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Stuttgarter Straßenbahnen AG Zwischenladestationen für Elektro-Busse
Vergabenummer 2026-110-2026-0005
Verfahrenshinweise
- Verfahren
Der Auftraggeber führt für das vorliegende Bauvorhaben ein zweistufiges Vergabeverfah- ren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb gemäß den Bestimmungen der Sektorenver- ordnung (SektVO) durch. Ziel ist es, eine transparente, nachvollziehbare und objektive Be- wertung der Bieter sowie der eingereichten Angebote sicherzustellen.
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Kommunikation innerhalb des Verfahrens Fragen der Bewerber/Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bezüglich der Einreichungsfrist für Fragen wird auf die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur An- gebotsabgabe verwiesen. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass Informationen al- len registrierten Bewerbern/Bietern rechtzeitig mitgeteilt werden können. Es wird allen Interessenten dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrie- ren, um gewährleisten zu können, dass Interessenten bzgl. Änderungen im Verfahren auch bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrages informiert werden können. Diese Registrierung ist freiwillig. Im Falle des Ausbleibens einer Registrierung liegt es in der Verantwortung des Interessenten/Bewerbers, sich eigenständig und regelmäßig über Aktualisierungen/Verän- derungen in den Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Wider- sprüche, so ist der Bieter verpflichtet, den AG über den oben dargestellten Kommunikati- onsweg darauf hinzuweisen. Verspätete Rügen eines Anbieters werden nicht berücksich- tigt. Hinsichtlich der Rügefristen und der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags wird auf die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Insbesondere müssen erkannte Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden; nach einer Rügeablehnung bleibt für einen Nachprüfungsantrag eine Frist von 15 Kalendertagen.
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Eignungsprüfung (Teilnahmewettbewerb) In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Interessierte Unternehmen reichen hierfür einen Teilnahmeantrag ein, der ausschließlich der Prüfung der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung dient. In der ersten Stufe erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Prüfung der grund- sätzlichen Eignung der Bieter. Hierbei werden insbesondere die fachliche, technische sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bewertet. Nur Bieter, die diese Anforderungen erfüllen, werden zur Angebotsphase zugelassen. Bieter, die die geforderten Eignungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbringen oder die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gemäß den vergaberechtlichen
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Bestimmungen der Sektorenverordnung vom weiteren Vergabeverfahren ausge- schlossen.
| Die Anforderungen an die Teilnehmer/innen befinden sich in den | 1010 | Bewerbungsbedin- | ||
|---|---|---|---|---|
| gungen. Als Teilnahmeantrag ist das Formular | 1020 | Bewerbungsunterlagen und Nach- | ||
| weise des Bieters von jedem Bewerber, jedem Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sowie | ||||
| jedem Unternehmen, welches dem Bewerber seine Kapazitäten zur Verfügung stellt und | ||||
| dessen Eignung sich der Bewerber leiht, auszufüllen. | ||||
| Weitere Unterlagen sind für die Eignungsprüfung nicht einzureichen. Im Anschluss an | ||||
| die Eignungsprüfung werden nur diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, | ||||
| welche die aufgestellten Eignungskriterien vollständig erfüllt haben. | ||||
| 4. Angebotserstellung |
- Angebotserstellung
Erste Phase: Indikatives Angebot Mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die ausgewählten Bewerber die voll- ständigen Vergabeunterlagen verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikati- ven Angebotes. Nach Eingang werden die indikativen Angebote formal geprüft und gemäß der veröffent- lichten Wertungskriterien einer vorläufigen Bewertung unterzogen. Anschließend werden die Bieter zu einem Aufklärungsgespräch eingeladen. Im Ergebnis der Aufklärungsgesprä- che wird die Bewertung der indikativen Angebote abgeschlossen. Zweite Phase: Verhandlungen und Finales Angebot (BAFO) Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden alle im Verfahren verbliebenen Bie- terinnen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Die eingereichten Ange- bote werden gemäß der veröffentlichten Wertungskriterien bewertet und die Bieter zu Ver- handlungsgesprächen eingeladen. Nach Prüfung der vorliegenden verbindlichen Angebote erfolgt auf Basis des Wertungs- schemas ein Ranking unter den wertbaren Angeboten. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das bestplatzierte Angebot zu erteilen, wenn keine neuen Aspekte vorliegen, die eine weitere Verhandlungsrunde rechtfertigen. Andernfalls behält sich die Vergabestelle eine weitere Verhandlungsrunde vor, in der die Bieter Gelegenheit erhalten, ihre Angebote zu überarbeiten. Werden im Zuge der Verhand- lungen die Vergabeunterlagen geändert, werden alle verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre Angebote entsprechend anzupassen. Nach Abschluss der Verhandlungsrunden werden die Bieterinnen zur Abgabe eines finalen verbindlichen Angebots (Best and final Offer) aufgefordert. In dieser Stufe steht primär die Optimierung der finalen Preise im Fokus. Der AG behält sich hierzu eine punktuelle Über- arbeitung der Unterlagen vor
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Vergabe und Zuschlag Nach Eingang der finalen Angebote erfolgt die abschließende Wertung nach dem festge- legten Wertungsschema sowie die Erstellung des finalen Rankings. Der Zuschlag wird ge- mäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der AG behält sich jedoch vor, auch nach diesem Schritt in Aufklärungsgespräche einzutreten, sofern dies zur zwei- felsfreien Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlich ist. Über die Ablehnung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes werden die Bieterinnen nach § 57 SektVO schriftlich informiert. Die Information unterlegener Bieterinnen vor der Zu- schlagserteilung erfolgt gemäß § 134 GWB.
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Sprache Projektsprache ist deutsch. Die Kommunikation in mündlicher, schriftlicher und elektroni- scher Form im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt in deutscher Sprache.
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Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Über die Ablehnung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes werden die Bieter nach § 57 SektVO schriftlich informiert.
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