Formular EKVG005 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.pdf

Winterdienst für das Betriebsgelände des Berliner Großmarktes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:18 (Europe/Berlin)

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Winterdienst

Lieferung & LeistungSchnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung gemäß § 4 Abs. 2, § 1 Abs.
3, § 3 StrReinG auf dem Großmarktgelände des Berliner Großmarktes
Vergabe Nr.606/2026
TitelAufforderung zur Abgabe eines Angebotes / Vergabebedingungen
FormularEKVG005

die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) ist Logistikdienstleister und betreibt in Berlin an mehreren Standorten Binnenhäfen mit dem dazugehörigen Güterumschlag, der Hafenbahn und die Vermietung von Immobilien (Büro und Lagerhallen) auf den Hafengeländen. Mit dem trimodalen Güterverkehrszentrum Westhafen im Zentrum Berlins schafft die BEHALA ideale Voraussetzungen für leistungsstarke Logistiklösungen in der Hauptstadtregion Berlin Brandenburg. Mehr über uns können Sie auf www.behala.de erfahren.

Die Berliner Großmarkt GmbH (BGM) ist Eigentümerin des Großmarktgeländes mit einer Größe von ca. 330.000 m². Dieses wird als Frische- und Logistikzentrum betrieben. Auf dem Gelände befinden sich 35 Gebäude in denen ca. 300 Mieter/Firmen unterschiedlicher Branchen ansässig sind. Diese bieten ein breites Sortiment an Frischwaren (Obst & Gemüse, Fleischwaren & Wurstwaren, Fisch, Blumen, Pflanzen) und andere Lebensmittel für Gewerbetreibende an. Es findet kein Verkauf an Endverbraucher statt. Weiterhin gibt es verschiedene Dienstleistungsfirmen (z. B. Tankstelle, LKW-Waschanlage, Kfz-Werkstatt, Kfz-Zubehör usw.), die auch von Endverbrauchern genutzt werden können. Das Gelände ist für Kunden der ansässigen Mieter und deren Mitarbeiter, sowie für Firmen zur Anlieferung von Waren das ganze Jahr über rund um die Uhr zugängig.

Die BEHALA und der Berliner Großmarkt GmbH (BGM) arbeiten in mehreren Bereichen eng zusammen und haben auch eine gemeinsame Geschäftsführung. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt auf der Basis des zwischen der Berliner Großmarkt GmbH und der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages. Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH beauftragt danach im Einvernehmen mit der Berliner Großmarkt GmbH im Namen und auf Rechnung der Berliner Großmarkt GmbH.

Die BEHALA beabsichtigt als Vergabestelle die Vergabe von Winterdienstleistungen zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit bei winterlichen Witterungsbedingungen auf dem gesamten Betriebsgelände des Berliner Großmarktes und den angrenzenden Bereichen, insbesondere auf den Liegenschaften mit erhöhter Verkehrsfrequentierung. Ziel des gegenständlichen Ausschreibungsverfahrens ist es, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen die Ausführung des Winterdienstes in der Zeit vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2030 an einen qualifizierten Dienstleister mit einem Vertrag für die Dauer von zunächst vier Jahren, und, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, der anschließenden mehrmaligen Option auf Verlängerung im Sinne eines Dauerauftrags zu binden. Gegenstand der Leistungserbringung durch den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beauftragten Bieter ist im Wesentlichen die ordnungsgemäße Räumung und Streuung von Schnee, Eis und Glätte auf den vertragsgegenständlichen Flächen gemäß den Vorgaben des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrG) und den Anforderungen der beigefügten Leistungsbeschreibung.

