Anlage 2_2140H Weitere Besondere Vertragsbedingungen schadstoffarmes Bauen.pdf

Zimmerer- und Holzbauarbeiten für den Neubau des Forstzentrums Nord in Eschenbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:10 (Europe/Berlin)

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2140.H (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Hochbau – schadstoffarmes Bauen

Güte der Baumaterialien Zur Umsetzung der Ziele des schadstoffarmen Bauens sind nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe zu verwenden.

Baustoffe, deren Verwendung bei diesem Projekt unzulässig ist, sind in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen aufgelistet. im laufenden Text des Leistungsverzeichnisses benannt.

Ebenso sind dort Substanzen aufgelistet, die nicht in den verwendeten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert und beschränkt wird.

Zur Qualitätskontrolle wird der Auftraggeber (AG) nach Abschluss der Baumaßnahme in den Innenräumen eine Messung der Immissionskonzentrationen an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) und Formaldehyd durchführen.

  1. Dokumentation der Baustoffe vor Arbeitsbeginn

Zur Realisierung der Anforderungen des schadstoffarmen Bauens hat der Auftragnehmer (AN) die Doku- mentation der Baustoffe vor Arbeitsbeginn zu berücksichtigen und in seinem Angebot mit einzurechnen.

Dabei ist folgender Ablauf zu befolgen:

Der AN muss im beiliegenden Formular „Deklarationsliste“ die vom AG abgefragten Produkte benennen und entsprechende Produktunterlagen vorlegen, welche die Übereinstimmung mit den Materialanforde- rungen nachweisen.

Ausreichende Nachweise sind z.B. Technische Merkblätter in Verbindung mit aktuellen Sicherheitsdaten- blättern, soweit diese Aussagen über die in den Materialanforderungen genannten Stoffe und Substanzen enthalten.

Der AN muss Formular und Unterlagen spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Einbau parallel der Bau- leitung und dem Staatlichen Bauamt zur Prüfung übergeben.

© VHB Bayern - Stand 2019 1 von 1

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