Wärmeschutz_B173650_01_BER_3D.pdf

Zimmerer- und Dachabdichtungsarbeiten

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  1. Januar 2024 B173650/01 Version 3 SKR/DFL

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Geschäftsführer: Stefan Schierer, Elmar Schröder 4202 .10 .42

: XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ PIK Potsdam

Bauphysik | Entwurfsplanung + Zusammenstellung thermisch-energetischer Vorschriften

  1. Fortschreibung

Bericht Nr. B173650/01

Auftraggeber: ELZ Architekten BDA Andreas Elz Behlertstraße 6 b 14469 Potsdam

Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Ingolf Sucker

Berichtsumfang: Insgesamt 17 Seiten

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 2 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Inhaltsverzeichnis

1 Veranlassung 3

2 Verwendete Unterlagen 4

3 Vorgesehene Maßnahmen 5

4 Kenngrößen der bestehenden Bauteile der thermischen Hülle 6

5 Anforderungen aus dem GEG 7

5.1 Anwendung des GEG 7

5.2 Prüfpflicht 8

5.3 Anforderungen bei Änderungen nach dem GEG 8

5.4 Anforderungen sommerlicher Wärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2 9

5.5 Baulicher Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2 10

5.6 Klimabedingter Feuchteschutz gemäß DIN 4108, Teil 3 10

5.7 Schlagregenschutz gemäß DIN 4108, Teil 3 11

5.8 Luftdichtigkeit 13

6 Maßnahmen an der thermischen Hülle für eine BEG-Förderung 14

7 Weitere Maßnahmen 16

7.1 Nutzung des Untergeschosses 16

7.2 Beheizung 16

7.3 Beleuchtung 16

7.4 Lüftung 17

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 3 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 1 Veranlassung

Das unter Denkmalschutz stehende aus rotem Backstein 1897 errichtete historische Beamtenwohnhaus mit Heliostat / Gebäude A26 auf dem sog. Telegrafenberg in Potsdam soll saniert und überformt werden.

Insbesondere steht die Sanierung des Daches und eine denkmalgerechte Erweite- rung (Aufstockung) des Dachgeschosses im Vordergrund.

Mit diesem Bericht sollen die U-Werte der Hüllbauteile zum Zweck der Heizlast- ermittlung für den Bestand und den Zustand nach der Sanierung dargelegt werden.

Für den Zustand nach der Sanierung ist zu unterscheiden, ob das Gebäude den Anforderungen des GEG’s oder auch einer darüberhinausgehenden BEG-Förderung genügen soll. Da diese Entscheidung noch nicht bekannt ist, werden beide Anforde- rungen dargestellt (Kapitel 3.3 und 4).

Abbildung 1. Östliche Ansicht – historisches Vorbild und nach geplanter Änderung [4]

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 4 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 2 Verwendete Unterlagen

Für die Beantwortung der Aufgabenstellung wurden folgende Unterlagen verwendet:

[1] Entwurfsplanungsunterlagen ELZ Architekten BDA aus Potsdam, Stand 23.11.2023 und 18.01.2024

[2] Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 19.05.2016

[3] Landesdenkmalliste des Landes Brandenburg, Stand: 31.12.2020, 09156548

[4] Leistungsbeschreibung Planungsumfang Hochbauplanung, Michael Neumann, Projektleiter und Bauherrenvertreter des PIK, Januar 2023

[5] DIN EN ISO 6946 „Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurch- gangskoeffizient – Berechnungsverfahren“ März 2018

[6] DIN EN ISO 10077 „Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen, Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten“, Teil 1 „Vereinfachtes Verfahren“, Oktober 2010

[7] DIN EN ISO 13786 „Wärmetechnisches Verhalten von Bauteilen - Dynamisch- thermische Kenngrößen – Berechnungsverfahren April 2018

[8] Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohn- bzw. Nichtwohngebäudebestand, vom 08.10.2020, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

