01_Wertungsmatrix
| Übersicht Wertungsmatrix je Los | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Qualitative Konzeptkriterien werden mit 0/50/100 bewertet. Für Los 2 gilt: StB-01 bis StB-04 = 0/50/100; StB-05 = 0/25/50/100. Für die fünf Schlüsselrollen gelten als verbindliche Mindestberufserfahrung: Lead mindestens 5 Jahre, Stellvertretung mindestens 4 Jahre und jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im jeweils einschlägigen Fachbereich. Bei StB-05 bedeuten 0 Punkte, dass diese und die sonstigen Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 erfüllt sind, die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe jedoch nicht vollständig erreicht werden. Die gewichteten Qualitätspunkte werden wie folgt berechnet: erreichte Bewertungspunkte ÷ 100 × maximal gewichtete Punkte des jeweiligen Kriteriums beziehungsweise der jeweiligen Schlüsselrolle. Für WP-01 bis WP-03 sowie StB-01 bis StB-04 erfolgt die Bewertung je Zuschlagskriterium als wertende Gesamtbetrachtung sämtlicher veröffentlichter Bewertungsaspekte. Maßgeblich ist die Punktestufe, deren Merkmale das Konzept in der Gesamtschau erfüllt. Erreichen einzelne Bewertungsaspekte unterschiedliche Punktestufen, werden die festgestellten Stärken und Defizite gegeneinander abgewogen und für jeden Bewertungsaspekt in der Wertungsbegründung nachvollziehbar dokumentiert. Zwischenwerte werden nicht vergeben. Eine unvollständige Darstellung führt ausschließlich zu einer niedrigeren Bewertung nach den veröffentlichten Bewertungsstufen, soweit nicht zugleich eine gesondert gekennzeichnete Mindestanforderung betroffen ist. | |||||
| Los | Bereich | Kriterium | Max. Punkte | Anteil an 1.000 Punkten | Bewertungsgrundlage / Umrechnung |
| Los 1 | Preis | Wertungspreis Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung einschließlich der gesonderten optionalen Prüfungen der NBank nach § 89 WpHG | 300 | 30 % | Preisblatt Anlage 08; Quotientenmethode je Los |
| Los 1 | Qualität | WP-01 Prüfungskonzept Jahresabschluss / risikoorientierter Prüfungsansatz | 300 | 30 % | Konzept Los 1 |
| Los 1 | Qualität | WP-02 Einsatz-, Rollen- und Verfügbarkeitskonzept des Prüfungsteams | 300 | 30 % | Konzept Los 1 |
| Los 1 | Qualität | WP-03 Organisation, Kommunikation, Reporting und Gremienzusammenarbeit | 100 | 10 % | Konzept Los 1 |
| Los 1 | Zwischensumme | Qualität Los 1 | 700 | 70 % | 300 + 300 + 100 = 700 |
| Los 1 | Gesamt | Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl | 1000 | 100 % | 300 Preis + 700 Qualität = 1.000 |
| Los 2 | Preis | Wertungspreis Steuerberatung | 300 | 30 % | Preisblatt Anlage 08; Quotientenmethode je Los |
| Los 2 | Qualität | StB-01 Steuerliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung | 200 | 20 % | Schriftliches Konzept Los 2 |
| Los 2 | Qualität | StB-02 Organisations- und Zusammenarbeitskonzept des Steuerberatungsteams | 150 | 15 % | Schriftliches Konzept Los 2 |
| Los 2 | Qualität | StB-03 Fristen-, Behörden-, Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsmanagement | 140 | 14 % | Schriftliches Konzept Los 2 |
| Los 2 | Qualität | StB-04 Wissenserhalt, Kontinuität und proaktive steuerliche Information | 130 | 13 % | Schriftliches Konzept Los 2 |
| Los 2 | Qualität | StB-05 Qualifikation und personenbezogene Erfahrung der Schlüsselpersonen | 80 | 8 % | Objektive CV-/Referenzwertung |
| Los 2 | Zwischensumme | Qualität Los 2 | 700 | 70 % | 200 + 150 + 140 + 130 + 80 = 700 |
| Los 2 | Gesamt | Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl | 1000 | 100 % | 300 Preis + 700 Qualität = 1.000 |
02_Los1_WP
| Los 1 – Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualitätsbewertung max. 700 Punkte. Preis separat max. 300 Punkte. | ||||||
| Nr. | Zuschlagskriterium | Einzureichende Darstellung / Bewertungsgegenstand | 0 Bewertungspunkte | 50 Bewertungspunkte | 100 Bewertungspunkte | Max. gewichtete Punkte |
| WP-01 | Prüfungskonzept Jahresabschluss / risikoorientierter Prüfungsansatz | Mit dem Konzept soll der Bieter sein methodisches Vorgehen bei der Durchführung einer hypothetischen Jahresabschlussprüfung erläutern und darstellen. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Methodisches Vorgehen bei der Durchführung einer hypothetischen Jahresabschlussprüfung • Berücksichtigung der wesentlichen Besonderheiten der NBank, NBC, NBCV und BGN • Darstellung der Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung • Priorisierung der Prüfungsschwerpunkte • Vorgehensweise bei Prüfungsfeststellungen • Vorgehensweise bei optionalen Prüfungen der NBank nach § 89 WpHG | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Methodisches Vorgehen bei der Durchführung einer hypothetischen Jahresabschlussprüfung: Das methodische Vorgehen ist unvollständig oder widersprüchlich dargestellt; Prüfungsphasen und deren Zusammenspiel bleiben offen. • Berücksichtigung der wesentlichen Besonderheiten der NBank, NBC, NBCV und BGN: Ein konkreter Einfluss der Besonderheiten auf Prüfungsrisiken, Prüfungsschwerpunkte oder Prüfungshandlungen ist nicht erkennbar. • Darstellung der Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung: Ablauf, Schnittstellen oder Ergebnisse von Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung bleiben offen. • Priorisierung der Prüfungsschwerpunkte: Eine nachvollziehbare Risikoableitung oder Reihenfolge der Prüfungsschwerpunkte ist nicht dargestellt. • Vorgehensweise bei Prüfungsfeststellungen: Bewertung, Kommunikation oder Nachverfolgung von Prüfungsfeststellungen bleiben offen. • Vorgehensweise bei optionalen Prüfungen der NBank nach § 89 WpHG: Umfang, Abgrenzung oder Einbindung der optionalen Prüfungen bleiben offen. