabelle 53: Transformator - Funktionale Mindestanforderungen .......................................... 122 276 Tabelle 54: Zählerplatz - Technische Mindestanforderungen ................................................ 123 277 Tabelle 55: Zählerplatz - Funktionale Mindestanforderungen ............................................... 124 278 Tabelle 56: Netzstation - Funktionale Mindestanforderungen ............................................... 125 279 Tabelle 57:Kommunikationsstandards ................................................................................... 127 280 Tabelle 58:Schnittstellenübersicht ......................................................................................... 128 281 Tabelle 59: Ersatzteilliste ....................................................................................................... 143 282
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283 Abkürzungsverzeichnis 284
285 F
286 FAT · Factory Acceptance Test
287 L
288 LMS · Lastmanagementsystem
289 M
290 MS · Mittelspannungsanlage, Mittelspannungsanlage
291 N
292 NS · Niederspannungsanlage, Niederspannungsanlage
293 O
294 OCPP · The Open Charge Point Protocol
295 S
296 SAT · Site Acceptance Test
297 T
298 TA-Lärm · Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 299
300
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301 1 Projektbeschreibung 302 Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) verfolgen 303 das Ziel, im Rahmen der Klimaschutz- und Luftreinhalteziele die Busflotte schrittweise auf 304 emissionsfreie Antriebstechnologien umzustellen. Die vollständige Umrüstung auf Zero- 305 Emission-Busse ist bis spätestens 2035 vorgesehen. 306 307 Im ersten Umsetzungsschritt bis Ende 2027 sollen die notwendigen infrastrukturellen und 308 betrieblichen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen stabilen und zuverlässigen Betrieb 309 der elektrifizierten Buslinien im Innenstadtbereich zu ermöglichen. 310 311 Die bestehenden Linienführungen im Innenstadtbereich sollen weitgehend beibehalten werden. 312 Gleichzeitig bestehen hohe Anforderungen an: 313 • Zuverlässigkeit und Betriebsstabilität 314 • Wirtschaftlichkeit des Betriebs 315 • begrenzte Platzverhältnisse auf den Betriebshöfen 316 Ziel ist es, die bestehende Fahrzeuganzahl und die betrieblichen Abläufe möglichst effizient zu 317 erhalten. 318 319 Die SSB setzt überwiegend auf das sogenannte Depotladen (Overnight Charging), bei dem 320 die Busse hauptsächlich im Betriebshof geladen werden. 321 Zum Einsatz kommt ein Pantograph-basiertes Ladesystem (Top-Down), das aufgrund seines 322 geringen Flächenbedarfs besonders für beengte Verhältnisse geeignet ist und eine hohe Anzahl 323 an Abstellplätzen ermöglicht. 324 325 Aufgrund der begrenzten Reichweite von Elektrobussen sowie der hohen betrieblichen 326 Anforderungen im Innenstadtverkehr ist ein reines Depotladen nicht ausreichend. 327 Daher werden ergänzend Zwischenladestationen an ausgewählten Endhaltestellen errichtet. 328 329 Im Rahmen dieses Projekts wird die Ladeinfrastruktur an folgenden drei Endhaltestellen im 330 Innenstadtbereich realisiert: 331 • Pragsattel 332 • Vogelsang 333 • Westbahnhof 334 Ziel ist es, durch diese Infrastrukturmaßnahmen den kontinuierlichen und stabilen Betrieb der 335 elektrischen Buslinien sicherzustellen. 336 337 Das Projekt dient der: 338 • Sicherstellung eines emissionsfreien Busbetriebs im Innenstadtbereich 339 • Integration neuer Ladeinfrastruktur in bestehende Strukturen 340 • Gewährleistung eines zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs 341
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342 2 Allgemeine Beschreibung des Vergabeverfahrens 343 Der Auftraggeber führt für das vorliegende Bauvorhaben ein zweistufiges Vergabeverfahren 344 mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb gemäß den Bestimmungen der Sektorenverordnung 345 (SektVO) durch. Ziel ist es, eine transparente, nachvollziehbare und objektive Bewertung der 346 Bieter sowie der eingereichten Angebote sicherzustellen. 347 348 Das Verfahren gliedert sich in folgende Stufen: 349 350 Stufe 1 Eignungsprüfung (Kapitel 3) 351 In der ersten Stufe erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Prüfung der 352 grundsätzlichen Eignung der Bieter. Hierbei werden insbesondere die fachliche, technische 353 sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bewertet. 354 Nur Bieter, die diese Anforderungen erfüllen, werden zur Angebotsphase zugelassen. 355 Bieter, die die geforderten Eignungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbringen oder 356 die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gemäß den vergaberechtlichen 357 Bestimmungen der Sektorenverordnung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 358 359 Stufe 2 Verbindliche Vor-Ort-Begehung (Kapitel 4) 360 Vor Abgabe des Angebots ist durch den Bieter eine Vor-Ort-Begehung des jeweiligen 361 Projektstandorts durchzuführen. Die Teilnahme ist verpflichtend und dient der 362 eigenverantwortlichen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Erfassung aller für die 363 Planung und Ausführung relevanten Rahmenbedingungen. 364 365 Stufe 3 Angebotsphase 366 Die Angebotsphase ist in zwei Teile gegliedert: 367 368 Teil A: Mindestanforderungen (KO-Kriterien) (Kapitel 4) 369 Im ersten Schritt wird geprüft, ob die eingereichten Angebote die definierten technischen, 370 funktionalen sowie gestalterischen Mindestanforderungen erfüllen. 371 Die Einhaltung dieser Anforderungen ist zwingend. 372 Angebote, die die Mindestanforderungen ganz oder teilweise nicht erfüllen, werden von 373 der weiteren Wertung ausgeschlossen. 374 375 Teil B: Zuschlagskriterien (Kapitel 6) 376 Die Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden im zweiten Schritt anhand 377 definierter Zuschlagskriterien bewertet. 378 Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung qualitativer, technischer sowie wirtschaftlicher 379 Aspekte, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. 380 Ein Ausschluss aus dem Verfahren erfolgt in dieser Phase nicht aufgrund der 381 Bewertungsergebnisse, sondern ausschließlich aus vergaberechtlich zulässigen Gründen 382 nach Maßgabe der Sektorenverordnung (z. B. bei unzulässigen Änderungen am Angebot, 383 fehlenden oder nicht nachgereichten Unterlagen oder nicht aufklärbaren ungewöhnlich 384 niedrigen Angeboten). 385 386 Zielsetzung 387 Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass: 388 • nur geeignete Bieter berücksichtigt werden, 389 • alle Angebote den festgelegten Mindeststandard erfüllen, 390 • und der Zuschlag auf das insgesamt beste Angebot erfolgt.
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391 3 Verfahrensstufe 1: Eignungsprüfung (Teilnahmewettbewerb) 392 In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 393 Interessierte Unternehmen reichen hierfür einen Teilnahmeantrag ein, der ausschließlich der 394 Prüfung der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung dient. 395 3.1 Fachliche Eignung / Referenzen 396 Der Bieter hat seine fachliche Eignung durch die Vorlage von mindestens drei vergleichbaren 397 Referenzprojekten nachzuweisen. 398 Als vergleichbare Referenzprojekte gelten Leistungen zur Planung, Errichtung und/oder 399 Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für öffentliche Verkehrsunternehmen, insbesondere für 400 elektrisch betriebene Busflotten. Die Referenzprojekte müssen zudem Erfahrungen in 401 folgenden Bereichen umfassen: 402 • Elektroanlagenbau, 403 • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, 404 • Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen, 405 • Tiefbauleistungen einschließlich Kabelverlegung. 406 Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen oder in Betrieb 407 genommen worden sein. 408 Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben im Formblatt 1020 409 Bewerbungsunterlagen und Nachweise zu machen: 410 411 1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber 412 2. Ansprechpartner beim Auftraggeber, 413 3. Rolle im Projekt (z.B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer), 414 4. Ggf. Unterauftragnehmer, 415 5. Projektvolumen (€) – (netto) / eigener Leistungsanteil (€) – (netto), 416 6. Leistungszeitraum, 417 7. Abnahmedatum, 418 8. Leistungsumfang. 419 420 Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen hinsichtlich Umfangs, Art der 421 Leistungen und erfolgreicher Projektdurchführung zu prüfen. Die eingereichten 422 Referenzprojekte müssen in Art und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung 423 vergleichbar sein. 424 3.2 Technische Leistungsfähigkeit 425 Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit und personellen Ressourcen für die 426 vertragsgemäße Ausführung der Leistungen nachzuweisen. 427 Hierzu sind folgende Angaben und Nachweise vorzulegen: 428 429 • Personal und Qualifikation 430 Darstellung der für das Projekt vorgesehenen Organisation einschließlich Projektleitung, 431 Bauleitung und Fachverantwortlichen. 432 Benennung eines verantwortlichen Projektleiters mit mindestens drei Jahren Erfahrung in 433 der Umsetzung vergleichbarer Projekte der Ladeinfrastruktur oder Energieversorgung. 434 Nachweis der Verfügbarkeit von Fachpersonal für Elektroanlagenbau, Mittel- und 435 Niederspannungsanlagen sowie Tiefbauleistungen. 436 Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Elektrofachkräfte gemäß den einschlägigen 437 gesetzlichen und normativen Anforderungen.
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438 • Technische Ausstattung 439 Beschreibung der verfügbaren technischen Ausrüstung, Maschinen und Geräte, die für die 440 Ausführung der Leistungen erforderlich sind. 441 Nachweis ausreichender Kapazitäten für Tiefbau-, Kabelverlege- und 442 Elektroinstallationsarbeiten. 443 Darstellung der Möglichkeiten zur Koordination und Steuerung mehrerer parallellaufender 444 Gewerke. 445 • Erfahrung und Fachkompetenz 446 Nachweis von Erfahrungen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur für elektrisch 447 betriebene Busse oder vergleichbare Großverbraucheranlagen. 448 Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Mittelspannungsanschlüssen, 449 Transformatorenstationen, Niederspannungshauptverteilungen und 450 Lastmanagementsystemen. 451 Nachweis von Erfahrungen bei Tiefbauarbeiten einschließlich der Herstellung von 452 Kabeltrassen und Kabelschutzsystemen. 453 • Qualitätssicherung 454 Beschreibung der eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. 455 Darstellung der Verfahren zur Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle während der 456 Projektabwicklung. 457 Sofern vorhanden, Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (z. B. nach 458 DIN EN ISO 9001). 459 3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 460 Der Bieter hat nachzuweisen, dass er wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, die 461 ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. 462 Hierfür sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen: 463 464 Umsatznachweis 465 • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen 466 Geschäftsjahre. 467 • Zusätzlich Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich Elektroanlagenbau, 468 Energieversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbaren Leistungen der letzten drei 469 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 470 471 Bonität 472 • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch eine aktuelle Bankauskunft oder 473 eine vergleichbare Bonitätsauskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei. 474 • Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zur Beurteilung der wirtschaftlichen 475 Leistungsfähigkeit anzufordern. 476 477 Betriebshaftpflichtversicherung 478 • Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder verbindliche Erklärung 479 zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. 480 • Die Versicherungssummen müssen mindestens betragen: 481 o 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, 482 o 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall. 483
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484 Unternehmensstabilität 485 • Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren 486 beantragt oder eröffnet wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 487 • Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben sowie 488 Beiträgen zur Sozialversicherung. 489 3.4 Nachunternehmer 490 Beabsichtigt der Bieter, Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen zu 491 lassen, sind diese bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Für wesentliche Leistungsbereiche, 492 insbesondere Elektroanlagenbau, Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen, 493 Ladeinfrastruktur sowie Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten, sind Art und Umfang der 494 vorgesehenen Nachunternehmerleistungen darzustellen. 495 496 Der Auftraggeber behält sich vor, für benannte Nachunternehmer dieselben 497 Eignungsnachweise zu verlangen wie für den Bieter selbst. 498 Sofern sich der Bieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder 499 beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, sind die hierfür 500 erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot vorzulegen. 501 502 Ziel dieser Anforderung ist die Sicherstellung, dass sämtliche an der Leistungserbringung 503 beteiligten Unternehmen über ausreichende Erfahrung und Kapazitäten für die Planung, 504 Errichtung und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, einschließlich Depot- 505 und Streckenladung, sowie der hierfür erforderlichen Energieversorgungs- und 506 Tiefbauinfrastruktur verfügen. Dadurch wird gewährleistet, dass die ausgeschriebenen 507 Leistungen fachgerecht, termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. 508
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509 4 Verfahrensstufe 2: Verbindliche Vor-Ort-Begehung 510 Ziel der Begehung ist die Bewertung der örtlichen Gegebenheiten sowie die Festlegung der 511 technischen Ausführung hinsichtlich Fundamentierung und Leitungsführung. 512 Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: 513 • Fundamentplan mit Angabe, ob ein Standardfundament oder ein Sonderfundament 514 erforderlich ist, 515 • Darstellung der vorgesehenen Leitungsführung einschließlich erforderlicher Anschluss- 516 und Trassenwege, 517 • Beschreibung besonderer örtlicher Randbedingungen, soweit diese für die Ausführung 518 relevant sind. 519 Die eingereichten Unterlagen dienen der technischen Projektvorbereitung und der Koordination 520 mit den bauseits beauftragten Tiefbauleistungen. Sie stellen keine Zuschlagskriterien dar und 521 fließen nicht in die Angebotswertung ein, sofern die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt 522 sind. 523 524 Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, die örtlichen Verhältnisse ausreichend geprüft 525 und bei seiner Angebotskalkulation sowie Planung berücksichtigt zu haben. Nachträgliche 526 Mehrkosten, Terminverschiebungen oder Leistungsanpassungen aufgrund von Umständen, die 527 im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vor-Ort-Begehung hätten erkannt werden können, können 528 grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. 529 530
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531 5 Verfahrensstufe 3 (Teil A): Mindestanforderungen KO-Kriterien 532 Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. 533 Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer dieser Anforderungen führt zum Ausschluss des 534 Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. 535 Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Zeichnungen, 536 Beschreibungen, Konzepte) nachzuweisen. 537 Die Bewertung der Einhaltung erfolgt durch den Auftraggeber anhand der eingereichten 538 Planunterlagen. 539 540 5.1 Einordnung von Anforderungen (MUSS-/SOLL-Kriterien) 541 Zur eindeutigen Bewertung und Vergleichbarkeit der Angebote werden Anforderungen wie 542 folgt kategorisiert: 543 • MUSS-Kriterien 544 o stellen zwingend einzuhaltende Anforderungen dar, 545 o sind vollständig vom Bieter zu erfüllen, 546 o Abweichungen oder Nichterfüllung führen in der Regel zum Ausschluss des 547 Angebots oder zur Nichtwertbarkeit, 548 o gelten unabhängig davon, ob sie explizit in einer Einzelposition benannt sind. 549 550 • SOLL-Kriterien 551 o definieren wünschenswerte, aber nicht zwingende Anforderungen, 552 o werden im Rahmen der Angebotsbewertung qualitativ berücksichtigt, 553 o können Einfluss auf die technische und wirtschaftliche Bewertung des Angebots 554 haben. 555
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556 5.2 Mindestanforderungen und Bewertungssystematik 557 Die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen sind in MUSS- und SOLL-Kriterien 558 unterteilt. 559 Die Einhaltung aller als MUSS gekennzeichneten Anforderungen ist zwingend. 560 Angebote, die eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren 561 Vergabeverfahren ausgeschlossen. 562 Die als SOLL gekennzeichneten Anforderungen stellen qualitative Bewertungskriterien dar. 563 Diese Anforderungen fließen im Rahmen der Angebotswertung in die Zuschlagskriterien ein, 564 insbesondere in das Zuschlagskriterium „Technisches Konzept“. 565 Die vollständige Übersicht der technischen, funktionalen und gestalterischen 566 Mindestanforderungen ist im Anhang dieser Leistungsbeschreibung enthalten. 567 5.3 Technische Mindestanforderungen 568 1. MS-Messwandler (17.1) 569 2. MS-Anlage (17.2) 570 3. NS-Anlage (17.5) 571 4. NS-Wandler (17.6) 572 5. Ladeinfrastruktur (17.8) 573 6. Transformator (17.10) 574 7. Zählerplatz (17.12) 575 5.4 Funktionale Mindestanforderungen 576 1. MS-Anlage (17.3) 577 2. NS-Anlage (17.4) 578 3. Ladeinfrastruktur (17.9) 579 4. Transformator (17.11) 580 5. Zählerplatz (17.13) 581 6. Netzstation (17.14) 582 6 Verfahrensstufe 3 (Teil B): Angebotsphase (Aufforderung zur 583 Angebotsabgabe) 584 Mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und der Auswahl geeigneter Bewerber beginnt die 585 zweite Verfahrensstufe, in der die zugelassenen Unternehmen zur Abgabe eines 586 vollständigen Angebots aufgefordert werden. Diese Phase umfasst die Angebotsausarbeitung, 587 die Angebotsabgabe sowie die anschließende Angebotswertung nach klar definierten und für 588 alle Bieter verbindlichen Zuschlagskriterien. 589 Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien, 590 deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe in der Tabelle 1 dargestellt sind. 591
592
| Zuschlagskriterien | Gewichtung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Technisches Konzept | 10 % | ||||
| Nachhaltigkeit / Lebenszyklus / Betrieb | 10 % | ||||
| Projektorganisation & Bauablauf | 5 % | ||||
| Qualitätssicherung & Dokumentation | 5 % | ||||
| Preis | 70 % |
592 Tabelle 1: Gewichtung bei der Angebotsauswertung 593 594
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595 6.1 Technisches Konzept (10 %) 596 Das Zuschlagskriterium „Technisches Konzept“ wird mit insgesamt 10 % gewichtet. 597 Die Bewertung erfolgt auf Basis folgender Komponenten: 598 • objektiv überprüfbare Kriterien (Checkliste) 599 • ergänzende qualitative Bewertung 600 • Bewertung der SOLL-Kriterien aus Teil A (Bonusbewertung) 601 Die SOLL-Kriterien werden dabei binär bewertet: 602 • erfüllt = 1 Punkt 603 • nicht erfüllt = 0 Punkte 604 Die Gesamtbewertung des technischen Konzepts ergibt sich aus der gewichteten Kombination 605 der drei Bewertungsanteile. 606 607 A: Objektive Checkliste (60%)
608
| Nr. | Kriterium | Beschreibung | Bewertung (0/1) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Lastberechnung | Lastannahmen vollständig dargestellt | ||||||||
| 2 | Dimensionierung | Trafo, MS, LIS nachvollziehbar dimensioniert | ||||||||
| 3 | Nachvollziehbarkeit | Rechenschritte / Annahmen dokumentiert | ||||||||
| 4 | Systemkonsistenz | Keine Widersprüche im Konzept | ||||||||
| 5 | Netzanschluss | Netzintegration technisch beschrieben | ||||||||
| 6 | Ladeleistung | Ladeleistung logisch abgeleitet | ||||||||
| 7 | Schutzkonzept | Schutzsystem nachvollziehbar dargestellt | ||||||||
| 8 | Ausfallsicherheit | Maßnahmen zur Versorgungssicherheit beschrieben | ||||||||
| 9 | Systemintegration | MS / NS / LIS technisch abgestimmt | ||||||||
| 10 | Betriebsverhalten | Verhalten bei Lastwechseln erläutert | ||||||||
| Score_Checkliste = erfüllte Kriterien / Gesamtanzahl | ||||||||||
| Bewertung: erfüllt = 1, nicht erfüllt=0, kein Nachweis = 0 |
608 Tabelle 2: Technisches Konzept: Objektive Checkliste 609
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610 B. Begrenzte Qualitätsbewertung (0-3) (20%) 611 B.1.Technische Schlüssigkeit & Nachvollziehbarkeit
612
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | Konzept unklar / nicht nachvollziehbar | ||||
| 1 | grundlegende Struktur vorhanden | ||||
| 2 | schlüssig und nachvollziehbar | ||||
| 3 | vollständig, klar strukturiert, technisch stimmig | ||||
| Ergebnis |
612 Tabelle 3:Qualitätsbewertung. Technische Schlüssigkeit & Nachvollziehbarkeit 613 614 B.2.Qualität der technischen Lösung
615
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | unzureichend / lückenhaft | ||||
| 1 | einfache Standardlösung | ||||
| 2 | technisch plausibel und vollständig | ||||
| 3 | durchdacht, robust, technisch überzeugend | ||||
| Ergebnis |
615 Tabelle 4: Qualität der technischen Lösung 616 617 B.3.Umsetzbarkeit und Realismus
618
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | nicht realistisch / unvollständig | ||||
| 1 | grundsätzlich umsetzbar | ||||
| 2 | realistisch und plausibel | ||||
| 3 | gut umsetzbar, Risiken berücksichtigt | ||||
| Ergebnis |
618 Tabelle 5: Qualitätsbewertung. Umsetzbarkeit und Realismus 619 620 B.4.Integrative Betrachtung (Netz + System)
621
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | nicht vorhanden | ||||
| 1 | teilweise betrachtet | ||||
| 2 | wesentliche Zusammenhänge dargestellt | ||||
| 3 | vollständig integriert (Netz, LIS, Schutz, Ausfall) |
621 Tabelle 6: Qualitätsbewertung. Integrale Betrachtung des Netz und des Systems 622 623 Gesamtscore_Technisches Konzept = (Checkliste x 0,6 + Qualität x 0,2 + SOLL-Kriterien x 624 0,2) x 10% 625 626
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627 6.2 Nachhaltigkeit / Lebenszyklus / Betrieb (10 %) 628 Die Bewertung der Nachhaltigkeit sowie der Lebenszyklus- und Betriebsaspekte erfolgt auf 629 Basis objektiv überprüfbarer Kriterien und ergänzend durch eine begrenzte qualitative 630 Bewertung. 631 Die objektive Bewertung erfolgt anhand einer Checkliste mit binärer Bewertung (erfüllt / nicht 632 erfüllt). 633 Die qualitative Bewertung erfolgt anhand klar definierter Bewertungsstufen zur Beurteilung der 634 inhaltlichen Ausarbeitung. 635 Fehlende oder nicht nachgewiesene Angaben führen im jeweiligen Kriterium zu 0 Punkten. 636 637 B.Checkliste Nachhaltigkeit (70%)
638
| Nr. | Kriterium | Nachweis / Beschreibung | Bewertung (0/1) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Energieeffizienz nachgewiesen | Wirkungsgrade / Verluste | ||||||||
| angegeben | ||||||||||
| 2 | Lebensdauer angegeben | technische Lebensdauer der Hauptkomponenten | ||||||||
| 3 | Wartungskonzept vorhanden | Wartungsstrategie beschrieben | ||||||||
| 4 | Betriebskonzept vorhanden | Betriebsführung dargestellt | ||||||||
| 5 | Ersatzteilverfügbarkeit | Lieferfähigkeit / Verfügbarkeit | ||||||||
| nachgewiesen | beschrieben | |||||||||
| 6 | Ressourcenverbrauch dokumentiert | Materialeinsatz / Bauweise erläutert | ||||||||
| 7 | Energieeinsatz bewertet | Energiebedarf im Betrieb | ||||||||
| beschrieben | ||||||||||
| 8 | TCO-Betrachtung vorhanden | Lebenszykluskosten dargestellt | ||||||||
| 9 | Betriebskosten angegeben | Wartung, Energie, Ersatzteile | ||||||||
| quantifiziert | ||||||||||
| 10 | Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beschrieben | Optimierungsmaßnahmen vorhanden | ||||||||
| Score_Checkliste = erfüllte Kriterien / Gesamtanzahl | ||||||||||
| Bewertung: erfüllt = 1, nicht erfüllt=0, kein Nachweis = 0 |
638 Tabelle 7: Checkliste Nachhaltigkeit 639 640 B. Qualitätsbewertung (30%) 641 B.1.Energieeffizienz & Ressourcen
642
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | keine Angaben / unzureichend | ||||
| 1 | grundlegende Angaben vorhanden | ||||
| 2 | nachvollziehbar und plausibel | ||||
| 3 | detailliert und technisch überzeugend |
642 Tabelle 8: Qualitätsbewertung. Energieeffizienz & Ressourcen 643
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644 B.2.Lebenszyklus & Betriebskosten (TCO)
645
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | nicht dargestellt | ||||
| 1 | grobe Abschätzung | ||||
| 2 | nachvollziehbar dargestellt | ||||
| 3 | detailliert, vollständig und plausibel |
645 Tabelle 9: Qualitätsbewertung. Lebenszyklus & Betriebskosten (TCO) 646 647 B.3.Wartungs- und Betriebskonzept
648
| Punkte | Definition | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | kein Konzept | ||||
| 1 | grundlegendes Konzept | ||||
| 2 | nachvollziehbar und praktikabel | ||||
| 3 | umfassend, strukturiert und überzeugend |
648 Tabelle 10: Qualitätsbewertung. Wartungs- und Betriebskonzept 649 650 B.5.Bewertung: 651 Score_Qualität = Durschnitt /3 652 B.6.Ergebnis: 0-1 653 654 Gesamtscore_Nachhaltigkeit = (Checkliste x 0,7 + Qualität x 0,3) x 10%Gewichtung 655 656
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657 6.3 Projektorganisation & Bauablauf (5%) 658 Die Bewertung der Projektorganisation und des Bauablaufs erfolgt ausschließlich auf 659 Grundlage der eingereichten Unterlagen. 660 Die Bewertung erfolgt zweistufig: 661 1. Objektive Bewertung anhand einer Checkliste (erfüllt / nicht erfüllt) 662 2. Ergänzende qualitative Bewertung anhand klar definierter Bewertungsstufen 663 Fehlende oder nicht nachgewiesene Angaben führen zu 0 Punkten im jeweiligen Kriterium. 664 Der tatsächliche Bauablauf ist nicht Gegenstand der Bewertung. 665 666 A.Checkliste Projektorganisation / Ablauf (70%)
667
| Nr. | Kriterium | Beschreibung / Nachweis | Bewertung (0/1) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Ablaufplan vorhanden | Vollständiger Termin-/Ablaufplan | ||||||||
| eingereicht | ||||||||||
| 2 | Phasenstruktur definiert | Projektphasen klar beschrieben (Planung, Bau, Inbetriebnahme) | ||||||||
| 3 | Meilensteine definiert | Wesentliche Meilensteine benannt | ||||||||
| 4 | Zeitangaben enthalten | Zeiträume / Dauer je Phase angegeben | ||||||||
| 5 | Schnittstellen identifiziert | Netzbetreiber, Tiefbau, Gewerke | ||||||||
| benannt | ||||||||||
| 6 | Schnittstellen beschrieben | Abstimmungsprozesse erläutert | ||||||||
| 7 | Risken benannt | Projektrisiken konkret dargestellt | ||||||||
| 8 | Gegenmaßnahmen vorhanden | Maßnahmen zur Risikominimierung beschrieben | ||||||||
| 9 | Projektorganisation dargestellt | Organigramm oder Struktur | ||||||||
| vorhanden | ||||||||||
| 10 | Rollen definiert | Verantwortlichkeiten klar zugeordnet | ||||||||
| 11 | Qualifikation dargestellt | Schlüsselpersonal beschrieben | ||||||||
| 12 | Kommunikationsstruktur beschrieben | Abstimmungswege erklärt | ||||||||
| Score_Checkliste = erfüllte Kriterien / Gesamtanzahl; Ergebnis: 0-1 | ||||||||||
| Bewertung: erfüllt: 1, nicht erfüllt = 0, kein Nachweis = 0 |
667 Tabelle 11:Checkliste Projektorganisation / Ablauf 668
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669 B.Qualitätsbewertung(30%) 670 B.1.Vollständigkeit & Struktur Ablaufplan
671
| Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|
| 0 | unvollständig / unklar | |||
| 1 | ||||
| 2 | vollständig und nachvollziehbar | |||
| 3 |
671 Tabelle 12:Vollständigkeit & Struktur Ablaufplan 672 673 B.2.Realismus der Zeitplanung
674
| Punkte | Definition | |||
|---|---|---|---|---|
| 0 | unrealistisch / nicht plausibel | |||
| 1 | grundsätzlich plausibel | |||
| 2 | realistisch und nachvollziehbar | |||
| 3 | realistisch, risikoangepasst und plausibel begründet |
674 Tabelle 13:Realismus der Zeitplanung 675 676 B.3.Schnittstellen- und Risikomanagement
677
| 0 | nicht vorhanden | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | teilweise beschrieben | |||
| 2 | wesentliche Aspekte berücksichtigt | |||
| 3 | vollständig und nachvollziehbar dargestellt |
677 Tabelle 14:Schnittstellen- und Risikomanagement 678 679 B.4.Projektorganisation
680
| Punkte | Definition | |||
|---|---|---|---|---|
| 0 | unklar / nicht dargestellt | |||
| 1 | grundlegende Struktur vorhanden | |||
| 2 | nachvollziehbare Organisation | |||
| 3 | klar strukturiert, Rollen eindeutig, geeignet für Projekt |
680 Tabelle 15:Projektorganisation 681 682 B.5.Bewertung: 683 Score_Qualität = Durschnitt /3 684 B.6.Ergebnis: 0-1 685 686 C.Gesamtbewertung: 687 Score_Organisation = (Score_Checkliste x 0,7) +(Score_Qualität x 0,3) 688 Danach x 5% Gewichtung 689
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690 691 6.4 Qualitätssicherung und Dokumentation (5%) 692 A.Checkliste Qualitätssicherung & Dokumentation
693
| Nr. | Kriterium | Beschreibung / Nachweis | Bewertung (0/1) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | QS-Konzept vorhanden | Qualitätssicherungsprozesse | |||||||
| beschrieben | |||||||||
| 2 | QS im Bauablauf dargestellt | Maßnahmen im Bauprozess definiert | |||||||
| 3 | QS Installation dargestellt | Qualitätssicherung für Montage | |||||||
| beschrieben | |||||||||
| 4 | Prüfkonzept vorhanden | Prüfstrategie definiert | |||||||
| 5 | Inbetriebnahmeprüfung | Ablauf Inbetriebnahme erläutert | |||||||
| beschrieben | |||||||||
| 6 | Funktionstests definiert | Prüfverfahren beschrieben | |||||||
| 7 | Dokumentationsstruktur | Aufbau der Dokumentation klar | |||||||
| dargestellt | |||||||||
| 8 | Planunterlagen aufgeführt | Pläne und Unterlagen benannt | |||||||
| 9 | Prüfprotokolle vorgesehen | Dokumentation von Prüfungen | |||||||
| beschrieben | |||||||||
| 10 | Revisionsunterlagen vorgesehen | As-built-Dokumentation enthalten | |||||||
| 11 | Zertifikate benannt | Komponenten-Zertifizierungen | |||||||
| angegeben | |||||||||
| 12 | Digitale Dokumentation vorgesehen | GAEB / CAD / BIM beschrieben (sofern relevant) | |||||||
| 13 | Schulungskonzept vorhanden | Einweisung des Betriebspersonals | |||||||
| beschrieben | |||||||||
| Score_Checkliste = erfüllte Kriterien / Gesamtanzahl; Ergebnis: 0-1 | |||||||||
| Bewertung: erfüllt: 1, nicht erfüllt = 0, kein Nachweis = 0 |
693 Tabelle 16:A.Checkliste Qualitätssicherung & Dokumentation 694 695 Score_Qualitätsicherung = Score_Checkliste*5%Gewichtung 696
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697 6.5 Preis (70%)
698 Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt anhand einer mathematischen Formel: 699 Punkte = 5 × (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) 700 Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. 701 Alle weiteren Angebote werden proportional dazu bewertet. 702 Umrechnung in Gewichtung: Score_Preis = Punkte x 70% 703 Maximal: 5 x 70% = 3,5 Punkte 704
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705 7 Allgemeine Bieterinformationen und Struktur der 706 Leistungsbeschreibung 707 7.1 Struktur der Leistungsbeschreibung 708 Die Gliederung der Leistungsbeschreibung erfolgt in mehreren Ebenen und dient der klaren 709 Trennung zwischen allgemeinen Anforderungen, projektspezifischen Inhalten und zu 710 bepreisenden Leistungen: 711 • Kapitel mit der Gliederungsebene 1 (z. B. 1., 2., 3.) 712 Diese Kapitel enthalten übergeordnete, allgemeine Informationen zum Projekt, zu den 713 Rahmenbedingungen sowie zu grundsätzlichen Anforderungen. Sie dienen der 714 Orientierung und sind nicht direkt zu bepreisen. 715 • Kapitel mit der Gliederungsebene 2 (z. B. 1.1, 2.1, 3.1) 716 Diese Kapitel enthalten spezifische, standort- oder gewerkebezogene Anforderungen 717 und Beschreibungen. Sie konkretisieren die übergeordneten Inhalte und bilden die 718 fachliche Grundlage für die nachfolgenden Leistungspositionen. 719 • Kapitel mit der Gliederungsebene 3 (z. B. 1.1.1, 2.1.1, 3.1.1) 720 Diese Kapitel enthalten die eigentlichen Leistungspositionen. 721 Nur diese Positionen sind vom Bieter zu kalkulieren und zu bepreisen. 722 Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Inhalte der übergeordneten Kapitel vollständig in die 723 Kalkulation der zu bepreisenden Positionen einbezogen werden. 724 7.2 Hinweise für Bieter 725 1. Der Bieter hat die Leistungsbeschreibung vollständig, eigenverantwortlich und unter 726 Berücksichtigung aller enthaltenen Anforderungen auszuwerten. 727 2. Sämtliche in den übergeordneten Kapiteln beschriebenen Randbedingungen, 728 Schnittstellen und allgemeinen Anforderungen sind in die Kalkulation der bepreisten 729 Positionen einzubeziehen, auch wenn diese nicht gesondert aufgeführt sind. 730 3. Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Angaben sind rechtzeitig vor 731 Angebotsabgabe anzuzeigen. 732 4. Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass alle MUSS-Kriterien erfüllt sind und die 733 angebotene Leistung die vollständige Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage sicherstellt. 734
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735 8 Preis- und Beauftragungsregelung 736 Zur Sicherstellung von Transparenz, Vergleichbarkeit der Angebote sowie zur Wahrung der 737 Fördervorgaben gelten für die Angebotsabgabe und spätere Beauftragung nachfolgende 738 Regelungen zu Preisen und Preisfortschreibung. 739 8.1 Preisbindung und Gültigkeitsdauer der Angebotspreise 740 Die von den Bietern angebotenen Preise sind ab Zuschlagserteilung für jeden Standort für die 741 Dauer von zwölf (12) Monaten verbindlich festgeschrieben. 742 Die Preisbindung gilt jeweils standortbezogen ab dem Zeitpunkt der Einzelbeauftragung. 743 Innerhalb dieses Zeitraums sind keine Preisänderungen, insbesondere aufgrund von 744 Kostensteigerungen bei Material, Lohn oder Transport, zulässig. 745 8.2 Zeitliche begrenzte Preisgültigkeit bei verzögerter Beauftragung 746 Sofern für einen Standort die Einzelbeauftragung nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach 747 Angebotsabgabe erfolgt, endet die Bindung an die angebotenen Preise für diesen Standort 748 automatisch. 749 In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, 750 • für den betreffenden Standort eine einvernehmliche Anpassung der Preise vorzunehmen 751 oder 752 • alternativ auf eine Beauftragung dieses Standortes zu verzichten, ohne dass hieraus 753 Ansprüche der Bieter entstehen. 754 Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beauftragung einzelner Standorte vom 755 Vorliegen förderrechtlicher Bewilligungsbescheide abhängt. 756 8.3 Preisgleitklausel (eingeschränkt) 757 Eine Preisgleitung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes 758 geregelt ist. 759 Abweichend hiervon kann für den Fall, dass die Beauftragung eines Standortes nach Ablauf der 760 zwölfmonatigen Preisbindungsfrist erfolgt, eine indexbasierte Preisgleitung vereinbart werden. 761 Grundlage hierfür sind ausschließlich objektive, öffentlich zugängliche Indizes (z. B. 762 Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes), wobei: 763 • als Basisindex der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Index herangezogen 764 wird, 765 • ausschließlich wesentliche, nachweislich betroffene Kostenbestandteile berücksichtigt 766 werden, 767 • keinerlei pauschale oder spekulative Preisaufschläge zulässig sind. 768 Ein Anspruch auf Anwendung der Preisgleitklausel besteht nicht; eine Anpassung erfolgt 769 ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen und unter dem Vorbehalt der Förderfähigkeit. 770 8.4 Förderrechtlicher Vorbehalt 771 Jegliche Preisänderung, insbesondere infolge einer Preisgleitung, steht unter dem 772 ausdrücklichen Vorbehalt, dass diese: 773 • den Bestimmungen des jeweiligen Fördergebers entspricht, 774 • förderrechtlich zulässig ist und 775 • den bewilligten Förderrahmen nicht überschreitet. 776 Sollte eine Preisänderung förderrechtlich unzulässig sein, ist der Auftraggeber berechtigt, von 777 einer Beauftragung des betreffenden Standortes abzusehen.
