Formular EKVG006 - Leistungsbeschreibung.pdf

Winterdienst für das Betriebsgelände des Berliner Großmarktes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:18 (Europe/Berlin)

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Winterdienst

Lieferung & LeistungSchnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung gemäß § 4 Abs. 2, § 1
Abs. 3, § 3 StrReinG an den Standorten des Berliner Großmarktes
Vergabe Nr.606/2026
TitelLeistungsbeschreibung
FormularEKVG006
  1. Gegenstand der Leistung und gesetzliche Grundlagen

1.1 Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die vollumfängliche Verpflichtung und alle erforderlichen Maßnahmen zur Schnee- und Eisbeseitigung sowie zur Glättebekämpfung (Streudienst) auf allen vertragsgegenständlichen Verkehrs-, Gehweg-, Park-, Gebäudezugänge- und Hofflächen gemäß dem beigefügten Lageplan (Anlage Plan Winterdienst).

1.2 Die Ausführung der Leistungen hat streng nach den gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrG) in der jeweils gültigen Fassung sowie den örtlichen Straßenreinigungssatzungen zu erfolgen.

1.3 Der beauftragte Bieter übernimmt für die Dauer des erteilten Auftrages die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers vollumfänglich für die vertraglich vereinbarten Flächen im Lageplan. Er stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Haftungsansprüchen Dritter frei, die auf eine mangelhafte oder verspätete Leistungserbringung zurückzuführen sind. Der beauftragte Bieter haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die infolge einer nicht ordnungsgemäßen, verspäteten oder unterlassenen Durchführung der vertraglichen Winterdienstpflichten entstehen.

  1. Leistungszeitraum und Rufbereitschaft (24/7)

2.1 Die Kern-Wintersaison umfasst den Zeitraum vom 01. November bis zum 31. März des Folgejahres.

2.2 Während dieses Zeitraums hat der Auftragnehmer eine 24-stündige Ruf- und Einsatzbereitschaft (inkl. Sonn- und Feiertagen) an sieben Tagen pro Woche sicherzustellen.

2.3 Der Auftragnehmer hat die Wetterlage eigenverantwortlich zu überwachen (z. B. über den Deutschen Wetterdienst). Der Einsatzbeginn erfolgt eigeninitiativ bei Einsetzen von Schneefall, Eisregen oder Reifglätte, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung durch den Auftraggeber bedarf.

  1. Ausführungsfristen und Qualitätsstandards

3.1 Die Räum- und Streuleistungen müssen werktags bis 04:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr morgens vollständig abgeschlossen sein.

3.2 Bei anhaltendem Schneefall oder auftretender Glätte im Laufe des Tages ist das Räumen und Streuen in angemessenen Zeitabständen wiederholt durchzuführen.

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3.3 Die Reaktionszeit nach Einsetzen des Wetterereignisses bzw. nach einer gesonderten Meldung durch den Auftraggeber darf maximal 45 Minuten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort betragen.

3.4 Als Streugut sind vorzugsweise abstumpfende Stoffe (Splitt, Granulat) gemäß den Berliner Umweltvorschriften zu verwenden. Die Bereitstellung des Streugutes erfolgt durch den beauftragten Bieter in ausreichender Menge. Der Einsatz von Auftaumitteln (Streusalz) ist auf das gesetzlich zulässige Minimum (z. B. bei extremen Wetterlagen wie Blitzeis oder an Gefahrenstellen) zu beschränken.

3.5 Der Auftragnehmer hat die Bereitstellung, den Transport, die sichere Unterbringung sowie die Wartung aller erforderlichen Räumfahrzeuge, Geräte und des Streuguts in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu organisieren. Seitens des Auftraggebers werden keine Stellflächen oder Lagerräume auf dem Gelände des Berliner Großmarktes zur Verfügung gestellt. Sollten Flächen im Rahmen der Auftragsabwicklung kurzfristig und übergangsweise durch den Auftraggeber bereitgestellt werden können, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine unbewachte Außenstellfläche sowie eine Fläche zur Lagerung von Streugut zur Verfügung. Die Sicherung gegen Diebstahl und Vandalismus sowie die Einhaltung von Umweltschutzauflagen (z. B. Schutz vor Auswaschung der Salzlagerung) obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.

3.6 Mit den Angebotspreisen sind sämtliche Aufwendungen und Nebenkosten des beauftragten Bieters abgegolten. Der beauftragte Bieter hat Maschinen, Werkzeuge und Geräte einzusetzen, die zur Erfüllung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen erforderlich und geeignet sind und den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen.

  1. Verpflichtende GPS-Dokumentation und Berichtspflicht

4.1 Alle für den Winterdienst eingesetzten Räum- und Streufahrzeuge müssen mit einem aktiven, automatisierten GPS-Tracking-System ausgestattet sein.