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Methodisches Vorgehen bei der Durchführung einer hypothetischen Jahresabschlussprüfung: Das methodische Vorgehen ist vollständig und grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Verknüpfungen der Prüfungsphasen oder deren praktische Umsetzung bleiben jedoch allgemein. • Berücksichtigung der wesentlichen Besonderheiten der NBank, NBC, NBCV und BGN: Die Besonderheiten werden berücksichtigt; ihre Auswirkungen auf Prüfungsrisiken, Prüfungsschwerpunkte oder Prüfungshandlungen bleiben jedoch teilweise allgemein. • Darstellung der Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung: Der Ablauf von Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung ist im Wesentlichen nachvollziehbar; einzelne Schnittstellen oder Ergebnisse bleiben jedoch allgemein. • Priorisierung der Prüfungsschwerpunkte: Die Prüfungsschwerpunkte werden risikoorientiert priorisiert; einzelne Begründungen oder Gewichtungen bleiben jedoch allgemein. • Vorgehensweise bei Prüfungsfeststellungen: Der Umgang mit Prüfungsfeststellungen ist funktionsfähig beschrieben; einzelne Verantwortlichkeiten oder Schritte der Nachverfolgung bleiben jedoch allgemein. • Vorgehensweise bei optionalen Prüfungen der NBank nach § 89 WpHG: Die optionalen Prüfungen sind grundsätzlich beschrieben; Abgrenzung oder Einbindung bleiben jedoch teilweise allgemein. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Methodisches Vorgehen bei der Durchführung einer hypothetischen Jahresabschlussprüfung: Das methodische Vorgehen ist vollständig, widerspruchsfrei und operativ anwendbar dargestellt; Prüfungsphasen und deren Zusammenspiel sind klar beschrieben. • Berücksichtigung der wesentlichen Besonderheiten der NBank, NBC, NBCV und BGN: Die Besonderheiten werden nachvollziehbar in konkrete Prüfungsrisiken, Prüfungsschwerpunkte und Prüfungshandlungen übersetzt. • Darstellung der Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung: Ablauf, Schnittstellen und Ergebnisse von Prüfungsplanung, Vorprüfung und Hauptprüfung sind klar und vollständig beschrieben. • Priorisierung der Prüfungsschwerpunkte: Risikoableitung, Begründung und Gewichtung der Prüfungsschwerpunkte sind transparent und vollständig nachvollziehbar. • Vorgehensweise bei Prüfungsfeststellungen: Bewertung, Kommunikation und Nachverfolgung von Prüfungsfeststellungen sind als vollständiger Prozess mit klaren Verantwortlichkeiten beschrieben. • Vorgehensweise bei optionalen Prüfungen der NBank nach § 89 WpHG: Umfang, Abgrenzung, Schnittstellen und Einbindung der optionalen Prüfungen sind vollständig und klar beschrieben. | 300 |
| WP-02 | Einsatz-, Rollen- und Verfügbarkeitskonzept des Prüfungsteams | Mit dem Konzept soll der Bieter Einsatz und Organisation des Prüfungsteams bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen erläutern und darstellen. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen) • Verfügbarkeit des Prüfungsteams in Vorprüfung und Hauptprüfung (Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung) • Vertretungsregelungen innerhalb des Prüfungsteams (Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit) • Qualitätssicherungs- und Reviewprozess innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf) • Personelle Kontinuität und Wissenstransfer innerhalb des Prüfungsteams bei personellen Veränderungen (Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens) | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen): Rollen, Verantwortlichkeiten oder Abgrenzungen bleiben offen oder sind nicht nachvollziehbar dargestellt. • Verfügbarkeit des Prüfungsteams in Vorprüfung und Hauptprüfung (Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung): Umfang, zeitliche Zuordnung oder personelle Abdeckung der Verfügbarkeit bleiben offen oder sind nicht nachvollziehbar dargestellt. • Vertretungsregelungen innerhalb des Prüfungsteams (Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit): Aufgabenübernahme oder Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit bleiben offen oder sind nicht nachvollziehbar geregelt. • Qualitätssicherungs- und Reviewprozess innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf): Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte oder Ablauf des Reviews bleiben offen oder sind nicht nachvollziehbar dargestellt. • Personelle Kontinuität und Wissenstransfer innerhalb des Prüfungsteams bei personellen Veränderungen (Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens): Sicherung, Übergabe oder Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens bleiben offen oder sind nicht nachvollziehbar dargestellt. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen): Rollen, Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen sind vollständig und grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Verfügbarkeit des Prüfungsteams in Vorprüfung und Hauptprüfung (Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung): Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung sind vollständig und grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Vertretungsregelungen innerhalb des Prüfungsteams (Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit): Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit sind vollständig und grundsätzlich schlüssig geregelt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Qualitätssicherungs- und Reviewprozess innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf): Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf des Reviews sind vollständig und grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Personelle Kontinuität und Wissenstransfer innerhalb des Prüfungsteams bei personellen Veränderungen (Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens): Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens sind vollständig und grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen): Rollen, Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen sind konkret, vollständig und widerspruchsfrei beschrieben. • Verfügbarkeit des Prüfungsteams in Vorprüfung und Hauptprüfung (Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung): Umfang, zeitliche Zuordnung und personelle Abdeckung sind konkret, vollständig und belastbar beschrieben. • Vertretungsregelungen innerhalb des Prüfungsteams (Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit): Aufgabenübernahme und Verantwortung bei Ausfall oder Abwesenheit sind konkret, vollständig und eindeutig geregelt. • Qualitätssicherungs- und Reviewprozess innerhalb des Prüfungsteams (Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf): Verantwortlichkeiten, Auslöser, Prüfschritte und Ablauf des Reviews sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Personelle Kontinuität und Wissenstransfer innerhalb des Prüfungsteams bei personellen Veränderungen (Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens): Sicherung, Übergabe und Übertragung des prüfungsbezogenen Wissens sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. | 300 |
