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Leistungsbeschreibung
Inhalt
- Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen ...........................................................2
1.1. Kurzbeschreibung der zu vergebenden Lieferung bzw. Leistung ...........................2
1.2. Leistungsumfang ....................................................................................................2
1.3. Vertragsgrundlagen................................................................................................3
- Besonderheiten zu den Losen ...............................................................................3
2.1. Los 1 ......................................................................................................................3
2.2. Los 2 ......................................................................................................................3
2.3. Los 3 ......................................................................................................................4
2.4. Los 4 ......................................................................................................................4
2.5. Los 5 ......................................................................................................................4
2.6. Los 6 ......................................................................................................................4
- Hinweise zur Angebotskalkulation .........................................................................5
3.1. Objekte und Flächen ohne besondere Räumzeiten (Kategorie 1) .........................5
3.2. Objekte und Flächen mit besonderen Räumzeiten (Kategorie 2) ...........................5
3.3. Zu- und Abschläge .................................................................................................5
3.4. Objektkategorien ....................................................................................................6
3.5. Streugut .................................................................................................................6
3.6. Aufstellung Streugutbehälter ..................................................................................6
3.7. Streugutbeseitigung ...............................................................................................6
3.8. Tourenplanung .......................................................................................................7
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1. Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
1.1. Kurzbeschreibung der zu vergebenden Lieferung bzw. Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Winterdienstleistungen einschließlich Streugutbeseitigung auf Einzelflächen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf im Zeitraum 01.11.2026 bis 31.03.2029 mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens am 31.03.2030, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
1.2. Leistungsumfang
Die Leistungen werden in insgesamt 6 Losen wie folgt vergeben:
- Los 1: Postleitzahlengebiet 12621 und 12681
- Los 2: Postleitzahlengebiet 12679 und 12685
- Los 3: Postleitzahlengebiet 12619, 12623 und 12629
- Los 4: Postleitzahlengebiet 12683
- Los 5 : Postleitzahlengebiet 12627
- Los 6: Postleitzahlengebiet 12687 und 12689
Bieter können sich wahlweise für ein Los oder mehrere Lose bewerben.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Los 1:
- Anzahl Objekte: ca. 36
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 16.429 m²
- davon Handreinigung: ca. 1.789 m²
Los 2:
- Anzahl Objekte: ca. 20
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 15.967 m²
- davon Handreinigung: ca. 2.304 m²
Los 3:
- Anzahl Objekte: ca. 52
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 24.697 m²
- davon Handreinigung: ca. 3.694 m²
Los 4:
- Anzahl Objekte: ca. 27
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 17.630 m²
- davon Handreinigung: ca. 3.268 m²
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Los 5:
- Anzahl Objekte: ca. 32
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 19.990 m²
- davon Handreinigung: ca. 2.744 m²
Los 6:
- Anzahl Objekte: ca. 25
- zu bearbeitende Fläche gesamt: ca. 15.424 m²
- davon Handreinigung: ca. 2.005 m²
Die genauen Leistungsumfänge sind den Preisblättern zu entnehmen.
Die Abrechnung (Rechnungslegung) der zu bearbeitenden Objekte und Flächen erfolgt jedoch nach Vermögensträger/Bezirksamtsstellen (siehe auch Anlagen 7 bis 12 Spalte Zuordnung), so dass eine differenzierte Rechnungslegung an verschiedene Organisationseinheiten zu erfolgen hat.
1.3. Vertragsgrundlagen
Für den geplanten Auftrag gelten die Regelungen der VOL/B.
