Ausschreibung zur Vergabe von Winterdienststrecken (2 LOSE)26-27 der Stadt Remscheid (1).pdf

Winterdienste auf Gehwegen, Überwegen und Bushaltestellen Remscheid 2026/27

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 02:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Leistungsbeschreibung

Betrifft: Offenes Verfahren nach VgV

Vergabe der Winterdienstverpflichtung auf Städtischen Gehwegen, Überwegen und an Bushaltestellen für die Winterperioden 2026/2027

Winterdienst an Winterdienststrecken auf Gehwegen, Überwegen und Treppen und Haltestellen

Die TBR haben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (StrRS) auf Gehwegen vor Grundstücken, deren Eigentümerin die Stadt Remscheid ist, den Winterdienst gem. § 4 StrRS durchzuführen. Ebenso haben die TBR nach § 4 Abs. 4 Satz 2 der StrRS an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse durch die Räumung des durch den Städtischen Winterdienst entstandenen Schneewalles zwischen Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn die Verkehrssicherheit der Zu- und Abgänge zu den Bussen zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang werden 13 Winterdienststrecken auf Gehwegen und Überwegen, sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen, (lt. Anhang) zur Vergabe an externe Unternehmer ausgeschrieben. Auf den beigefügten Streckenplänen sind die Winterdienststrecken mit der Einzellänge dokumentiert.

Im Rahmen der vereinbarten Winterdienstleistungen sind die in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Gehwege und Überwege so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Die in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Bushaltestellen sind so zu behandeln, dass der Zugang zum Ein- und Ausstiegsbereich Haltestellen gewährleistet ist.

Auftragsdauer spezifisch und generell: 01.11.2026 bis 30.04.2027

Innerhalb dieser Auftragsintervalle erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien.

Aufteilung und Vergabe

Die Gesamtleistung ist in 2 LOSe aufgeteilt. Das Angebot kann sich erstrecken auf die Gesamtleistung, einzelne oder mehrere LOSe, sowie auch auf einzelne UnterLOSe.

Das LOS 1 (Gehwege, Überwege und Treppen) teilt sich auf in die UnterLose 1-13.

In UnterLOS 1 wird die Strecke 33 vergeben.

In UnterLOS 2 wird die Strecke 68 vergeben.

In UnterLOS 3 wird die Strecke 69 vergeben.

In UnterLOS 4 wird die Strecke 71 vergeben.

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In UnterLOS 5 wird die Strecke 90 vergeben.

In UnterLOS 6 wird die Strecke 91 vergeben.

In UnterLOS 7 wird die Strecke 92 vergeben.

In UnterLOS 8 wird die Strecke 93 vergeben.

In UnterLOS 9 wird die Strecke 95 vergeben.

In UnterLOS 10 wird die Strecke 96 vergeben.

In UnterLOS 11 wird die Strecke 03 vergeben.

In UnterLOS 12 wird die Strecke 10 vergeben.

In UnterLOS 13 wird die Strecke 17 vergeben.

Das LOS 2 (Haltestellen) teilt sich auf in die UnterLOSe 1-3

In UnterLOS 1 werden die Pläne HSt 01, HSt 02, HSt 03 und HSt 04 vergeben.

In UnterLOS 2 werden die Pläne HSt 05, HSt 06, HSt 07, HSt 08, HSt 09 und HSt 10 vergeben

In UnterLOS 3 werden die Pläne HSt 11, HSt 12, HSt 13, HSt 14, HSt 15 und HSt 16 vergeben.

Ziele

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst.

Der Winterdienst soll  eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden,  entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder  zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern.

Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen

Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid. (§ 4 StrRS)

Umfang des Winterdienstes an Haltestellen

Der Auftragnehmer hat in der Einsatzperiode zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m schneefrei und verkehrssicher zu halten. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m² Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m² Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich

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liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.

Betreuungszeiten der Haltestellen

Die Verkehrssicherheit ist an jeder Haltestelle bis 7:00 Uhr und während des Tages bis 20:00 Uhr zu gewährleisten. Entsprechende Nacharbeiten und Kontrollen sind durchzuführen.

