SE_Eigenerklärung zur Eignung_05_19.docx

Zwei Einsatzleitwagen für Katastrophenschutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 23:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Vergabenummer / Maßnahme:

Wichtige Hinweise: Sollten Aussagen auf diesem Vordruck für einen Bieter nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bieter eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war; In dieser ergänzenden Erklärung ist zudem anzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB seitens des Bieters ergriffen worden sind.

Bieter können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Auf die diesbezüglich geltenden Anforderungen gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird ausdrücklich hingewiesen.

Ich erkläre/Wir erklären, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine schwere Verfehlung vorliegt (auch nicht für eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ich/Wir erkläre/n insbesondere, dass

  1. keine Verurteilung wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften und zwar
  • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

  • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  • §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),

in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig ergangen ist und dass auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;

  1. ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;

  2. ich/wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen habe/n;

  3. ich/wir nicht zahlungsunfähig bin/sind und über mein/unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;

  4. ich/wir in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe/n, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. dass nach meiner/unserer Kenntnis kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

  6. dass ich/wir in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt habe/n und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;

  7. ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind;

  8. ich/wir nicht in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden bin/sind.

Ort, Datum:

Stempel und Unterschrift(en)
1.
2.
3.
4.
– Bei Abgabe eines Einzelbieters nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist, – bei gemeinschaftlichen Angeboten ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben, – Ort, Datum, Stempel und Unterschrift weiterer Mitglieder der Bietergemeinschaft ggf. auf Rückseite oder gesondertem Beiblatt.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung