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Leistungsbeschreibung
Wartungs- und Supportleistungen für die BJK-Webseiten
Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 2
Stand: 10.09.2026
Inhalt – Wartungs- und Supportleistungen
Auftraggeber und Projektüberblick .................................................................................... 2
-
Auftragsgegenstand – benötigte Leistung ...................................................................... 3
-
Leistungsumfang ........................................................................................................... 3
2.1 Technischer Support und Fehlerbehebung ...................................................................... 3
2.2 Sicherheitspatches und -Monitoring ................................................................................. 4
2.3 Inhaltspflege und redaktionelle Unterstützung ................................................................. 5
2.4 CMS-Kernsystem und Extension-Updates ....................................................................... 5
2.5 Sourcecode-Repository und Versionsverwaltung ............................................................ 6
2.6 Abgrenzung zum Webhosting .......................................................................................... 7
- Sicherheit ...................................................................................................................... 8
3.1 Datenschutz und Zugangssouveränität ............................................................................ 8
3.2 Umgang mit Sicherheitsvorfällen ..................................................................................... 9
- Service Level Agreement (SLA) ....................................................................................10
4.1 Servicezeiten ..................................................................................................................10
4.2 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten...............................................................................10
4.3 Berichtpflichten ...............................................................................................................11
-
Vergütung .....................................................................................................................12
-
Dokumentation .............................................................................................................13
-
Vertragsende und Übergabe .........................................................................................13
-
Erfüllungsort und -zeitraum ...........................................................................................14
-
Kommunikation .............................................................................................................14
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Wartungs- und Supportleistungen für die BJK-Webseiten
Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 2
Stand: 10.09.2026
Auftraggeber und Projektüberblick Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) ist eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. In fünf Fachabteilungen sowie Fachgruppen, den eigenständigen Arbeitseinheiten der Abteilungen, untersuchen Forscherinnen und Forscher die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die damit zusammenhängenden sozialstaatlichen Angebote und Maßnahmen. Seit über 60 Jahren beraten die Expertinnen und Experten des DJI Politik und Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Sie analysieren gesellschaftliche Trends, begleiten neue fachliche Entwicklungen wissenschaftlich, erarbeiten Prognosen für die Zukunft und liefern wichtige Impulse für die Fachpraxis.
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am DJI lässt sich im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Praxis verorten. In diesem Rahmen dient sie als Korrespondenzpartnerin für die institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene, insbesondere für das Bundesjugendkuratorium (BJK). Zur Aufgabe der Arbeitsstelle zählen neben der Beobachtung der einschlägigen Praxisfelder und der Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auch die Unterstützung bei der Erstellung von Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der BJK-Homepage und weiteren Medien.
Als Sachverständigengremium mit bis zu 15 unabhängigen Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft, berät das Bundesjugendkuratorium die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Im Zentrum der Beratungstätigkeiten stehen gesellschaftliche Veränderungsprozesse und ihre Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei legt das Sachverständigengremium besonderen Wert darauf, die Perspektive junger Menschen in die Beratungen einzubeziehen.1
Die Beratungsergebnisse des Bundesjugendkuratoriums werden der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der (Fach-) Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die BJK-Homepage dient der Verbreitung der Arbeitsergebnisse des Bundesjugendkuratoriums. Um ein reibungsloses Funktionieren der BJK-Websiten zu gewährleisten sollen diese fachgerecht supportet und gewartet werden.
1 https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/Verwaltungsvorschrift_BJK.pdf
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Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 2
Stand: 10.09.2026
- Auftragsgegenstand – benötigte Leistung
Folgende Leistungen werden benötigt: Wartung und Support für den CMS-gestützten
Webauftritt der BJK-Websiten. Die Leistungen sind in Zusammenhang mit dem
entsprechenden Webhosting zu.