Verpflichtung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Sicherstellung der Leistung, dies umfasst die Verwendung geeigneter Geräte und Maschinen, deren ausreichende Dimensionierung und eine ausreichende Personal-Bereitstellung. Diese Fähigkeit ist für jedes Einsatzvorhaben in plausibler Weise nachzuweisen.

Haftpflicht

Der künftige Auftragnehmer haftet gegenüber den TBR für alle im Zusammenhang mit der Betreuung entstehenden und dem Auftragnehmer zurechenbaren Schäden und stellt die TBR insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Er ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (2,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden) abzuschließen bzw. seine Betriebshaftpflichtversicherung über die Übernahme des Winterdienstes zu informieren und ggf. die Deckungssumme anzupassen. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist die Versicherung, mit der die vertraglich vereinbarte Haftung in ausreichendem Maße abgedeckt wird, bestehen zu lassen.

Der Nachweis erfolgt mit Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge und der Quittungen über die Prämienzahlungen.

Angebotsinhalte

Möglich sind Angebote zu den einzelnen LOSen, es kann auch auf mehrere bzw. alle LOSe geboten werden. Es muss allerdings nicht jedes LOS beboten werden.

Im Pauschalpreis sind sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten enthalten. Hierzu zählen insbesondere Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten einschließlich des Einsatzes von Fahrzeugen, Traktoren sowie handgeführten Kleingeräten (z. B. Schneebesen, Besen, Schaufeln, Eimer und Schubkarren). Ebenfalls enthalten sind sämtliche Kosten für die eingesetzten Streumittel. Darüber hinaus sind die erforderlichen Rufbereitschaften zur Sicherstellung der vereinbarten Reaktions- und Einsatzzeiten vollständig in die Kalkulation einzubeziehen, insbesondere für Freitagnachmittage sowie für Samstage, Sonn- und Feiertage. Weitere Vergütungen, Zuschläge oder gesonderte Abrechnungen werden hierfür nicht anerkannt.

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  1. Arbeiten von Montag bis Freitag

  2. Arbeiten an Samstagen

  3. Arbeiten an Sonntagen in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr

Leistungsbestandteile

Die Tätigkeiten umfassen die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß § 4 StrRS.

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten der Strecken ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der StrRs. Unter der Woche wird von der Einsatzleitung der TBR ein fester Dienstbeginn um 5 Uhr angeordnet. Die Alarmierung erfolgt durch die Einsatzleitung der TBR montags bis donnerstags für den Folgetag bis 16:00 Uhr per E-Mail. Ein Einsatz für Montagmorgen wird bereits am Freitag bis 12:00 Uhr angeordnet. Sollten während eines Tages mehrere Einsatzdurchgänge erforderlich sein, informiert die Einsatzleitung der TBR hierüber telefonisch. Hierfür stellt der Auftragnehmer eine telefonische Erreichbarkeit sicher.

Samstags und sonntags wird eine Rufbereitschaft angeordnet, diese wird in der Regel am Donnerstag bis 16:00 Uhr durch die Einsatzleitung per Mail ausgerufen. In Ausnahmefällen wird am Freitag der Plan überarbeitet. Die Alarmierung durch die Einsatzleitung erfolgt generell per Telefon.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaften sind Zeiten, in denen sich der Auftragnehmer auf einen möglichen Einsatz einzurichten hat. Nachdem die Einsatzleitung die Mitteilung des Dienstbeginns ausspricht, muss der Unternehmer innerhalb einer Stunde den Dienst aufnehmen.

Rufbereitschaftszeiten gelten wie folgt:

 Samstag 5:00 – 19:00 Uhr  Sonn- und Feiertag 7:00 – 19:00 Uhr

Tätigkeiten im Winterdienst

Mit den Winterdienstarbeiten ist entsprechend der Meldung durch die Einsatzleitung zu beginnen und kontinuierlich abzuarbeiten. Das bedeutet, wenn die Einsatzleitung den Auftrag ausspricht, wird die Strecke einmal gereinigt. Eine zweite Reinigung der Strecke am gleichen Tag wird gesondert mitgeteilt. Aufgrund der Wichtigkeit der einzelnen Reinigungspunkte ist der Streckenplan so wie aufgeschrieben fortlaufend abzuarbeiten.

