[Seite 1]
Kurztitel der Maßnahme: Zwischenladestationen für Elektro-Busse
Vergabe-Nr.: 2026-110-2026-0005
- Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister
Der SSB Lieferanten-Verhaltenskodex basiert auf international anerkannten Standards für nachhaltiges wirtschaftli- ches Handeln. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, der UN Global Compact, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte der Vereinten Nationen, der Sozialstandard SA8000 oder vergleichbare Standards sowie die in der Anlage auf- geführten Gesetze. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichtet sich der Lieferant, die nachfolgenden Anforderungen für alle Produktionsstandorte anzuerkennen und einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass auch seine Lieferanten, Anbieter, Vertreter und Subunternehmer sowie deren jeweiligen Einrichtungen die nachfolgenden Anforderungen einhalten.
1 Einhaltung von Gesetzen (Compliance) Alle geltenden Gesetze, Vorschriften und sonstigen relevanten Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes müssen ein- gehalten werden. Die Lieferanten müssen alle geltenden Handels- und Importvorschriften der jeweiligen Märkte ein- halten, einschließlich Sanktionen, Embargos und Terrorismusausschlüsse, z. B. durch Einhaltung des US-CTPAT-Pro- gramms.
2 Verbot von Kinderarbeit Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen verboten. Das Mindestalter für die Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und keinesfalls unter 15 Jahren. Ju- gendliche dürfen beschäftigt werden, müssen jedoch besonders geschützt werden. Arbeitszeitregelungen zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer müssen eingehalten werden. In keinem Fall dürfen sie mehr als acht Stunden täglich oder in der Nachtschicht arbeiten. Das Unternehmen wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Alter seiner Be- schäftigten zu überprüfen.
3 Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen Jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Sklaverei oder Menschenhandel ist verboten, einschließlich Ge- fängnisarbeit. Die Beschäftigten müssen mit Würde und Respekt behandelt und vor psychischer oder physischer Zwangsausübung, Missbrauch oder Belästigung geschützt werden. Persönliche Bewegungsfreiheit darf nicht einge- schränkt werden, weder durch Sanktionen noch durch finanzielle oder disziplinarische Androhungen. Mitarbeiter dür- fen nach angemessener Kündigungsfrist frei kündigen. Es dürfen keine Kautionen oder Ausweise von Mitarbeitern einbehalten werden. Löhne und Gehälter müssen gesetzeskonform gezahlt werden.
4 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Das Unternehmen trägt Verantwortung für eine sichere, gesunde und hygienische Arbeitsumgebung. Es sind geeignete Vorkehrungen gegen arbeitsplatzspezifische Gefahren, Unfälle und Verletzungen zu treffen, z. B. durch ein Arbeits- schutzmanagementsystem nach ISO 45001 oder OSHA. Diese Mindestanforderungen gelten auch für Mitarbeiterun- terkünfte. Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig geschult und über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Die Schulungen sind zu dokumentieren. Alle Einrichtungen müssen den geltenden Bauvorschriften und Standards entspre- chen.
5 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen Das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, die Gründung von Gewerkschaften sowie auf kollektive Ver- handlungen ist zu respektieren. Diese Rechte dürfen nicht behindert werden. In Ländern mit eingeschränkter Geset- zeslage soll zumindest eine freie und unabhängige Arbeitnehmervertretung ermöglicht werden.
6 Diskriminierungsverbot Diskriminierung jeglicher Art, z. B. bei Einstellung, Vergütung, Beförderung, Kündigung oder Schulung, ist verboten. Dies gilt u. a. in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, Alter, Religion, ethnische Herkunft, Hautfarbe, soziale Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Familienstand, Schwangerschaft, Mitgliedschaft in Organisationen (z. B. Gewerkschaften), politische Ansichten u. v. m.
1 Anlage_x.x_Code of Conduct
[Seite 2]
Kurztitel der Maßnahme: Zwischenladestationen für Elektro-Busse
Vergabe-Nr.: 2026-110-2026-0005
7 Löhne Mitarbeiter müssen fair entlohnt werden. Der gezahlte Lohn für eine reguläre Arbeitswoche muss mindestens ausrei- chen, um den Grundbedarf der Mitarbeiter zu decken. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne sind einzuhalten.
8 Arbeitszeiten Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit muss entsprechend den geltenden Gesetzen und Branchenstandards einge- halten werden.
9 Lieferkette Das Unternehmen muss die Grundsätze dieses Dokuments seinen Lieferanten und Geschäftspartnern mitteilen, sie zur Einhaltung anhalten und deren Einhaltung sicherstellen. SSB erwartet auf Anfrage die Offenlegung aller Drittanbieter in der Lieferkette. Verstöße in der Lieferkette sind umgehend zu melden.