Ziel ist die dauerhafte, sichere und performante Verfügbarkeit des Webauftritts durch
regelmäßige technische Pflege, zeitnahe Fehlerbeseitigung sowie Unterstützung der
redaktionellen Arbeit. Der Auftragnehmer übernimmt dabei keine Hoheit über Infrastruktur oder
Inhalte; diese verbleiben jederzeit beim Auftraggeber, wie in der Leistungsbeschreibung für
das Webhosting geregelt.
Der konkrete Technologie Stack (CMS-Software, eingesetzte Extensions etc.) wird in einer
gesonderten Leistungsbeschreibung für Redesign und Relaunch definiert (siehe auch
Verfahren 26-1300-IL-I-OeA – Los 1). Die vorliegende Beschreibung ist bewusst CMS-offen
formuliert, sodass sie für verschiedene Systeme (z. B. TYPO3, Drupal, Joomla) anwendbar
ist, sofern das gewählte CMS die genannten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber teilt dem
Auftragnehmer spätestens bis zum 22.09.2026 mit, um welches CMS es sich handelt.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird in den folgenden Punkten 2.1-2.6 erläutert.
Hinweis: Los Nr. 2 (26-1300-IL-I-OeA) umfasst die Leistungen Hosting, Wartung und Support
vollumfänglich. Der Auftragnehmer berücksichtigt die entsprechenden Leistungsbeschreibun-
gen gem. Anlage 4-1 und Anlage 4-2 und stellt ein reibungsloses Funktionieren sicher.
2.1 Technischer Support und Fehlerbehebung
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Ansprechpartner für alle technischen Störungen und
Fehlfunktionen des Webauftritts und erbringt folgende Leistungen:
- Entgegennahme und Klassifizierung von Störungsmeldungen über einen definierten
Meldekanal (Ticketsystem oder E-Mail).
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Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 2
Stand: 10.09.2026
- Analyse, Diagnose und Beseitigung von Fehlern im CMS-System, in Themes,
Templates und Erweiterungen.
- Koordination mit dem Hosting-Provider bei infrastrukturbedingten Störungen (z. B.
Datenbankprobleme, Konfigurationsfehler).
- Dokumentation aller Störungen in deutscher Sprache als Worddatei und deren
Behebung im Ticketsystem.
- Nach bekannt werden von Sicherheitslücken im eingesetzten CMS oder dessen
Erweiterung ist der Auftraggeber zeitnah (innerhalb 2 Tagen) zu benachrichtigen. Es
muss ein gemeinsames Wartungsfenster definiert werden, falls es zu einer Downtime
kommt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er auf den benötigten Maillisten
steht und zeitnah diese Infos zu bekommen.
- Wiederherstellung des Webauftritts aus Backups im Fehlerfall.
2.2 Sicherheitspatches und -Monitoring
Der Auftragnehmer gewährleistet die kontinuierliche Überwachung sicherheitsrelevanter
Aspekte des Webauftritts, reagiert auf erkannte Risiken und erbringt folgende Leistungen:
- Regelmäßiges Monitoring der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Webauftritts
(mindestens alle 5 Minuten).
- Proaktive Beobachtung von Sicherheitsadvisories für das eingesetzte CMS und alle
aktiven Erweiterungen.
- Zeitnahe Einspielen sicherheitsrelevanter Patches und Hotfixes gemäß den SLA-
Reaktionszeiten (siehe Punkt 4).
- Überprüfung und Sicherstellung der korrekten SSL/TLS-Konfiguration sowie
rechtzeitige Zertifikatserneuerung.
- Monatlicher Monitoring-Bericht in deutscher Sprache mit Verfügbarkeitsstatistiken,
eingespielten Patches und aufgetretenen Ereignissen als unveränderliche PDF-Datei
für das Management, als interaktives HTML/Web-Dashboard im Browser oder als
editierbare XLSX/CSV-Tabelle für die Rohdatenanalyse.
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- Einrichtung und Pflege grundlegender Sicherheitsmaßnahmen auf CMS-Ebene (z. B.
Absicherung des Admin-Bereichs, Schutz vor Brute-Force-Angriffen).