[9] Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz–GEG 2023) in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung vom 28. Juli 2022

[10] DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Mindest- anforderungen an den Wärmeschutz“, Februar 2013

[11] DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“, November 2014 (Bezug VV TB Bln)

[12] Emails von ELZ Architekten BDA, Potsdam an Müller-BBM (Hr. Sucker) vom 18. und 24.01.2024 mit Aussagen die Dicke der Innen- und der Aufsparren- dämmung des Daches und Festlegungen zu den U-Werten der Fenster

Die vorliegende 2. Fortschreibung enthält gegenüber der Version vom 21.Juni 2023 Präzisierungen, Änderungen und Korrekturen auf Grundlage der E-Mails von ELZ Architekten BDA aus Potsdam vom 18. und 24.01.2024 [12]. Diese betreffen die Abbildung 3, die Dicke der Innen- und der Aufsparrendämmung des Daches und die Festlegungen zu den Fenstern.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 5 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 3 Vorgesehene Maßnahmen

Die nachfolgend aufgelisteten Verbesserungsmaßnahmen sind geplant [4]. Maß- nahmen, die keinen direkten oder indirekten Bezug zu energetischen Eigenschaften haben, wurden grau dargestellt.

  1. Instandsetzung Gebäudehülle
  • Sanierung Eingangstreppen

  • Renovierung Fensteranlagen

  • Instandsetzung Klinker und Sandsteinbauteile

  • Instandsetzen der Dachbauteile, Dachaufbauten

  1. Innenausbau Untergeschoss (UG) und Erdgeschoss (EG) inkl. Treppenräume
  • Grundlegende malerseitige Komplettrenovierung

  • Kleinere Grundrissanpassungen

  • Erneuerung der verschlissenen Böden

  • Überarbeitung der Treppenanlagen

  • Neuordnung der Hoch- und Niederspannungsinstallationen und deren Aufrüstung, Ergänzung BMA und EMA sowie GLT-Lösungen

  • Optimierung der bestehenden energetischen Versorgung durch Integration der Abwärmenutzung des Großrechners im A56 auch für das A26 als Wärmeverbund (Nahwärmenetz), Anpassung der Heizflächen.

  • Einbau einer Sommerlichen Kühlung (beispielsweise durch Tag-Nacht- steuerung, Bauteilaktivierung, keine Klimaanlage)

  1. Denkmalgerechter Dachumbau auf Basis erfolgter Vorabstimmungen mit der Denkmalpflege
  • Wiedererrichtung Nordturm und funktionale Zuweisung

  • Ausbau des Südturms für Büro o.ä. geeignete Nutzung

  • Teilanhebung großer Hauptdachbereiche für Schaffung fehlender Büro- arbeitsplätze mit ausreichender Raumhöhe, verbunden mit einem Gerüst- schutzdach zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

  • Installation einer PV-Anlage und Integrierung in die Nutzung am PIK

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an bestehende und bestehend bleibende Bau- teile keine Anforderungen aus dem GEG resultieren. D. h. nur für neue oder im Sinne einer Sanierung geänderte Bauteile (> 10% der Fläche) besteht eine Pflicht zur Be- achtung des GEG’s. Auf Grund des Denkmalstatus kann mit entsprechender Begrün- dung von diesen Anforderungen aber abgewichen werden.

Eine sog. Modernisierung von Bauteilen – z. B. die Einbringung von Dichtungen in Außentüren bzw. Fensterflügel begründet keine Anforderungen.

4 Kenngrößen der bestehenden Bauteile der thermischen Hülle

Zum Zweck der Vorplanung und der Durchführung der Heiz- und Kühllastberechnung durch die TGA-Fachplanung ist die Kenntnis der energetischen Eigenschaften des Bestandes – hier insbesondere der thermischen Hülle – relevant.

