Abfragen bei Registerbehörden durch öffentliche Auftraggeber gem. § 6 (1) und (2) Wettbewerbsregistergesetz bzw. § 150a (4) Gewerbeordnung
Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA
Los-Nr.: 2
Vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei der Registerbehörde abzufragen, ob Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Daneben können Abrufe im Wettbewerbsregister auch in den folgenden Fällen erfolgen:
- bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen mit einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert unter 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer zu demjenigen Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag oder die Konzession zu vergeben beabsichtigt,
- im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs, in Bezug auf diejenigen Bewerber, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes auffordern will.
Ist der Auftrag in Lose unterteilt, sind Abfragen für die Unternehmen durchzuführen, die jeweils den Zuschlag für die einzelnen Lose erhalten sollen.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen. Dieses Formular ist daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
Ebenfalls können weiterhin Abrufe aus dem Gewerbezentralregister erfolgen.
| Name des Unternehmens sofern vorhanden einschließlich Rechtsform | |
| Umsatzsteuer-ID sofern vorhanden | |
| Hauptsitz der Firma | |
| Straße, Hausnr. | |
| Postleitzahl, Ort | |
| Land | |
| Anschrift der Firma sofern vom Sitz abweichend | |
| Straße, Hausnr. | |
| Postleitzahl, Ort | |
| Land |
Sofern es sich um eine
[ ] juristische Person handelt, bitten wir um folgende Registerangaben: (bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen)
| [ ] Inländisches Register | |
| Registergericht | |
| Registernummer | |
| [ ] Ausländisches Register | |
| Registerführende Stelle | |
| Registerbezeichnung | |
| Ausländische Registernummer |
Sofern es sich um eine (bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen)
[ ] natürliche Person oder
[ ] eine/n eingetragene/n Kaufmann/Kauffrau
handelt, können die zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlichen personenbezogenen Daten freiwillig bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden. Sollten diese freiwilligen Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegen, können diese vor Zuschlagerteilung gesondert nachgefordert werden.
| Geburtsname | |
| Familienname falls abweichend vom Geburtsnamen | |
| Vorname | |
| Geburtsdatum | |
| Geburtsort |
Bei vergebenen Aufträgen kann eine vergaberechtliche Pflicht bestehen, den Namen des beauftragten Unternehmens auf den Internetseiten des Auftraggebers oder Internetportalen, wie www.bund.de, bekannt zu machen. Soweit es sich dabei um natürliche Personen handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder bei nicht vorliegender Einwilligung deren Name zu anonymisieren.
Einwilligungserklärung
| [ ] Einverständnis wird erteilt. | Im Falle einer Auftragserteilung bin ich mit der Veröffentlichung meines Namens einverstanden. |
| [ ] Einverständnis wird nicht erteilt. | Im Falle einer Auftragserteilung bin ich mit der Veröffentlichung meines Namens nicht einverstanden. |