2.3 Inhaltspflege und redaktionelle Unterstützung
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Pflege von Inhalten, sofern dies nicht
durch Auftraggeber-eigenes Redaktionspersonal erfolgt, und erbringt folgende Leistungen:
- Einpflegen, Bearbeiten und Löschen von Inhalten (Texte, Bilder, Dokumente) auf
Anweisung des Auftraggebers.
-
Anlegen und Verwalten von Seitenstrukturen und Navigationselementen.
-
Einfache Anpassungen an Layouts und Darstellungen im Rahmen bestehender
Templates.
-
Einrichtung und Pflege von Formularen, Verlinkungen und Weiterleitungen.
-
Schulung ca. sechs redaktionellen Mitarbeitenden des Auftraggebers und schriftliche
Dokumentation (Protokoll) der Schulung in deutscher Sprache z. B. als PPP-Datei oder
als PDF.
- Austauschmeetings für Anpassungen und Verwaltung der Homepage (auf Anfrage:
geschätzt 2 Stunden im Jahr).
Hinweis: Redaktionelle Leistungen und Schulungen/ Austauschmeetings werden im Rahmen
des vereinbarten Stundenkontingents in Höhe von bis zu 15 Stunden (siehe Punkt 5) erbracht.
2.4 CMS-Kernsystem und Extension-Updates
Der Auftragnehmer aktualisiert das CMS-System regelmäßig, erweitert dieses entsprechend
und erbringt folgende Leistungen:
-
Planung und Durchführung von Minor- und Patch-Updates des CMS-Kernsystems.
-
Aktualisierung aktiver Erweiterungen und Plugins auf aktuelle, gewartete Versionen.
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- Prüfung der Kompatibilität von Updates mit bestehenden Erweiterungen und
Templates vor dem Einspielen.
- Durchführung von Updates zunächst in einer Test- oder Staging-Umgebung, sofern
vorhanden, mit anschließender Freigabe durch den Auftraggeber.
- Dokumentation aller durchgeführten Updates mit Angabe von Version, Datum und
Tester als vorgeschriebenes Worddokument, das dem Auftraggeber als PDF-Datei zur
Verfügung gestellt wird.
- Koordination und Abstimmung mit dem Auftraggeber bei Major-Versionssprüngen.
Hinweis: Major-Updates (z. B. Wechsel auf eine neue Hauptversion des CMS) sind
Bestandteil des laufenden Wartungsvertrags und können nur nach Aufwandsabschätzung und
Absprache mit dem Auftraggeber im Rahmen des bestehenden Stundenkontingents oder im
Rahmen der optional zusätzlichen 15 Dienstleistungsstunden-Kontingent beauftragt werden.
2.5 Sourcecode-Repository und Versionsverwaltung
Der Auftragnehmer führt sämtliche für den Betrieb des Webauftritts relevante Sourcecodes –
einschließlich Templates, Themes, projektspezifischer Extensions sowie individueller
Konfigurationsdateien – in einem Versionsverwaltungssystem (z. B. Git). Das Repository wird
strukturiert und nachvollziehbar gepflegt; Änderungen werden mit aussagekräftigen Commit-
Nachrichten dokumentiert.
Der Auftraggeber ist jederzeit als Eigentümer oder Mitinhaber des Repositories einzutragen.
Sofern ein Hosting-Dienst für das Repository genutzt wird (z. B. GitHub, GitLab, Bitbucket),
muss das Repository unter dem Account des Auftraggebers angelegt oder auf diesen
übertragen sein. Der Auftragnehmer kann eigene Zugänge mit Schreibrechten nutzen, diese
müssen jedoch jederzeit durch den Auftraggeber widerrufbar sein.