Bezüglich der energetischen Eigenschaften des bestehenden Baukörpers gibt es aktuell keine gesicherten Angaben bzw. validen Bestandsunterlagen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Ausstellung von Energieausweisen wurden für solche Fälle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundes- ministerium für Innern, für Bau und Heimat folgende Regeln für Energieverbrauchs- werte im Gebäudebestand bekannt gegeben:

Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand, vom 08. Oktober 2020 [8]

Die Baualtersklasse wurde mit „bis 1918“ angesetzt.

Tabelle 1. Kenngrößen der bestehenden Bauteile gemäß [8]

4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB

BauteiltypAnzunehmender U-Wert W/(m² ∙ K)
DächerHolzkonstruktion 2,6 W/(m² ∙ K) Massivkonstruktion 2,1 W/(m² ∙ K)
oberste Geschossdeckenbauzeitliche Massivdecke 2,1 W/(m² ∙ K) saniert ca. 0,30 W/(m² ∙ K) bauzeitliche Holzbalkendecke 1,0 W/(m² ∙ K) saniert ca. 0,20 W/(m² ∙ K)
Außenwand massive KonstruktionVollziegelmauerwerk 20 - 30 cm Dicke 1,8 W(m² ∙ K)
Außenwand massive KonstruktionVollziegelmauerwerk > 30 cm Dicke 1,5 W(m² ∙ K)
Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller- Räumen)Vollziegelmauerwerk > 30 cm Dicke 1,5 W(m² ∙ K)
Außenwand Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegel- ausfachung bis 25 cm1,5 W(m² ∙ K)
Außenwand Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz2,0 W(m² ∙ K)
KellerdeckeZiegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 W(m² ∙ K) Kellerdecke Stahlbeton massiv 1,6 W(m² ∙ K)
Türen (Im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff)2,9 W/(m² ∙ K)

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 6 B-S\

BauteiltypAnzunehmender U-Wert W/(m² ∙ K)
FensterHolz-Kastenfenster, Verbundfenster U = 2,7 W/(m² ∙ K) w U = 2,9 W/(m² ∙ K) (2-fach; g = ca. 70 %) g Einfachverglaste Fenster U = 5,0 W/(m² ∙ K) w U = 5,8 W/(m² ∙ K) (1-fach; g = ca. 80 %) g

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 7 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Folglich ist davon auszugehen, dass auch die seinerzeit ausgeführten und noch unverändert bestehenden Bauteile den in der obigen Tabelle 1 angegeben Werten aus den ministeriellen Bekanntmachungen entsprechen.

5 Anforderungen aus dem GEG

5.1 Anwendung des GEG

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz [3] und unterliegt somit einem erweiterten Bestandsschutz in Bezug auf die bestehenden und die ggf. geänderten Bauteile.

Die Gebäude sollen in der Ausbildung und ggf. Führung der thermischen Hülle ge- ändert werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen der Außenbauteile mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.

Weiterhin sind Anforderungen an die Bauteile der thermischen Gebäudehülle zu beachten, die in Teilen die thermische Hülle erweitern und ehemals unbeheizte Flächen einschließen. Hier sei der neu bzw. wiederhergestellte Turm im nördlichen Bereich genannt.

Für beide Fälle (Änderung und ggf. Erweiterung) wäre die Anwendung der Anforde- rungen des Gebäudeenergiegesetzes – GEG erforderlich. Der Nachweis wäre nach dem Gebäudeenergiegesetz – GEG §48 bzw. §51 zu führen.

Es handelt sich somit formal um eine Änderung eines Bestandsgebäudes und um eine (geringfügige) Erweiterung des bestehenden Gebäudevolumens.

Mit Blick auf die klinkersichtige Außenansicht, den Denkmalschutz und die Fenster- Proportionen erscheint die Aufbringung einer Außendämmung zur Steigerung des Wärmeschutzes evident nicht zulässig.

Die weiteren Möglichkeiten auf der Innenseite sind aus hygrischen Gründen begrenzt.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz sind Baudenkmäler von der Pflicht der Aufstellung eines Energieausweises ausgenommen (vgl. GEG §79, Absatz 4).