Konkretisiert werden diese Regelungen durch einen Vertrag zu Winterdienstleistungen. Ein ent- sprechendes Muster liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Im Auftragsfall sind folgende Dokumente / Nachweise vorzulegen:
-
Tourenpläne
-
Qualifizierte Lagepläne
2. Besonderheiten zu den Losen
2.1. Los 1
entfällt
2.2. Los 2
Bezirksmuseum, Alt-Marzahn 51
− Treppe und Podest sind mit Sand zu streuen − Die Zusatzkosten sind in die Einheitspreise für das Los einzukalkulieren
Schule am Pappelhof 10S04/Parsteiner Ring 28:
− Als Streugut ist extra feinkörniges Streugut (Kies 0-2mm) zu verwenden − Die Zusatzkosten sind in die Einheitspreise für das Los einzukalkulieren
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2.3. Los 3 12. Gymnasium/Erich-Kästner-Str. 52
- Hoffläche nur bis 1.000 kg befahrbar, ca. 150 m des Gehweges ohne Beschränkung
2.4. Los 4
Schloss Biesdorf/Alt-Biesdorf 55:
− Als Streugut für den Weg um das Schloss herum (wassergebundene Decke) ist ausschließlich gelbfarbener Sabalith verwenden − Die Zusatzkosten sind in die Einheitspreise für das Los einzukalkulieren
Schule am Pappelhof 10S04/Ketschendorfer Str. 21:
− Als Streugut ist extra feinkörniges Streugut (Kies 0-2mm) zu verwenden − Die Zusatzkosten sind in die Einheitspreise für das Los einzukalkulieren
2.5. Los 5
Für die Schulen Am Rosenhain (S07) und Am Mummelsoll (S08):
− Als Streugut ist bei Bedarf extra feinkörniges Streugut (Kies 0-2mm) zu verwenden. Hierfür ist im Preisblatt eine Bedarfsposition ausgewiesen, in denen die Bieter den Mehraufwand für die Verwendung dieser Streustoffe kalkulieren
2.6. Los 6 Entfällt
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3. Hinweise zur Angebotskalkulation
Abgefragt werden Preise für die Übernahme der satzungsgemäßen Schnee- und Glättebekämp- fung gem. Berliner Straßenreinigungsgesetz für eine Saison, unterteilt in unterschiedliche Leis- tungsarten. Die Angebotskalkulation hat folgende Struktur:
3.1. Objekte und Flächen ohne besondere Räumzeiten (Kategorie 1)
Der Winterdienst für die aufgeführten Objekte und Flächen ist gem. den im Berliner Straßenreini- gungsgesetz aufgeführten Zeiten durchzuführen.
Die angebotenen Preise beziehen sich auf eine Wintersaison mit 15 - 25 Einsatztagen („Durch- schnittswinter).
3.2. Objekte und Flächen mit besonderen Räumzeiten (Kategorie 2)
Abweichend zu den Objekten und Flächen der Kategorie 1 erfolgt der Winterdienst für Objekte und Flächen der Kategorie 2 Werktags bis 6:00 Uhr. Die aufgeführten Objekte sind überwiegend Schulen aber auch sonstige Objekte und Flächen mit frühen Öffnungszeiten.
Die angebotenen Preise beziehen sich auf eine Wintersaison mit 15 - 25 Einsatztagen („Durch- schnittswinter).
3.3. Zu- und Abschläge
In diesen Positionen können vom Bieter prozentuale Preiszuschläge bzw. Preisabschläge kalku- liert werden. Der Bieter erhält die Gelegenheit, für Winter, die von dieser Norm abweichen (also besonders wenige oder viele Einsatztage aufweisen) Zuschläge bzw. Abschläge zu kalkulieren. Bezugsgröße für die Zu-/Abschläge ist der Winterdienst ohne Streugutbeseitigung (Pos. 1 + 2).
Folgende Fälle werden angenommen:
− Pos. 5.1 / 0 - 5 Einsatztage: Vergütet werden die Angebotspreise für den Durchschnittswinter abzüglich des unter Pos. 4.1 angebotenen prozentualen Abschlags.
− Pos. 5.2 / 6 - 14 Einsatztage: Vergütet werden die Angebotspreise für den Durchschnittswinter abzüglich des unter Pos. 4.2 angebotenen prozentualen Abschlags.
− Pos. 5.3 / 26 - 35 Einsatztage: Vergütet werden die Angebotspreise für den Durchschnittswin- ter zuzüglich des unter Pos. 4.3 angebotenen prozentualen Zuschlags.
− Pos. 5.4 / über 35 Einsatztage: Vergütet werden die Angebotspreise für den Durchschnitts- winter zuzüglich des unter Pos. 4.4 angebotenen prozentualen Zuschlags.
Wichtiger Hinweis: Die Zu- und Abschläge sind unter "Menge" in Prozent mit entsprechendem Vorzeichen anzugeben, bei einem Abschlag von 20% sind somit "-20", bei einem Zuschlag von 10% ist "10" einzutragen.
Die Summe der gewichteten Zu- und Abschläge fließt in die Wertung ein, die Zu- und Abschläge werden Vertragsbestandteil.
Der endgültige Preis für den Winterdienst einer Saison richtet sich in Abhängigkeit der Anzahl der tatsächlich geleisteten Einsatztage nach der entsprechenden Kategorie.
Zu beachten ist, dass Basis für die Zu- und Abschläge die Einsatztage sind. Sollten mehrere Einsätze pro Tag notwendig werden, hat dies keinen Einfluss auf die Anzahl der Einsatztage.