| WP-03 | Konzept zu Organisation, Kommunikation, Reporting und Gremienzusammenarbeit | Mit dem Konzept soll der Bieter die organisatorische Durchführung der Zusammenarbeit mit den Auftraggebern und ihren Gremien darstellen. Die fachlich-prüferischen Besonderheiten der NBank, NBC, NBCV und BGN werden ausschließlich unter WP-01 bewertet. Die interne Rollen- und Einsatzplanung des Prüfungsteams wird ausschließlich unter WP-02 bewertet. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Kommunikations- und Abstimmungswege mit den Auftraggebern (Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten) • Reporting zu Prüfungsstatus, offenen Punkten, Fristen und Risiken (Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten) • Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit im Vertretungsfall (Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen) • Eskalationswege und Verantwortlichkeiten (Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten) • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kommunikations- und Gremienstrukturen (konkrete Abläufe und adressatengerechte Zuordnung) • Organisatorische Ausgestaltung des sicheren Datenaustauschs (Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen) | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Kommunikations- und Abstimmungswege mit den Auftraggebern (Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten): Schnittstellen, Abstimmungszyklen oder Verantwortlichkeiten bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. • Reporting zu Prüfungsstatus, offenen Punkten, Fristen und Risiken (Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten): Formate, Zyklen oder Verantwortlichkeiten bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. • Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit im Vertretungsfall (Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen): Ansprechpartner, Übergabe oder Vertretungsregelungen bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. • Eskalationswege und Verantwortlichkeiten (Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten): Auslöser, Eskalationsstufen oder Zuständigkeiten bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kommunikations- und Gremienstrukturen (konkrete Abläufe und adressatengerechte Zuordnung): Konkrete Abläufe oder die adressatengerechte Zuordnung bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. • Organisatorische Ausgestaltung des sicheren Datenaustauschs (Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen): Verfahren, Verantwortlichkeiten oder Schnittstellen bleiben offen oder sind unvollständig dargestellt. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Kommunikations- und Abstimmungswege mit den Auftraggebern (Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten): Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Reporting zu Prüfungsstatus, offenen Punkten, Fristen und Risiken (Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten): Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit im Vertretungsfall (Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen): Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Eskalationswege und Verantwortlichkeiten (Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten): Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kommunikations- und Gremienstrukturen (konkrete Abläufe und adressatengerechte Zuordnung): Konkrete Abläufe und die adressatengerechte Zuordnung sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. • Organisatorische Ausgestaltung des sicheren Datenaustauschs (Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen): Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen sind grundsätzlich schlüssig dargestellt; einzelne Festlegungen bleiben jedoch allgemein. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Kommunikations- und Abstimmungswege mit den Auftraggebern (Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten): Schnittstellen, Abstimmungszyklen und Verantwortlichkeiten sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Reporting zu Prüfungsstatus, offenen Punkten, Fristen und Risiken (Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten): Formate, Zyklen und Verantwortlichkeiten sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit im Vertretungsfall (Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen): Ansprechpartner, Übergabe und Vertretungsregelungen sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Eskalationswege und Verantwortlichkeiten (Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten): Auslöser, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kommunikations- und Gremienstrukturen (konkrete Abläufe und adressatengerechte Zuordnung): Konkrete Abläufe und die adressatengerechte Zuordnung sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. • Organisatorische Ausgestaltung des sicheren Datenaustauschs (Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen): Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen sind konkret, vollständig und operativ anwendbar beschrieben. | 100 |
03_Los2_StB
| Los 2 – Steuerberatung | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualitätsbewertung max. 700 Punkte. StB-01 bis StB-04 qualitative Konzeptkriterien mit 0/50/100. StB-05 objektive Personenwertung mit 0/25/50/100; 0 Punkte nur, wenn die 25-Punkte-Schwelle nicht vollständig erreicht wird und die verbindlichen Mindestanforderungen der Person dennoch erfüllt sind. | ||||||
