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Generelle Einkaufs- und Bestellbedingungen 6. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser GEB unwirksam sein sollen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Die Beschaffung von Lieferung und Leistungen durch Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: ASMV) für sich oder im Namen und auf Rechnung Dritter bei Unternehmen im Sinne von §14BGB (im Folgenden: 7. Rechtswahl/Gerichtstand Vertragspartner) erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden Generellen Einkaufs- und Bestellbedingungen (im 7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen Folgenden: GEB), soweit ASMV und der Vertragspartner nicht Abweichendes vereinbaren. Davon abweichende Allgemeine über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners binden ASMV nur insoweit, wenn sie mit GEB von ASMV bzw. dem anwendbaren 7.2. Gerichtsstand ist Augsburg (Stadt). Vertrag übereinstimmen oder ASMV ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
I. Allgemeine Bestimmungen II. Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Waren
- Bestellung und Auftragsbestätigung 8. Lieferungen und Versand 1.1. ASMV äußert den eigenen Bedarf an bestimmten Lieferungen und Leistungen in Textform. Erhält der 8.1. Im Falle von Luft- und Seefracht erfolgen Lieferung und Versand „FOB zu dem von ASMV angegebenen Vertragspartner von ASMV Unterlagen, so hat er die Unterlagen einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und dabei auf die für Verlade(flug)hafen“, im Übrigen „FCA an Standort des Werks des Auftragnehmers“ (gemäß Incoterms 2020), sofern nichts ihn erkennbaren Mängel, Fehler oder Unzulänglichkeiten ASMV hinzuweisen. Ist der Vertragspartner leistungswillig, unterbreitet anderes vereinbart wurde. er ein Angebot an ASMV für die angefragte Lieferung oder Leistung. 8.2. Ist der Bestimmungsort nicht gesondert vereinbart, gilt den Geschäftssitz von ASMV, Am Messezentrum 5, D-86159 1.2. ASMV kann den Vertragspartner beauftragen und eine Bestellung veranlassen. Die Bestellung von ASMV und die Augsburg. Dieser Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Die Einhaltung Annahme dieser Bestellung durch den Vertragspartner – in der Regel in Form einer Auftragsbestätigung bilden einen von Lieferterminen setzt voraus, dass die Ware zu dem vereinbarten Lieferzeitpunkt am Erfüllungsort zugegangen ist. Einzelvertrag. 8.3. Über- oder Vorablieferungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ASMV. Etwa entstehenden Mehrkosten trägt 1.3. Die Auftragsbestätigung ist unverzüglich – spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung von der Vertragspartner. ASMV – durch die Äußerung an ASMV in Textform zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ist ASMV nicht mehr an die erteilte 8.4. Wenn eine Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Vertragspartners vereinbart ist, oder ASMV Bestellung gebunden. Weicht die Auftragsbestätigung des Vertragspartners von der Bestellung ab, so kommt ein Einzelvertrag mit dem in der Auftragsbestätigung bezeichneten Inhalt nur dann zu Stande, wenn ASMV dieser Abweichung oder der Frachtzahler ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern. Hat ASMV ausdrücklich eine bestimmte Auftragsbestätigung insgesamt zumindest in Textform zustimmt. Beförderungsart/Beförderer und/oder einen bestimmten Versandweg vorgeschrieben, ist die Sendung zu den jeweils niedrigen 1.4. Alle zwischen ASMV und dem Vertragspartner bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind vollständig Kosten zu befördern. schriftlich oder in Textform zu dokumentieren. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die Mitarbeiter von ASMV sind 8.5. Postpakete und Postgüter sind frei aufzugeben. Bei Preisstellung ab Werk ist das verauslagerte Porto in der nicht berechtigt, mündlich die Einzelverträge abzuschließen und mündlich abweichende Vereinbarungen zu treffen. Warenbelastung zu inkludieren.