Mindestens einmal wöchentlich ist ein vollständiger Export des Repositories (z. B. als .tar.gz
oder .zip-Archiv inkl. der vollständigen Git-Historie) automatisiert zu erstellen. Dieser Export
ist zusammen mit den regulären System-Backups (Datenbank und Webdateien) an zentraler
Stelle abzulegen und unterliegt denselben Aufbewahrungsfristen wie die übrigen Sicherungen
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(mindestens 14 Tage). Die Ablage erfolgt so, dass der Export unabhängig vom Repository-
Hosting-Dienst und unabhängig vom Auftragnehmer wiederhergestellt werden kann.
Die Übergabe erfolgt als vollständiger Git-Mirror-Export des Repositories inklusive aller
Branches, Trunk und der kompletten Commit-Historie (kein Shallow-/Squash-Export). Dies
wird als Archiv-Datei (tar.gz oder zip) geliefert. Zusätzlich sind sämtliche Projekt-Metadaten
(Issues, Merge Requests, Wiki, CI/CD-Konfiguration) in exportierbarer Form
bereitzustellen.Eine selektive oder unvollständige Übergabe – etwa ohne Versionshistorie –
ist nicht zulässig.
2.6 Abgrenzung zum Webhosting
Die folgende Abgrenzung dient zur Orientierung -die angeführten Leistungen müssen gem.
entsprechenden Leistungsbeschreibungen vollumfänglich erbracht werden:
| Webhosting | Wartung & Support | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstellung der Serverinfrastruktur | Betrieb und Pflege der CMS-Anwendung | ||||
| Serverseitige Backups und | Koordination bei Restore; Inhalts-Backups | ||||
| Wiederherstellung | auf CMS-Ebene | ||||
| SSL/ TLS-Zertifikat und Erneuerung | Überwachung der Zertifikatsgültigkeit auf | ||||
| (Infrastruktur) | Anwendungsebene | ||||
| PHP- und Datenbank-Serverkonfiguration | PHP-Einstellungen auf CMS-Ebene (z. B. | ||||
| memory_limit) | |||||
| Server-Monitoring und Verfügbarkeit | Anwendungs-Monitoring (HTTP-Status, | ||||
| Seiteninhalt) |
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| Webhosting | Wartung & Support | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vertragsbeziehung mit dem Provider | Fachliche Koordination mit dem Provider im | ||||
| Fehlerfall |
- Sicherheit
Die für das Wahren und Gewährleisten der Sicherheit zu berücksichtigenden und
umzusetzenden Aspekte werden folgend in den Punkten 3.1-3.2 erläutert.
3.1 Datenschutz und Zugangssouveränität
Sämtliche Komponenten einschl. des Ticket-Systems müssen die geltenden datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen erfüllen, insb. gem. folgender Gesetzgebung umgesetzt werden:
DSGVO, BDSG und TDDDG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO. Es
wird ein DJI-Auftragsvereinbarungsvertrag (AVV) abgeschlossen (siehe Anlagen 14_1 und
14_2).
Der Auftragnehmer ergreift technisch-organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der
Verarbeitung gem. Art. 32 DSGVO und weist diese mit entsprechenden Auflistungen,
Konzepten oder Zertifizierungen nach, insbesondere:
-
Regelmäßige und zeitnahe Updates, insb. Sicherheitspatches für CMS
-
Verpflichtung der Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit
-
Datenschutzfreundliche Konfiguration und Standardeinstellungen (privacy by default,
privacy by design)
-
Trennung der Daten des DJI von den Daten anderer Kunden
-
Einbettung von Drittanbieter-Komponenten mit Verarbeitung von personenbezogenen
Daten darf nur nach Freigabe des Auftraggebers erfolgen (z. B. externe Schriftarten,
Webanalyse-Tools, Videoplayer, Consent-Management-Tools, Social-Media-Buttons)
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- Umsetzung eines rechtskonformen Cookie- bzw. Consent-Managements und laufende
Aktualisierung. Sofern ein Consent-Management-Provider hinzugezogen wird,
übernimmt der Auftragnehmer die Kosten und stellt den datenschutzkonformen Einsatz
sicher.