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778 8.5 Keine Ansprüche aus verzögerter oder unterbleibender Beauftragung 779 Aus der Abgabe eines Angebots sowie aus der zeitlich gestaffelten Beauftragung einzelner 780 Standorte entstehen keine Ansprüche auf Preisfortschreibung, Preisänderung oder 781 Beauftragung aller ausgeschriebenen Standorte. 782 9 Kupfergleitklausel 783 Eine Preisänderung aufgrund der Kupferpreisgleitklausel ist ausschließlich zulässig, sofern und 784 so weit dem Auftragnehmer tatsächlich höhere Beschaffungskosten für kupferhaltige 785 Materialien entstanden sind. 786 Kupferhaltige Materialien, die aus Lagerbeständen entnommen wurden und zu Preisen 787 beschafft wurden, die unterhalb oder auf dem Niveau des maßgeblichen Basispreises liegen, 788 sind von der Preisgleitung ausgeschlossen. 789 Materialien aus vorhandenen Lagerbeständen des Auftragnehmers oder seiner 790 Nachunternehmer begründen keinen Anspruch auf Preisänderung, sofern diese Materialien vor 791 dem maßgeblichen Stichtag zu marktüblichen oder niedrigeren Preisen beschafft wurden. 792 Eine Preisgleitung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, unabhängig vom aktuellen Marktpreis. 793 Der Auftragnehmer hat jede beanspruchte Preisänderung durch geeignete Unterlagen 794 nachvollziehbar nachzuweisen. Hierzu zählen insbesondere: 795 • Lieferantenrechnungen, 796 • Einkaufsverträge, 797 • Lieferscheine mit Lieferdatum, 798 • Nachweise zum Beschaffungszeitpunkt. 799 Ohne vollständigen Nachweis besteht kein Anspruch auf Preisänderung. 800 Für die Beurteilung der Preisgleitung gilt das tatsächliche Beschaffungsdatum der verwendeten 801 Materialien. 802 Maßgeblich ist der nachweisbare Einkaufsvorgang, nicht der Zeitpunkt der Verarbeitung oder 803 Montage. 804 Die Kupferpreisgleitklausel dient ausschließlich dem Ausgleich tatsächlich entstandener, 805 unvermeidbarer Mehrkosten und nicht der Erzielung zusätzlicher Gewinne aufgrund günstiger 806 Lagerbestände oder spekulativer Preisentwicklungen. 807 9.1 Anwendungsbereich 808 Die Kupferpreisgleitklausel gilt ausschließlich für Leistungsbestandteile mit wesentlichem 809 Kupferkostenanteil (insbesondere Energiekabel, Sammelschienen, Erdungs- und 810 Potentialausgleichssysteme sowie sonstige kupferhaltige elektrotechnische Komponenten). 811 Andere Kostenbestandteile (z. B. Lohn, Montage, Transport, Gemeinkosten) sind 812 ausgeschlossen. 813 9.2 Preisbindung 814 Die angebotenen Preise sind für 6 Monate ab Angebotsabgabe verbindlich. 815 Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Kupferpreisgleitung ausgeschlossen. 816 9.3 Voraussetzung der Preisbindung 817 Eine Preisänderung kommt nur in Betracht, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt, sind: 818 • Beauftragung nach Ablauf der 6-monatigen Preisbindungsfrist, 819 • wesentliche Veränderung des Kupferpreises gegenüber dem Basiswert, 820 • rechnerisch nachvollziehbare und prüffähige Ermittlung, 821 • förderrechtliche Zulässigkeit. 822 Ein Anspruch auf Preisänderung besteht nicht.
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823 9.4 Referenzindex 824 Basis ist der Kupferpreis an der London Metal Exchange (LME) am letzten Handelstag vor 825 Ende der Angebotsfrist. 826 9.5 Berechnung 827 Die Preisänderung wird ausschließlich für den nachgewiesenen Kupfermaterialanteil linear 828 ermittelt. Eine Pauschalierung ist ausgeschlossen. 829 9.6 Begrenzung 830 Preisänderungen sind begrenzt auf: 831 • max. +10 % des betroffenen Kupfermaterialanteils, 832 • max. −10 % entsprechend nach unten. 833 9.7 Fördervorbehalt 834 Preisänderungen stehen unter dem Vorbehalt der Förderfähigkeit und dürfen den bewilligten 835 Förderrahmen nicht überschreiten. 836 9.8 Kein Anspruch 837 Aus der Kupferpreisgleitklausel ergeben sich keine Ansprüche auf Beauftragung, 838 Preisfortschreibung oder Beauftragung bestimmter Standorte. 839 10 Allgemeine Anforderungen 840 10.1 Allgemeines 841 1. Die Anlage ist als vollständiges, betriebsbereites Gesamtsystem zu planen, zu liefern, 842 zu errichten, zu prüfen und in Betrieb zu nehmen. 843 2. Alle Komponenten müssen für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet und aufeinander 844 abgestimmt sein. 845 3. Es dürfen ausschließlich fabrikneue und marktübliche Komponenten eingesetzt werden. 846 4. Die Anlage ist auf einen langfristigen, sicheren und wartungsarmen Betrieb auszulegen. 847 10.2 Anlageverfügbarkeit und Betriebssicherheit 848 1. Es ist eine hohe Anlagenverfügbarkeit sicherzustellen. 849 2. Sämtliche Komponenten sind für den Dauerbetrieb auszulegen. 850 3. Einzelne Fehler dürfen nicht zum Ausfall der Gesamtanlage führen, soweit technisch 851 möglich. 852 4. Schutz-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht umgangen oder 853 außer Kraft gesetzt werden. 854 10.3 Interoperabilität 855 1. Alle Systeme müssen herstellerübergreifend interoperabel sein. 856 2. Offene und standardisierte Kommunikationsprotokolle sind zu verwenden. 857 3. Die Kompatibilität zwischen Ladeinfrastruktur, Pantographensystem, Fahrzeugen, 858 Stationsleittechnik und Fernwirktechnik ist nachzuweisen. 859 10.4 Technische Regelwerke 860 Die Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur, der elektrischen 861 Energieversorgung, der Stationsleittechnik, der Fernwirktechnik sowie der technischen 862 Betriebsgebäude hat nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen
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863 Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Normen und anerkannten Regeln der Technik zu 864 erfolgen. Hierzu gehören insbesondere: 865 866 867 Arbeits- und Personenschutz 868 1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 869 2. Arbeitsstättenregeln (ASR) 870 3. ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 871 4. ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände 872 5. DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 873 6. DGUV Regel 103-011 – Arbeiten an elektrischen Anlagen 874 7. DGUV Information 203-032 – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 875 8. DGUV Information 203-077 – Schutz gegen Gefährdungen durch Störlichtbögen 876 9. DGUV Information 201-056 – Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern 877 10. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 878 11. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 879 Brandschutz und technische Betriebsgebäude 880 12. Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) 881 13. Musterbauordnung (MBO) 882 14. Industriebaurichtlinie (IndBauRL) 883 15. DIN EN 13501 – Brandverhalten von Bauprodukten 884 16. DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen 885 17. DIN 4102-12 – Funktionserhalt elektrischer Anlagen 886 18. DIN 18012 – Hausanschlusseinrichtungen 887 19. DIN 14095 – Feuerwehrpläne 888 Erdung, Blitzschutz und Überspannungsschutz 889 20. DIN EN 62305-1 bis -4 (VDE 0185-305) – Blitzschutz 890 21. DIN EN 61643-Reihe (VDE 0675) – Überspannungsschutzgeräte 891 22. DIN VDE 0100-443 – Schutz bei transienten Überspannungen 892 23. DIN VDE 0100-534 – Auswahl und Errichtung von Überspannungsschutzgeräten 893 24. DIN EN 62561-Reihe – Blitzschutzbauteile 894 25. VdS 2010 – Blitz- und Überspannungsschutz 895 Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen 896 26. DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) – Metallgekapselte Wechselstrom-Schaltanlagen 897 27. DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) – Ortsfeste vorgefertigte Stationen 898 28. DIN EN 61439-Reihe (VDE 0660-600) – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen 899 29. IEC/TR 61641 – Störlichtbogenprüfungen für Niederspannungsanlagen 900 30. IEC 62271-200 – Interne Störlichtbogenklassifizierung (IAC) 901 EMV und Netzqualität 902 31. DIN EN 61000-Reihe – Elektromagnetische Verträglichkeit 903 32. IEC/TR 61000-3-6 – Oberschwingungen in Mittelspannungsnetzen 904 33. IEC 61000-3-7 – Flickerbewertung 905 34. IEC 61000-4-Reihe – EMV-Prüfverfahren 906 Kommunikation-, Schutz- und Leittechnik 907 35. DIN EN IEC 61850-Reihe – Kommunikationsnetze und Systeme in Stationen 908 36. IEC 60870-5-104 – Fernwirktechnik 909 37. DIN EN 62351-Reihe – Cyber Security für Energieautomatisierung 910 38. DIN EN 62443-Reihe – IT-Sicherheit industrieller Automatisierungssystem 911 Ladeinfrastruktur und Elektromobilität 912 39. DIN EN IEC 61851-1 – Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge
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913 40. DIN EN IEC 61851-21-2 – EMV-Anforderungen für Elektrofahrzeuge und 914 Ladeeinrichtungen 915 41. DIN EN IEC 61851-23 – DC-Ladestationen für Elektrofahrzeuge 916 42. DIN EN IEC 61851-24 – Kommunikation zwischen DC-Ladestation und 917 Elektrofahrzeug 918 43. DIN EN IEC 63110 – Management und Kommunikation von Ladeinfrastruktur 919 44. DIN EN ISO 15118-Reihe – Vehicle-to-Grid-Kommunikation 920 45. DIN EN 50696 – Automatische konduktive Ladesysteme für Elektrobusse 921 46. IEC 61851-23-1 – Automatische Hochleistungsladesysteme 922 47. OppCharge-Spezifikation (CharIN) 923 48. VDV-Schriften und Empfehlungen für E-Bus-Ladeinfrastruktur 924 Kabel- und Leitungsanlagen 925 49. DIN EN 60502-2 (VDE 0276-620) – Mittelspannungskabel bis 30 kV 926 50. MLAR – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 927 Netzanschluss und Energieversorgung 928 51. Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers 929 52. VDE-AR-N 4100 – Technische Anschlussregeln Niederspannung 930 53. VDE-AR-N 4110 – Technische Anschlussregeln Mittelspannung 931 54. VDE-AR-N 4120 – Technische Anschlussregeln Hochspannung (soweit anwendbar) 932 55. FGW TR3 und FGW TR8 (soweit anwendbar) 933 Allgemeine elektrotechnische Regelwerke 934 56. DIN VDE 0100-Reihe – Errichten von Niederspannungsanlagen 935 57. DIN VDE 0101 – Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV 936 58. DIN VDE 0110 – Isolationskoordination 937 59. DIN EN 50160 – Spannungsqualität in öffentlichen Versorgungsnetzen 938 60. DIN EN 60909-0 (VDE 0102) – Kurzschlussstromberechnung 939 61. DIN EN/IEC 61869 – Messwandler 940 62. DIN EN 60228 – Leiterklassen 941 63. DIN VDE 0298-4 – Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen 942 64. DIN EN 50522 (VDE 0101-2) – Erdungsanlagen von Starkstromanlagen über 1 kV 943 65. DIN EN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen 944 10.5 Erweiterbarkeit 945 1. Die Anlage ist so auszulegen, dass spätere Erweiterungen ohne grundlegende 946 Umbaumaßnahmen möglich sind. 947 2. Reserven für zusätzliche Ladepunkte, Kommunikationsverbindungen, Feldgeräte und 948 Datenpunkte sind vorzusehen. 949 10.6 Fernwirk- und Kommunikationstechnik 950 1. Alle relevanten Betriebs-, Mess-, Zustands-, Warn- und Störmeldungen sind an die 951 SSB-Leitstelle zu übertragen. 952 2. Steuerbefehle müssen sicher und nachvollziehbar verarbeitet werden. 953 3. Die Kommunikationsarchitektur ist übersichtlich und nachvollziehbar zu 954 dokumentieren. 955 4. Die Zeitstempelung von Ereignissen muss systemweit einheitlich erfolgen. 956 5. Die Fernwirktechnik ist gemäß Kommunikationsschema (Figure 11:Schemata 957 Schnittstellen Kommunikationsprotokolle) auszuführen.
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958 10.7 Cybersecurity 959 1. Die eingesetzten Systeme müssen aktuelle Anforderungen an Informations- und 960 Cybersicherheit erfüllen. 961 2. Benutzerrechte und Zugriffsberechtigungen sind rollenbasiert zu verwalten. 962 3. Unautorisierte Zugriffe sind technisch zu verhindern. 963 10.8 Instandhaltung und Service 964 1. Sämtliche Komponenten müssen wartungsfreundlich angeordnet sein. 965 2. Verschleißteile müssen einfach austauschbar sein. 966 3. Ersatzteile müssen langfristig verfügbar sein. 967 4. Diagnose- und Wartungsfunktionen sind vorzusehen. 968 10.9 Kennzeichnung 969 1. Alle Betriebsmittel, Kabel, Schaltschränke, Geräte und Schnittstellen sind dauerhaft 970 und eindeutig zu kennzeichnen. 971 2. Die Kennzeichnung muss mit der Dokumentation übereinstimmen. 972 10.10 Dokumentation 973 1. Sämtliche Planungs-, Projektierungs-, Parametrierungs- und Prüfdokumente sind digital 974 bereitzustellen. 975 2. As-Built-Unterlagen sind nach Abschluss der Arbeiten zu übergeben. 976 3. Änderungen während der Ausführung sind laufend in die Dokumentation einzuarbeiten. 977 10.11 Prüfungen und Nachweise 978 1. Vor der Abnahme sind sämtliche erforderlichen Prüfungen durchzuführen. 979 2. Alle Mess-, Prüf- und Testprotokolle sind zu dokumentieren. 980 3. Die vollständige Funktion der Gesamtanlage ist nachzuweisen. 981 10.12 Abnahme 982 1. Die Abnahme erfolgt nach vollständiger Fertigstellung und vertragskonformer Ausführung 983 der Gesamtanlage. 984 2. Voraussetzung für die Abnahme ist die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen gemäß 985 den Kapiteln (0, 12.8 und 13.8) sowie die vollständige Beseitigung aller 986 abnahmerelevanten Mängel. 987 3. Die vollständige und prüffähige Projektdokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme. 988 4. Mit der erfolgreichen Gesamtabnahme gilt das Projekt als abgeschlossen 989 (Ausführungsende). 990 10.13 Gewährleistung 991 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der erfolgreichen Gesamtabnahme gemäß 992 10.12 Abnahme. 993 994 Die Gewährleistungsfrist beträgt: 995 • 48 Monate für 996 o sämtliche Bau- und Tiefbauleistungen 997 o Netzstation 998 o Mittel- und Niederspannungsanlage 999 o Kabelanlage 1000 o Tragkonstruktionen 1001 • 36 Monate für:
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1002 o Ladegeräte 1003 o Pantographensysteme 1004 o Leistungselektronik 1005
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1006 1007 • 24 Monate für 1008 o Software 1009 o Kommunikations- und IT-Systeme 1010
1011
| Komponente | Gewährleistungsfrist | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bau- und Tiefbauleistungen | 48 Monate | ||||
| Netzstation Mittel- und Niederspannungsanlage Kabelanlage T ragkonstruktionen | 48 Monate | ||||
| Ladegeräte | 36 Monate | ||||
| Pantographensysteme | |||||
| Leistungselektronik | |||||
| Software und IT-Komponenten | 24 Monate | ||||
| Verschleißteile | gemäß Herstellerangaben bzw. Ausschluss | ||||
| von der Gewährleistung |
1011 Tabelle 17:Gewährleistungsfristen für alle Komponenten der Ladeinfrastruktur 1012 1013
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1014 11 LIS Zwischenladestation am Standort Busendhaltestelle Pragsattel 1015 11.1 Standortbeschreibung 1016 Die Haltestelle Pragsattel befindet sich im Stadtbezirk Stuttgart Nord und liegt auf dem 1017 topografisch markanten Höhenrücken Prag. Sie stellt einen bedeutenden Verkehrsknotenpunkt 1018 des öffentlichen Nahverkehrs dar und wird sowohl von Stadtbahn als auch von Buslinien der 1019 Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) bedient. 1020 Die Haltestelle liegt unmittelbar an einer der verkehrsreichsten Straßenkreuzungen Stuttgarts, 1021 an der mehrere Bundesstraßen zusammentreffen. 1022 Die Haltestelle wird von verschiedenen Buslinien angefahren, darunter die Linie 43 und die 1023 Linie 57. Dadurch besitzt die Station eine hohe verkehrliche Bedeutung und fungiert als 1024 leistungsfähiger ÖPNV-Verknüpfungspunkt.
1025 1026 Figure 1: Einfahrt Pragsattel - Bild aus Street Smart 1027 11.2 Baustellenbeschreibung Die Stromversorgung der Ladeinfrastruktur (LIS) wird über ein kundeneigenes Unterwerk erfolgen. Das Unterwerk ist unterirdisch ausgeführt und dient als zentrale Schnittstelle zwischen der Mittelspannungsversorgung und der im Rahmen des Projekts zu errichtenden Ladeinfrastruktur.
Figure 2: Eingang zum Unterwerk Figure 3: Unterwerk Pragsattel
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1028 Innerhalb des Unterwerkgebäudes sollen die wesentlichen elektrischen Komponenten wie 1029 folgt angeordnet werden: 1030 Die Mittelspannungsanlage wird vollständig innerhalb des Unterwerks (Ebene E-1) installiert 1031 und übernimmt die Einspeisung sowie die Verteilung der elektrischen Energie. 1032 1033 Im Zuge der Maßnahme ist eine Erweiterung der bestehenden Mittelspannungsanlage um 1034 zusätzliche Mittelspannungsfelder erforderlich. Die Anbindung erfolgt innerhalb derselben 1035 Anlage über eine Kabelverbindung aus einem bestehenden Feld. Die Kabelführung auf der 10 1036 kV-Spannungsebene erfolgt dabei ausschließlich innerhalb des Unterwerksgebäudes über den 1037 vorhandenen Doppelboden.
1038 1039 Figure 4: Grundriss des bestehenden Unterwerks mit skizzierten neuen Anlagen 1040 1041 Für die Durchführung der Erweiterungsarbeiten ist es erforderlich, betroffene Anlagenteile 1042 zeitweise außer Betrieb zu nehmen. Da hiervon auch die Stromversorgung der Haltestelle sowie 1043 die Fahrstromversorgung der Bahnen betroffen ist, dürfen notwendige Abschaltungen 1044 ausschließlich während der betrieblichen Ruhezeiten in den Nachtstunden (voraussichtlich 1045 zwischen 1:30 bis 4:00) erfolgen. Entsprechende Anforderungen an die Bauablaufplanung sind 1046 zu berücksichtigen. 1047 1048 Der Transformator wird in einer separaten, baulich abgetrennten Trafokammer innerhalb des 1049 Unterwerks installiert. 1050 1051 Die Anlieferung und Einbringung wesentlicher Anlagenteile erfolgen ausschließlich mittels 1052 Krans. Die hierfür erforderlichen Aufstellflächen sind frühzeitig zu planen, mit allen Beteiligten 1053 abzustimmen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Dabei 1054 sind insbesondere Zugänglichkeit, Tragfähigkeit, Sicherheitsabstände sowie betriebliche 1055 Einschränkungen des Unterwerks zu beachten.
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1056 1057 Die Ladeschränke werden außerhalb des eigentlichen Unterwerksgebäudes, jedoch innerhalb 1058 des abgegrenzten Unterwerksbereichs auf Ebene E-1 installiert. 1059 Zwischen der Unterwerksebene (E-1) und der Haltestellenebene (E0) erfolgt die Erschließung 1060 über Treppenanlagen mit einer nutzbaren Breite von ca. 0,70 m bis 1,00 m. Diese 1061 eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten sind bei Transport, Montage, Materiallogistik sowie 1062 bei Betrieb und Wartung entsprechend zu berücksichtigen. 1063 1064 Auf der 0,4 kV-Spannungsebene erfolgt die Kabelführung von der Niederspannungsanlage zu 1065 den Ladeschränken über eine Gebäudedurchführung in den Außenbereich des Unterwerks. 1066 Hierfür ist ein geeignetes Kabelverlegesystem (z. B. Kabeltrasse mit Wanddurchbruch) 1067 vorzusehen. 1068 1069 Im weiteren Verlauf wird die Kabelführung von den Ladeschränken ausgehend zunächst auf 1070 Ebene E-1 aufputzt entlang der Bauwerkswand in Form eines geeigneten Kabelrinnensystems 1071 nach oben geführt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Höhendifferenz erfolgt 1072 anschließend die Überführung in die unterirdische Kabeltrasse im Straßenbereich auf Ebene 1073 E0. Von dort aus verläuft die Kabeltrasse im Tiefbau weiter bis zu den Pantographen an der 1074 Haltestelle. Die Leitungsführung umfasst dabei auch die Querung von Verkehrsflächen unter 1075 Berücksichtigung der statischen, verkehrstechnischen sowie betrieblichen Anforderungen. 1076 Die für die Trassenführung erforderlichen Tiefbauarbeiten einschließlich der Herstellung der 1077 Kabelgräben und der Oberflächenwiederherstellung werden bauseits durch das Tiefbauamt 1078 Stuttgart ausgeführt. Die Herstellung der Fundamente für die Pantographen erfolgt ebenfalls 1079 durch das Tiefbauamt Stuttgart auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben 1080 zur Fundamentplanung sowie der Leitungsführungsunterlagen. 1081 1082 An der Bushaltestelle (Ebene E0) werden zwei Pantographen installiert. Die Pantographen sind 1083 direkt an der Haltestelle montiert und dienen der automatisierten Energieübertragung auf die 1084 Fahrzeuge während des Ladebetriebs. Die Montage erfolgt in statisch geeigneter Bauweise 1085 unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen, der Bedien- und 1086 Wartungszugänglichkeit sowie der einschlägigen Sicherheits- und Normvorgaben. 1087 Gleichzeitig wird die Umgestaltung der Bushaltestelle erfolgen. Die Bordsteinkante wird in 1088 einem Sägezahnprofil umgebaut, um einen verbesserten Betrieb zu ermöglichen. Darüber 1089 hinaus erfolgt eine barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelle. Die Fahrbahn wird in 1090 Betonbauweise hergestellt, und die erforderlichen Kabelkanäle werden geplant und umgesetzt. 1091
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1092 1093 Figure 5: Haltestellenplanung Pragsattel 1094 Alle Tiefbauarbeiten werden durch das Tiefbauamt Stuttgart durchgeführt. Dies umfasst auch 1095 die Herstellung der Betonfundamente für die Pantographen. Da diese Haltestelle die höchste 1096 Priorität innerhalb des Projekts besitzt, ist sie im Meilensteinplan gemäß Anlage 15 gesondert 1097 berücksichtigt. 1098 11.3 Leistungsbeschreibung 1099 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Installation, 1100 Integration, Koordination, Prüfung und Inbetriebnahme aller für den jeweiligen Standort 1101 erforderlichen Anlagen zur Energieversorgung und Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung 1102 der spezifischen örtlichen Gegebenheiten. 1103 Der Leistungsumfang umfasst sämtliche standortbezogenen Arbeiten zur Anpassung, 1104 Erweiterung und Neuerrichtung von Anlagen der Mittel- und Niederspannungsebene sowie der 1105 Ladeinfrastruktur. Hierzu zählen insbesondere: 1106 1. Durchführung aller erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsarbeiten an der 1107 bestehenden Mittelspannungs- und Niederspannungsanlage zur Einbindung der neuen 1108 Infrastruktur. 1109 2. Planung und Errichtung einer neuen Mittelspannungsanlage einschließlich 1110 vollständiger Integration in die Bestandsanlage. 1111 3. Lieferung, Antransport, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme eines 1112 Transformators einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen sowie der 1113 Koordination notwendiger Hilfsmittel (z. B. Krane, Hebetechnik). 1114 4. Planung und Errichtung einer neuen Niederspannungsanlage einschließlich eines 1115 integrierten Wandlermesssystems (Wandlerzählerplatz) und deren vollständige 1116 Einbindung in das bestehende Netz. 1117 5. Lieferung und Montage von Ladeschränken einschließlich aller erforderlichen 1118 Unterkonstruktionen, Versorgungseinrichtungen und Schnittstellen zur Versorgung von 1119 zwei Ladepunkten und einer gelichzeitig benötigte Entnahmeleistung von bis zu 1120 300 kW je Ladepunkt. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der stark begrenzten 1121 Platzverhältnisse im Bereich vor den Trafokammern zu erfolgen; diese sind bei 1122 Planung, Dimensionierung, Aufstellung sowie Montage der Anlagenkomponenten 1123 zwingend zu beachten.
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1124 6. Lieferung, Montage und vollständige betriebsfertige Errichtung von zwei Pantographen 1125 (Top-Down-Pantographen-Systeme) einschließlich aller mechanischen und 1126 elektrischen Anschlussarbeiten. 1127 7. Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher für die Planung, Bemessung, 1128 Nachweisführung und Ausführung der Fundamente erforderlichen technischen 1129 Angaben, Lastdaten, Einbaumaße, Befestigungs- und Ankerkräfte sowie weiterer 1130 herstellerspezifischer Vorgaben. 1131 8. Lieferung und Verlegung sämtlicher erforderlicher Energie-, Steuer- und 1132 Kommunikationskabel einschließlich der zugehörigen Kabelverlegesysteme 1133 (Kabeltrassen, Schutzrohre, Durchführungen) sowie Durchführung aller Anschluss- 1134 und Integrationsarbeiten. 1135
1136 1137 Figure 6: Skizze Lageplan Haltestelle Pragsattel mit Pantographen 1138 1139 Alle Leistungen sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandsanlagen sowie der 1140 standortspezifischen Rahmenbedingungen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere bauliche 1141 Gegebenheiten, Platzverhältnisse, Sicherheitsabstände, brandschutztechnische Anforderungen 1142 sowie Anforderungen an Betrieb, Wartung und Zugänglichkeit der Gesamtanlage im 1143 Endzustand. 1144 1145 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten – sowohl neu errichtet als auch 1146 im Bestand – technisch verträglich miteinander betrieben werden können und eine sichere, 1147 normgerechte und dauerhaft funktionsfähige Gesamtanlage entsteht. 1148 1149 Die Ausführung hat unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen und 1150 technischen Regelwerke sowie der verbindlichen Vorgaben des Netzbetreibers, 1151 Messstellenbetreibers und Auftraggebers zu erfolgen. Dies beinhaltet auch alle erforderlichen 1152 Abstimmungen, Freigaben, Prüfungen und Abnahmen. 1153
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1154 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination aller Schnittstellen, Gewerke und 1155 beteiligten Dritten sowie die termin- und qualitätsgerechte Umsetzung aller Arbeiten. 1156 Die Leistung ist schlüsselfertig zu erbringen und umfasst sämtliche Lieferungen und 1157 Leistungen, die erforderlich sind, um eine vollständig funktionsfähige, betriebsbereite, geprüfte 1158 und abgenommene Gesamtanlage am Standort bereitzustellen. Die nachfolgend genannten 1159 Gewerke und Schnittstellen stellen die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lastenhefts bekannten 1160 Projektbeteiligten und Schnittstellen dar. Abhängig von der weiteren Planung, der gewählten 1161 technischen Lösung sowie den Anforderungen der Genehmigungs- und Ausführungsphase 1162 können zusätzliche Schnittstellen und Beteiligte hinzukommen. 1163
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1164 Gewerke:
1165 Folgende Gewerke sind durch den Auftragnehmer (AN) zu beauftragen und zu koordinieren: 1166 Ingenieurbauwerk
1167 • Durchbrüche im bestehenden Unterwerk 1168 • Anpassungen im bestehenden Unterwerk 1169 • Kabeldurchführungen 1170 • Lieferung und Montage von Kabeltragsystemen 1171 • Lieferung und Montage erforderlicher Befestigungskonstruktionen 1172 • Erforderliche Anschlussarbeiten 1173 Ladeinfrastruktur- und Stromversorgungsanlage (LIS)
1174 • Energieversorgung 1175 • Transformator 1176 • Mittelspannungsanlage 1177 • Niederspannungsanlage 1178 • Ladeinfrastruktur 1179 • Kabeltrassen innerhalb vom Gebäude 1180 • Kabelverlegung innerhalb und außerhalb vom Gebäude 1181 • Erdungsanlage 1182 • Kommunikations- und Leittechnik 1183 • Herstellung aller erforderlichen Schnittstellen 1184 • Inbetriebnahme der Gesamtanlage einschließlich Abnahme 1185
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1186 Schnittstellenmatrix
1187
| Leistung / Schnittstelle | AG | AN | Bemerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Netzbetreiber (Stuttgart Netze) | X | X | Abstimmung zu Netzanschluss und | ||||||
| Inbetriebnahme | |||||||||
| Baugrundgutachten | X | Baugrundgutachter wird durch AG beauftragt | |||||||
| Tragwerksplanung / Statik für | X | Statiker wird durch AG beauftragt | |||||||
| Sonderfundamente | |||||||||
| Tiefbauplanung außerhalb von Gebäuden | X | Planung durch Tiefbauamt Stuttgart | |||||||
| Tiefbauarbeiten außerhalb von | X | Ausführung durch AG bzw. durch | |||||||
| Gebäuden | AG beauftragte Dritte | ||||||||
| Tiefbau und Verkehrsanlagen | X | durch Tiefbauamt Stuttgart auszuführen | |||||||
| Vorgaben für Fundamentplanung | X | Bereitstellung der technischen | |||||||
| Anforderungen durch AN | |||||||||
| Vor-Ort-Begehung und Prüfung der Aufstellbedingungen | X | Festlegung, ob Standard- oder Sonderfundament erforderlich ist | |||||||
| Planung Fundamente (Pantographen) | X | Durch AG beauftragten Statiker auf | |||||||
| Basis der Vorgaben des AN | |||||||||
| Bau Fundamente (Pantographen) | X | Ausführung durch AG | |||||||
| Leitungsführungsunterlagen | X | Erstellung und Übergabe durch AN | |||||||
| Koordination technischer Schnittstellen | X | Mit allen am Projekt beteiligten Parteien | |||||||
| Kabeltrassen im gesamten | X | Planung und Ausführung durch AN | |||||||
| Unterwerkbereich | |||||||||
| Kabelverlegung | X | Planung und Ausführung durch AN | |||||||
| Erdungsanlage | X | Planung, Lieferung und Errichtung | |||||||
| durch AN | |||||||||
| Transformator | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Netzstation | X | Lieferung, Montage und | |||||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||||
| Mittelspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Niederspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und | |||||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||||
| Ladeinfrastruktur | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Kommunikations- und Leittechnik | X | Lieferung, Integration und | |||||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||||
| Tiefbau und Verkehrsanlagen | X | Tiefbauamt Stuttgart |
1187 Tabelle 18: Schnittstellenmatrix am Projektstandort Pragsattel 1188
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1189 11.4 Mittelspannungsanlage 1190 Im Rahmen der Maßnahme zur Errichtung der Zwischenladestationen am Standort Pragsattel 1191 wird die bestehende Mittelspannungsanlage des Herstellers ABB, Typ ZS8.4, erweitert und 1192 angepasst. 1193 Die vorhandene Mittelspannungs-Schaltanlage besteht derzeit aus insgesamt sieben 1194 Schaltfeldern. Die Anlage ist als luftisolierte Mittelspannungsanlage ausgeführt und dient der 1195 Versorgung der angeschlossenen elektrischen Verbraucher sowie der Energieverteilung 1196 innerhalb des Standortes. 1197 1198 Zur Anbindung der neuen Ladeinfrastruktur wird die bestehende Anlage um drei zusätzliche 1199 Schaltfelder erweitert. Die Erweiterung erfolgt über das derzeit letzte Bestandsfeld, welches 1200 über eine Mittelspannungs-Kabelverbindung mit dem neuen Anlagenteil gekoppelt wird. Die 1201 neuen Felder werden dabei an die bestehende Schaltanlage angebunden und bilden zusammen 1202 mit der Bestandsanlage eine durchgängige Mittelspannungsverteilung. 1203 Die Erweiterungsmaßnahmen erfolgen unter Beibehaltung des bestehenden Anlagenkonzeptes 1204 sowie unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben des Herstellers und der geltenden 1205 Normen und Richtlinien. 1206 11.4.1 Anpassung der Mittelspannungsbestandsanlage im Bestand 1207 Der Auftragnehmer übernimmt alle zur Anpassung der bestehenden Anlage im Rahmen der 1208 vorgesehenen Maßnahme erforderlichen Leistungen. Dies umfasst insbesondere die 1209 Demontage, Lieferung, Montage, Verdrahtung, Anpassung, Parametrierung, Prüfung und 1210 Integration von Komponenten der Mess-, Schutz- und Steuerungstechnik in die bestehende 1211 Anlage. 1212 Der Leistungsumfang beinhaltet sämtliche Arbeiten, die zur technischen Anpassung der 1213 Bestandsanlage an die neue Anlagenkonfiguration erforderlich sind, einschließlich der 1214 Herstellung aller notwendigen elektrischen und funktionalen Verbindungen sowie der 1215 Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbindung in vorhandene Systeme und Netzstrukturen. 1216 Dies schließt ausdrücklich ein: 1217 1. die Durchführung und Umsetzung der UMZ-Einstellungen an den relevanten 1218 Schutzgeräten (u. a. Felder K03 und K07) entsprechend den Vorgaben des zuständigen 1219 Netzbetreibers sowie – sofern erforderlich – auf Basis vorhandener Lastfluss- und 1220 Kurzschlussberechnungen, 1221 2. die vollständige Prüfung aller Schutzfunktionen einschließlich Funktionsnachweis 1222 sowie die Erstellung prüffähiger und aussagekräftiger Prüfberichte zur Vorlage beim 1223 Auftraggeber und Netzbetreiber, 1224 3. die Demontage bestehender Komponenten (z. B. Spannungsanzeigesysteme), die 1225 Lieferung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme neuer Geräte einschließlich 1226 deren vollständiger funktionaler Einbindung, 1227 4. die Durchführung von Funktionsprüfungen und Systemtests, einschließlich der 1228 Abstimmung und Verifikation mit der Netzwarte bzw. übergeordneten Leitsystemen. 1229 Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der bestehenden Anlage, der geltenden Normen 1230 und Regelwerke sowie der verbindlichen Vorgaben des Netzbetreibers zu erfolgen. Der 1231 Auftragnehmer stellt die Funktionsfähigkeit, Kompatibilität und Betriebssicherheit der 1232 angepassten Anlage sicher. 1233 Zum Leistungsumfang gehören alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere 1234 Außer- und Wiederinbetriebnahmen, Kennzeichnung, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, 1235 Dokumentation sowie sämtliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber und beteiligten Dritten. 1236 Die Leistung ist vollständig, geprüft, dokumentiert und betriebsbereit zu erbringen. 1237
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1238 Sämtliche zur ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Anpassung der Bestandsanlage 1239 erforderlichen Leistungen gelten – unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung – als im 1240 Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. Nachträge 1241 aufgrund von Schnittstellen, Annahmen oder fehlender Detailbeschreibungen sind 1242 ausgeschlossen. 1243 11.4.2 Errichtung neuer Mittelspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 1244 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Lieferung, Montage, Integration, Prüfung und 1245 Inbetriebnahme einer neuen Mittelspannungsanlage in kompakter, metallgekapselter und 1246 SF₆-freier Bauweise, bestehend aus mehreren funktionsfähigen Schaltfeldern, einschließlich 1247 aller erforderlichen Komponenten, Einrichtungen und Schnittstellen zur Einbindung in die 1248 bestehende Anlage. 1249 Die Mittelspannungsanlage ist entsprechend den funktionalen (Fehler! Verweisquelle konnte 1250 nicht gefunden werden.) und technischen (17.2) Mindestanforderungen, sowie geltenden 1251 Normen, technischen Regelwerken sowie den verbindlichen Vorgaben des Netzbetreibers 1252 auszuführen und umfasst insbesondere Hochführungs- und Abgangsfelder als 1253 Kabelanschluss- und Leistungsschalterfelder mit allen erforderlichen Schalt-, Schutz-, 1254 Verriegelungs-, Mess- und Anzeigeeinrichtungen. 1255 Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: 1256 1. Lieferung und betriebsfertige Montage sämtlicher Schaltfelder einschließlich interner 1257 Komponenten wie Leistungsschalter, Erdungsschalter, Verriegelungssysteme sowie 1258 Mess- und Anzeigeeinrichtungen, 1259 2. vollständige mechanische und elektrische Integration in die bestehende 1260 Mittelspannungsanlage einschließlich Anpassung aller Schnittstellen, Sammelschienen, 1261 Erdungs- und Potentialausgleichssysteme, 1262 3. Herstellung sämtlicher Mittelspannungsanschlüsse einschließlich Kabeleinführung, 1263 Anschluss, Befestigung und Erdung, 1264 4. Durchführung aller erforderlichen Verdrahtungs-, Anschluss- und Integrationsarbeiten, 1265 5. Umsetzung und Integration der erforderlichen Schutz-, Steuer- und Messtechnik 1266 einschließlich Vorbereitung bzw. Einbindung von Schutz- und Leittechniksystemen. 1267 1268 Die Leistung umfasst darüber hinaus sämtliche zur Herstellung eines sicheren, normkonformen 1269 und funktionsfähigen Anlagenzustands erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere 1270 Kennzeichnung, Beschriftung, Sicherungsmaßnahmen sowie alle notwendigen Abstimmungen 1271 mit dem Auftraggeber, dem Netzbetreiber und weiteren Beteiligten. 1272 Aufgrund der örtlichen Einbausituation und der begrenzten Tragfähigkeit des vorhandenen 1273 Doppelbodens ist vom Auftragnehmer die statische und konstruktive Eignung des Aufstellortes 1274 zu prüfen. Soweit aufgrund des Anlagengewichts oder der Lastverteilung konstruktive 1275 Verstärkungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese als Sonderkonstruktion einschließlich 1276 Planung, statischer Nachweise, Lieferung, Montage und sämtlicher Nebenleistungen 1277 Bestandteil des Leistungsumfangs. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind vollständig in 1278 die angebotene Position einzukalkulieren und gesonderte Nachforderungen werden 1279 ausgeschlossen. 1280 Bei der Planung und Ausführung der Sonderkonstruktion sowie sämtlicher Montage- und 1281 Integrationsarbeiten sind die im Bestand vorhandenen Mittelspannungs-, Niederspannungs-, 1282 Steuer-, Kommunikations- und Erdungskabel zu berücksichtigen. Beschädigungen, 1283 Beeinträchtigungen oder Einschränkungen bestehender Kabelanlagen sind unzulässig. 1284 Erforderliche Schutzmaßnahmen, temporäre Sicherungen, Lastverteilungen, Unterfangungen, 1285 Kabelsicherungen oder vergleichbare Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
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1286 und zum Schutz der Bestandsanlagen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzusehen 1287 und im Leistungsumfang enthalten. 1288 1289 Durch die Erweiterung der bestehenden Mittelspannungsanlage und die Installation 1290 zusätzlicher Schaltfelder können sich die Randbedingungen für die Störlichtbogen- 1291 Druckentlastung sowie die Druckverhältnisse im Aufstellungsraum ändern. Der Auftragnehmer 1292 hat daher die vorhandene Druckentlastungssituation unter Berücksichtigung der erweiterten 1293 Anlagenkonfiguration zu überprüfen und eine entsprechende Druckentlastungsberechnung 1294 durchzuführen. 1295 Die Berechnung hat die Bestandsanlage, die neu zu errichtenden Schaltfelder, die räumlichen 1296 Gegebenheiten, vorhandene Druckentlastungskanäle, Druckentlastungsöffnungen sowie die 1297 Vorgaben des Anlagenherstellers und die einschlägigen Normen und technischen Regelwerke 1298 zu berücksichtigen. 1299 Soweit sich aus der Berechnung Anpassungen oder Erweiterungen der bestehenden 1300 Druckentlastungseinrichtungen ergeben, sind diese einschließlich Planung, Nachweisführung, 1301 Lieferung, Montage, Integration, Prüfung und Dokumentation Bestandteil des 1302 Leistungsumfangs und in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die sichere Ableitung der im 1303 Störlichtbogenfall auftretenden Druck- und Wärmeenergie ist für die Gesamtanlage 1304 nachzuweisen. Nachträge aufgrund erforderlicher Anpassungen der 1305 Druckentlastungseinrichtungen sind ausgeschlossen. 1306 1307 Die Inbetriebnahme beinhaltet die vollständige Durchführung aller Vorprüfungen, 1308 mechanischen und elektrischen Kontrollen, normgerechten Messungen, 1309 Schutzgeräteprüfungen, Funktions- und Verriegelungsprüfungen sowie die schrittweise 1310 Spannungszuschaltung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. 1311 Der Auftragnehmer schuldet den vollständigen Nachweis der Funktionsfähigkeit der 1312 Gesamtanlage einschließlich aller Schaltfelder und Systeme sowie die Erstellung und Übergabe 1313 einer vollständigen, prüffähigen Inbetriebnahme- und Anlagendokumentation. 1314 1315 Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische Funktionsfähigkeit, 1316 Kompatibilität und Betriebssicherheit der errichteten Anlage einschließlich aller Schnittstellen 1317 zur Bestandsanlage und zu übergeordneten Systemen. 1318 1319 Die Leistung ist vollständig, geprüft, dokumentiert, abgenommen und betriebsbereit zu 1320 erbringen. 1321 1322 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung und Inbetriebnahme der 1323 Mittelspannungsanlage erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von ihrer 1324 ausdrücklichen Nennung – als im Leistungsumfang enthalten und mit dem vereinbarten Preis 1325 abgegolten. Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen oder fehlender 1326 Detailbeschreibung sind ausgeschlossen. 1327 11.5 Transformator 1328 Der Transformator ist vollständig kompatibel mit der vorgesehenen Ladeinfrastruktur 1329 auszulegen und so zu dimensionieren, dass ein sicherer, stabiler und langfristig zuverlässiger 1330 Betrieb der Gesamtanlage gewährleistet ist. 1331 Die Auslegung hat unter Berücksichtigung aller relevanten Normen, Richtlinien und Vorgaben 1332 des Netzbetreibers sowie der projektspezifischen Randbedingungen, technischen 1333 Mindestanforderungen gemäß 17.4 und funktionalen Mindestanforderungen gemäß 17.11 zu 1334 erfolgen.