4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeden Einsatz elektronisch zu protokollieren. Das GPS- Protokoll muss zwingend folgende Daten enthalten: Datum, Uhrzeit (Beginn und Ende), gefahrene Route auf dem Gelände sowie Status des Streuaggregats.

4.3 Die digitalen GPS-Einsatzprotokolle sind der monatlichen Rechnung unaufgefordert als elektronischer Nachweis beizufügen. Ohne lückenlosen GPS-Nachweis erfolgt keine Vergütung des jeweiligen Einsatzes.

  1. Streugutbeseitigung (Abschlussreinigung/Frühjahrsreinigung)

5.1 Nach Beendigung der Wintersaison (zum 1. April) ist das gesamte während der Winterperiode ausgebrachte Streugut (Splitt/Granulat) von allen vertragsgegenständlichen Flächen vollständig und rückstandsfrei aufzunehmen.

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5.2 Die Leistung umfasst das Zusammenkehren (maschinell oder manuell), das Aufnehmen, den schadlosen Abtransport sowie die fachgerechte, gesetzeskonforme Entsorgung des Kehrgutes.

5.3 Die Streugutbeseitigung erfolgt auf gesonderten Abruf durch den Auftraggeber und ist innerhalb von 10 Werktagen nach Abruf vollständig, spuren- und rückstandsfrei abzuschließen.

  1. Leistungsverzeichnis
Pos.BeschreibungGeschätztEinheits-Preis proGesamtpreis
e Mengepreis in €Saisonauf 4 Jahre
Leistungsort: Großmarkt, Beusselstr. 44 N-Q, 10553 Berlin
1.0 Bereitstellungspauschale (Fixkosten)
1.1Vorhalten von Personal, Maschinen und Streugut, inkl. 24/7-Rufbereitschaft und GPS-Dokumentation5 Monate………….. €….……….. €…………….€
2.0 Einsatzpauschalen (Variable Kosten)
2.1Kombinierter Räum- und Streueinsatz (Schnee- und Eisbeseitigung) der Gesamtfläche gemäß Leistungsbeschreibung20 Einsätze (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
2.2Reiner Streueinsatz (Präventivstreuung bei angekündigter Glätte) der Gesamtfläche10 Einsätze (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
2.3Handräumung/Streuung schwer zugänglicher Bereiche (z.B. Treppen- anlagen, Eingänge)30 Stunden (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
3.0 Sonderleistungen und Abschlussreinigung
3.1Vollständige maschinelle/manuelle Aufnahme, Abtransport, Entsorgung des gesamten ausgebrachten Streuguts von allen Flächen nach Ende der Wintersaison (Abruf April)pauschal………….. €….……….. €…………….€
Leistungsort: Marheineke Markthalle, Marheinekeplatz 15, 10961 Berlin
4.0 Bereitstellungspauschale (Fixkosten)

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Winterdienst

4.1Vorhalten von Personal, Maschinen und Streugut, inkl. 24/7-Rufbereitschaft und GPS-Dokumentation5 Monate………….. €….……….. €…………….€
5.0 Einsatzpauschalen (Variable Kosten)
5.1Kombinierter Räum- und Streueinsatz (Schnee- und Eisbeseitigung) der Gesamtfläche gemäß Leistungsbeschreibung20 Einsätze (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
5.2Reiner Streueinsatz (Präventivstreuung bei angekündigter Glätte) der Gesamtfläche10 Einsätze (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
5.3Handräumung/Streuung schwer zugänglicher Bereiche (z.B. Treppen- anlagen, Eingänge)30 Stunden (fiktiv)*………….. €….……….. €…………….€
6.0 Sonderleistungen und Abschlussreinigung
6.1Vollständige maschinelle/manuelle Aufnahme, Abtransport, Entsorgung des gesamten ausgebrachten Streuguts von allen Flächen nach Ende der Wintersaison (Abruf im April)pauschal………….. €….……….. €…………….€
Angebotssumme netto…………… €…………….€
zzgl. MwSt.19%
Angebotssumme brutto……………€…………….€

Zahlungsbedingungen auf Abschlags- und Schlusszahlung: 14 Tage ./. 2 % Skonto, 30 Tage netto

  • Die fiktiven Mengenangaben dienen ausschließlich als einheitliche Rechengrundlage für den Angebotsvergleich. Die tatsächliche Abrechnung der Positionen 2.0 und 3.0 bzw. 5.0 und 6.0 erfolgt im Falle einer Beauftragung streng nach tatsächlich geleisteten Einsätzen bzw. Stunden.

Bitte achten Sie auf korrekte, vollständige Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle nur aufgeklärt, insbesondere fehlende Preisangaben, grundsätzlich jedoch nicht nachgefordert werden (ausgenommen unwesentliche Einzelpositionen, die den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen). Im Falle des Fehlens erforderlicher Preisangaben erfolgt grundsätzlich ein zwingender Ausschluss des Bieters.

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Rechtsverbindliche Unterschrift Bewerber /Bieter

/Firmenanschrift (Stempel)

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Ort Datum

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