| Nr. | Zuschlagskriterium | Einzureichende Darstellung / Bewertungsgegenstand | 0 Bewertungspunkte | 50 Bewertungspunkte | 100 Bewertungspunkte | Max. gewichtete Punkte |
| StB-01 | Steuerliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung | Mit dem Konzept soll der Bieter seine fachliche Bearbeitungsmethodik für steuerliche Beratungs- und Deklarationssachverhalte darstellen. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Wiederkehrende steuerliche Sachverhalte: fachliche Analyse und Einordnung • Komplexe oder neuartige steuerliche Fragestellungen: fachliche Analyse und Bearbeitung einschließlich Risiko- und Handlungsbedarfsanalyse • Qualitätssicherung und Review: konkrete Maßnahmen der fachlichen Qualitätssicherung und des Reviews • Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlungen: strukturierte Dokumentation mit fachlicher Herleitung • Priorisierung steuerlicher Risiken und steuerartenübergreifende Einordnung: Priorisierung und, soweit erforderlich, steuerartenübergreifende fachliche Einordnung | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Wiederkehrende steuerliche Sachverhalte: Die fachliche Analyse und Einordnung wird nur allgemein oder ohne belastbare Analyseschritte beschrieben. • Komplexe oder neuartige steuerliche Fragestellungen: Ein strukturierter Ansatz zur fachlichen Einordnung von Risiken und Handlungsbedarfen ist nicht erkennbar. • Qualitätssicherung und Review: Die Maßnahmen sind nicht konkret oder nicht wirksam beschrieben. • Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlungen: Die Dokumentation erfolgt nur punktuell oder ohne nachvollziehbare Struktur. • Priorisierung steuerlicher Risiken und steuerartenübergreifende Einordnung: Eine fachliche Priorisierung und die erforderliche Einordnung von Wechselwirkungen zwischen Steuerarten sind nicht erkennbar. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Wiederkehrende steuerliche Sachverhalte: Die Analyse erfolgt anhand grundsätzlich geeigneter Bearbeitungsschritte; einzelne fachliche Prüfschritte bleiben jedoch allgemein. • Komplexe oder neuartige steuerliche Fragestellungen: Ein strukturierter Ansatz ist vorgesehen; die Ableitung von Risiken oder Handlungsbedarfen ist jedoch nicht durchgängig konkretisiert. • Qualitätssicherung und Review: Die Maßnahmen sind vorgesehen; einzelne Zuständigkeiten oder Auslöser bleiben jedoch offen. • Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlungen: Die Dokumentation erfolgt strukturiert, jedoch nicht in allen Fällen mit klarer fachlicher Herleitung. • Priorisierung steuerlicher Risiken und steuerartenübergreifende Einordnung: Steuerliche Risiken werden priorisiert; die steuerartenübergreifende Einordnung erfolgt, soweit erforderlich, im Grundsatz nachvollziehbar. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Wiederkehrende steuerliche Sachverhalte: Die Analyse und Einordnung erfolgen mit klaren, fachlich fundierten und reproduzierbaren Schritten. • Komplexe oder neuartige steuerliche Fragestellungen: Ein belastbarer Prozess von der fachlichen Analyse über die Risiko- und Handlungsbedarfsbewertung bis zur Entscheidungsvorbereitung ist dargestellt. • Qualitätssicherung und Review: Die Maßnahmen sind mit eindeutigen Zuständigkeiten, Auslösern und fachlichen Prüfschritten konkret ausgestaltet. • Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlungen: Die Dokumentation erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und mit belastbarer fachlicher Herleitung. • Priorisierung steuerlicher Risiken und steuerartenübergreifende Einordnung: Steuerliche Risiken werden nachvollziehbar priorisiert und erforderliche Wechselwirkungen zwischen Steuerarten fachlich konsistent eingeordnet. | 200 |
| StB-02 | Organisations- und Zusammenarbeitskonzept des Steuerberatungsteams | Mit dem Konzept soll der Bieter die Organisation der Zusammenarbeit innerhalb des vorgesehenen Steuerberatungsteams darstellen. Die Anzahl eingesetzter Personen oder zusätzlicher Spezialisten wird nicht als solche bewertet. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der fünf Schlüsselrollen • Aufgabenverteilung, interne Schnittstellen und Übergabepunkte • Kommunikations-, Abstimmungs- und interne Eskalationswege • Operative Vertretungsregelungen • Bearbeitungsfähigkeit bei Lastspitzen • Einbindung weiterer fachlicher Expertise: sofern vorgesehen; maßgeblich ist ausschließlich der konkret dargestellte Mehrwert für die Leistungserbringung | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der fünf Schlüsselrollen: Sie sind nicht eindeutig abgegrenzt. • Aufgabenverteilung, interne Schnittstellen und Übergabepunkte: Sie lassen wesentliche Lücken erkennen. • Kommunikations-, Abstimmungs- und interne Eskalationswege: Sie sind nur allgemein beschrieben; Auslöser, Wege oder Verantwortlichkeiten bleiben offen. • Operative Vertretungsregelungen: Für Abwesenheiten fehlt eine belastbare Regelung. • Bearbeitungsfähigkeit bei Lastspitzen: Sie ist nicht nachvollziehbar abgesichert. • Einbindung weiterer fachlicher Expertise: Eine etwaig vorgesehene Einbindung wird ohne konkreten Bedarf, Einbindungsmechanismus oder Leistungsmehrwert dargestellt. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der fünf Schlüsselrollen: Sie sind grundsätzlich klar; einzelne Abgrenzungen bleiben jedoch offen. • Aufgabenverteilung, interne Schnittstellen und Übergabepunkte: Sie sind im Grundsatz geeignet, aber nicht für alle typischen Bearbeitungssituationen konkretisiert. • Kommunikations-, Abstimmungs- und interne Eskalationswege: Sie sind grundsätzlich geeignet; einzelne Auslöser, Wege oder Verantwortlichkeiten bleiben jedoch allgemein. • Operative Vertretungsregelungen: Sie sind geregelt; die konkrete Aufgabenübernahme ist jedoch nicht durchgängig beschrieben. • Bearbeitungsfähigkeit bei Lastspitzen: Maßnahmen sind vorgesehen; ihre konkrete Aktivierung oder Kapazitätssteuerung bleibt jedoch teilweise allgemein. • Einbindung weiterer fachlicher Expertise: Sie erfolgt bei Bedarf; der konkrete Mehrwert ist im Grundsatz erkennbar, aber nicht vollständig operationalisiert. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der fünf Schlüsselrollen: Sie sind eindeutig und überschneidungsfrei beschrieben. • Aufgabenverteilung, interne Schnittstellen und Übergabepunkte: Sie sind für die wesentlichen Bearbeitungssituationen klar und operativ anwendbar ausgestaltet. • Kommunikations-, Abstimmungs- und interne Eskalationswege: Sie sind definiert, eindeutig zugeordnet und operativ anwendbar; Auslöser, Wege und Verantwortlichkeiten sind klar beschrieben. • Operative Vertretungsregelungen: Sie sichern die Aufgabenübernahme ohne Informations- oder Verantwortlichkeitsverlust. • Bearbeitungsfähigkeit bei Lastspitzen: Sie ist durch konkrete Aktivierungs- und Kapazitätsmaßnahmen belastbar gesichert. • Einbindung weiterer fachlicher Expertise: Sofern vorgesehen, sind Bedarf, Einbindung, Verantwortlichkeit und konkreter Mehrwert für die Leistungserbringung präzise beschrieben. | 150 |
| StB-03 | Konzept zum Fristen-, Behörden-, Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsmanagement | Mit dem Konzept soll der Bieter das Vorgehen bei Fristen, Behördenverfahren, Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfen erläutern und darstellen. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Zusammenhängender Bearbeitungsansatz • Steuerdeklaration, Voranmeldungen und Bescheidprüfung • Fristenkontrolle • Kommunikation mit Finanzbehörden • Betriebsprüfungen und Steuernachschauen • Rechtsbehelfe und steuerliche Stellungnahmen • Tax CMS und steuerliche Projektbegleitung | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Zusammenhängender Bearbeitungsansatz: Das Vorgehen bleibt überwiegend allgemein; ein zusammenhängender Bearbeitungsansatz ist nicht erkennbar. • Steuerdeklaration, Voranmeldungen und Bescheidprüfung: Die Bestandteile werden nicht als durchgängiger Bearbeitungsprozess dargestellt; einzelne Bestandteile bleiben offen. • Fristenkontrolle: Sie ist nicht nachvollziehbar beschrieben; eine verlässliche Steuerung der relevanten steuerlichen Fristen ist nicht erkennbar. • Kommunikation mit Finanzbehörden: Sie bleibt pauschal; Vorgehen und Einbindung in die Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte sind nicht nachvollziehbar. • Betriebsprüfungen und Steuernachschauen: Das Vorgehen ist nicht konkret beschrieben; Vorbereitung, Begleitung oder Bearbeitung von Feststellungen bleiben offen. • Rechtsbehelfe und steuerliche Stellungnahmen: Das Vorgehen ist nicht nachvollziehbar; die Bearbeitung entsprechender Sachverhalte bleibt weitgehend offen. • Tax CMS und steuerliche Projektbegleitung: Die Einbindung wird nicht oder nur pauschal dargestellt; der Bezug zu den jeweiligen steuerlichen Sachverhalten ist nicht erkennbar. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Zusammenhängender Bearbeitungsansatz: Das Vorgehen ist grundsätzlich geeignet; einzelne Bearbeitungszusammenhänge bleiben jedoch allgemein. • Steuerdeklaration, Voranmeldungen und Bescheidprüfung: Die Bestandteile werden grundsätzlich berücksichtigt; ihre Verzahnung oder die konkrete Bearbeitung einzelner Bestandteile bleibt jedoch teilweise offen. • Fristenkontrolle: Sie ist vorgesehen; die konkrete und durchgängige Steuerung der relevanten steuerlichen Fristen bleibt jedoch teilweise allgemein. • Kommunikation mit Finanzbehörden: Sie ist grundsätzlich beschrieben; ihre konkrete Einbindung in die Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte bleibt jedoch teilweise abstrakt. • Betriebsprüfungen und Steuernachschauen: Sie werden berücksichtigt; Vorbereitung, Begleitung oder Bearbeitung von Feststellungen sind jedoch nur teilweise konkretisiert. • Rechtsbehelfe und steuerliche Stellungnahmen: Sie werden berücksichtigt; die konkrete Bearbeitung entsprechender Sachverhalte bleibt jedoch teilweise allgemein. • Tax CMS und steuerliche Projektbegleitung: Sie werden einbezogen; der konkrete Bezug zu den jeweiligen steuerlichen Sachverhalten ist jedoch nur teilweise nachvollziehbar. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Zusammenhängender Bearbeitungsansatz: Das Vorgehen ist als zusammenhängender und auftragsbezogener Bearbeitungsansatz klar nachvollziehbar. • Steuerdeklaration, Voranmeldungen und Bescheidprüfung: Die Bestandteile sind als durchgängiger Bearbeitungsprozess klar miteinander verknüpft. • Fristenkontrolle: Sie ist konkret beschrieben; die verlässliche Steuerung der relevanten steuerlichen Fristen ist nachvollziehbar dargestellt. • Kommunikation mit Finanzbehörden: Sie ist klar strukturiert und nachvollziehbar in die Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte eingebunden. • Betriebsprüfungen und Steuernachschauen: Das Vorgehen ist konkret beschrieben; Vorbereitung, Begleitung und Bearbeitung von Feststellungen sind nachvollziehbar eingeordnet. • Rechtsbehelfe und steuerliche Stellungnahmen: Das Vorgehen ist konkret und nachvollziehbar dargestellt. • Tax CMS und steuerliche Projektbegleitung: Die Einbindung ist konkret auf die jeweiligen steuerlichen Sachverhalte bezogen und nachvollziehbar dargestellt. | 140 |