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1335 Der Auftragnehmer ist für die vollständige und richtige Auslegung des Transformators unter 1336 Berücksichtigung aller Einflüsse der Ladeinfrastruktur verantwortlich. 1337 11.5.1 Lieferung und Montage eines Transformators einschließlich Erdungsanlage und 1338 Inbetriebnahme 1339 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die vollständige Planung, Bestellung, Organisation 1340 und Durchführung einer Werksabnahme (Factory Acceptance Test – FAT) vor Auslieferung 1341 des Transformators, Anlieferung, Einbringung, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme des 1342 Transformators unter Berücksichtigung aller technischen 17.4 und funktionalen 17.11 1343 Mindestanforderungen sowie der spezifischen Randbedingungen der Ladeinfrastruktur und 1344 deren Auswirkungen auf die Auslegung und Dimensionierung. 1345 1346 Hierzu gehören auch: 1347 1. die Planung, Organisation und Teilnahme an der Werksabnahme beim Hersteller 1348 einschließlich fachlicher Prüfung, Protokollierung und Freigabe des Transformators, 1349 2. die Planung und Koordination der Anlieferung und Einbringung des Transformators 1350 einschließlich aller erforderlichen Hilfseinrichtungen (z. B. Krananlagen), 1351 3. die Abstimmung und Koordination sämtlicher beteiligter Gewerke und Dritter, 1352 4. die Organisation und Sicherstellung der notwendigen Aufstell- und Arbeitsflächen, 1353 einschließlich erforderlicher Sperrungen und Sicherungsmaßnahmen, 1354 5. die Errichtung und Integration der erforderlichen Erdungsanlage, 1355 6. die Durchführung aller notwendigen Anschluss-, Prüf- und Inbetriebnahmearbeiten. 1356 1357 Die Ausführung hat unter Berücksichtigung aller standortspezifischen Gegebenheiten sowie 1358 der Vorgaben des Netzbetreibers und der relevanten Normen zu erfolgen. Der Auftragnehmer 1359 stellt sicher, dass der Transformator vollständig integriert, funktionsfähig, geprüft und 1360 betriebsbereit übergeben wird. 1361 1362 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Lieferung, Montage und Inbetriebnahme 1363 erforderlichen Leistungen gelten – unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung – als im 1364 Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. 1365 1366
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1367 11.6 Niederspannungsanlage 1368 11.6.1 Anpassung der Niederspannungsbestandsanlage im Bestand 1369 Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur Anpassung der bestehenden 1370 Niederspannungsanlage erforderlichen Leistungen im Rahmen der vorgesehenen baulichen und 1371 elektrotechnischen Maßnahme. Dies umfasst insbesondere die Demontage, Umsetzung, 1372 Neuinstallation, Erweiterung, Anpassung, Integration, Prüfung und Inbetriebnahme 1373 vorhandener und neuer Komponenten einschließlich Mess-, Zähl- und Verteiltechnik. 1374 Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere die fachgerechte Außerbetriebnahme, 1375 Demontage und Umsetzung bestehender Anlagenkomponenten (z. B. Zähler- und 1376 Verteilerschränke) sowie deren betriebsfertige Wiederinstallation am neuen Standort gemäß 1377 den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, den einschlägigen DIN- und 1378 VDE-Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik. 1379 1380 Eingeschlossen sind alle zur Anpassung erforderlichen Arbeiten an bestehenden 1381 Leitungsanlagen, insbesondere deren Verlängerung, Kürzung, Neuverlegung oder Anpassung 1382 einschließlich aller notwendigen Verbindungstechniken, mechanischen Schutzmaßnahmen, 1383 brandschutztechnischen Anforderungen sowie Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen. 1384 1385 Der Auftragnehmer stellt die Einhaltung sämtlicher elektrischer Kennwerte, insbesondere 1386 hinsichtlich Strombelastbarkeit, Selektivität und Schutzmaßnahmen, sicher. 1387 Weiterhin umfasst die Leistung die Lieferung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme 1388 eines niederspannungsseitigen Wandlermesssystems einschließlich Wandlermessungsschrank 1389 und Strommesswandlern gemäß den Vorgaben des Netz- bzw. Messstellenbetreibers sowie die 1390 vollständige Integration in die bestehende bzw. neu errichtete Niederspannungsanlage. 1391 1392 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Herstellung aller erforderlichen Primär- und 1393 Sekundäranschlüsse, die normgerechte Ausführung und Absicherung der Messkreise, die 1394 eindeutige Kennzeichnung sämtlicher Betriebsmittel sowie die Abstimmung und Mitwirkung 1395 bei Prüfung, Abnahme, Zählersetzung und Verplombung durch den Netzbetreiber oder 1396 Messstellenbetreiber. 1397 1398 Die Leistung umfasst darüber hinaus sämtliche Nebenleistungen, insbesondere: 1399 1. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschließlich Wiedereinschaltschutz, 1400 2. Kennzeichnung und Dokumentation aller geänderten oder neu installierten 1401 Komponenten und Leitungen, 1402 3. Durchführung aller erforderlichen Prüfungen und Messungen gemäß geltenden 1403 Normen, 1404 4. vollständige Bestands- und Revisionsdokumentation, 1405 5. Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, Netzbetreiber und weiteren 1406 Beteiligten. 1407 Der Auftragnehmer schuldet die vollständige technische Funktionsfähigkeit, Kompatibilität 1408 und Betriebssicherheit der angepassten Niederspannungsanlage einschließlich aller 1409 Schnittstellen zu bestehenden und neuen Anlagenteilen. 1410 1411 Die Leistung ist vollständig, geprüft, dokumentiert, abgenommen und betriebsbereit zu 1412 erbringen. 1413 1414 Sämtliche zur ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Anpassung der 1415 Niederspannungsbestandsanlage erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig
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1416 von ihrer ausdrücklichen Nennung – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem 1417 vereinbarten Preis vollständig abgegolten. Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen 1418 oder fehlender Detailbeschreibung sind ausgeschlossen. 1419 11.6.2 Lieferung und Errichtung einer neuen Niederspannungsanlage inklusive 1420 Inbetriebnahme 1421 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Lieferung, Montage, Verdrahtung, Integration, 1422 Prüfung und Inbetriebnahme einer neuen Niederspannungsanlage zur Einspeisung und 1423 Verteilung elektrischer Energie aus dem Transformator im kundeneigenen SSB_Unterwerk 1424 1425 Die Niederspannungsanlage ist als typgeprüfte Schaltgerätekombination gemäß DIN EN 61439 1426 auszuführen und umfasst sämtliche erforderlichen Komponenten, insbesondere Einspeise-, 1427 Mess-, Abgangs- und Reservefelder einschließlich aller notwendigen Schalt-, Schutz-, 1428 Überwachungs-, Mess- und Kommunikationseinrichtungen, sowie ist gemäß den funktionalen 1429 (17.4) und technischen (17.5) Mindestanforderungen auszuführen. 1430 Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: 1431 1. Lieferung und betriebsfertige Montage der kompletten Schaltanlage als Stand- oder 1432 Reihenschranklösung, 1433 2. vollständige interne Verdrahtung einschließlich Klemmen, Aderkennzeichnung und 1434 Beschriftung, 1435 3. mechanische und elektrische Einbindung in die vorgelagerte Einspeisung sowie in alle 1436 nachgelagerten Abgänge einschließlich aller Anschluss- und Erdungsarbeiten, 1437 4. Umsetzung sämtlicher erforderlicher Schutz-, Mess- und Zählfunktionen entsprechend 1438 den Vorgaben des Netz- bzw. Messstellenbetreibers, 1439 5. Vorbereitung und Integration erforderlicher Kommunikations- und 1440 Fernwirkschnittstellen, 1441 6. vollständige Ausrüstung der Anlage mit funktionsgetrennten Feldern für Einspeisung, 1442 Messung, Abgänge und Reservekapazitäten. 1443 Die Konstruktion, Ausführung und Dimensionierung der Anlage erfolgen entsprechend den 1444 projektspezifischen elektrischen Kennwerten (insbesondere Spannung, Strom, 1445 Kurzschlussfestigkeit, Schutzart) sowie unter Einhaltung der geltenden Normen, technischen 1446 Regelwerke und Vorgaben des Netzbetreibers, Messstellenbetreibers und Arbeitsgebers. 1447 Die Leistung umfasst darüber hinaus sämtliche zur Herstellung eines sicheren, normkonformen 1448 und funktionsfähigen Anlagenzustands erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere: 1449 • vollständige Kennzeichnung und Beschriftung aller Komponenten, 1450 • Erstellung und Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation 1451 (Stromlaufpläne, Aufbau- und Übersichtszeichnungen), 1452 • Durchführung aller erforderlichen Prüfungen, einschließlich Werksprüfung, 1453 Verdrahtungs-, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, 1454 • Koordination und Abstimmung mit dem Auftraggeber und beteiligten Dritten. 1455 Die Inbetriebnahme umfasst die vollständige Prüfung, Funktionsverifikation und 1456 betriebsfertige Übergabe der Anlage einschließlich aller Schalt- und Schutzfunktionen. 1457 Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische Funktionsfähigkeit, 1458 Kompatibilität und Betriebssicherheit der errichteten Niederspannungsanlage einschließlich 1459 aller Schnittstellen zu vorgelagerten und nachgelagerten Systemen. 1460 Die Leistung ist vollständig, geprüft, dokumentiert, abgenommen und betriebsbereit zu 1461 erbringen. 1462 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung und Inbetriebnahme der 1463 Niederspannungsanlage erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von ihrer 1464 ausdrücklichen Nennung – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten
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1465 Preis abgegolten. Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen oder fehlender 1466 Detailbeschreibung sind ausgeschlossen. 1467 11.7 Ladeinfrastruktur 1468 Die Verantwortung des Auftragnehmers umfasst die vollständige energietechnische, 1469 steuerungstechnische, kommunikative und funktionale Kette von der bestehenden 1470 Mittelspannungsanlage über die neu zu errichtende Mittelspannungsanlage, den Transformator, 1471 die Niederspannungsanlage, die Ladegeräte beziehungsweise Gleichrichter, die Steuerungs- 1472 und Kommunikationssysteme, das Pantographensystem einschließlich Stromabnehmer bis zur 1473 ordnungsgemäßen Energieübertragung an den Elektrobus. Die Anlage muss die 1474 Mindestanforderungen gemäß 17.8 und 17.9 erfüllen. 1475 1476 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Komponenten unabhängig von ihrer 1477 Zuordnung zu einzelnen Leistungspositionen technisch aufeinander abgestimmt sind und als 1478 Gesamtsystem die geforderten Ladeleistungen, Verfügbarkeiten und Betriebsfunktionen 1479 erreichen. 1480 1481 11.7.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen 1482 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Integration, 1483 Prüfung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur als schlüsselfertiges Gesamtsystem 1484 einschließlich aller für die Ladefunktion erforderlichen Komponenten und Systeme. 1485 Der Leistungsumfang dieser Position beginnt an der AC-Schnittstelle der 1486 Niederspannungsanlage und umfasst sämtliche Komponenten bis zur Energieübertragung auf 1487 das Fahrzeug. 1488 Hierzu gehören insbesondere: 1489 • Ladegeräte und Gleichrichtereinheiten einschließlich Leistungselektronik, 1490 • DC-Verteilung und sämtliche DC-Leitungen, 1491 • Steuerungs-, Regelungs-, Überwachungs- und Diagnosesysteme, 1492 • Kommunikationskomponenten und Fernwirkeinrichtungen, 1493 • Steuerungsboxen, Feldverteiler, Anschlussgehäuse und lokale Bedieneinrichtungen, 1494 • alle für den Betrieb erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten, 1495 • das vollständige Pantographensystem einschließlich Stromabnehmer, 1496 • sämtliche mechanischen, elektrischen und kommunikationstechnischen Komponenten 1497 des Pantographensystems, 1498 • Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen, 1499 • Befestigungssysteme, Tragkonstruktionen und Anschlusskomponenten, 1500 • Fundamente einschließlich Fundamentplanung, Fundamentherstellung, Bewehrung, 1501 Befestigungsmittel, Kabelzuführungen sowie aller erforderlichen Tiefbau- und 1502 Anschlussarbeiten. 1503 Der Stromabnehmer ist integraler Bestandteil des Pantographensystems und bildet die 1504 elektrische Schnittstelle zwischen Ladeinfrastruktur und Fahrzeug. Sämtliche zur sicheren 1505 Energieübertragung erforderlichen Komponenten sind Bestandteil dieser Leistung. 1506 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten der Ladeinfrastruktur – 1507 insbesondere Ladeschränke, Verbindungstechnik und Stromabnehmer – technisch aufeinander 1508 abgestimmt sind und eine einwandfreie Ladefunktion unter den vorgesehenen 1509 Betriebsbedingungen gewährleistet ist. 1510 Die Leistung umfasst alle erforderlichen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere die 1511 Koordination aller beteiligten Gewerke, die Durchführung sämtlicher Funktions-, Last- und 1512 Integrationstests sowie die betriebsfertige Übergabe der Ladeinfrastruktur.
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1513 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung einer vollständig funktionsfähigen, 1514 geprüften, integrierten und betriebsbereiten Ladeinfrastruktur. Dies umfasst ausdrücklich die 1515 vollständige energietechnische und funktionale Kette vom elektrischen Anschluss an der 1516 Niederspannungsanlage bis zur Energieübertragung an den Fahrzeugstromabnehmer. 1517 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung der Ladeinfrastruktur 1518 erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung 1519 – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. 1520 Nachträge aufgrund von Schnittstellen zwischen bestehender Mittelspannungsanlage, neuer 1521 Mittelspannungsanlage, Transformator, Niederspannungsanlage, Ladegeräten, Gleichrichtern, 1522 Steuerungsboxen, Kommunikationssystemen, Pantographensystemen, Stromabnehmern und 1523 Fahrzeugen sind ausgeschlossen. 1524 Sämtliche für die vollständige Funktionsfähigkeit erforderlichen Komponenten, Leistungen, 1525 Softwarefunktionen, Kommunikationsanbindungen, Erdungsmaßnahmen, Leitungen, 1526 Anschlüsse, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen gelten als mit angeboten, auch wenn 1527 sie nicht ausdrücklich einzeln beschrieben sind, jedoch für eine betriebsbereite und 1528 funktionsfähige Ladeinfrastruktur erforderlich sind. 1529 1530 11.8 Kabel- und Leitungsanlagen 1531 Der Auftragnehmer übernimmt die Planung, Lieferung, Verlegung, Montage, den Anschluss, 1532 die Prüfung, die Inbetriebsetzung sowie die Dokumentation aller für die Energieversorgungs- 1533 und Ladeinfrastruktur erforderlichen Kabel- und Leitungsanlagen. 1534 Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung der erforderlichen Durchbrüche, 1535 Kabeldurchführungen und Kabeltragsysteme innerhalb der Gebäude sowie die Verlegung der 1536 Kabel und Leitungen innerhalb und außerhalb der Gebäude. 1537 Die für die Kabelverlegung außerhalb der Gebäude erforderlichen Tiefbauarbeiten sind nicht 1538 Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Die Abgrenzung der 1539 Verantwortlichkeiten sowie die Anforderungen an die Bereitstellung von Planungsunterlagen 1540 und die Koordination der beteiligten Projektpartner sind der Schnittstellenmatrix in der Tabelle 1541 18: Schnittstellenmatrix am Projektstandort Pragsattel zu entnehmen. 1542 11.8.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage 1543 Die Anforderungen an Planung, Auslegung, Lieferung, Verlegung, Montage, Kennzeichnung, 1544 Anschluss, Prüfung, Inbetriebsetzung und Dokumentation der Kabel- und Leitungsanlagen sind 1545 im Anhang 17.20“ Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage“ 1546 beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen und Anforderungen 1547 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 1548
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1549 Kabelführung und Brandschutz 1550 Die Leistung umfasst alle zur fachgerechten Kabelführung erforderlichen Komponenten 1551 einschließlich: 1552 • Kabeltrassen, 1553 • Steigetrassen, 1554 • Kabelleitern, 1555 • Schutzrohren, 1556 • Kabelkanälen, 1557 • Befestigungs- und Halterungssystemen, 1558 • Kabelschutzsystemen, 1559 • Durchführungssystemen. 1560 Sämtliche Wand-, Decken- und Bodendurchführungen sind einschließlich der erforderlichen 1561 Brandschutzmaßnahmen herzustellen und nach Abschluss der Arbeiten normgerecht 1562 abzuschotten. 1563 1564 Brandschutzmaßnahmen 1565 Im Zuge der Kabelverlegung sind alle brandschutztechnisch relevanten Durchbrüche – sowohl 1566 bestehende als auch neu herzustellende – fachgerecht zu behandeln. 1567 Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen sicherzustellen: 1568 • brandschutztechnisch zulässiges Öffnen vorhandener Durchbrüche, sofern für den 1569 Kabelzug erforderlich 1570 • Herstellung neuer Durchbrüche, sofern im Bestand keine geeigneten Durchführungen 1571 vorhanden sind 1572 • fachgerechtes, normkonformes Verschließen aller Durchbrüche nach Abschluss der 1573 Kabelverlegung 1574 • Verwendung ausschließlich zugelassener Brandschutzsysteme mit allgemeiner 1575 bauaufsichtlicher Zulassung (abZ/abP) oder ETA 1576 • Wiederherstellung des jeweils geforderten Feuerwiderstands entsprechend dem 1577 Brandabschnitt 1578 • Kennzeichnung aller Brandschutzabschottungen gemäß MLAR, einschließlich: 1579 • verwendetes System 1580 • Zulassung 1581 • Ausführungsdatum 1582 • ausführendes Unternehmen 1583 1584 Prüfung und Dokumentation 1585 Vor Inbetriebsetzung sind sämtliche Kabel- und Leitungsanlagen vollständig zu prüfen. 1586 Die Leistung umfasst insbesondere: 1587 • Durchgangsprüfungen, 1588 • Isolationsmessungen, 1589 • Erdungs- und Potentialausgleichsmessungen, 1590 • Kommunikationsprüfungen, 1591 • Funktionsprüfungen, 1592 • Protokollierung aller Messergebnisse. 1593 Die Dokumentation umfasst: 1594 • Kabellisten, 1595 • Kabelzuglisten, 1596 • Verlegepläne, 1597 • Trassenpläne,
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1598 • Anschlusspläne, 1599 • Kommunikationsübersichten, 1600 • Erdungs- und Potentialausgleichspläne, 1601 • Prüfprotokolle, 1602 • Messergebnisse 1603 • As-Built-Dokumentation. 1604 • vollständige Dokumentation der Kabelwege, Abschottungen und Anschlusspunkte 1605 1606 Der Prüfbericht ist vollständig, nachvollziehbar und prüffähig aufzubereiten und dem 1607 Netzbetreiber sowie dem Auftraggeber fristgerecht zur Prüfung und Freigabe zu übergeben. 1608 Festgestellte Abweichungen oder Mängel sind zu dokumentieren und vor der endgültigen 1609 Abnahme zu beseitigen. Der Prüfbericht umfasst alle erforderlichen Prüfungen, Messungen und 1610 Funktionsnachweise der Mittelspannungsanlage einschließlich der Schutz- und Messtechnik 1611 sowie der neu hergestellten Kabelverbindungen. 1612 1613 Der Auftragnehmer schuldet eine vollständig funktionsfähige, integrierte und betriebsbereite 1614 Kabel- und Leitungsinfrastruktur für die Gesamtanlage. 1615 Nachträge aufgrund von nicht berücksichtigten Leitungen, Kabelverbindungen, 1616 Erdungsanlagen, Steuerleitungen, Kommunikationsleitungen, Hilfsstromkreisen, 1617 Verdrahtungen, Schnittstellen oder sonstigen zur Funktion der Gesamtanlage erforderlichen 1618 Verbindungen sind ausgeschlossen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen gelten 1619 unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung als Bestandteil des Leistungsumfangs. 1620 11.9 Kommunikationsschnittstellen 1621 Die Anforderungen an die Kommunikationsschnittstellen und die systemübergreifende 1622 Integration sind im Anhang 17.15 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ 1623 beschrieben. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische, funktionale 1624 und kommunikative Integration sämtlicher Systeme innerhalb seines Liefer- und 1625 Leistungsumfangs. Die im Anhang definierten Kommunikationsstandards, Schnittstellen, 1626 Datenpunkte, Integrationsanforderungen und Nachweise sind verbindlicher Bestandteil der 1627 Leistung. 1628 11.9.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle 1629 Die Anforderungen an die Anbindung an die SSB-Fernwirktechnik, die IEC-61850- 1630 Kommunikation, die Parametrierung, die Datenpunktabbildung, die Inbetriebnahme sowie die 1631 Nachweisführung sind im Anhang 17.17 „SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle“ beschrieben und 1632 verbindlich einzuhalten. 1633 11.9.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in 1634 das LMS SINOS 1635 Die Anforderungen an die Anbindung der Ladeinfrastruktur an das Lastmanagementsystem 1636 (LMS) SINOS, die Integrationsanforderungen, Kommunikationsschnittstellen, 1637 Nachweisführung sowie die zugehörigen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers sind im 1638 Anhang 17.19„Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration 1639 in das LMS SINOS“ beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen 1640 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 1641
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1642 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme 1643 Ebene 1: Gewerkespezifische Inbetriebnahme
1644 Diese ist Bestandteil der jeweiligen Leistungsposition:
1645 • Mittelspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 1646 • Transformator/Niederspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 1647 • Ladeinfrastruktur inklusive Pantograph inklusive Inbetriebnahme
1648 Hierunter fallen jeweils:
1649 • Montagekontrollen 1650 • Parametrierung der Komponenten 1651 • Schutzprüfungen 1652 • Herstellerprüfungen 1653 • Funktionsprüfungen des jeweiligen Gewerkes 1654 • Nachweis der Betriebsbereitschaft des Einzelgewerks 1655 1656 Ebene 2: Systemintegration und Gesamtanlagentest 1657 1658 Das ist etwas anderes als die Inbetriebnahme der Einzelanlagen. 1659 Hier wird geprüft, ob das gesamte System als Einheit funktioniert: 1660 • Zusammenspiel MS-Anlage ↔ Trafo ↔ NS-Anlage ↔ Ladeinfrastruktur 1661 • Kommunikation zwischen allen Systemkomponenten 1662 • Schnittstellen zu Fahrzeugen 1663 • Lastmanagement 1664 • Gleichzeitiges Laden mehrerer Busse 1665 • Gesamtsystem unter Volllast 1666 • Verfügbarkeitstests 1667 • Abnahme des Gesamtsystems 1668
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1669 11.9.3 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests 1670 Der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Gesamtsystems ist im Rahmen der 1671 Systemintegration und Gesamtsystemtests zu erbringen. Die Anforderungen an Umfang, 1672 Durchführung, Nachweisführung und Abnahmekriterien sind in Anhang 17.16 „Nachweis im 1673 Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests“ beschrieben. 1674
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1675 12 Zwischenladenstation am Standort Busendhaltestelle Vogelsang 1676 12.1 Standortbeschreibung 1677 Der Standort Vogelsang befindet sich im Stadtbezirk Stuttgart-West und ist ein innerstädtisch 1678 gelegener, hochfrequentierter Bus-Endhaltestelle mit direkter Anbindung an das Stadtbahnnetz. 1679 Der Verkehrsraum ist stark beansprucht durch Bus-, Stadtbahn- und Individualverkehr. 1680 Während der Bauphase sind Sperrungen und Umleitungen von ÖPNV-Linien erforderlich. Die 1681 Umsetzung ist nur in enger Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb möglich. Die Baulogistik ist 1682 erheblich eingeschränkt, insbesondere für schwere Baumaschinen. Die Bauausführung muss 1683 abschnittsweise unter Berücksichtigung begrenzter Sperrfenster erfolgen. 1684
1685 1686 Figure 7: Standortsituation Vogelsang 1687 12.2 Baustellenbeschreibung 1688 Die Stromversorgung der Ladeinfrastruktur erfolgt über eine kundeneigene, begehbare 1689 Netzstation, die auf der Rückenstraße errichtet wird. Durch die Platzierung der Netzstation 1690 entfällt die bestehende Nutzung der Fläche als Taxistellplätze. 1691 Die Pantographen-Ladeeinrichtungen werden im Bereich der Haltestelle auf der Bebelstraße 1692 installiert. Die hierfür erforderliche Kabeltrasse verläuft zwischen der Netzstation und den 1693 Ladepunkten und quert die Bebelstraße sowie den angrenzenden Gleisbereich der Stadtbahn. 1694 Für die Herstellung der Kabeltrasse sind zeitlich begrenzte Sperrungen des Gleisbereichs sowie 1695 Straßenverkehrsumleitungen im Bereich der Bebelstraße erforderlich. Die Baumaßnahme ist so 1696 zu planen und auszuführen, dass die Beeinträchtigungen des Bahn- und Straßenverkehrs auf ein 1697 Mindestmaß reduziert werden. 1698 Die Ladeinfrastrukturschränke sind vollständig in die begehbare Netzstation zu integrieren. 1699 Dies umfasst sowohl die Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen als auch die 1700 gegebenenfalls erforderlichen Einrichtungen zur Belüftung und Kühlung der Netzstation. 1701 Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes ist eine enge und abgestimmte 1702 Zusammenarbeit zwischen der Tiefbaufirma und dem Errichter der Ladeinfrastruktur zwingend 1703 erforderlich. Die Arbeiten im Bereich der Verkehrsflächen und Gleisanlagen sind in kurzen, 1704 klar definierten Zeitfenstern durchzuführen, die im Bauzeitenplan verbindlich festgelegt sind 1705 und strikt einzuhalten sind.
