Anlage_2_Bewerbungsbedingungen.pdf

Webhosting, Wartungs- und Supportleistungen für Webseiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:20 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV / UVgO

Inhaltsverzeichnis

  1. Hinweis ............................................................................................................................................ 2

  2. Gegenstand der Vergabe ................................................................................................................ 2

  3. Verfahrenssprache........................................................................................................................... 2

  4. Kontaktstelle der Auftraggeberin (Deutsches Vergabeportal) ......................................................... 2

  5. Rechtsmittel ..................................................................................................................................... 3

  6. Teilnehmende am Vergabeverfahren .............................................................................................. 4

  7. Bieterfragen ..................................................................................................................................... 4

  8. Form des Angebotes ....................................................................................................................... 5

  9. Nebenangebote ............................................................................................................................... 5

  10. Mehrere Hauptangebote .................................................................................................................. 5

  11. Losaufteilung .................................................................................................................................... 5

  12. Änderungsverbot bzgl. der Unterlagen ............................................................................................ 5

  13. Kosten der Angebotserstellung ........................................................................................................ 6

  14. Fristen .............................................................................................................................................. 6

  15. Verwendung von Vordrucken .......................................................................................................... 6

  16. Nachweise ....................................................................................................................................... 6

  17. Einheitliche Europäische Eigenerklärung ........................................................................................ 7

  18. Eignungskriterien ............................................................................................................................. 7

  19. Referenzen ...................................................................................................................................... 7

  20. Zuschlagskriterien ............................................................................................................................ 7

  21. Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften .................................................................................... 8

  22. Verfahrensablauf.............................................................................................................................. 8

  23. Möglichkeit des Wechsels des Auftragnehmers ............................................................................... 8

  24. Datenschutz ..................................................................................................................................... 8

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV / UVgO

  1. Hinweis

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Bewerbungsbedingungen im Sinne von § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VgV bzw. (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 UVgO). Diese Bewerbungsbedingungen dienen der Information von Bewerbern und Bietern, um die Nichtberücksichtigung bzw. den Ausschluss von Teilnahmeanträgen oder von Angeboten zu vermeiden. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen richtet sich nach der VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) bzw. UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) in ihrer zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe geltenden Fassung.

Das für die diese Vergabe festgelegte Vergabeverfahren ist den Anlagen „Anschreiben „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ oder „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zu entnehmen.

  1. Gegenstand der Vergabe

Der Vergabegegenstand ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

  1. Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge oder Angebote in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit der Auftraggeberin in deutscher Sprache erfolgt.

Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrages oder Angebotes vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.

  1. Kontaktstelle der Auftraggeberin (Deutsches Vergabeportal)

Die Kommunikation mit der Kontaktstelle der Auftraggeberin erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/oder Antworten maßgebend.

Sollten sich einem Bieter nach Durchsicht der Auftragsbekanntmachung bzw. nach Abruf der Vergabeunterlagen leistungsbezogene bzw. verfahrensrechtliche Fragen stellen, deren Beantwortung sich nicht aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal

an die in der Auftragsbekanntmachung bezeichnete Kontaktstelle der Auftraggeberin gerichtet werden.

Informationen und Kontaktdaten zum technischen Support des Deutschen Vergabeportals finden Sie hier:

https://support.cosinex.de/unternehmen/

Auch bei anderen technischen Störungen im Zusammenhang mit dem Deutschen Vergabeportal hat der Bieter rechtzeitig die vorstehende technische Hotline des Deutschen Vergabeportals zu kontaktieren.

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV / UVgO

Vorsorglich weist die Auftraggeberin darauf hin, dass eine Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal nicht erforderlich ist, um einen Zugang zu den Vergabeunterlagen zu erhalten. Gleichwohl wird allen Interessenten zu einer Registrierung geraten, da nur registrierte Nutzer aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert werden.

  1. Rechtsmittel

Bei EU-weiten Vergabeverfahren nach VgV gilt folgendes: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über das Deutsche Vergabeportal oder per E-Mail an vergabestelle@dji.de zu übermitteln.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Richten Sie den Nachprüfungsantrag bitte an folgende Anschrift:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 E-Mail an: vk@bundeskartellamt.bund.de.

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  1. Teilnehmende am Vergabeverfahren

Zum Vergabeverfahren werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber/Bieter) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerber-/Bietergemeinschaften zugelassen.

Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer und einzelne Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.

a) Der Begriff der Bewerber-/Bietergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Zuschlag in dem o.g. Vergabeverfahren gemeinsam zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss die geschuldete Leistung arbeitsteilig als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber- /Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Soweit eine Bietergemeinschaft gegründet werden soll, ist mit dem Teilnahmeantrag (bzw. in Verfahren ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der Angebotsabgabe) eine den formellen Vorgaben entsprechende Erklärung abzugeben. Diese Erklärung ist auszudrucken, an den entsprechend gekennzeichneten Stellen im Original handschriftlich rechtsverbindlich zu unterzeichnen und dann eingescannt als pdf-Datei dem Angebot beizufügen. b) Unterauftragnehmer sind alle rechtlich selbständigen Drittunternehmen oder dritte Personen, die ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Auftraggeber im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers bestimmte Teile des Auftrags übernehmen und ausführen. Der Unterauftragnehmer schuldet dem Auftragnehmer im Innenverhältnis meist einen werkvertraglichen Erfolg mit einem für die Auftragserfüllung gewissen Gewicht. Unterauftragnehmer können auch konzernverbundene Unternehmen des Bewerbers/Bieters sein. Nur der (Haupt-)Auftragnehmer wird Vertragspartner und ist für die Vertragserfüllung gegen über dem Auftraggeber vollständig verantwortlich. Soweit ein oder mehrere Unterauftragnehmer beauftragt werden soll, ist mit dem Teilnahmeantrag (bzw. in Verfahren ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der Angebotsabgabe) eine den formellen Vorgaben entsprechende Erklärung abzugeben.

  1. Bieterfragen

Sollte ein Bieter zu der Einschätzung kommen, dass die Vergabeunterlagen unvollständig oder unklar sind, hat er die Auftraggeberin umgehend über das Deutsche Vergabeportal darauf hinzuweisen. Andere als die im Anschreiben (Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages / Aufforderung zur Angebotsabgabe) bzw. der Bekanntmachung genannten Stellen dürfen im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht kontaktiert werden.

Im Interesse aller potentiellen Bewerber oder Bieter sind Unternehmen gehalten, auftretende Fragen unverzüglich zu stellen, damit den Bietern ausreichend Zeit verbleibt, die Antworten bei der Erstellung der Teilnahmeanträge oder Angebote zu berücksichtigen.

Auskünfte können nur erteilt werden, sofern sie rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle angefordert wurden. Die Fristen sind dem Anschreiben bzw. der Bekanntmachung zu entnehmen.

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV / UVgO

Mündliche Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Teilnahmeantrages oder Angebotes zu beachten.

Die Bieterfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auskünfte können nur erteilt werden, sofern sie rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle angefordert wurden. Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen ist in der Anlage „Auskünfte auf Bieterfragen“ genannt.

Mündliche Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

  1. Form des Angebotes

Für Form und Inhalt der Teilnahmeanträge oder Angebote ist § 53 VgV bzw. 38 UVgO zu beachten.

Nur diejenigen beim Deutschen Vergabeportal registrierten Nutzer, die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

Teilnahmeanträge und Angebote, einschließlich aller beizufügenden Anlagen, sind vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist (siehe Anschreiben), ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) einzureichen.

Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Sollte ein Bieter dennoch ein Nebenangebot einreichen, wird dies von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Mehrere Hauptangebote

Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten dennoch mehrere Hauptangebote von einem Bieter abgegeben werden, wird nur das zuletzt vor Ablauf der Angebotsfrist eingereichte Angebot in der Wertung berücksichtigt.

  1. Losaufteilung

Sofern das Vergabeverfahren in Lose aufgeteilt wird und wie die Angebotsabgabe in diesem Fall geregelt ist, ist dies der Bekanntmachung oder den sonstigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  1. Änderungsverbot bzgl. der Unterlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an oder Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen unzulässig sind und den Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots vom Vergabeverfahren zur

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Folge haben. Es sei denn, dies ist ausdrücklich zugelassen (z.B. an den hervorgehobenen Feldern im Vertrag).

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Teilnahmeantrag oder Angebot müssen zweifelsfrei sein.

Sofern dem Bieter sachdienliche Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages oder Angebots unverzichtbar erscheinen, müssen diese in Gestalt einer (Bieter-)Frage im Vorfeld der Angebotsabgabe zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht werden.

Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DJI e.V. und der VOL/B. Andere Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Bewerbers oder Bieters werden im Falle einer Zuschlagserteilung nicht Vertragsbestandteil.