| StB-04 | Konzept zu Wissenserhalt, Kontinuität und proaktiver steuerlicher Information | Mit dem Konzept soll der Bieter Maßnahmen darstellen, die über die allgemeinen Leistungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten hinausgehen und den nachhaltigen Wissenserhalt, die Kontinuität der Mandatsbearbeitung sowie die frühzeitige steuerliche Information unterstützen. Folgende Bewertungsaspekte sind im Konzept darzustellen: • Sicherung und Verfügbarkeit des Mandatswissens: systematische Sicherung und strukturierte Verfügbarkeit • Übergabe bei dauerhaften Rollen- oder Personalwechseln: strukturierte Übergabe des Mandatswissens; kurzfristige Abwesenheitsvertretungen werden ausschließlich unter StB-02 bewertet • Fachliche Kontinuität: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bei personellen Veränderungen • Frühzeitige Identifikation steuerlicher Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe • Adressatengerechte Einordnung und proaktive Information: Information der Auftraggeber über daraus resultierende Auswirkungen und Handlungsoptionen Allgemeine Aktenführung, reguläre Dokumentations- und Berichtspflichten werden nicht als besondere Qualitätsmerkmale bewertet. | Das Konzept lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. • Sicherung und Verfügbarkeit des Mandatswissens: Maßnahmen bleiben allgemein oder gewährleisten keine strukturierte Verfügbarkeit. • Übergabe bei dauerhaften Rollen- oder Personalwechseln: Ein belastbarer Übergabeprozess für Mandatswissen fehlt. • Fachliche Kontinuität: Sie ist bei personellen Veränderungen nicht ausreichend abgesichert. • Frühzeitige Identifikation steuerlicher Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe: Relevante steuerliche Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe werden überwiegend erst reaktiv behandelt; ein systematischer Früherkennungsprozess ist nicht dargestellt. • Adressatengerechte Einordnung und proaktive Information: Eine proaktive Einordnung von Auswirkungen und Handlungsoptionen ist nicht konkret beschrieben. | Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. • Sicherung und Verfügbarkeit des Mandatswissens: Das Mandatswissen wird systematisch gesichert; einzelne Regelungen zur strukturierten Verfügbarkeit bleiben jedoch allgemein. • Übergabe bei dauerhaften Rollen- oder Personalwechseln: Ein Übergabeprozess ist vorgesehen; er erfasst jedoch nicht alle wesentlichen Wissensbestände oder Verantwortlichkeiten konkret. • Fachliche Kontinuität: Die Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, aber nicht für sämtliche Wechselkonstellationen operationalisiert. • Frühzeitige Identifikation steuerlicher Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe: Steuerliche Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe werden regelmäßig beobachtet; Kriterien für Priorisierung und frühzeitige Information bleiben teilweise allgemein. • Adressatengerechte Einordnung und proaktive Information: Auswirkungen und Handlungsoptionen werden grundsätzlich adressatengerecht eingeordnet, jedoch nicht durchgängig mit einem klaren Informationsprozess verknüpft. | Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. • Sicherung und Verfügbarkeit des Mandatswissens: Das Mandatswissen wird systematisch, strukturiert und dauerhaft verfügbar gesichert. • Übergabe bei dauerhaften Rollen- oder Personalwechseln: Ein klarer Übergabeprozess mit definierten Wissensbeständen, Verantwortlichkeiten und Übergabeschritten ist beschrieben. • Fachliche Kontinuität: Sie bleibt durch konkrete und belastbare Maßnahmen auch bei personellen Veränderungen erhalten. • Frühzeitige Identifikation steuerlicher Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe: Relevante steuerliche Entwicklungen, Risiken und Handlungsbedarfe werden anhand eines systematischen Frühinformationsprozesses identifiziert und priorisiert. • Adressatengerechte Einordnung und proaktive Information: Auswirkungen und Handlungsoptionen werden frühzeitig, adressatengerecht und mit konkreter Einordnung für die Auftraggeber kommuniziert. | 130 |
| StB-05 | Qualifikation und personenbezogene Erfahrung der Schlüsselpersonen | Fünf Schlüsselrollen. Verbindliche Mindestberufserfahrung: Lead mindestens 5 Jahre, Stellvertretung mindestens 4 Jahre, jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im jeweils einschlägigen Fachbereich. Bewertungsgrundlage: Lebenslauf, monatsgenaue Tätigkeitszeiträume, persönliche Rolle, persönlich erbrachte Leistungen und personenbezogene Referenzen. Objektive Schwellen siehe Blatt 05. | 0 / 25 Bewertungspunkte – siehe Blatt 05 | 50 Bewertungspunkte | 100 Bewertungspunkte | 80 |
| Hinweis | Rechenweg | StB-01 (200) + StB-02 (150) + StB-03 (140) + StB-04 (130) + StB-05 (80) = 700 Qualitätspunkte. | Summe Qualitätspunkte | 700 |
04_Einsatz_Schlüsselrollen_Los2
| Einsatz- und Schlüsselrollen Los 2 – Steuerberatung | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vom Bieter vollständig auszufüllen. Für jede der fünf Schlüsselrollen sind die vorgesehene natürliche Person und sämtliche auftragsbezogenen Angaben einzutragen. Das Beraterlevel dient ausschließlich der Preiskalkulation und fließt nicht in die Qualitätswertung ein. | ||||||||||||
| Los | Vorgesehene Rolle/Funktion | Name der vorgesehenen Person | Unternehmen | Konkrete Aufgaben im Auftrag | Auftragsbezogene Schwerpunkte | Geplante Einbindung / Verfügbarkeit | Interne Schnittstellen / Aufgabenabgrenzung im Team | Vertretungsregelung bei Abwesenheit | Qualitätssicherung und Review (Verweis auf StB-01) | Wissenstransfer und Übergabe (Verweis auf StB-04) | Fundstelle im Konzept; zusätzlich Lebenslauf und personenbezogene Referenzen | Beraterlevel 1–5 (nur Los 2) |
| Los 2 | Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead) | Gesamtsteuerung des Mandats; Koordination der Steuerarten und Auftraggeber; zentrale Kommunikation und Eskalation | ||||||||||
| Los 2 | Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen Leitung | Vertretung des Lead; Sicherstellung der Kontinuität; eigenständige Koordination bei Abwesenheit | ||||||||||
| Los 2 | Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStG | Umsatzsteuer, § 2b UStG, öffentlicher Sektor und Förderinstitute, Zuschüsse, hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten, Vorsteuer und Fördergeschäft | ||||||||||
| Los 2 | Fachrolle Lohnsteuer | Lohnsteuer, Langzeitkonten, lohnsteuerliche Stellungnahmen, geldwerte Vorteile und Lohnsteuer-Außenprüfungen | ||||||||||
| Los 2 | Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personengesellschaften | Körperschaft- und Gewerbesteuer, Deklaration, Beteiligungsstrukturen, Personenhandelsgesellschaften, Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfe | ||||||||||