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1706 Aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse stehen keine dauerhaften 1707 Baustelleneinrichtungs-, Lager- oder Abstellflächen im unmittelbaren Baustellenbereich zur 1708 Verfügung. 1709 12.3 Leistungsbeschreibung 1710 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 1711 1. die vollständige Planung und betriebsfertige Errichtung der Ladeinfrastruktur (LIS) 1712 einschließlich aller Ladeeinrichtungen, Pantographensysteme sowie der zugehörigen 1713 elektrischen, mechanischen und konstruktiven Einrichtungen, 1714 2. Lieferung, Montage und vollständige betriebsfertige Errichtung des Pantographen 1715 (Top-Down-Pantographen-Systeme) einschließlich aller mechanischen und 1716 elektrischen Anschlussarbeiten. 1717 3. Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher für die Planung, Bemessung, 1718 Nachweisführung und Ausführung der Fundamente erforderlichen technischen 1719 Angaben, Lastdaten, Einbaumaße, Befestigungs- und Ankerkräfte sowie weiterer 1720 herstellerspezifischer Vorgaben. 1721 4. die Planung, Lieferung und Montage einer begehbaren, kundeneigenen Netzstation 1722 einschließlich aller notwendigen Ausrüstungen und Schnittstellen, 1723 5. die Planung und Errichtung der Mittelspannungsanlage einschließlich Lieferung, 1724 Montage, Integration und Inbetriebnahme unter Einhaltung der Vorgaben des 1725 Netzbetreibers und des Auftraggebers, 1726 6. die Abstimmung, Prüfung und Freigabe der Mittelspannungsanlage mit dem 1727 zuständigen Netzbetreiber, 1728 7. die Planung und Errichtung der Niederspannungsanlage einschließlich Lieferung, 1729 Montage und betriebsfertiger Inbetriebnahme, 1730 8. die Planung, Auslegung und Lieferung des Transformators einschließlich vollständiger 1731 Integration in die Gesamtanlage, 1732 9. die Lieferung und Montage eines Zählerplatzes entsprechend den verbindlichen 1733 Vorgaben des Netz- und Messstellenbetreibers, 1734 10. die Planung, Projektierung, Implementierung und Inbetriebnahme der Steuerungs- und 1735 Kommunikationssysteme einschließlich der Erstellung und Umsetzung der 1736 erforderlichen IEC 61850-Protokolle, 1737 11. die Lieferung und Montage eines Fernsteuerschrankes sowie die vollständige 1738 Anbindung an übergeordnete Leitsysteme gemäß IEC 61850 und IEC 60870-5-104 1739 einschließlich Funktionsprüfung und Inbetriebnahme. 1740 12. die Lieferung und Montage einer bedarfsgerecht ausgelegten Klimatisierungsanlage für 1741 die Netzstation zur Sicherstellung der zulässigen Umgebungsbedingungen für die 1742 installierten Betriebsmittel, 1743 13. die Lieferung und Integration einer kompakten USV-Anlage mit integrierten Batterien 1744 zur kurzzeitigen unterbrechungsfreien Versorgung ausfallkritischer Steuer-, Melde-, 1745 Fernwirk- und Kommunikationsfunktionen der Anlage, 1746
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1747 1748 Figure 8: Skizze Lageplan Haltestelle Vogelsang 1749 1750 Die Leistung umfasst alle erforderlichen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere die 1751 Koordination aller Beteiligten, die Sicherstellung aller Schnittstellen, die Durchführung 1752 sämtlicher Prüfungen, Funktions- und Systemtests sowie die vollständige Integration aller 1753 Anlagenkomponenten zu einer funktionsfähigen Gesamtanlage. 1754 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Herstellung einer vollständig 1755 funktionsfähigen, normkonformen, geprüften und abgenommenen Energieversorgungs- und 1756 Ladeinfrastrukturanlage einschließlich sämtlicher zugehöriger Systeme und Schnittstellen. Die 1757 nachfolgend genannten Gewerke und Schnittstellen stellen die zum Zeitpunkt der Erstellung 1758 des Lastenhefts bekannten Projektbeteiligten und Schnittstellen dar. Abhängig von der weiteren 1759 Planung, der gewählten technischen Lösung sowie den Anforderungen der Genehmigungs- und 1760 Ausführungsphase können zusätzliche Schnittstellen und Beteiligte hinzukommen. 1761
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1762 Gewerke
1763 Folgende Gewerke sind durch den Auftragnehmer (AN) zu beauftragen, zu koordinieren und 1764 auszuführen: 1765 1766 Hochbau 1767 • Fertigteilbau Netzstation 1768 1769 Technische Gebäude Ausrüstung 1770 • Lüftung 1771 • Kühlung 1772 • Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte 1773 . 1774 Ladeinfrastruktur- und Stromversorgungsanlage (LIS) 1775 • Energieversorgung 1776 • Transformator 1777 • Mittelspannungsanlage 1778 • Niederspannungsanlage 1779 • Ladeinfrastruktur 1780 • Kommunikations- und Leittechnik 1781 • Herstellung aller erforderlichen Schnittstellen 1782 • Inbetriebnahme der Gesamtanlage einschließlich Abnahme 1783 1784
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1785 Schnittstellenmatrix
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| Leistung / Schnittstelle | AG | AN | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Netzbetreiber (Stuttgart Netze) | X | X | Abstimmung zu Netzanschluss und | ||||
| Inbetriebnahme | |||||||
| Baugrundgutachten | X | Baugrundgutachter wird durch AG beauftragt | |||||
| Leitungsplaner (außerhalb der | X | Planung durch AG bzw. durch AG | |||||
| Netzstation) | b eauftragte Dritte | ||||||
| Tiefbaufirma | X | Durch AG beauftragt bzw. durch AG beauftragte Dritte | |||||
| Kabeltrasse (innerhalb der Netzstation) | X | Planung der Leitungsführung und | |||||
| Bau Kabeltrasse innerhalb der | |||||||
| Netzstation | |||||||
| Schallschutzgutachter | X | Vorgaben und Nachweise zum Schallschutz | |||||
| Vorgaben für Fundamentplanung | X | Bereitstellung der technischen | |||||
| (Pantographen + Netzstation) | Anforderungen durch AN | ||||||
| Vor-Ort-Begehung und Prüfung der Aufstellbedingungen | X | Festlegung, ob Standard- oder Sonderfundament erforderlich ist | |||||
| Planung Fundamente (Pantographen + | X | Durch AG beauftragten Statiker auf | |||||
| Netzstation) | Basis der Vorgaben des AN | ||||||
| Bau Fundamente(Pantographen + Netzstation) | X | Ausführung durch AG bzw. beauftragte Dritte | |||||
| Leitungsführungsunterlagen für | X | Erstellung und Übergabe durch AN | |||||
| Fundamenten (Pantographen + | |||||||
| Netzstation) | |||||||
| Koordination technischer Schnittstellen | X | Mit allen am Projekt beteiligten Parteien | |||||
| Fertigteilbau Netzstation | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Lüftung | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Kühlung | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Schallschutzmaßnahmen | X | Umsetzung der Anforderungen des Schallschutzgutachters | |||||
| Transformator | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Mittelspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Niederspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Ladeinfrastruktur | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Kommunikations- und Leittechnik | X | Lieferung, Integration und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN |
1786 Tabelle 19: Schnittstellenmatrix für Projektstandort Vogelsang 1787
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1788 12.4 Netzstation 1789 Grundprinzip der Abgrenzung 1790 • Netzstation (Position „12.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer 1791 kundeneigenen Netzstation (inkl. aller Einbauten und LIS-Systemintegration)“) 1792 o stellt die bauliche, elektrische und infrastrukturelle Basis dar 1793 o umfasst Gebäude + integrierte Anlagen + Betriebsbedingungen 1794 • Ladeinfrastruktur (Position „12.5.1 63Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top- 1795 Down-Pantographen“) 1796 o umfasst die funktionale Ladeeinheit und deren Systemtechnik 1797 o definiert und verantwortet die Ladefunktion, Leistung und Steuerung 1798
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| Bereich | Netzstation (inkl. Gebäude) | Ladeinfrastruktur (separate Position) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude / Hülle | vollständige | nicht enthalten | ||||||
| Verantwortung (Planung, | ||||||||
| Bau, Anlieferung, | ||||||||
| Montage) | ||||||||
| Integration im Gebäude | vollständige Integration aller Komponenten im Gebäude | nur Anforderungen liefern | ||||||
| Mittelspannungsanlage | Lieferung, Integration, | keine Verantwortung | ||||||
| Bestandteil Station | ||||||||
| Transformator | Lieferung, Integration, Kühlung | keine Verantwortung | ||||||
| Niederspannungsanlage | vollständig (inkl. | nur Anschlussnutzung | ||||||
| Messung baseline) | ||||||||
| Wandler-/Zählerplatz | Bestandteil NS-Anlage | keine Auslegung | ||||||
| LIS-Schränke (physisch) | Lieferung, Einbau, | funktionale Auslegung | ||||||
| Aufstellung im Gebäude | separat | |||||||
| LIS-Schränke (elektrisch / funktional) | nur bauliche Integration | vollständige Funktion, Auslegung | ||||||
| Pantographen | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Ladeleistung / Ladepunkte | nicht Gegenstand | vollständige Verantwortung | ||||||
| Leistungselektronik (DC) | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Lademanagement / Steuerung | (nur Schnittstellen vorsehen) | vollständig | ||||||
| IEC 61850 / Leittechnik | Umsetzung und | |||||||
| Schnittstellenbereitstellung | Funktion | |||||||
| Kühlung / Lüftung Gebäude | vollständig inkl. Dimensionierung | liefert Verlustdaten | ||||||
| Kühlung LIS-Komponenten | sofern gebäudeseitig | interne Gerätekühlung | ||||||
| erforderlich | ||||||||
| Schallschutz / Emissionen | Gesamtverantwortung Gebäude | Geräteeinfluss berücksichtigen | ||||||
| Fundamente Gebäude | Bestandteil Netzstation | nicht enthalten | ||||||
| Fundamente Pantographen | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Kabel innerhalb Station | interne Infrastruktur | Anschlussdefinition | ||||||
| Kabel zu Ladepunkten | Übergabepunkt | vollständige Ausführung | ||||||
| Transport & Einbringung | komplette | nicht enthalten | ||||||
| Verantwortung | ||||||||
| Genehmigungen Transport Station | vollständig | nicht enthalten |
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| Betriebsfähigkeit Gesamtanlage | vollständig | nur Teilsystem | ||
|---|---|---|---|---|
| Gebäude | ||||
| Betriebsfähigkeit Ladefunktion | nicht Gegenstand | vollständig |
1799 Tabelle 20: Abgrenzungsmatrix-Netzstation vs. Ladeinfrastruktur 1800 1801 Elektrische Schnittstellen 1802 • Übergabepunkt: Abgang Niederspannungsanlage Netzstation 1803 Verantwortlichkeit: 1804 • Netzstation: Spannungsversorgung bereitstellen 1805 • LIS: Anschluss und Nutzung 1806 1807 Thermische Schnittstelle 1808 LIS liefert: 1809 • Verlustleistung / Wärmelasten 1810 Netzstation: 1811 • Auslegung Kühlung / Lüftung (inkl. Extremzustände) 1812 1813 Konstruktive Schnittstelle 1814 Netzstation: 1815 • Flächen, Befestigung, Gebäudeintegration 1816 LIS: 1817 • Anforderungen an Aufstellflächen und Lasten 1818 1819 Steuerung / Kommunikation 1820 • Netzstation: 1821 o Schnittstellenbereitstellung / Infrastruktur 1822 • LIS: 1823 o Funktionale Umsetzung (z.B. Meldungen an die übergeordnete Leitstelle oder 1824 Störungsmanagement-System) 1825 1826 Die Netzstation ist als vollständig integrierte, betriebsfähige Infrastruktur zu liefern, die alle 1827 erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Ladeinfrastruktur bereitstellt. 1828 Die Ladeinfrastruktur übernimmt die vollständige Verantwortung für die Ladefunktion, 1829 Leistungserbringung sowie Steuerung und Systemlogik. 1830 1831 Alle innerhalb der Netzstation physisch installierten Komponenten (einschließlich 1832 LIS-Schränke) sind Bestandteil der Netzstation als Gesamtanlage, unabhängig von ihrer 1833 funktionalen Zuordnung. 1834 Die funktionale Auslegung, Dimensionierung und Leistungsbereitstellung der 1835 Ladeinfrastruktur erfolgt ausschließlich in der separaten Leistungsposition 12.5.1 . 1836 1837 12.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (inkl. 1838 aller Einbauten und LIS-Systemintegration) 1839 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, werkseitige Integration, 1840 Anlieferung, Einbringung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (begehbares 1841 Stationsgebäude) einschließlich aller integrierten Anlagenkomponenten. 1842 Die Netzstation ist als betriebsfertige Gesamtanlage auszuführen und wird vormontiert, 1843 einschließlich aller im Gebäude installierten Komponenten, an den Standort geliefert. Dies
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1844 umfasst insbesondere die Integration der Mittelspannungsanlage, des Transformators, der 1845 Niederspannungsanlage sowie der im Gebäude zu installierenden LIS-Schränke einschließlich 1846 aller dafür erforderlichen Neben- und Versorgungssysteme. 1847 Die LIS-Schränke und zugehörigen Komponenten sind als integraler Bestandteil der 1848 Netzstation zu betrachten und vollständig in das Gebäude zu integrieren. Die gesonderte 1849 funktionale Auslegung, Dimensionierung und Bepreisung der Ladeinfrastruktur (z. B. 1850 Pantographen, Ladeleistung, Steuerungssysteme) erfolgt in der separaten Leistungsposition 1851 “12.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen. 1852 1853 Leistungsumfang 1854 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 1855 • die vollständige Planung und Ausführung des Stationsgebäudes einschließlich aller 1856 konstruktiven, gebäudetechnischen und betrieblichen Anforderungen, 1857 • die werkseitige Integration sämtlicher Anlagenkomponenten (MS-Anlage, 1858 Transformator, NS-Anlage, LIS-Schränke) in das Stationsgebäude, 1859 • die vollständige Organisation, Koordination und Durchführung des Transports zur 1860 Baustelle einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen und Maßnahmen, 1861 • die fachgerechte Einbringung, Positionierung und Aufstellung am Standort 1862 einschließlich aller erforderlichen Hebezeuge und Transportmittel (z. B. 1863 Schwerlasttransport, Kran), 1864 • die Herstellung der betriebsfertigen Aufstellung einschließlich aller mechanischen 1865 Anschluss- und Integrationsarbeiten (z. B. Fundamentanschluss, Lageausrichtung, 1866 Befestigung). 1867 • die Lieferung, Montage und betriebsfertige Inbetriebnahme der stationseigenen 1868 elektrischen Eigenbedarfsversorgung einschließlich Eigenstromverteiler für sämtliche 1869 innerhalb der Netzstation installierten Verbraucher, 1870 • die Lieferung und Installation der vollständigen Innen- und Betriebsbeleuchtung der 1871 Netzstation einschließlich aller erforderlichen Leuchten, Schalter, Schutzorgane, Kabel- 1872 und Leitungsanlagen sowie einer normgerechten Ausführung entsprechend den 1873 betrieblichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, 1874 • Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer kompakten unterbrechungsfreien 1875 Stromversorgungsanlage (USV) mit integrierten Batterien zur Absicherung 1876 ausfallkritischer Hilfs- und Steuerstromverbraucher der Netzstation. 1877 • Die USV-Anlage dient ausschließlich der Überbrückung kurzzeitiger Netzausfälle und 1878 Spannungseinbrüche sowie der Sicherstellung der Schalt-, Steuer-, Melde- und 1879 Kommunikationsfunktionen der Netzstation. 1880 • Über die USV sind insbesondere folgende Verbraucher zu versorgen: Steuer- und 1881 Meldespannungsversorgung der Mittelspannungsschaltanlage, Steuer- und 1882 Meldespannungsversorgung der Niederspannungsschaltanlage, Fernwirktechnik, 1883 Kommunikations- und Netzwerkkomponenten (z. B. Router, Switches, Modems), 1884 Mess-, Überwachungs- und Fernzugriffssysteme. 1885 • Die USV ist einschließlich integrierter Batterien so auszulegen, dass die Versorgung der 1886 angeschlossenen Verbraucher bei Netzausfall für mindestens 10 Minuten 1887 unterbrechungsfrei aufrechterhalten wird. 1888 • Die USV-Anlage ist vollständig betriebsfertig einschließlich aller erforderlichen 1889 Anschlüsse, Absicherungen, Verteiler, Verkabelungen und Meldekontakte zu liefern 1890 und in die Netzstation zu integrieren. Kompakter zusammenfassen 1891
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1892 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten technisch aufeinander 1893 abgestimmt sind und zu einer funktionsfähigen, sicheren und normkonformen Gesamtanlage 1894 zusammengeführt werden. 1895 Die Ausführung erfolgt unter Einhaltung aller geltenden Normen, technischen Regelwerke 1896 sowie der verbindlichen Vorgaben des Netzbetreibers, Messstellenbetreibers, sowie 1897 Lärmgutachter, Statiker und Planer der Kabeltrasse und Auftraggebers. 1898 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination aller Schnittstellen, die 1899 Durchführung aller erforderlichen Prüfungen sowie die Inbetriebnahme der Gesamtanlage. 1900 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung einer vollständig funktionsfähigen, 1901 betriebsbereiten, geprüften und abgenommenen Netzstation einschließlich aller integrierten 1902 Anlagen und Systeme. 1903 1904 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung, Anlieferung, Aufstellung und 1905 Inbetriebnahme der Netzstation erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von 1906 ihrer ausdrücklichen Nennung – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem 1907 vereinbarten Preis vollständig abgegolten. Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen, 1908 Transportbedingungen oder fehlender Detailbeschreibung sind ausgeschlossen. 1909 Die Auslegung hat unter Berücksichtigung aller projektspezifischen Randbedingungen und 1910 funktionalen Mindestanforderungen gemäß 17.14 zu erfolgen. 1911 Transport- und Standortanforderungen
1912 Bei der Planung und Ausführung sind die standortspezifischen Randbedingungen zwingend zu 1913 berücksichtigen, insbesondere: 1914 • Auslegung der kundeneigenen Netzstation hinsichtlich Gabarit und Gesamtgewicht 1915 unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten im innerstädtischen 1916 Bereich, 1917 • Einhaltung aller transporttechnischen Randbedingungen (Straßenverengungen, 1918 Kurvenradien, Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeiten), 1919 • Sicherstellung der Einbringbarkeit der vollständig vormontierten Anlage, 1920 • Planung und Umsetzung eines geeigneten Transport- und Hebekonzepts einschließlich 1921 Abstimmung mit Behörden und Verkehrsmanagement. 1922 Platzbedarf und Einbindung im Stadtbild
1923 • Türen, Wartungsöffnungen und Zugänge sind so anzuordnen, dass der Fußgänger-, Rad- 1924 und sonstige Verkehr nicht beeinträchtigt wird. 1925 • Lüftungsöffnungen, Lüftungsgitter sowie gegebenenfalls erforderliche Kühlaggregate 1926 sind unter Berücksichtigung der schalltechnischen Anforderungen anzuordnen. Eine 1927 Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen durch Geräusch- oder 1928 Körperschallemissionen ist zu vermeiden. 1929 • Druckentlastungsklappen sind so anzuordnen, dass deren Wirkbereich nicht auf 1930 Gehwege, Aufenthaltsbereiche, Verkehrsflächen oder Zugänge ausgerichtet ist. 1931 • Eine dauerhaft freie Gehwegbreite von mindestens 2,50 m ist sicherzustellen. 1932 • Die Einbindung in die bestehende Umgebung ist in der Planung zu berücksichtigen. 1933 Versiegelte Flächen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. 1934 Versickerungsfähige Oberflächen werden bevorzugt. 1935 • Soweit erforderlich sind Maßnahmen zum Schutz gegen Fahrzeuganprall vorzusehen. 1936 Raumbedarf und innere Gliederung
1937 • Die Netzstation ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen möglichst 1938 kompakt auszuführen.
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1939 • Erforderliche Wartungs-, Bedienungs-, Flucht- und Sicherheitsabstände sind 1940 einzuhalten. 1941 • Die innere Aufteilung der Station hat entsprechend einer sinnvollen technischen 1942 Gliederung der Anlagenkomponenten zu erfolgen. 1943 • Alle Anlagenteile müssen für Wartungs-, Prüf- und Austauschzwecke gut zugänglich 1944 sein. 1945 Kabelboden und Kabeleinführungen
1946 • Das Fundament kann gleichzeitig als Kabelboden ausgeführt werden. 1947 • Sämtliche Kabel- und Leerrohreinführungen sind dauerhaft wasser- und gasdicht 1948 auszuführen. 1949 • Die Kabelwege sind so zu gestalten, dass spätere Erweiterungen und Umbauten mit 1950 vertretbarem Aufwand möglich sind. 1951 Boden
1952 • Der Bodenaufbau ist so auszuführen, dass die im Kabelraum befindlichen Kabel, 1953 Leerrohre und Einführungen für Betrieb, Wartung und Erweiterungen dauerhaft 1954 zugänglich bleiben. 1955 Material und Oberflächen
1956 • Die Netzstation ist vorzugsweise unter Verwendung recycelter und/oder 1957 nachwachsender Baustoffe auszuführen. 1958 • Die Ausführung muss als vorgefertigte Modul- oder Fertigteilbauweise erfolgen. 1959 • Die Außenfassade muss dauerhaft für den Außeneinsatz geeignet sowie gegen 1960 Vandalismus und mechanische Beanspruchungen widerstandsfähig ausgeführt sein. 1961 • Die verwendeten Materialien müssen den Anforderungen an Witterungsbeständigkeit, 1962 Dauerhaftigkeit und Korrosionsschutz entsprechen. 1963 • Die Außenbekleidung soll vorzugsweise aus großformatigen, robusten und 1964 wartungsarmen Elementen bestehen. 1965 • Die Außenwände sind schalltechnisch so auszulegen, dass die Anforderungen der TA 1966 Lärm eingehalten werden. 1967 • Bekleidungen, Vorsprünge, Nischen und sonstige konstruktive Elemente sind so 1968 auszubilden, dass das Einnisten oder Verweilen von Vögeln vermieden wird. 1969 Dach
1970 • Gründächer sind grundsätzlich erwünscht. Hierfür ist ein geeignetes Wartungs- und 1971 Instandhaltungskonzept vorzusehen. 1972 • Die Notentwässerung darf nicht über Türbereiche, Fluchtwege oder Bedienflächen 1973 erfolgen. 1974 • Innenliegende Dachentwässerungen sind nicht zulässig. 1975 • Das Dach ist für die örtlichen Schnee-, Wind- und Wartungslasten auszulegen. 1976 • Dachaufbauten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. 1977 • Dachaufbauten, Vorsprünge und sonstige konstruktive Elemente sind so auszubilden, 1978 dass das Einnisten, Aufsitzen oder Verweilen von Vögeln weitestgehend verhindert 1979 wird. 1980 Kühlung, Lüftung und Betriebsbedingungen
1981 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Auslegung, Lieferung, Montage, 1982 Integration und Inbetriebnahme aller erforderlichen Lüftungs-, Kühlungs- und gegebenenfalls
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1983 Klimatisierungssysteme zur Sicherstellung der zulässigen Betriebsbedingungen sämtlicher im 1984 Technischen Betriebsgebäude installierten Anlagen und Komponenten. 1985 Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: 1986 • thermische Verlustleistungen von Transformatoren, 1987 • thermische Verlustleistungen der Mittelspannungsanlage, 1988 • thermische Verlustleistungen der Niederspannungshauptverteilung, 1989 • thermische Verlustleistungen von Ladegleichrichtern, Leistungselektronik und 1990 Ladesystemen, 1991 • thermische Verlustleistungen von Fernwirk-, Kommunikations- und 1992 Leittechnikschränken, 1993 • das dynamische Lastverhalten der Ladeinfrastruktur, 1994 • maximale Gleichzeitigkeiten der Ladeleistungen, 1995 • Umgebungstemperaturen und klimatische Randbedingungen am Aufstellungsort, 1996 • Anforderungen an Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Lebensdauer der 1997 Anlagentechnik, 1998 • Einhaltung der zulässigen Betriebs- und Umgebungstemperaturen gemäß 1999 Herstellervorgaben, 2000 • Einhaltung der geltenden Anforderungen an Schall- und Geräuschemissionen im 2001 urbanen Umfeld. 2002 Die Auswahl und Dimensionierung der erforderlichen Lüftungs-, Kühl- und 2003 Klimatisierungseinrichtungen erfolgt durch den Auftragnehmer auf Grundlage einer 2004 nachvollziehbaren Wärmeverlust- und Temperaturberechnung für den gesamten 2005 Betriebszustand der Anlage. 2006 Sofern zur Einhaltung der zulässigen Betriebsbedingungen erforderlich, sind geeignete 2007 technische Maßnahmen vorzusehen, beispielsweise: 2008 • natürliche oder maschinelle Be- und Entlüftung, 2009 • Zu- und Abluftsysteme, 2010 • Filter- und Luftführungssysteme, 2011 • aktive Kühlung, 2012 • Split-Klimaanlagen, 2013 • wassergekühlte Systeme, 2014 • Rückkühler oder vergleichbare technische Lösungen. 2015 Außen aufgestellte Kälte-, Klima- oder Rückkühleinheiten dürfen sowohl auf dem Dach des 2016 Betriebsgebäudes als auch außerhalb des Gebäudes angeordnet werden, sofern die technischen, 2017 statischen, schalltechnischen und betrieblichen Anforderungen eingehalten werden. Bei einer 2018 Aufstellung im Außenbereich sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismus und 2019 unbefugten Eingriffen, beispielsweise ein abnehmbares Schutzgitter, vorzusehen. Sofern zur 2020 Einhaltung der Schallimmissionsanforderungen erforderlich, sind geeignete 2021 Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schallschutzhauben, vorzusehen. Die uneingeschränkte 2022 Zugänglichkeit für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten muss dabei jederzeit 2023 gewährleistet bleiben.Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen sind Bestandteil des Liefer- 2024 und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Dies umfasst insbesondere: 2025 • Planung und Auslegung der Aufstellungsorte, 2026 • Erstellung der erforderlichen Fundamente, 2027 • statische Nachweise, 2028 • Planung und Herstellung sämtlicher Kabel-, Rohr- und Medientrassen, 2029 • erforderliche Wand- und Dachdurchführungen, 2030 • Schallschutzmaßnahmen, 2031 • Kondensatabführung, 2032 • Befestigungs- und Tragkonstruktionen,
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2033 • Korrosionsschutzmaßnahmen, 2034 • vollständige elektrische und mechanische Anbindung einschließlich Inbetriebnahme. 2035 Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass unter allen vorgesehenen 2036 Betriebszuständen und Umgebungsbedingungen die zulässigen Betriebsparameter sämtlicher 2037 Anlagenkomponenten dauerhaft eingehalten werden. 2038 Abgrenzung
2039 Die Netzstation wird als vollständig integrierte Gesamtanlage inklusive aller im Gebäude 2040 befindlichen Komponenten (insbesondere LIS-Schränke) geliefert und aufgestellt. 2041 Die gesonderte Planung, funktionale Auslegung und Bepreisung der Ladeinfrastruktur selbst 2042 erfolgt in einer separaten Leistungsposition 12.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive 2043 Top-Down-Pantographen.
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2044 12.5 Ladeinfrastruktur 2045 12.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen 2046 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Integration, 2047 Prüfung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur als schlüsselfertiges Gesamtsystem 2048 einschließlich aller für die Ladefunktion erforderlichen Komponenten und Systeme. 2049 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 2050 • die Planung, Auslegung und Dimensionierung der gesamten Ladeinfrastruktur 2051 entsprechend den geforderten Ladeleistungen, Betriebsbedingungen sowie den 2052 Schnittstellen zum vorgelagerten System (Mittelspannungsanlage, Transformator, 2053 Niederspannungsanlage mit integriertem Zählerplatz), 2054 • die vollständige Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Ladetechnik als 2055 Gesamtsystem, insbesondere bestehend aus Ladeschränken (Leistungselektronik), 2056 Steuerungseinheiten sowie allen zugehörigen Komponenten, 2057 • die Lieferung und Montage sämtlicher elektrischer Verbindungen der Ladetechnik, 2058 insbesondere: 2059 o zwischen Niederspannungsanlage (400 VAC) und den Ladeschränken sowie 2060 o zwischen den Ladeschränken und den Stromabnehmer-Systemen 2061 (Pantographen), 2062 sodass die gesamte energietechnische Kette von der 400 VAC-Schnittstelle der 2063 Niederspannungsanlage bis zum Stromabnehmer vollständig hergestellt ist, 2064 • die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Pantographen einschließlich aller 2065 mechanischen und elektrischen Komponenten, 2066 • die Herstellung, Lieferung und Montage der erforderlichen Fundamente für die 2067 Pantographen einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussarbeiten, 2068 • die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher für den Betrieb 2069 erforderlichen Steuerungs-, Kommunikations- und Schnittstellenkomponenten, 2070 • die vollständige Umsetzung aller Kommunikations- und Steuerungsfunktionen 2071 einschließlich Integration in übergeordnete Systeme sowie Abstimmung mit der 2072 Netzstation. 2073 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten der Ladeinfrastruktur – 2074 insbesondere Ladeschränke, Verbindungstechnik und Stromabnehmer – technisch aufeinander 2075 abgestimmt sind und eine einwandfreie Ladefunktion unter den vorgesehenen 2076 Betriebsbedingungen gewährleistet ist. 2077 Die Leistung umfasst alle erforderlichen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere die 2078 Koordination aller beteiligten Gewerke, die Durchführung sämtlicher Funktions-, Last- und 2079 Integrationstests sowie die betriebsfertige Übergabe der Ladeinfrastruktur. 2080 Die Schnittstellen zur Netzstation, insbesondere auf der Niederspannungsebene (400 VAC) 2081 sowie hinsichtlich Kühlung, Aufstellflächen und Kommunikationsanbindung, sind durch den 2082 Auftragnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen und abzustimmen. 2083 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung einer vollständig funktionsfähigen, 2084 geprüften, integrierten und betriebsbereiten Ladeinfrastruktur. Dies umfasst ausdrücklich die 2085 vollständige energietechnische und funktionale Kette vom elektrischen Anschluss an der 2086 Niederspannungsanlage bis zur Energieübertragung an den Fahrzeugstromabnehmer. 2087 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung der Ladeinfrastruktur 2088 erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung 2089 – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. 2090 Die Verantwortung des Auftragnehmers umfasst insbesondere die vollständige 2091 Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur einschließlich aller Schnittstellen zur
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2092 Energieversorgung (Netzstation). Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen oder 2093 unvollständiger Berücksichtigung der Betriebsanforderungen sind ausgeschlossen. 2094
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2095 12.6 Kabel- und Leitungsanlagen 2096 12.6.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage 2097 Die Anforderungen an Planung, Auslegung, Lieferung, Verlegung, Montage, Kennzeichnung, 2098 Anschluss, Prüfung, Inbetriebsetzung und Dokumentation der Kabel- und Leitungsanlagen sind 2099 im Anhang 17.20“ Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage“ 2100 beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen und Anforderungen 2101 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 2102 12.7 Kommunikationsschnittstellen 2103 Die Anforderungen an die Kommunikationsschnittstellen und die systemübergreifende 2104 Integration sind im Anhang 17.15 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ 2105 beschrieben. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische, funktionale 2106 und kommunikative Integration sämtlicher Systeme innerhalb seines Liefer- und 2107 Leistungsumfangs. Die im Anhang definierten Kommunikationsstandards, Schnittstellen, 2108 Datenpunkte, Integrationsanforderungen und Nachweise sind verbindlicher Bestandteil der 2109 Leistung. 2110 12.7.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle 2111 Die Anforderungen an die Anbindung an die SSB-Fernwirktechnik, die IEC-61850- 2112 Kommunikation, die Parametrierung, die Datenpunktabbildung, die Inbetriebnahme sowie die 2113 Nachweisführung sind im Anhang 17.17 „SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle“ beschrieben und 2114 verbindlich einzuhalten. 2115 12.7.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in 2116 das LMS SINOS 2117 Die Anforderungen an die Anbindung der Ladeinfrastruktur an das Lastmanagementsystem 2118 (LMS) SINOS, die Integrationsanforderungen, Kommunikationsschnittstellen, 2119 Nachweisführung sowie die zugehörigen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers sind im 2120 Anhang 17.19„Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration 2121 in das LMS SINOS“ beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen 2122 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 2123 12.8 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme 2124 Ebene 1: Gewerkespezifische Inbetriebnahme
2125 Diese ist Bestandteil der jeweiligen Leistungsposition:
2126 • Mittelspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 2127 • Transformator/Niederspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 2128 • Ladeinfrastruktur inklusive Pantograph inklusive Inbetriebnahme
2129 Hierunter fallen jeweils:
2130 • Montagekontrollen 2131 • Parametrierung der Komponenten 2132 • Schutzprüfungen 2133 • Herstellerprüfungen 2134 • Funktionsprüfungen des jeweiligen Gewerkes
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2135 • Nachweis der Betriebsbereitschaft des Einzelgewerks 2136 2137 Ebene 2: Systemintegration und Gesamtanlagentest
2138 Das ist etwas anderes als die Inbetriebnahme der Einzelanlagen. 2139 Hier wird geprüft, ob das gesamte System als Einheit funktioniert: 2140 • Zusammenspiel MS-Anlage ↔ Trafo ↔ NS-Anlage ↔ Ladeinfrastruktur 2141 • Kommunikation zwischen allen Systemkomponenten 2142 • Schnittstellen zu Fahrzeugen 2143 • Lastmanagement 2144 • Gleichzeitiges Laden mehrerer Busse 2145 • Gesamtsystem unter Volllast 2146 • Verfügbarkeitstests 2147 • Abnahme des Gesamtsystems 2148 12.8.1 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests 2149 Der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Gesamtsystems ist im Rahmen der 2150 Systemintegration und Gesamtsystemtests zu erbringen. Die Anforderungen an Umfang, 2151 Durchführung, Nachweisführung und Abnahmekriterien sind in Anhang 17.16 „Nachweis im 2152 Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests“ beschrieben. 2153
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2154 13 Zwischenladestation am Standort Busendhaltestelle Westbahnhof 2155 13.1 Standortbeschreibung 2156 Die Busendhaltestelle Stuttgart Westbahnhof befindet sich am oberen Ende der 2157 Rotenwaldstraße im Stadtbezirk Stuttgart-West. Die Rotenwaldstraße bildet eine der 2158 wichtigsten Verkehrsachsen zwischen der Stuttgarter Innenstadt, dem Stuttgarter Westen und 2159 den übergeordneten Verkehrsverbindungen in Richtung Schattenring, B14/B27 und Autobahn 2160 A8. Aufgrund ihrer Funktion als direkte Ausfallstraße aus dem Stuttgarter Talkessel ist sie 2161 ganzjährig stark frequentiert und insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten regelmäßig von 2162 stockendem Verkehr und Staus geprägt. 2163 Die Haltestelle Westbahnhof stellt einen bedeutenden Knotenpunkt des öffentlichen 2164 Busverkehrs dar. Sie verfügt über eine Buswendeschleife und dient als Endhaltestelle der 2165 hochfrequentierten SSB-Buslinien 44 und 50 sowie als Haltepunkt der Regionalbuslinie 92 2166 Richtung Leonberg. Über die Buslinien bestehen direkte Verbindungen in die Stuttgarter 2167 Innenstadt, zum Hauptbahnhof sowie zu weiteren ÖPNV-Verknüpfungspunkten. 2168 Der Standort liegt in einem dicht besiedelten urbanen Umfeld und besitzt aufgrund seiner 2169 verkehrlichen Bedeutung eine hohe Relevanz für den öffentlichen Nahverkehr. 2170
2171 2172 Figure 9: Standortsituation Westbahnhof 2173 13.2 Baustellenbeschreibung 2174 Die Baumaßnahme wird im Bereich der Busendhaltestelle Stuttgart Westbahnhof und entlang 2175 der Rotenwaldstraße im Stadtbezirk Stuttgart-West ausgeführt. Der Standort befindet sich 2176 innerhalb einer stark frequentierten innerstädtischen Verkehrsachse mit hoher Bedeutung für 2177 den öffentlichen Personennahverkehr. Die Ausführung der Bauarbeiten hat unter 2178 Berücksichtigung des laufenden Busbetriebs zu erfolgen. Eine temporäre Verlegung der 2179 Haltestelle während einzelner Bauphasen kann vorgesehen werden. Die hierfür erforderlichen 2180 Maßnahmen sind durch den Auftragnehmer in die Bauablaufplanung einzubeziehen. 2181 2182 Die Stromversorgung der geplanten Ladeinfrastruktur erfolgt über eine kundeneigene, 2183 begehbare Netzstation. Die Netzstation wird im Bereich der Rotenwaldstraße errichtet. Infolge 2184 der Standortwahl der Netzstation sind vorhandene Infrastruktureinrichtungen, insbesondere 2185 wird das bestehende Fahrer-WC versetzt.
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2186 Die Pantographen-Ladeeinrichtungen werden im Bereich der Bushaltestelle auf der 2187 Rotenwaldstraße installiert. Die erforderlichen Kabeltrassen zwischen Netzstation und 2188 Pantographenanlage verlaufen überwiegend im Gehwegbereich entlang der Rotenwaldstraße. 2189 Für die Herstellung der Kabeltrassen, die Anlieferung der Anlagenteile sowie die Aufstellung 2190 von Hebe- und Transportgeräten sind Eingriffe in die bestehenden Verkehrsflächen 2191 erforderlich. 2192 Während bestimmter Bauphasen ist mit temporären Einschränkungen des Haltestellenbetriebs 2193 sowie mit verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die hierfür erforderlichen Sperrungen, 2194 Verkehrsführungen, Busumleitungen und Sicherungsmaßnahmen sind durch den 2195 Auftragnehmer zu planen, mit den zuständigen Stellen abzustimmen und durchzuführen. Die 2196 Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs und des Busbetriebs sind dabei auf das technisch 2197 und organisatorisch notwendige Mindestmaß zu beschränken. 2198 Die Bauausführung erfolgt unter beengten innerstädtischen Randbedingungen. Dauerhafte 2199 Lager-, Abstell- oder Baustelleneinrichtungsflächen stehen im unmittelbaren Baustellenbereich 2200 nicht zur Verfügung. Die Baustellenlogistik, Materialanlieferung, Zwischenlagerung, 2201 Kranstellungen und Montageabläufe sind daher vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu 2202 planen und zu organisieren. 2203 Zur Sicherstellung eines reibungslosen Projektablaufs ist eine enge Abstimmung zwischen den 2204 beteiligten Auftragnehmern, insbesondere zwischen Tiefbau- und Elektrotechnikgewerken, 2205 erforderlich. Sämtliche Arbeiten innerhalb der Verkehrsflächen sowie in unmittelbarer Nähe 2206 der angrenzenden Wohnbebauung sind unter Berücksichtigung definierter Bauzeiten und 2207 behördlicher Auflagen durchzuführen. Die im Bauzeitenplan festgelegten Ausführungsfenster 2208 sind verbindlich einzuhalten. 2209 Der Auftragnehmer hat die besonderen Anforderungen an Arbeitssicherheit, 2210 Verkehrssicherheit, Anwohnerverträglichkeit, Baustellenlogistik und Koordination aller 2211 Beteiligten bei der Planung und Ausführung der Leistungen zu berücksichtigen. Nachträge 2212 aufgrund unzureichender Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, eingeschränkter 2213 Platzverhältnisse oder logistischer Randbedingungen sind ausgeschlossen. 2214 13.3 Leistungsbeschreibung 2215 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 2216 1. die vollständige Planung und betriebsfertige Errichtung der Ladeinfrastruktur (LIS) 2217 einschließlich aller Ladeeinrichtungen, Pantographensysteme sowie der zugehörigen 2218 elektrischen, mechanischen und konstruktiven Einrichtungen, 2219 2. Lieferung, Montage und vollständige betriebsfertige Errichtung des Pantographen 2220 (Top-Down-Pantographen-Systeme) einschließlich aller mechanischen und 2221 elektrischen Anschlussarbeiten. 2222 3. Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher für die Planung, Bemessung, 2223 Nachweisführung und Ausführung der Fundamente erforderlichen technischen 2224 Angaben, Lastdaten, Einbaumaße, Befestigungs- und Ankerkräfte sowie weiterer 2225 herstellerspezifischer Vorgaben. 2226 4. die Planung, Lieferung und Montage einer begehbaren, kundeneigenen Netzstation 2227 einschließlich aller notwendigen Ausrüstungen und Schnittstellen, 2228 5. die Planung und Errichtung der Mittelspannungsanlage einschließlich Lieferung, 2229 Montage, Integration und Inbetriebnahme unter Einhaltung der Vorgaben des 2230 Netzbetreibers und des Auftraggebers, 2231 6. die Abstimmung, Prüfung und Freigabe der Mittelspannungsanlage mit dem 2232 zuständigen Netzbetreiber, 2233 7. die Planung und Errichtung der Niederspannungsanlage einschließlich Lieferung, 2234 Montage und betriebsfertiger Inbetriebnahme,
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2235 8. die Planung, Auslegung und Lieferung des Transformators einschließlich vollständiger 2236 Integration in die Gesamtanlage, 2237 9. die Lieferung und Montage eines Zählerplatzes entsprechend den verbindlichen 2238 Vorgaben des Netz- und Messstellenbetreibers, 2239 10. die Planung, Projektierung, Implementierung und Inbetriebnahme der Steuerungs- und 2240 Kommunikationssysteme einschließlich der Erstellung und Umsetzung der 2241 erforderlichen IEC 61850-Protokolle, 2242 11. die Lieferung und Montage eines Fernsteuerschrankes sowie die vollständige 2243 Anbindung an übergeordnete Leitsysteme gemäß IEC 61850 einschließlich 2244 Funktionsprüfung und Inbetriebnahme. 2245 12. die Lieferung und Montage einer bedarfsgerecht ausgelegten Klimatisierungsanlage für 2246 die Netzstation zur Sicherstellung der zulässigen Umgebungsbedingungen für die 2247 installierten Betriebsmittel, 2248 13. die Lieferung und Integration einer kompakten USV-Anlage mit integrierten Batterien 2249 zur kurzzeitigen unterbrechungsfreien Versorgung ausfallkritischer Steuer-, Melde-, 2250 Fernwirk- und Kommunikationsfunktionen der Anlage,
2251 2252 Figure 10: Skizze Lageplan Haltestelle Westbahnhof 2253 2254 Die Leistung umfasst alle erforderlichen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere die 2255 Koordination aller Beteiligten, die Sicherstellung aller Schnittstellen, die Durchführung 2256 sämtlicher Prüfungen, Funktions- und Systemtests sowie die vollständige Integration aller 2257 Anlagenkomponenten zu einer funktionsfähigen Gesamtanlage. 2258 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Herstellung einer vollständig 2259 funktionsfähigen, normkonformen, geprüften und abgenommenen Energieversorgungs- und 2260 Ladeinfrastrukturanlage einschließlich sämtlicher zugehöriger Systeme und Schnittstellen. 2261 . Die nachfolgend genannten Gewerke und Schnittstellen stellen die zum Zeitpunkt der 2262 Erstellung des Lastenhefts bekannten Projektbeteiligten und Schnittstellen dar. Abhängig von 2263 der weiteren Planung, der gewählten technischen Lösung sowie den Anforderungen der 2264 Genehmigungs- und Ausführungsphase können zusätzliche Schnittstellen und Beteiligte 2265 hinzukommen. 2266
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2267 Gewerke
2268 Folgende Gewerke sind durch den Auftragnehmer (AN) zu beauftragen, zu koordinieren und 2269 auszuführen: 2270 2271 Hochbau 2272 • Fertigteilbau Netzstation 2273 2274 Technische Gebäude Ausrüstung 2275 • Lüftung 2276 • Kühlung 2277 • Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte 2278 . 2279 Ladeinfrastruktur- und Stromversorgungsanlage (LIS) 2280 • Energieversorgung 2281 • Transformator 2282 • Mittelspannungsanlage 2283 • Niederspannungsanlage 2284 • Ladeinfrastruktur 2285 • Kommunikations- und Leittechnik 2286 • Herstellung aller erforderlichen Schnittstellen 2287 • Inbetriebnahme der Gesamtanlage einschließlich Abnahme 2288 2289
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2290 Schnittstellenmatrix
2291
| Leistung / Schnittstelle | AG | AN | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Netzbetreiber (Stuttgart Netze) | X | X | Abstimmung zu Netzanschluss und | ||||
| Inbetriebnahme | |||||||
| Baugrundgutachten | X | Baugrundgutachter wird durch AG beauftragt | |||||
| Leitungsplaner (außerhalb der | X | Planung durch AG bzw. durch AG | |||||
| Netzstation) | b eauftragte Dritte | ||||||
| Tiefbaufirma | X | Durch AG beauftragt bzw. durch AG beauftragte Dritte | |||||
| Kabeltrasse (innerhalb der Netzstation) | X | Planung der Leitungsführung und | |||||
| Bau Kabeltrasse innerhalb der | |||||||
| Netzstation | |||||||
| Schallschutzgutachter | X | Vorgaben und Nachweise zum Schallschutz | |||||
| Vorgaben für Fundamentplanung | X | Bereitstellung der technischen | |||||
| (Pantographen + Netzstation) | Anforderungen durch AN | ||||||
| Vor-Ort-Begehung und Prüfung der Aufstellbedingungen | X | Festlegung, ob Standard- oder Sonderfundament erforderlich ist | |||||
| Planung Sonderfundament | X | Durch AG beauftragten Statiker auf | |||||
| Basis der Vorgaben des AN | |||||||
| Bau Fundamente | X | Ausführung durch AG bzw. beauftragte Dritte | |||||
| Leitungsführungsunterlagen für | X | Erstellung und Übergabe durch AN | |||||
| Fundamenten (Pantographen + | |||||||
| Netzstation) | |||||||
| Koordination technischer Schnittstellen | X | Mit allen am Projekt beteiligten Parteien | |||||
| Fertigteilbau Netzstation | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Lüftung | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Kühlung | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Schallschutzmaßnahmen | X | Umsetzung der Anforderungen des Schallschutzgutachters | |||||
| Transformator | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Mittelspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Niederspannungsanlage | X | Lieferung, Montage und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN | |||||||
| Ladeinfrastruktur | X | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme durch AN | |||||
| Kommunikations- und Leittechnik | X | Lieferung, Integration und | |||||
| Inbetriebnahme durch AN |
2291 Tabelle 21: Schnittstellenmatrix für Projektstandort Westbahnhof 2292
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2293 2294 13.4 Netzstation 2295 Grundprinzip der Abgrenzung 2296 • Netzstation (Position „13.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer 2297 kundeneigenen Netzstation (inkl. aller Einbauten und LIS-Systemintegration)“) 2298 o stellt die bauliche, elektrische und infrastrukturelle Basis dar 2299 o umfasst Gebäude + integrierte Anlagen + Betriebsbedingungen 2300 • Ladeinfrastruktur (Position „13.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top- 2301 Down-Pantographen“) 2302 o umfasst die funktionale Ladeeinheit und deren Systemtechnik 2303 o definiert und verantwortet die Ladefunktion, Leistung und Steuerung 2304
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| Bereich | Netzstation (inkl. Gebäude) | Ladeinfrastruktur (separate Position) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude / Hülle | vollständige Verantwortung | nicht enthalten | ||||||
| (Planung, Bau, Anlieferung, | ||||||||
| Montage) | ||||||||
| Integration im Gebäude | vollständige Integration aller Komponenten im Gebäude | nur Anforderungen liefern | ||||||
| Mittelspannungsanlage | Lieferung, Integration, | keine | ||||||
| Bestandteil Station | Verantwortung | |||||||
| Transformator | Lieferung, Integration, Kühlung | keine Verantwortung | ||||||
| Niederspannungsanlage | vollständig (inkl. Messung | nur | ||||||
| baseline) | Anschlussnutzung | |||||||
| Wandler-/Zählerplatz | Bestandteil NS-Anlage | keine Auslegung | ||||||
| LIS-Schränke (physisch) | Lieferung, Einbau, Aufstellung | funktionale | ||||||
| im Gebäude | Auslegung separat | |||||||
| LIS-Schränke (elektrisch / funktional) | nur bauliche Integration | vollständige Funktion, Auslegung | ||||||
| Pantographen | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Ladeleistung / Ladepunkte | nicht Gegenstand | vollständige Verantwortung | ||||||
| Leistungselektronik (DC) | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Lademanagement / Steuerung | (nur Schnittstellen vorsehen) | vollständig | ||||||
| IEC 61850 / Leittechnik | Schnittstellenbereitstellung | Umsetzung und | ||||||
| Funktion | ||||||||
| Kühlung / Lüftung Gebäude | vollständig inkl. Dimensionierung | liefert Verlustdaten | ||||||
| Kühlung LIS- | sofern gebäudeseitig | interne | ||||||
| Komponenten | erforderlich | Gerätekühlung | ||||||
| Schallschutz / Emissionen | Gesamtverantwortung Gebäude | Geräteeinfluss berücksichtigen | ||||||
| Fundamente Gebäude | Bestandteil Netzstation | nicht enthalten | ||||||
| Fundamente Pantographen | nicht enthalten | vollständig | ||||||
| Kabel innerhalb Station | interne Infrastruktur | |||||||
| Anschlussdefinition | ||||||||
| Kabel zu Ladepunkten | Übergabepunkt | vollständige Ausführung | ||||||
| Transport & Einbringung | komplette Verantwortung | nicht enthalten | ||||||
| Genehmigungen Transport Station | vollständig | nicht enthalten | ||||||
| Betriebsfähigkeit | vollständig | nur Teilsystem | ||||||
| Gesamtanlage Gebäude | ||||||||
| Betriebsfähigkeit Ladefunktion | nicht Gegenstand | vollständig |
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2305 Tabelle 22: Abgrenzungsmatrix-Netzstation vs. Ladeinfrastruktur 2306 2307 Elektrische Schnittstellen 2308 • Übergabepunkt: Abgang Niederspannungsanlage Netzstation 2309 Verantwortlichkeit: 2310 • Netzstation: Spannungsversorgung bereitstellen 2311 • LIS: Anschluss und Nutzung 2312 2313 Thermische Schnittstelle 2314 LIS liefert: 2315 • Verlustleistung / Wärmelasten 2316 Netzstation: 2317 • Auslegung Kühlung / Lüftung (inkl. Extremzustände) 2318 2319 Konstruktive Schnittstelle 2320 Netzstation: 2321 • Flächen, Befestigung, Gebäudeintegration 2322 LIS: 2323 • Anforderungen an Aufstellflächen und Lasten 2324 2325 Steuerung / Kommunikation 2326 • Netzstation: 2327 o Schnittstellenbereitstellung / Infrastruktur 2328 • LIS: 2329 o Funktionale Umsetzung (z.B. Meldungen an die übergeordnete Leitstelle oder 2330 Störungsmanagement-System) 2331 2332 Die Netzstation ist als vollständig integrierte, betriebsfähige Infrastruktur zu liefern, die alle 2333 erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Ladeinfrastruktur bereitstellt. 2334 Die Ladeinfrastruktur übernimmt die vollständige Verantwortung für die Ladefunktion, 2335 Leistungserbringung sowie Steuerung und Systemlogik. 2336 2337 Alle innerhalb der Netzstation physisch installierten Komponenten (einschließlich 2338 LIS-Schränke) sind Bestandteil der Netzstation als Gesamtanlage, unabhängig von ihrer 2339 funktionalen Zuordnung. 2340 Die funktionale Auslegung, Dimensionierung und Leistungsbereitstellung der 2341 Ladeinfrastruktur erfolgt ausschließlich in der separaten Leistungsposition 13.5.1 2342 2343 13.4.1 Anlieferung, Errichtung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (inkl. 2344 aller Einbauten und LIS-Systemintegration) 2345 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, werkseitige Integration, 2346 Anlieferung, Einbringung und Aufstellung einer kundeneigenen Netzstation (begehbares 2347 Stationsgebäude) einschließlich aller integrierten Anlagenkomponenten. 2348 Die Netzstation ist als betriebsfertige Gesamtanlage auszuführen und wird vormontiert, 2349 einschließlich aller im Gebäude installierten Komponenten, an den Standort geliefert. Dies 2350 umfasst insbesondere die Integration der Mittelspannungsanlage, des Transformators, der 2351 Niederspannungsanlage sowie der im Gebäude zu installierenden LIS-Schränke einschließlich 2352 aller dafür erforderlichen Neben- und Versorgungssysteme.
