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Bewerbungsbedingungen
Vergabe-Nr. ZE 2026.19
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
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Inhaltsverzeichnis
- Auftraggeber / Vergabestelle....................................................................3
- Bieterfragen..............................................................................................3
- Fristen.......................................................................................................4
- Änderung / Rücknahme von Angeboten...................................................4
- Verwendung der Vergabeunterlagen........................................................4
- Losaufteilung............................................................................................4
- Prüfung der Angebote und Nachforderung...............................................4
- Einzureichende Unterlagen zur Qualitätsbewertung................................5
- Grundsätzliches........................................................................................8
- Ausschlussgründe wegen unzutreffender Angaben.............................8
- Nebenangebote....................................................................................8
- Bietergemeinschaften...........................................................................8
- Nachunternehmer...............................................................................10
- Aufklärung im Offenen Verfahren.......................................................10
- Preise.................................................................................................11
- Angebotswertung/ Zuschlagskriterien................................................11 16.1 Bewertung der Preise.....................................................................11 16.2 Bewertung der Qualität (Leistung)..................................................12 16.3 Gesamtbewertung..........................................................................12
- Aufwandsentschädigung....................................................................12
- Kennzeichnung...................................................................................12
- Verfahrens- und Angebotssprache.....................................................12
- Anerkennung der Vertragsbedingungen............................................12
- Vertragsunterlage...............................................................................13
- Berufsrechtliche und aufsichtsrechtliche Zuschlagshindernisse........13
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- Auftraggeber / Vergabestelle
Auftraggeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover Die NBank führt das Vergabeverfahren zugleich im Namen und Auftrag der in Anlage 03 „Leistungsbeschreibung“ benannten Gesellschaften NBC, NBCV und BGN durch.
Vergabestelle Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Zentraler Einkauf Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover E-Mail:einkauf@nbank.de
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) über die NBank bereitgestellt (http://www.dtvp.de).
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Online-Portal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über das Online-Portal an die NBank zu richten. Dies gilt auch für technische Fragen zum Online-Portal der NBank, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die NBank zuständig und verantwortlich.
Ist das Online-Portal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar, informiert der Bieter die Vergabestelle unverzüglich per E-Mail.
- Bieterfragen Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.
Soweit die Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese umgehend allen Bietern zeitgleich über das DTVP anonymisiert zusammen mit den Antworten zur Verfügung gestellt. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind daher von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen.
Auskünfte können grundsätzlich bis zum 29.09.2026, 12:00 Uhr angefordert werden. Die NBank kann Fragen zur Wahrung der Anonymität redaktionell so umformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird.
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Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt voraussichtlich an folgenden Terminen:
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Bieterinformation: 18.09.2026
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Bieterinformation: 25.09.2026
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Letzte Bieterinformation: 05.10.2026
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Fristen Die Angebotsfrist endet am 16.10.2026 um 10:00 Uhr.
Für den rechtzeitigen Eingang kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der für die Einreichung der Angebote benannten Stelle an. Angebote, die später eingehen, werden nicht berücksichtigt, sofern der Bieter den verspäteten Eingang zu vertreten hat.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 18.12.2026.
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Änderung / Rücknahme von Angeboten Will der Bieter ein Angebot, das er bereits abgegeben hat, innerhalb der Angebotsfrist ändern, so ist ihm dies jederzeit im Online-Portal möglich.
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Verwendung der Vergabeunterlagen Mit dem Angebot sind die in Anlage 09 „Vorzulegende Unterlagen“ aufgeführten Erklärungen, Nachweise und Angebotsbestandteile einzureichen.
