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Zweigeschossige Containeranlage mit sechs Klassenzimmern zur Miete

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 18:59 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis

Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n : 2

A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e : 7

B a u l e i t u n g : 11

B a u s t e l l e n o r d n u n g : 13

A n g a b e z u r B a u s t e l l e 14

A r t u n d U m f a n g d e r L e i s t u n g : 15

ZTV Ausführungsunterlagen 15

ZTV Aufstellen und Betreiben eines Krans 16

B a u b e s c h r e i b u n g 18

L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g 20

A l l g e m e i n 22

A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e 24

ZTV Normen - Richtlinien 27

ZTV Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis 29

ZTV Brandschutz 30

ZTV Schallschutz 31

ZTV Wärmeschutz 31

ZTV Materialanforderungen 32

Baubeschreibung der Containeranlage allgemein 33

Baubeschreibung Bauteile 35

Baubeschreibung außenliegende Treppenanlage mit Podest, Vordach, Sockelblende 37

Baubeschreibung Innenausbau 38

Baubeschreibung Sanitäranlagen 40

Baubeschreibung Ausstattung 41

Baubeschreibung Technische Ausstattung 42

01 Titel Container 48

02 Titel Zusätzliche Ausstattung 51

03 Titel Stundenlohnarbeiten 52

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 54

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n : B a u h e r r :

Stadt Nürtingen Bauamt Marktstr.1 72622 Nürtingen

B a u a u f g a b e :

Interimsbau für die Roßdorfschule Nürtingen Hans-Möhrle-Strasse 72622 Nürtingen

Ö r t l i c h k e i t :

Flurstück: 6808/1 Gemeinde Stadt Nürtingen Hans-Möhrle-Str.

Das Grundstück liegt im Roßdorf der Gemeinde Nürtingen und ist über die Hans-Möhrle-Str. / Liebermannstraße zu erreichen.

Der Ausschreibung liegen Pläne bei, die ein vollständiges Bild der vorhandenen baulichen Situation geben. In beiliegendem Lageplan sind die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen dargestellt. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. Alle Schwierigkeiten aufgrund der Kleinräumigkeit sind einzukalkulieren. Einrichtungen zur Materialbeförderung, sowie Erschwernisse aufgrund der örtlichen Situation sind einzurechnen. Die Lagerflächen sind stark eingeschränkt.

Der Bieter hat sich vor Ort über die Zugänglichkeit des Grundstücks in Kenntnis zu setzen und alle daraus ergebenen Erschwernisse in die Kalkulation der Einheitspreise einzubeziehen. Spätere Mehrforderungen bzw. Erschwerniszulagen sind ausgeschlossen. Die ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen bzw. die sich ergebenen Erschwernisse bei der Ausführung sind in die Einheitspreise einzurechnen.

A l l g e m e i n

Vor Beginn der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung der Baustelle mit der Bauleitung statt, bei der die endgültigen Einzelheiten der Bauausführung sowie die auszuführenden Massen und Maßnahmen festgelegt werden.

Alle Kosten, die durch Festlegungen in den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

L ä r m - u n d E m i s s i o n s s c h u t z :

Um den erhöhten Anforderungen des Lärmschutzes gerecht zu werden, sind besonders geräuscharme Geräte (z.B. keine

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A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n : schlagenden) zu verwenden. Der Bauleiter des AG ist berechtigt, unzureichendes Gerät stillzulegen. Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden.

V o l l s t ä n d i g k e i t d e r L e i s t u n g

Die in der Leistungsbeschreibung erfasssten Leistungen sind so zu erbringen, dass sie eine vollständige, fachgerechte und dauerhaft funktionstüchtige Ausführung im Rahmen des Gesamtbauvorhabens sicherstellen.

Soweit die Planunterlagen für die Preisfindung wichtig sind, werden sie als Anlage diesem Leistungsverzeichnis beigefügt. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, solange in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.

Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit , d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig zur Fertigstellung der funktionsfertigen Leistung ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.

A n g a b e n z u r L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Die Ausschreibung besteht im Wesentlichen aus: -Formularen des öffentlichen Auftraggebers mit Vertragsbedingungen -Plänen zur Darstellung der örtlichen Verhältnisse, Grundrisse, Schnitte, Ansichten -Bauzeitenplanung -Leistungsbeschreibung mit Zusätzlichen technischen Vorbemerkungen (ZTV), -Leistungsverzeichnis (LV).

Diese Dokumente beschreiben die anzubietende Leistung in ihrer Gesamtheit und in wechselseitiger Ergänzung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen und Ergänzungen sind mit entsprechender Begründung dem Angebot beizufügen.

U r k a l k u l a t i o n :

Die auf Anforderung des AG nach Angebotsabgabe eingereichte Urkalkulation muss detaillierte Massen und Teilkosten, geordnet entsprechend dem LV sowie alle Zuschlagsarten erkennen lassen. Werden Preise von Nachunternehmern eingesetzt, sind sie in aufgeschlüsselter Form darzustellen.

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A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n :

Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g

Der Nachweis, dass der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 anwendet, ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen.

Z e r t i f i z i e r u n g n a c h D I N E N 1 0 9 0

Der AN muss für seinen Betrieb das EG-Zertifikat nach DIN-EN 1090 für die Ausführung von tragenden Bauteilen nachweisen.

N o r m e n _ R i c h t l i n i e n

Für die Auftragsabwicklung gelten: Die allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbedingungen die dieser Ausschreibung vorangehen.

  • VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen),
  • VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen),
  • die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen,
  • Unfallverhütungs-Vorschriften.

B a u m a s s e

Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind - unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN - die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

M a t e r i a l m u s t e r , M a t e r i a l p r o b e n

Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer rechtzeitig Materialmuster zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Entsprechend den gültigen Prüfnormen oder Prüfvorschriften führt der Auftragnehmer Materialproben und Qualitätsprüfungen durch. Entnommene Materialproben sind für die Dauer der Bauzeit aufzubewahren. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer die Qualität der verwendeten Materialien und fertiggestellten Leistungen auf eigene Kosten nachweist.

A l l g e m e i n e s :

Nach VOB, Teil C - DIN 18299 gehört die Baustelleneinrichtung grundsätzlich auch ohne Erwähnung zum Bausoll (Nebenleistung). Die angebotenen Preise beinhalten das Einrichten der Baustelle mit sämtlichen Baugeräten, Werkzeugen, Hilfseinrichtungen, Hebezeugen, Arbeits- und Schutzgerüste die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, komplett und funktionsfähig, nach den einschlägigen Vorschriften. Alle evtl. erforderlichen Hebegeräte / Hebezeuge zur Anlieferung und Montage bzw. Herstellung der fertigen Leistung notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle für seine Belange notwendigen Arbeitsgerüste und Schutzmaßnahmen sind vom AN zu bringen, vorzuhalten, umzubauen und nach der Abnahme der Leistung abzubauen und

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A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n : abzutransportieren.

B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g s p l a n d e s A N

Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 WT nach Auftragsvergabe einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan beim AG zur Freigabe vorzulegen. Der vorläufige Baustelleneinrichtungsplan entbindet den AN nicht von dieser Pflicht. Der Baustelleneinrichtungsplan ist im Vorfeld mit dem Ordnungsamt abzustimmen.

F l ä c h e n f ü r B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g :

Die zur Verfügung stehende Fläche für die Baustelleneinrichtung ist sehr beschränkt. Die in Anspruch genommenen Flächen und Zufahrten sind nach Beendigung der Bauleistungen in ihrem ursprünglichen Zustand dem Auftraggeber zu übergeben.

B a u s t r o m u n d W a s s e r :

Die gemeinsamen Baustelleneinrichtungen (Baustrom, Bauwasser etc.) wird, soweit nachstehend nichts anderes beschrieben, vom Rohbauunternehmen bereitgestellt.

G e m e i n s a m e N u t z u n g :

Alle am Bau beteiligten Vertragsunternehmer des Auftraggebers haben sich gegenseitig die Mitbenutzung von Zufahrtswegen, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten, Bauaufzügen etc. zu gestalten und im gegenseitigen Einvernehmen untereinander abzurechnen. Die Benutzung fremder Gerüste erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.

W i t t e r u n g s- u n d W i n t e r s c h u t z m a ß n a h m e n

Der Auftragnehmer sorgt für den Schutz vor Witterungs- , Winter- und Grundwasserschäden und die Beseitigung von Schnee und Eis, soweit dies im Zusammenhang mit seiner Bauleistung steht.

V e r m e s s u n g :

Vom AG wird je eine Achse pro Ausdehnungsrichtung sowie ein Höhenpunkt zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen baubegleitenden Vermessungsarbeiten, soweit sie mit seinem Gewerk in Verbindung stehen, sind vom AN zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Dritten vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben, Einmessungen etc. verantwortlich nachzuprüfen, auf eventuelle Unstimmigkeiten hat er unverzüglich hinzuweisen und während der Vertragszeit zu sichern. Der Auftragnehmer sorgt für die exakte Höheneinmessung seiner Leistungen.

M ü l l b e s e i t i g u n g :

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich seine Arbeitszonen von Baumaterialresten und Verpackungsmaterial zu säubern. Anfallender Schutt und Müll des AN ist durch diesen auf seine eigenen Kosten zu entsorgen. Vom Bauherrn werden keine Container zur Verfügung gestellt.

P a r k e n :

Fahrzeuge des AN dürfen nur auf den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Die Parkplätze der Schule können nicht genutzt werden, es stehen ausschließlich Parkmöglichkeiten auf dem Baufeld zur Verfügung.

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A l l g e m e i n e V o r b e m e r k u n g e n : I n s t a n d h a l t u n g

Die Beaufsichtigung und Kontrolle der laufenden Instandhaltung aller Gerüste, Abdeckungen und Aussparungen, Abschrankungen, Nottreppen, Hebewerkzeuge usw. sowie sämtl. Sicherheitsmaßnahmen nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und der LBO, hat der Auftragnehmer während der ganzen Zeit seiner Vertragsleistungen zu übernehmen.

Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung über die Verkehrssicherheit, Bauzäune, Beschilderung, Beleuchtung usw. Die Baustellensicherung ist für die gesamte Bauzeit vorzuhalten, instandzuhalten und wieder zu entfernen.

Ö f f e n t l i c h e r V e r k e h r s r a u m

Die ggf. notwendige Benutzung von öffentlichem Verkehrsraum und einhergehende Sperrungen etc. ist vom Unternehmer eigenverantwortlich mit den zuständigen Ämtern zu klären. Der Auftragnehmer sorgt eigenverantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs im Baustellenbereich und ihrer Nebenanlagen. Notwendige Genehmigungen holt der Auftragnehmer selbst ein. Er hat die für die Ausführung seiner Leistungen notwendigen behördlichen, berufsgenossenschaftlichen, öffentlichrechtlichen oder sonstigen Auflagen, Zustimmungen oder Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und zu erfüllen. Die Kosten sind in den EP der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

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A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e : A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e :

Für die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Qualität gilt:

Der AN ist zur ständigen Eigenkontrolle der Ausführung seiner Leistungen verpflichtet. Diese Eigenkontrolle hat er dem Bauherrn regelmäßig nachzuweisen.

Der AG behält sich ständige Qualitäts- und Ausführungskontrollen vor, diese ersetzen jedoch keinesfalls die o.g. Pflichten des AN. Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Anwesenheitszeiten der Bauleitung des AG sind anzumelden, die Qualitäts- und Ausführungskontrolle ist dann in besonderer Weise sicherzustellen.

U m w e l t s c h u t z :

Es sind grundsätzlich n i c h t gesundheitsgefährdende Materialien zu verarbeiten. Für Spanplatten ist Qualität E1 zu verwenden, d.h. formaldehydarm und ohne Zusätze von Chlor, Halogenen oder Holzschutzmitteln.

Tropenhölzer dürfen nicht verwendet werden. Das gilt auch für Schichtholzplatten, Unterkonstruktionen und Verpackungsmaterial. Der Einbau solcher Hölzer gilt als schwerwiegender Mangel und zieht in jedem Fall die Forderung nach Ausbau und korrektem Ersatz nach sich: Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.

N a c h u n t e r n e h m e r :

Jeder Nachunternehmer ist rechtzeitig beim AG anzumelden, siehe auch KEV-Formulare der Ausschreibung.

Durch die Weitergabe von Leistungen wird der Vertrag zwischen Auftraggeber und AN nicht berührt.

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für die vollständige Erfüllung aller übernommenen Leistungen einschl. Gewährleistung.

Gespräche mit Nachunternehmern werden nur in Anwesenheit und unter Verantwortung des Projektleiters des AN geführt.

Der AN versorgt seine Nachunternehmer mit den notwendigen Plänen. Sollten Planlieferungen an Nachunternehmer vereinbart oder unumgänglich werden, wird der entstandene Aufwand dem AN belastet.

Der benannte Fachbauleiter des AN überwacht die Nachunternehmer. Bei Abwesenheit ohne bevollmächtigten Vertreter oder anderen Versäumnissen, die die Bauleitung des AG zur Überwachung von Nachunternehmern oder Zulieferern zwingen, wird dem AN ebenfalls der entstandene Aufwand belastet.

Die Besetzung der Bauleitung des AN muss so geregelt sein, dass alle Nachunternehmer und Lieferanten eingewiesen, überwacht und bei Schwierigkeiten kompetent betreut werden. Insbesondere wird die Bauleitung des AG grundsätzlich keine Lieferungen für den AN entgegenehmen oder Einweisungen erteilen.

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A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e : N a c h t r ä g e :

Angekündigte Nachträge sind vor der Ausführung zu bearbeiten und einzureichen.