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2353 Die LIS-Schränke und zugehörigen Komponenten sind als integraler Bestandteil der 2354 Netzstation zu betrachten und vollständig in das Gebäude zu integrieren. Die gesonderte 2355 funktionale Auslegung, Dimensionierung und Bepreisung der Ladeinfrastruktur (z. B. 2356 Pantographen, Ladeleistung, Steuerungssysteme) erfolgt in der separaten Leistungsposition 2357 12.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen. 2358 2359 Leistungsumfang 2360 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 2361 • die vollständige Planung und Ausführung des Stationsgebäudes einschließlich aller 2362 konstruktiven, gebäudetechnischen und betrieblichen Anforderungen, 2363 • die werkseitige Integration sämtlicher Anlagenkomponenten (MS-Anlage, 2364 Transformator, NS-Anlage, LIS-Schränke) in das Stationsgebäude, 2365 • die vollständige Organisation, Koordination und Durchführung des Transports zur 2366 Baustelle einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen und Maßnahmen, 2367 • die fachgerechte Einbringung, Positionierung und Aufstellung am Standort 2368 einschließlich aller erforderlichen Hebezeuge und Transportmittel (z. B. 2369 Schwerlasttransport, Kran), 2370 • die Herstellung der betriebsfertigen Aufstellung einschließlich aller mechanischen 2371 Anschluss- und Integrationsarbeiten (z. B. Fundamentanschluss, Lageausrichtung, 2372 Befestigung). 2373 • die Lieferung, Montage und betriebsfertige Inbetriebnahme der stationseigenen 2374 elektrischen Eigenbedarfsversorgung einschließlich Eigenstromverteiler für sämtliche 2375 innerhalb der Netzstation installierten Verbraucher, 2376 • Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer kompakten unterbrechungsfreien 2377 Stromversorgungsanlage (USV) mit integrierten Batterien zur Absicherung 2378 ausfallkritischer Hilfs- und Steuerstromverbraucher der Netzstation. 2379 • Die USV-Anlage dient ausschließlich der Überbrückung kurzzeitiger Netzausfälle und 2380 Spannungseinbrüche sowie der Sicherstellung der Schalt-, Steuer-, Melde- und 2381 Kommunikationsfunktionen der Netzstation. 2382 • Über die USV sind insbesondere folgende Verbraucher zu versorgen: Steuer- und 2383 Meldespannungsversorgung der Mittelspannungsschaltanlage, Steuer- und 2384 Meldespannungsversorgung der Niederspannungsschaltanlage, Fernwirktechnik, 2385 Kommunikations- und Netzwerkkomponenten (z. B. Router, Switches, Modems), 2386 Mess-, Überwachungs- und Fernzugriffssysteme. 2387 • Die USV ist einschließlich integrierter Batterien so auszulegen, dass die Versorgung der 2388 angeschlossenen Verbraucher bei Netzausfall für mindestens 10 Minuten 2389 unterbrechungsfrei aufrechterhalten wird. 2390 • Die USV-Anlage ist vollständig betriebsfertig einschließlich aller erforderlichen 2391 Anschlüsse, Absicherungen, Verteiler, Verkabelungen und Meldekontakte zu liefern 2392 und in die Netzstation zu integrieren. Kompakter zusammenfassen 2393 2394 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten technisch aufeinander 2395 abgestimmt sind und zu einer funktionsfähigen, sicheren und normkonformen Gesamtanlage 2396 zusammengeführt werden. 2397 Die Ausführung erfolgt unter Einhaltung aller geltenden Normen, technischen Regelwerke 2398 sowie der verbindlichen Vorgaben des Netzbetreibers, Messstellenbetreibers, sowie 2399 Lärmgutachter, Statiker und Planer der Kabeltrasse und Auftraggebers. 2400 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination aller Schnittstellen, die 2401 Durchführung aller erforderlichen Prüfungen sowie die Inbetriebnahme der Gesamtanlage.
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2402 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung einer vollständig funktionsfähigen, 2403 betriebsbereiten, geprüften und abgenommenen Netzstation einschließlich aller integrierten 2404 Anlagen und Systeme. 2405 2406 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung, Anlieferung, Aufstellung und 2407 Inbetriebnahme der Netzstation erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von 2408 ihrer ausdrücklichen Nennung – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem 2409 vereinbarten Preis vollständig abgegolten. Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen, 2410 Transportbedingungen oder fehlender Detailbeschreibung sind ausgeschlossen. 2411 2412 Die Auslegung hat unter Berücksichtigung aller projektspezifischen Randbedingungen und 2413 funktionalen Mindestanforderungen gemäß 17.14 zu erfolgen. 2414 Transport- und Standortanforderungen
2415 Bei der Planung und Ausführung sind die standortspezifischen Randbedingungen zwingend zu 2416 berücksichtigen, insbesondere: 2417 • Auslegung der kundeneigenen Netzstation hinsichtlich Gabarit und Gesamtgewicht 2418 unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten im innerstädtischen 2419 Bereich, 2420 • Einhaltung aller transporttechnischen Randbedingungen (Straßenverengungen, 2421 Kurvenradien, Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeiten), 2422 • Sicherstellung der Einbringbarkeit der vollständig vormontierten Anlage, 2423 • Planung und Umsetzung eines geeigneten Transport- und Hebekonzepts einschließlich 2424 Abstimmung mit Behörden und Verkehrsmanagement. 2425 Platzbedarf und Einbindung im Stadtbild
2426 • Türen, Wartungsöffnungen und Zugänge sind so anzuordnen, dass der Fußgänger-, Rad- 2427 und sonstige Verkehr nicht beeinträchtigt wird. 2428 • Lüftungsöffnungen, Lüftungsgitter sowie gegebenenfalls erforderliche Kühlaggregate 2429 sind unter Berücksichtigung der schalltechnischen Anforderungen anzuordnen. Eine 2430 Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen durch Geräusch- oder 2431 Körperschallemissionen ist zu vermeiden. 2432 • Druckentlastungsklappen sind so anzuordnen, dass deren Wirkbereich nicht auf 2433 Gehwege, Aufenthaltsbereiche, Verkehrsflächen oder Zugänge ausgerichtet ist.Eine 2434 dauerhaft freie Gehwegbreite von mindestens 2,50 m ist sicherzustellen. 2435 • Die Einbindung in die bestehende Umgebung ist in der Planung zu berücksichtigen. 2436 Versiegelte Flächen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. 2437 Versickerungsfähige Oberflächen werden bevorzugt. 2438 • Soweit erforderlich sind Maßnahmen zum Schutz gegen Fahrzeuganprall vorzusehen. 2439 Raumbedarf und innere Gliederung
2440 • Die Netzstation ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen möglichst 2441 kompakt auszuführen. 2442 • Erforderliche Wartungs-, Bedienungs-, Flucht- und Sicherheitsabstände sind 2443 einzuhalten. 2444 • Die innere Aufteilung der Station hat entsprechend einer sinnvollen technischen 2445 Gliederung der Anlagenkomponenten zu erfolgen. 2446 • Alle Anlagenteile müssen für Wartungs-, Prüf- und Austauschzwecke gut zugänglich 2447 sein. 2448
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2449 Kabelboden und Kabeleinführungen
2450 • Das Fundament kann gleichzeitig als Kabelboden ausgeführt werden. 2451 • Sämtliche Kabel- und Leerrohreinführungen sind dauerhaft wasser- und gasdicht 2452 auszuführen. 2453 • Die Kabelwege sind so zu gestalten, dass spätere Erweiterungen und Umbauten mit 2454 vertretbarem Aufwand möglich sind. 2455 Boden
2456 • Der Bodenaufbau ist so auszuführen, dass die im Kabelraum befindlichen Kabel, 2457 Leerrohre und Einführungen für Betrieb, Wartung und Erweiterungen dauerhaft 2458 zugänglich bleiben. 2459 Material und Oberflächen
2460 • Die Netzstation ist vorzugsweise unter Verwendung recycelter und/oder 2461 nachwachsender Baustoffe auszuführen. 2462 • Die Ausführung muss als vorgefertigte Modul- oder Fertigteilbauweise erfolgen. 2463 • Die Außenfassade muss dauerhaft für den Außeneinsatz geeignet sowie gegen 2464 Vandalismus und mechanische Beanspruchungen widerstandsfähig ausgeführt sein. 2465 • Die verwendeten Materialien müssen den Anforderungen an Witterungsbeständigkeit, 2466 Dauerhaftigkeit und Korrosionsschutz entsprechen. 2467 • Die Außenbekleidung soll vorzugsweise aus großformatigen, robusten und 2468 wartungsarmen Elementen bestehen. 2469 • Die Außenwände sind schalltechnisch so auszulegen, dass die Anforderungen der TA 2470 Lärm eingehalten werden. 2471 • Bekleidungen, Vorsprünge, Nischen und sonstige konstruktive Elemente sind so 2472 auszubilden, dass das Einnisten oder Verweilen von Vögeln vermieden wird. 2473 Dach
2474 • Gründächer sind grundsätzlich erwünscht. Hierfür ist ein geeignetes Wartungs- und 2475 Instandhaltungskonzept vorzusehen. 2476 • Die Notentwässerung darf nicht über Türbereiche, Fluchtwege oder Bedienflächen 2477 erfolgen. 2478 • Innenliegende Dachentwässerungen sind nicht zulässig. 2479 • Das Dach ist für die örtlichen Schnee-, Wind- und Wartungslasten auszulegen. 2480 • Dachaufbauten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. 2481 • Dachaufbauten, Vorsprünge und sonstige konstruktive Elemente sind so auszubilden, 2482 dass das Einnisten, Aufsitzen oder Verweilen von Vögeln weitestgehend verhindert 2483 wird. 2484 2485 Kühlung, Lüftung und Betriebsbedingungen 2486 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Auslegung, Lieferung, Montage, 2487 Integration und Inbetriebnahme aller erforderlichen Lüftungs-, Kühlungs- und gegebenenfalls 2488 Klimatisierungssysteme zur Sicherstellung der zulässigen Betriebsbedingungen sämtlicher im 2489 Technischen Betriebsgebäude installierten Anlagen und Komponenten. 2490 Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: 2491 • Äußere Kühllast/solare Wärme auf das Gebäude 2492 • thermische Verlustleistungen von Transformatoren, 2493 • thermische Verlustleistungen der Mittelspannungsanlage, 2494 • thermische Verlustleistungen der Niederspannungshauptverteilung,
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2495 • thermische Verlustleistungen von Ladegleichrichtern, Leistungselektronik und 2496 Ladesystemen, 2497 • thermische Verlustleistungen von Fernwirk-, Kommunikations- und 2498 Leittechnikschränken, 2499 • das dynamische Lastverhalten der Ladeinfrastruktur, 2500 • maximale Gleichzeitigkeiten der Ladeleistungen, 2501 • Umgebungstemperaturen und klimatische Randbedingungen am Aufstellungsort, 2502 • Anforderungen an Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Lebensdauer der 2503 Anlagentechnik, 2504 • Einhaltung der zulässigen Betriebs- und Umgebungstemperaturen gemäß 2505 Herstellervorgaben, Arbeitsschutzgesetz sowie den geltenden Vorschriften zur 2506 Betriebssicherheit. 2507 • Einhaltung der geltenden Anforderungen an Schall- und Geräuschemissionen im 2508 urbanen Umfeld. 2509 Die Auswahl und Dimensionierung der erforderlichen Lüftungs-, Kühl- und 2510 Klimatisierungseinrichtungen erfolgt durch den Auftragnehmer auf Grundlage einer 2511 nachvollziehbaren Wärmeverlust- und Temperaturberechnung für den gesamten 2512 Betriebszustand der Anlage. 2513 Sofern zur Einhaltung der zulässigen Betriebsbedingungen erforderlich, sind geeignete 2514 technische Maßnahmen vorzusehen, beispielsweise: 2515 • natürliche oder maschinelle Be- und Entlüftung, 2516 • Zu- und Abluftsysteme, 2517 • Filter- und Luftführungssysteme, 2518 • aktive Kühlung, 2519 • Split-Klimaanlagen, 2520 • wassergekühlte Systeme, 2521 • Rückkühler oder vergleichbare technische Lösungen. 2522 Außen aufgestellte Kälte-, Klima- oder Rückkühleinheiten dürfen sowohl auf dem Dach des 2523 Betriebsgebäudes als auch außerhalb des Gebäudes angeordnet werden, sofern die technischen, 2524 statischen, schalltechnischen und betrieblichen Anforderungen eingehalten werden. 2525 . Bei einer Aufstellung im Außenbereich sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor 2526 Vandalismus und unbefugten Eingriffen, beispielsweise ein abnehmbares Schutzgitter, 2527 vorzusehen. Sofern zur Einhaltung der Schallimmissionsanforderungen erforderlich, sind 2528 geeignete Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schallschutzhauben, vorzusehen. Die 2529 uneingeschränkte Zugänglichkeit für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten 2530 muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben. 2531 Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs 2532 des Auftragnehmers .Dies umfasst insbesondere: 2533 • Planung und Auslegung der Aufstellungsorte, 2534 • Erstellung der erforderlichen Fundamente, 2535 • statische Nachweise, 2536 • Planung und Herstellung sämtlicher Kabel-, Rohr- und Medientrassen, 2537 • erforderliche Wand- und Dachdurchführungen, 2538 • Schallschutzmaßnahmen, 2539 • Kondensatabführung, 2540 • Befestigungs- und Tragkonstruktionen, 2541 • Korrosionsschutzmaßnahmen, 2542 • vollständige elektrische und mechanische Anbindung einschließlich Inbetriebnahme.
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2543 Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass unter allen vorgesehenen 2544 Betriebszuständen und Umgebungsbedingungen die zulässigen Betriebsparameter sämtlicher 2545 Anlagenkomponenten dauerhaft eingehalten werden. 2546 2547 Abgrenzung 2548 Die Netzstation wird als vollständig integrierte Gesamtanlage inklusive aller im Gebäude 2549 befindlichen Komponenten (insbesondere LIS-Schränke) geliefert und aufgestellt. 2550 Die gesonderte Planung, funktionale Auslegung und Bepreisung der Ladeinfrastruktur selbst 2551 erfolgt in einer separaten Leistungsposition 13.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive 2552 Top-Down-Pantographen 2553 2554
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2555 13.5 Ladeinfrastruktur 2556 13.5.1 Errichtung der Ladeinfrastruktur inklusive Top-Down-Pantographen 2557 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Integration, 2558 Prüfung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur als schlüsselfertiges Gesamtsystem 2559 einschließlich aller für die Ladefunktion erforderlichen Komponenten und Systeme. 2560 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 2561 • die Planung, Auslegung und Dimensionierung der gesamten Ladeinfrastruktur 2562 entsprechend den geforderten Ladeleistungen, Betriebsbedingungen sowie den 2563 Schnittstellen zum vorgelagerten System (Mittelspannungsanlage, Transformator, 2564 Niederspannungsanlage mit integriertem Zählerplatz), 2565 • die vollständige Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Ladetechnik als 2566 Gesamtsystem, insbesondere bestehend aus Ladeschränken (Leistungselektronik), 2567 Steuerungseinheiten sowie allen zugehörigen Komponenten, 2568 • die Lieferung und Montage sämtlicher elektrischer Verbindungen der Ladetechnik, 2569 insbesondere: 2570 o zwischen Niederspannungsanlage (400 VAC) und den Ladeschränken sowie 2571 o zwischen den Ladeschränken und den Stromabnehmer-Systemen 2572 (Pantographen), 2573 sodass die gesamte energietechnische Kette von der 400 VAC-Schnittstelle der 2574 Niederspannungsanlage bis zum Stromabnehmer vollständig hergestellt ist, 2575 • die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Pantographen einschließlich aller 2576 mechanischen und elektrischen Komponenten, 2577 • die Herstellung, Lieferung und Montage der erforderlichen Fundamente für die 2578 Pantographen einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussarbeiten, 2579 • die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher für den Betrieb 2580 erforderlichen Steuerungs-, Kommunikations- und Schnittstellenkomponenten, 2581 • die vollständige Umsetzung aller Kommunikations- und Steuerungsfunktionen 2582 einschließlich Integration in übergeordnete Systeme sowie Abstimmung mit der 2583 Netzstation. 2584 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Komponenten der Ladeinfrastruktur – 2585 insbesondere Ladeschränke, Verbindungstechnik und Stromabnehmer – technisch aufeinander 2586 abgestimmt sind und eine einwandfreie Ladefunktion unter den vorgesehenen 2587 Betriebsbedingungen gewährleistet ist. 2588 Die Leistung umfasst alle erforderlichen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere die 2589 Koordination aller beteiligten Gewerke, die Durchführung sämtlicher Funktions-, Last- und 2590 Integrationstests sowie die betriebsfertige Übergabe der Ladeinfrastruktur. 2591 Die Schnittstellen zur Netzstation, insbesondere auf der Niederspannungsebene (400 VAC) 2592 sowie hinsichtlich Kühlung, Aufstellflächen und Kommunikationsanbindung, sind durch den 2593 Auftragnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen und abzustimmen. 2594 Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung einer vollständig funktionsfähigen, 2595 geprüften, integrierten und betriebsbereiten Ladeinfrastruktur. Dies umfasst ausdrücklich die 2596 vollständige energietechnische und funktionale Kette vom elektrischen Anschluss an der 2597 Niederspannungsanlage bis zur Energieübertragung an den Fahrzeugstromabnehmer. 2598 Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung der Ladeinfrastruktur 2599 erforderlichen Liefer- und Leistungen gelten – unabhängig von ihrer ausdrücklichen Nennung 2600 – als im Leistungsumfang enthalten und sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. 2601 Die Verantwortung des Auftragnehmers umfasst insbesondere die vollständige 2602 Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur einschließlich aller Schnittstellen zur
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2603 Energieversorgung (Netzstation). Nachträge aufgrund von Schnittstellen, Annahmen oder 2604 unvollständiger Berücksichtigung der Betriebsanforderungen sind ausgeschlossen. 2605
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2606 13.6 Kabel- und Leitungsanlagen 2607 13.6.1 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage 2608 Die Anforderungen an Planung, Auslegung, Lieferung, Verlegung, Montage, Kennzeichnung, 2609 Anschluss, Prüfung, Inbetriebsetzung und Dokumentation der Kabel- und Leitungsanlagen sind 2610 im Anhang 17.20“ Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage“ 2611 beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen und Anforderungen 2612 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 2613 13.7 Kommunikationsschnittstellen 2614 Die Anforderungen an die Kommunikationsschnittstellen und die systemübergreifende 2615 Integration sind im Anhang 17.15 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ 2616 beschrieben. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische, funktionale 2617 und kommunikative Integration sämtlicher Systeme innerhalb seines Liefer- und 2618 Leistungsumfangs. Die im Anhang definierten Kommunikationsstandards, Schnittstellen, 2619 Datenpunkte, Integrationsanforderungen und Nachweise sind verbindlicher Bestandteil der 2620 Leistung. 2621 13.7.1 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle 2622 Die Anforderungen an die Anbindung an die SSB-Fernwirktechnik, die IEC-61850- 2623 Kommunikation, die Parametrierung, die Datenpunktabbildung, die Inbetriebnahme sowie die 2624 Nachweisführung sind im Anhang 17.17 „SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle“ beschrieben und 2625 verbindlich einzuhalten. 2626 13.7.2 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration in 2627 das LMS SINOS 2628 Die Anforderungen an die Anbindung der Ladeinfrastruktur an das Lastmanagementsystem 2629 (LMS) SINOS, die Integrationsanforderungen, Kommunikationsschnittstellen, 2630 Nachweisführung sowie die zugehörigen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers sind im 2631 Anhang 17.19„Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur Integration 2632 in das LMS SINOS“ beschrieben und verbindlich einzuhalten. Die dort definierten Leistungen 2633 sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 2634 13.8 Systemintegration, Gesamtsystemtest und Abnahme 2635 Ebene 1: Gewerkespezifische Inbetriebnahme
2636 Diese ist Bestandteil der jeweiligen Leistungsposition:
2637 • Mittelspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 2638 • Transformator/Niederspannungsanlage inklusive Inbetriebnahme 2639 • Ladeinfrastruktur inklusive Pantograph inklusive Inbetriebnahme
2640 Hierunter fallen jeweils:
2641 • Montagekontrollen 2642 • Parametrierung der Komponenten 2643 • Schutzprüfungen 2644 • Herstellerprüfungen 2645 • Funktionsprüfungen des jeweiligen Gewerkes 2646 • Nachweis der Betriebsbereitschaft des Einzelgewerks
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2647 2648 Ebene 2: Systemintegration und Gesamtanlagentest 2649 2650 Das ist etwas anderes als die Inbetriebnahme der Einzelanlagen. 2651 Hier wird geprüft, ob das gesamte System als Einheit funktioniert: 2652 • Zusammenspiel MS-Anlage ↔ Trafo ↔ NS-Anlage ↔ Ladeinfrastruktur 2653 • Kommunikation zwischen allen Systemkomponenten 2654 • Schnittstellen zu Fahrzeugen 2655 • Lastmanagement 2656 • Gleichzeitiges Laden mehrerer Busse 2657 • Gesamtsystem unter Volllast 2658 • Verfügbarkeitstests 2659 • Abnahme des Gesamtsystems 2660 13.8.1 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests 2661 Der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Gesamtsystems ist im Rahmen der 2662 Systemintegration und Gesamtsystemtests zu erbringen. Die Anforderungen an Umfang, 2663 Durchführung, Nachweisführung und Abnahmekriterien sind in Anhang 17.16 „Nachweis im 2664 Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests“ beschrieben. 2665
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2666 14 Betrieb und Service 2667 Der Auftragnehmer hat die für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb der 2668 Ladeinfrastruktur erforderlichen Konzepte, Dokumentationen, Schulungen und Nachweise 2669 bereitzustellen. Darüber hinaus sind optionale Leistungen für Betriebsführung, Instandhaltung 2670 und Entstörung anzubieten. 2671 Sofern nachfolgend nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet, sind die 2672 Anforderungen Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs und mit den jeweiligen 2673 Leistungspositionen abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. 2674 14.1 Betriebsführung (Optional) 2675 Der Bieter hat Leistungen zur Unterstützung des Anlagenbetriebs als Option anzubieten. 2676 Die Leistungen umfassen insbesondere: 2677 • Betriebsorganisation und Ansprechpartnerkonzept 2678 • Unterstützung des Anlagenbetriebs 2679 • Überwachung der Anlagenverfügbarkeit 2680 • Reporting zu Betriebszuständen, Störungen und Verfügbarkeiten 2681 • Definition von Service-Leveln und Eskalationswegen 2682 14.1.1 Inspektion und Wartung (Optional) 2683 Der Bieter hat als Option Inspektions-, Wartungs- und wiederkehrende Prüfleistungen für die 2684 Ladeinfrastruktur anzubieten. 2685 Die Leistungen umfassen insbesondere: 2686 • Regelinspektionen und wiederkehrende Prüfungen 2687 • Präventive Wartungsmaßnahmen 2688 • Zustandsbewertung der Anlagenkomponenten 2689 • Software- und Firmwarepflege 2690 • Funktionsprüfung der Schutz-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 2691 • Analyse von Betriebsdaten zur frühzeitigen Erkennung von Störungen und Verschleiß 2692 Die Wartungs- und Prüfintervalle müssen mindestens den gesetzlichen Vorgaben sowie den 2693 Herstellervorgaben entsprechen. 2694
2695
| Komponente | Prüfintervall | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mittelspannungsanlage | 4 Jahre | ||||
| Transformator | 4 Jahre | ||||
| Niederspannungsanlage | 4 Jahre | ||||
| Kundeneigene Netzstation | 4 Jahre | ||||
| Ladekonvertersystem | jährlich | ||||
| Pantographensystem | halbjährlich |
2695 Tabelle 23:Wartungs- und Prüfintervalle für alle Komponenten der Ladeinfrastruktur 2696
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2697 14.1.2 Entstörungsservice (Optional) 2698 Der Bieter hat optional einen Entstörungsservice für die angebotene Ladeinfrastruktur 2699 anzubieten. 2700 Vor Beginn der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer ein Konzept für das 2701 Entstörungsmanagement vorzulegen. Das Konzept hat die organisatorischen, technischen und 2702 personellen Maßnahmen zur Störungsannahme, Analyse, Eskalation und Störungsbeseitigung 2703 zu beschreiben. 2704 2705 Mindestanforderungen:
2706 • 24/7-Hotline in deutscher Sprache 2707 • Permanente Erreichbarkeit für Störungsmeldungen 2708 • Remote-Entstörung mittels Fernzugriff 2709 • Fehleranalyse und Erstdiagnose 2710 • Unterstützung bei Hardware-, Software- und Kommunikationsstörungen 2711 • Dokumentiertes Eskalationsmanagement 2712 • Vor-Ort-Service innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten 2713 • Nachweis geeigneter personeller und technischer Ressourcen 2714 2715 Die Leistungen sind für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren anzubieten. 2716 Definitionen
2717 Reaktionszeit 2718 Zeitspanne zwischen Eingang der Störungsmeldung beim Auftragnehmer und Beginn der 2719 aktiven Bearbeitung der Störung durch qualifiziertes Personal. 2720 2721 Die Reaktion kann erfolgen als: 2722 2723 Online-Reaktion 2724 • Fernzugriff auf die Ladeinfrastruktur 2725 • Analyse und Diagnose 2726 • Neustart oder Rücksetzung von Systemen 2727 • Parametrierung und Konfigurationsanpassungen 2728 Offline-Reaktion 2729 • Erforderlicher Vor-Ort-Einsatz 2730 • Entsendung von Servicepersonal 2731 • Bereitstellung erforderlicher Ersatzteile oder Betriebsmittel 2732 Entstörungszeit 2733 Zeitspanne zwischen bestätigtem Störungsbeginn und vollständiger Wiederherstellung der 2734 vertraglich vereinbarten Betriebsbereitschaft. 2735 2736 Die Entstörungszeit endet erst mit: 2737 • erfolgreicher Fehlerbehebung, 2738 • technischer Freigabe und 2739 • Wiederaufnahme des ordnungsgemäßen Betriebs. 2740 Die Entstörungszeit endet nicht mit Beginn der Anfahrt oder Arbeitsaufnahme vor Ort. 2741
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2742 Priorisierung von Störungen
2743
| Zustand | Beschreibung | Reaktionszeit | Entstörungszeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Kritischer Betrieb (P1) | Der Ladebetrieb für einen oder mehrere | ≤ 2 h | ≤ 24 h | ||
| Busse ist nicht möglich. Der Fahrbetrieb | |||||
| ist akut gefährdet oder bereits | |||||
| beeinträchtigt. Ein Wiederanlauf durch | |||||
| Fernzugriff, Neustart (Hard Reset) oder | |||||
| Bedienereingriff ist nicht möglich. | |||||
| Eingeschränkter Betrieb (P2) | Ladebetrieb grundsätzlich möglich, jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Leistung oder Kapazität. Der Fahrbetrieb kann derzeit aufrechterhalten werden, Ausfälle sind bei längerem Fortbestand der Störung zu erwarten. | ≤ 4 h | ≤ 72 h | ||
| Warnzustand (P3) | Keine unmittelbare Auswirkung auf den | ≤ 24 h | nach Vereinbarung | ||
| Lade- oder Fahrbetrieb. Fehler, | |||||
| Meldungen oder Abweichungen mit | |||||
| künftigem Handlungsbedarf. |
2743 Tabelle 24: Priorisierung von Störungen 2744 2745 Eine Störung ist grundsätzlich als P1 einzustufen, wenn ein Linienfahrzeug an einer 2746 Endhaltestelle oder einem definierten Zwischenladestandort nicht geladen werden kann und 2747 dadurch die Einhaltung des Fahrplans oder der nächste Umlauf gefährdet wird. 2748 2749 14.2 Instandhaltungsmanagement 2750 Der Auftragnehmer hat ein Instandhaltungskonzept für die gelieferte Anlage bereitzustellen. 2751 Das Konzept umfasst insbesondere: 2752 • Instandhaltungsstrategie 2753 • Wartungs- und Prüfplanung 2754 • Verantwortlichkeiten und Eskalationswege 2755 • Dokumentationsanforderungen 2756 • Ersatzteil- und Obsoleszenzmanagement 2757 Die Bereitstellung des Instandhaltungskonzeptes ist Bestandteil des Liefer- und 2758 Leistungsumfangs und erfolgt ohne gesonderte Vergütung. 2759 14.3 Garantierte Ersatzteilversorgung 2760 Der Auftragnehmer hat die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für alle wesentlichen 2761 Anlagenkomponenten für mindestens 15 Jahre nach Abnahme sicherzustellen. 2762 Hierzu sind vorzulegen: 2763 • Ersatzteilliste (siehe 17.21) 2764 • Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit 2765 • Angaben zu Lieferzeiten 2766 • Empfehlungen zur Bevorratung kritischer Komponenten 2767 Die Erstellung und Übergabe dieser Unterlagen ist Bestandteil des Liefer- und 2768 Leistungsumfangs.