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Losaufteilung Die Ausschreibung wird in folgende Fachlose aufgeteilt: • Los 1 – Wirtschaftsprüfung / Jahresabschlussprüfung • Los 2 – Steuerberatung Bieter können ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgeben. Die Wertung und Zuschlagserteilung erfolgen losweise. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung für mehrere Lose besteht nicht. Soweit ein Bieter Angebote für beide Lose abgibt, muss für jedes Los eindeutig erkennbar sein, welche Leistungen und Preise angeboten werden. Zuschlagslimitierung Ein Bieter kann höchstens ein Los erhalten. Diese Limitierung dient der Trennung von Abschlussprüfung und Steuerberatung sowie der Reduzierung von Selbstprüfungs- und Interessenkonfliktrisiken. Erreicht derselbe Bieter in beiden Losen die höchste Gesamtpunktzahl, erhält dieser Bieter den Zuschlag für Los 1. Der Zuschlag für Los 2 wird dem nächstplatzierten zuschlagsfähigen Bieter erteilt. Die Prüfung erfolgt nach der Platzierungsreihenfolge, bis für beide Lose ein zuschlagsfähiges Angebot festgestellt ist.
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Prüfung der Angebote und Nachforderung Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen.
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Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.
Preisangaben, wertungsrelevante Konzepte und sonstige leistungsbezogene Angebotsbestandteile werden nicht nachgefordert, soweit ihre Nachreichung oder Änderung nach § 56 VgV unzulässig wäre.
- Einzureichende Unterlagen zur Qualitätsbewertung Zur Qualitätsbewertung sind für jedes angebotene Los ausschließlich die in Anlage 07 „Zuschlagskriterien“ geforderten Unterlagen einzureichen. Die übrigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus Anlage 09 „Vorzulegende Unterlagen“. Für jedes Zuschlagskriterium ist eine gesonderte Konzeptdarstellung einzureichen; die Konzeptdarstellungen können in einem Dokument zusammengefasst werden, wenn sie eindeutig nach Kriteriennummer gegliedert sind. Für Los 1 sind WP-01 bis WP-03, für Los 2 StB-01 bis StB-04 darzustellen. Für Los 2 sind zusätzlich die Unterlagen zur Personenbewertung StB-05 einzureichen. Für Los 1 werden weder eine namentliche Einsatz- oder Schlüsselpersonentabelle noch Lebensläufe oder personenbezogene Projektreferenzen verlangt oder bewertet. Für Los 2 – Steuerberatung ist zusätzlich das Tabellenblatt „04_Einsatz_Schlüsselrollen_Los2“ der Anlage 07 vollständig auszufüllen. Die vollständige Zuordnung der fünf Schlüsselrollen ist eine verbindliche Mindestanforderung an das Angebot. Die bloße vollständige Zuordnung wird nicht als Qualitätsmehrwert bepunktet; bewertet werden jedoch die Qualität des Einsatz- und Organisationsmodells nach StB-02 sowie die personenbezogene Erfahrung nach StB-05. Das Tabellenblatt dient der namentlichen Zuordnung der fünf Schlüsselrollen, der Darstellung ihrer Einbindung in das Organisationsmodell und der eindeutigen Verknüpfung mit den für StB-05 eingereichten Lebensläufen und Referenzen. Die verbindlichen Mindestanforderungen an die Schlüsselpersonen ergeben sich aus Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung und werden nachfolgend zusammengefasst. Die personenbezogene Qualitätswertung erfolgt ausschließlich nach StB-05 anhand der mit dem Angebot eingereichten Nachweise. Die im Preisblatt verwendeten Beraterlevel sind reine Kalkulationskategorien und nicht mit den personenbezogenen Erfahrungsstufen des StB-05 gleichzusetzen.