Die zu ergreifenden Maßnahmen orientieren sich weiterhin an den baurechtlich ver- bindlichen Anforderungen an neue Bauteile und müssen Anforderungen an die Luft- dichtheit sowie Schlagregensicherheit beachten.

Das GEG kann unter Anwendung der für Denkmäler zulässigen Dispens- möglichkeiten (vgl. §105 GEG) angewandt werden.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 8 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 5.2 Prüfpflicht

Sonderbauten müssen nach § 51, Abs. 2, BbgBO hinsichtlich der Einhaltung der EnEV/GEG geprüft werden.

Im Sinne des § 2, Abs. 4, der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO [2]) ist das Gebäude nicht als Sonderbau einzustufen.

Folglich ist ein späterer GEG-Nachweis nicht durch einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung hinsichtlich Richtigkeit zu prüfen.

5.3 Anforderungen bei Änderungen nach dem GEG

Bei den in der Vergangenheit bereits genutzten und beheizten Flächen des be- stehenden Gebäudes sind bei Änderungen der Gebäudehülle die bauteilbezogenen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten, d. h. Anforde- rungen des GEG bestehen nur dann, wenn hier einzelne Bauteile erneuert, ertüchtigt oder neu eingebaut werden.

Konkret sind die zu sanierenden bzw. zu erneuernden Einzelbauteile des bestehen- den Gebäudes so auszuführen, dass hier die höchstzulässigen Wärmedurchgangs- koeffizienten gemäß Anlage 7 des GEG eingehalten werden.

Ausnahmen sind dann möglich, wenn die betreffende Maßnahme bei dem jeweiligen Bauteil aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen nicht möglich ist. Ebenfalls ausgenommen sind nach § 48 Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10% der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes be- treffen.

Ein denkmalgeschütztes Gebäude unterliegt grundsätzlich auch den Anforderungen des GEG, kann aber, gestützt auf denkmalrechtliche Anforderungen, über Aus- nahmen und Befreiungen hiervon ausgenommen werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die bauteilbezogenen Anforderungen gemäß GEG ohne diese Befreiungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Tabelle 2. Bei einer wärmeschutztechnischen Ertüchtigung oder der Erneuerung von Bau- teilen des bestehenden Gebäudes sowie für neue Bauteile von baulichen Erweiterungen ge- mäß GEG vorzusehende maximale Wärmedurchgangskoeffizienten für Räume mit Soll- temperaturen ≥ 19°C.

ZeileBauteilWärmedurchgangskoeffizienten
1Oberste Geschoss- deckenU  0,24 W/(m²∙K)
2Außenwände gegen Außenluft (mit Innen- dämmungen)keine formalen Anforderungen
3Außenwände gegen ErdreichU  0,35 W/(m²∙K)
4Kellerinnenwände zu unbeheizten RäumenU  0,30 W/(m²∙K)
5Bauwerkssohle über ErdreichU  0,50 W/(m²∙K)
6Neu einzubauende FensterU  1,3 W/(m²∙K) w
7Ertüchtigung der Fenster durch neu ein- zubauende GläserU  1,1 W/(m²∙K) g
8KellerdeckeU  0,30 W/(m²∙K)
9Neu einzubauende AußentürenU  1,8 W/(m²∙K) D

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 9 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 5.4 Anforderungen sommerlicher Wärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2

Für die neu geschaffenen Bereiche im Dachgeschoss sind die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz zu beachten und umzusetzen.

Für Sonnenschutzmaßnahmen auf der Innenseite, welche aus dem Arbeitsstätten- recht im Rechtsverhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer resultieren, sollte der Blend- schutz folgende strahlungsphysikalische Eigenschaften (Zielwerte) aufweisen:

Strahlungstransmissionsgrad   0,15 e Reflexionsgrad   0,6 Lichttransmissionsgrad   0,15 L

Die Werte entsprechen einem hellen oder weißen, dichten Gewebe.