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Der Leistungsumfang des Winterdienstes während einer Wintersaison hat dabei alle geeigneten Maßnahmen zu beinhalten, die entsprechend der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, um unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse das umfassende Betriebsgelände jederzeit in einem befahr- und begehbaren Zustand zu halten. In diesem Sinne umfasst die Leistungserbringung auf einer Gesamtfläche von ca. 56.172 m2 das unverzügliche Beräumen der Fahr- und Gehwege einschließlich aller Zugänge zu Gebäuden von Schnee, Schneematsch und Schneeregen nach den im Leistungsverzeichnis benannten Vorgaben und dem beigestellten Lageplan als Anlage zum Leistungsverzeichnis. Das prompte Abstumpfen der Fahrwege mit Streugut bei Eis- und Schneeglätte ist ebenso integraler Leistungsbestandteil des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beauftragten Bieters ebenso wie die Bereitstellung des Streugutes und die ganzflächige Beseitigung des Streugutes nach Abschluss einer Wintersaison gemäß den Anforderungen des Auftraggebers. Als Wintersaison gilt in der Regel jeweils der Zeitraum von November bis März, beginnend grundlegend bei der Entstehung der ersten Glätte oder des ersten Schnees und endet, wenn Schnee oder Glätte vorerst nicht mehr fällt oder entsteht, erfahrungsgemäß innerhalb der folgenden sechs Wochen. Alle weiteren erforderlichen Angaben zur gegenständlichen Leistung entnehmen Sie bitte den beigefügten detaillierten Lageplan sowie dem Leistungsverzeichnis über die im Auftragsfall zu erbringenden Winterdienstleistungen.

Der Bieter garantiert und verpflichtet sich, alle im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und sorgfältig unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen, Sicherheits-, Datenschutz-, Arbeitssicherheitsregeln und Arbeitsschutzvorschriften sowie Bestimmungen zum Umweltschutz vollständig, termingerecht, sorgfältig, mängel- und einwandfrei auszuführen. Dazu zählen die zur Vertragserfüllung eingesetzten bzw. beschafften Betriebs- und Arbeitsstoffe, die dem aktuellen Stand hinsichtlich Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Entsorgungsmöglichkeiten entsprechen müssen. Alle eingesetzten Streumittel sowie Maschinen müssen zertifiziert sein und ein anerkanntes Umweltgütezeichen aufweisen. Der Bieter verpflichtet sich zudem, alle für das Objekt geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, vor allem die Benutzerordnung und Brandschutzordnung des Berliner Großmarktes.

Die für die Räumung erforderlichen Maschinen, Geräte, Streumittel sowie Hilfsmittel sind vom beauftragten Bieter selbst zu stellen. Der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht ebenfalls zu seinen Lasten. Die Bietenden haben Maschinen und Geräte in der Angebotslegung zu berücksichtigen und im Auftragsfall einzusetzen, die zur Erfüllung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Winterdienstleistungen erforderlich und geeignet sind. Zudem muss der Bieter mit dem Angebot nachweisen, dass alle eingesetzten Räum- und Streufahrzeuge mit einem automatisierten GPS-Tracking-System ausgestattet sind. Überdies müssen die vom beauftragten Bieter eingesetzten Geräte und Gegenstände den Anforderungen der einschlägigen EN/DIN- Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und der VDE-Vorschriften entsprechen. Die eingesetzten Gerätschaften müssen einen modernen technischen Standard aufweisen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Zum Zweck der Verkehrssicherheit werden für den Winterdienst als zu beräumende Flächen ca. 56.172 m² für das gesamte Betriebsgelände einschließlich Straße-, Fußweg-, Gebäudezugangs- und Parkplatzflächen zugrunde gelegt. Die in der Leistungsbeschreibung angeführten Maßnahmen sind nach der Auffassung des Auftraggebers geeignet, um eine ständige Verkehrssicherheit auf den einzelnen Flächen des Großmarktareals im Winter fachgerecht und

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satzungsgetreu zu gewährleisten. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, die Leistungen streng unter Einhaltung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrG) auszuführen.

Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beauftragte Bieter verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Räum- und Streuarbeiten an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen so rechtzeitig durchzuführen, dass die Verkehrs- und Gehwegsicherheit bis spätestens 04:00 Uhr morgens vollständig hergestellt ist. Bei einsetzendem Schneefall oder auftretender Glättebildung im Laufe des Tages während der Hauptverkehrszeiten hat der Einsatz unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 45 Minuten nach Aufforderung durch den Auftraggeber oder nach eigener Feststellung der Witterungslage vor Ort zu beginnen. Der beauftragte Bieter hat durch eine permanente meteorologische Überwachung eigenverantwortlich zu gewährleisten, dass plötzliche Wetterumschwünge rechtzeitig erkannt und die Einsätze selbstständig ausgelöst werden.