Folgende fünf Schlüsselrollen sind zu besetzen: • Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead); • Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen Leitung; • Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStG; • Fachrolle Lohnsteuer; • Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personengesellschaften. Für jede der fünf Schlüsselrollen ist genau eine natürliche Person zu benennen. Die verantwortliche steuerliche Leitung und ihre Stellvertretung müssen unterschiedliche Personen sein. Die drei Fachrollen dürfen durch die Leitung, die Stellvertretung oder weitere Personen übernommen werden, sofern die jeweiligen Anforderungen nachgewiesen werden. Damit sind mindestens zwei und höchstens fünf unterschiedliche Schlüsselpersonen zu
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benennen. Werden für dieselbe Schlüsselrolle mehrere Personen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verbindliche Mindestanforderungen an die Schlüsselpersonen in Los 2
| Rolle | Auftragsbezogene Schwerpunkte | Verbindliche Mindestanforderungen / Nachweis |
|---|---|---|
| Verantwortliche steuerliche Leitung / zentraler steuerlicher Ansprechpartner (Lead) | Gesamtsteuerung des Mandats; Koordination der Steuerarten und Auftraggeber; zentrale Kommunikation und Eskalation | Namentliche Benennung; Bestellung als Steuerberater bzw. gleichwertige Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; Lebenslauf; mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlicher Leitungs- oder Koordinations- verantwortung in steuerlichen Mandaten. |
| Stellvertretung der verantwortlichen steuerlichen Leitung | Vertretung des Lead; Sicherstellung der Kontinuität; eigenständige Koordination bei Abwesenheit | Namentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der steuerlichen Beratung; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit eigenständiger Bearbeitungs- oder Koordinations- verantwortung in steuerlichen Mandaten. |
| Fachrolle Umsatzsteuer / § 2b UStG | Umsatzsteuer, § 2b UStG, Zuschüsse, hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten, Vorsteuer und Fördergeschäft | Namentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Umsatzsteuer; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Umsatzsteuer. |
| Fachrolle Lohnsteuer | Lohnsteuer, Langzeitkonten, lohnsteuerliche Stellungnahmen, geldwerte Vorteile und Lohnsteuer-Außenprüfungen | Namentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Lohnsteuer; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Lohnsteuer. |
| Fachrolle Ertragsteuern / Steuerdeklaration / Beteiligungs- und Personen- gesellschaften | Körperschaft- und Gewerbesteuer, Deklaration, Beteiligungsstrukturen, Personenhandelsgesellschaften, Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfe | Namentliche Benennung; Lebenslauf; mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ertragsteuern/Steuer- deklaration; mindestens 2 personenbezogene Projektreferenzen mit persönlichem Leistungsanteil im Bereich Ertragsteuern und/oder Steuerdeklaration. |
Die vorstehenden Mindestanforderungen sind mit dem Angebot vollständig zu erfüllen und mit den nachfolgend genannten Unterlagen nachzuweisen. Für die benannten Schlüsselpersonen gelten folgende verbindliche Mindestdauern der einschlägigen Berufserfahrung: für die verantwortliche steuerliche Leitung (Lead) mindestens 5 Jahre in der steuerlichen Beratung, für die Stellvertretung mindestens 4 Jahre in der steuerlichen Beratung und für jede Fachrolle mindestens 3 Jahre im für die jeweilige Rolle einschlägigen Fachbereich. Die Mindestberufserfahrung muss aus dem Lebenslauf anhand
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der monatsscharfen Zeiträume nachvollziehbar sein. Die personenbezogene Qualitätswertung erfolgt hiervon getrennt nach Anlage 07, StB-05. Die 0-Punkte-Stufe setzt voraus, dass die Mindestberufserfahrung und sämtliche sonstigen Mindestanforderungen erfüllt sind, die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe jedoch nicht vollständig erreicht werden. Erfüllt eine benannte Schlüsselperson die verbindlichen Mindestanforderungen nach Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung nicht vollständig, handelt es sich um eine inhaltliche Nichterfüllung der Mindestanforderung und nicht um eine nachforderungsfähige Unvollständigkeit im Sinne des § 56 VgV. Eine Nachbesserung der personenbezogenen Angaben oder ein Austausch der benannten Person zur Herstellung der Mindestanforderung ist ausgeschlossen. Das Angebot ist in diesem Fall für Los 2 von der Wertung auszuschließen.