Mit den o. g. Kennwerten ist etwa ein Abminderungsfaktor von F  0,75 erzielbar. c

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 10 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Die vorgesehene großflächige Dachverglasung im Dachgeschoss ist vor dem Hinter- grund der geringen wärmespeicherfähigen Massen, erforderlicher raumakustischer Maßnahmen und der nach Möglichkeit zu vermeidenden und zur Klimaregulierung erforderlichen TGA eine Herausforderung. Aus bauphysikalischer, physiologischer, akustischer, energetischer und betriebskostentechnischer Sicht sowie der Investi- tionskosten wird empfohlen, diese transparenten Dachflächen erheblich zu ver- kleinern.

Bei den bestehenden Räumen fordert das Gebäudeenergiegesetz formal keine Ertüchtigung des sommerlichen Wärmeschutzes. Durch eine geeignete Wahl der Verglasung der erneuerten Fenster sollten dennoch die heutigen Anforderungen, soweit möglich und denkmalrechtlich verträglich, angenähert werden.

Für Aufenthaltsbereiche im Bestand ist somit keine Anpassung oder Einhaltung der Anforderungen nach der genannten Norm erforderlich. Durch eine farbneutrale Folierung der bestehenden Verglasungen kann eine Verbesserung des sommer- lichen Wärmeschutzes auch unter Beachtung denkmalrechtlicher Aspekte vorge- nommen werden.

5.5 Baulicher Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2

Mit Blick auf die verklinkerte Außenansicht, den Denkmalschutz und die Fenster- proportionen erscheint die Aufbringung einer Außendämmung oder der Austausch der Fenster zur Steigerung des Wärmeschutzes nicht zulässig.

Die zu ergreifenden Maßnahmen orientieren sich somit ausschließlich an der technischen Sinnhaftigkeit und den Vorgaben des Denkmalschutzes.

Mit den in Tabelle 2 dieses Berichtes genannten wärmeschutztechnischen Maßnah- men werden die Mindestanforderungen der DIN 4108-2 an den baulichen Wärme- schutz der Regelbauteile eingehalten.

Darüber hinaus muss i. d. R. auch die bestehende thermische Hülle derart geplant werden, dass auch die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken eingehalten werden. Eine entsprechende Planungsbegleitung durch Müller-BBM erfolgt im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Dahingehend kritische Bauteilkonstellationen können vorgelegt und durch uns bewertet werden.

5.6 Klimabedingter Feuchteschutz gemäß DIN 4108, Teil 3

In der DIN 4108, Teil 3, werden zusätzlich Anforderungen an den klimabedingten Feuchteschutz gestellt. Hiermit soll eine übermäßige klimabedingte Feuchtean- reicherung innerhalb von Baukonstruktionen verhindert werden. Im konkreten Fall sind die vorgesehenen Nutzungen (Verwaltung PIK) nicht gesondert feuchtetech- nisch kritisch und nachweispflichtig.

Für die Dach- und Wandbauteile sind die in der Norm unter Kapitel 5.3 „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist“ enthaltenen nachweis- freien Aufbauten umzusetzen.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 11 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Nachweisfrei sind:

  • Wände mit Innendämmung

Wände ohne Schlagregenbeanspruchung mit einem Wärmedurchlasswider- stand der Innendämmung von R ≤ 0,5 m²⋅K/W. Bei einem Wärmedurchlasswiderstand der Wärmedämmschicht von 0,5 < R ≤ 1,0 m²⋅K/W ist ein Wert der wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luft- schichtdicke sd ≥ 0,5 m der Wärmedämmschicht einschließlich der raumseiti- ,i gen Bekleidung erforderlich; das Einströmen von Raumluft in bzw. hinter die Innendämmung ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

Da die zur Erlangung von Fördermitteln nötigen zusätzlichen innenseitigen Wärme- durchlasswiderstände über den o. g. Grenzen liegen, sollte auf eine gesonderte Untersuchung bei der Ausführung einer Innendämmung der Außenwände nicht ver- zichtet werden (vgl. WTA-Merkblatt 6-4-16/D).