Der AN ist verpflichtet, Nachträge seiner Nachunternehmer gegenüber dem Bauherrn nach Möglichkeit abzuwehren und zu mindern, indem er sie selbst auf Berechtigung nach dem Vertrag prüft und ihre Wirtschaftlichkeit nachweist, gegebenenfalls unter Vorlage von Vergleichsangeboten.

Nachträge müssen grundsätzlich alle in ihrem Zusammenhang entstehenden Kosten, Folgekosten und Minderungen vorausschauend erfassen und einbeziehen.

Wenn eine im Nachtrag anzubietende Leistung Auswirkungen auf vereinbarte Fertigstellungstermine hat, sind die entsprechenden Beschleunigungsmaßnahmen und deren Kosten innerhalb des Nachtragsangebotes zu beschreiben und zu beziffern. Spätere Kostenanmeldungen oder Terminverschiebungen werden nicht anerkannt. Solche nicht im Nachtragsangebot berücksichtigten Folgearbeiten und Beschleunigungsmaßnahmen sind dann vom AN ohne zusätzliche Vergütung und termingerecht zu erbringen.

Nachträge sind vollständig, in prüffähiger Form, mit genauer Begründung und mit Nachweis der vertraglichen Berechtigung vorzulegen.

Verhandelte Nachträge werden gegebenenfalls in Ergänzungsverträgen beauftragt. Ohne beiderseits unterzeichneten Ergänzungsvertrag erfolgt keine Zahlung.

Im Zweifelsfall wird die Urkalkulation eingesehen. Hat der AN Fremdleistungen (Nachunternehmerangebote) in seiner Kalkulation eingesetzt, darf der Zuschlag auf Angebote seiner Nachunternehmer nicht höher sein als in der Urkalkulation.

Ab einer Nachtragssumme von 20.000,- € inkl. MwSt. sind die Einheitspreise des NA aufzugliedern, gemäß dem KEV 333. Schließlich sind dem Nachtrag alle relevanten Anlagen beizufügen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Der Nachtrag ist schriftlich über den Poolarserver durch den Nachtragssteller einzureichen und damit in den Prüfauf zu bringen.

A r b e i t s z e i t e n :

Folgende Arbeitszeiten sind in der Regel einzuhalten, wenn von der Bauleitung nicht anders bestimmt:

Montag bis einschl. Freitag,

Beginn: 7.00 Uhr

Mittagspause: 12.00 - 13.00 Uhr

Arbeitsende: 18.00 Uhr

V e r ö f f e n t l i c h u n g :

Veröffentlichungen über die Bauleistung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Bauunterlagen sowie fotografische Aufnahmen.

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A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e :

T a g l o h n a r b e i t e n :

Sollten aus zwingenden Gründen Taglohnarbeiten (Stundenlohnarbeiten) anfallen, so sind diese vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen und schriftlich genehmigen zu lassen. Die Unterschrift des Bauleiters bedeutet nicht die Anerkennung eines Vergütungsanspruchs. Dieser wird kurzfristig zwischen AG und AN geprüft und festgestellt. Der AN muss der Bauleitung des AG für die jeweiligen Leistungen den voraussichtlichen Zeitaufwand nennen. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der geschätzte Zeitaufwand um mehr als 10 % zu knapp bemessen wurde, so ist dies unverzüglich der Bauleitung zu melden und zu begründen. Rapportiert wird nur die reine Arbeitszeit auf der Baustelle. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung täglich vorzulegen. Überstundenzuschläge werden nicht vergütet. Die Verrechnungssätze gelten für Nachweisarbeiten aller Gewerke.

A b s t i m m u n g s p f l i c h t :

Der Auftragnehmer hat bei der Koordination mit anderen Baumaßnahmen und allen angrenzenden Gewerken mitzuwirken. Die Teilnahme des Bauleiters des AN an den entsprechenden Koordinationsgesprächen ist Pflicht. Sollte die Bauleitung des AG gezwungen sein, ersatzweise für den AN tätig zu werden, wird dies dem AN in Rechnung gestellt.

Besprechungen zwischen den Planungsbeteiligten des AG und dem AN finden grundsätzlich in den Büros des Architekten bzw. der örtlichen Bauleitung des AG statt. In der Planungs- bzw. Ausführungsphase hat der AN einen verantwortlichen, sachkundigen Vertreter zu diesen Besprechungen bzw. Baustellenkontrollen zu entsenden.

Von den Planungsbeteiligten des AG werden über den Inhalt der Besprechungen Protokolle gefertigt.

Ausschließlich diese Protokolle sind gültig. Einwendungen, Einsprüche des AN gegen den Inhalt dieser Protokolle müssen vom AN innerhalb einer Woche (7 Tage) nach Eingang des betreffenden Protokolls schriftlich erfolgen. Nach dem Ablauf dieser Wochenfrist (7 Tage) gilt der Inhalt des betreffenden Protokolls als vom AN anerkannt.

T e r m i n e :

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinerseits erkennbare Änderungen oder drohenden Verzug im geplanten Zeitablauf der Bauleitung des AG unverzüglich in der Baustellenbesprechung oder schriftlich mitzuteilen.

B a u r e i n i g u n g :

Die Reinhaltung der Baustelle gehört zur Schutz- und Erhaltungspflicht des AN. Eigener Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle und Verunreinigungen sind vom Auftragnehmer laufend zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen trotz einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG nicht unverzüglich nach, so werden diese Arbeiten auf Kosten des AN durch Reinigungsfirmen u.dgl. durchgeführt.

P l ä n e :

Die Ausschreibungspläne werden Vertragsbestandteil.

Innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung sind, wenn in diesem LV nicht anders geregelt, vom AN kostenlos als Nebenleistung verschiedene Pläne vorzulegen, z.B. Detailvorschläge, Übersichtspläne,

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A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e : Montagepläne, Aufmaßpläne. Solche Dokumente sind zur Genehmigung in 3-facher kopierfähiger Fertigung vorzulegen. Pläne ohne Plankopf des AN, Datum und Unterschrift des AN werden nicht entgegengenommen oder gelten als nicht eingereicht.

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B a u l e i t u n g : B a u l e i t u n g d e s A u f t r a g g e b e r s

Vertreter des Auftraggebers auf der Baustelle ist die örtliche Bauleitung. Sie überwacht die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen und ist den Fachbauleitern der einzelnen Gewerke im Rahmen ihrer Befugnis weisungsberechtigt.

Änderungen vertraglich vereinbarter Leistungen des Auftragnehmers können nur mit Zustimmung des Autraggebers angeordnet werden, es sei denn, dass sie keinen Einfluss auf den vereinbarten Werklohn haben und zur mängelfreien Bauausführung notwendig sind.

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Bauleitung des Auftraggebers Mitarbeiter, die durch anstößiges Verhalten den Betrieb oder den Frieden auf der Baustelle stören, sofort zu entfernen, ohne dass deswegen Ansprüche an den Auftraggeber gestellt werden können. Die örtliche Bauleitung kann den Auftragnehmer anweisen, Baustelleneinrichtungen, die die vorgesehenen Leistungen der am Bau Beteiligten behindern, ohne besondere Vergütung zu entfernen.

B a u l e i t u n g d e s A u f t r a g n e h m e r s (verantwortliche Bauleitung nach LBO)

Dem Auftragnehmer obliegt die Fachbauleitung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Vor Ausführung der Bauleistung hat der Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung für die Durchführung der Fachbauleitung eine hierfür geeignete, ausreichend erfahrene Person namentlich zu benennen. Diese Person muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

U n f a l l v e r h ü t u n g

Jeder der am Bau beteiligten Auftragnehmer hat während der gesamten Dauer seiner Arbeiten darauf zu achten, dass die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt sowohl für die jeweils zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Arbeitsverfahren als auch für Sicherungsmaßnahmen von Gefahrenstellen wie Abdeckungen, Abschrankungen, Leitern und Treppen.

Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er erklärt ausdrücklich, dass er über die Haftungsbestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dieses gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen Bauleitung des Architekten.

Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl. durch Dritte, ist für evtl. Schadensfälle neben dem Benutzer auch der Hersteller verantwortlich.

Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Zustand der Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfallverhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Abdeckung oder Abschrankung beseitigt, weil dies für die Arbeit erforderlich ist, hat er diese beim Verlassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß herzustellen, auch wenn es sich nur um einige Minuten handeln sollte. Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen, Abschrankungen, prov. Treppengeländer und Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der örtlichen Bauleitung mitzuteilen.

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B a u l e i t u n g :

Als verantwortlicher Fachbauleiter im Sinne LBO ist bestimmt:

. . . . . . . . . . . . . . . . . .

Name

B a u z e i t e n e r k l ä r u n g

Der Bieter ist in der Lage, die ausgeschriebene Leistung mit

. . . . Facharbeitern und . . . . Hilfsarbeitern

innerhalb von . . . . . Arbeitstagen, mind. jedoch im vorgegebenen Montagezeitraum entsprechend beiliegendem Bauzeitenplan zu erbringen und fertigzustellen.

Die Rechnungsstellung hat im Poolarserver über den RWF zu erfolgen.

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B a u s t e l l e n o r d n u n g : B a u s t e l l e n o r d u n g

Sicherheit auf der Baustelle. Der Auftragnehmer hat zur Sicherheit auf der Baustelle alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten (siehe auch "Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen"). Zur Sicherheit an der Baustelle gehören auch die Verkehrssicherung und die Beachtung der angeordneten Verkehrsregelungen einschl. der Gestellung, dem Unterhalt der dafür notwendigen Verkehrszeichen, evtl. Abschrankungen und ausreichende Beleuchtung. Der Auftragnehmer hat die Zufahrtswege zur Baustelle, insbesondere auch die Straßen innerhalb der Baustelle, einschl. der etwa in Mitleidenschaft gezogenen öffentlichen und privaten Straßen im Rahmen seiner Verpflichtungen in verkehrssicherem Zustand und sauber zu halten.

B a u z a u n

Das gesamte Baugelände wird gegenüber dem übrigen Gelände, den Nachbargrundstücken, den zu schützenden Bäumen und dem öffentlichen Verkehrsraum durch einen Bauzaun abgegrenzt. Das Öffnen und Schließen der vorhandenen Tore obliegt dem AN für die Dauer seiner Anwesenheit.

P l a t z b e d i n g u n g e n

Innerhalb des Bauzauns werden dem AN entsprechend dem Baustellenplan Flächen zugewiesen für Unterkunftsgebäude (nur Tagesunterkünfte). Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse muss die BE-Fläche mit der Bauleitung abgestimmt sein.

L ä r m

Die Lärmbelästigung ist auf das vertretbare Minimalmaß zu beschränken. Es sind beim Einsatz von Maschinen mindestens die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Lärmschutz, u.a. Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmision" jeweils neueste Fassung, zu beachten (zu beziehen durch Beuth-Verlag GmbH, Berlin). Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Bauverfahren oder Lärmbelästigungen auszuschliessen. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Lärmvermeidung sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Nachforderungen, Mehrforderungen oder Terminverzögerungen können aus diesen Bedingungen nicht abgeleitet werden.

B a u r e i n i g u n g

Zur Schutz- und Erhaltungspflicht des Auftragnehmers gehört die Reinhaltung der Baustelle. Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonstige Abfälle und Verunreinigungen sind vom Auftragnehmer laufend auf seine Kosten zu beseitigen. Das Untergraben oder Verbrennen von Schutt und Abfall auf dem Baugelände ist nicht gestattet. Kommt der Auftragnehmer mit diesen Verpflichtungen nach Fristsetzung in Verzug, so lässt der Auftraggeber ohne vorherige Benachrichtigung die geeigneten Maßnahmen durch die Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen. Die Verrechnung erfolgt dann mit pauschal 0,3% der jeweiligen Netto- Abrechnungssumme für bauseits bereitgestellte Container, zzgl. der evtl. erforderlichen Personalkosten für Reinigungspersonal. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung abgesetzt. In Streitfällen entscheidet die Bauleitung darüber, welche Abfälle, Verunreinigungen und dergleichen von den Arbeiten der einzelnen Arbeitnehmer herrühren. Im übrigen haftet der Auftragnehmer für alle Schäden, die durch Beschädigungen oder Verunreinigung entstehen. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, wird der Auftraggeber die entstandenen Kosten den Firmen anteilig anlasten, die zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Verunreinigung auf der

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B a u s t e l l e n o r d n u n g : Baustelle laut Tagesbericht tätig waren.

B a u a u f g a b e

Die Stadt Nürtingen (Bauprojektmanagement öG) beabsichtigt das Aufstellen einer zweigeschossigen Containeranlage mit 6 Klassen für die Roßdorfschule (Grundschule) in Nürtingen.

B a u z u s t a n d z u m B e g i n n d e r A r b e i t e n

Im Vorfeld der nachstehend beschriebenen Leistungen werden die erforderlichen Rohbauarbeiten, also Bodenaustausch und Erstellung der Fundamente durchgeführt.

B a u g r u n d

Ein Geotechnischer Bericht vom IB JKA vom 24.08.2016 liegt vor. Der Bericht liegt dieser Leistungsbeschreibung bei und ist Kalkulation zu Grunde zu legen.

S c h u t z v o r h a n d e n e n B e w u c h s e s

Das Baufeld liegt nahe am Wald und weist auf dem Grundstück einen reichhaltigen Bewuchs auf. Der zu schützende Baumbestand ist in beiliegenden Planunterlagen dargestellt und ist bei der Planung des Bauablaufes zu berücksichtigen.

G e b ä u d e k o n s t r u k t i o n:

Der Grundriss der Containeranlage hat Außenabmessungen von ca 19,50x15m und bildet einen zweigeschossigen Baukörper.