- Kaufmännische Konditionen 9. Mängelhaftung 2.1. Die in der Bestellung von ASMV angegebenen und vom Vertragspartner bestätigten Preise sind Festpreise 9.1. Der Vertragspartner hat für seine Lieferungen und Leistungen Gewähr nach den gesetzlichen Regelungen zu zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Nebenkosten wie Montage, Verpackung u.a. sind, wenn nicht in der Bestellung gesondert vereinbart, in den Preisen inkludiert. leisten. Die Frist der Gewährleistung im Fall von Sach- oder Rechtsmängeln beträgt bei Warenlieferungen 36 Monaten ab 2.2. Ein Mehr- oder Minderpreis infolge von Ausführungsänderungen ist ASMV unverzüglich anzuzeigen und bedarf vor Ablieferung. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Auslieferung der Waren oder Erbringung der Leistungen der Zustimmung von ASMV in Textform. Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf (5) Jahre ab Lieferung. 2.3. Zahlungsziel ist, sofern nicht abweichend anders vereinbart, 30 Tage netto nach dem Eingang der Rechnung mit 9.2. Mängel, die zur Ablehnung der Abnahme führen, sowie alle bei Gefahrübergang festgestellten oder während der Angabe des Bestelldatums und vollständigem Wareneingang oder vollständiger Leistungserbringung. Für die Verzögerungen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel hat der Vertragspartner nach Wahl von ASMV auf seine Kosten zu beseitigen, oder er durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist ASMV nicht verantwortlich. hat mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. 2.4. Die Zahlung von ASMV bedeutet keine Warenannahme und Anerkennung der Leistung als vertragsgemäß. 9.3. Führt der Vertragspartner die Mängelbeseitigung, die Neulieferung oder -leistung nicht innerhalb einer von ASMV 2.5. ASMV zahlt nur an den Vertragspartner, der als Vertragspartner agiert. Die Abtrettung der Forderung bedarf der vorherigen Zustimmung von ASMV in Schriftform. Die Zahlung von ASMV bedeutet keine Warenannahme und keine zu setzender angemessener Frist aus, ist ASMV berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Minderung des Anerkennung der Leistung als vertragsgemäß. Preises zu verlangen, auf Kosten des Vertragspartners Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen 2.6. ASMV führt keine Zahlungen durch und ist auch sonst nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn nationale oder zu lassen und/oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. internationale Embargos, Außenwirtschaftsvorschriften oder andere Sanktionen entgegenstehen. 9.4. Entsprechendes gilt, wenn sich der Vertragspartner außerstande erklärt, die Mängelbeseitigung, Neulieferung oder 2.7. Für etwaige Behinderungen oder Verzögerungen, die eine Überschreitung der festgelegten Liefer- und Leistungszeit -leistung innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf es zur Ausübung der verursachen, hat der Vertragspartner ASMV unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlichen Ansprüche wegen Verzugs stehen vorgenannten Rechte nicht, wenn der Vertragspartner die Leistung verweigert, ASMV die Nacherfüllung unzumutbar ist oder ASMV in allen Fällen uneingeschränkt zu. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Geltendmachung der
- Vertraulichkeit und Datenschutz vorgenannten Rechte rechtfertigen. 3.1. Die kaufmännischen und technischen Informationen jeglicher Art, die ASMV dem Vertragspartner im Rahmen der 9.5. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie in Bezug auf Mängel, die bei sachgemäßer und im ordnungsmäßigen Zusammenarbeit inkl. die Bestellung selbst übergeben hat, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von ASMV ist strikt untersagt, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist und ASMV Geschäftsgang tunlicher Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von zwei (2) Wochen ab Lieferung oder Leistung und bei später darauf aufmerksam gemacht wird. zu Tage tretenden Mängeln binnen zwei (2) Wochen seit ihrer Feststellung zu erheben. 3.2. Soweit im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtung vom Vertragspartner personenbezogenen Daten verarbeitet 9.6. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. werden, verpflichtet der Vertragspartner seine MitarbeiterInnen schriftlich auf die Einhaltung der Vorschriften gemäß Art. 32 Abs. 9.7. Der Vertragspartner trägt die Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände. 4 DSGVO. 9.8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ASMV von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von Personen- und