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2769 14.4 Ersatzteilversorgung 2770 Der Auftragnehmer hat ein Ersatzteil- und Obsoleszenzkonzept für die Ladeinfrastruktur 2771 vorzulegen. 2772 Das Konzept umfasst insbesondere: 2773 • Sicherstellung der langfristigen Ersatzteilverfügbarkeit 2774 • Obsoleszenzmanagement 2775 • Identifikation kritischer Komponenten 2776 • Empfehlungen zur Ersatzteilbevorratung 2777 Die Erstellung des Konzeptes ist Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs und wird nicht 2778 gesondert vergütet. 2779
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2780 14.4.1 Lagerhaltung und Bevorratung kritischer Komponenten (Option) 2781 Der Bieter hat optional ein Konzept zur Lagerhaltung und Bevorratung kritischer Ersatzteile 2782 anzubieten. 2783 Ziel der Bevorratung ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der 2784 Ladeinfrastruktur nach einem Ausfall. 2785 Das Konzept hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: 2786 • als kritisch eingestufte Komponenten 2787 • vorgesehene Lagerbestände 2788 • Lagerort(e) 2789 • Verfügbarkeit der Ersatzteile 2790 • Lieferzeiten zum Leistungsort 2791 • Wiederherstellungszeiten bzw. Austauschzeiten 2792 • Prozess zur Nachbevorratung entnommener Ersatzteile 2793 Für jede kritische Komponente sind die garantierten Lieferzeiten sowie die erwarteten 2794 Wiederherstellungszeiten anzugeben. 2795 Die Position ist als jährliche Pauschale für die Vorhaltung einschließlich Lagerung, 2796 Bestandsmanagement sowie Sicherstellung der angebotenen Lieferzeiten zu bepreisen. 2797 Die Kosten der Ersatzteile selbst sind nicht Bestandteil der Vorhaltungspauschale und sind 2798 separat gemäß der Ersatzteilliste (17.21) auszuweisen. 2799 Leistungen im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gewährleistung sind 2800 nicht Bestandteil der Ersatzteilbevorratung und dürfen dem Auftraggeber nicht gesondert in 2801 Rechnung gestellt werden. Die Bevorratung bezieht sich ausschließlich auf Verschleißteile 2802 sowie Ersatzteile, die aufgrund regulären Betriebs, Beschädigungen oder Störungen außerhalb 2803 von Gewährleistungsansprüchen benötigt werden. 2804 14.5 Personal und Qualifikation 2805 Der Auftragnehmer hat die zur sicheren Bedienung, Administration und Instandhaltung der 2806 Anlage erforderlichen Schulungen durchzuführen. 2807 Die Schulungen sind Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfangs und vor Abnahme der 2808 Anlage durchzuführen. 2809 14.5.1 Bedienerschulung 2810 Durchführung einer Schulung für das Betriebspersonal mit einer Mindestdauer von drei 2811 Schulungstagen. 2812 Die Schulung umfasst insbesondere: 2813 • Anlagenbedienung 2814 • Betriebsabläufe 2815 • Störungsmeldungen 2816 • Sicherheitsvorschriften 2817 • Notfallmaßnahmen 2818 14.5.2 Administratorschulung 2819 Durchführung einer Schulung für Administratoren mit einer Mindestdauer von drei 2820 Schulungstagen. 2821 Die Schulung umfasst insbesondere: 2822 • Systemadministration 2823 • Benutzerverwaltung 2824 • Parametrierung 2825 • Monitoring 2826 • Datensicherung und Auswertung
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2827 14.5.3 Einweisung des technischen Personals 2828 Durchführung einer Schulung für Wartungs- und Instandhaltungspersonal mit einer 2829 Mindestdauer von fünf Schulungstagen. 2830 Die Schulung umfasst insbesondere: 2831 • Anlagenaufbau und Funktionsweise 2832 • Fehlersuche und Diagnose 2833 • Wartungsarbeiten 2834 • Sicherheitsmaßnahmen 2835 • Austausch von Komponenten 2836 14.5.4 Schulungsunterlagen und Dokumentation 2837 Der Auftragnehmer hat vollständige Schulungsunterlagen sowie die für Betrieb, Administration 2838 und Instandhaltung erforderliche Dokumentation in digitaler Form bereitzustellen. 2839 Sofern verfügbar, ist zusätzlich ein elektronisches Schulungs- oder Lernsystem bereitzustellen. 2840 Die Bereitstellung der Schulungsunterlagen und Dokumentationen ist Bestandteil des Liefer- 2841 und Leistungsumfangs und wird nicht gesondert vergütet. 2842 15 Meilensteinplan 2843 Die vorgegebenen Termine und Meilensteine sind verbindlich und vom Auftragnehmer 2844 einzuhalten. 2845
2846
| Projektstandort | Übergabe der Unterlagen | Baubeginn | Abnahme (10.12) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pragsattel | KW3/2027 | KW10/2027 | KW26/2027 | ||||||||
| Vogelsang | KW10/2027 | KW25/2027 | KW40/2027 | ||||||||
| Westbahnhof | KW12/2027 | KW33/2027 | KW48/2027 |
2846 Tabelle 25: Projektterminplan 2847 2848 Zur Vermeidung von Missverständnissen gelten folgende Definitionen: 2849 2850 Übergabe der Unterlagen 2851 Der Meilenstein gilt als erreicht, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die 2852 Fundamentplanung sowie die Leitungsführungsunterlagen vollständig zur Verfügung 2853 gestellt hat. 2854 2855 Baubeginn 2856 Der Meilenstein „Baubeginn“ gilt als erreicht, sobald der Auftragnehmer mit der Ausführung 2857 der vertraglich vereinbarten Teilleistungen am Projektstandort begonnen hat und hierfür 2858 Personal vor Ort einsetzt. 2859 Hierzu können auch vorbereitende Arbeiten gehören, die der eigentlichen Montage oder 2860 Inbetriebnahme vorausgehen. Planungs-, Abstimmungs- und Organisationsleistungen ohne 2861 Tätigkeiten vor Ort gelten nicht als Erreichen des Meilensteins. 2862 Der Baubeginn kann auch dann erfolgen, wenn die Lieferung einzelner Anlagenkomponenten 2863 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. 2864 2865 Erkennt der Bieter im Rahmen der Angebotsbearbeitung oder der Auftragnehmer während der 2866 Projektausführung, dass einzelne Termine oder Meilensteine nicht eingehalten werden können, 2867 ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat eine 2868 nachvollziehbare Begründung sowie geeignete Maßnahmen zur Terminwiederherstellung oder 2869 einen Vorschlag für einen angepassten Terminplan zu enthalten.
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2870 16 Literaturverzeichnis 2871 [1] DIN EN IEC 60255 VDE 0435-300:2024-06, 2024. [2] V. FNN, VDE-AR-N 4110, 2023. [3] DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100:2015-10, 2015. [4] DIN EN IEC 61869 VDE 0414-9, 2025. [5] DIN EN 50522 VDE 0101-2:2023-10, 2023. [6] MLAR. [7] DIN VDE 0101. [8] DIN EN IEC 62271-200 VDE 0671-200, 2025. [9] DIN EN 50522 VDE 0101-2:2023-10, 2023. [10] D IN EN 60909-0 VDE 0102:2016-12, 2016. [11] S tuttgart Netze Betrieb GmbH, „Stuttgart Netze,“ Mai 2019. [Online]. Available: www.stuttgart-netze.de. 2872 2873 2874
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2875 17 Anlagen 2876 Die Einhaltung aller als MUSS gekennzeichneten Anforderungen ist zwingend. 2877 Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren 2878 ausgeschlossen. 2879 Die als SOLL gekennzeichneten Anforderungen fließen in die Bewertung im Rahmen der 2880 Zuschlagskriterien ein. 2881 17.1 Mittelspannungsmesswandler - Technische Mindestanforderungen
2882 Die Auslegung der Strom- und Spannungswandler hat gemäß den technischen 2883 Anschlussbedingungen (TAB-Mittelspannung1)sowie den technischen Mindestanforderungen 2884 an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der Stuttgart Netze GmbH2 zu erfolgen. Die 2885 endgültige Ausführung ist mit der Stuttgart Netze GmbH abzustimmen und freigeben zu lassen. 2886 2887 2888
1 tab_mittelspannung_stuttgart_netze_betrieb_gmbh__ausgabe_mai_2019.pdf 2 technische_mindestanforderungen_an_messeinrichtungen_20210511.pdf
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2889 17.2 Mittelspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen 2890 Bauart und Konstruktion
2891
| Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Isolationsmedium | MUSS | SF₆-freie Ausführung (luft- oder | |||||
| feststoffisoliert) | ||||||||
| T2 | Bauweise | MUSS | Metallgekapselte und vollständig gekapselte Schaltanlage | |||||
| T3 | Normenkonformität | MUSS | Typgeprüft nach IEC 62271-200 | |||||
| T4 | Störlichtbogensicherheit | MUSS | Nachweis gemäß IAC AFLR, mindestens 25 kA/1 s | |||||
| T5 | Modularität und Erweiterbarkeit | MUSS | Modularere Aufbau mit | |||||
| Erweiterungsmöglichkeit ohne Austausch | ||||||||
| bestehender Felder | ||||||||
| T6 | Bedienkonzept | MUSS | Ausschließlich frontseitige Bedienbarkeit | |||||
| T7 | Bauform | MUSS | Kompakte Bauweise für beengte | |||||
| Einbausituationen |
2891 Tabelle 26: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (Bauart und Konstruktion) 2892 Elektrische Kenndaten
2893
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T8 | Bemessungsspannung | Bemessungsspannung | MUSS | Geeignet für den Betrieb im 10-kV-Netz der | |||
| Stuttgart Netze mit einer | |||||||
| Bemessungsspannung bis 24 kV | |||||||
| T9 | Sammelschienennennstrom | MUSS | Mindestens 630 A | ||||
| T10 | Kurzzeitstromfestigkeit | MUSS | Mindestens 20 kA / 1 s | ||||
| T11 | Stoßstromfestigkeit | MUSS | Gemäß IEC 62271-200 | ||||
| T12 | Frequenz | MUSS | 50 Hz |
2893 Tabelle 27: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (elektrische Kenndaten) 2894 Mechanische und sicherheitstechnische Ausführung
2895
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T13 | LSC-Klasse | MUSS | Mindestens LSC2B | ||||
| T14 | Schutzart Gehäuse | MUSS | Mindestens IP4X | ||||
| T15 | Schutzart Kabelraum | MUSS | Mindestens IP2X | ||||
| T16 | Verriegelungen | MUSS | Mechanische und elektrische Verriegelungen vorhanden | ||||
| T17 | Erdungsschalter | MUSS | Mit Einschaltvermögen je relevantem Feld |
2895 Tabelle 28: MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (mechanische und sicherheitstechnische Ausführung) 2896
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2897 Platzverhältnisse / bauliche Integration
2898
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T18 | Frontzugänglichkeit | MUSS | Bedienung, Schalthandlungen, Wartung und | ||
| Prüfung der Anlage müssen vollständig von der | |||||
| Vorderseite möglich sein. | |||||
| T19 | Bauliche Integration | MUSS | Geeignet für die vorhandenen Aufstellflächen und Raumverhältnisse der jeweiligen Netzstation |
2898 Tabelle 29:MS-Anlage - Technische Mindestanforderungen (Platzverhältnisse / bauliche Integration) 2899 Kommunikationstechnik
2900
| Nr. | Technische Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T20 | IEC-61850- Kommunikation | MUSS | Schutzgeräte, Leistungsschalter und | ||
| fernwirktechnisch relevante Komponenten | |||||
| müssen über native IEC-61850- | |||||
| Kommunikation verfügen. | |||||
| T21 | Fernwirkanbindung | MUSS | Anbindung an die SSB-Fernwirktechnik über IEC 61850. Zusätzliche Protokollkonverter oder Gateways zwischen Schutzgeräten, Leistungsschaltern und Fernwirkebene sind nicht zulässig. | ||
| T22 | Ereignis- und Störungsmanagement | MUSS | Zeitgestempelte Erfassung und Protokollierung | ||
| von Schaltvorgängen, Meldungen, Ereignissen, | |||||
| Störungen und Schutzanregungen. | |||||
| T23 | Zeitsynchronisation | MUSS | Einheitliche Zeitsynchronisation aller Schutz-, Mess- und Fernwirkkomponenten zur konsistenten Ereignisaufzeichnung. | ||
| T24 | IT-Sicherheit und Fernzugriff | MUSS | IT-Sicherheitskonzept für | ||
| Kommunikationsschnittstellen sowie sicherer | |||||
| Fernzugriff für Diagnose-, Parametrierungs- | |||||
| und Servicezwecke. | |||||
| T25 | Stationsleittechnik | MUSS | Bereitstellung aller erforderlichen Betriebs-, Mess-, Status-, Alarm- und Schaltinformationen für die Stationsleittechnik und Fernwirktechnik. | ||
| T26 | Schutzdatenmanagement | MUSS | Digitale Bereitstellung der | ||
| Schutzparametrierung, Einstellwerte, | |||||
| Störschriebe und Ereignisprotokolle. | |||||
| T27 | IEC-61850 Engineering | MUSS | Bereitstellung aller für die Integration erforderlichen SCL-Dateien (ICD, CID, SCD) und Kommunikationsdokumentationen. |
2900 Tabelle 30: MS-Anlage-Technische Mindestanforderungen (Kommunikationstechnik) 2901
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2902 Prüfung und Inbetriebnahme
2903
| Nr. | Technische Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T28 | FAT | MUSS | Factory Acceptance Test (Werksabnahme) | ||
| einschließlich Funktions-, Schutz- und | |||||
| Kommunikationsprüfung | |||||
| T29 | SAT | MUSS | Site Acceptance Test (Vor-Ort-Abnahme) einschließlich Schutz-, IEC-61850-, Fernwirk- und Funktionsprüfung |
2903 Tabelle 31:MS-Anlage-Technische Mindestanforderungen (Prüfung und Inbetriebnahme)
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2904 17.3 Mittelspannungsanlage - Funktionale Mindestanforderungen 2905 Die Mittelspannungsanlage dient der sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Einbindung 2906 der Ladeinfrastruktur in das öffentliche Versorgungsnetz. Sie hat die Energieversorgung der 2907 Transformatoren und angeschlossenen Verbraucher unter allen vorgesehenen 2908 Betriebszuständen sicherzustellen. Die nachfolgenden Anforderungen definieren die 2909 funktionalen Mindestanforderungen an Betrieb, Sicherheit, Verfügbarkeit und Erweiterbarkeit 2910 der Mittelspannungsanlage. 2911 Grundfunktion der Anlage
2912
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | |
|---|---|---|---|---|
| F1 | Energieverteilung | MUSS | Sichere Verteilung elektrischer Energie im Mittelspannungsnetz | |
| F2 | Schaltfunktion | MUSS | Schalten von Betriebsmitteln unter Last und im Fehlerfall | |
| F3 | Netzbetrieb | MUSS | Sicherstellung eines stabilen und zuverlässigen Netzbetriebs | |
| F4 | Erweiterbarkeit im Betrieb | MUSS | Integration zusätzlicher Felder ohne Beeinträchtigung bestehender Funktion |
2912 Tabelle 32:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Grundfunktionen der Anlage) 2913 Betrieb unter besonderen Randbedingungen
2914
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F5 | Betrieb bei beengten Verhältnissen | MUSS | Uneingeschränkter Betrieb bei begrenztem | ||
| Bauraum | |||||
| F6 | Zugänglichkeit | MUSS | Vollständige Bedienung und Wartung von der Vorderseite | ||
| F7 | Integration Bestand | MUSS | Integration in bestehende Netz- und | ||
| Stationsstrukturen unter Berücksichtigung der | |||||
| standortspezifischen Randbedingungen |
2914 Tabelle 33:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Betrieb unter besonderen Randbedingungen) 2915 Sicherheit und Betriebsschutz
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F8 | Personenschutz | MUSS | MUSS | Sicherer Betrieb ohne Gefährdung des | ||||
| Bedienpersonals | ||||||||
| F9 | Störlichtbogenverhalten | MUSS | Sichere Beherrschung interner Fehler (Störlichtbogen) | |||||
| F10 | Fehlbedienungsschutz | MUSS | Vermeidung unzulässiger Schaltzustände | |||||
| F11 | Erdung | MUSS | Sichere Erdung von Anlagenteilen im Betrieb und Wartung | |||||
| F12 | Türverriegelung bei Spannung | MUSS | MUSS | Tür verriegelt, wenn das Feld unter Spannung | ||||
| steht |
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F13 Schutzfunktion MUSS Selektive Erkennung und Abschaltung von Fehlern zur Begrenzung von Personen-, Sach- und Folgeschäden
2916 Tabelle 34:MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Sicherheit und Betriebsschutz) 2917 Verfügbarkeit und Betriebssicherheit
2918
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F14 | Betriebsstabilität | MUSS | Dauerhafter und störungsarmer Betrieb | ||||||||
| F15 | Robustheit | MUSS | Funktion auch unter Netzstörungen und Schalthandlungen | ||||||||
| F16 | Wartungsfreundlichkeit | MUSS | Gute Zugänglichkeit und einfacher Austausch | ||||||||
| wartungsrelevanter Komponenten | |||||||||||
| F17 | Lebensdauer | MUSS | Auslegung für einen langfristigen und wirtschaftlichen Betrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer der Ladeinfrastruktur |
2918 Tabelle 35: MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Verfügbarkeit und Betriebssicherheit) 2919 Kommunikation und Fernwirktechnik
2920
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F18 | Fernwirkanbindung | MUSS | Bereitstellung aller für Stationsleittechnik und | ||
| Fernwirktechnik erforderlichen Betriebs-, | |||||
| Mess-, Status-, Alarm- und | |||||
| Schaltinformationen | |||||
| F19 | Stationskommunikation | MUSS | Unterstützung der Kommunikation zwischen Schutz-, Mess- und Schaltgeräten innerhalb der Station | ||
| F20 | Störungsüberwachung | MUSS | Erfassung, Protokollierung und Weiterleitung | ||
| relevanter Störungen, Meldungen und | |||||
| Ereignisse | |||||
| F21 | Fernüberwachung | MUSS | Bereitstellung erforderlicher Daten für Betriebsführung, Diagnose und Entstörung | ||
| F22 | Kommunikations- verfügbarkeit | MUSS | Kommunikationsausfälle dürfen die sichere | ||
| Funktionen Mittelspannungsanlage nicht | |||||
| beeinträchtigen |
2920 Tabelle 36: MS-Anlage - Funktionale Mindestanforderungen (Kommunikation und Fernwirktechnik) 2921
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2922 17.4 Niederspannungsanlage – Funktionale Mindestanforderung 2923 Die Niederspannungsanlage dient der Energieverteilung zwischen Transformator, 2924 Ladeinfrastruktur und sonstigen elektrischen Verbrauchern. Sie muss die erforderliche 2925 Ladeleistung unter allen vorgesehenen Betriebszuständen bereitstellen, die 2926 Anlagenverfügbarkeit sicherstellen sowie die Anforderungen an Betriebssicherheit, 2927 Wartbarkeit, Monitoring und Energiemanagement erfüllen. 2928
2929
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F1 | Leistungsbereitstellung | MUSS | Versorgung aller angeschlossenen | ||||
| Ladeeinrichtungen entsprechend der | |||||||
| projektierten Gesamtanschlussleistung | |||||||
| F2 | Dauerlastbetrieb | MUSS | Dauerhafter Betrieb bei 100 % der vorgesehenen Anlagen- und Ladeleistung | ||||
| F3 | Selektivität | MUSS | Fehler in einzelnen Anlagenteilen dürfen nicht | ||||
| zum Ausfall nicht betroffener Anlagenteile | |||||||
| führen | |||||||
| F4 | Anlagenverfügbarkeit | MUSS | Hohe Verfügbarkeit durch geeignete Netz- und Anlagenstruktur | ||||
| F5 | Energie- und | MUSS | Erfassung von Energie- und Leistungswerten an | ||||
| Leistungsmessung | definierten Einspeise- und Abgangspunkten | ||||||
| F6 | Freischaltbarkeit | MUSS | Sichere Trennung und Freischaltung einzelner Anlagenteile für Wartung, Prüfung und Instandsetzung | ||||
| F7 | Erweiterbarkeit im | SOLL | Erweiterung der Anlage mit minimaler | ||||
| Betrieb | Beeinträchtigung des laufenden Betriebs | ||||||
| F8 | Zukunftsfähigkeit | SOLL | Vorbereitung für zukünftige Leistungs- und Kapazitätserweiterungen | ||||
| F9 | Wartungsfreundlichkeit | MUSS | Gute Zugänglichkeit aller Betriebs- und | ||||
| Schaltgeräte für Betrieb und Instandhaltung | |||||||
| F10 | Betriebskontinuität | SOLL | Minimierung von Betriebsunterbrechungen durch geeignete Anlagen- und Redundanzkonzepte | ||||
| F11 | Lastverteilung | MUSS | Gleichmäßige und betriebssichere Verteilung der | ||||
| Ladeleistung auf die angeschlossenen | |||||||
| Verbraucher | |||||||
| F12 | Energiemanagement- Anbindung | MUSS | Bereitstellung aller für Last- und Energiemanagement erforderlichen Mess-, Status- und Steuerdaten | ||||
| F13 | Störungsüberwachung | MUSS | Erfassung und Meldung relevanter Störungen | ||||
| und Betriebszustände | |||||||
| F14 | Fernüberwachung | MUSS | Bereitstellung von Betriebs-, Diagnose- und Störungsinformationen für Monitoring, Fernüberwachung und Entstörung. | ||||
| F15 | Verfügbarkeit für Ladebetrieb | MUSS | Gewährleistung des bestimmungsgemäßen | ||||
| Ladebetriebs unter allen vorgesehenen | |||||||
| Betriebszuständen |
2929 Tabelle 37: Niederspannungsanlage - Funktionale Mindestanforderungen 2930
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2931 17.5 Niederspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen 2932 Die Niederspannungsanlage ist für den industriellen Dauerbetrieb in 2933 Ladeinfrastrukturanwendungen auszulegen. Sämtliche eingesetzten Komponenten müssen dem 2934 Stand der Technik entsprechen, marktgängig, langfristig verfügbar sowie für die zu 2935 erwartenden elektrischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen ausreichend 2936 dimensioniert sein. 2937
| Nr. | Technische Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Normenkonforme Schaltanlage | MUSS | Typgeprüfte Niederspannungs- | ||||
| Schaltgerätekombination gemäß DIN EN | |||||||
| 61439, CE-konforme Ausführung nach | |||||||
| Niederspannungs- und EMV-Richtlinie | |||||||
| T2 | Elektrische Auslegung | MUSS | Bemessung für 400/230 V AC, 50 Hz, Dauerlastbetrieb (Lastfaktor 1,0), Nachweis der Betriebs-, Kurzschluss- und Erwärmungsfestigkeit | ||||
| T3 | Sammelschienen- und Schutzkonzept | MUSS | Kupfersammelschienensystem mit | ||||
| ausreichenden thermischen Reserven sowie | |||||||
| selektiv abgestimmte Schutzorgane | |||||||
| T4 | Netzsystem | MUSS | Ausführung als TN-S-System mit vollständiger Trennung von Neutralleiter und Schutzleiter | ||||
| T5 | Überspannungs- und | MUSS | Überspannungsschutz Typ 2, bei äußerem | ||||
| Blitzschutz | Blitzschutzsystem Typ 1+2 | ||||||
| T6 | Personen- und Betriebssicherheit | MUSS | Störlichtbogenschutz bzw. gleichwertige Personenschutzmaßnahmen, Druckentlastungskonzept und mechanische Verriegelungen | ||||
| T7 | Schutzart und Korrosionsschutz | MUSS | Mindestens IP31 bei Innenaufstellung sowie | ||||
| korrosionsbeständige Ausführung aller | |||||||
| metallischen Komponenten | |||||||
| T8 | Innere Unterteilung | SOLL | Mindestens Form 3b, bevorzugt Form 4b | ||||
| T9 | Thermisches Monitoring | SOLL | Überwachung kritischer Sammelschienen, | ||||
| Einspeise- und Anschlusspunkte | |||||||
| T10 | Erweiterungsreserven | SOLL | Mindestens 20 % Platz- und Leistungsreserve für zukünftige Erweiterungen | ||||
| T11 | Kommunikationsschnittstellen | MUSS | Bereitstellung von Mess-, Status-, Schalt-, | ||||
| Alarm- und Diagnosedaten | |||||||
| T12 | IEC-61850-Kommunikation | MUSS | Leistungsschalter, Schutzgeräte und fernwirktechnisch relevante Komponenten mit nativer IEC-61850-Kommunikation | ||||
| T13 | Fernwirkanbindung | MUSS | Anbindung an die SSB-Fernwirktechnik über | ||||
| IEC 61850 ohne zusätzliche | |||||||
| Protokollkonverter oder Gateways | |||||||
| T14 | Ereignis- und Störungsmanagement | MUSS | Zeitgestempelte Erfassung und Protokollierung von Schaltvorgängen, Meldungen, Ereignissen und Störungen |
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2938
| T15 | IT-Sicherheit und Fernzugriff | MUSS | IT-Sicherheitskonzept für | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Kommunikationsschnittstellen; sicherer | |||||
| Fernzugriff für Diagnose- und Servicezwecke | |||||
| T16 | Kennzeichnung und Dokumentation | MUSS | Vollständige Kennzeichnung aller Betriebsmittel sowie digitale Bereitstellung aller Prüf-, Schutz-, Einstell-, Mess- und Inbetriebnahmedaten | ||
| T17 | FAT | MUSS | Factory Acceptance Test (Werksabnahme) | ||
| einschließlich Funktions-, Schutz- und | |||||
| Kommunikationsprüfung | |||||
| T18 | SAT | MUSS | Site Acceptance Test (Vor-Ort-Abnahme) einschließlich Schutz-, IEC-61850-, Fernwirk- und Funktionsprüfung | ||
| T32 | IEC-61850 Engineering | MUSS | Bereitstellung aller für die Integration | ||
| erforderlichen SCL-Dateien (ICD, CID, SCD) | |||||
| und Kommunikationsdokumentationen. |
2938 Tabelle 38: Niederspannungsanlage - Technische Mindestanforderungen 2939
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2940 17.6 Niederspannungswandler – Technische Mindestanforderungen
2941
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Bauart | MUSS | Ausführung als Stromwandler bzw. | ||||||||
| Spannungswandler für NS-Anwendungen | |||||||||||
| T2 | Nennstrom / Nennspannung | MUSS | Auslegung entsprechend Anlagenparametern (z. B. 400 V / projektspezifisch) | ||||||||
| T3 | Übersetzungsverhältnis | MUSS | Projektspezifisch festgelegt (z. B. 400/5 A | ||||||||
| beim Stromwandler) | |||||||||||
| T4 | Genauigkeitsklasse | MUSS | Entsprechend Messzweck (z. B. 0,2 / 0,5 / 1) | ||||||||
| T5 | Nennleistung (Burden) | MUSS | Für angeschlossene Messgeräte ausgelegt | ||||||||
| T6 | Kurzschlussfestigkeit | MUSS | Thermisch und dynamisch ausreichend dimensioniert | ||||||||
| T7 | Isolationsniveau | MUSS | Geeignet für Niederspannungsbetrieb | ||||||||
| T8 | Bauform / Einbau | MUSS | Für Einbau in NS-Verteilungen / Schaltanlagen geeignet | ||||||||
| T9 | Normenkonformität | MUSS | Ausführung gemäß IEC 61869 und den | ||||||||
| einschlägigen VDE-Bestimmungen | |||||||||||
| T10 | Anschlussausführung | MUSS | Normgerechte und eindeutige Klemmenkennzeichnung | ||||||||
| T11 | Temperaturbeständigkeit | MUSS | Ausgelegt für Betriebsbedingungen | ||||||||
| T12 | Langzeitstabilität | SOLL | Konstante Eigenschaften über gesamte Lebensdauer | ||||||||
| T13 | EMV-Beständigkeit | SOLL | Unempfindlichkeit gegen | ||||||||
| elektromagnetische Einflüsse | |||||||||||
| T14 | Wartungsarmut | SOLL | Wartungsarme Ausführung |
2941 Tabelle 39: Niederspannungswandler - Technische Mindestanforderungen 2942
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2943 17.7 Niederspannungswandler – Funktionale Mindestanforderungen
2944
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F1 | Strom- | MUSS | Umwandlung von Primärgrößen in | ||||
| /Spannungsumwandlung | normierte Sekundärwerte | ||||||
| F2 | Messwertbereitstellung | MUSS | Bereitstellung von Messgrößen für Zähler und Systeme | ||||
| F3 | Kontinuierliche | MUSS | Stabile und unterbrechungsfreie | ||||
| Signalbereitstellung | Messsignale | ||||||
| F4 | Integration Messsysteme | MUSS | Kompatibilität mit Zählern und Messsystemen | ||||
| F5 | Integration | MUSS | Bereitstellung von Messwerten für | ||||
| Energiemanagement | Energiemanagementsysteme | ||||||
| F6 | Verhalten bei Laständerungen | MUSS | Zuverlässige Messwertbereitstellung bei dynamischen Lasten | ||||
| F7 | Phasenrichtigkeit | MUSS | Korrekte Abbildung von Phasenlage und | ||||
| Leistungsfluss | |||||||
| F8 | Langzeitverhalten | MUSS | Keine unzulässige Drift der Messwerte | ||||
| F9 | Datenbereitstellung | SOLL | Nutzung der Messdaten für Monitoring und | ||||
| Analyse | |||||||
| F10 | Verfügbarkeit der Messwerte | MUSS | Bereitstellung der Messwerte während aller vorgesehenen Betriebszustände der Anlage |
2944 Tabelle 40: Niederspannungswandler - Funktionale Mindestanforderungen 2945
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2946 17.8 Ladeinfrastruktur – Technische Mindestanforderungen
2947 Die Ladeinfrastruktur ist insbesondere für den Betrieb an öffentlichen Verteilnetzen mit 2948 hohen Anteilen leistungselektronischer Verbraucher auszulegen. Besondere Aufmerksamkeit 2949 ist dem Verhalten im Teil-, Schwachlast- und Leerlastbetrieb zu widmen. 2950 Netzrückwirkungen, insbesondere Oberschwingungsströme und daraus resultierende 2951 thermische Belastungen der elektrischen Infrastruktur, sind zu minimieren und durch 2952 entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen. 2953 Allgemein
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Systemarchitektur | MUSS | Gesamtsystem bestehend aus | ||||||||
| Ladeinfrastruktur, Leistungsteil, Steuerung | |||||||||||
| und Kommunikation | |||||||||||
| T2 | Bauart Ladesystem | MUSS | Realisierung als Top-Down-Pantographensystem | ||||||||
| T3 | Normenkonformität | MUSS | Einhaltung der einschlägigen Normen, | ||||||||
| Richtlinien und OppCharge-Spezifikationen. | |||||||||||
| T4 | Fahrzeugkompatibilität | MUSS | Kompatibilität mit OppCharge-konformen Fahrzeugen, Interoperabilität nachzuweisen. | ||||||||
| T5 | Ladeleistung | MUSS | Auslegung auf die in den Projektunterlagen | ||||||||
| geforderte Ladeleistung einschließlich | |||||||||||
| Spitzenlastbetrieb. | |||||||||||
| T6 | Spannungsebene | MUSS | DC-System im üblichen Spannungsbereich (z. B. 750–1000 V) | ||||||||
| T7 | Stromtragfähigkeit | MUSS | Auslegung auf maximale Ladeleistung | ||||||||
| T8 | Kühlung | MUSS | Kühlsystem für Dauerbetrieb, hohe Lastwechsel und maximale Ladeleistung ausgelegt | ||||||||
| T9 | Schutzart | MUSS | Schutzart entsprechend Aufstellungsort und | ||||||||
| Umgebungsbedingungen, geeignet für | |||||||||||
| Außenaufstellung | |||||||||||
| T10 | Mechanische Stabilität | MUSS | Witterungs- und belastungsfeste Konstruktion | ||||||||
| T11 | Netzanschluss | MUSS | Integration in MS/NS-Netz | ||||||||
| T12 | Schutzkonzept | MUSS | Abstimmung mit Netz- und Anlagenschutz | ||||||||
| T13 | Kurzschlussverhalten | MUSS | Einhaltung netztechnischer Anforderungen | ||||||||
| T14 | EMV | MUSS | Einhaltung relevanter EMV-Anforderungen | ||||||||
| T15 | Oberschwingungs- und Netzrückwirkungsverhalten | MUSS | Begrenzung von Netzrückwirkungen und | ||||||||
| Oberschwingungen im gesamten | |||||||||||
| Betriebsbereich einschließlich Teil-, | |||||||||||
| Schwachlast- und Leerlastbetrieb. Die | |||||||||||
| Einhaltung der zulässigen | |||||||||||
| Netzrückwirkungen ist nachzuweisen. | |||||||||||
| T16 | Teillastveralten | MUSS | Sicherstellung eines stabilen und netzverträglichen Betriebs bei Teil-, |
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2954
| Schwachlast- und Leerlastbetrieb ohne unzulässig erhöhte Oberschwingungsströme. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T17 | Netzverträglichkeit | MUSS | Das Ladegerät ist für den Betrieb in | ||||||||
| öffentlichen Verteilnetzen auszulegen. | |||||||||||
| Negative Auswirkungen auf | |||||||||||
| Spannungsqualität, Flicker, Unsymmetrie | |||||||||||
| und Oberschwingungsbelastung sind auf das | |||||||||||
| technisch erforderliche Minimum zu | |||||||||||
| begrenzen. | |||||||||||
| T18 | Nachweis Netzverträglichkeit | MUSS | Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der zulässigen Netzrückwirkungen verantwortlich. Sofern zur Einhaltung der Anforderungen zusätzliche Maßnahmen (z. B. Netzfilter, aktive Filter, passive Filter, Drosseln oder vergleichbare technische Lösungen) erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer zu dimensionieren, zu liefern, zu installieren und in Betrieb zu nehmen | ||||||||
| T19 | Nachweismessung | MUSS | Die Einhaltung der Anforderungen an | ||||||||
| Oberschwingungen, Netzrückwirkungen und | |||||||||||
| Spannungsqualität ist nach Inbetriebnahme | |||||||||||
| durch geeignete Messungen nachzuweisen. | |||||||||||
| Die Messungen sind zu dokumentieren und | |||||||||||
| dem Auftraggeber zu übergeben | |||||||||||
| T20 | Wirkungsgrad | SOLL | Hohe Energieeffizienz des Gesamtsystems | ||||||||
| T21 | Zusätzlicher Ladeanschluss | SOLL | Möglichkeit zur Integration eines | ||||||||
| kabelgebundenen Ladepunkts | |||||||||||
| T22 | Kombibetrieb | SOLL | Technische Vorbereitung für Betrieb Pantograph / Kabel | ||||||||
| T23 | Umschalttechnik | SOLL | Integration der notwendigen Steuer- und | ||||||||
| Umschaltkomponenten | |||||||||||
| T24 | Nachrüstbarkeit | SOLL | Erweiterung um Kabelsystem ohne grundlegenden Umbau | ||||||||
| T25 | Standortintegration | MUSS | Integration in Haltestellen- oder | ||||||||
| Depotumgebung | |||||||||||
| T26 | Platzbedarf | MUSS | Kompakte Bauweise für begrenzte Flächen | ||||||||
| T27 | Fundament / Montage | MUSS | Anpassung an Standortbedingungen | ||||||||
| T28 | Kabelanschluss | MUSS | Normgerechte Anbindung | ||||||||
| T29 | Erweiterbarkeit | SOLL | Erweiterung um zusätzliche Ladepunkte | ||||||||
| T30 | Diagnosefähigkeit | MUSS | Bereitstellung von Betriebs-, Status-, Fehler- und Diagnosedaten für Monitoring und Entstörung |
2954 Tabelle 41: Ladeinfrastruktur - Technische Mindestanforderungen (Allgemein) 2955
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2956 Kommunikation uns Systemintegration
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T31 | OCPP-Kommunikation | MUSS | Unterstützung von OCPP 1.6 JSON für Betrieb, | ||
| Steuerung, Monitoring und Diagnose. | |||||
| T32 | OCPP 2.0.1 | SOLL | Unterstützung von OCPP 2.0.1 oder Nachweis einer zukünftigen Migrationsfähigkeit auf OCPP 2.0.1 ohne Austausch der Hauptkomponenten.. | ||
| T33 | LMS-Integration | MUSS | Die Ladeinfrastruktur muss über OCPP direkt an | ||
| das Lastmanagementsystem SINOS angebunden | |||||
| werden können. Alle für Betrieb, Steuerung, | |||||
| Lastmanagement, Monitoring und Diagnose | |||||
| erforderlichen Funktionen sind über | |||||
| standardisierte und dokumentierte Schnittstellen | |||||
| bereitzustellen. | |||||
| T34 | Herstellerunabhängiger Betrieb | MUSS | Die Betriebsfähigkeit der Ladeinfrastruktur darf nicht von einer dauerhaft erforderlichen Hersteller-Cloud, einem proprietären Hersteller- Backend oder einer herstellerspezifischen Middleware abhängig sein. Dauerhaft notwendige proprietäre Kommunikationswege für den Regelbetrieb sind nicht zulässig. | ||
| T34 | Datenbereitstellung | MUSS | Bereitstellung aller für Betrieb, Lastmanagement, | ||
| Monitoring, Energieauswertung, Alarmierung und | |||||
| Diagnose erforderlichen Daten. | |||||
| Mindestens bereitzustellen sind: | |||||
| • Betriebsstatus (z. B. Available, Charging, | |||||
| Suspended, Faulted) | |||||
| • Energiezählerstände | |||||
| • Momentanleistung | |||||
| • Spannungen und Ströme | |||||
| • Störmeldungen | |||||
| • Alarmmeldungen | |||||
| • Pantographenstatus | |||||
| • Kommunikationsstatus | |||||
| • Betriebs- und Diagnosedaten | |||||
| T35 | Interoperabilität LMS SINOS | MUSS | Die Ladeinfrastruktur muss nachweislich interoperabel mit dem bei der SSB eingesetzten Lastmanagementsystem SINOS sein. Die fehlerfreie Kommunikation, Datenübertragung, Verarbeitung von Steuerbefehlen sowie der Austausch von Status-, Betriebs-, Energie- und Fehlermeldungen sind durch einen erfolgreichen Integrationstest mit dem LMS SINOS nachzuweisen. Der erfolgreiche Integrationstest stellt eine Voraussetzung für die Abnahme der L adeinfrastruktur dar. |
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| T36 | Lastmanagement- funktionen | MUSS | Die Ladeinfrastruktur muss folgende durch das | ||
|---|---|---|---|---|---|
| LMS SINOS vorgegebene Funktionen | |||||
| unterstützen: | |||||
| • externe Leistungsbegrenzung, | |||||
| • dynamische Sollwertvorgabe der | |||||
| Ladeleistung, | |||||
| • Ladefreigabe, | |||||
| • Ladesperre, | |||||
| • Leistungsänderungen während des | |||||
| Betriebs, | |||||
| • Übermittlung und Verarbeitung | |||||
| betrieblicher Steuerbefehle | |||||
| T37 | Reaktionszeit | MUSS | Vorgaben des LMS SINOS sind innerhalb der projektspezifisch geforderten Reaktionszeit umzusetzen. Die Reaktionszeit zwischen Sollwertvorgabe und Umsetzung darf 5 Sekunden nicht überschreiten. |
2957 Tabelle 42:Ladeinfrastruktur-TEchnische Mindestanforderungen (Kommunikation und Systemintegration) 2958
2959 Pantographensystem
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T27 | Pantographensystem | MUSS | Ausführung als automatisches Top-Down- | ||
| Pantographensystem gemäß OppCharge | |||||
| T28 | OppCharge-Konformität | MUSS | Einhaltung der aktuellen OppCharge- Spezifikationen und Schnittstellenanforderungen | ||
| T29 | Positioniertoleranz | MUSS | Sichere Kontaktierung innerhalb der zulässigen | ||
| Fahrzeugpositionstoleranzen gemä OPPCharge | |||||
| T30 | Kontaktqualität | MUSS | Sicherstellung eines dauerhaft niedrigen Kontaktwiderstands während des Ladevorgangs | ||
| T31 | Sicherheitseinrichtungen | MUSS | Integration von Not-Halt-, Schutz-, | ||
| Überwachungs- und | |||||
| Verriegelungseinrichtungen | |||||
| T32 | Witterungsbeständigkeit | MUSS | Sicherer Betrieb bei Regen, Schnee, Eis, Wind, Staub und direkter Sonneneinstrahlung | ||
| T33 | Betriebstemperatur | MUSS | Auslegung für die am Standort zu erwartenden | ||
| Umgebungstemperaturen | |||||
| T34 | Korrosionsschutz | MUSS | Korrosionsbeständige Ausführung aller außenliegenden Komponenten | ||
| T35 | Lebensdauer | MUSS | Auslegung auf hohe Schalt-, Bewegungs- und | ||
| Ladezyklen im dauerhaften ÖPNV-Betrieb | |||||
| T36 | Wartungsfreundlichkeit | MUSS | Gute Zugänglichkeit aller wartungsrelevanten Komponenten | ||
| T37 | Verfügbarkeit | SOLL | Hohe technische Verfügbarkeit des | ||
| Pantographensystems im Linienbetrieb |