Nach der Karte der Erdbebenzonen für Baden-Württemberg bzw. nach DIN 4149:2005-04 liegt Nürtingen-Roßwälden in der Erdbebenzone 1.

Die Brandschutzanforderungen an die Konstruktion ist F30.

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010 LV Containeranlage

A r t u n d U m f a n g d e r L e i s t u n g : A r t u n d U m f a n g d e r L e i s t u n g :

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer zweigeschossigen Containeranlage für den Schulbetrieb.

A r b e i t s s c h r i t t e :

Die vorgesehenen Arbeitsschritte sind im beiliegenden Bauzeitenplan dargestellt, und sind Grundlage der Kalkulation und Beauftragung.

Zwingend einzuhalten sind die vorgegebenen Termine. Entsprechende Kapazitäten an Material, Mannschaft und Ressourcen sind vorzuhalten. Die notwendigen Prüf- und Freigabefristen sind eigenverantwortlich durch den AN zu planen und koordinieren.

Unterbrechungen, Stillstandszeiten und Wechsel der Arbeitsorte werden aus den Arbeitsabschnitten, der Koordination mit den gebäudetechnischen Gewerken oder dem Baustellenbetrieb erforderlich. Entsprechende Aufwendungen sind gemäß Bauablauf und Terminplan einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind auch Leistungen enthalten, die systembedingt oder ausdrücklich als Vorleistungen oder Folgeleistungen anderer Gewerke dienen. Ein kontinuierliches Arbeiten kann daher im Zusammenhang mit solchen Leistungen nicht vorausgesetzt werden. Die Vertragsleistung ist binnen einer Woche nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG fortzusetzen.

A U S F Ü H R U N G S U N T E R L A G E N Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV):

Hinweis zur Kalkulation: Sämtliche in diesem ZTV benannten Regelungen, Ausführungsbeschreibungen, Leistungen und Nebenleistungen sind auch ohne weitere Erwähnung in den Einzelpositionen in Einheitspreise einzurechnen und anzubieten.

Die Planunterlagen werden dem AN im PDF Format zur Verfügung gestellt. Notwendige Ausdrucke sind vom AN auf eigene Kosten in ausreichender Anzahl herzustellen.

Der AN hat auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausführungszeichnungen seine Werkstattplanung herzustellen. Die Unterlagen sind zur Prüfung und Freigabe dem Objektplaner, dem Fachplaner Elektro, dem Tragwerksplaner zur Freigabe vorzulegen. Für die Freigabe durch Objektplaner sind 14 Werktage vorzusehen. Die terminliche Planung zur Erstellung und Freigabe der Werkstattzeichnungen obliegt dem Auftragnehmer und hat auf Grundlage der der Bauablaufplanung und der notwendigen Produktionszeiten zu erfolgen. Die Terminierung der Bauablaufplanung ist im Kapitel Bauablaufplanung dargestellt.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Aufstellen und Betreiben eines Krans A u f s t e l l e n u n d B e t r e i b e n e i n e s K r a n s

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV):

L e i s t u n g s u m f a n g: Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die für das fachgerechte, sichere und genehmigungsfähige Aufstellen, Betreiben, Umsetzen und Rückbauen eines für die Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Krans / Autokrans notwendig sind. Die Leistungen umfassen insbesondere alle vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Maßnahmen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht einzeln aufgeführt sind.

V e r a n t w o r t u n g d e s A u f t r a g n e h m e r s: Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die standsichere, sichere und vorschriftsmäßige Aufstellung und den Betrieb des Krans. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der VOB, DGUV-Vorschriften, BetrSichV sowie der anerkannten Regeln der Technik.

Der AN hat insbesondere folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten:

DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV Vorschrift 52 / 53 Krane / Fahrzeugkrane

DGUV Information 203-006 Arbeiten in der Nähe von Freileitungen

ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1111 / TRBS 2121 Teil 4

B e e n g t e s B a u f e l d / B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g: Das Baufeld ist als beengt einzustufen. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen und die Kranstellung unter Berücksichtigung vorhandener Bauwerke, Verkehrsflächen, Nachbargrundstücke, Leitungen sowie sonstiger Einschränkungen festzulegen. Die Art der Ausführung für das Erbringen der im Leistungsumfang beschriebenen Arbeiten obliegt dem Auftragnehmer.

G e f ä h r d u n g s b e u r t e i l u n g / H o c h s p a n n u n g s l e i t u n g: Im Bereich der Baustelle befindet sich eine naheliegende Hochspannungsleitung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung der Arbeiten eine projektspezifische Gefährdungsbeurteilung gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu erstellen. Diese hat insbesondere die Gefährdungen durch die Hochspannungsleitung zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

A b s t i m m u n g m i t N e t z b e t r e i b e r n: Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich und rechtzeitig die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber durchzuführen. Hierzu gehören unter anderem:

 Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Auflagen und Freigaben

 Festlegung und Einhaltung von Schutzabständen gemäß Vorgaben des Netzbetreibers

 Organisation ggf. erforderlicher Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abschaltungen, Abschrankungen, Isolierungen, Einweisungen)

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Aufstellen und Betreiben eines Krans

Alle hieraus resultierenden Maßnahmen, Kosten und Terminfolgen sind durch den Auftragnehmer zu tragen und gelten als mit dem Vertragspreis abgegolten.

S t a n d s i c h e r h e i t u n d U n t e r g r u n d: Der Auftragnehmer hat die Tragfähigkeit des Untergrundes eigenverantwortlich zu prüfen und nachzuweisen. Erforderliche Maßnahmen wie z. B. Bodenverbesserungen, Lastverteilungsplatten, Fundamentierungen oder sonstige Sicherungen sind vom Auftragnehmer zu planen, herzustellen und zu unterhalten.

N a c h w e i s e u n d U n t e r l a g e n: Ggf. erforderliche Nachweise sind vor Nutzung des Autokrans vorzulegen:

 Gefährdungsbeurteilung inkl. Maßnahmenplan

 Kranaufstellplan

 Abstimmungs- und Freigabedokumente des Netzbetreibers

07.09.2026 - Seite 17

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

B a u b e s c h r e i b u n g Interimsbau Rossdorfschule in Nürtingen

B a u h e r r :

Stadt Nürtingen Projektmanagement Marktstraße 7 72622 Nürtingen

A r c h i t e k t :

[fritzen 28] Architekten Mittlere Beutau 54 73728 Esslingen

Ö r t l i c h k e i t :

Flurstück: 6808/1 Nanzwiese Liebermannstraße / Hans-Möhrle Straße Nürtingen

Für die Zeit der Sanierung und Neubau der Rossdorfschule ist ein Interimsgebäude in Containerbauweise geplant. In dem Interimsgebäude werden die Schulkinder untergebracht.

Die Containeranlage ist 2-geschossig. Die Grundfläche beträgt ca. 250 m². Die Werkstattplanung erfolgt nach Vorgaben des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.

Der Ausschreibung liegen Pläne bei, die ein vollständiges Bild der vorhandenen Situation einschließlich der Zufahrt geben. Alle Schwierigkeiten, Erschwernisse und ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund der örtlichen Situation und der Transportwege sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Bieter hat sich vor Ort über die Zugänglichkeit des Grundstücks in Kenntnis zu setzen. Einrichtungen zur Materialbeförderung sind einzurechnen. Die Lagerflächen sind stark eingeschränkt.

A r t u n d U m f a n g d e r L e i s t u n g :

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, schlüsselfertige Montage und nach Ende der Mietdauer Abbau und Entfernung einer Containeranlage inkl. aller erf. Nebenleistungen zur Herstellung der funktionsfertigen Leistung.

Die Leistung umfasst die Stellung und Rückbau der beschriebenen Containeranlage inkl. Überlassung der Containeranlage für die Mietzeit.

Die Aufstellung der Containeranlage erfolgt auf einer entsprechend den Angaben des Auftragnehmers vom AG bauseits erstellten Fundamentierung. Die Fundamente sind zu Ausführungsbeginn bereits erstellt. Der Auftragnehmer hat Höhenunterschiede bis zu 4 cm ohne gesonderte Vergütung auszugleichen.

Ausführung sowie Anordnung und Raumaufteilung gemäß beiliegenden Planunterlagen. Lotrechte Aufstellung auf vorbeschriebener Fundamentierung.

Die Bieter sind aufgefordert, ein Angebot für das Aufstellen, das Vermieten und den Abbau

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

B a u b e s c h r e i b u n g von Containern abzugeben. Die Mietdauer beträgt 9 Monate. Die Gesamtdauer kann sich bei Bedarf verlängern.

A r b e i t s s c h r i t t e :

Die vorgesehenen Arbeitsschritte sind wie folgt dargestellt, und sind Grundlage der Kalkulation und Beauftragung.

Zwei Wochen nach Auftragserteilung: Vorlage Werkstattzeichnungen + Statischer Nachweis

KW: 7

  • Baustelleneinrichtung
  • Aufbau Interimsgebäude

KW: 11

  • Übergabe des betriebsfertigen Interimgebäudes

Zwingend einzuhalten sind die vorgegebenen Termine. Eine Verlängerung des Zeitraums für die Stellung und den Abbau der Container ist nicht möglich. Entsprechende Kapazitäten an Material, Mannschaft und Ressourcen sind vorzuhalten. Die notwendigen Prüf- und Freigabefristen sind eigenverantwortlich durch den AN zu planen und koordinieren.

L ä r m - u n d E m i s s i o n s s c h u t z :

Um den erhöhten Anforderungen des Lärmschutzes gerecht zu werden, sind besonders geräuscharme Geräte (z.B. keine schlagenden) zu verwenden. Der Bauleiter des AG ist berechtigt, unzureichendes Gerät stillzulegen. Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g A l l g e m e i n

Vor Beginn der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung der Baustelle mit der Bauleitung statt, bei der die endgültigen Einzelheiten der Bauausführung sowie die auszuführenden Massen und Maßnahmen festgelegt werden. Alle Kosten, die durch Festlegungen in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

V o l l s t ä n d i g k e i t d e r L e i s t u n g

Die in der funktionalen Leistungsbeschreibung erfassten Leistungen sind so zu erbringen, dass sie eine vollständige, fachgerechte und dauerhaft funktionstüchtige Ausführung im Rahmen des Gesamtbauvorhabens sicherstellen und dem Brandschutz gemäß beiliegenden Plänen entsprechen.

Soweit die Planunterlagen für die Preisfindung wichtig sind, werden sie als Anlage diesem Leistungsverzeichnis beigefügt.

Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. abladen und lagern auf der Baustelle, solange in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.

Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig zur Fertigstellung der funktionsfertigen Leistung ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.

A n g a b e n z u r L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Die Ausschreibung besteht im wesentlichen aus:

  • Ausschreibungs- und Allgemeine Vertragsbedingungen

  • Plänen und weiteren Dokumenten zur Darstellung der örtlichen Verhältnisse, Grundrisse, Schnitte und Ansichten

  • Übersichtsplan

  • Tragwerkskonzept Fundamente / Gründungsplanmit Darstellung der max. zulässigen Punktlasten.

  • Stellungnahme zum Baugrund

  • Leistungsbeschreibung mit Zusätzlichen technischen Vorbemerkungen (ZTV), Leistungsverzeichnis (LV).

Diese Dokumente beschreiben die anzubietende Leistung in ihrer Gesamtheit und in wechselseitiger Ergänzung. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen und Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.

U r k a l k u l a t i o n

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Die auf Anforderung des AG nach Angebotsabgabe eingereichte Urkalkulation muss detaillierte Massen und Teilkosten, geordnet entsprechend dem LV sowie alle Zuschlagsarten erkennen lassen. Werden Preise von Nachunternehmern eingesetzt, sind sie in aufgeschlüsselter Form darzustellen.

Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g

Der Nachweis, dass der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungs- system nach DIN ISO 9001 anwendet, ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen.

B a u m a ß e

Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind - unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN - die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

M a t e r i a l m u s t e r , M a t e r i a l p r o b e n

Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer rechtzeitig Materialmuster zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer die Qualität der verwendeten Materialien und fertiggestellten Leistungen auf eigene Kosten nachweist. Bemusterung der Ausstattungsgegenstände gemäß Standardprogramm des Auftragnehmers.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A l l g e m e i n A l l g e m e i n

Die angebotenen Preise beinhalten das Einrichten der Baustelle mit sämtlichen Baugeräten, Werkzeugen, Hilfseinrichtungen, Hebezeugen, Arbeits- und Schutzgerüste die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, komplett und funktionsfähig, nach den einschlägigen Vorschriften. Alle evtl. erforderlichen Hebegeräte/ Hebezeuge zur Anlieferung und Montage bzw. Herstellung der fertigen Leistung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle für seine Belange notwendigen Arbeitsgerüste und Schutzmaßnahmen sind vom AN zu bringen, vorzuhalten, umzubauen und nach der Abnahme der Leistung abzubauen und abzutransportieren.

B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g s p l a n d e s A N

Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 WT nach Auftragsvergabe einen detailierten Baustelleneinrichtungsplan beim AG zur Freigabe vorzulegen. Der vorläufige Baustelleneinrichtungsplan entbindet den AN nicht von dieser Pflicht.

F l ä c h e n f ü r B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g :

Die in Anspruch genommenen Flächen und Zufahrten sind nach Beendigung der Bauleistungen in ihrem ursprünglichen Zustand dem Auftraggeber zu übergeben.

B a u s t r o m u n d W a s s e r :

Die gemeinsame Baustelleneinrichtung (Baustrom, Bauwasser etc.) wird, soweit nachstehend nichts anderes beschrieben, durch den Rohbauunternehmer . Die Abrechnung erfolgt gemäß beiliegendem KEV Formular (Besondere Vertragsbedingungen).