- Compliance Sachschäden freizustellen, die auf einem in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gegründeten Fehler des Produkts 4.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle für ihn relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemein beruhen und für die er im Außenverhältnis selbst haftet. In diesem Rahmen ist der Vertragspartner auch verpflichtet, etwaige anerkannten ethischen Regeln einzuhalten. Vorgeschrieben wird insbesondere die Einhaltung des Kartellrechts und der Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von ASMV durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption. Über Inhalt und Umfang der durchgeführten Rückrufmaßnahmen wird ASMV den Vertragspartner – soweit möglich und zumutbar 4.2. Das Anbieten von Vorteilen an Mitarbeiter von ASMV wird bei ASMV als einen Verstoß gegen vertragliche und vorvertragliche Pflichten ausgelegt. Das Verbot von Kinderarbeit gemäß der Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. über grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wird der Vertragspartner insbesondere beachten. 10. Unfallsverhütungsvorschriften/Umweltschutz
- Werbung 10.1. Die gelieferten Waren und Leistungen sowie die Herstellprozesse der gelieferten Produkte müssen den gesetzlichen Auf die mit ASMV bestehenden Geschäftsbeziehungen darf der Vertragspartner nicht zu Werbezwecken hinweisen, es sei Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz), dem Chemikaliengesetz, den denn, dass ASMV dem ausdrücklich zugestimmt hat. sonstigen einschlägigen Normen sowie den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außerdem müssen die in
Generelle Einkaufs- und Bestellbedingungen von ASMV GmbH, Stand: Februar 2024
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der Bestellung gegebenenfalls vorgeschriebene internationale Verbandsbestimmungen eingehalten sein. Gleiches gilt für die 15.5. Der Vertragspartner erbringt die Dienst- und Werkleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Umweltschutzbestimmungen. Berücksichtigung der Vorschriften für Ordnung und Sicherheit von ASMV. Über den Fortschritt der Leistungserbringung wird der 10.2. Erforderliche Schutzvorrichtungen sind mitzuliefern, sie sind im Preis enthalten. Vertragspartner ASMV informieren. 10.3. Die Vorschriften über den Gefahrguttransport sind einzuhalten. Bei Bestellungen von Stoffen oder Zubereitungen, 16. Unterauftragnehmer für die ein Material-Sicherheitsdatenblatt existiert, hat der Vertragspartner dieses in der Form der REACH-Verordnung (EG) Nr. 16.1. Die Vergabe der Aufträge von ASMV an die Unterauftragnehmer des Vertragspartners ist nur nach der 1907/2006 automatisch kostenlos mitzuliefern. ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AMSV zulässig. 16.2. In jeweiligem Einzelvertrag kann die erforderliche Zustimmung dadurch erteilt werden, dass dort die Vergabe an 11. Exportkontrolle, Zoll und Sicherheit in der Lieferkette einen bestimmten Unterauftragnehmer ausdrücklich geregelt wird. Unabhängig davon, ist und bleibt der Vertragspartner für die 11.1. Der Vertragspartner hat alle Anforderungen des anwendbaren nationalen und internationalen Zoll- und ordnungsgemäße Leistungserbringung allein verantwortlich. Außenwirtschaftsrechts („Außenwirtschaftsrecht“) zu erfüllen. Der Vertragspartner hat ASMV spätestens zwei (2) Wochen nach 16.3. Wird eine Vergabe an einen Unterauftragnehmer durch ASMV genehmigt, wird der Vertragspartner sicherstellen, Bestellung sowie bei Änderungen unverzüglich alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die ASMV zur Einhaltung des dass die nach dem jeweiligen Einzelvertrag bestehenden Pflichten dem Unterauftragnehmer auferlegt werden. Außenwirtschaftsrechts benötigt. 