| Hinweis | Für jede der fünf Schlüsselrollen ist genau eine natürliche Person zu benennen. Die verantwortliche steuerliche Leitung und ihre Stellvertretung müssen unterschiedliche Personen sein. Die drei Fachrollen dürfen durch die Leitung, die Stellvertretung oder weitere Personen übernommen werden, sofern die jeweiligen Anforderungen nachgewiesen werden. Damit sind mindestens zwei und höchstens fünf unterschiedliche Schlüsselpersonen zu benennen. Werden für dieselbe Schlüsselrolle mehrere Personen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Die vollständige Benennung und Zuordnung der fünf Schlüsselrollen sowie die personelle Trennung von Lead und Stellvertretung sind Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1. Die Mindestberufserfahrung beträgt für den Lead mindestens 5 Jahre, für die Stellvertretung mindestens 4 Jahre und für jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im jeweils einschlägigen Fachbereich. Ihre Erfüllung wird vor der Zuschlagswertung geprüft und nicht bepunktet. StB-02 bewertet ausschließlich das Organisations- und Zusammenarbeitsmodell; StB-05 ausschließlich die objektiv nachgewiesene personenbezogene Erfahrung. Angaben in den Spalten J und K werden ausschließlich im Rahmen von StB-01 beziehungsweise StB-04 berücksichtigt, sofern sie Bestandteil des jeweiligen Konzepts sind. Eine zusätzliche Bewertung unter StB-02 oder StB-05 erfolgt nicht. Zusätzliche Spezialisten schaffen allein durch ihre Anzahl keinen Qualitätsvorteil. |
05_Personenbewertung_Los2
| StB-05 – Qualifikation und personenbezogene Erfahrung der Schlüsselpersonen Los 2 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungsgrundlage sind ausschließlich die mit dem Angebot eingereichten Lebensläufe, monatsgenauen Tätigkeitszeiträume und personenbezogenen Referenzen. | |||||||
| Verbindlichkeit des Personaleinsatzes | Die unter StB-05 bewerteten Personen sind für die Auftragsausführung in der jeweils bewerteten Rolle verbindlich. Ein Austausch ist nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund, nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und gegen eine Person zulässig, welche die veröffentlichten Mindestanforderungen der jeweiligen Rolle erfüllt und bei Anwendung von StB-05 mindestens dieselbe Punktestufe erreicht wie die zu ersetzende Person. | ||||||
| Bewertungsumfang | Bewertet werden die fünf Schlüsselrollen. Insgesamt sind maximal 80 gewichtete Qualitätspunkte erreichbar. | ||||||
| Mehrfachrollen | Übernimmt eine Person mehrere Fachrollen, wird jede Rolle eigenständig anhand der hierfür nachgewiesenen Erfahrung bewertet. | ||||||
| Lead und Stellvertretung | Die verantwortliche steuerliche Leitung und deren Stellvertretung müssen unterschiedliche natürliche Personen sein. | ||||||
| Abgrenzung Eignung / Preis | Die bloße Erfüllung der berufsrechtlichen Mindestqualifikation und der Mindestberufserfahrung (Lead mindestens 5 Jahre, Stellvertretung mindestens 4 Jahre, Fachrollen jeweils mindestens 3 Jahre im einschlägigen Fachbereich) wird nicht als Qualitätsmehrwert bepunktet. Das Beraterlevel wird nicht isoliert bewertet. Die erste positive StB-05-Stufe setzt zusätzlich die je Rolle veröffentlichten Referenzmerkmale voraus. | ||||||
| Zählregel | Zeitlich überlappende einschlägige Tätigkeiten werden bei der Berufserfahrung nur einmal gezählt. Eine Referenz zählt nur bei persönlicher Leistung in der angegebenen Rolle. Bei unterschiedlichen Stufen für Jahre und Referenzen gilt die niedrigere vollständig erreichte Stufe. | ||||||
| Vergleichbare persönliche Mandate | Für StB-05.1 gilt ein persönliches Mandat als vergleichbar, wenn die benannte Person darin persönlich Leitungs- oder Koordinationsverantwortung wahrgenommen hat. Für StB-05.2 genügt eine persönliche eigenständige Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. In beiden Fällen muss das steuerliche Mandat mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: (1) mehrere Rechtsträger/Gesellschaften, (2) mehrere relevante Steuerarten, (3) Beteiligungs- oder Personengesellschaftsstrukturen, (4) öffentlicher oder regulierter Auftraggeber bzw. vergleichbar komplexes institutionelles Umfeld. Die persönliche Verantwortung und die erfüllten Vergleichbarkeitsmerkmale müssen aus der Referenz hervorgehen. | ||||||
| Nr. | Bewertete Schlüsselrolle | Bewertungsgrundlage | 0 Bewertungspunkte | 25 Bewertungspunkte | 50 Bewertungspunkte | 100 Bewertungspunkte | Max. gewichtete Punkte |
| StB-05.1 | Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead) | Nachweis: Lebenslauf mit monatsgenauen Tätigkeitszeiträumen sowie personenbezogene Referenzen mit Auftraggeber bzw. Auftraggeberart, Leistungszeitraum, persönlicher Rolle, persönlich erbrachten Leistungen und konkreter Leitungs-/Koordinationsverantwortung. Für die Vergleichbarkeit gilt die Definition in Zeile 10. | Die 0-Punkte-Stufe gilt ausschließlich, wenn die Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 einschließlich der für diese Rolle geforderten Mindestberufserfahrung von 5 Jahren vollständig erfüllt sind, aber die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe nicht vollständig erreicht werden. Bei Nichterfüllung einer Mindestanforderung erfolgt keine Bewertung mit 0 Punkten; es gelten die in Anlage 02 veröffentlichten Rechtsfolgen. | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 2 vergleichbare persönliche Mandate mit verantwortlicher Mandatsleitung oder zentraler steuerlicher Koordination. | Mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 3 vergleichbare persönliche Mandate mit verantwortlicher Mandatsleitung oder zentraler steuerlicher Koordination. | Mindestens 12 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 4 vergleichbare persönliche Mandate mit verantwortlicher Mandatsleitung oder zentraler steuerlicher Koordination. | 20 |