Raumseitig vor diese Innendämmung kann eine Trockenbauinstallationsebene aus- geführt werden. Hierbei ist jedoch die Wärmedämmung der Außenwand nicht weiter z. B. durch Mineralfasereinlagen zu erhöhen. Die Wärmedämmung hat Einfluss auf den jahreszeitlichen Temperaturgang, den das außenliegende Mauerwerk durch- laufen muss.

  • Belüftete Dächer mit einer Neigung > 5°

Die Höhe des freien Lüftungsquerschnittes innerhalb des Dachbereiches muss mindestens 2 cm betragen und muss sich über die ganze Fläche erstrecken, was mit dem kompletten Dachraum evident gegeben ist.

Der Wert s der raumseitig der Dämmung angeordneten Schichten (im Wesent- d,i lichen die Dampfbremse) muss mindestens 2 m betragen (vgl. DIN 4108-3, Kap. 5.3.3.3).

5.7 Schlagregenschutz gemäß DIN 4108, Teil 3

Potsdam liegt geografisch in einer Region, die der Beanspruchungsgruppe I – geringe Schlagregenbeanspruchung – zugeordnet ist.

Das Gebäude ist ziegelsichtig und deshalb sind die Außenwände nicht durch außen- seitige Putze oder Beschichtungen vor Schlagregen geschützt. Folglich ist die Zeile 2 der nachfolgend aus der DIN 4108-3 entnommenen Tabelle anzuwenden.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 12 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Abbildung 2. Auszug aus der DIN 4108-3

Da die Außenwände des Gebäudes im UG und EG durchgängig mehr als 31 cm Dicke aufweisen, ist grundsätzlich von einem hinreichenden Schlagregenschutz auszugehen, der auch die Aufbringung von innenseitigen Dämmungen ermöglicht. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Verfugung des Mauerwerkes fachgerecht und in Ordnung ist. Die Fassaden sind in dieser Beziehung gesondert mind. visuell zu prüfen. Ausgebrochene Verfugungen, Verfugungen mit Rissen, sonstige konstruktive Schäden am Mauerwerk, fehlende oder unvollständige Verfugungen u. Ä. sind zu sanieren.

Besonderes Ausgenmerk sollte insbesondere auf die aus dem ursprünglichen Brenn- prozess stammende Sinterschicht der Klinkersteine gelegt werden. Diese sollte weder durch vergangene noch künftige abrasive Reinigung abgetragen sein/abge- tragen werden.

Unter der Voraussetzung der Prüfung und ggf. der Instandsetzung ist von einem hinreichenden Schlagregenschutz der Wände auszugehen.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 13 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Abbildung 3. Schnittdarstellung OG [1]

Einen Sonderfall stellt die im OG auf unter 31 cm Dicke reduzierte ziegelsichtige Außenwand dar. Hier ist die Schlagregensicherheit im Zuge der weiteren Planung gesondert zu bewerten. Insbesondere die Aufbringung von Innendämmungen ist vor diesem Hintergrund nicht ohne weitere Maßnahmen geeignet.

5.8 Luftdichtigkeit

Grundsätzlich ist ein Gebäude dem Stand der Technik entsprechend luftdicht auszu- führen. Im Rahmen der geplanten Sanierung ist die Gebäudehülle mindestens visuell in Bezug auf Undichtheiten zu überprüfen. Offensichtliche Undichtheiten sind abzu- dichten. Die Fensterkonstruktionen sind im Einzelnen zu untersuchen und entweder zu erneuern oder instand zu setzen. Im Regelfall ist bei bestehenden historischen Fenstern mindestens ein nachträglicher Einbau oder eine Erneuerung der umlaufen- den Dichtungsebene erforderlich.