17. Leistungsänderungen 11.2. Verletzt der Vertragspartner seine Pflichten nach Abs. 10.1., trägt er sämtliche Aufwendungen und Schäden, die 17.1. ASMV ist berechtigt, die Anforderungen an die vertraglichen Leistungen zu ändern, sofern dies für den ASMV hieraus entstehen, es sei denn, der Vertragspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Vertragspartner nicht unzumutbar ist. Führt die Änderung zu Mehrkosten, teilt der Vertragspartner diese gemäß Artikel I, Ziffer 2.2 unverzüglich und vor der Durchführung des geänderten Einzelvertrages ASMV mit. 11.3. Der Vertragspartner trifft die erforderlichen organisatorischen Anweisungen und Maßnahmen insbesondere in den 17.2. Mehraufwendungen werden nur erstattet und eine zusätzliche Vergütung nur gezahlt, wenn die Zahlung zwischen Bereichen Objektschutz, Vertragspartner-, Personal- und Informationssicherheit, Verpackung und Transport, um die Sicherheit ASMV und dem Vertragspartner ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart wurde. in der Lieferkette gemäß den Anforderungen entsprechender international anerkannter Initiativen auf Grundlage des WCO SAFE 18. Mitwirkungspflicht von ASMV Framework of Standards (z.B. AEO, C-TPAT) zu gewährleisten. Er schützt seine Lieferungen und Leistungen an ASMV oder an 18.1. Ist für die Erbringung der Leistungen die Übergabe von Unterlagen notwendig, wird ASMV diese dem von ASMV bezeichnete Dritte vor unbefugten Zugriffen und Manipulationen. Er setzt für solche Lieferungen und Leistungen Vertragspartner rechtzeitig vor dem Beginn der Leistungserbringung übergeben. ausschließlich zuverlässiges Personal ein und verpflichtet etwaige Unterauftragnehmer, ebenfalls entsprechende Maßnahmen 18.2. Sind die Leistungen auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten von AMSV zu erbringen, wird ASMV dem zu treffen. Vertragspartner und seinen Erfüllungsgehilfen den erforderlichen Zugang gewähren. 12. RoHS und WEEE 19. Abnahme von Werkleistungen Der Vertragspartner hat alle Anforderungen, die sich aus den Richtlinien RoHS 2011/65/EU und WEEE 2012/19/EU sowie den 19.1. Werkleistungen werden von ASMV abgenommen. ASMV wird nach der Abnahmeprüfung die Abnahme der daraus resultierenden nationalen Ausführungsgesetzen ergeben zu erfüllen. Werkleistung erklären, wenn die Leistung mangelfrei ist. 13. Zeichnungen, Muster und Werkzeuge 19.2. Sollte sich die Leistungen als mangelhaft erweisen, wird der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Dem Vertragspartner von ASMV zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Planungen, Modelle, Muster oder Werkzeuge bleiben im Frist auf eigenen Kosten beseitigen oder nach Wahl von ASMV diese Werkleistungen erneut mangelfrei erbringen. Beseitigt der Eigentum von ASMV und sind auf Verlangen jederzeit, im Übrigen nach Durchführung der Bestellung zurückzugeben. Sie sind Vertragspartner trotz angemessener Frist die Mängel nicht oder versäumt es, erneut die Leistungen mangelfrei zu erbringen, als Eigentum von ASMV zu kennzeichnen und dürfen nur zur Erbringung der Leistung verwendet werden. Der Vertragspartner kann ASMV vom Einzelvertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung angemessen mindern oder den Mangel auf Kosten hat sie vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist die Vervielfältigung untersagt. Ihr Abhandenkommen ist ASMV sofort zu des Vertragspartners beseitigen oder beseitigen lassen und Schadenersatz verlangen. melden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 19.3. Einer entsprechenden Fristsetzung bedarf es zur Ausübung der oben genannten Rechte nicht, wenn der 14. Schutzrechte Vertragspartner die Leistung verweigert, die Nacherfüllung für ASMV unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die 14.1. Der Vertragspartner gewährt ASMV eine einfache, unwiderrufliche, weltweite Lizenz an eigenen Schutzrechten oder unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Geltungsmachung der vorhandenen Rechte rechtfertigen. sonstigen Rechten zum Besitz, Vertrieb und zur Benutzung der gelieferten Ware und daraus entstandenen Erzeugnissen. 20. Bauleistungen 14.2. Der Vertragspartner hat die Ware frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter zu liefern. Werden durch Für Bau- und Baunebenleistungen gilt anstelle dieser Generellen Einkaufs- und Bestellbedingungen die Vergabeverordnung die gelieferten Waren und/oder deren Benutzung Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, hat der Vertragspartner alle zumutbaren (VgV) in Verbindung mit Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Anstrengungen zu unternehmen, um ASMV ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zu verschaffen. 21. Rechte an Ergebnissen 14.