G e m e i n s a m e N u t z u n g :

Alle am Bau beteiligten Vertragsunternehmer des Auftraggebers haben sich gegenseitig die Mitbenutzung von Zufahrtswegen, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten, Bauaufzügen etc. zu gestalten und im gegenseitigen Einvernehmen untereinander abzurechnen. Die Benutzung fremder Gerüste erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.

W i t t e r u n g s- u n d W i n t e r s c h u t z m a ß n a h m e n

Der Auftragnehmer sorgt für den Schutz vor Witterungs- , Winter- und Grundwasserschäden und die Beseitigung von Schnee und Eis, soweit dies im Zusammenhang mit seiner Bauleistung steht.

V e r m e s s u n g :

Vom AG wird je eine Achse pro Ausdehnungsrichtung, sowie ein Höhenpunkt zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen baubegleitenden Vermessungsarbeiten, soweit sie mit seinem Gewerk in Verbindung stehen, sind vom AN zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Dritten vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben, Einmessungen etc. eigenverantwortlich nachzuprüfen, auf eventuelle Unstimmigkeiten hat er unverzüglich hinzuweisen und während der Vertragszeit zu sichern. Der Auftragnehmer sorgt für die exakte Höheneinmessung seiner Leistungen.

07.09.2026 - Seite 22

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A l l g e m e i n M ü l l b e s e i t i g u n g :

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich seine Arbeitszonen von Baumaterialresten und Verpackungsmaterial zu säubern. Anfallender Schutt und Müll des AN ist durch diesen auf seine eigenen Kosten zu entsorgen. Vom Bauherrn werden keine Container zur Verfügung gestellt.

P a r k e n :

Fahrzeuge des AN dürfen nur auf den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Die Parkgebühren sind die Einheitspreise einzukalkulieren. Informationen zu den jeweiligen Tarifen sind beim Betreiber abzufragen.

I n s t a n d h a l t u n g

Die Beaufsichtigung und Kontrolle der laufenden Instandhaltung aller Gerüste, Abdeckungen und Aussparungen, Abschrankungen, Nottreppen Hebewerkzeuge usw. sowie sämtl. Sicherheitsmaßnahmen nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und der LBO, hat der Auftragnehmer während der ganzen Zeit seiner Vertragsleistungen zu übernehmen.

Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung über die Verkehrssicherheit, Bauzäune, Beschilderung, Beleuchtung usw. Die Baustellensicherung ist für die gesamte Bauzeit vorzuhalten, instandzuhalten und wieder zu entfernen.

Ö f f e n t l i c h e r V e r k e h r s r a u m

Die ggf. notwendige Benutzung von öffentlichem Verkehrsraum und einhergehende Sperrungen etc. ist vom Unternehmer eigenverantwortlich mit den zuständigen Ämtern zu klären und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Der Auftragnehmer sorgt eigenverantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs im Baustellenbereich und ihrer Nebenanlagen. Notwendige Genehmigungen holt der Auftragnehmer selbst ein. Er hat die für die Ausführung seiner Leistungen notwendigen behördlichen, berufsgenossenschaftlichen, öffentlichrechtlichen oder sonstigen Auflagen, Zustimmungen oder Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und zu erfüllen.

07.09.2026 - Seite 23

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e :

Für die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Qualität gilt:

Der AN ist zur ständigen Eigenkontrolle der Ausführung seiner Leistungen verpflichtet. Diese Eigenkontrolle hat er dem Bauherrn regelmäßig nachzuweisen.

Der AG behält sich ständige Qualitäts- und Ausführungskontrollen vor, diese ersetzen jedoch keinesfalls die o.g. Pflichten des AN. Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Anwesenheitszeiten der Bauleitung des AG sind anzumelden, die Qualitäts- und Ausführungskontrolle ist dann in besonderer Weise sicherzustellen.

U m w e l t s c h u t z :

Es sind grundsätzlich n i c h t gesundheitsgefährdende Materialien zu verarbeiten. Für Spanplatten ist Qualität E0 zu verwenden, d.h. formaldehydarm und ohne Zusätze von Chlor, Halogenen oder Holzschutzmitteln.

Tropenhölzer dürfen nicht verwendet werden. Das gilt auch für Schichtholzplatten, Unterkonstruktionen und Verpackungsmaterial. Der Einbau solcher Hölzer gilt als schwerwiegender Mangel und zieht in jedem Fall die Forderung nach Ausbau und korrektem Ersatz nach sich: Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.

N a c h u n t e r n e h m e r :

Jeder Nachunternehmer ist rechtzeitig beim AG anzumelden, siehe auch KEV-Formulare der Ausschreibung.

Durch die Weitergabe von Leistungen wird der Vertrag zwischen Auftraggeber und AN nicht berührt.

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für die vollständige Erfüllung aller übernommenen Leistungen einschl. Gewährleistung.

Gespräche mit Nachunternehmern werden nur in Anwesenheit und unter Verantwortung des Projektleiters des AN geführt.

Der AN versorgt seine Nachunternehmer mit den notwendigen Plänen. Sollten Planlieferungen an Nachunternehmer vereinbart oder unumgänglich werden, wird der entstandene Aufwand dem AN belastet.

Der benannte Fachbauleiter des AN überwacht die Nachunternehmer. Bei Abwesenheit ohne bevollmächtigten Vertreter oder anderen Versäumnissen, die die Bauleitung des AG zur Überwachung von Nachunternehmern oder Zulieferern zwingen, wird dem AN ebenfalls der entstandene Aufwand belastet.

Die Besetzung der Bauleitung des AN muss so geregelt sein, dass alle Nachunternehmer und Lieferanten eingewiesen, überwacht und bei Schwierigkeiten kompetent betreut werden. Insbesondere wird die Bauleitung des AG grundsätzlich keine Lieferungen für den AN entgegenehmen oder Einweisungen erteilen.

07.09.2026 - Seite 24

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e N a c h t r ä g e :

Angekündigte Nachträge sind unverzüglich zu bearbeiten und einzureichen.

Der AN ist verpflichtet, Nachträge seiner Nachunternehmer gegenüber dem Bauherrn nach Möglichkeit abzuwehren und zu mindern, indem er sie selbst auf Berechtigung nach dem Vertrag prüft und ihre Wirtschaftlichkeit nachweist, gegebenenfalls unter Vorlage von Vergleichsangeboten.

Nachträge müssen grundsätzlich alle in ihrem Zusammenhang entstehenden Kosten, Folgekosten und Minderungen vorausschauend erfassen und einbeziehen.

Wenn eine im Nachtrag anzubietende Leistung Auswirkungen auf vereinbarte Fertigstellungstermine hat, sind die entsprechenden Beschleunigungsmaßnahmen und deren Kosten innerhalb des Nachtragsangebotes zu beschreiben und zu beziffern. Spätere Kostenanmeldungen oder Terminverschiebungen werden nicht anerkannt. Solche nicht im Nachtragsangebot berücksichtigten Folgearbeiten und Beschleunigungsmaßnahmen sind dann vom AN ohne zusätzliche Vergütung und termingerecht zu erbringen.

Nachträge sind vollständig, in prüffähiger Form, mit genauer Begründung und mit Nachweis der vertraglichen Berechtigung vorzulegen.

Verhandelte Nachträge werden gegebenenfalls in Ergänzungsverträgen beauftragt. Ohne beiderseits unterzeichneten Ergänzungsvertrag erfolgt keine Zahlung.

Im Zweifelsfall wird die Urkalkulation eingesehen. Hat der AN Fremdleistungen (Nachunternehmerangebote) in seiner Kalkulation eingesetzt, darf der Zuschlag auf Angebote seiner Nachunternehmer nicht höher sein als in der Urkalkulation.

A r b e i t s z e i t e n :

Folgende Arbeitszeiten sind in der Regel einzuhalten, wenn von der Bauleitung nicht anders bestimmt:

Montag bis einschl. Freitag,

Beginn: 7.00 Uhr

Mittagspause: 12.00 - 13.00 Uhr

Arbeitsende: 16.00 Uhr

V e r ö f f e n t l i c h u n g :

Veröffentlichungen über die Bauleistung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Bauunterlagen sowie fotografische Aufnahmen.

T a g l o h n a r b e i t e n :

Sollten aus zwingenden Gründen Taglohnarbeiten (Stundenlohnarbeiten) anfallen, so sind diese vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen und schriftlich genehmigen zu lassen. Die Unterschrift des Bauleiters bedeutet nicht die Anerkennung

07.09.2026 - Seite 25

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

A u s f ü h r u n g s k o n t r o l l e eines Vergütungsanspruchs. Dieser wird kurzfristig zwischen AG und AN geprüft und festgestellt. Der AN muss der Bauleitung des AG für die jeweiligen Leistungen den voraussichtlichen Zeitaufwand nennen. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der geschätzte Zeitaufwand um mehr als 10 % zu knapp bemessen wurde, so ist dies unverzüglich der Bauleitung zu melden und zu begründen. Rapportiert wird nur die reine Arbeitszeit auf der Baustelle. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung täglich vorzulegen. Überstundenzuschläge werden nicht vergütet. Die Verrechnungssätze gelten für Nachweisarbeiten aller Gewerke.

A b s t i m m u n g s p f l i c h t :

Der Auftragnehmer hat bei der Koordination mit anderen Baumaßnahmen und allen angrenzenden Gewerken mitzuwirken. Die Teilnahme des Bauleiters des AN an den entsprechenden Koordinationsgesprächen ist Pflicht. Sollte die Bauleitung des AG gezwungen sein, ersatzweise für den AN tätig zu werden, wird dies dem AN in Rechnung gestellt.

Besprechungen zwischen den Planungsbeteiligten des AG und dem AN finden grundsätzlich in den Büros des Architekten bzw. der örtlichen Bauleitung des AG statt. In der Planungs- bzw. Ausführungsphase hat der AN einen verantwortlichen, sachkundigen Vertreter zu diesen Besprechungen bzw. Baustellenkontrollen zu entsenden.

Von den Planungsbeteiligten des AG werden über den Inhalt der Besprechungen Protokolle gefertigt.

Ausschließlich diese Protokolle sind gültig. Einwendungen, Einsprüche des AN gegen den Inhalt dieser Protokolle müssen vom AN innerhalb einer Woche (7 Tage) nach Eingang des betreffenden Protokolls schriftlich erfolgen. Nach dem Ablauf dieser Wochenfrist (7 Tage) gilt der Inhalt des betreffenden Protokolls als vom AN anerkannt.

T e r m i n e :

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinerseits erkennbare Änderungen oder drohenden Verzug im geplanten Zeitablauf der Bauleitung des AG unverzüglich in der Baustellenbesprechung oder schriftlich mitzuteilen.

P l ä n e :

Die Ausschreibungspläne werden Vertragsbestandteil. Eventuelle Aktualisierungen werden vor Auftrag gemeinsam auf Kostenfolgen geprüft, wenn der in Frage kommende Bieter es im Vergabe-Vorgespräch beantragt, ansonsten werden sie mit aktuellem Index Vertragspläne.

Innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung sind, wenn in diesem LV nicht anders geregelt, vom AN kostenlos als Nebenleistung verschiedene Pläne vorzulegen, z.B. Detailvorschläge, Übersichtspläne, Montagepläne, Aufmaßpläne. Solche Dokumente sind dem Architekten zur Genehmigung in 3-facher kopierfähiger Fertigung vorzulegen. Pläne ohne Plankopf des AN, Datum und Unterschrift des AN werden nicht entgegengenommen oder gelten als nicht eingereicht.

07.09.2026 - Seite 26

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Normen - Richtlinien ZTV Normen - Richtlinien

Sämtliche aktuelle DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, jeweils in der aktuellen Fassung, sowie deren Festlegungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und der Ausführung einzuhalten.

Für das Objekt ist eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung zur Abnahme vorzulegen.

Insbesondere wird auf die Einhaltung der für Schulbauten sicherheitsrelevanten Vorschriften verwiesen:

Sämtliche Aufwendungen zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  • Arbeitsstättenverordnung, Arb.StättV

  • Landesbauordnung, Ausführungsverordnung zur LBO in der aktuellen Fassung

  • Muster - Schulbaurichtlinie

  • DGUV

  • DIN 58125

  • GUV-SI 8070

  • GUV-V S1

  • VDI 6000 - 6

  • DIN EN 12464-1

Ergänzende Unterlagen für Behörden, sowie Versorgungsunternehmen, die für die Abwicklung der Baumaßnahme erforderlich sind, stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten.

07.09.2026 - Seite 27

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Normen - Richtlinien

ZTV Aluminiumsystem für Feuerabschlüsse

Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile. Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein. Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen. Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden. Feuerschutzabschlüsse sind gemäß Bauordnung der Länderüberwachungspflichtige Bauteile. Hersteller von Feuerschutzabschlüssen müssen sich von einer - durch das DIBt - anerkannten Überwachungsstelle überwachen und zertifizieren lassen. Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Übereinstimmungskennzeichen. Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Übereinstimmungskennzeichen ersichtlich.

angebotenes Produkt für die Brandschutztürelemente:

'........................................'

  • Das angebotene Produkt ist zwingend zu benennen. Keine Angabe führt zum Ausschluss des Angebotes

Farbe: gemäß Standardpalette des Herstellers

1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 30 nach DIN 4102, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B" gemäß DIN EN 179, selbstschließend

Türschließer mit Gleitschiene, wenn erforderlich Feststellung für Brand- und Rauchschutztüren inkl. Rauchschaltzentrale. Oben liegender Türschließer nach DIN EN 1154 mit Gleitschiene. Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der Türflügelbreite. Rauchschaltzentrale mit Netzteil und mit Anschlussmöglichkeiten für zusätzliche Rauchmelder, inkl. eines Handtaster zur Auslösung.