Der Winterdienst wird nur auf Anforderung durch die Einsatzleitung durchgeführt.

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Dokumentation

Die Arbeiten müssen in Ausdrucken des Streckenplans dokumentiert werden. An jeder Stelle ist die Fertigstellungszeit minutengenau einzutragen. Der Einsatznachweis ist spätestens am Folgetag (Eingang bei den TBR) per Fax, Mail oder im Original zu übermitteln.

Leistungsstörungen Als Schlecht- oder Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung ist die Nichtherstellung der Verkehrssicherheit im Sinne der Leistungsbeschreibung. Eine Schlechterfüllung liegt ebenfalls vor, wenn nicht die Gesamtheit der vorgegebenen Räumstrecken entsprechend des Streckenplans winterdienstlich bewirtschaftet wurde.

Im Falle einer mangelhaft erbrachten winterdienstlichen Leistung hat der Auftragnehmer nach Aufforderung den Mangel innerhalb von einer Stunde nachzubessern. Ist diese Nachbesserung nicht erfolgt, ist die Stadt Remscheid berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen.

Eine Vergütung des Einsatzes erfolgt ausschließlich bei vollständiger Leistungserfüllung (Herstellen der Verkehrssicherheit im Sinne der Leistungsbeschreibung). Eine Teilvergütung bei Schlechterfüllung findet nicht statt.

Die Stadt Remscheid ist berechtigt, den winterdienstlichen Auftrag für ein einzelnes Objekt, für ein Los oder in seiner Gesamtheit zu entziehen, wenn eine wiederholte Schlecht- oder Nichterfüllung zu erwarten ist.

Streckenpläne

Die Streckenpläne sind dem Angebotsblatt zu entnehmen. Eventuelle Änderungen an den Streckenplänen behält sich die TBR vor.

Streugut

Generell dürfen, laut StrRs § 4 (1), nur abstumpfende Materiealien zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme bilden

  1. besondere klimatische Ausnahmefälle, wie z.B. Eisregen, bei denen durch abstumpfende Mittel keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann.
  2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Erwartungen an den Auftragnehmer  Funktionierende Arbeitsorganisation (z.B. Tourenplanung, Reviereinteilung, Vertretungsregelung)  Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter  Bewerkstelligung einer Kapazitätsvorhaltung bei schwankender Nachfrage

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 Flexibilität zur Reaktion auf geplante und ungeplante Änderungen (Ablaufsteuerung)  Transparenz der Abrechnungen (evtl. Kosten- Leistungsberechnungen)  Hinweise auf kostentreibende Rahmenbedingungen

Eignungsanforderung – Referenzen und bisherige Leistungen für die Stadt Remscheid

Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens eine Referenz über eine in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachte, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Winterdienstleistung vorzulegen.

Die Referenz muss hinsichtlich Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistungen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters zur ordnungsgemäßen Ausführung der ausgeschriebenen Winterdienstleistungen zu ermöglichen.

Als Referenzgeber kommen öffentliche Auftraggeber sowie private Auftraggeber in Betracht.

Bisherige Leistungen für die Stadt Remscheid

Hat der Bieter innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Leistungen für die Stadt Remscheid erbracht, sind diese zusätzlich zu den vorstehend geforderten Referenzen anzugeben und in geeigneter Form zu belegen. Dies gilt unabhängig von der Art der für die Stadt Remscheid erbrachten Leistung.

Anzugeben sind insbesondere die Art der erbrachten Leistung, der Leistungszeitraum, der Umfang der Leistung sowie ein Ansprechpartner bei der Stadt Remscheid.

Die Vorlage einer bereits für die Stadt Remscheid erbrachten Leistung ist keine zwingende Voraussetzung für die Erfüllung der Eignungsanforderung. Das Fehlen einer solchen Leistung führt daher nicht zum Ausschluss des Bieters.

Soweit der Bieter bereits Leistungen für die Stadt Remscheid erbracht hat, kann die Vergabestelle die ordnungsgemäße und zufriedenstellende Leistungserbringung anhand der ihr vorliegenden Erkenntnisse sowie erforderlichenfalls durch Rücksprache mit den zuständigen Stellen überprüfen.