Im Zuge der Entwurfsplanung LPH3 sind entsprechende technische Anforderungen an die Luftdichtheit, insbesondere der Fenster zu formulieren.

6 Maßnahmen an der thermischen Hülle für eine BEG-Förderung

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass aus Gründen einer ggf. angestrebten Fördermittelnutzung (BEG-Förderung) ggf. über die vorgenannten Dämmqualitäten hinausgehende Maßnahmen erforderlich werden können. Die nachfolgende Tabelle 3 dieses Berichtes enthält eine konkrete Aufstellung.

Gleichwohl für welche Förderung sich der Bauherr entscheidet, bei Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen an der Gebäudehülle sind die Anforderungen für Einzelmaßnahmen eingehalten und wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung als Effizienzgebäude Denkmal geschaffen.

Zusammenfassend werden für das Gebäude die nachfolgenden wärmeschutz- technischen Maßnahmen vorgeschlagen und lassen die in der Spalte Wärmedurch- gangskoeffizient (U-Wert) angegebenen Kennwerte erwarten. Die U-Werte können später auch im Rahmen der Heizlastermittlung durch die TGA-Fachplanung ver- wendet werden.

Tabelle 3. Maßnahmen im Zuge einer BEG-Förderung + damit erwartbare Wärmedurchgangskoeffizienten

4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JOR

ZeileBauteilWärmedurch-AusführungBEG EM
gangskoeffizient
(U-Wert) in
W/(m²∙K)Ausführung
1Außenfassade mit Innendämmung0,45kapillaraktive Wärme- dämmung z. B. 10 cm WLS 062 Calzium- silikat [12] oder 8 cm WLS 042 Mineralschaum0,45 W/(m²∙K) förderfähig
2Kelleraußenwände beheizter Bereiche0,2514 cm XPS-Hart- schaum WLS 040 oder 12 cm WLS 0350,25 W/(m²∙K) förderfähig
3Kellerinnenwände zu unbeheizten Bereichen0,2516 cm Mineralwolle- Mehrschichtplatten (WLS 035)0,25 W/(m²∙K) förderfähig
4Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen0,14Aufsparrendämmung von 16 cm PUR/PIR- Dämmung WLS 024 [12] Auflage von 26 cm Mineralwolle- dämmung (WLS 035)0,14 W/(m²∙K) förderfähig

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 14 RP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\

4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB

ZeileBauteilWärmedurch-AusführungBEG EM
gangskoeffizient
(U-Wert) in
W/(m²∙K)
5Oberste Geschossdecke0,17Auflage von 20 cm Mineralwolle- dämmung (WLS 035), förderfähig bereits auch nur bei Ausführung der höchstmöglichen Dämmschichtλ ≤ 0,04 W/mK förderfähig
6Kellerdecke0,2512 cm WLS 035 Mineralwolledämmung auf der Deckenunter- seite0,25 W/(m²∙K) förderfähig
7Bauwerkssohle beheizter Bereiche2,3keine Maßnahme, zur Förderfähigkeit wären 10 cm WLS 035 erforderlich0,35 W/(m²∙K) Kosten nicht förderfähig
8Ertüchtigen der Bestandsfenster mit Wärmeschutz- IsolierverglasungU = 2,7 wdie bestehenden Kastendoppelfenster werden nur neu gestrichen.1,4 W/(m²∙K) Kosten nicht förderfähig
9neu eingebaute Fenster Baudenkmal ohne glasteilenden SprossenU ≤ 1,4 [12] w2-Scheiben Wärme- schutzisolierver- glasung1,4 W/(m²∙K) förderfähig
10neu eingebaute Fenster Baudenkmal mit glasteilenden SprossenUw ≤ 1,42-Scheiben Wärme- schutzisolierver- glasung1,6 W/(m²∙K) förderfähig
11neu eingebaute LichtbänderU ≤ 1,5 [12] w2-Scheiben Wärme- schutzisolierver- glasung1,5 W/(m²∙K) förderfähig
12neu eingebaute OberlichterU ≤ 1,5 w2-Scheiben Wärme- schutzisolierver- glasung1,5 W/(m²∙K) förderfähig
13Bestehend bleibende Gebäudeeingangstüren, Türen Treppenraum und Kellertüren1,3bestehende Türen belassen und nur die vorhandene Isolierver- glasung gegen eine Wärmeschutzisolier- verglasung aus- tauschen (U ≤ 1,1) g1,3 W/(m²∙K) förderfähig
14neue Außentüren bzw. Kellertüren zu unbe- heizten Bereichen1,4-1,4 W/(m²∙K)