Die funktionsfertige Leistung ist durch den AN zu erbringen. Inkl. Inbetriebnahme und bauaufsichtliche Abnahmeprüfung der Feststellanlage.

07.09.2026 - Seite 28

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis ZTV Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis

Allgemein: Die für Schulen erforderlichen Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1 (12.2010) und DIN EN 1991-1-1/NA (12.2010) sind für die gesamte Anlage zu berücksichtigen.

Typenstatik: Mit dem Angebot ist für die angebotene Containeranlage für jeden Containertyp eine gültige Typenstatik vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einzureichen.

Typenstatik MPA:

'........................................'

Statischer Nachweis für die gesamte Containeranlage:

Für die gesamte Containeranlage inkl.der Zugangselemente / Treppen ist mit Vorlage der Montagezeichnungen eine prüffähige Statik zu erstellen und 3-fach in Papier beim AG vorzulegen. Die anzusetzenden Gründungspunkte sind in beiligendem Übersichtsplan dargestellt. Die maximalen Fundamentlasten (X, Y, Z-Werte) sind ebenfalls im beiligendem Plan dargestellt. Die Fundamente sind zum Zeitpunkt der Vergabe bereits erstellt, sodass die angegebenen Punktlasten / Fundamente zwingend zu berücksichtigen sind. Weitere Gründungspunkte werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Statik ist mit dem vom AG beauftragten Statiker für die Fundamente abzustimmen und durch diesen freigeben zu lassen. Sämtliche Aufwendungen des AN hierzu sind Nebenleistungen und in das Angebot einzukalkulieren.

Der Nachweis und die Dimensionierung der Fundamente erfolgte bauseits. Die entsprechenden Unterlagen hierzu liegen der Ausschreibung bei. Die max. zulässigen Punktlasten auf den Fundamenten sind in den Unterlagen dargestellt und zwingend bei der statischen Dimensionierung der Anlage einzuhalten. Zu Projektbeginn werden die Fundamente bereits erstellt sein. Ein Höhenausgleich von max. 4 cm ist als Nebenleistung vom Auftragnehmer zu erbringen.

Der Auftragnehmer erhält nach Auftragsvergabe den abschließenden Fundamentplan, sowie eine Achse je Ausdehnungsrichtung, sowie einen Höhenpunkt als Grundlage für die Ausrichtung seiner Container.

07.09.2026 - Seite 29

Leistungsverzeichnis

Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Brandschutz ZTV Brandschutz:

Allgemein: Die Vorgaben insbesondere folgende Bauteile und Konstruktionen sind zu beachten und bei der Angebotskalkulation vollumfänglich zu berücksichtigen:

Konstruktion:

  • Tragende Struktur der Container: feuerhemmend
  • Geschossdecke zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss: feuerhemmend
  • Umfassungswände des Treppenraum TR1: feuerhemmend

Aussenwände, Bekleidungen, Dämmstoff:

  • nichttragende Aussenwände, Dämmstoffe: nicht brennbar
  • Wand- und Deckenbekleidungen sowie Unterdecken in notwendigem Treppenraum: nichtbrennbar
  • Bodenbeläge in notwendigem Treppenraum: schwerentflammbar

Mindestbreiten von Rettungswegen:

  • Flure: 1,50 m im lichten
  • notwendige Treppen / Aussentreppen: 1,20 m im lichten
  • Ausgänge auf die Aussentreppen / Türen zu notwendigen Treppenräumen: Türbreite 1,20 m im lichten
  • Ausgänge aus Unterrichtsräumen / Aufenthaltsräumen: Türbreite 0,90 m im lichten

Leitungsanlagenrichtlinie: Hinsichtlich der Verlegung von Leitungsanlagen ist die LAR, Leitungsanlagenrichtline - Fassung November 2006 zu beachten

Blitzschutz: Das Objekt ist mit einer Blitzschutzanlage nach den anerkannten Regeln der Technik auszustatten. Der Fundamenterder wird bauseits errichtet. An die vorhandenen Anschlussfahnen muss die Containeranlage angebunden werden. D.h. am Fußpunkt der Container müssen Aufnahmeklemmen für den Blitzschutz berücksichtigt werden.

Rauch- und Wärmeabzug: Der Treppenraum ist in jedem Geschoss mit unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von jeweils mind. 0,50 m² vorzusehen. Die Fenster müssen vom Zwischenpodest aus zu öffnen sein.

Sicherheitsbeleuchtung: Das Objekt ist mit einer Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN VDE 0108-100 / DIN EN 1838 auszustatten.

Folgende Bereiche sind zu berücksichtigen:

  • notwendige Treppenräume
  • der Bereich der Aussentreppen im Zuge der Rettungswege

Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege: Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind mit Piktogrammen gemäß DIN 4844 / DIN EN ISO 7010 zu kennzeichnen.

Feuerlöscher: Das Objekt ist flächendeckend mit Feuerlöschern nach DIN EN 3

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Brandschutz auszustatten, die Aufstellorte sind mit Piktogrammen gemäß DIN EN ISO 7010 zu kennzeichnen.

Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind die technischen Beschreibungen der Bauteile / technischen Ausstattungen in den folgenden Baubeschreibungen aufgeführt.

Folgende Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:

Die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile sowie Decken >= 30 Minuten muss durch ein entsprechendes Gutachten und Prüfbericht einer MPA (Decken) belegt werden.

Gutachten und Prüfbericht MPA:

'........................................'

ZTV Luftschalldämmung

Folgende Schalldämmwerte in Anlehnung an DIN 4109 sind für das Objekt zu berücksichtigen und im konstruktiven Aufbau zu beachten:

Zwischen den einzelnen Räumen: R´w,P: 51 dB Zwischen den Geschossen: R´w,P: 50 dB Fenster: R´w,P: 33 dB Innentüren: R´w,P: 32 dB

Die geforderten Schalldämmprüfwerte sind bei Angebotsabgabe durch Prüfzeugnisse eines unabhängigen Prüfinstitutes nachzuweisen.

Prüfzeugnis Schalldämmwerte:

'........................................' ZTV Wärmeschutz:

Für die Anlage sind die Anforderungen nach GEG für eine Aufstelldauer von bis zu 24 Monaten zu berücksichtigen. Folgende Werte sind zu berücksichtigen und nachzuweisen:

Dach: U = 0,44 W/m²K

Außenwand: U = 0,45 W/m²K

Boden: U = 0,35 W/m²K

Fenster: U = 1,30 W/m²K

Außentüren: U = 1,70 W/m²K

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

ZTV Materialanforderungen Folgende allgemeine Materialanforderungen sind für die Containeranlage zu berücksichtigen:

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der verwendeten Baustoffe und der Innenraumlufthygiene müssen beachtet werden. Generell sind diesbezüglich alle allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie relevante öffentlich rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Alle eingesetzten Bauprodukte und Bauarten müssen entsprechend zugelassen sein.

Holz/Holzwerkstoffe Um Terpene in der Innenraumluft zu minimieren, ist auf stark harzhaltige Nadelhölzer (Kiefer) sowie einschlägige Holzwerkstoffe (z.B. Kiefernsperrholz, OSB-Platten) zu verzichten. Zur Vermeidung von Formaldehyd sind Holzwerkstoffe mind. in E1-Qualität entsprechend der Richtlinie "Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich Formaldehydabgabe" (DIBT-Richtlinie 100) zu verwenden. Der Nachweis über die Emissionsklasse der Holzwerkstoffplatten ist auf Anforderung vorzulegen.

Kleber, sonstige Verlegestoffe Es dürfen nur lösemittelfreie/-arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel, etc.) gemäß GIS-Code-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung der AG erlaubt. Das jeweilige Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen.

Künstliche Mineralfasern (KMF) Produkte mit künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22(2), folgende Anforderungen erfüllen: Kanzerogenitätsindex (KI) größer 40 oder Halbwertszeit kleiner 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken und Putzsystemen zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten.

Silikone (Verfugung), Öle und Wachse Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silikon-Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) sowie oximhaltigen Ölen und Wachsen ausgeschlossen. Das technische Datenblatt und das EU-Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Produkte sind auf Verlangen vorzulegen. Formaldehyd- und VOC- (Flüchtige organische Verbindungen) Konzentrationen im Innenraum Für die Formaldehyd- und VOC-Konzentrationen in der Innenraumluft sind die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Richtwerte Umweltbundesamt (UBA) Formaldehyd: max. 100 µg/m³ bzw. 0,08 ppm TVOC: max. 1000 µg/m³ Die Einhaltung der genannten Grenzwerte ist durch die Auswahl emissionsarmer Bauprodukte besonders von großflächig verbauten Bauteilen (Wandpaneele, Akustikpaneele, Bodenbeläge und Dämmstoffe) sicher zu stellen.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung der Containeranlage allgemein Leistungsbild der funktionalen Ausschreibung ist die betriebsfertige Herstellung der in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Containeranlage inkl. aller Nebenleistungen. Im Folgenden ist die Abmessung der Gesamtanlage, sowie der einzelnen Modulelemente beschrieben.

Von den in den ZTV und Baubeschreibungen beschriebenen Konstruktions, Material- und Ausführungsarten kann abgewichen werden, wenn die angebotene Konstruktion, Materialangabe und Ausführung gleichwertig ist. Evtl. abweichende Konstruktions-, Material und Ausführungsarten sind als Nebenangebot anzubieten.

Montagepläne: Es sind vom AN Montagepläne der Gesamtanlage mit Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßangaben zur Freigabe vorzulegen. Die Montagepläne müssen folgende Angaben beinhalten:

  • genaue Maßangaben der gesamten Anlage
  • genaue Bezeichnung der geplanten Materialien, Farbangaben der Oberflächen
  • Produktangaben soweit abgefragt
  • Typenstatik jedes verwandten Containerelements
  • prüffähige Statik für die gesamte Containeranlage sowie der Zugänge gemäß ZTV Statische Nachweise
  • Berücksichtigung der vorhandenen Gründungspunkte für die Fundamentation sowie der zulässigen Punktlasten
  • Brandschutznachweis F30 für Konstruktion, Wände, Decke
  • Bauaufsichtliche Zulassung TRS Türen

Gesamtabmessung der Kombination: Länge x Breite x Höhe ca. 19,00 m x 15,00 m x 6,60 m

Konstruktion der Container: 2- geschossig stapelbar, mit geprüfter Typenstatik vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Freitragende verschweißte Stahlrahmenkonstruktion bis 6 m, sandgestrahlt und geprimert, grundiert und lackiert.

Abmessung Raummodule Breite ca.2,50 m: Außenmaße: L ca. 6,00 m x B ca. 2,50 m x H ca. 2,80 m Innenmaße: L ca. 5,80 m x B ca. 2,30 m x H ca. 2,50 m

Abmessung Treppenmodul: Außenmaße: L ca. 6,00 m x B ca. 3,00 x H ca. 2,80 m Innenmaße: L ca. 5,80 m x B ca. 2,80 - 3,30 m x H ca. 2,50 m

Abmessung Flurmodule: Außenmaße: L ca. 5,00 m x B ca. 2,50 m x H ca. 2,80 m Innenmaße: L ca. 4,80 m x B ca. 2,30 m x H ca. 2,50 m

Abmessung Aussentreppe mit Podest: Außenmaße Treppe: L ca. 5,00 m x B ca. 1,50 m x H ca. 2,80 m lichte Laufbreite 1,20m Außenmaße Podest OG: L ca. 4,00 m x B ca. 2,50 m x H ca. 2,50 m

Abmessung Vordach: Außenmaße : L ca. 2,50 m x B ca. 1,00 m

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung der Containeranlage allgemein Konstruktion: Stahlkonstruktion aus Hohl-, Kant- und Walzprofilen, jeweils 8 verstärkte Rahmen-Ecken

Die gesamte Konstruktion ist mit aktivem Korrosionsschutz zu lackieren. Die Rahmenaußenteile bestehen aus verzinktem Material.

Entwässerung Regenwasser: Wasserführung über stirnseitig integrierte Regenrinnen mit Fallrohren DN 50, Anzahl nach Erfordernis, innenliegend, isoliert

Außenfarbe: Helle Farbtöne nach Standardpalette des Auftragnehmers und nach Wahl des Auftraggebers

Blitzschutz: Die Container werden vom Auftragnehmer untereinander mit Erdungskabeln verbunden. Die Installation der Fundamenterder erfolgt bauseits. Festlegung der Lage nach Auftragserteilung. Falls erforderlich sind auf der Containeranlage Fangstangen anzubringen. Es ist von einer Blitzschutzklasse III auszugehen.

Inbetriebnahme und Einweisung: Die Containeranlage ist endgereinigt nach Fertigstellung der Montagearbeiten an den AG zu übergeben. Der Nutzer ist nach der ausgeführten Inbetriebnahme in die Anlagenteile ausführlich einzuweisen. Es ist eine Einweisung in Betrieb, Wartung und Reinigung durchzuführen und Bedienungsanleitungen, sowie Pflegeanleitungen zu den installierten Geräten und Bauteilen zu übergeben. Es ist eine Servicemappe mit Einzelangaben für die Unterhaltung des Gebäudes während der Mietzeit dem AG vorzulegen.