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2960
| T38 | Funktionale Sicherheit | SOLL | Für sicherheitsrelevante Funktionen sollen redundante oder fehlersichere Überwachungsmechanismen vorgesehen werden. | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T39 | Fernüberwachung | MUSS | Bereitstellung von Zustands-, Betriebs- und | ||
| Diagnosedaten für Fernüberwachung und | |||||
| Entstörung | |||||
| T40 | Fernwartungsfähigkeit | SOLL | Möglichkeit zur sicheren Ferndiagnose und Parametrierung |
2960 Tabelle 43: Ladeinfrastruktur - Technische Mindestanforderungen (Pantographensystem) 2961
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Lastenheft Zwischenladestationen (Paket 1) Vergabenummer 2026-110-2026-0005 Stuttgarter Straßenbahnen AG
2962 17.9 Ladeinfrastruktur – Funktionale Mindestanforderungen 2963 Ladegerät (Gleichrichter)
2964
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| F1 | Bereitstellung Ladeleistung | MUSS | Bereitstellung der projektspezifischen Ladeleistung | |||
| für den Ladebetrieb | ||||||
| F2 | Leistungsregelung | MUSS | Dynamische Regelung der Ladeleistung entsprechend Fahrzeug- und Systemanforderungen | |||
| F3 | Dauerlastbetrieb | MUSS | Zuverlässiger Betrieb bei dauerhafter Ausnutzung | |||
| der vorgesehenen Ladeleistung | ||||||
| F4 | Redundanzkonzept | SOLL | Modulare Bauweise mit Teilausfallsicherheit | |||
| F5 | Erweiterbarkeit | SOLL | Skalierbare Leistungserweiterung ohne | |||
| grundlegenden Systemumbau |
2964 Tabelle 44: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Ladegerät) 2965 Ladefunktion
2966
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F6 | Ladeprozesssteuerung | MUSS | Steuerung und Überwachung des gesamten Ladeprozesses | ||
| F7 | Fahrzeugkommunikation | MUSS | Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur gemäß OppCharge | ||
| F8 | Ladeleistungsregelung | MUSS | Dynamische Anpassung der Ladeleistung an Fahrzeug- und Netzbedingungen | ||
| F9 | Schnellladefähigkeit | MUSS | Durchführung des Ladevorgangs innerhalb typischer Standzeiten im Linienbetrieb | ||
| F10 | Ladefreigabe | MUSS | Durchführung des Ladevorgangs nur nach erfolgreicher Kommunikation und Freigabe | ||
| F11 | Ladeverfügbarkeit | MUSS | Hohe Verfügbarkeit der Ladefunktion im Betriebsalltag |
2966 Tabelle 45: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Ladefunktion) 2967 Kabeloption
2968
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| F12 | Alternative Ladefunktion | SOLL | Durchführung von Ladevorgängen über | |||
| kabelgebundene Ladeanschlüsse | ||||||
| F13 | Auswahl Lademodus | SOLL | Auswahl zwischen Pantographen- und Kabelladung | |||
| F14 | Redundanz | SOLL | Nutzung des Kabelsystems als alternative | |||
| Lademöglichkeit | ||||||
| F15 | Flexibler Betrieb | SOLL | Unterstützung unterschiedlicher Betriebs- und Nutzungsszenarien | |||
| F16 | Integration in Energiemanagement | SOLL | Einbindung beider Ladearten in das | |||
| Energiemanagementsystem |
2968 Tabelle 46: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Kabeloption) 2969 Betriebsverhalten
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2970
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F17 | Witterungsbetrieb | MUSS | Zuverlässiger Betrieb unter den vorgesehenen | ||
| Umgebungsbedingungen | |||||
| F18 | Dynamische Lasten | MUSS | Fehlerfreier Betrieb bei Lastwechseln und variierenden Ladeleistungen | ||
| F19 | Fehlerverhalten | MUSS | Sicheres Abschalten und Übergang in einen | ||
| sicheren Betriebszustand bei Fehlern | |||||
| F20 | Selbstüberwachung | MUSS | Kontinuierliche Überwachung relevanter Systemkomponenten mit automatischer Fehlererkennung | ||
| F21 | Fernüberwachung | MUSS | Bereitstellung von Betriebs- und | ||
| Statusinformationen für Monitoring und | |||||
| Entstörung | |||||
| F22 | Wartungsunterstützung | SOLL | Unterstützung von Diagnose- und Serviceprozessen |
2970 Tabelle 47: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Betriebsverhalten) 2971 Sicherheit
2972
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F23 | Personenschutz | MUSS | Schutz von Personen vor elektrischen | ||
| Gefährdungen | |||||
| F24 | Fehlbedienungsschutz | MUSS | Vermeidung unzulässiger Betriebs- und Schaltzustände | ||
| F25 | Not-Aus | MUSS | Sofortige und sichere Abschaltung im | ||
| Notfall | |||||
| F26 | Verriegelungssystem | MUSS | Sicherstellung zulässiger Betriebszustände durch Verriegelungsfunktionen | ||
| F27 | Lichtbogenvermeidung | MUSS | Vermeidung gefährlicher Zustände durch | ||
| fehlerhafte Kontaktierung | |||||
| F28 | Sichere Spannungsfreischaltung | MUSS | Sichere Trennung der DC-Ladeverbindung vor Kontaktlösung oder Wartung |
2972 Tabelle 48: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Sicherheit) 2973 Systemintegration und Betrieb
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| F29 | Energiemanagement | Energiemanagement | MUSS | Vollständige Integration in das bei der SSB | ||
| eingesetzte Last- und | ||||||
| Energiemanagementsystem SINOS. | ||||||
| F30 | Netzintegration | MUSS | Betrieb ohne unzulässige Beeinträchtigung des vorgelagerten Stromnetzes einschließlich Einhaltung der Anforderungen an Netzverträglichkeit, Spannungsqualität und Netzrückwirkungen. | |||
| F31 | Datenkommunikation | Datenkommunikation | MUSS | Bereitstellung aller erforderlichen Schnittstellen | ||
| zu Lastmanagement-, Monitoring-, Fernwirk-, | ||||||
| Backend- und Energiemanagementsystemen. |
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Lastenheft Zwischenladestationen (Paket 1) Vergabenummer 2026-110-2026-0005 Stuttgarter Straßenbahnen AG
2974
| F32 | Monitoring | MUSS | Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Betriebs-, Energie-, Status-, Diagnose- und Fehlermeldedaten. | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F33 | Betriebsstabilität | MUSS | Sicherstellung eines dauerhaften, stabilen und | ||
| netzverträglichen Anlagenbetriebs in allen | |||||
| Betriebszuständen. | |||||
| F34 | Systemverfügbarkeit | MUSS | Minimierung von Ausfällen und Störungen sowie Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Störungen. | ||
| F35 | Effizienz im Betrieb | SOLL | Optimierter Energieeinsatz und verlustarmer | ||
| Betrieb der Gesamtanlage. | |||||
| F36 | Zukunftsfähigkeit | SOLL | Vorbereitung für zukünftige Erweiterungen, Softwareupdates, Kommunikationsstandards und Systemanpassungen. | ||
| F37 | Pantographenintegration | MUSS | Vollständige Integration des | ||
| Pantographensystems in Ladegerät, Steuerung, | |||||
| Monitoring und Lademanagement. | |||||
| F38 | Pantographendiagnose | MUSS | Übertragung von Status-, Betriebs-, Warn-, Diagnose- und Fehlermeldungen an Monitoring- und Managementsysteme. | ||
| F39 | LMS-Interoperabilität | MUSS | Die Ladeinfrastruktur muss nachweislich | ||
| interoperabel mit dem Lastmanagementsystem | |||||
| SINOS sein. Die fehlerfreie Verarbeitung von | |||||
| Steuerbefehlen, Sollwerten, Freigaben, | |||||
| Betriebszuständen und Meldungen ist | |||||
| nachzuweisen. | |||||
| F40 | Direkte LMS- Kommunikation | MUSS | Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und LMS SINOS muss direkt über OCPP erfolgen. Dauerhaft erforderliche Hersteller- Clouds, proprietäre Hersteller-Backends oder herstellerspezifische Middleware-Lösungen sind nicht zulässig. | ||
| F41 | Datenverfügbarkeit | MUSS | Alle für Betrieb, Lastmanagement, Monitoring, | ||
| Energieauswertung, Alarmierung und Diagnose | |||||
| erforderlichen Daten müssen dem LMS SINOS | |||||
| zur Verfügung gestellt werden. | |||||
| F42 | Nachweis Interoperabilität | MUSS | Die Interoperabilität mit dem LMS SINOS ist durch einen erfolgreichen Integrations- und Kommunikationstest nachzuweisen. Der erfolgreiche Nachweis ist Voraussetzung für die Abnahme der Ladeinfrastruktur. | ||
| F43 | Lastmanagement- integration | MUSS | Die Ladeinfrastruktur muss durch das LMS | ||
| SINOS hinsichtlich Ladefreigabe, Ladesperre, | |||||
| Leistungsbegrenzung und Ladeleistungsvorgabe | |||||
| vollständig steuerbar sein. |
2974 Tabelle 49: Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Systemintegration und Betrieb) 2975
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2976 Pantographensystem
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F39 | Automatische Kontaktierung | MUSS | Vollautomatische Kontaktierung des Fahrzeugs | ||
| ohne Eingriff des Fahrpersonals | |||||
| F40 | Fahrzeugpositionierung | MUSS | Sichere Kontaktierung innerhalb der zulässigen Positionstoleranzen des Fahrzeugs | ||
| F41 | Positionsüberwachung | MUSS | Kontinuierliche Überwachung der | ||
| Pantographenstellung und Kontaktposition | |||||
| F42 | Kontaktkraftregelung | MUSS | Automatische Überwachung und Regelung der Kontaktkraft während Kontaktierung und Ladevorgang | ||
| F43 | Ladefreigabe | MUSS | Ladefreigabe nur bei sicherer und vollständiger | ||
| Kontaktierung sowie erfolgreicher | |||||
| Kommunikation der beteiligten Systeme | |||||
| F44 | Ladeabbruch | MUSS | Sichere automatische Trennung bei Fehlern, Störungen, Kommunikationsverlust oder Not-Aus | ||
| F45 | Bewegungssteuerung | MUSS | Überwachter und kontrollierter Ausfahr-, | ||
| Kontaktierungs- und Rückfahrvorgang des | |||||
| Pantographen | |||||
| F46 | Kollisionsschutz | MUSS | Vermeidung von Kollisionen zwischen Pantograph und Fahrzeug | ||
| F47 | Notabsenkung | MUSS | Sichere und kontrollierte Notabsenkfunktion bei | ||
| Fehlern oder Energieausfall | |||||
| F48 | Verriegelungsfunktion | MUSS | Sichere Verriegelung und Freigabe während des Ladevorgangs | ||
| F49 | Betriebsbereitschaft | MUSS | Sicherstellung eines zuverlässigen Ladebetriebs | ||
| im Linien- und Depotbetrieb | |||||
| F50 | Fernüberwachung | MUSS | Bereitstellung von Zustands-, Betriebs-, Status-, Warn-, Stör- und Diagnosedaten für Monitoring- und Managementsysteme | ||
| F51 | Fehlerdiagnose | MUSS | Automatische Fehlererkennung, | ||
| Ereignisprotokollierung und Bereitstellung von | |||||
| Diagnosedaten | |||||
| F52 | Wartungsfreundlichkeit | MUSS | Gute Zugänglichkeit aller wartungsrelevanten Komponenten | ||
| F53 | Zustandsüberwachung | SOLL | Kontinuierliche Überwachung von Verschleiß, | ||
| Betriebszuständen und Alterung relevanter | |||||
| Komponenten | |||||
| F54 | Eis- und Schneemanagement | SOLL | Funktionserhalt bei Eis-, Reif- und Schneebildung | ||
| F55 | Lebensdauer | MUSS | Auslegung auf hohe Schalt-, Bewegungs- und | ||
| Ladezyklen im dauerhaften ÖPNV-Betrieb | |||||
| F56 | Erweiterbarkeit | SOLL | Vorbereitung für zukünftige Software-, Diagnose- und Kommunikationsfunktionen | ||
| F57 | Predictive Maintenance | SOLL | Bereitstellung geeigneter Zustands- und | ||
| Diagnosedaten für zustandsorientierte Wartung | |||||
| F58 | Fernwartungsfähigkeit | SOLL | Möglichkeit zur sicheren Ferndiagnose, Softwarewartung und Parametrierung |
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2977
| F59 | Integration in das Lademanagement | MUSS | Vollständige Integration des | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Pantographensystems in Ladegerät, Monitoring, | |||||
| Lastmanagement und LMS SINOS | |||||
| F60 | Datenbereitstellung | MUSS | Bereitstellung aller für Betrieb, Lastmanagement, Monitoring, Alarmierung und Diagnose erforderlichen Daten | ||
| F61 | Interoperabilität | MUSS | Nachweis des fehlerfreien Zusammenwirkens von | ||
| Pantograph, Ladegerät, Lademanagementsystem | |||||
| und Fahrzeug im Gesamtsystem | |||||
| F62 | Kommunikationsverfügbarkeit | MUSS | Kommunikationsausfälle dürfen nicht zu gefährlichen Betriebszuständen führen; das System muss sicher reagieren und in einen definierten Zustand übergehen |
2977 Tabelle 50:Ladeinfrastruktur - Funktionale Mindestanforderungen (Pantographensystem) 2978 Pantograph (Gehäuse)
2979
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F63 | Fußpunkt | MUSS | Keine hervorstehenden Bauteile im Sockelbereich, | ||
| die die Reinigung und Unterhaltung erschweren | |||||
| F64 | MUSS | Der Anschlussbereich zum Fundament ist geschlossen und einfach zu reinigen auszuführen | |||
| F65 | Straßenraum | MUSS | Zwischen Pantographensäule und angrenzender | ||
| Straßenkante muss ein nutzbarer Durchgang von | |||||
| mindestens 1,50 m verbleiben | |||||
| F66 | SOLL | Die Säule ist mit möglichst geringer Grundfläche auszubilden | |||
| F67 | MUSS | Die Konstruktion ist mit möglichst wenigen | |||
| horizontalen Ablageflächen und Schmutznischen | |||||
| auszuführen | |||||
| F68 | Vogelvermeidung | MUSS | Die Konstruktion ist so auszubilden, dass keine dauerhaften Ansitzflächen für Vögel entstehen | ||
| F69 | Material und Farbe | MUSS | Farbgebung muss in DB 701 oder gleichwertig | ||
| abgestimmt ausführbar sein | |||||
| F70 | MUSS | Oberflächen schmutzabweisend und leicht zu reinigen | |||
| F71 | MUSS | Korrosionsbeständige Ausführung aller außenliegenden Komponenten | |||
| F72 | Form | MUSS | Einfache und geringe visuelle Dominanz | ||
| F72 | Tragkonstruktion | MUSS | Die Tragkonstruktion ist mit möglichst wenigen | ||
| sichtbaren konstruktiven Einzelbauteilen | |||||
| auszuführen. | |||||
| F73 | Leitungen | MUSS | Kabel, Leitungen und Verbindungselemente sind innerhalb der Konstruktion oder in geschlossenen Kanälen zu führen. | ||
| F74 | Werbung | MUSS | Herstellerlogos, Firmenbezeichnungen und sonstige | ||
| Kennzeichnungen sind auf das zur Identifikation | |||||
| des Herstellers erforderliche Maß zu beschränken. | |||||
| Werbliche Darstellungen sind nicht zulässig |
2979 Tabelle 51: Pantograph (Gehäuse) - Funktionale Mindestanforderungen
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2980 17.10 Transformator - Technische Mindestanforderungen 2981 Der Transformator ist grundsätzlich als Öltransformator oder Trockentransformator 2982 auszuführen. 2983 Die Auswahl der geeigneten Bauart hat unter Berücksichtigung der projektspezifischen 2984 Randbedingungen zu erfolgen, insbesondere unter Einbeziehung von: 2985 • Aufstellort (z. B. Innenraum, Netzstation, Bestandsgebäude) 2986 • Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen 2987 • Platz- und Einbringverhältnissen 2988 • Wartungs- und Betriebsaufwand 2989 • zu erwartenden Geräuschemissionen 2990 Für den Einsatz innerhalb von Gebäuden oder bei erhöhten Anforderungen an Brandschutz, 2991 Sicherheit und Umweltverträglichkeit sind Transformatorlösungen vorzusehen, die diesen 2992 Anforderungen gerecht werden. 2993 Dies kann insbesondere durch den Einsatz von Trockentransformatoren oder technisch 2994 gleichwertigen Lösungen erfolgen. 2995 2996 Der Transformator ist hinsichtlich seiner Geräuschemissionen für den Einsatz im urbanen 2997 Umfeld auszulegen. 2998 • Die Einhaltung der projektspezifischen Schallgrenzwerte (gemäß TA-Lärm-Vorgaben 2999 und örtlicher Anforderungen) ist sicherzustellen. 3000 • Geräuscherzeugende Effekte durch Magnetostriktion, Lastwechsel und 3001 Oberschwingungen sind konstruktiv zu berücksichtigen und zu minimieren. 3002 Beim Einsatz von Trockentransformatoren sind geeignete technische Maßnahmen zur 3003 Reduzierung von Schall- und Schwingungsemissionen vorzusehen, insbesondere: 3004 • schwingungsentkoppelte Aufstellung (z. B. elastische Lagerung) 3005 • schalloptimierte Ausführung des Transformators 3006 • konstruktive Maßnahmen zur Reduzierung von Körperschallübertragung 3007 • ggf. zusätzliche schalltechnische Maßnahmen (z. B. Einhausung oder Raumakustik) 3008 3009 Der Transformator ist so auszulegen, dass bei maximaler gleichzeitig auftretender Last die 3010 Dauerbelastung 80 % der Bemessungsleistung nicht überschreitet und eine zusätzliche 3011 Leistungsreserve von mindestens 20–30 % zur Verfügung steht. 3012 3013 Der Transformator ist mit einer Temperaturüberwachung auszurüsten. Die Zustände 3014 „Temperaturwarnung“ und „Temperaturauslösung“ sind über die Stationsleittechnik 3015 mittels IEC 61850 an die Fernwirktechnik zu übertragen. 3016
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3017
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Einsatzgebiet | MUSS | Auslegung für Versorgung von | ||||||||
| Ladeinfrastruktur (z. B. DC-Schnellladung, | |||||||||||
| Pantograph) | |||||||||||
| T2 | Normenkonformität | MUSS | Einhaltung aller relevanten DIN / VDE / IEC Normen sowie TAB Netzbetreiber | ||||||||
| T3 | Spannungsebene | MUSS | Projektspezifisch (z. B. 10 kV / 0,4 kV) | ||||||||
| T4 | Bemessungsleistung | MUSS | Ausgelegt auf maximale Gleichzeitigkeit inkl. Reserve | ||||||||
| T5 | Überlastfähigkeit | MUSS | Geeignete Auslegung zur Aufnahme | ||||||||
| kurzzeitiger Lastspitzen unter | |||||||||||
| Berücksichtigung der gewählten | |||||||||||
| Transformatorbauart und der | |||||||||||
| projektspezifischen Lastprofile | |||||||||||
| T6 | Impedanz | MUSS | Netz- und schutztechnisch abgestimmt | ||||||||
| T7 | Kurzschlussfestigkeit | MUSS | Entsprechend Netzanforderungen ausgelegt | ||||||||
| T8 | Oberschwingungsfestigkeit | MUSS | Auslegung für erhöhte Oberschwingungsbelastungen durch DC- Schnellladeinfrastruktur, insbesondere bei Teil-, Schwachlast- und Leerlastbetrieb von Ladegleichrichtern. Der sichere Dauerbetrieb des Transformators ist auch bei erhöhten THDi-Werten nachzuweisen. | ||||||||
| T9 | Verlustoptimierung | MUSS | Begrenzung von Leerlauf- und Lastverlusten | ||||||||
| gemäß den Anforderungen der Verordnung | |||||||||||
| (EU) Nr. 548/2014 sowie deren | |||||||||||
| E rgänzungen (EU) 2019/1783 auszulegen. | |||||||||||
| T10 | Kühlung | MUSS | Auslegung für dynamische, zyklische Belastung | ||||||||
| T11 | Thermisches Design | MUSS | Sicherstellung ausreichender Wärmeabfuhr | ||||||||
| T12 | Mechanische Ausführung | MUSS | Anpassung an bauliche Randbedingungen (Platz, Einbringung) | ||||||||
| T13 | Schall- und Schwingungsverhalten | MUSS | Einhaltung der projektspezifischen | ||||||||
| Schallgrenzwerte sowie Minimierung von | |||||||||||
| Luftschall, Körperschall und | |||||||||||
| Schwingungsübertragungen. | |||||||||||
| T14 | Lebensdauer | SOLL | Auslegung für langfristigen Betrieb | ||||||||
| T15 | Condition Monitoring | SOLL | Vorbereitung für Zustandsüberwachung und | ||||||||
| Fernüberwachung des Transformators | |||||||||||
| T16 | Dimensionierung und L eistungsreserve | MUSS | Auslegung auf Basis der projektspezifischen Lastprofile und Gleichzeitigkeiten. Die Dauerbelastung darf im Regelbetrieb 80 % der Bemessungsleistung nicht überschreiten. Eine ausreichende Leistungsreserve für Lastspitzen und Erweiterungen ist vorzusehen. |
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| T17 | Geräuschemission | MUSS | Einhaltung der projektspezifischen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Schallgrenzwerte (z. B. gemäß TA Lärm / | |||||
| örtliche Vorgaben) | |||||
| T18 | Geräuschoptimierung | MUSS | Einsatz schalloptimierter Komponenten und konstruktiver Maßnahmen zur Geräuschreduzierung | ||
| T19 | Temperaturüberwachung | MUSS | Kontinuierliche Überwachung der | ||
| Transformatortemperatur. | |||||
| Temperaturmeldungen sind über die | |||||
| Stationsleittechnik mittels IEC 61850 an die | |||||
| Fernwirktechnik zu übertragen. |
3018 Tabelle 52: Transformator - Technische Mindestanforderungen
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3019 17.11 Transformator - Funktionale Mindestanforderungen 3020 Der Transformator muss die Versorgung der Ladeinfrastruktur unter allen vorgesehenen 3021 Betriebszuständen sicherstellen. Er muss dynamische Lastverläufe, Lastspitzen sowie 3022 zukünftige Erweiterungen innerhalb der vorgesehenen Leistungsreserve aufnehmen können, 3023 ohne dass Betriebssicherheit, Spannungsqualität oder Anlagenverfügbarkeit beeinträchtigt 3024 werden.. 3025
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| F1 | Versorgung dynamischer Lasten | MUSS | Stabiler Betrieb bei stark schwankenden | ||
| Lastprofilen und dynamischen | |||||
| Ladevorgängen | |||||
| F2 | Betrieb bei nichtlinearen Lasten | MUSS | Zuverlässige Funktion bei leistungselektronisch geprägten Verbrauchern sowie bei erhöhten Oberschwingungsanteilen im Netz- und Laststrom | ||
| F3 | Teil- und Leerlastbetrieb | MUSS | Stabiler Betrieb bei Teil- und | ||
| Leerlastzuständen ohne unzulässige | |||||
| thermische oder elektrische | |||||
| Zusatzbelastungen | |||||
| F4 | Spannungsqualität | MUSS | Sicherstellung von Spannungsstabilität sowie Begrenzung von Flicker, Spannungsverzerrungen und Netzrückwirkungen | ||
| F5 | Regelverhalten | MUSS | Geeignete Spannungsanpassung | ||
| entsprechend den Anforderungen des | |||||
| angeschlossenen Netzes | |||||
| F6 | Netz- und Schutzintegration | MUSS | Unterstützung eines stabilen Netzbetriebs sowie Abstimmung mit Netzschutz-, Anlagen- und Anschlusskonzept | ||
| F7 | Integration Ladeinfrastruktur | MUSS | Kompatibilität mit den Anforderungen der | ||
| Ladeinfrastruktur hinsichtlich Ladeleistung, | |||||
| Lastprofil und Betriebsweise | |||||
| F8 | Kompatibilität Gesamtanlage | MUSS | Sicheres Zusammenspiel mit Mittelspannungsanlage, Niederspannungsanlage, Ladeinfrastruktur, Energiemanagement und Leittechnik | ||
| F9 | Betriebssicherheit und Verfügbarkeit | MUSS | Zuverlässiger Betrieb sowie sicheres | ||
| Verhalten bei Last- und Netzstörungen unter | |||||
| Gewährleistung einer hohen | |||||
| Anlagenverfügbarkeit | |||||
| F10 | Last- und Leistungsreserve | MUSS | Aufnahme von Lastspitzen und zukünftigen Erweiterungen innerhalb der vorgesehenen Leistungsreserve bei Einhaltung des zulässigen Auslastungsbereichs | ||
| F11 | Verhalten bei Oberschwingungsbelastung | MUSS | Sicherer Dauerbetrieb bei erhöhten | ||
| Oberschwingungsanteilen infolge | |||||
| leistungselektronischer Verbraucher, |
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3026
| insbesondere bei Teil- und Leerlastbetrieb | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| der Ladeinfrastruktur | |||||
| F12 | Oberschwingungsrobustheit | MUSS | Keine unzulässige Beeinträchtigung von Temperaturverhalten, Lebensdauer, Isolationssystem oder Verfügbarkeit des Transformators durch erhöhte Oberschwingungsströme | ||
| F13 | Zukunftsfähigkeit | SOLL | Möglichkeit zur Aufnahme zusätzlicher | ||
| Lasten über die projektierte Mindestreserve | |||||
| hinaus | |||||
| F14 | Wartungsaufwand | SOLL | Minimierter Wartungsbedarf über die gesamte Betriebsdauer | ||
| F15 | Zustandsüberwachung | SOLL | Bereitstellung von Zustandsinformationen | ||
| für Monitoring, Diagnose und | |||||
| zustandsorientierte Instandhaltung |
3026 Tabelle 53: Transformator - Funktionale Mindestanforderungen 3027 17.12 Zählerplatz - Technische Mindestanforderungen 3028 Der Zählerplatz ist entsprechend den jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen 3029 TAB1 der Stuttgart Netze GmbH sowie den technischen Mindestanforderungen für 3030 Messeinrichtungen2 der Stuttgart Netze GmbH auszuführen. 3031 Gemäß Stuttgart Netze
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| T1 | Normgerechte Ausführung | MUSS | Zählerplatz gemäß aktueller TAB des | ||
| zuständigen Netzbetreibers ausführen | |||||
| T2 | Standardisierte Bauform | MUSS | Einsatz zugelassener Zählerplätze bzw. Zählerfelder | ||
| T3 | Zugänglichkeit | MUSS | Freier, sicherer und dauerhafter Zugang für | ||
| Netzbetreiber und Messstellenbetreiber | |||||
| T4 | Einbauraum | MUSS | Ausreichender Platz für Messeinrichtungen (z. B. Zähler, Smart-Meter-Gateway) | ||
| T5 | Befestigungssystem | MUSS | Normgerechte Aufnahme für | ||
| Messeinrichtungen | |||||
| T6 | Verdrahtung | MUSS | TAB-konforme Verdrahtung und Anschlussausführung | ||
| T7 | Trenneinrichtungen | MUSS | Vorhandensein aller erforderlichen Trenn- | ||
| und Sicherungseinrichtungen | |||||
| T8 | Schutzmaßnahmen | MUSS | Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen | ||
| T9 | Plombierbarkeit | MUSS | Möglichkeit zur Plombierung entsprechend | ||
| den Anforderungen des Netzbetreibers und | |||||
| Messstellenbetreibers | |||||
| T10 | Kommunikationsfähigkeit | MUSS | Vorbereitung für moderne Messeinrichtungen (z. B. iMSys, Smart-Meter-Gateway) | ||
| T11 | Schnittstellen | MUSS | Bereitstellung notwendiger Schnittstellen für | ||
| Mess- und Kommunikationstechnik | |||||
| T12 | Integration | MUSS | Kompatibilität mit der Niederspannungsverteilung und der Gesamtanlage |
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3032
| T13 | Kennzeichnung | MUSS | Eindeutige, dauerhafte und normgerechte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschriftung aller Komponenten | |||||||||||
| T14 | Schutzart | MUSS | Einhaltung der geforderten Schutzarten entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers | ||||||||
| T15 | Montage | MUSS | Fachgerechte und normkonforme Installation | ||||||||
| T16 | Erweiterungsreserve | SOLL | Ausreichende Platz- und Reservemöglichkeiten für zukünftige Messeinrichtungen oder Erweiterungen | ||||||||
| T17 | Wartungszugänglichkeit | MUSS | Montage, Bedienung, Prüfung und | ||||||||
| Zählerwechsel müssen entsprechend den | |||||||||||
| Anforderungen des Netzbetreibers und | |||||||||||
| Messstellenbetreibers möglich sein | |||||||||||
| T18 | Dokumentation | MUSS | Übergabe der erforderlichen Mess-, Verdrahtungs- und Bestandsdokumentation für Netzbetreiber und Messstellenbetreiber | ||||||||
| T19 | Bereitstellung von Messwerten | MUSS | Bereitstellung der für Energie-, | ||||||||
| Lastmanagement-, Monitoring- und | |||||||||||
| Analysesysteme erforderlichen Messwerte, | |||||||||||
| soweit dies mit den Vorgaben des | |||||||||||
| Netzbetreibers und Messstellenbetreibers | |||||||||||
| vereinbar ist | |||||||||||
| T20 | Messdatenqualität | MUSS | Die eingesetzten Messeinrichtungen und Messwandler müssen für eine belastbare Erfassung und Auswertung von Leistungs-, Energie- und Betriebsdaten geeignet sein |
3032 Tabelle 54: Zählerplatz - Technische Mindestanforderungen
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3033 3034 17.13 Zählerplatz - Funktionale Mindestanforderungen
3035
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F1 | Bereitstellung von Messgrößen | MUSS | Der Zählerplatz muss die Erfassung der | ||||
| für Abrechnung, Betriebsführung und | |||||||
| Energiebewirtschaftung erforderlichen | |||||||
| Energie- und Leistungswerte | |||||||
| ermöglichen. | |||||||
| F2 | Kompatibilität mit Messeinrichtungen | MUSS | Einbau, Betrieb, Austausch und Wartung von Messeinrichtungen des Netz- und Messstellenbetreibers müssen möglich sein. | ||||
| F3 | Integration in | MUSS | Bereitstellung der erforderlichen | ||||
| Energieabrechnung | Messwerte für Abrechnungszwecke. | ||||||
| F4 | Fernablesbarkeit | MUSS | Unterstützung der vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber vorgesehenen fernablesbaren Messsysteme. | ||||
| F5 | Messdatenbereitstellung | MUSS | Bereitstellung der erforderlichen | ||||
| Messdaten für Abrechnung, | |||||||
| Energiebewirtschaftung, Lastanalysen | |||||||
| und betriebliche Auswertungen, soweit | |||||||
| dies mit den Vorgaben des Netz- und | |||||||
| Messstellenbetreibers vereinbar ist. | |||||||
| F6 | Lastgangmessung | MUSS | Erfassung und Bereitstellung von Lastgang- und Leistungswerten entsprechend den Anforderungen des Netz- und Messstellenbetreibers. | ||||
| F7 | Transparenz der Energieflüsse | MUSS | Nachvollziehbarkeit von Leistungs- und | ||||
| Energieflüssen für Betrieb, Analyse und | |||||||
| Optimierung. | |||||||
| F8 | Netz- und Messstellenbetreiberintegration | MUSS | Erfüllung der Anforderungen des Netzbetreibers und des zuständigen Messstellenbetreibers. | ||||
| F9 | Mehrmesskonzepte | SOLL | Unterstützung unterschiedlicher | ||||
| Messkonzepte entsprechend den | |||||||
| Anforderungen des Netz- und | |||||||
| Messstellenbetreibers. | |||||||
| F10 | Integration in Betriebs- und Energiemanagementsysteme | SOLL | Unterstützung der Anbindung an Energie-, Monitoring-, Lastmanagement- und Auswertungssysteme. | ||||
| F11 | Erweiterbarkeit | SOLL | Möglichkeit zur Aufnahme zusätzlicher | ||||
| Messstellen oder zukünftiger | |||||||
| Erweiterungen des Messkonzeptes. | |||||||
| F12 | Datenverfügbarkeit | SOLL | Bereitstellung geeigneter Messdaten für betriebliche Optimierungs-, Analyse- und Monitoringzwecke. |
3035 Tabelle 55: Zählerplatz - Funktionale Mindestanforderungen 3036
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3037
3038 17.14 Netzstation – Funktionale Mindestanforderungen 3039 Netzstation (Gebäude)
3040
| Nr. | Anforderung | MUSS / SOLL | Beschreibung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Straßenraum | MUSS | Eine freie Gehwegbreite im Endzustand | ||||||||
| von mindestens 2,50 m ist dauerhaft | |||||||||||
| einzuhalten | |||||||||||
| 2 | Material und Oberflächen | SOLL | Verwendung recycelter und/oder nachwachsender Baustoffe | ||||||||
| 3 | MUSS | Als Fertigbauteil oder Segmentteile auf die | |||||||||
| Baustelle zu liefern | |||||||||||
| 4 | MUSS | Einhaltung der geltenden brandschutztechnischen Anforderungen | |||||||||
| 5 | SOLL | Die Außenfassade muss wartungsarm, | |||||||||
| dauerhaft für den Außeneinsatz geeignet | |||||||||||
| und gegen übliche | |||||||||||
| Vandalismuseinwirkungen | |||||||||||
| widerstandsfähig ausgeführt sein. | |||||||||||
| 6 | MUSS | Alle außenliegenden Bauteile müssen leicht zu reinigen sein | |||||||||
| 7 | MUSS | Die Netzstation ist so zu gestalten, dass | |||||||||
| Nistmöglichkeiten für Vögel vermieden | |||||||||||
| werden. Gegebenenfalls sind geeignete | |||||||||||
| Maßnahmen zur Vogelabwehr vorzusehen. | |||||||||||
| 8 | Dach | SOLL | Gründach möglich | ||||||||
| 9 | MUSS | Keine innenliegende Entwässerung | |||||||||
| 10 | MUSS | Sicherungssystem auf dem Dach gegen Absturz ist zu integrieren |
3040 Tabelle 56: Netzstation - Funktionale Mindestanforderungen 3041
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3042 17.15 Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration 3043 Dieser Anhang beschreibt die Anforderungen an die Kommunikationsarchitektur, 3044 Kommunikationsstandards, Schnittstellen, Datenflüsse und Systemintegrationen zwischen 3045 Stromversorgung, Ladeinfrastruktur, Lastmanagementsystem, Fernwirktechnik, Netzwarte, 3046 Betriebsleit- und Depotmanagementsystemen. 3047 Ziel ist die Sicherstellung eines durchgängigen, interoperablen, herstellerunabhängigen und 3048 betriebssicheren Gesamtsystems mit einheitlichen Kommunikations- und 3049 Integrationsstandards. 3050 Der Auftragnehmer hat sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Hard- und 3051 Softwarekomponenten, Kommunikationsverbindungen, Parametrierungen, 3052 Datenpunktabbildungen, Schnittstellenkonfigurationen sowie Nachweise bereitzustellen und 3053 bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems umzusetzen. 3054 Die Verantwortung für die technische, funktionale und kommunikative Integration sämtlicher 3055 Systeme und Schnittstellen liegt vollständig beim Auftragnehmer. 3056 Die Niederspannungshauptverteilung bildet die energietechnische Schnittstelle zwischen 3057 Stromversorgung und Ladeinfrastruktur. 3058 Die Stromversorgung (MS-Anlage, Transformator und NS-Anlage) ist über IEC 61850 an die 3059 SSB-Fernwirktechnik sowie die Netzwarte anzubinden. 3060 Die Ladeinfrastruktur ist vollständig in das bei der SSB eingesetzte Lastmanagementsystem 3061 SINOS zu integrieren. Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und LMS SINOS hat 3062 direkt über OCPP 1.6 JSON zu erfolgen. Die Unterstützung von OCPP 2.0.1 ist vorzusehen 3063 bzw. nachzuweisen. 3064 Dauerhaft erforderliche Hersteller-Clouds, proprietäre Hersteller-Backends oder 3065 herstellerspezifische Middleware-Lösungen sind für den regulären Lade- und 3066 Lastmanagementbetrieb nicht zulässig. 3067 Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur hat gemäß ISO 15118 zu 3068 erfolgen. 3069 Die Anbindung des Lastmanagementsystems an Betriebsleit-, Depotmanagement- und ITCS- 3070 Systeme ist gemäß VDV 463 sicherzustellen. 3071 Die Übergabe sämtlicher Betriebs-, Energie-, Zustands-, Diagnose-, Warn- und Störmeldungen 3072 zwischen Stromversorgung, Ladeinfrastruktur, Lastmanagementsystem und den 3073 übergeordneten Betriebssystemen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. 3074 Die Interoperabilität zwischen Ladeinfrastruktur und LMS SINOS ist durch Integrations-, 3075 Kommunikations- und Funktionstests nachzuweisen. Der erfolgreiche Nachweis der 3076 fehlerfreien Kommunikation und Datenübertragung ist Voraussetzung für die Abnahme. 3077 Kommunikationsarchitektur
3078 • IEC 61850 → Netzwarte / SSB-Fernwirktechnik ↔ MS-Anlage / Transformator / NS- 3079 Anlage 3080 • IEC 60870-5-104 → SSB-Fernwirktechnik ↔ Netzleitsystem 3081 • OCPP 1.6 JSON → LMS SINOS ↔ Ladegeräte / Gleichrichter 3082 • OCPP 2.0.1 → optionale bzw. zukünftige Erweiterung 3083 • ISO 15118 → Fahrzeug ↔ Ladegerät 3084 • VDV 463 → Betriebsleitsystem / Depotmanagement / ITCS ↔ LMS SINOS 3085 • NSHV → technische und energietechnische Schnittstelle zwischen Stromversorgung 3086 und Ladeinfrastruktur 3087
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3088 Kommunikationsstandards
3089
| System | Kommunikationsstandard | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mittelspannungsanlage | IEC 61850 | ||||
| Transformator | IEC 61850 | ||||
| Niederspannungsanlage | IEC 61850 | ||||
| SSB-Fernwirktechnik / Netzwarte | IEC 61850 / IEC 60870-5-104 | ||||
| Ladegeräte / Gleichrichter | OCPP 1.6 JSON (MUSS), OCPP 2.0.1 (SOLL) | ||||
| LMS SINOS | OCPP 1.6 JSON / VDV 463 | ||||
| Fahrzeugkommunikation | ISO 15118 | ||||
| Betriebsleitsystem / ITCS | VDV 463 | ||||
| Depotmanagementsystem | VDV 463 | ||||
| Backend-Systeme | OCPP | ||||
| Fahrzeugdisposition / E-Bus-Management | VDV 463 |
3089 Tabelle 57:Kommunikationsstandards 3090 Schnittstellenübersicht
| Schnittstelle | Standard | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Netzwarte ↔ MS-/NS-Anlage | IEC 61850 | ||||
| SSB-Fernwirktechnik ↔ Netzleitsystem | IEC 60870-5-104 | ||||
| LMS SINOS ↔ Ladegerät / Gleichrichter | OCPP 1.6 JSON | ||||
| Fahrzeug ↔ Ladegerät | ISO 15118 | ||||
| ITCS ↔ LMS SINOS | VDV 463 | ||||
| Depotmanagement ↔ LMS SINOS | VDV 463 | ||||
| Backend ↔ LMS SINOS | OCPP | ||||
| Pantograph ↔ Ladegerät / Steuerungssystem | Bestandteil des OppCharge-Ladesystems |
3091 Integration des Pantographensystems
3092 Der Pantograph stellt keine eigenständige OCPP-Komponente dar. Die Einbindung des 3093 Pantographensystems erfolgt über das Ladegerät sowie die zugehörige Lade- und 3094 Steuerungseinheit. 3095 Sämtliche für den Betrieb erforderlichen Status-, Betriebs-, Diagnose-, Warn- und 3096 Störmeldungen des Pantographensystems sind dem LMS SINOS über die standardisierten 3097 Kommunikationsschnittstellen der Ladeinfrastruktur bereitzustellen. 3098 Die Ladeinfrastruktur hat sicherzustellen, dass Pantograph, Ladegerät, Fahrzeug und LMS 3099 SINOS als interoperables Gesamtsystem zusammenwirken. 3100 Mindestens folgende Informationen müssen dem LMS SINOS zur Verfügung gestellt werden: 3101 • Betriebsstatus 3102 • Ladebereitschaft 3103 • Pantographenstellung 3104 • Ladefreigabe 3105 • Warnmeldungen 3106 • Störmeldungen 3107 • Diagnosedaten 3108 • Kommunikationsstatus 3109
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3110 Schnittstellenübersicht
3111
| Schnittstelle | Standard | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Netzwarte ↔ MS-/NS-Anlage | IEC 61850 | ||||
| LMS ↔ Ladegerät | OCPP | ||||
| Fahrzeug ↔ Ladegerät | ISO 15118 | ||||
| ITCS ↔ LMS | VDV 463 | ||||
| Backend ↔ LMS | OCPP | ||||
| Pantograph ↔ Ladegerät/LMS | Herstellerprotokoll / OCPP |
3111 Tabelle 58:Schnittstellenübersicht 3112 Lademanagementssystem (LMS)
3113 Im Depot- und Gelegenheitsladebetrieb wird das Lastmanagementsystem SINOS als zentrales 3114 Lastmanagementsystem eingesetzt. Für sämtliche Ladeinfrastrukturen ist die Integration in 3115 das LMS SINOS vorzusehen.