| StB-05.2 | Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen Leitung | Nachweis: Lebenslauf mit monatsgenauen Tätigkeitszeiträumen sowie personenbezogene Referenzen mit Auftraggeber bzw. Auftraggeberart, Leistungszeitraum, persönlicher Rolle, persönlich erbrachten Leistungen und eigenständiger Bearbeitungs-/Koordinationsverantwortung. Für die Vergleichbarkeit gilt die Definition in Zeile 10. | Die 0-Punkte-Stufe gilt ausschließlich, wenn die Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 einschließlich der für diese Rolle geforderten Mindestberufserfahrung von 4 Jahren vollständig erfüllt sind, aber die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe nicht vollständig erreicht werden. Bei Nichterfüllung einer Mindestanforderung erfolgt keine Bewertung mit 0 Punkten; es gelten die in Anlage 02 veröffentlichten Rechtsfolgen. | Mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 2 vergleichbare persönliche Mandate mit eigenständiger Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. | Mindestens 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 3 vergleichbare persönliche Mandate mit eigenständiger Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. | Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung UND mindestens 4 vergleichbare persönliche Mandate mit eigenständiger Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. | 15 |
| StB-05.3 | Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStG | Nachweis: Lebenslauf mit monatsgenauen Tätigkeitszeiträumen sowie personenbezogene Referenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Umsatzsteuer; die Referenzen müssen den Bezug zu § 2b UStG und/oder vergleichbar komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen öffentlicher Auftraggeber erkennen lassen. | Die 0-Punkte-Stufe gilt ausschließlich, wenn die Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 einschließlich der für diese Rolle geforderten Mindestberufserfahrung von 3 Jahren vollständig erfüllt sind, aber die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe nicht vollständig erreicht werden. Bei Nichterfüllung einer Mindestanforderung erfolgt keine Bewertung mit 0 Punkten; es gelten die in Anlage 02 veröffentlichten Rechtsfolgen. | Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Umsatzsteuer UND mindestens 2 persönliche Referenzen mit umsatzsteuerlichem Schwerpunkt, davon mindestens 1 Referenz mit Bezug zu § 2b UStG oder einer vergleichbar komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellung eines öffentlichen Auftraggebers. | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Umsatzsteuer UND mindestens 3 persönliche Referenzen mit umsatzsteuerlichem Schwerpunkt, davon mindestens 2 Referenzen mit Bezug zu § 2b UStG oder vergleichbar komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen öffentlicher Auftraggeber. | Mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Umsatzsteuer UND mindestens 4 persönliche Referenzen mit umsatzsteuerlichem Schwerpunkt, davon mindestens 3 Referenzen mit Bezug zu § 2b UStG oder vergleichbar komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen öffentlicher Auftraggeber. | 15 |
| StB-05.4 | Fachrolle Lohnsteuer | Nachweis: Lebenslauf mit monatsgenauen Tätigkeitszeiträumen sowie personenbezogene Referenzen mit konkret beschriebenem persönlichen Leistungsanteil im Bereich Lohnsteuer. | Die 0-Punkte-Stufe gilt ausschließlich, wenn die Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 einschließlich der für diese Rolle geforderten Mindestberufserfahrung von 3 Jahren vollständig erfüllt sind, aber die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe nicht vollständig erreicht werden. Bei Nichterfüllung einer Mindestanforderung erfolgt keine Bewertung mit 0 Punkten; es gelten die in Anlage 02 veröffentlichten Rechtsfolgen. | Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Lohnsteuer UND mindestens 2 persönliche Referenzen mit lohnsteuerlichem Schwerpunkt; mindestens 1 Referenz deckt Langzeitkonten, Lohnsteuer-Außenprüfung oder komplexe Vergütungs-/Abrechnungsprozesse ab. | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Lohnsteuer UND mindestens 3 persönliche Referenzen mit lohnsteuerlichem Schwerpunkt; die Referenzen decken zusammen mindestens 2 der Themen Langzeitkonten, Lohnsteuer-Außenprüfung, lohnsteuerliche Stellungnahmen oder komplexe Vergütungs-/Abrechnungsprozesse ab. | Mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Lohnsteuer UND mindestens 4 persönliche Referenzen mit lohnsteuerlichem Schwerpunkt; die Referenzen decken zusammen mindestens 3 der Themen Langzeitkonten, Lohnsteuer-Außenprüfung, lohnsteuerliche Stellungnahmen oder komplexe Vergütungs-/Abrechnungsprozesse ab. | 15 |
| StB-05.5 | Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personengesellschaften | Nachweis: Lebenslauf mit monatsgenauen Tätigkeitszeiträumen sowie personenbezogene Referenzen mit konkret beschriebenem persönlichen Leistungsanteil bei Ertragsteuern, Steuerdeklaration und/oder Beteiligungs-/Personengesellschaftsstrukturen. | Die 0-Punkte-Stufe gilt ausschließlich, wenn die Mindestanforderungen nach Anlage 03, Ziff. 6.1 einschließlich der für diese Rolle geforderten Mindestberufserfahrung von 3 Jahren vollständig erfüllt sind, aber die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe nicht vollständig erreicht werden. Bei Nichterfüllung einer Mindestanforderung erfolgt keine Bewertung mit 0 Punkten; es gelten die in Anlage 02 veröffentlichten Rechtsfolgen. | Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ertragsteuern/Steuerdeklaration UND mindestens 2 persönliche Referenzen mit einschlägigem Schwerpunkt, davon mindestens 1 Referenz mit Beteiligungs- oder Personengesellschaftsbezug. | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ertragsteuern/Steuerdeklaration UND mindestens 3 persönliche Referenzen mit einschlägigem Schwerpunkt, davon mindestens 2 Referenzen mit Beteiligungs- und/oder Personengesellschaftsbezug. | Mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ertragsteuern/Steuerdeklaration UND mindestens 4 persönliche Referenzen mit einschlägigem Schwerpunkt, davon mindestens 3 Referenzen mit Beteiligungs- und/oder Personengesellschaftsbezug. | 15 |
| Summe StB-05 | 80 |