Die Einweisung ist zu protokollieren. Eine Einweisung und Übergabe an den Nutzer erfolgt nur, wenn sämtliche von der Bauleitung und den Nutzern geprüften Revisionsunterlagen vollständig vorliegen. Des Weiteren muss eine Bestätigung der Mängelfreiheit der Bauleitung zur Übergabe vorhanden sein.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Bauteile Decke/ Dach: Schneelast/Dachlast gem. Typenstatik, abhängig von Aufstellort und Aufstellkonfiguration 1,4 kN/m² bis 3,0 kN/m². 0,75 mm Stahl-Trapezblech, verzinkt mind. Z275, Sickentiefe 40 mm, befestigt auf Profilstahlträger.

Dämmung mind. 80 mm Mineralwolle, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT, nach DIN 4108 und DIN EN 13162:2009-02. Baustoffklasse A2 nach DIN 4102, nicht brennbar. Dampfsperre nach EN 13984:2013. 20 mm Spanplatte, nach EN 13986, P5, Emissionsklasse E1, beidseitig kunststoffbeschichtet, weiß.

Boden Allgemein: Bodenquerträger mit eingelegtem Blindboden aus 0,63 mm verzinktem Profilblech.

Dämmung 100 mm Mineralwolle, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT nach DIN 4108 und DIN EN 13162:2009-02 Baustoffklasse A2 nach DIN 4102, nicht brennbar. 19 mm Spanplatte, nach EN 13986, P5, Emissionsklasse E 1, auf Profilstahl- trägern befestigt.

Boden alle Sanitärräume: Bodenquerträger mit eingelegtem Blindboden aus mind. 0,63 mm verzinktem Profilblech.

Dämmung 100 mm Mineralwolle, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT nach DIN 4108 und DIN EN 13162:2009-02 Baustoffklasse A2 nach DIN 4102, nicht brennbar. 18 mm zementgebundene Spanplatte, auf Profilstahlträgern befestigt, zulässige Nutzlasten 3 kN/m² im EG bzw. 2 kN/m² im OG

Außenwände: mind. 0,63 mm verzinktes, bandbeschichtetes Profilblech, Sickentiefe 10 mm, 70 mm verzinkte Profilstahl-Konstruktion. Dämmung 80 mm Mineralwolle, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT nach DIN 4108 und DIN EN 13162:2009-02 Baustoffklasse A2 nach DIN 4102, nicht brennbar. 10 mm Spanplatte, nach EN 13986, P5, Emissionsklasse E1, beidseitig kunststoffbeschichtet, weiß.

Fenster: Kunststoff-Fenster Lage und Anzahl gemäß Planung, Farbe innen und außen weiß, B ca. 2,06 m x H ca. 1,20 m, 3-teilig, li. und re. feststehendes Teil, mittleres Teil mit Drehkippflügel DIN rechts Isolierverglasung 4/16/4, Ug = 1,1 W/m²k Kunststoff-Rollladen hellgrau mit isoliertem Rollladenkasten und Gurtwickler, Fensterbank weiß Uw = 1,3 W/m²k Schalldämmung Rw = 33 db.

In Sanitärräumen: Anforderung wie vorstehend, jedoch ca. 0,60 m x H ca. 0,40 m, mit Kippflügel

Außentüren: Standard Außentüren gemäß Planung, doppelflügelig, Abmessung: B 2,00 m x H 2,18 m, Gehflügel: lichter Durchgang 1,20 m x 2,10 m, Schließfunktion "B". Obentürschließer, Panikschloss, Fallenfeststellung, vorgerichtet für Profilzylinder nach DIN 18252 / EN DIN 1303 Einflüglige Ausführung: lichter Durchgang 1,20 m x 2,10 m. Obentürschließer, Panikschloss, Fallenfeststellung, vorgerichtet für Profilzylinder nach DIN 18252 / EN DIN 1303

Treppen: Ausführung und Lage gemäß beiliegender Planung.

07.09.2026 - Seite 35

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Bauteile Umfassungswände Treppenraum: Innenliegende Umfassungswände des Treppenraums (siehe Planeintrag in den Grundrissen) Feuerhemmend F30

Ausführung Treppenanlage im Gebäude: Treppen müssen Tritt- und Setzstufen haben. Die Kanten von Treppenstufen müssen gefast oder leicht abgerundet sein. Der Radius muss mindestens 0,2 cm betragen Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen zulässig.

Treppenwangen, Podest und Stufenauflage aus Stahl, grundiert und lackiert, Farbe nach Standardpalette des Herstellers, Die Treppensteigung und auftrittsbreite sind den Containerhöhen anzupassen und ohne weitere Erwähnung in die Einheitspreise einzurechnen. Verkehrslast 5kN/m², Stufen und Podest mit Bauplatte Baustoffklasse A2, belegt mit 2,0 mm PVC-Bodenbelag, schwerentflammbar, Rutschhemmung R10, vollflächig verklebt,

Geländer mit senkrechten Füllstäben, H = 1,10 m, Horizontallast 1kN/m, Handlauf beidseitig. Die Containerbreite ist so zu wählen, dass die lichte Treppenlaufbreite von min. 1,20 m nicht unterschritten wird.

07.09.2026 - Seite 36

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung außenliegende Treppenanlage mit Podest, Vordach, Sockelblende Außentreppe mit Podestanlage: Treppenanlage gemäß Planunterlagen für 2-geschossige Gebäude, geradläufige Treppe mit Hauptpodest. Die Treppensteigung, -auftrittsbreite,sowie Podeste sind den Containerhöhen anzupassen und ohne weitere Erwähnung in die Einheitspreise einzurechnen, Treppenlauf mit Treppenwangen aus Flach-Stahlprofil, dazwischen geschraubten Sicherheitsstufen mit stirnseitig verschweißten Abkantungen, Setzstufen aus verzinktem Blech, Rahmenkonstruktion aus Hohl und Walzprofilen, eingeschraubtem Belag aus Sicherheits- Lochblechpaneelen, Treppenlauf mit beidseitigem Füllstabgeländer aus Quadratrohr mit Füllstäben aus Rundstahl, Abschlusspodest mit Füllstabgeländer Anordnung je nach Erfordernis, Handlauf beidseitig, Geländerhöhe 1,10 m, Zugang zur Aussentreppe und Podestanlage gemäß Planung, inkl. Treppenabgang gemäß Planunterlagen bis OK Gelände, alle Stahlteile verzinkt. Die Treppenbreite ist so zu wählen, dass die lichte Treppenlaufbreite von min. 1,20 m nicht unterschritten wird.

Oberfläche der Stufen / Podeste: gegeneinander versetzte, gestanzte und aufgebördelte Löcher, die eine hohe Rutschhemmung und ein gutes Ablaufen von Niederschlagwasser gewährleisten, Rutschhemmung, je nach Verfügbarkeit, mind. R11 Laufbreite : 1,25 m, Verkehrslast 5kN/ m² Inkl. notwendige Auflager für die Treppenanlage auf dem vorhandenen Untergrund ( Grünanlage) sowie die Nivellierung auf dem Gelände.

Vordach: 1 Stück Vordach, Lage gemäß den beiliegenden Planunterlagen, ca. 2,50 m x 1,00 m, verschweißte Stahlkonstruktion aus Hohl- und Kantprofil, inkl. Regenrinne, lackiert in RAL Standardpalette nach Wahl des Auftraggebers, Eindeckung aus transparentem, bruchfesten 5 mm dickem Polycarbonglas, befestigt mit Alwo Alu-Klemmleisten.

Sockelblende: Unterkrabbelschutz zwischen Unterkante Container und Oberkante Gelände zur vollständigen Verkleidung der Fundamentplatten, Verkleidung aus Leichtmetall, inklusive Unterkonstruktion und der erforderlichen Befestigung an den Fundamenten, Gelände und allen anschließenden Bauteilen der Containeranlage, Höhe nach Angabe im Fundamentplan / Schnitt (ca 0,40 m), Farbton in RAL Standardpalette nach Wahl des Auftraggebers

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Innenausbau Innenwände Allgemein: Beplankung beidseitig aus kunststoffbeschichteter Holzwerkstoffplatte mind. 13 mm, Farbe weiß, 10 cm Mineralwolle-Dämmung, emissionsarm E1, Farbe weiß.

Innenwände Feuchträume: Beplankung beidseitig aus zementgebundener Spanplatte mind. 13 mm, Farbe weiß, 10 cm Mineralwolle-Dämmung, emissionsarm E1, Farbe weiß.

Innenwände F30: Sämtliche Innenwände gemäß Planeintrag F30 sind mind. feuerhemmend herzustellen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis ist vorzulegen. Beplankung beidseitig mind. 13 mm, Farbe weiß, 10 cm Mineralwolle-Dämmung, emissionsarm E1, Farbe weiß.

Innentüren Allgemein: Innentür, B 1,00 m x H 2,00 m, lichter Durchgang 0,90 m mit Dickfalz, weiß, Beanspruchungsgruppe S, Klimaklasse III mit vollflächig verklebter engmaschiger Wabeneinlage, mit 3-teiligen Bändern, Stahlzarge mit dreiseitiger Gummidichtung, Edelstahl-Drückergarnitur nach DIN 18255 Klasse 3, vorgerichtet für Profilzylinderschloss oder Blindzylinder.

Innentür TRS einflügelig: 2 Stück Aluminium-Brandschutztür TRS gem. ZTV mit bauaufsichtlicher Zulassung. Produkt nach Wahl des AN inkl. Beschläge, Ausführung nach Wahl des AN, inkl. Riegel-Fallen-Schloss und Blindzylinder.

Farbe: weiß

Beidseitig Drücker, sowie Rosetten. Größe: ca. 1,20 m x 2,00 m

Angebotenes Produkt:

'........................................'

Bodenbeläge: 2,0 mm PVC-Bodenbelag, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT nach DIN EN 14041 Gesamtdicke mind. 2,0 mm, Nutzschicht mind. 0,7 mm, ohne Schweißnähte vollflächig verklebt, Rutschhemmung R10 nach DIN 51130 Beanspruchungsklasse 34 nach EN 685 Feuerbeständigkeit nach E 13501: Bfl-s1 Kleber für Bodenbelag: emissionsarm nach EMICODE EC 1 PLUS Lösemittelfrei nach TRGS 610

U = 0,35 W/m²K

Farbe: Standardfarbe des Herstellers

Angebotene Farbe:

'........................................'

Deckenbekleidung: Beplankung aus kunststoffbeschichteter Holzwerkstoffplatte mind. 13 mm.

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Innenausbau Farbe: weiß

Akustisch wirksame Unterdecke zur Erfüllung der geforderten Luftschallwerte gemäß ZTV Luftschalldämmung. Art der Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers.

07.09.2026 - Seite 39

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Sanitäranlagen Sanitäranlagen und Sanitäre Einrichtungen / Installationen

Die Anzahl der Sanitärgegenstände ist den Planunterlagen zu entnehmen. Die Verrohrung bis Außenkante Container ist im Leistungsbereich des AN enthalten.

Trennwände und Türen: 10 mm beschichtete Holzwerkstoffplatte, weiß, 50 mm Profilstahl-Konstruktion 10 mm beschichtete Holzwerkstoffplatte, weiß, alle Stoß- und Eckverbindungen mit PVC-Einfassleisten verkleidet Tür B 0,62 m x H 2,00 m, weiß, Nylon-Drückergarnitur, Badzellenschloss „rot“ – „grün“

Höhe Trennwände: 2,00 m, Abstand zum Boden 0,14 m - 0,18 m

Schamwand aus Melaminharz beschichteten Holzwerkstoffplatten, Farbe weiß

Waschbecken: Waschbecken, 0,50 m x 0,35 m, aus Sanitärporzellan, weiß, mit Einhandmischbatterie, Spiegel 0,50 m x 0,40 m, Flüssigseifenspender, Papierhandtuchspender und Desinfektionsmittelspender, Einbauort: WC Lehrer, WC Lehrerinnen, WC Schüler, WC Schülerinnen.

Wandausgussbecken, 0,50 m x 0,35 m, aus Chromnickelstahl, weiß, mit Einhandmischbatterie, mit Klapprost und Spritzwand, Einbauort: Putzraum

Urinalbecken: Urinalbecken aus Sanitärkeramik, weiß, mit AP-Druckspüler,

WC: Tiefspülklosett, wandhängend, aus Sanitärkeramik, weiß, mit AP-Spülkasten, Farbe weiß, Toilettenpapierhalter, Kunststoff-Toilettensitz mit Deckel, Farbe weiß

Leitungsführung: Aufputz innerhalb des Containers

Trinkwasserinstallation: Die Trinkwasserinstallation entspricht den technischen Anschlussbedingungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche im Regelwerk der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.), der TrinkwV, der DIN 1988 – 100 bis 600 „Technische Regeln der Trinkwasserinstallation“ enthalten sind und sind von einem eingetragenen Fachbetrieb zu installieren.

Die Trinkwasserhygiene muss für die gesamte Mietdauer sichergestellt sein.

Sonstiges: Zentraler Wasseranschluss, absperrbar in Behördenausführung, mit Wasserfilter und Druckminderer innerhalb der einzelnen Container. Übergabe an bauseitige Leitungen über 3/4" Gewinde außerhalb des Containers. Abwasseranschluss DN 100 muffenlos endend außerhalb des Containers.

Für die gesamten Installationen in der Containeranlage, muss die Hygienespülung nach TWVO nachgewiesen sein.

Leitungsführung:

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Sanitäranlagen Aufputz innerhalb des Containers mit geeigneter Blechbekleidung, zu reinigen und Vandalismussicher

Allgemeine Ausstattung: Folgende allgemeine Ausstattungen sind in den Räumen vorzusehen, die Lieferung und Montage ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Kleiderhaken: 14 Stück Sicherheitshakenleisten mit jeweils 10 Doppelhaken.