Dem beauftragten Bieter werden die ihm obliegenden gesetzlichen und satzungsgemäßen Verkehrssicherungspflichten für den Winterdienst (Räumen und Streuen bei Schee- und Eisglätte) für die Dauer der Vertragslaufzeit vollumfänglich vom Auftraggeber übertragen. Der Bieter haftet im Auftragsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die infolge einer nicht ordnungsgemäßen, verspäteten oder unterlassenen Durchführung der vertraglichen Winterdienstpflichten entstehen. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Dritte (z. B. infolge von Sturzunfällen auf den zu räumenden Flächen) stellt der beauftragte Bieter den Auftraggeber von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen sowie den Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern im Innenverhältnis vollständig frei. Der Auftragnehmer hat das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung nach den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen für die gesamte Vertragslaufzeit mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Das im Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens beauftragte Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass das einzusetzende Winterdienstpersonal zu Auftragsbeginn ausreichend geschult und in der Lage ist, alle vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht nach den Anforderungen des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Qualitätskontrollen selbst durchzuführen, das eingesetzte Personal auf Mängel hinzuweisen und diese unverzüglich beseitigen zu lassen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Gegenkontrollen durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, den Winterdienst ausschließlich mit Arbeitskräften durchzuführen, die die erforderliche Sach- und Fachkunde besitzen und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr bieten, dass der Großmarktbetrieb des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. Der Bieter versichert, nur sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen, welches nicht der Vorschrift des § 8 Abs. 1 SGB IV unterliegt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise der eingesetzten Einsatzkräfte vorlegen zu lassen. Ferner sichert der Bietende mit Angebotsabgabe ausdrücklich zu, dass für die Entlohnung der eingesetzten Einsatzkräfte der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der gültigen Fassung zur Anwendung kommt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen für die im Objekt eingesetzten Mitarbeiter vorlegen zu lassen. Der Bieter verpflichtet sich, nur Stammpersonal einzusetzen, das lediglich bei Ausfällen wie Urlaub, Krankheit oder bei Ausscheiden durch Vertreter zeitweilig zu ersetzen ist. Dies gilt insbesondere für das Aufsichtspersonal. Kurzfristige Ausfälle an Personal dürfen den Winterdienst nicht nachhaltig beeinflussen. Zum Einsatz kommende nicht EU-Bürger verfügen über die erforderlichen Aufenthaltspapiere sowie Arbeitsgenehmigungen. Entsprechende Nachweise sind dem

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Auftraggeber vorzulegen. Unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften hat der Auftragnehmer für den persönlichen Schutz der Arbeitnehmer entsprechende Schutzkleidung zu stellen.

Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beauftragte Bieter verpflichtet sich, während der Wintersaison täglich die Dokumentation der Winterdiensteinsätze mit Angabe der Flächenzüge und dem Zeitfenster als Nachweis über die ordnungsgemäße der Leistungserbringung und rechtzeitige Erledigungsmeldung dem Auftraggeber vorzulegen. Eine automatisierte, digitale Einsatzdokumentation (Einsatzzeiten, Streumengen) ist dabei zwingende Voraussetzung für die monatliche Abrechnung. Ein Reklamationsmanagement ist während der Wintersaison innerhalb als auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten. Die Reaktionszeit zur Beseitigung von Reklamationen darf eine Stunde nicht überschreiten. Weitere Einzelheiten zu der gegenständlichen Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Die vertraglich vereinbarten Leistungsflächen (Straßen, Gehwege, Zugänge etc.) müssen an den Einsatztagen zwingend bis spätestens 04:00 Uhr morgens vollständig geräumt und gestreut sein. Für die Vorhaltung von Personal, Räumtechnik, Streugut und die Absicherung der ständigen Bereitschaft erfolgt die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale über einen Zeitraum von fünf Monaten. Jeder tatsächlich durchgeführte Räum- und Streueinsatz wird zusätzlich auf der Grundlage der vereinbarten Einsatzpauschale je Leistungsort abgerechnet. In den Verrechnungsätzen sind sämtliche Lohn- (inklusive Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen), Maschinen-, Material- sowie sonstige Nebenkosten vollständig enthalten. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einsätzen besteht nicht und eine Mindestabnahme an Einsätzen wird nicht vereinbart. Eine automatisierte digitale Einsatzdokumentation (Einsatzzeiten, Streumengen) ist zwingende Voraussetzung für die monatliche Abrechnung, die als durch den Fachbereich auf sachliche Richtigkeit bestätigter Arbeitsnachweis den Rechnungen stets beizulegen ist. Die Rechnungsstellung erfolgt papierlos an die E-Mail-Adresse rechnungseingang@berliner- grossmarkt.de des Auftraggebers Berliner Großmarkt. Die Rechnungen müssen unterteilt sein nach Leistungsort und Grundstück gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Die BEHALA (nachfolgend „AG“ genannt) ist ein 100-prozentiges Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin und unterliegt den Regelungen der Öffentlichen Vergabe. Bei unterschwelligen Vergaben besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben der VgV und der VOB/A.