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ASMV von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen ASMV wegen der in Abs. 14.2 genannten Verletzung von Rechten erheben und ASMV alle angemessenen Aufwendungen im Zusammenhang mit 21.1. Die Ergebnisse der Leistung werden bereits während der Erstellung, unmittelbar in dem jeweiligen der Inanspruchnahme zu erstatten. ASMV wird ohne Zustimmung des Vertragspartners keine Ansprüche anerkennen und keinen Bearbeitungszustand, zum Eigentum von ASMV. Soweit das Ergebnis in Zeichnungen, Modellen, Berichten, Datenträgern, Vergleich abschließen, es sei denn, die Zustimmung wird willkürlich verweigert. Mustern und sonstigen Gegenständen verkörpert ist, gehen diese mit ihrer Entstehung, und zwar in dem jeweiligen 14.4. Die Verpflichtungen nach Abs. 14.3 treffen den Vertragspartner nicht, soweit er nachweist, dass er die Bearbeitungszustand, in das alleinige und uneingeschränkte Eigentum von ASMV über. Die Unterlagen, die ASMV an den Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Rechtsmängeln der an ASMV Vertragspartner zur Vorbereitung oder Erbringung der Leistungen zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum von ASMV. gelieferten Waren bleiben unberührt. 21.2. Für den Fall, dass ASMV nicht das alleinige Eigentum gemäß Ziffer 21.1. erhält, steht ASMV das ausschließliche, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Recht zu, die Ergebnisse vom Zeitpunkt der Entstehung selbst oder durch Dritte in sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ganz oder zum Teil nach Belieben III. Zusätzliche Bestimmungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verändern und auch in einer von ASMV bestimmten Form öffentlich zugänglich zu machen und zu verwerten. Dieses Recht beinhaltet insbesondere die Nutzungsrechte, die Ergebnisse zu vervielfältigen, mittels jedweden 15. Leistungserbringung und Informationspflicht Mediums zu verbreiten, zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und/oder umzugestalten, zu vertreiben, auch 15.1. Der Vertragspartner setzt für die Erbringung der geschuldeten Dienst- und Werkleistungen entsprechend mittels Leasings und Vermietung, und Dritten für alle Nutzungsarten - allein und nach freiem Ermessen - beliebige Nutzungsrechte ausgebildetes Personal ein. Dabei verpflichtet sich der Vertragspartner, dafür Sorge zu tragen, dass etwaige erforderliche gültigen daran einzuräumen. Mitumfasst ist u.a. auch das Recht zur Online-Nutzung in allen Kommunikationsnetzen (Internet etc.) sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorliegen. zur Nutzung in festen und mobilen Datennetzen und auf Endgeräten (z.B. Mobiltelefone, Organizers, etc.). Sofern es sich bei den 15.2. In der Einteilung der eingesetzten Erfüllungsgehilfen und deren Arbeitszeit ist der Vertragspartner frei. Die Tätigkeit Ergebnissen um Softwareprogramme handelt, überträgt der Vertragspartner an ASMV sämtliche vorgenannten Nutzungsrechte durch den Vertragspartner erfolgt insoweit selbständig und unabhängig von der Tätigkeit von ASMV. sowohl hinsichtlich des Object Codes als auch hinsichtlich des Source Codes der Software. 15.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Mitarbeiter und selbständigen Unterauftragnehmer 21.3. Der Vertragspartner verzichtet auf die namentliche Nennung als Urheber der Ergebnisse. Diese Einräumung der schriftlich darauf hinzuweisen, dass sie bei der Leistungserbringung keinem Direktionsrecht unterliegen und keinerlei Weisungen Rechten ist mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. von AMSV Folge zu leisten haben, es sei denn, diese betreffen die Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände von ASMV. 21.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, beispielsweise durch entsprechende vertragliche Regelungen mit seinen 15.4. Sollte ein Mitarbeiter des Vertragspartners oder ein selbständiger Unterauftragnehmer des Vertragspartners Mitarbeitern, Unterauftragnehmer oder Dritten, soweit er sich diesen bei der Leistungserbringung bedient, vertraglich gegenüber ASMV geltend machen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sei ein Arbeitsverhältnis mit ASMV zustande sicherzustellen, dass die Rechte an Ergebnissen gemäß Ziffer 21 dieser GEB ausschließlich und unbegrenzt ASMV zustehen gekommen, wird der Vertragspartner ASMV von allen in diesem Zusammenhang gegen ASMV geltend gemachten gegenwärtigen und auch nicht durch die Beendigung der Verträge mit seinen Mitarbeitern, den Unterauftragnehmer oder Dritten berührt werden. und zukünftigen Ansprüchen dieser Person freistellen und alle weiteren aus der Begründung eines Arbeitsverhältnisses für ASMV 22. Haftung entstehenden Kosten übernehmen. Im Falle von Verletzungen der Vertragspflichten gleich welcher Art haftet der Vertragspartner uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.