Lieferung und Montage vor jedem Klassenzimmer an der Flurwand befestigt. Ausführung mit gültigem GS-Zeichen nach ProdSG, nach DGUV Vorschrift 81 und 82, GS_SKB_03, Abschirmung der Haken gemäß UVV.

Genaue Lage nach Festlegung in der Montagezeichnung

Whiteboards: 6 Stück Whiteboards.

Lieferung und Montage in jedem Klassenraum an der Wand, Lage gemäß Planeintrag. Whiteboards, beschreibbar, klappbar. Außenmaße im geschlossenen Zustand: 180cm x 120cm Unterkante 80cm über OK FFB, 2 ausklappbare Flügel

Feuerlöscher: Ausstattung der Containeranlage mit Feuerlöschern. Art und Größe der Feuerlöscher nach DIN EN 3 / der ASR A2.2. inkl. Befestigung, Kennzeichnung, Ausführung gemäß ZEV und erforderlicher Wartung für den Zeitraum der Mietdauer. Genaue Lage nach Festlegung in der Montagezeichnung

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung Haustechnik:

Erschließung:

Die Erschließung erfolgt über die Stadtwerke. Hierzu wird ein Außenverteiler inkl. Zähleranlage als Übergabepunkt von den Stadtwerken angebracht. Es ist eine Gebäudeeinführung zu berücksichtigen um von Netz-Außenverteiler ins Gebäude zu gelangen. Im Bereich Büro 0.01 wird der Elektrounterverteiler positioniert.

Sicherheitsbeleuchtungsanlage:

Es sind Sicherheitsleuchten als Einzelbatterieleuchten zu berücksichtigen um die Fluchtwege in den Fluren und Treppenhäusern abzudecken. Die Notausgänge werden mit Fluchtwegs Piktogrammen gekennzeichnet. Schaltungsart Dauerbetrieb für Rettungszeichenleuchten und Bereitschaftsbetrieb für Sicherheitsleuchten. Bei der Auswahl von Sicherheitszeichen ist der Zusammenhang zwischen Erkennungsweiten und Größe der Sicherheitszeichen bzw. Schriftzeichen zu berücksichtigen. Hierzu sind die normativen Vorgaben gemäß DIN EN 50172 (VDE 0108-100) / DIN EN 1838 zu beachten. Zusätzlich gelten die Vorgaben der DIN EN IEC 60598-2-22 (VDE 0711-2-22), DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-718 sowie der ASR A2.3 / A3.4 / A1.3.

Niederspannungsschaltanlagen:

Der Auftragnehmer hat die Leistungen unter Beachtung folgender Punkte auszuführen: DIN VDE 0100, DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1), DIN EN 50522 (VDE 0101-2), DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0107, DIN EN 50172 (VDE 0108-100), DIN EN IEC 62305 (VDE 0185-305), DIN EN IEC 62485 (VDE 0510), als weitere gebräuchliche Normen, sonstige DIN VDE Normen ggf. auch DIN EN-Normen. Der Niederspannungsanschluss wird wie zuvor beschrieben ausgeführt. Der Zähler wird als Direktzähler im Übergabepunkt im Außenbereich gesetzt. Der Einbau der Zähler ist beim Netzbetreiber zu veranlassen. Das beantragte Gebäude hat einen Anschlusswert von 160A. Das Niederspannungsnetz ist ab Gebäudeeintritt sternförmig als TN-S-Netz mit L1, L1, L2, N, PE (Fünfleiternetz) zu errichten. Der übergeordnete Elektroverteiler für die gesamte Containeranlage wird im EG im Büro untergebracht. Der Elektroverteiler ist mit einer Reserve von 20% zu installieren. Die Klassenräume erhalten Kleinverteiler welche den jeweiligen Raum versorgen.

Stromkreise:

Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise werden separat abgesichert. Sämtliche Steckdosenstromkreise werden zusätzlich über Fehlerstrom-Schutzschalter abgesichert (max. 6 Stromkreise je 4pol. Fehlerstrom-Schutzschalter). Max. 8 Steckdosen für allgemeine Nutzung werden auf einen Steckdosenstromkreis (16A) geschaltet. Besondere Verbraucher wie z.B. Kühlschränke, EDV-Verteiler, Uhren, Türen, Warmwasserbereiter, Sonnenschutz usw. erhalten jeweils eigene Absicherungen. Doppelbelegungen von Abgangsklemmen sind nicht gestattet. Die Klemmen eines Stromkreises, Phase, Null-Leiterklemmen und Schutz-Leiterklemmen sind stets nebeneinander anzuordnen. Sämtliche Reihen- und Trennklemmen sind fortlaufend, in Übereinstimmung mit dem Übersichtsplan zu nummerieren.

Kabel und Leitungsinstallation:

Leitungen und Kabel sind gemäß VDE 0298, Teil 4 und entsprechend der zu übertragenden Leistung zuzügl. 20 % Reserve auszulegen. Der zulässige Spannungsfall

07.09.2026 - Seite 42

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung vom Hauptanschluss bis zu den Verbrauchern beträgt max. 3 %. Bei der Dimensionierung sind die sich aus der Verlegeart ergebenden Verminderungsfaktoren bzw. Reduktionsfaktoren gemäß VDE 0298, Teil 4, zu beachten. Kabel/Leitungen sind in Anlehnung zur DIN 18015 senkrecht und waagrecht zu verlegen. Schräge Leitungsführung ist nicht zulässig.

Es sind nur Leitungen und Kabel des Typs NYCWY, NYY und NYM nach VDE 0250 und 0271 zu verwenden. Leitungen und Kabel mit separatem PE- und N-Leiter (5-Leiter-System, TN-S-Netz).

Für Schwachstrominstallationen sind nur Leitungen des Typs J-2Y(St) sowie Fernmeldekabel des Typs J-Y(St)Y und A-2Y(L)Y nach VDE 0815 zu verwenden.

Leitungen und Kabel für sicherheitstechnische Anlagen, wie beispielsweise Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung usw., müssen entsprechend den gültigen Vorschriften mit dem erforderlichen Funktionserhalt verlegt werden.

Bei Installationen in Außenwänden sind alle Durchdringungen durch die Gebäudehülle zwingend fachgerecht mit einer Systemabdichtung luftdicht auszuführen. Durchdringen Schalterdosen etc. die luftdichte Gebäudehülle, sind auch hier zwingend luftdichte Gerätedosen auszuführen. Durchdringungen durch Raumtrennwände müssen schallschutztechnisch verschlossen werden.

Installationsgeräte und elektrische Anschlüsse:

Zum Einsatz kommen Installationsgeräte mit bruchfesten Abdeckungen auf Basis eines alpinweißen Standardprogramms eines europäischen Markenherstellers. Es ist ein einheitliches Erscheinungsbild für alle Geräte vorzusehen. Die Installationsgeräte werden generell in Einbaumontage in Brüstungskanälen und Hohlwanddosen ausgeführt. Es werden generell Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz („Kinderschutz“) ausgeführt. Schalter- und Steckdosen in Unter-Putz-Dosen sind mittels Schraubbefestigung zu installieren. Krallenbefestigung der Einsätze ist nicht erlaubt.

Als allgemeine Richtlinien für die Einbauorte von Schaltern und Steckdosen gelten:

Betätigungselemente: 1,05 m über Fertigfußboden Putz-Steckdosen: 0,30 m über Fertigfußboden An Türen: 0,15 m neben Rohbauöffnung/Trockenbauöffnung Arbeitssteckdosen: in Brüstungskanälen unter Brüstungshöhe

Folgende Bereiche erhalten folgende Anzahl an Schukosteckdosen und Elektroanschlüssen:

Je Klassenzimmer:

  • 3 x 1-fach Schukosteckdose im Brüstungskanal an der Fassade Für die Digitaltafel
  • 1 x 1-fach Schukosteckdose im Brüstungskanal an der Fassade Für den Lehrerpult
  • 1 x Putz-Steckdose
  • 1 x separate gesicherte Schuko Steckdose 16A für evtl. Klima Split Geräte
  • 3 x LAN Duplex Datendoppeldose

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010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung

  • 2x HDMI von Tafel zum Pult
  • weitere Elektroanschlüsse für die Heizung gemäß erforderlichem Wärmebedarf

Büro:

  • 3 x 1-fach Schukosteckdose am Tisch
  • 1 x Putz-Steckdose
  • 2 x LAN Duplex Datendoppeldose am Tisch

Je Sanitär Schüler, Sanitär Schülerinnen, Sanitär Lehrer, Sanitär Lehrerinnen, Putzraum:

  • 1x Putz-Steckdose
  • weitere Elektroanschlüsse für die Heizung gemäß erforderlichem Wärmebedarf

Je Flur:

  • 1 x 1-fach Putz - Steckdose
  • 1 x LAN-Simplex Datendose für WLAN Accesspoint

Allgemein:

Die Interimsschule erhält keine dezentrale Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Untertischspeicher.

Es wird keine Teeküche oder ähnliches ausgeführt.

Es erfolgt keine Klimatisierung über Klima Split Geräte.

Die im Außenbereich verzogenen Rohrleitungen erhalten zusätzlich eine Rohrbegleitheizung hierzu sind dementsprechende elektrische Anschlüsse vorzusehen.

Alle Brandschutztüren im Interimsgebäude erhalten entsprechende Elektroanschlüsse zur Offenhaltung.

Installationen in Wänden mit Brandschutzanforderungen sind so auszuführen, dass die Brandschutzqualität der Wand erhalten bleibt.

Kennzeichnungen und Beschilderungen: Grundsätzlich sind alle Schalter, Geräte, Leuchten, Abzweigdosen etc. dauerhaft nach Stromkreisen mittels Bezeichnungsschildern zu kennzeichnen.

Strukturiertes Netz: Zur Versorgung mit Internet muss ein neuer Anschluss hergestellt werden. Die Erschließung bis in die Schule wird bauseits mittels 4 Fasern LWL sichergestellt. Im Server wird durch den Bieter eine LWL Spleißbox bereitgestellt. Der Server wird als 12HE 600x600 19“ Wandschrank ausgeführt. Zusätzlich zu den passiven Komponenten wird ein 1x48 Port PoE Switch durch den Bieter bereitgestellt. Die technischen Vorgaben für das Kommunikationsnetz sind nach DIN EN 50173 einzuhalten.

Heizung: Elektrische Heizkörper mit einer maximalen Oberflächentemperatur von 60 °C, mit Thermostat, Schutzart mind. IP24, Einstellung der Temperatur über Drehknopf, gemäß

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung Wärmebedarf

Brandschutz: Horizontale und vertikale Versorgungsleitungen innerhalb von notwendigen Fluren und Treppenhäuser werden gem. LAR vermieden oder im entsprechenden Funktionserhalt abgeschottet. Die Aussparungen durch Wände und Decken werden entsprechend der Brandwiderstandsdauer geschlossen. Bezeichnungsschilder mit Material-, Zulassungs- und Kontaktadresse sind an den Schotts dauerhaft (geschraubt) anzubringen.

Beleuchtung: Die Beleuchtung der Funktionsflächen und Verkehrsflächen erfolgt gem. DIN EN 12464 der europäischen Beleuchtungsnorm EN 12464-1 und der ASR A3.4 sowie nach Nutzeranforderungen. Die angegebenen Beleuchtungsstärken müssen in jedem Fall durch die entsprechende Anzahl an Beleuchtungskörpern gewährleistet sein. Als Leuchtmittel kommen ausschließlich LED zum Einsatz. Die Beleuchtungsstärken in den jeweiligen Bereichen sind nach Fertigstellung der Räume messtechnisch zu prüfen und zu protokollieren.

Beleuchtungssteuerung: Steuerung der Beleuchtung in den Erschließungszonen sowie den Sanitärräumen automatisch über Bewegungsmelder, in den übrigen Räumen örtlich über manuelle Schalter. Grundbeleuchtung separat schaltbar. Die Außenbeleuchtung am Gebäude wird zeit- und dämmerungsabhängig geschalten, zusätzlich mit der Möglichkeit auf manuelle Zuschaltung.

Bewegungsmelder / Präsenzmelder sind mit einem potentialfreien Relaisausgang, mit integriertem Dämmerungsschalter, Einstellbereich 5 bis 300 lx und einer Ausschaltverzögerung einstellbar von 1 s bis 10 min vorzusehen.

Folgende Beleuchtungsqualitäten sind vorgesehen:

Büro: Mindestbeleuchtungsstärke 500 lx, bildschirmarbeitsplatztauglich

Klassenzimmer: Mindestbeleuchtungsstärke 500 lx, zwei Schaltkreise vorzusehen, bildschirmarbeitsplatztauglich, Tafelbeleuchtung vorsehen

Flure, Eingang, Treppen: Mindestbeleuchtungsstärke 100 - 150 lx

Sanitärbereiche: Mindestbeleuchtungsstärke 200 lx

Blitzschutz- und Erdungsanlage:

Es ist ein getrenntes Blitzschutz- und Erdungssystem gemäß DIN 18014, DIN VDE 0100-540, DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sowie VDE-AR-N 4100 zu errichten. Das Gebäude erhält eine Fundament- und Ringerderanlage vom AG und eine Blitzschutzanlage vom AN. Ausführung in Blitzschutzklasse III. Innerhalb des Gebäudes sind Anschlussfahnen für Potentialausgleich im 0.01 Büro vorzusehen, außerhalb im maximalen Abstand von 15m entlang der Fassade zur Anbindung der Blitzschutzanlage.

07.09.2026 - Seite 45

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010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung Das Fangnetz auf dem Dach, sowie die Fangstangen für die über die Dachfläche herausragenden Bauteile, werden über Ableitungen an die Fundamenterderanlage angeschlossen. Dachaufbauten sind mittels Fangspitzen in die Blitzschutzanlage einzubeziehen. Trennstellen mit witterungsbeständigen Nummernschildern sind im Sockelbereich des Gebäudes vorzusehen. Als Material für die Blitzschutzanlage ist Aluminium vorgesehen, bei Führung innerhalb von Hohlräumen ist diese PVC-isoliert auszuführen.

Für den inneren Blitz- und Überspannungsschutz erhalten Verteilungen Überspannungsableiter der Anforderungsklasse Typ 1 bzw. 2.

Die Funktionsfähigkeit der Anlage ist messtechnisch zu erbringen und zu protokollieren.

Potentialsteuerung: Das Gebäude erhält einen Potentialausgleich gemäß VDE 0100. Alle Technikräume erhalten eine Potentialausgleichsschiene. An den Potentialausgleich werden sämtliche wichtigen Metallkonstruktionen, wie z. B. Fundamenterder, Elektrotrassen, Wasserrohre, Heizungsrohre, Lüftungskanäle, Datentechnische Einrichtungen usw. angeschlossen.

Übertragungsnetze:

Zur Versorgung mit Internet muss ein neuer Anschluss hergestellt werden. Die Erschließung bis in die Schule wird bauseits mittels 4 Fasern LWL sichergestellt.

Ausführung als anwendungsunabhängiges, flexibles Verkabelungssystem als passives Netz auf Basis „international standard“ ISO/IEC 11801 sowie DIN EN 50173, E-DIN 443 12-5 und den im Moment gültigen Planungsrichtlinien.

Als Grundlage für die Übertragungseigenschaften der Strecke, dient die Klasse EA bis 1300 MHz.

Abgehend vom Datenverteiler Verkabelung in Kategorie 7, DIN EN 50288-4-1 (VDE 0819-4-1), geschirmt, 4x2xAWG 23. Die Verkabelung endet beidseitig auf Patch-Panels bzw. Datenanschlussdosen.

Im Büro ist 1 Stück Serverschrank für Patchpanels unterzubringen. Im Server wird durch den Bieter eine LWL Spleißbox bereitgestellt. Der Server wird als 12HE 600x600 19“ Wandschrank ausgeführt. Zusätzlich zu den passiven Komponenten wird ein 1x48 Port PoE Switch durch den Bieter bereitgestellt. Die technischen Vorgaben für das Kommunikationsnetz sind nach DIN EN 50173 einzuhalten. Weiterhin muss in diesem Raum eine ausreichende Kühlung (mindestens 4kW) vorgesehen werden.

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010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung

Jeder EDV-Verteiler erhält folgende Mindestausstattung: Stahlblech, beschichtet, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Potentialausgleich DIN VDE 0800-2 (VDE 0800-2), mit einer Tür, mit Schwenkgriff und Sicherheitsschloss, mit Seitenwänden und Rückwand, Seitenwände abnehmbar, Rückwand mit Lüftungsöffnungen, mit Dachplatte mit Kabeleinführung, mit geschlossener Bodenplatte, mit 19-Zoll-Einbaugestell und Kabelführungsbügel, Breite 0,6m, Tiefe 0,6m, 12 Höheneinheiten.

Cu-Patchpanel Kategorie 6 in notwendiger Anzahl der Abgänge Rangierpanel zwischen den Patchpanel Steckdosenleiste 6-fach mit Überspannungsschutz Erdungsset Thermostatgesteuerter Lüfter

Es ist ein flächendeckendes WLAN-Netz zu gewährleisten. Die WLAN-Dosen sollen im Bereich Flur installiert werden. Es müssen mindestens 1 WLAN-Anschlüsse pro Geschoss angebracht werden.

Messungen der einzelnen Übertragungsstrecken sind mit anwendungsneutralen, voll belegten Modulen durchzuführen. Die Messung hat unter Berücksichtigung der folgenden Normen zu erfolgen:

  • ISO 11801
  • EN 50173

Die Messergebnisse sind den Revisionsunterlagen beizulegen. Der Auftragnehmer hat in jedem Falle die Einhaltung der Permanent-Link-Spezifikation (Übertragungsparameter) für jede einzelne Installationstrecke nachzuweisen und zu dokumentieren.

Brandwarnanlage:

Es ist eine Brandwarnanlage nach Vorgabe der VDE V 0826-2 zu projektieren. D.h. jeder Raum erhält einen Rauchwarnmelder. Der Brandalarm muss an das Büro und an eine ständig besetzte Stelle übermittelt werden können. Hierzu ist ein Wählgerät notwendig welches mit angeboten und installiert werden muss. Die Anlage ist funkvernetzt auszuführen und anzubieten.

Angebotenes Fabrikat ............................................

Sachverständigenabnahmen:

Evtl. baurechtlich notwendige SV Abnahmen werden bauseits beauftragt und koordiniert.

Revisionsunterlagen:

Diese Aufstellung dient als Leitfaden und ist je nach Anlagenkonfiguration zu ergänzen Die Revisionsunterlagen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Verteiler u. Schaltpläne
  3. Messprotokolle / Prüfprotokolle
  4. Errichterbestätigungen

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Baubeschreibung Technische Ausstattung Die einzelnen Unterlagen sind in folgendem Umfang zu erstellen.

zu 2: - Stromlaufpläne oder Sicherungslegende zu 3: - Schleifenwiderstande

  • Isolierwiderstande
  • Durchgängigkeit Schutzleiter
  • Erdungswiderstände
  • sonstige Protokolle zu 4. - Fachkundenachweis SAA
  • Bescheinigungen BGV / UVV
  • Einweisungsprotokolle

Inbetriebnahme und Einweisung:

Der Nutzer ist nach der ausgeführten Inbetriebnahme in die Anlagenteile ausführlich einzuweisen. Die Einweisung ist zu protokollieren. Eine Einweisung und Übergabe an den Nutzer erfolgt nur, wenn sämtliche von der Bauleitung und den Nutzern geprüften Revisionsunterlagen vollständig vorliegen. Des Weiteren muss eine Bestätigung der Mängelfreiheit der Bauleitung zur Übergabe vorhanden sein.

01 Titel Container

Einzukalkulierende Maßnahmen Folgende Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen :

  1. Planunterlagen: Vom Auftragnehmer sind folgende Planunterlagen anzufertigen : Grundriss, Lastangaben für den Fundamentplan, Ansichten, Schnitt; einschließlich Vermaßung und Bezeichnung der Materialien. Einschließlich der Angaben zu den Übergabepunkten der Medien Zu-/ Abwasser und Strom. Die Anbindung an die bauseits verlegten Leitungen, bis Außenkante Container, erfolgt bauseits.

  2. Herstellen aller notwendigen Anschlussstellen für Ver- und Entsorgung Zu-/Abwasser und Strom.

  3. Einweisung der Nutzer in Betrieb, Wartung, Reinigung und Instandhaltung. Übergabe von Bedienungsanleitungen zu den installierten Geräten (Heizung, etc.).

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A ll e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 48

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage 01 Titel Container

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ 4) Endreinigung des gesamten Gebäudes nach Montage.

  1. Servicemappe mit Einzelangaben für die Unterhaltung des Gesamtgebäudes während der Mietzeit.

01.1 Bauzaun Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Be ton, inkl. sämtl icher Verbindungen, Kupp lun gen etc., liefern, aufstellen, vorh al ten und unterhalten, sowie nach Abmeldung durch die Bauleitung wieder abbauen.

Zaunhöhe: 2,00 m Vorhaltedauer: ca. 4 Wochen

120m EP.......................... GP ............................

01.2 Anlieferung und Montage inkl. Kran Transportkosten inkl. Montage auf bauseitigem Untergrund der Containeranlage inkl. Krankosten

Containeranlage gemäß beiliegender Planung, Baubeschreibung und ZTV in wechselseitiger Ergänzung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen zur Herstellung der gebrauchsfertigen Leistung.

Hinweis: die örtlichen Verhältnisse und Zufahrten sind im Vorfeld der Angebotsabgabe durch den AN zu prüfen.

1psch GP ............................

01.3 Mietkosten Containeranlage Mietkosten für die gebrauchsfertige Containeranlage für die Grundvorhaltezeit

Containeranlage gemäß beiliegender Planung, vorgenannter Baubeschreibung und ZTV in wechselseitiger Ergänzung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen zur Herstellung der gebrauchsfertigen Leistung bestehend aus:

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A ll e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 49

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage 01 Titel Container

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ 32 Stück Container (bestehend aus Flurcontainern, Treppencontainern, Klassenraumcontainern, Bürocontainern, WC-Containern sowie einer aussenliegenden Treppenanlage mit Podest und eines Vordachs. Qualität entsprechend den Baubeschreibungen + ZTV) stapelbar

9MonateEP.......................... GP ............................

01.4 Mietzeitverlängerung Miete wie unter Pos. 01.3 Mietkosten Containeranlage beschrieben, jedoch Verlängerung über die Mietzeit von 9 Monaten hinaus. Berechnung je angefangenem Kalendermonat.

1Monat EP.......................... GP ............................

01.5 Demontage und Abtransport inkl. Kran Transportkosten inkl. Demontage der Containeranlage und inkl. Krankosten. Der Abtransport muss innerhalb von 4 Wochen nach Abmeldung der Containeranlage erfolgen. Die Containeranlage wird vom Nutzer geräumt (bauseitige Möblierung) und besenrein hinterlassen.

Hinweis. die örtlichen Verhältnisse und Zufahrten sind im Vorfeld durch den AN zu prüfen.

1psch GP ............................

01.6 Endreinigung Endreinigung nach Ende der Mietlaufzeit

1psch GP ............................

01.7 Wartung der Containeranlage Abschließen eines Wartungsvertrages für die Wartung sämtlicher baulicher, technischer und sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Bauteile der Containeranlage. Die Wartungsverträge sind durch den Auftragnehmer mit qualifizierten Fachfirmen und, wenn erforderlich, zugelassenen Sachverständigen abzuschließen und in den erforderlichen Terminfristen durchzuführen.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A ll e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 50

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage 01 Titel Container

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Die Wartungsverträge, sowie die Protokolle der Wartungen, sowie die Behebung evtl. Mängel sind schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Durchführung der Wartung für die Mietdauer von 9 Monaten

1psch GP ............................

01.8 Verlängerung der Wartung

Wartung wie unter Pos. 01.7 beschrieben, jedoch Verlängerung über die Mietzeit von 9 Monaten hinaus. Berechnung je angefangenem Kalendermonat

1Monat EP.......................... GP ............................

Summe Titel 01 Container, Netto: ...............................

02 Titel Zusätzliche Ausstattung

02.1 Schließanlage Liefern und Installieren einer Schließanlage für die gesamte Anlage. Jede Türe im Gebäude, sowie sämtliche Aussentüren sind mit der Schließanlage auszustatten. Ausnahme: Sanitärbereiche Schüler*innen

Die Schließung erhält zwei Schließgruppen Folgende Schließgruppeneinteilung ist vorzunehmen: Schließung A: alle Türen Innen und Aussen, inkl. WC Putzraum, mit Ausnahme des Büros

Schließung B: Büro

Anzahl Schlüssel Schließung A: 15 Stück Anzahl Schlüssel Schließung B: 3 Stück

Alle Schlüssel und Sicherungskarte sind dem AG zur Abnahme gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.

Mietdauer 9 Monate

1psch GP ............................

Übertrag: ................................

A ll e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 51

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage 02 Titel Zusätzliche Ausstattung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.2 Mietzeitverlängerung Schließanlage Miete wie unter Pos. 02.1 Schließanlage beschrieben, jedoch Verlängerung über die Mietzeit von 9 Monaten hinaus. Berechnung je angefangenem Kalendermonat.

1Monta EP.......................... GP ............................

Summe Titel 02 Zusätzliche Ausstattung, Netto: ...............................

03 Titel Stundenlohnarbeiten

03.1 Mittellohn Der Stundenlohn-Verrechnungssatz ist als Mittellohn für sämtliche Lohngruppen zu kalkulieren und anzubieten. Anzubieten ist ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltskosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegezeitenschädigung, Fahrkostenerstattung), die Sozialkassenbeiträge, ggf. die Winterbau-Umlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer.

In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf der Baustelle angefallenen Stunden mit Uhrzeitangabe, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt der Arbeitskräfte anzugeben.

Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeuge oder Geräte bis zu 410,00 EUR Anschaffungswert (Netto), sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in den Verrechnungssatz einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet.

Zur Anrechnung der Stundenarbeiten hat der Auftragnehmer den Durchschlag der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Der Originalrapport muss nach Unterschrift dem Auftraggeber überlassen werden. Die Stundenzettel müssen außer den Angaben nach §15 Nr. 3, VOB Teil B, das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen der Arbeitskraft und die Art der Leitungen enthalten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stundenlohnarbeiten nur nach vorheriger Genehmigung ausgeführt werden dürfen.

Stundenlohnarbeiten sind täglich anerkennen zu lassen und

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A ll e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 52

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Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage 03 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ monatlich abzurechnen.

Zur Verrechnung kommend die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl von Stunden ist unverbindlich.

Stunden-Verrechnungssatz für voraussichtliche Stundenlohnarbeiten einschließlich beigestellten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Auslösungen und Fahrgeld.

30h EP.......................... GP ............................

Summe Titel 03 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

A lle Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 53

LV-Zusammenfassung

Container Nanzwiese Nürtingen (1081)

010 LV Containeranlage

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Container 48 ..............................

02 Titel Zusätzliche Ausstattung 51 ..............................

03 Titel Stundenlohnarbeiten 52 ..............................

Summe LV 010 Containeranlage

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 54

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