Für jede benannte Schlüsselperson ist ein aussagekräftiger Lebenslauf einzureichen. Dieser muss mindestens enthalten: • Name und aktuelle Funktion beim Bieter beziehungsweise beim vorgesehenen Nachunternehmer; • berufliche und berufsrechtliche Qualifikation; • Dauer und Art der einschlägigen Berufserfahrung; Zeiträume sind monatsscharf im Format MM/JJJJ–MM/JJJJ anzugeben; • vorgesehene Rolle beziehungsweise zugeordnete Fachrolle im Auftrag; • fachliche Schwerpunkte und besondere Kenntnisse, die für die zugeordnete Rolle relevant sind.
Zusätzlich sind für jede benannte Schlüsselperson mindestens zwei personenbezogene Projektreferenzen anzugeben. Eine Projektreferenz kann mehreren zugeordneten Fachrollen derselben Person dienen, sofern die jeweils einschlägigen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig beschrieben werden. Jede Projektreferenz muss mindestens enthalten: • Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberart; auf Wunsch des Referenzgebers kann die Bezeichnung anonymisiert werden, sofern Art, Größe und Struktur des Auftraggebers nachvollziehbar bleiben; • Zeitraum der persönlichen Mitwirkung im Format MM/JJJJ–MM/JJJJ; • Gegenstand und Umfang des Mandats; • konkrete persönliche Rolle, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der benannten Schlüsselperson; • Bezug zu den für die angebotene Rolle maßgeblichen steuerlichen Themen und Besonderheiten. Für die Ermittlung der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung sowohl für die Mindestberufserfahrung als auch für StB-05 werden zeitlich überlappende Tätigkeits- oder Projektzeiträume nur einmal berücksichtigt.
Vergleichbarkeit und Abgrenzung der Personenwertung StB-05 Für die Qualitätswertung nach StB-05 gilt ein persönliches Mandat bei der verantwortlichen steuerlichen Leitung als vergleichbar, wenn die benannte Person darin persönlich Leitungs- oder Koordinationsverantwortung wahrgenommen hat. Bei der Stellvertretung genügt eine persönliche eigenständige Bearbeitungs- oder Koordinationsverantwortung. In beiden Fällen muss das steuerliche Mandat mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: mehrere Rechtsträger oder Gesellschaften; mehrere relevante Steuerarten; Beteiligungs- oder Personengesellschaftsstrukturen; öffentlicher oder regulierter Auftraggeber beziehungsweise
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ein vergleichbar komplexes institutionelles Umfeld. Die persönliche Verantwortung und die erfüllten Vergleichbarkeitsmerkmale müssen aus der Referenz hervorgehen. Für die Fachrollen muss der persönliche Leistungsanteil im jeweils benannten Fachbereich aus der Referenz hervorgehen. Die personenbezogenen Mindestanforderungen ergeben sich aus Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung. Die Qualitätswertung erfolgt davon getrennt ausschließlich nach Anlage 07, StB-05. Die 0-Punkte-Stufe nach StB-05 setzt voraus, dass die verbindlichen Mindestanforderungen einschließlich der jeweiligen Mindestberufserfahrung erfüllt sind, die zusätzlichen Referenzmerkmale der 25-Punkte-Stufe jedoch nicht vollständig erreicht werden. Für die positive Wertung gelten die in Anlage 07 veröffentlichten Erfahrungs- und Referenzschwellen. Die im Angebot benannten Schlüsselpersonen sind grundsätzlich in den angebotenen Rollen einzusetzen. Die Anforderungen an einen späteren Austausch ergeben sich aus Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung.
- Grundsätzliches Der Bieter hat mit seinem Angebot die geforderten Nachweise gemäß Anlage 06 „Eignungsnachweise“ vorzulegen. Hierbei sind die vorhandenen Vorlagen ausgefüllt und mit dem Angebot einzureichen. Sofern in den Vergabeunterlagen zugelassen, können Nachweise durch formlose Eigenerklärungen erbracht werden.