  1. Kosten der Angebotserstellung

Für die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebotes und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergütung gewährt. Teilnahme- und Angebotsunterlagen sowie Angebotsmuster sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.

  1. Fristen

Die Fristen (Teilnahme, Angebots- und Bindefrist) sind der Bekanntmachung bzw. dem Anschreiben (Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages / Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu entnehmen.

  1. Verwendung von Vordrucken

Den Vergabeunterlagen ist eine Vielzahl von Vordrucken bzw. Formularen beigefügt. Zur Teilnahmeantrags- und/oder zur Angebotsabgabe sind ausschließlich diese zu verwenden.

Sofern dem Teilnahmeantrag oder Angebot eines Bewerbers oder Bieters weder der Vordruck „Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen“ noch der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe / Unteraufträge anderer Unternehmen“ beigefügt sind, geht die Auftraggeberin davon aus, dass der Bewerber oder Bieter keinen Einsatz von Unterauftragnehmern plant, sofern keine Hinweise gegen diese Annahme sprechen.

  1. Nachweise

Die Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) unterliegt unserer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung. Bewerber / Bieter mit fehlender Eignung können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. (§ 42 VgV bzw. § 42 Abs. 1 UVgO).

Die einzureichenden Unterlagen zum Beleg der Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Die Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen.

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Nachweise, Erklärungen oder weitere Unterlagen (z.B. Bürgschaften etc.) sind entsprechend den Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist vorzulegen.

Sofern ein Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt, sind öffentliche Auftraggeber von Amts wegen verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, bei der Registerbehörde abzufragen, ob Eintragungen zu dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, gespeichert sind. In diesem Fall ist der entsprechend beigefügte Vordruck auszufüllen.

Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Ebenfalls können weiterhin Abrufe aus dem Gewerbezentralregister erfolgen.

Grundlage für die Abfragen bei den Registerbehörden durch öffentliche Auftraggeber sind § 6 (1) und (2) Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bzw. § 150a (4) Gewerbeordnung (GewO).

Unterlagen, die von der Auftraggeberin nach Teilnahme- oder Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Auftraggeberin bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

  1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Gemäß § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert die Auftraggeberin als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.

Die Auftraggeberin kann die Bieter bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung jederzeit während des Verfahrens dazu auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

Vor der Zuschlagserteilung fordert die Auftraggeberin denjenigen Bieter, an den sie den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

  1. Eignungskriterien

Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

  1. Referenzen

Sofern Referenzen gefordert werden, ist eine ausgefüllte Referenzliste mit allen dort geforderten Angaben vorzulegen (grundsätzlich Eignungsleihe möglich, siehe Eignungsleihe § 47 VgV). Die geforderten Referenzen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

  1. Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Sofern in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nichts dazu geregelt ist, gilt der Preis zu 100 Prozent als Zuschlagskriterium.

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  1. Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften

Bei dem Vergabeverfahren sind die einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten. Es gelten insbesondere:

 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 17.2.2016, BGBl. I Nr. 8, S. 203, vom 23.2.2016  Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) bzw. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO 2017)  Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, PreisV 30/53.

  1. Verfahrensablauf

Nach Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist wird die Auftraggeberin die fristgemäß eingegangenen Teilnahmeanträge oder Angebote wie folgt prüfen und werten:

 formale Prüfung: Die formale Prüfung der Teilnahmeanträge oder Angebote erfolgt im Hinblick auf Vollständigkeit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit. Insbesondere Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind; Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten; Teilnahmeanträge oder Angebote mit Änderungen oder Ergänzungen des Bieters; Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten oder nicht zugelassene Nebenangebote sind zwingend auszuschließen. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.  Eignungsprüfung: Die Prüfung der Bietereignung erfolgt gemäß der in der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien sowie die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.  Angebotsprüfung, einschließlich Prüfung der Angemessenheit der Preise: Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien ermittelt. Scheint das wirtschaftlichste Angebot als ungewöhnlich niedrig, erfolgt eine Aufklärung. Ist ein Angebot ungewöhnlich hoch, wird dieses auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die PreisV 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Preisprüfung durchzuführen. Dazu wird sie im Regelfall die zuständige Preisprüfungsstelle hinzuziehen.

  1. Möglichkeit des Wechsels des Auftragnehmers

Für den Fall, dass der erfolgreiche Bieter (Auftragnehmer), der den Zuschlag erhalten hat, vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz, Rücktritt oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses des Vergabeverfahrens anzutragen.

  1. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen von Vergabeverfahren finden Sie auf der Website der Auftraggeberin.

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