Vergabestelle: Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) Westhafenstraße 1 13353 Berlin

Auftraggeber: Berliner Großmarkt GmbH (BGM) Beusselstr. 44 N-Q 10553 Berlin

Leistungsorte: Berliner Großmarkt GmbH (BGM) Beusselstr. 44 N-Q 10553 Berlin

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Marheineke Markthalle Marheinekeplatz 15 10961 Berlin

Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zur Verfügung unter:

https://www.berlin.de/vergabeplattform

Sollte ein direkter Zugriff nicht möglich sein, kopieren Sie den Link und geben diesen in Ihren verwendeten Internetbrowser ein.

Leistungszeitraum: 01.11.2026 – 31.03.2030 nach technischer und kaufmännischer Klärung und mit der Option, die Beauftragung zu verlängern. 3 Monate Probezeit.

Liefer-/Leistungsumfang: Schnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung auf dem Betriebsgelände des Berliner Großmarktes gemäß § 4 Abs. 2, § 1 Abs. 3, § 3 StrReinG und Leistungsbeschreibung für die Saison 2026-2030.

Terminlicher Ablauf: Angebotsabgabe bis 29.09.2026, 10.00 Uhr

Verfahrensregime

Es kommen der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), und ergänzend die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen (BerlAVG) zur Anwendung. Es handelt sich um eine Dienstleistung.

Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines Offenen Verfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung findet in einem einstufigen Verfahren statt.

Losaufteilung

Der Leistungsgegenstand ist nicht in Lose unterteilt.

Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Vertraulichkeit

Unklarheiten und vermutete Verstöße gegen Vergaberecht müssen unverzüglich angesprochen bzw. moniert werden. Auf die Regelungen in den §§ 160 und 135 GWB wird verwiesen. Die Bieter werden gebeten, frühzeitig erste Planungen und Kalkulationen anzustellen, weil sich oft erst bei der konkreten Kalkulation Fragen stellen.

Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass dieses Angebot ohne rechtswidrige Absprachen erstellt wurde. Er versichert, dass er diese Ausschreibung vollständig gelesen, verstanden und evtl. Unklarheiten im Vorfeld erschöpfend mit dem Auftraggeber geklärt hat. Er versichert, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen Leistungen sicher und qualitätsgerecht erbringen zu können. Es wurden keine technischen oder sonstige Bedenken

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gegen die ausgeschriebenen Leistungen angemeldet. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebotes und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Daten aus DV-Systemen, etc. sowie alle Informationen, die er bei der Erarbeitung des Angebotes sowie bei der Durchführung erhält, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und danach uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen, die dem Auftragnehmer beim Empfang bereits bekannt waren von denen er anderweitig Kenntnis erlangt hat. Alle vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, allen seinerseits eingebundenen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen auch diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit aufzuerlegen. Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zugänglich gemachten Unterlagen werden nach Beendigung des Vertrages vom Auftragnehmer nachprüfbar vernichtet oder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgegeben. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren.

Für organisatorische Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sofern es vertieften inhaltlichen Erörterungsbedarf, technische Fragen oder sonstiges Auskunftsverlangen geben sollte, wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform an uns.

Einen Termin für die Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Flächen, die zu beräumen sind, ist mit dem Berliner Großmarkt, Fachbereich Technik, Ansprechpartner Herr Laurisch, Tel.: 0176 / 632 869 07 oder mlaurisch@berliner-grossmarkt.de zu vereinbaren.

Anfragen sind bitte nur schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen und zu beantworten.

Formvorgaben, Grundsätze der Informationsübermittlung

a) Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Eingereichte Dokumente und Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit deutscher (auf Anforderung auch in beglaubigter Form) Übersetzung zu versehen.

b) Vergabeunterlagen und Form der einzureichenden Angebote

Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen für die Bieter unter dem folgenden Link zum Download bereit:

https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

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Die entsprechende Vergabe-Nr. bzw. Referenz-Nr. lautet: „606/2026“

Um die Vergabeunterlagen zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote ausschließlich auf elektronischem Wege zulässig ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich.