3116 Die Ladeinfrastruktur muss über geeignete offene und dokumentierte 3117 Kommunikationsschnittstellen verfügen. Hierzu sind sämtliche für den Betrieb erforderlichen 3118 Steuerungs-, Regelungs-, Diagnose- und Rückmeldefunktionen bereitzustellen.
3119 Insbesondere sind folgende Funktionen zu unterstützen:
3120 • Ladefreigabe 3121 • Ladesperre 3122 • Dynamische Leistungsbegrenzung 3123 • Sollwertvorgabe der Ladeleistung 3124 • Priorisierung von Ladevorgängen 3125 • Lastmanagement mehrerer Ladepunkte 3126 • Übertragung von Betriebs-, Energie-, Status-, Warn- und Fehlermeldungen
3127 Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die Ladeinfrastruktur vollständig interoperabel 3128 mit dem LMS SINOS betrieben werden kann. Die erfolgreiche Durchführung der 3129 Integrations-, Kommunikations- und Funktionstests mit LMS SINOS ist Voraussetzung für 3130 die Abnahme der Anlage.
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3132 17.16 Nachweis im Rahmen der Systemintegration und Gesamtsystemtests 3133 Dieser Anhang beschreibt die Anforderungen an die Nachweisführung, Prüfungen, Tests und 3134 Abnahmekriterien für das Gesamtsystem. 3135 Die in den technischen und funktionalen Anforderungen sowie in den Anhängen 3136 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“, „SSB-Fernwirktechnik- 3137 Schnittstelle“ und „Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur 3138 Integration in das LMS SINOS“ definierten Anforderungen sind durch geeignete Integrations- 3139 , Kommunikations-, Funktions-, Last-, Sicherheits- und Verfügbarkeitstests nachzuweisen. 3140 3141 Nach erfolgreicher Inbetriebnahme aller Einzelgewerke ist die ordnungsgemäße Funktion des 3142 Gesamtsystems aus Mittelspannungsanlage, Transformatoren, Niederspannungsanlage, 3143 Ladeinfrastruktur, Lastmanagementsystem, Kommunikationssystemen, Fernwirktechnik und 3144 Fahrzeugschnittstellen nachzuweisen. 3145 3146 Die Leistung umfasst die Integration aller Teilanlagen zu einem betriebsbereiten 3147 Gesamtsystem, die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Prüfungen und Nachweise, 3148 einen mindestens 14-tägigen Probebetrieb unter Realbedingungen sowie die Erstellung und 3149 Übergabe der erforderlichen Prüf-, Mess- und Testdokumentationen. 3150 Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Durchführung der 3151 Systemintegration und den Nachweis der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. 3152 Netzverträgliche Systemintegration
3153 Die Einhaltung der in den technischen Anforderungen definierten Anforderungen an 3154 Netzverträglichkeit, Spannungsqualität und Netzrückwirkungen ist im Rahmen geeigneter 3155 Messungen nachzuweisen. 3156 Die hierfür erforderlichen Messungen sind nach Abschluss der Inbetriebnahme und vor der 3157 Abnahme durchzuführen. 3158 Der Nachweis umfasst insbesondere die Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich: 3159 • Oberschwingungen, 3160 • Spannungsverzerrungen, 3161 • Flicker, 3162 • Unsymmetrien, 3163 • Blindleistungsverhalten, 3164 • weiterer qualitätsrelevanter Netzgrößen. 3165 Die Messungen sind mindestens unter folgenden Betriebsbedingungen durchzuführen: 3166 • Volllastbetrieb, 3167 • Teillastbetrieb, 3168 • Schwachlastbetrieb, 3169 • Leerlastbetrieb. 3170 Die Messergebnisse sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu übergeben. 3171 Nachweis der Interoperabilität mit LMS SINOS
3172 Die im Anhang „Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur 3173 Integration in das LMS SINOS“ sowie im Anhang „Kommunikationsschnittstellen und 3174 Systemintegration“ definierten Anforderungen an die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur 3175 mit dem Lastmanagementsystem SINOS sind im Rahmen der Inbetriebnahme und Abnahme 3176 nachzuweisen.
3177 Der Nachweis umfasst mindestens:
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3178 • Fernstart eines Ladevorgangs, 3179 • Fernstopp eines Ladevorgangs, 3180 • Ladefreigabe und Ladesperre, 3181 • dynamische Leistungssteuerung, 3182 • Sollwertvorgabe der Ladeleistung, 3183 • Lastmanagement mit mehreren Ladepunkten, 3184 • Übertragung von Betriebsmeldungen, 3185 • Übertragung von Statusmeldungen, 3186 • Übertragung von Warnmeldungen, 3187 • Übertragung von Stör- und Fehlermeldungen, 3188 • Übertragung von Energie- und Leistungswerten, 3189 • Wiederanlauf nach Kommunikationsunterbrechung, 3190 • Wiederherstellung der Kommunikation nach Verbindungsverlust, 3191 • korrekte Verarbeitung aller unterstützten OCPP-Funktionen, 3192 • Einhaltung der definierten Reaktionszeiten.
3193 Der erfolgreiche Nachweis der Interoperabilität mit dem LMS SINOS ist Voraussetzung für 3194 die Abnahme.
3195 Nachweis der Fernwirkanbindung
3196 Die im Anhang „SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle“ definierten Anforderungen an die 3197 Fernwirkanbindung sind vollständig nachzuweisen.
3198 Hierbei sind mindestens nachzuweisen:
3199 • fehlerfreie Kommunikation zwischen den IEC-61850-fähigen Geräten und der 3200 SSB-Fernwirktechnik, 3201 • korrekte Datenpunktabbildung, 3202 • fehlerfreie Übertragung von Meldungen, Messwerten und Zuständen, 3203 • fehlerfreie Übertragung von Steuerbefehlen, 3204 • fehlerfreie Umsetzung von Verriegelungen und Freigaben, 3205 • korrekte Zeitstempelung und Ereignisverarbeitung, 3206 • störungsfreies Zusammenwirken aller Kommunikationspartner.
3207
3208
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3209 Funktionstest
3210 Der Funktionstest dient dem Nachweis des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller 3211 Systemkomponenten. 3212 Hierbei sind mindestens nachzuweisen: 3213 • erfolgreiche Ladung aller eingesetzten Bustypen, 3214 • ordnungsgemäße Kommunikation zwischen Fahrzeugen, Ladeeinrichtungen, 3215 Lastmanagementsystem und übergeordneten Systemen, 3216 • Einhaltung der geforderten Ladeleistungen, 3217 • Einhaltung der geforderten Ladezeiten, 3218 • Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten, 3219 • Funktionsfähigkeit aller Schutz-, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen, 3220 • fehlerfreies Zusammenwirken von Pantographen, Ladegerät, Fahrzeug und 3221 Lastmanagementsystem. 3222 3223 Nachweis der Pantographen Integration
3224 Die im Anhang „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ sowie in den 3225 Anforderungen an das Pantographensystem definierten Integrationsanforderungen sind 3226 nachzuweisen. 3227 Hierbei sind mindestens nachzuweisen: 3228 • sichere Fahrzeugkontaktierung, 3229 • sichere Ladefreigabe, 3230 • sichere Ladeabschaltung, 3231 • fehlerfreie Kommunikation zwischen Pantographen, Ladegerät und Fahrzeug, 3232 • Übertragung aller Status-, Warn-, Stör- und Diagnosedaten, 3233 • Bereitstellung der Pantographendaten im LMS SINOS, 3234 • fehlerfreies Zusammenwirken von Pantographen, Ladegerät, Fahrzeug und LMS 3235 SINOS. 3236 Lasttests
3237 Der Lasttest dient dem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems unter maximalen 3238 Betriebsbedingungen. 3239 Hierbei sind mindestens nachzuweisen: 3240 • gleichzeitige Ladung der maximal vorgesehenen Anzahl von Fahrzeugen, 3241 • ordnungsgemäße Funktion des Last- und Energiemanagements, 3242 • korrekte Lastverteilung innerhalb des Gesamtsystems, 3243 • Systemstabilität unter Volllast, 3244 • Einhaltung der zulässigen Betriebsparameter, 3245 • Einhaltung der Anforderungen an Netzverträglichkeit und Spannungsqualität. 3246 Zuverlässigkeits- und Verfügbarkeitstest
3247 Der Zuverlässigkeits- und Verfügbarkeitstest dient dem Nachweis eines stabilen und 3248 störungsfreien Dauerbetriebs des Gesamtsystems. 3249 Hierzu ist ein mindestens 14-tägiger Probebetrieb unter Realbedingungen durchzuführen. 3250 Dabei sind mindestens nachzuweisen: 3251 • Systemverfügbarkeit von mindestens 99 %, 3252 • stabile Kommunikation und Datenübertragung zwischen allen Systemkomponenten, 3253 • sicherer Wiederanlauf nach Netzausfällen,
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3254 • sicherer Wiederanlauf nach Spannungseinbrüchen, 3255 • sicherer Wiederanlauf nach Kommunikationsunterbrechungen, 3256 • Wirksamkeit der Störungs-, Alarmierungs- und Fehlerbehebungsprozesse. 3257 Sicherheitstests
3258 Der Sicherheitstest dient dem Nachweis der elektrischen, funktionalen und 3259 informationstechnischen Sicherheit des Gesamtsystems. 3260 Hierbei sind mindestens nachzuweisen: 3261 • elektrische Sicherheit aller Anlagenkomponenten, 3262 • Wirksamkeit der Schutzkonzepte, 3263 • Wirksamkeit des Erdungs- und Potentialausgleichskonzepts, 3264 • Wirksamkeit des Personen- und Anlagenschutzes, 3265 • sichere Funktion der Ladeeinrichtungen, 3266 • sichere Funktion des Pantographensystems, 3267 • sichere Funktion der Kommunikationsschnittstellen, 3268 • IT- und Kommunikationssicherheit der systemrelevanten Komponenten, 3269 • Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und behördlichen 3270 Anforderungen. 3271 Dokumentation und Nachweispflichten
3272 Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme mindestens folgende Unterlagen bereitzustellen: 3273 • Dokumentation der Integrationsprüfungen, 3274 • Dokumentation der Kommunikationsprüfungen, 3275 • Dokumentation der Funktionsprüfungen, 3276 • Dokumentation der Lasttests, 3277 • Dokumentation der Sicherheitsprüfungen, 3278 • Dokumentation der Netzqualitätsmessungen, 3279 • Dokumentation des Probebetriebs, 3280 • vollständige OCPP-Datenpunktliste, 3281 • Schnittstellenbeschreibungen, 3282 • Parametrierungsunterlagen, 3283 • Konfigurationsunterlagen, 3284 • Liste aller unterstützten OCPP-Funktionen, 3285 • Nachweis der unterstützten OCPP-Versionen, 3286 • Prüf- und Testprotokolle, 3287 • Mängel- und Nachverfolgungslisten, 3288 • As-Built-Dokumentation. 3289 Abnahmekriterium
3290 Die Gesamtabnahme erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss sämtlicher Integrations-, 3291 Kommunikations-, Funktions-, Last-, Sicherheits- und Verfügbarkeitstests sowie nach 3292 erfolgreichem Nachweis: 3293 • der Netzverträglichkeit, 3294 • der Interoperabilität mit dem LMS SINOS, 3295 • der Fernwirkanbindung zur SSB-Leitstelle, 3296 • der Integration des Pantographensystems. 3297 Zusätzlich ist ein mindestens 14-tägiger störungsfreier Probebetrieb unter Realbedingungen 3298 nachzuweisen.
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3299 Als störungsfrei gilt ein Probebetrieb, bei dem keine wesentlichen Störungen auftreten, welche 3300 die bestimmungsgemäße Funktion, Verfügbarkeit, Sicherheit, Netzverträglichkeit, 3301 Kommunikation, Lastmanagementfunktion oder Ladeleistung des Gesamtsystems 3302 beeinträchtigen. 3303 Treten während des Probebetriebs wesentliche Störungen auf, sind diese durch den 3304 Auftragnehmer zu beseitigen. Der Probebetrieb ist anschließend erneut über einen Zeitraum 3305 von 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen durchzuführen. 3306 Der Nachweis gilt erst dann als erbracht, wenn während des Probebetriebs eine dokumentierte 3307 Systemverfügbarkeit von mindestens 99 % erreicht wird. 3308
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3309 3310 17.17 SSB-Fernwirktechnik-Schnittstelle 3311 Die AE-FW-5-GATE Micro-Fernwirkstation wird bauseits durch die SSB bereitgestellt und 3312 dient als Fernwirktechnik-Schnittstelle zwischen den IEC-61850-fähigen Geräten der Anlage 3313 und dem übergeordneten Fernwirk- bzw. Netzleitsystem. 3314 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Einbindung, Parametrierung, Konfiguration, 3315 Inbetriebnahme, Prüfung und betriebsbereite Übergabe sämtlicher zur Anbindung der AE-FW- 3316 5-GATE erforderlichen Systeme, Schnittstellen und Kommunikationsbeziehungen bis zum 3317 Nachweis der vollständigen und fehlerfreien Funktion der Gesamtanlage. 3318 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
3319 • Vollständige Parametrierung aller für die Kommunikation mit der AE-FW-5-GATE 3320 erforderlichen IEC-61850-relevanten Komponenten. 3321 • Erstellung, Anpassung und Pflege aller erforderlichen Konfigurations- und 3322 Parametrierdateien (z. B. SCD-, ICD-, IID- und CID-Dateien). 3323 • Parametrierung, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher 3324 Kommunikationsverbindungen zwischen den beteiligten Geräten und der AE-FW-5- 3325 GATE. 3326 • Einrichtung und Prüfung sämtlicher IEC-61850-Kommunikationsbeziehungen. 3327 • Umsetzung und Parametrierung sämtlicher Meldungen, Messwerte, Zählerstände, 3328 Befehle, Steuerungen, Verriegelungen und Diagnosesignale gemäß Datenpunktliste. 3329 • Durchführung sämtlicher erforderlicher Vor-Ort-Einsätze für Parametrierung, 3330 Inbetriebnahme, Signalprüfungen, Kommunikationsprüfungen sowie Funktionstests. 3331 • Durchführung und Dokumentation von Integrations-, Kommunikations-, 3332 Interoperabilitäts- und Funktionstests. 3333 • Unterstützung und Begleitung der Gesamtinbetriebnahme bis zur uneingeschränkten 3334 Betriebsbereitschaft der Anlage. 3335 • Nachweis der fehlerfreien Funktion aller Schnittstellen, Meldungen, Steuerbefehle, 3336 Verriegelungen und Kommunikationsbeziehungen. 3337 • Nachweis der korrekten Datenpunktabbildung und Signalzuordnung zur AE-FW-5- 3338 GATE. 3339 • Nachweis des fehlerfreien Zusammenwirkens aller Kommunikationspartner innerhalb 3340 des Gesamtsystems. 3341 Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers
3342 Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Funktion 3343 sämtlicher von ihm projektierten, gelieferten, parametrierten oder konfigurierten Komponenten 3344 und Kommunikationsbeziehungen seines Liefer- und Leistungsumfangs. 3345 Dies umfasst insbesondere: 3346 • Geräteparametrierung, 3347 • Kommunikationskonfiguration, 3348 • IEC-61850-Datenmodellierung, 3349 • Signal- und Datenpunktzuordnungen, 3350 • Engineering und Projektierungsdaten, 3351 • Software und Firmware der gelieferten Komponenten, 3352 • Kommunikationsschnittstellen, 3353 • Netzwerkkonfiguration, 3354 • IEC-61850-Konfigurationsdateien, 3355 • Programmierung und Datenmodellierung,
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3356 • Datenpunktabbildung zur AE-FW-5-GATE, 3357 • Schnittstellen zu Drittsystemen gemäß Leistungsumfang. 3358 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche von ihm gelieferten und konfigurierten 3359 Komponenten als Gesamtsystem fehlerfrei mit der bauseits bereitgestellten AE-FW-5-GATE 3360 zusammenwirken. 3361 Mängelbeseitigung
3362 Werden während der Inbetriebnahme, der Prüfungen oder der Abnahmetests Funktionsmängel, 3363 Kommunikationsfehler oder sonstige Abweichungen festgestellt, ist der Auftragnehmer 3364 verpflichtet, diese auf eigene Kosten unverzüglich zu analysieren und zu beseitigen. 3365 Dies gilt insbesondere bei: 3366 • fehlerhafter Parametrierung, 3367 • fehlerhafter Programmierung, 3368 • fehlerhaften Konfigurationsdateien, 3369 • fehlerhafter Datenmodellierung, 3370 • fehlerhafter Datenpunktabbildung, 3371 • Kommunikationsstörungen, 3372 • fehlerhafter Netzwerkkonfiguration, 3373 • unvollständigen oder fehlerhaften Signalzuordnungen, 3374 • nicht funktionierenden Meldungen, Steuerungen oder Verriegelungen, 3375 • fehlerhaften Telegrammen oder Datenübertragungen, 3376 • fehlender Interoperabilität zwischen den Systemkomponenten. 3377 Sämtliche erforderlichen Nacharbeiten, Softwareanpassungen, Konfigurationsanpassungen, 3378 Wiederholungsprüfungen sowie zusätzliche Vor-Ort-Einsätze sind Bestandteil des 3379 Leistungsumfangs und werden nicht gesondert vergütet. 3380 Abnahme
3381 Die Abnahme erfolgt erst nach erfolgreichem Nachweis der vollständigen und fehlerfreien 3382 Funktion aller Kommunikationsbeziehungen zwischen den IEC-61850-fähigen Geräten und der 3383 bauseits bereitgestellten AE-FW-5-GATE. 3384 Voraussetzungen für die Abnahme sind: 3385 • erfolgreiche Durchführung sämtlicher vereinbarter Prüfungen und Abnahmetests, 3386 • fehlerfreie Funktion aller Kommunikationsverbindungen, 3387 • fehlerfreie Übertragung sämtlicher Meldungen, Messwerte, Zustände, Befehle und 3388 Diagnosesignale, 3389 • fehlerfreie Funktion aller Steuerungen und Verriegelungen, 3390 • vollständige Beseitigung sämtlicher festgestellter Mängel, 3391 • Übergabe der vollständigen As-Built-Dokumentation, 3392 • Übergabe sämtlicher Parametrierungs-, Projektierungs- und Konfigurationsdateien, 3393 • Übergabe der Netzwerktopologie, 3394 • Übergabe aller Prüf-, Mess- und Testprotokolle. 3395 Erst nach erfolgreicher Abnahme gilt die Leistung als vollständig erbracht. Bis zu diesem 3396 Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Herstellung und den Nachweis 3397 einer vollständig funktionsfähigen und störungsfrei arbeitenden Kommunikationsverbindung 3398 zwischen den IEC-61850-fähigen Geräten und der bauseits bereitgestellten AE-FW-5-GATE 3399 innerhalb seines Liefer- und Leistungsumfangs. 3400
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3401 3402 Figure 11:Schemata Schnittstellen Kommunikationsprotokolle 3403 Schnittstellen zur SSB-Leitstelle via SSB-Fernwirktechnik
3404 Die AE-FW-5-GATE ist die von der SSB eingesetzte Fernwirkstation zur Anbindung der 3405 Mittel- und Niederspannungsanlage an das übergeordnete Netzleit- bzw. Fernwirksystem. Sie 3406 bildet den zentralen Kommunikationsknoten der Station und dient als Gateway zwischen den 3407 IEC-61850-fähigen Feldgeräten und der Leitstelle.
3408 Wesentliche Eigenschaften
3409 • Zentraler Kommunikationsknoten der Station 3410 • Fernwirktechnik-Gateway zwischen Stationsbus und Leitstelle 3411 • Unterstützung der Protokolle IEC 61850 und IEC 60870-5-104 3412 • Bidirektionale Kommunikation für Meldungen, Messwerte und Steuerbefehle 3413 • Anbindung von Schutzgeräten der MS-Anlage 3414 • Anbindung von Leistungsschaltern der NS-Anlage 3415 • Anbindung des EES-Störmeldetableaus 3416 • Erfassung und Übertragung von Betriebs-, Warn-, Stör- und Diagnosemeldungen 3417 • Übertragung von Messwerten, Zählwerten und Statusinformationen 3418 • Empfang und Weitergabe von Fernsteuerbefehlen der Leitstelle 3419 • Datenpunktabbildung zwischen IEC 61850 und IEC 60870-5-104
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3420 • Ereignis- und Zeitstempelverwaltung 3421 • Unterstützung von Verriegelungs- und Freigabefunktionen 3422 • Netzwerkbasierte Kommunikation über Ethernet 3423 • Integration in das Stationsleitsystem und das Netzleitsystem der SSB 3424 • Sicherstellung einer vollständigen, bidirektionalen und störungsfreien Übertragung 3425 aller relevanten Meldungen, Messwerte, Zustände und Steuerbefehle zwischen den 3426 Stationskomponenten und der Leitstelle der SSB. 3427 Die AE-FW-5-GATE Fernwirkstation bildet den zentralen Kommunikationsknoten der 3428 Anlage und übernimmt die Protokollumsetzung zwischen dem Stationsbus (IEC 61850) und 3429 dem Netzleitsystem (IEC 60870-5-104).
3430 Folgende Systeme werden angebunden:
3431 • MS-Anlage: Die Schutzgeräte der Mittelspannungsschaltanlage kommunizieren über 3432 IEC 61850 mit der AE-FW-5-GATE. Betriebszustände, Meldungen, Messwerte und 3433 Steuerbefehle werden von der Fernwirkstation erfasst und über IEC 60870-5-104 an 3434 die Leitstelle übertragen.
3435 • NS-Anlage: Die Leistungsschalter der Niederspannungsanlage sind über IEC 61850 3436 an die AE-FW-5-GATE angebunden. Schalterstellungen, Störmeldungen, Messwerte 3437 und Steuerbefehle werden über die Fernwirkstation mit der Leitstelle ausgetauscht.
3438 • IEC-61850-unfähige Geräte: Meldungen von Geräten ohne IEC-61850-Schnittstelle 3439 werden über das EES-Störmeldetableau erfasst. Das Meldetableau stellt die Daten 3440 über IEC 61850 der AE-FW-5-GATE zur Verfügung. Die Fernwirkstation überträgt 3441 die Informationen anschließend über IEC 60870-5-104 an die Leitstelle.
3442 Die Kommunikation erfolgt durchgängig bidirektional, sodass sowohl Meldungen und 3443 Messwerte zur Leitstelle übertragen als auch Steuerbefehle und Schalthandlungen von der 3444 Leitstelle zur Anlage ausgeführt werden können.
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3446 17.19 Bereitstellung und Nachweis einer interoperablen Schnittstelle zur 3447 Integration in das LMS SINOS 3448 Der Auftragnehmer hat die Ladeinfrastruktur so auszuführen, dass eine standardisierte, 3449 nachweislich interoperable und zukunftssichere Integration in das bei der SSB eingesetzte 3450 Lastmanagementsystem (LMS) SINOS gewährleistet ist.
3451 Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und LMS SINOS hat direkt über 3452 standardisierte Kommunikationsschnittstellen gemäß den Anforderungen des Anhangs 3453 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ zu erfolgen.
3454 Die Ladeinfrastruktur muss sämtliche für Betrieb, Lastmanagement, Überwachung, 3455 Steuerung, Diagnose und Störungsbearbeitung erforderlichen Funktionen bereitstellen.
3456 Dauerhaft erforderliche Hersteller-Clouds, proprietäre Hersteller-Backends oder 3457 herstellerspezifische Middleware-Lösungen sind nicht zulässig.
3458 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
3459 • Bereitstellung aller erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten zur 3460 Anbindung an das LMS SINOS. 3461 • Durchführung sämtlicher erforderlicher Konfigurations-, Parametrierungs- und 3462 Integrationsarbeiten. 3463 • Bereitstellung sämtlicher für die Integration erforderlichen 3464 Kommunikationsparameter, Datenpunktlisten, Datenmodelle und 3465 Schnittstellenbeschreibungen. 3466 • Unterstützung der durch die SSB geforderten Kommunikationsstandards. 3467 • Unterstützung und Begleitung der Integrations-, Kommunikations- und 3468 Funktionstests. 3469 • Nachweis der Interoperabilität mit dem LMS SINOS.
3470 Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotene Ladeinfrastruktur ohne 3471 zusätzliche systemseitige Anpassungen durch die SSB in das vorhandene LMS SINOS 3472 integriert werden kann.
3473 Die Anforderungen an Kommunikationsstandards, Datenpunkte, OCPP-Funktionen, 3474 Kommunikationsschnittstellen sowie die technische Systemintegration sind im Anhang 3475 „Kommunikationsschnittstellen und Systemintegration“ beschrieben.
3476 Die Anforderungen an Integrationsnachweise, Funktionstests, Kommunikationstests, 3477 Lastmanagementtests und Abnahmekriterien sind im Anhang „Nachweis im Rahmen der 3478 Systemintegration und Gesamtsystemtests“ beschrieben.
3479 Fehlende Interoperabilität, unvollständige Datenübertragungen, fehlerhafte 3480 Kommunikationsbeziehungen oder nicht funktionsfähige Schnittstellen gelten als Mangel und 3481 sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
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3482 Sämtliche hierfür erforderlichen Nacharbeiten, Konfigurationsanpassungen, 3483 Softwareanpassungen, Wiederholungsprüfungen und Vor-Ort-Einsätze sind Bestandteil des 3484 Leistungsumfangs und werden nicht gesondert vergütet.
3485 Die Leistung gilt erst als vollständig erbracht, wenn die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur 3486 mit dem LMS SINOS entsprechend den Anforderungen der Systemintegration und der 3487 Gesamtsystemtests erfolgreich nachgewiesen wurde.
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3489 17.20 Lieferung Verlegung und Anschluss der Kabel- und Leitungsanlage 3490 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, Auslegung, Dimensionierung, 3491 Lieferung, Verlegung, Montage, Kennzeichnung, den Anschluss, die Prüfung, Inbetriebsetzung 3492 und Dokumentation sämtlicher für die Gesamtfunktion der Energieversorgungs- und 3493 Ladeinfrastruktur erforderlicher Kabel- und Leitungsanlagen. 3494 Die Leistung umfasst alle Energie-, Kommunikations-, Steuerungs-, Signal-, Mess-, Schutz-, 3495 Fernwirk-, Erdungs-, Potentialausgleichs- sowie Hilfsenergieverbindungen innerhalb der 3496 Gesamtanlage. 3497 Die Kabel- und Leitungsanlagen sind so auszulegen und zu errichten, dass sämtliche 3498 Anlagenkomponenten der Energieversorgung und Ladeinfrastruktur als technisch und 3499 funktional vollständig integriertes Gesamtsystem betrieben werden können. 3500 3501 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere sämtliche erforderlichen Leitungsanlagen 3502 zwischen: 3503 • bestehender Mittelspannungsanlage, 3504 • neuer Mittelspannungsanlage, 3505 • Transformator, 3506 • Niederspannungsanlage, 3507 • Zählerplatz, 3508 • Ladegeräten bzw. Gleichrichtern, 3509 • Steuerungs- und Kommunikationssystemen, 3510 • Fernwirk- und Leittechniksystemen, 3511 • Pantographensystemen einschließlich Stromabnehmer, 3512 • Mess-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen, 3513 • sonstigen für die Gesamtfunktion der Anlage erforderlichen Komponenten. 3514 Die Leistung umfasst sämtliche für die Funktion der Gesamtanlage erforderlichen Leitungen 3515 einschließlich: 3516 • Mittelspannungskabel, 3517 • Niederspannungskabel, 3518 • DC-Leistungskabel, 3519 • Kommunikationskabel, 3520 • Lichtwellenleiter (LWL), 3521 • Steuerleitungen, 3522 • Signalleitungen, 3523 • Fernwirkleitungen, 3524 • Messleitungen, 3525 • Hilfsstromleitungen, 3526 • Schutzleiter (PE), 3527 • Erdungsleiter, 3528 • Potentialausgleichsleiter, 3529 • Funktionserdungsleiter, 3530 • Rangier- und Anschlussleitungen, 3531 • interne Verdrahtungen zwischen den Anlagenteilen. 3532 3533 Der Auftragnehmer hat sämtliche zur vollständigen Funktionsfähigkeit erforderlichen Kabel- 3534 und Leitungsverbindungen eigenverantwortlich zu ermitteln, zu dimensionieren, zu liefern, zu 3535 verlegen und anzuschließen. 3536 Dies gilt ausdrücklich auch für Leitungen, Kabel, Verbindungen, Anschlüsse oder 3537 Verdrahtungen, die in den Ausschreibungsunterlagen, Plänen oder Schemata nicht einzeln 3538 aufgeführt oder dargestellt sind, jedoch für:
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3539 • die Energieversorgung, 3540 • die Erdung und den Potentialausgleich, 3541 • den Personen- und Anlagenschutz, 3542 • die Schutztechnik, 3543 • die Mess- und Zählertechnik, 3544 • die Kommunikations- und Fernwirktechnik, 3545 • die Steuerungs- und Regelungstechnik, 3546 • die Netzleit- und Betriebsführung, 3547 • die Ladeinfrastruktur, 3548 • die Pantographensysteme, 3549 • die Systemintegration und 3550 • die Betriebsbereitschaft der Gesamtanlage 3551 erforderlich sind. 3552 Derartige Leistungen gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs und sind mit dem 3553 angebotenen Preis abgegolten. 3554
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3556 17.21 Anforderung: Ersatzteilliste für Ladeinfrastruktur 3557 Im Rahmen der Errichtung der Ladeinfrastruktur für E-Busse ist eine vollständige Ersatzteilliste 3558 (Tabelle 59: Ersatzteilliste) für die gelieferten Komponenten bereitzustellen. Die Liste soll 3559 mindestens die folgenden Angaben enthalten: 3560 • Modell / Typ der Ladeeinrichtung 3561 • Ersatzteilbezeichnung 3562 • Teilenummer / Herstellerreferenz 3563 • Empfohlenes Ersatzintervall (z. B. Jahre, Ladezyklen) 3564 • Kritische Komponente 3565 • Verschleißteil 3566 • Lieferzeit 3567 • Einzelpreis 3568 • Bemerkung 3569
3570 Der Bieter hat die Ersatzteilliste für alle angebotenen Systeme und Komponenten vollständig 3571 auszufüllen. Kritische Komponenten sind gesondert zu kennzeichnen. Für alle aufgeführten 3572 Ersatzteile sind die aktuellen Lieferzeiten anzugeben.
3573 Die Ersatzteilliste ist als Anlage zum Angebot einzureichen und dient der Beurteilung der 3574 Ersatzteilversorgung, der Instandhaltungsplanung sowie der späteren Betriebsführung.
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| Modell / Typ | Ersatzteilbezeichnung | Teilenummer / Herstellerreferenz | Empfohlenes Ersatzintervall | Kritische Komponente (Ja/Nein) | Verschleißteil (Ja/Nein) | Lieferzeit | Einzelpreis [€] | Bemerkungen / Hinweise | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | ||||||||||||||||
| [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | ||||||||||||||||
| [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] | [Angabe] |
3576 Tabelle 59: Ersatzteilliste 3577
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