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Preisblatt Winterdienst – LOS und UnterLOSE

LOS 1 – Gehwege, Überwege und Treppen

UnterLOS 1 – Strecke 33 (Überwegstrecke/manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstagsSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 2 – Strecke 68 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 3 – Strecke 69 (Überwegstrecke/manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 4 – Strecke 71 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

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UnterLOS 5 – Strecke 90 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 6 – Strecke 91 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 7 – Strecke 92 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 8 – Strecke 93 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 9 – Strecke 95 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

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UnterLOS 10 – Strecke 96 (Tracktorstrecke)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 11 – Strecke 03 (Überwegstrecke/manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 12 – Strecke 10 (Überwegstrecke/manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 13 – Strecke 17 (Überwegstrecke/manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

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LOS 2 – Haltestellen

UnterLOS 1 – HSt 01, HSt 02, HSt 03, HSt 04 (manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 2 – HSt 05, HSt 06, HSt 07, HSt 08, HSt 09, HSt 10 (manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

UnterLOS 3 – HSt 11, HSt 12, HSt 13, HSt 14, HSt 15, HSt 16 (manuell)

LeistungWochentage (Mo– Fr)SamstageSonn- und Feiertage
Kontrolle und Streuen______ €______ €______ €
Räumen______ €______ €______ €

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Wertung der Anbebote Wertung Gehwegstrecken (Traktorstrecken) 100 Punkte

Preis 50 % 50 mögl. Punkte Einsatz von WD-Traktoren 20 % 20 mögl. Punkte Entfernung zum Einsatzort 10 % 10 mögl. Punkte Personalstärke (Personalreserve) 20 % 20 mögl. Punkte Bester Preis 50 Punkte Zweitbester Preis 35 Punkte Drittbester Preis 20 Punkte

Einsatz von WD Traktoren Ja = 20 Punkte, Nein = 0 Punkte

Entfernung zum Einsatzort

1-5 KM = 10 Punkte 6-10 KM = 5 Punkte 11-15 KM = 1 Punkt

Personalreserve

Personalschlüssel 1,33 = 20 Punkte Personalschlüssel 1,25 = 10 Punkte Personalschlüssel 1,10 = 1 Punkt

Wertung Geh- und Überwegstrecken und Haltestellen (manuelle Strecken) 100 Punkte Preis 60 % 60 mögl. Punkte Entfernung zum Einsatzort 10 % 10 mögl. Punkte Personalstärke (Personalreserve) 30 % 30 mögl. Punkte

Bester Preis 60 Punkte Zweitbester Preis 40 Punkte Drittbester Preis 20 Punkte

Entfernung zum Einsatzort

1-5 KM = 10 Punkte 6-10 KM = 5 Punkte 11-15 KM = 1 Punkt

Personalreserve

Personalschlüssel 1,33 = 30 Punkte Personalschlüssel 1,25 = 10 Punkte Personalschlüssel 1,10 = 1 Punkt

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist nach Leistungserbringung bei der

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TBR Technische Betriebe Remscheid Nordstr. 48 42853 Remscheid unter der Email fibu@tbr-info.de

einzureichen. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung / Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht mit Hilfe standardisierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. Diese Leistungsnachweise haben spätestens 24 Stunden nach dem Einsatz in elektronischer oder in Papierform bei der Empfangsstelle vorzuliegen, um einen Anspruch auf Zahlung begründen zu können.

Ordnungsgemäß erstellte Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungseingang bei den TBR zur Zahlung fällig. Streitigkeiten über das zu zahlende Entgelt berechtigen nicht zur Einstellung der vertraglichen Pflichten. Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnung können von der TBR nur innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungslegung geltend gemacht werden. Sie berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung.

Bietererklärung Der Bieter erklärt, dass sein Angebot für die vorgenannte Leistung auf autonomer und betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.

Der Bieter erklärt zusätzlich mit seiner Unterschrift, dass das vorliegende Leistungsverzeichnis nicht manipuliert wurde, sowie die Vertragsbedingungen und alle zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen vollinhaltlich anerkannt werden.

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