10 Gesundheit und Sicherheit der Kunden bei Produktumgang Gesundheit und Sicherheit bei der Handhabung von Produkten, insbesondere bei gefährlichen oder toxischen Materi- alien, dürfen nicht gefährdet werden.
11 Gesundheit und Sicherheit der Kunden bei Produktumgang Alle geltenden Gesetze bezüglich Beschränkungen, Kennzeichnung, Registrierung und ggf. Zulassung chemischer Stoffe müssen eingehalten werden.
12 Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung Die Herkunft von Rohstoffen wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold darf nicht mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verbunden sein. Es müssen Sorgfaltspflichten gemäß z. B. Dodd-Frank Act oder EU-Verordnung 2017/821 umgesetzt und Informationen entlang der Lieferkette bereitgestellt werden.
13 Umweltschutz und Biodiversität Alle geltenden Umweltgesetze sind einzuhalten. Darüber hinaus wird die Einhaltung international anerkannter Um- weltstandards empfohlen, ebenso der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS oder ISO 14001). Bedrohte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gefährdet noch verwendet werden.
14 Umweltschutz und Biodiversität Ein System zur Erfassung und Minimierung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden muss vorhanden sein. Daten zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sind auf Anfrage bereitzustellen.
15 Ressourcennutzung und Energieverbrauch Natürliche Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie) müssen erfasst und dokumentiert werden. Maßnahmen zur Effi- zienzsteigerung und zur Reduzierung des Verbrauchs sind umzusetzen. Der Einsatz erneuerbarer Energien und ein Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) werden empfohlen.
16 Abfall und Verpackung Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Verpackungen sind sicher zu behandeln, zu lagern, zu transportieren, zu entsorgen oder wiederzuverwenden. Die Entsorgung muss rechtskonform erfolgen. Auf Anfrage sind Abfallmengen zu melden. Ziel ist eine langfristige Kreislaufwirtschaft.
17 Abfall und Verpackung Alle Formen von Korruption und Bestechung sind verboten. Die Einhaltung des US Foreign Corrupt Practices Act ist verpflichtend. Ein entsprechendes Antikorruptionssystem muss vorhanden sein. Es wird empfohlen, sich an den Leitli- nien von Transparency International und der OECD zu orientieren.
18 Verhalten im geschäftlichen Umfeld Ein faires Verhalten im Wettbewerb sowie die Einhaltung geltender Kartell- und Geldwäschegesetze sind verpflichtend.
19 Arbeitsverhältnis Ein Umgehen dieses Kodex oder geltenden Rechts durch z. B. Leiharbeit, Schein-Ausbildungsverhältnisse, Subunter- nehmen oder Heimarbeit ist unzulässig – insbesondere in Branchen, in denen Heimarbeit unüblich ist.
2 Anlage_x.x_Code of Conduct
[Seite 3]
Kurztitel der Maßnahme: Zwischenladestationen für Elektro-Busse
Vergabe-Nr.: 2026-110-2026-0005
20 Beschwerdemechanismen Es muss ein Verfahren zur anonymen Beschwerde für Mitarbeiter bestehen. Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten. Die Nutzung der SSB Compliance-Helpline ist ebenfalls möglich.
21 Managementsysteme Das Unternehmen muss über geeignete interne Richtlinien und Systeme zur Umsetzung dieses Kodex verfügen.
Nachweispflicht Der Lieferant ist verpflichtet, die Einhaltung dieses Kodex und aller anwendbaren Gesetze durch geeignete Dokumen- tationen nachzuweisen. Auf Anfrage sind Informationen zu Herstellungs-, Arbeits- und Lagerstandorten bereitzustel- len. SSB behält sich das Recht vor, Audits durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Informationspflicht Mitarbeiter sind über den Inhalt des Kodex und ihre daraus resultierenden Rechte sowie über geltendes Recht in ver- ständlicher Form zu informieren.
Folgen bei Nichteinhaltung Bei Verstößen und ausbleibender Abhilfe hat die SSB das Recht, Verträge fristlos zu kündigen, Bestellungen kostenlos zu stornieren und/oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Referenzen • UN Global Compact: http://www.unglobalcompact.org/ • Transparency International: http://www.transparency.de/ • OECD: http://www.oecd.org/ • ILO: http://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm • EMAS: www.emas.de • ISO 14001, 45001, 50001: http://www.iso.org • CTPAT: https://www.cbp.gov • US Foreign Corrupt Practices Act: https://www.trade.gov • SSB Compliance-Helpline: https://www.ssb-ag.de/unternehmen/compliance/
Ich bin mir/ wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Angaben oder Erklärungen meinen/ unseren Ausschluss
vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Datum Firmenname und Rechtsform/Name des Erklärenden
3 Anlage_x.x_Code of Conduct