Die in der Checkliste im Formular EKVG010 zum Angebot entsprechend ausgewiesenen Dokumente sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bitte gliedern Sie das Angebot nach Maßgabe der beiliegenden Checkliste.

Hinweis: Die Kosten für das Angebot werden nicht erstattet.

Aufklärungsanfragen, Rügen, Auskunftsverlangen

Bieteranfragen, Rügen oder sonstige Auskunftsverlangen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.09.2026 schriftlich per E-Mail über die Vergabeplattform beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten, zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren täglich den o. g. Link zu nutzen.

Keine Vorkasse. Bezahlung erfolgt auf Rechnung binnen 14 Kalendertage mit 2% Skonto oder 30 Kalendertagen.

Vergabeart: Europaweite Ausschreibung mit Bekanntmachung
Ausschluss VgV: nein
Gewichtung: 100 % Preis
Submission: ja
Eröffnungstermin: 29.09.2026, 10.00 Uhr (Bieter sind nicht zugelassen)
Vergabe in Losen: nein
Nebenangebote zugelassen: nein
Elektronische Angebotsabgabe: ja, über die Vergabeplattform
Abgabeform: elektronisch, Leistungsverzeichnis im PDF-Format
Eignungskriterien: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die
Nummer anzugeben, unter der er in der allgemein
zugänglichen Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge (ULV) eingetragen ist. Wird von dieser
Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, sind die
eingestellten Eigenerklärungen und Nachweise
auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestsummen bei einer zweifachen Maximierung pro Schadensfall und Jahr abdecken:

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Personenschäden 3 000 000 EUR (pauschal); Sachschäden 2 500 000 EUR (pauschal); Vermögensschäden 2 500 000 EUR (pauschal)

Der BEHALA behält sich vor, Angebote mit AGB der Bieter von der Vergabe dieser Leistung auszuschließen. Mit der Zusendung eines schriftlichen Angebots werden ausschließlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ausgenommen Bauleistungen) des Berliner Großmarktes GmbH (BGM), Beusselstr. 44 N-Q, 10553 Berlin, Stand August 2021 anerkannt. Die BEHALA behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.

Die BEHALA weist darauf hin, dass bei einer Auftragssumme ab 50.000,00 EUR/Netto eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes stattfindet. Dafür werden folgende Angaben bei Angebotsabgabe benötigt:

Firma, Geschäftsbezeichnung, Bezeichnung der Einrichtung, Rechtsform und Postanschrift sowie Identifikationsmerkmale wie Registergericht, Registerart, Registernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Eine Freistellungbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetz ist nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Bauleistung handelt.

Die BEHALA weist darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte Angebote gewertet werden. Alle Angebotspreise sind als Nettopreise zu kalkulieren und rechtsverbindlich mit Bindefrist abzugeben. Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben müssen mit dem Angebot vollständig abgegeben und falls gefordert ausgefüllt und unterzeichnet sein. Fehlende wertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Sie sind zwingend zusammen mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Zur Vermeidung von Verzögerungen werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, sonstige Nachweise und fehlende Preisangaben nicht nachgefordert. Es ist somit im besonderen Maße auf die Vollständigkeit der einzureichenden Angebotsunterlagen zu achten. Lediglich, für den Fall, dass sämtliche Angebote auszuschließen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Das gilt nicht, wenn die Angebote aus anderen Gründen auszuschließen sind. Ferner kommen für einen Zuschlag die Angebote in Betracht, die die verlangten Mindestanforderungen erfüllen. Alle Angebotspreise sind als Nettopreise zu kalkulieren und rechtsverbindlich mit Bindefrist abzugeben.

Angebotsfrist

Das Angebot ist bis spätestens zum:

29.09.2026 um 10.00 Uhr

beim öffentlichen Auftraggeber auf der Vergabeplattform einzureichen.

Bindefrist

Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter automatisch, dass er sich an sein Angebot bis zum 31.03.2027 bzw. bei Verschiebung von Angebotsfristen den entsprechend späteren Termin

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gebunden hält. Falls der Zuschlagsempfänger die Probezeit (s. dazu nachfolgend) nicht besteht, behalten wir uns vor, den Vertrag mit dem jeweiligen nachfolgenden Bieter ohne weitere Ausschreibung abzuschließen (mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf von mindestens vier Wochen).

