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EIGENERKLÄRUNGEN
zur Vergabe
Titel: Ausschreibung Steuerberatung und
Wirtschaftsprüfung
Vergabe-Nr.: ZE 2026.19
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Eigenerklärung nach § 48 VgV i.V.m. §§ 123 Abs. 1 und 4,
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Erklärung zur Bietergemeinschaft
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Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
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Verfügbarkeitserklärung Nachunternehmer (nur auf Anforderung)
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Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket
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Eigenerklärung nach § 48 VgV i.V.m. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 Abs. 1 GWB und § 19 MiLoG
Erklärung
der [Einfügen vollständige Bezeichnung Bieter]
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB
Wir erklären,
- dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen nachfolgender Straftaten rechtskräftig verurteilt, ist:
(a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristischer Vereinigungen im Ausland), (b) § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an solcher Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, (c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche), (d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet wer- den, (e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, (f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), (h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung) mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), (i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(j) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits- kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines Verstoßes gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist.
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wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und erfüllen und ein diesbezüglicher Verstoß nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 GWB
Wir erklären, dass
- unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
- unser Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, oder über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich unser Unternehmen im Verfahren nicht in Liquidation befindet oder die Tätigkeit eingestellt hat
- unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
- wir keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
- wir in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
- unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung eines öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
- wir nicht versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren für uns geben könnte
- unser Unternehmen weder fahrlässig noch vorsätzlich Informationen übermittelt hat, die eine Vergabeentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflusst hätte.
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Eigenerklärung nach § 19 MiLoG
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG kann der öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, 12 und 13 oder Abs. 2 MiLoG anfordern oder vom Bieter eine Erklärung verlangen, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt.
Wir erklären hiermit, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG; § 6 Abs. 1 WRegG).
Unternehmensdaten für die Abfrage im Wettbewerbsregister (gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG, § 6 Abs. 1 WRegG und § 5 Abs. 2 WRegV)
Bitte alle zutreffenden Felder vollständig ausfüllen.
| Rechtsform (z. B. GmbH) | |
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| Registerart (z. B. Handelsregister B / HRB) | |
| Registergericht / Stelle (z. B. Amtsgericht Hannover) | |
| Registernummer (z. B. HRB 123456) | |
| UStIdNr. (soweit vorhanden) | |
| Gesetzliche Vertretung (Vor und Nachname) | |
| Firma / Unternehmensname (Max Mustermann GmbH) | |
| Sitz des Unternehmens (Staat, PLZ, Ort) | |
| Postanschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort, Staat) | |
| Verwendungszweck | |
| Vorbereitung vergaberechtliche Entscheidung |
Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben:
Wir erklären, dass keine der Ausschlussvoraussetzungen nach
§21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), §21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), §19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie §22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorliegen
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Bietergemeinschaft
☐ ja Liegt eine Bietergemeinschaft vor? Bitte ankreuzen ☐ nein
[Bezeichnung der Bietergemeinschaft]
Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft
Wir, die nachstehend näher bezeichneten Unternehmen, bilden für das vorliegende Vergabe- verfahren eine Bietergemeinschaft. Wir beschließen im Falle der Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Bietergemeinschaft gehören an [vollständige Bezeichnung der Mitglieder]:
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Mitglied 1:
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Mitglied 2:
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Mitglied 3:
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Mitglied 4:
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Die Mitglieder der Bietergemeinschaft bezeichnen und bevollmächtigen hiermit
das Mitglied: [Angabe des bevollmächtigten Mitglieds]
als bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich Angebots, Eröffnungstermin, etwaigen Verhandlungen, sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertreten. Der bevollmächtigte Vertreter ist befugt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Mitglied 1 Mitglied 2
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Mitglied 3 Mitglied 4
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Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
☐ja Liegt eine Nachunternehmerleistung vor? Bitte ankreuzen ☐ nein
Bieter [Bezeichnung Bieter einfügen!]
Nachunternehmerverzeichnis
Nachfolgende Unternehmen, deren Fähigkeiten wir uns im Auftragsfalle bedienen wer- den, bezeichnen wir nebst Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen:
Unternehmen 1:
Unternehmensbezeichnung (falls Nennung zum jetzigen Zeitpunkt möglich)
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
Unternehmen 2:
Unternehmensbezeichnung (falls Nennung zum jetzigen Zeitpunkt möglich)
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
Hinweis zum Ausfüllen der Anlage Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen:
Unter „Leistungsbereich“ ist kurz zu bezeichnen, welcher Teil der Aufgabenerfüllung / Auftragsdurchführung auf den Unterauftragnehmer entfällt. Dies ist unter „Beschreibung der Teilleistungen“ kurz näher zu beschreiben.
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Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer
Nur bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz und auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlag auszufüllen und vorzulegen.
der
[Einfügen vollständige Bezeichnung Nachunternehmer]
Hiermit erklären wir, dass wir dem Bieter
[Einfügen vollständige Bezeichnung Bieter]
im Falle der Auftragserteilung durch die NBank die im Angebot angegebenen und auf unser Unternehmen entfallenden und zur Auftragsdurchführung erforderlichen sowie uns bekannten Sach-, Personal- und sonstigen Mittel einschließlich behördlicher sowie sonstiger Zulassungen zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen werden.
Ort, Datum Unterschrift und Stempel Nachunternehmer
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Eignungsleihe
Beruft sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)?
Bitte ankreuzen☐ ja ☐ nein
Bieter (vollständige Bezeichnung): ______________________________
Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter stützt
| Nr. | Unternehmensbezeichnung (vollständig) | Bereich der Eignungsleihe (z. B. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde) | Konkret zur Verfügung gestellte Mittel |
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Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
zur Vorlage bei der NBank
Unternehmen (vollständige Bezeichnung): ______________________________
Bieter (vollständige Bezeichnung): ______________________________
im Falle der Auftragserteilung durch die NBank die im Angebot angegebenen und auf unser Unternehmen entfallenden Mittel (Sachmittel, Personal, Fachkunde, wirtschaftliche Mittel, behördliche Zulassungen) für die Dauer der Auftragsdurchführung verbindlich zur Verfügung stellen.
Ort, Datum Unterschrift und Stempel
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Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
gemäß Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 - Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen ange- sichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren unmittelbar (d.h. ohne nationale Umsetzungsakte) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten) (Für den Wortlaut des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 siehe nachfolgende Seite)
Bieter*
Nachunternehmen*
Hersteller/Lieferant/Dienstleister*
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Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zutreffen.
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Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienst-/Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhal- tung sicherzustellen.
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Ich/Wir versichern, nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote zu verstoßen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauf- tragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach- weises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Ort, Datum Name des Erklärenden
*zutreffendes bitte ankreuzen
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Art. 5k VO (EU) 2022/576 * der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Ver- ordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abs (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiter- hin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un- mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferan- ten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auf- tragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsor- gung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brenn- elementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indi- enststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstof- fen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie aus- schließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen be- reitgestellt werden können,
d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mit- gliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder in- ternationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinier- ter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brenn- stoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
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