Die Angaben des Bieters werden streng vertraulich behandelt. Während des Vergabeverfahrens und der Vertragslaufzeit ist sämtlicher Schriftverkehr sowie die Kommunikation ausschließlich in Deutsch zu führen.
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Ausschlussgründe wegen unzutreffender Angaben Werden vom Bieter vorsätzlich unzutreffende Erklärungen und Angaben abgegeben, beschädigt dies das Vertrauensverhältnis zwischen der NBank und dem Bieter und berechtigt die NBank unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens den entsprechenden Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
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Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 05 „Formblatt Angebot / Eigenerklärungen“) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot zu übermitteln. Liegt keine Bietergemeinschaft vor, so ist das an der vorgesehenen Stelle mit „nein“ zu kennzeichnen.
Die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, soweit die jeweilige
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Eignungsanforderung nach ihrer Art gemeinschaftlich erfüllt werden kann. Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind für jedes Mitglied insoweit zu prüfen und nachzuweisen, wie dies nach Art und Umfang seines vorgesehenen Leistungsbeitrags und den gesetzlichen beziehungsweise berufsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist. Eine fehlende Zuverlässigkeit eines Mitglieds kann nicht durch andere Mitglieder kompensiert werden.
Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft für dasselbe Los ist nicht allein aufgrund der Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen. Die Vergabestelle prüft jedoch, ob die Eigenständigkeit der Angebote und der Geheimwettbewerb gewahrt sind. Auf Verlangen hat das betroffene Unternehmen nachvollziehbar darzulegen, dass die Angebote unabhängig voneinander erstellt wurden und kein wettbewerbsrelevanter Informationsaustausch stattgefunden hat. Ist die Eigenständigkeit nicht gewährleistet oder besteht eine unzulässige Wettbewerbsbeeinträchtigung, können die betroffenen Angebote nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen werden.
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- Nachunternehmer Der Bieter hat bereits mit Angebotsabgabe anzugeben, ob er Nachunternehmer einsetzt und – falls ja – welche Teile der Leistung durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Hierfür ist die Anlage 05 „Formblatt Angebot / Eigenerklärungen“ zu verwenden. Werden keine Nachunternehmer eingesetzt, ist dies dort entsprechend mit „nein“ zu kennzeichnen.
Sofern Nachunternehmer vorgesehen sind, gilt: Mit Angebotsabgabe sind die Teile des Auftrags anzugeben, die im Wege der Unterauftragsvergabe erbracht werden sollen. Soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar möglich ist, sind auch die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Ist eine Benennung noch nicht möglich, kann die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Benennung verlangen und den Nachweis fordern, dass ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel der Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen.
Mit dem Bieter verbundene oder konzernangehörige Unternehmen sind nur dann als Nachunternehmer zu behandeln, wenn sie tatsächlich einen Teil der ausgeschriebenen Leistung für den Bieter ausführen. Reine Transport-, Versand- oder sonstige Hilfsdienstleister ohne eigenen Anteil an der ausgeschriebenen Fachleistung sind keine Nachunternehmer im Sinne dieser Regelung.
Eignungsleihe: Sofern der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe nach § 47 VgV), hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen; hierfür ist grundsätzlich eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder auf die einschlägige berufliche Erfahrung eines anderen Unternehmens, darf er diese Kapazitäten nur in Anspruch nehmen, wenn dieses Unternehmen die Leistung erbringt, für die die betreffenden Kapazitäten benötigt werden.
Die Vergabestelle überprüft vor Zuschlagserteilung die für die Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer beziehungsweise eignungsverleihenden Unternehmen im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Bei zwingenden Ausschlussgründen ist die Ersetzung des betroffenen Unternehmens zu verlangen; bei fakultativen Ausschlussgründen kann eine Ersetzung verlangt werden. Soweit ein Nachunternehmer zugleich zur Eignungsleihe eingesetzt wird, gelten ergänzend die Anforderungen des § 47 VgV.