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B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 16 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ Im Bereich der innengedämmten Außenwände sind bei Ausführung der für eine BEG- Förderung nötigen Dämmqualität flankierende Dämmmaßnahmen an allen in die Außenwand einbindenden massiven Innenwänden und der Geschosstrenndecke erforderlich.

Die flankierenden Dämmungen können als sog. Dämmkeile bzw. plattenartigen Dämmungen ausgeführt werden. Sie sind im Bereich von ca. 50 cm raumseitig der Außenwand in einer Mindestdicke von ca. 3 cm WLS 060 absehbar erforderlich.

Ein Verzicht auf diese flankierenden Maßnahmen ist möglich, wenn der zusätzliche Wärmedurchlasswiderstand auf der Außenwand R = 0,5 m²K/W nicht überschreitet. Dies führt zu ca. 3 cm Dämmungen WLS 060 bzw. 2 cm WLS 040. In der Konse- quenz wären diese Dämmmaßnahmen jedoch nicht nach BEG EM förderfähig.

7 Weitere Maßnahmen

7.1 Nutzung des Untergeschosses

Das gesamte Untergeschoss soll auch zukünftig höherwertig genutzt werden. Hierdurch ist für die Nutzung, die auch die Lagerung feuchteempfindlicher Güter ermöglicht, Wert auf eine Wärmedämmung und gesicherte Bauwerksabdichtung sowie Belüftungsmöglichkeit der Räume im Untergeschoss zu achten.

7.2 Beheizung

Nach unserem Kenntnisstand wird das Gebäude aktuell durch einen Erdgas-Kessel versorgt, der aus Gründen der Redundanz auch weiterhin in Bereitschaft gehalten werden soll. Eine Neukonzipierung der Wärmeversorgung inkl. der Wärmeübergabe (Austausch von Heizkörpern mit Vergrößerung der Wärmeabgebenden Oberfläche zur Senkung der nötigen Vorlauftemperaturen) und die Anbindung an die Abwärme- nutzung des benachbarten Großrechners sind hierbei vorgesehen [4].

Für die neu ausgebauten Büroflächen im DG ist die Ausführung einer Fußboden- heizung vorgesehen. Ob diese elektrisch (geringe Aufbauhöhe) oder wasserführend (Nutzung Abwärme Großrechner) ausgeführt wird, ist Gegenstand der weiteren Entwurfsplanung.

7.3 Beleuchtung

Mit Blick auf die in diesem Nichtwohngebäude ggf. im Rahmen einer Effizienzhaus- betrachtung mitzubilanzierenden Beleuchtung sollte durchgängig eine LED-Technik eingesetzt werden.

B173650/01 Version 3 SKR/DFL 24. Januar 2024 Seite 17 4202 .10 .42:XCOD.D3_REB_10_056371B\056371B\371\JORP\B\NEMRIFELLA\10SF-REB-S\ 7.4 Lüftung

Wie im Bestand vorhanden, können auch künftig mit einer natürlichen Lüftung über die Fenster die Innenräume belüftet werden. Dieses Grundprinzip sollte beibehalten werden, da es insbesondere keine von außen einwirkenden Schallquellen gibt. Ein Verbesserungspotential wird hier nicht gesehen.

Dipl.-Ing. Ingolf Sucker

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