Probezeit und Zuschlag auf nachrangige Bieter

Die ersten drei Monate der Leistungserbringung sind als Probezeit anzusehen. Innerhalb dieser Zeit darf der Auftraggeber das Vertragsverhältnis zum Monatsende mit 10 Kalendertagen Vorlauffrist kündigen. Besondere Kündigungsgründe sind nicht zwingend zu nennen. Der Auftraggeber wird jedoch nur vom Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn seitens des Auftragnehmers erhebliche Leistungsmängel vorliegen (oder einfachere Leistungsmängel mehrmals auftreten). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer festgestellte Mängel mitteilen, damit er diese unverzüglich abstellen kann.

Falls das Leistungsverhältnis gekündigt wird, kann der Auftraggeber den Zuschlag auf das in der Rangfolge der Auswertung jeweils nachfolgende Unternehmen erteilen und somit ohne weitere Ausschreibung den entsprechenden Vertrag auf der Grundlage der Vergabeunterlagen schließen.

Für diesen Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die beteiligten Bieter um eine weitere Bindung an die vorliegenden Angebote zu bitten, damit die neue Probezeit ähnlich bewältigt werden kann. Damit kann bei Versagen in der Probezeit ggf. auf weitere Bieter zurückgegriffen werden.

Eignungskriterien

Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Nummer anzugeben, unter der er in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) eingetragen ist (Kopie des Nachweises ist beizufügen). Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, sind alternativ die nachfolgenden Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen.

Der Bieter muss seine Eignung durch folgende Nachweise und Dokumente bei Abgabe des Angebots darlegen:

− Formular EKVG011 – Eigenerklärung Eignung (unterschrieben!) − Formular EKVG012 – Eigenerklärung Nettoumsatz (unterschrieben!) − Formular EKVG013 – Referenzen mit Ansprechpartner (unterschrieben!) − Formular EKVG014 – Eigenerklärung Personalbestand (unterschrieben!) − Formular EKVG015 – Tariftreue, Mindeststundenentgelte und ILO-Kernarbeitsnormen (unterschrieben!) − Formular Wirt-124-EU – Erklärung zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen (unterschrieben!) − Formular Wirt-235 – Verzeichnis der Nachunternehmer/Eignungsleihe – falls zutreffend − Formular Wirt-236 – Verpflichtungserklärung – falls zutreffend (unterschrieben!) − Formular Wirt-238 – Eigenerklärung zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – falls zutreffend (unterschrieben!) − Formular Wirt-2141 – Eigenerklärung Frauenförderung (unterschrieben)

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− Formular EKVG023 – Besichtigungsbestätigung Großmarkt (unterschrieben) − Formular EKVG023 – Besichtigungsbestätigung Markthalle (unterschrieben) − Formular EKVG024 – Erklärung zur Haftpflichtversicherung (unterschrieben!) − Formular EKVG025 – Eigenerklärung zur Sprachkompetenz des eingesetzten Personals (unterschrieben) − Formular EKVG026 – Eigenerklärung zur technischen Mindestausstattung (unterschrieben!) − Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) oder Kopie der offiziellen Gewerbeanmeldung sowie aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Organisations- und Zeitplan des Vergabeverfahrens (Ablaufplan)

a) „Bieterpaket“

Sie erhalten das „Bieterpaket“ in elektronischer Form kostenfrei mit Vorlagen (Musterformularen), die Ihnen dabei helfen sollen, das Angebot form- und fristgerecht zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abgabe einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Verspätete Angebote können i.d.R. nicht berücksichtigt werden.

b) Zum weiteren Verfahrensablauf

Die Ausschreibung findet in einem einstufigen Verfahren (hier: Offenes Verfahren statt). Die beizubringenden Nachweise und Erklärungen sowie die maßgeblichen Kriterien für die Formelle Prüfung und die Fachliche Prüfung ergeben sich aus der Bekanntmachung. Beachten Sie bitte insbesondere die in der Bekanntmachung als solche gekennzeichneten Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien. Hierbei handelt es sich um sog. „KO-Kriterien“. Im Bieterpaket sind Formulare enthalten, die Ihnen die Arbeit erleichtern sollen. Bitte achten Sie im eigenen Interesse strikt darauf, keine inhaltlichen Änderungen vorzunehmen (z.B. irrtümliches Löschen von Teilen einer Erklärung). Wenn Sie von den Vergabeunterlagen abweichen, kann dies den Ausschluss vom Verfahren bedeuten.