- Aufklärung im Offenen Verfahren
Die NBank wird die eingereichten Angebote gemäß den in den Vergabeunterlagen dargelegten Kriterien bewerten. Im Offenen Verfahren finden keine Verhandlungen über Angebote statt. Aufklärungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung je Los das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
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- Preise
In der Anlage 08 – Preisblatt sind die geforderten Preisinformationen je Los anzugeben. Für die NBank ist für jedes Prüfungsjahr 2027 bis 2030 eine gesonderte optionale Festpreisposition für die Prüfung gemäß § 89 WpHG auszuweisen. Sämtliche vier Optionspreise fließen ausschließlich zur Herstellung der Vergleichbarkeit in den Wertungspreis von Los 1 ein; ein Vergütungsanspruch entsteht nur nach wirksamem Abruf der betreffenden Jahresoption.
Die angebotenen Pauschalpreise, Optionspreise und Tagessätze sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher ausgeübter Options- und Verlängerungsjahre. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
Die angebotenen Pauschalpreise, Optionspreise und Tagessätze umfassen sämtliche in Anlage 03 beschriebenen Leistungen und die zu ihrer vertragsgemäßen Erbringung erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Reisezeiten, Reise-, Übernachtungs-, Material- und Verwaltungskosten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, soweit Anlage 08 hierfür ausdrücklich eine Preisposition vorsieht.
Die Bieter geben ausschließlich Nettopreise an. Für die Angebotswertung wird auf sämtliche wertungsrelevanten Nettopreise unabhängig vom Sitz des Bieters und von der umsatzsteuerlichen Rechnungsstellung ein einheitlicher Wertungsaufschlag von 19 Prozent angewendet. Hierdurch werden Angebote inländischer und ausländischer Unternehmen auf einer einheitlichen wirtschaftlichen Vergleichsbasis bewertet. Der daraus gebildete Gesamt- Wertungspreis dient ausschließlich der Angebotswertung. Die Rechnungsstellung und die umsatzsteuerliche Behandlung im Vertragsvollzug richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Angebotswertung/ Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich je Los nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Bewertung erfolgt anhand einer Gewichtung von 30 % Preis und 70 % Qualität. Es können je Los maximal 1.000 Punkte erreicht werden.
16.1 Bewertung der Preise Für die Bewertung der Preise wird der im Preisblatt (Anlage 08) ausgewiesene Gesamt- Wertungspreis je Los herangezogen. Die Vergabe der Preispunkte erfolgt nach der Quotientenmethode. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-Wertungspreis je Los erhält die maximale Punktzahl von 300 Punkten. Die Punkte der übrigen Angebote errechnen sich nach der folgenden Formel:
Es gilt:
Preispunkte (Bieter X) = (P_min ÷ P_x) × 300
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P_min = niedrigster Gesamt-Wertungspreis aller wertbaren Angebote des jeweiligen Loses P_x = Gesamt-Wertungspreis des zu bewertenden Angebots Die Berechnung der Punkte erfolgt kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Sind der niedrigste wertbare Angebotspreis und der Gesamt-Wertungspreis eines Angebots identisch, erhält dieses Angebot 300 Preispunkte. Liegen für ein Los ausschließlich wertbare Angebote mit identischem Gesamt-Wertungspreis vor, erhalten alle diese Angebote 300 Preispunkte.
16.2 Bewertung der Qualität (Leistung) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt ausschließlich anhand der in Anlage 07 „Zuschlagskriterien“ veröffentlichten Kriterien und Bewertungsstufen. Für WP-01 bis WP-03 sowie StB-01 bis StB-04 werden ausschließlich 0, 50 oder 100 Bewertungspunkte vergeben. Für die objektive Personenbewertung StB-05 gelten die Stufen 0, 25, 50 oder 100 Bewertungspunkte. Zwischenwerte außerhalb dieser Stufen werden nicht vergeben. Die Bewertungspunkte werden entsprechend der in Anlage 07 festgelegten Gewichtung in Qualitätspunkte umgerechnet.
