Anlage 02 Bewerbungsbedingungen EU VgV
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung desder Bietersin Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er*sie den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen.
- Bieterkommunikation / Änderung der Vergabeunterlagen
2.1 Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Fragen und Antworten werden fortlaufend in Form von Bieterinformationen zur Kenntnisnahme im Bereich „Kommunikation“ des Projektraums zur Verfügung gestellt.
Bieter*innen, die sich unter dem Menüpunkt „Teilnehmen“ in Bezug auf das vorliegende Vergabeverfahren registriert haben, werden über Antworten auf Bieterfragen sowie sonstige Änderungen der Vergabeunterlagen automatisch per E-Mail informiert. Eine Registrierung wird daher empfohlen.
Bieter*innen, die sich nicht registrieren, obliegt es, sich selbst über mögliche Antworten auf eingegangene Bieterfragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen, die im Projektraum im Bereich „Kommunikation“ zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden, zu informieren.
2.2 Die bekanntgegebenen Antworten auf Bieterfragen sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise zugrunde zu legen wie die Vergabeunterlagen. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Werden durch Antworten auf Bieterfragen Vergabeunterlagen modifiziert, insbesondere Vorgaben in der Leistungsbeschreibung angepasst, gelten diese Modifikationen und sind bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen.
- Zugelassene Sprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes Abweichendes geregelt ist.
Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern*innen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat derdie Bieterin auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art derdie Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
5.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
5.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
5.3 Elektronische Angebote können jeweils nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist und nur über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. Eine Rücknahme oder Änderung auf anderem Wege, z. B. per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post ist nicht möglich.
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5.4 Wird mehr als ein Angebot abgegeben, wird bei inhaltlich identischen Angeboten nur die zuletzt eingereichte Version geprüft und gewertet.
5.5 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
5.6 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
5.7 Eine Bieterin, derdie in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen derdie Bieter*in die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
5.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der bezeichneten Stelle in den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Die Zahlungsfrist zählt ab Rechnungseingangsdatum beim Auftraggeber (Eingangsstempel).
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
5.9 Beabsichtigt derdie Bieterin, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
5.10 Angebote sind in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches mithilfe der vom Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Mittel einzureichen. Wenn der Auftraggeber es verlangt, sind digitale Angebote mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz abzugeben.
Angebote in Papierform dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. Das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
- Nebenangebote
6.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
6.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
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und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
6.4 Nebenangebote,diedenNummern6.1bis6.3nichtentsprechen,werdenvonderWertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
7.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben
7.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7.3 Für den Fall der Auftragserteilung kann der Auftraggeber verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt derdie Bieterin, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Derdie Bieterin hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt derdie Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Derdie Bieterin hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Eignung
9.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis oder durch eine vergleichbare Zertifizierung, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
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- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 8 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer und des Prüfcodes, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
IstderEinsatzvonanderenUnternehmenvorgesehen,müssenpräqualifizierteUnternehmen derengerenWahlaufgesondertesVerlangennachweisen,dassdievonihnenvorgesehenen anderenUnternehmenpräqualifiziertsindoderdieVoraussetzungfürdiePräqualifizierung erfüllen,ggf.ergänztdurchgeforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise.
GelangtdasAngebotnichtpräqualifizierterUnternehmenindieengereWahl,sindauf gesondertesVerlangendieinder„EigenerklärungzurEignung“bzw.derEEEgenannten BescheinigungenzuständigerStellenvorzulegen.IstderEinsatzvonanderenUnternehmen vorgesehen,müssendieEigenerklärungenundBescheinigungenauchfürdiebenanntenanderen Unternehmenvorgelegtbzw.dieNummernundPrüfcodesangegebenwerden,unterdenendie benanntenanderenUnternehmenindemamtlichenVerzeichnisgeführtwerden,ggf.ergänzt durchgeforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise.Bescheinigungen,dienichtindeutscher Spracheabgefasstsind,isteineÜbersetzungindiedeutscheSprachebeizufügen.
DieVerpflichtungzurVorlagevonEigenerklärungenundBescheinigungenentfällt,soweitdie Eignung(BieterundbenannteandereUnternehmen)bereitsimTeilnahmewettbewerb nachgewiesenist.
- Bevorzugte Bewerber
Bieter*innen, die nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) bevorzugt berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebotsvordruck erklären und rechtzeitig vor Auftragserteilung den Nachweis führen, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Vergabeverfahren
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden hierfür gespeichert und verarbeitet, siehe Datenschutzerklärung zu Vergabeverfahren des Kreises Segeberg über den folgenden Link: https://dse.segeberg.de/pdf/30_00_001.pdf. Die Bieter*innen erklären sich mit Abgabe ihrer Angebote mit diesem Vorgehen einverstanden.
- Nachprüfstelle
Vergabekammer (§§ 156- 159 GWB): Die Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein für Nachprüfungsverfahren bei Vergaben ab dem EU- Schwellenwert ist beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
eingerichtet.
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- Informationen zu den im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel (bei Vergabeverfahren über die Vergabeplattform DTVP)
Sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist, wird das gesamte Vergabeverfahren elektronisch über die webbasierte E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP
- erreichbar unter der URL https://www.dtvp.de/ -
abgewickelt.
13.1 Registrierung, elektronische Kommunikation, Vergabeplattform
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E- Vergabeplattform sind für Bieter kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
13.2 Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Plattform
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
- Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version
- Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version
- Google Chrome in der jeweils aktuellen Version
- Apple Safari in der jeweils aktuellen Version
13.3 Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen über die Plattform
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool oder wahlweise die Möglichkeit einer webbasierten Angebotsabgabe bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. In der Regel sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Client“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.
Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool übermittelt. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Die Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge erfolgt lokalen auf dem Rechner desder Bietersin und wird bis zum Beginn der Öffnung aufrechterhalten (Ende-
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zu-Ende-Verschlüsselung).
Für die elektronische Angebotsabgabe werden die elektronische Textform (§ 126b BGB) sowie unterschiedliche Signaturniveaus technisch unterstützt. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vorgaben der Vergabestelle in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben.
Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird mit einem elektronischen Zeitstempel dokumentiert.
Wahlweise steht auch eine webbasierte Angebotsabgabe zur Verfügung. Mit dieser können Angebote in Textform (nach §126b BGB) abgegeben werden. Die Verfahrensdaten werden automatisch bei Aufruf aus dem Projektraum in die webbasierte Angebotsabgabe geladen.
Die Verschlüsselung erfolgt in dieser Variante auf dem Server der webbasierten Angebotsabgabe und wir – wie im Fall der Angebotsabgabe über das Bietertool bis zum Beginn der Angebotsöffnung sichergestellt.
13.4 Weitere Erläuterungen zur Verschlüsselung der Angebote
Elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen werden mit Hilfe hybrider Verfahren verschlüsselt an einen technisch getrennten Angebotsserver übertragen. Nach dem Abschluss der Übermittlung erhält derdie Bieterin bzw. Bewerber*in eine Zusammenfassung und Protokollierung der Abgabe inkl. Zeitpunkt des vollständigen Zugangs auf dem Angebotsserver.
Der Angebotsserver sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge bis zur Öffnung durch die Vergabestelle. Er übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen gegenüber der Vergabeplattform.
Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die verschlüsselten elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüsselt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt.
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