Kalkulation der Preise

Der Leistungspreis muss alle auftrags- und unternehmensbezogenen Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, Wagnis und Gewinn, sonstige Personalkosten, Sozialkosten, Gemeinkosten, Material-, Transport- und Gerätekosten sowie Kosten für Hilfs- und Reinigungsmittel und Entsorgung enthalten.

Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach sämtlichen Vertragsbestandteilen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Ergänzenden Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu zählen auch die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen. Die Angebotspreise sind netto zu kalkulieren. Die Höhe des Umsatzsteuersatzes ist anzugeben, soweit dieser anfällt. Preisanpassungen sind nicht zulässig.

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Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von der Vergabestelle benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Die mit dem Angebot in der Anlage Formblatt EKVG006 - Leistungsbeschreibung gelegten Preise können für den Fall einer Vertragsverlängerung auf Verlangen der Vertragsparteien ab dem fünften Optionsjahr angepasst werden. Die Höhe der Anpassung entspricht den Prozentpunkten, um die der Index WZ08-812 Reinigung von Gebäuden des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) gestiegen bzw. gesunken ist. Als Basiswert (100%) gilt der Indexwert für das 3. Quartal 2026 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Für die Ermittlung der Preisanpassung im fünften Optionsjahr wird dieser Basiswert mit dem aktuellen, zum Zeitpunkt der Optionsausübung im April 2030 veröffentlichten Indexwert desselben Quartals verglichen. Die vereinbarten Preise ändern sich im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der Index verändert hat. Eine Anpassung ist jedoch erst zulässig, wenn die Indexveränderung mindestens 3% nach oben oder unten beträgt.

Zuschlagskriterien

Die eingegangenen Angebote werden sodann im Anschluss ausgewertet. Bitte beachten Sie, dass der AG den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen wird. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Wertungskriterien ermittelt:

Überblick der Zuschlagskriterien

a) Angebotspreis 100 % Summe 100 %

a) Preis Der Preis geht mit 100 % in die Gesamtgewichtung ein. Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält 100 %. Die teureren Bieter erhalten im Verhältnis zum „Bestbieter“ nach der folgenden Formel die gewichteten Prozente:

(Preis in € Bestbieter) * 100 ./. Preis in € teurerer Bieter

Die Angebote werden nach einem Prozentsystem bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist schließlich dasjenige mit dem niedrigsten Preis, und erhält den maximal erreichbaren Summenwert von 100,00 %. Der Bieter mit dem höchsten Summenwert entspricht den Anforderungen am besten.

Salvatorische Klausel

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Sollte eine Bestimmung dieser Ausschreibung oder seiner Bestandteile unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine solche zu vereinbaren und ggf. auch rückwirkend anzuwenden, die dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten unter Berücksichtigung des Vertragsinhaltes im Ganzen in rechtlich wirksamer Art und Weise am nächsten kommt. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Fall der Ausfüllung einer Vertragslücke. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Schlusserklärung des Bieters

Der Bieter/Auftragnehmer erklärt, dass dieses Angebot ohne jegliche Preisabsprachen erstellt wurde. Er versichert, dass er diese Ausschreibung vollständig gelesen, verstanden und evtl. Unklarheiten im Vorfeld erschöpfend mit dem Auftraggeber geklärt hat. Er versichert, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen Leistungen sicher und qualitätsgerecht erbringen zu können. Der Bieter/Auftragnehmer hat keine technischen Bedenken gegen die ausgeschriebene Leistung angemeldet.

Die in der Checkliste im Formular EKVG010 zum Angebot entsprechend ausgewiesenen Dokumente sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bitte gliedern Sie das Angebot nach Maßgabe der beiliegenden Checkliste.

Diese Angebotsaufforderung sowie das detaillierte Leistungsverzeichnis mit Anlagen und die in der Checkliste aufgeführten Dokumente sind Grundlage des Angebotes und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Ihrem Angebot sehen wir mit großem Interesse entgegen. Für den mit der Erarbeitung des Angebots verbundenen Aufwand möchten wir uns im Vorfeld bei Ihnen bedanken.

Rechtsverbindliche Unterschrift Bewerber /Bieter

/Firmenanschrift (Stempel)

Name in Druckbuchstaben:


Ort Datum

Wird dies nicht unterschrieben, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung