Bauleistungsvertrag
(Herstellung, Instandsetzung, Änderung, Beseitigung)
von baulichen Anlagen
für folgende Bauleistungen
Sanierung und Ausbau Gebäude A26: Dacharbeiten
Vergabe-Nr.: 2023-B-0011-028
zwischen dem
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) e. V. vertreten durch die Direktoren Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, Prof. Dr. Johan Rockström und Dr. Bettina Hörstrup Telegrafenberg A31 14473 Potsdam
- nachfolgend Auftraggeber (AG) -
und
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- nachfolgend Auftragnehmer (AN) -
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der AG überträgt dem AN die Bauleistungen gem. Leistungsumfang aus der Leistungsbeschrei- bung, im Rahmen der o. g. Ausschreibung, durchzuführen.
§ 2 Vertragsgrundlagen
(1) Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge
- Die Bestimmungen dieses Vertrages nebst
- Die Ausschreibungsunterlagen und Formblätter
- Die Planung des AG vom 21.08.2026
- Die Baubeschreibung vom 21.08.2026
- Das Angebot vom Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
- Der Bauablaufplan vom 12.08.2026
- Die VOB/B und VOB/C, jeweils in der neuesten Fassung.
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(2) Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt keinen Mangel dar, wenn sie zu einer wenigstens gleichwertigen oder gar höherwer- tigen Leistung führt.
§ 3 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren für die Leistungserbringung einen Nettoeinheitspreisvertrag. Die vorläufige Vertragssumme gemäß bestätigtem und geprüftem Angebot beträgt:
… € inkl. Umsatzsteuer
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass die Einheitspreise in seinen Angeboten in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis Festpreise sind, eventuelle Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind berücksichtigt und enthalten. Zusätzliche Arbeiten, die nicht in den Angeboten ent- halten sind, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch- geführt werden. Stundenlohnarbeiten sind nach VOB/B § 15 Pkt. 3 vom Bauleiter des AG gegenzeichnen zu lassen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Abschlagszahlungen werden kumulativ bei nachgewiesenem Bautenstand geleistet.
(2) Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung.
(3) Rechnungen sind digital/per E-Mail an folgende Adresse zusenden: buchhaltung-rech- nungseingang@pik-potsdam.de. Die Rechnungen müssen alle gesetzlich notwendigen An- gaben sowie die Vergabenummer enthalten.
§ 5 Termine
(1) Folgende Termine werden für die Ausführung der Arbeiten fest vereinbart und gelten hin- sichtlich des Fertigstellungstermins/Zwischentermins als Vertragsfrist i. S. der VOB.
(2) Die Ausführungsfristen für die Baumaßnahme ist gem. Bauablaufplan vom 12.08.2026: Beginn: 01.11.2026 Ende: 31.03.2027
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung der Leistung findet eine förmliche Abnahme statt. Die Gewährleistungszeit wird mit 4 Jahren nach § 13 VOB/B vereinbart.
§ 7 Nachtragsvereinbarung
(1) Der Auftragnehmer sichert zu, sich vor Angebotsabgabe umfassend mit den zu erbrin- genden Leistungen, beschäftigt zu haben und die angebotenen Preise ohne Berücksichti- gung von Nachträgen erstellt zu haben.
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(2) Sollten im Zuge der Arbeiten zusätzliche Aufwendungen durch den Auftragnehmer kalku- liert werden sind diese nur nach Absprache und nach schriftlicher Bestätigung des Auf- traggeber auszuführen. Außerdem hat der Auftragnehmer vor Ausführung einen Kosten- voranschlag, in Form eines Angebots, über die zusätzlichen Aufwendungen einzureichen.
§ 8 Sicherheitsleistung
Für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit wird eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5% der Abrechnungssumme vereinbart. Diese Gewährleistungssicherheit kann durch eine Bankbürgschaft, die § 17 VOB/B entsprechen muss, abgelöst werden.
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
(1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
(2) Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Best- immungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
(3) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Potsdam.
(4) Die Geschäftsbedingungen vom AN finden keine Anwendung.
Potsdam, den Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben.
N.N. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafol- Klicken Sie hier, um Text einzugeben. genforschung e. V.
N.N. Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafol- genforschung e. V.
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