16.3 Gesamtbewertung Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los durch die Addition der in der Preisbewertung nach Ziffer 16.1 und der Qualitätsbewertung nach Ziffer 16.2 erreichten Punkte. Den Zuschlag erhält unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung je Los das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl: Gesamtpunkte (Bieter X) = Preispunkte (max. 300) + Qualitätspunkte (max. 700) = max. 1.000 Punkte Für den Fall, dass zwei oder mehr Angebote nach der Gesamtbewertung innerhalb eines Loses dieselbe Punktzahl erreichen, erhält das Angebot den Zuschlag, das im Bereich der qualitativen Bewertung die höhere Punktzahl erzielt hat. Besteht auch danach Punktgleichheit, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Gesamt-Wertungspreis den Zuschlag. Besteht auch danach Punktgleichheit, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
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Aufwandsentschädigung Für die Erarbeitung des Angebotes steht dem Bieter kein Anspruch auf Entschädigung seines Aufwandes zu.
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Kennzeichnung Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, eindeutig zu kennzeichnen. Die NBank wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.
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Verfahrens- und Angebotssprache Die Verfahrens- und Angebotssprache während der gesamten Laufzeit ist deutsch.
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Anerkennung der Vertragsbedingungen
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Die Vertragsbestandteile und ihre Rangfolge ergeben sich ausschließlich aus § 2 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 04).
Für Los 1 gelten zusätzlich zu den in § 2 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen genannten Vertragsdokumenten die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der zum Ablauf der Angebotsfrist aktuellen Fassung. Für Los 2 gelten diese Allgemeinen Auftragsbedingungen nicht. Darüber hinausgehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Angebote, die die Geltung solcher zusätzlichen oder entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen, die die Vergabeunterlagen der NBank inhaltlich ändern, einschränken oder unter einen Vorbehalt stellen, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
- Vertragsunterlage
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die nach Anlage 09 „Vorzulegende Unterlagen“ geforderten Angebotsbestandteile einzureichen. Soweit Vertragsunterlagen durch den Bieter zu vervollständigen sind, dürfen nur die hierfür vorgesehenen Felder ausgefüllt werden.
- Berufsrechtliche und aufsichtsrechtliche Zuschlagshindernisse (1) Unabhängigkeit, Unbefangenheit und berufsrechtliche Zulässigkeit
Der Zuschlag darf nur auf ein Angebot erteilt werden, wenn der vorgesehene Auftragnehmer die ausgeschriebenen Leistungen unabhängig, unbefangen und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben erbringen kann. Dies gilt insbesondere für gesetzliche oder berufsrechtliche Ausschlussgründe, Unvereinbarkeiten, Selbstprüfungsrisiken, Befangenheits- oder Besorgnisgründe sowie Rotationsanforderungen.
(2) Mitwirkungspflicht des Bieters
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären, ob Umstände bestehen, die seine Unabhängigkeit, Unbefangenheit oder berufsrechtliche Zulässigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Bestehen solche Umstände, sind diese im Angebot gesondert, vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
(3) Zuschlagshindernis
Ergibt die Prüfung, dass die Leistungserbringung durch den betreffenden Bieter aufgrund einschlägiger gesetzlicher, berufsrechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorgaben unzulässig ist, darf auf dieses Angebot für das betroffene Los kein Zuschlag erteilt werden. Vor der Entscheidung erhält der Bieter Gelegenheit, die maßgeblichen Umstände zu erläutern und, soweit rechtlich zulässig, geeignete Abhilfemaßnahmen darzustellen.
(4) Losweise Betrachtung
Die Prüfung erfolgt losbezogen. Sofern ein Zuschlagshindernis nur ein Los betrifft, bleibt die Wertbarkeit des Angebots für ein anderes Los hiervon unberührt, soweit dort kein entsprechendes Zuschlagshindernis besteht.