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3.4. Objektkategorien
Bepreist werden folgende Objektkategorien:
− Maschinelle Reinigung von Gehwegen und sonstige Flächen mit einer Breite bis 1 m
− Maschinelle Reinigung von Gehwegen und sonst. Flächen mit einer Breite über 1 m bis 1,5 m
− Maschinelle Reinigung von Gehwegen und sonstige Flächen mit einer Breite über 1,5 m
− Maschinelle Reinigung von Stellflächen von Parkplätzen
− Maschinelle Reinigung von Fahrwegen von Parkplätzen sowie sonstige Fahrwege
Im Zusammenhang mit der maschinellen Räumung erforderliche Nebenarbeiten von Hand, zum Beispiel Hydranten, die innerhalb der Räumbreite liegen, zu Eingängen führende Anschlussstücke (bis maximal 1,50 x 1,00 m) oder Hindernisse in der Fahrstrecke (Bäume, Laternen, Unebenhei- ten) gelten nicht als Handreinigung. Der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Objekte mit Handreinigung: Hierzu zählt insbesondere die Reinigung von Treppen, Stufen und Podesten sowie die Reinigung von ungebundenen Wegedecken.
Objekte, die nicht als Nebenarbeiten im Rahmen der maschinellen Reinigung sondern gesondert durchgeführt werden, wie Hydranten (außerhalb der Räumbreite), Fernsprechzellen, Notrufsäu- len, Aufzüge, Briefkästen, Parkautomaten werden gesondert vergütet.
3.5. Streugut
Es ist ausschließlich umweltfreundliches und salzfreies Streugut zu verwenden.
Besonderheiten bei der Verwendung von Streumitteln sind in Kap. 2 beschrieben.
3.6. Aufstellung Streugutbehälter
Die Aufstellung und Befüllung von Streugutbehältern an ausgewählten Standorten (i.d.R. Schul- standorte und Bürodienstgebäude) ist in den Preisblättern als NEP-Position ausgewiesen.
3.7. Streugutbeseitigung
Die Streugutbeseitigung erfolgt
− Automatisch ohne gesonderte Beauftragung nach Saisonende
Zu kalkulieren ist die einmalige Aufnahme und Abfuhr des Streuguts einschließlich der ordnungs- gemäßen Entsorgung. Die Leistung wird nur bei Vorlage der entsprechenden Entsorgungsnach- weise vergütet. Der AG behält sich vor, auch während der WD-Saison eine Zwischenbeseitigung von Streugut anzuordnen. Die Vergütung erfolgt zu den angebotenen Konditionen.
Das vorhandene Streugut ist vollständig von sämtlichen Freiflächen zu entfernen. Dies umfasst nicht nur befestigte Flächen, sondern gleichermaßen Pflanzflächen, Rasen- und Wiesenbereiche, Sandflächen, unbefestigte Flächen sowie Kunststoff- und Kunstrasenbelagsflächen sowie sonstige Freiflächen. Darüber hinaus ist eine vollständige Reinigung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen, einschließlich Entwässerungsrinnen, Schächten, Punkteinläufen, Lichtschächte und vergleichbaren Einrichtungen, sicherzustellen.
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Die Streugutbeseitigung ist auf Basis der ausgewiesenen Flächen zu kalkulieren. Erfahrungsge- mäß verteilt sich das Streugut im Laufe der WD-Saison auf die angrenzenden Bereiche. Bei der Kalkulation ist folgende Regelung zu berücksichtigen:
Bei Wegen und Straßen hat die Streugutbeseitigung auch die unmittelbaren Randbereiche mit zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Flächen außerhalb der vorgesehenen Räumbreite (1,0m, 1,5m etc.), auf denen sich das Streugut durch das Aufbringen oder die anschließende Nutzung verteilt hat, ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung mit zu beräumen sind.
Bei der Streugutbeseitigung auf Flächen (Parkplätze, Schulhöfe) gilt dies analog, hier ist davon auszugehen, dass max. die zweifache Räumbreite (im Durchschnitt) zu bearbeiten ist (z.B. ist bei einer Räumbreite von 1,5m max. auf 3,0m das Streugut zu beräumen). Sollte dies nicht ausrei- chen, erfolgt durch den Auftraggeber die gesonderte – vergütungspflichtige – Beauftragung der vollflächigen Streugutbeseitigung. Zusätzlich vergütet wird dann die beräumte Nettofläche (Ge- samtfläche abzgl. Wegefläche x 2).
Die Vergütung dieser zusätzlichen Beräumung Streugut erfolgt gem. Preisblatt, Pos. 3.4 (Stellflä- chen und Fahrwege).
3.8. Tourenplanung
Der Auftragnehmer hat als Voraussetzung zur Erstellung der Tourenplanung eine Begehung aller Objekte und Flächen durchzuführen. Zwei Wochen vor Vertragsbeginn wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine verbindliche Tourenplanung, aus der sich alle Objekte und Flächen des Auftraggebers ergeben müssen, übergeben.
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