- Rechtskonforme Einbindung einer Datenschutzerklärung und Bereitstellung der hierfür
benötigten Informationen. Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung die inhaltliche
Anpassung und ggf. Ergänzung der Datenschutzerklärung, sowie die laufende
Aktualisierung.
- Der Auftragnehmer erhält ausschließlich die für die Leistungserbringung notwendigen
Zugänge zum CMS-Backend und – soweit erforderlich – zum Hosting-Panel. Für alle
Zugänge gilt:
• Berechtigungen für Mitarbeitende sind auf das nötige Maß beschränkt (Need-
to-Know, Least-Priviledge), insb. für den administrativen Zugriff auf das CMS.
• Zugänge sind personalisiert und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
• Der Auftraggeber bleibt jederzeit Inhaber aller administrativen Accounts; der
Auftragnehmer nutzt dedizierte, widerrufbare Benutzerkonten.
• Bei Vertragsende oder auf Anforderung des Auftraggebers sind alle Zugänge
des Auftragnehmers unverzüglich zu deaktivieren.
3.2 Umgang mit Sicherheitsvorfällen
- Sicherheitsvorfälle (z. B. Malware, unbefugter Zugriff, Datenleck) sind dem
Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Bekanntwerden,
zu melden.
- Der Auftragnehmer leitet sofort geeignete Gegenmaßnahmen ein und dokumentiert
diese lückenlos als vorgeschriebenes Worddokument, das uns als PDF zur Verfügung
gestellt wird.
- Der Auftraggeber behält die Entscheidungshoheit über alle wesentlichen Maßnahmen
(z. B. Offline-Schaltung, Benachrichtigung Dritter).
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- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung etwaiger
Meldepflichten gegenüber Datenschutzbehörden gemäß Art. 33 DSGVO.
- Service Level Agreement (SLA)
In den Punkten 4.1-4.3 sind die Bestimmungen für das SLA wie folgt geregelt:
4.1 Servicezeiten
Die Entstörung und Bearbeitung von Anfragen erfolgt während der regulären Servicezeiten:
- Servicezeit: Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort des Auftragnehmers)
- Reaktionszeiten gelten ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten. Meldungen außerhalb der Servicezeiten gelten als zu Beginn des nächsten Werktages eingegangen.
- Für kritische Störungen (P1) kann eine nach Aufwandsabschätzung und Absprache erweiterte Rufbereitschaft gesondert vereinbart werden.
4.2 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Störungen werden nachfolgendem Schema klassifiziert. Die Klassifizierung erfolgt durch den
Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber:
| Priorität | Beispiele | Reaktionszeit | Lösungszeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Ziel) | |||||||
| Kritisch (P1) | Website vollständig nicht erreichbar, Sicherheitsvorfall, Datenverlust | 4 Stunden (Werktag) | 24 Stunden | ||||
| Hoch (P2) | Wesentliche Funktionen | 1 Werktag | 3 Werktage | ||||
| beeinträchtigt, fehlerhafte Darstellung | |||||||
| zentraler Inhalte |
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Stand: 10.09.2026
| Priorität | Beispiele | Reaktionszeit | Lösungszeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Ziel) | |||||||
| Regulär (P3) | Einzelne Funktionen beeinträchtigt, | 2 Werktage | 10 Werktage | ||||
| redaktionelle Fehler, | |||||||
| Optimierungsbedarf |
Änderungs- und Anpassungswünsche (siehe Punkt. 5.1 und Punkt 5.2) werden im
nachfolgenden Schema klassifiziert. Die Klassifizierung wird vom Auftraggeber festgesetzt.
| Priorität | Beispiele | Reaktionszeit | Lösungszeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Ziel) | |||||||||
| Wichtig (W1) | Änderungen die gesetzlich notwendig | 2 Werktage | 10 Werktage | ||||||
| sind, Wichtige Artikel oder | |||||||||
| Publikationen | |||||||||
| Regulär (W2) | Anpassungen und | 3 Werktage | 14 Werktage | ||||||
| Verwaltungsanfragen | |||||||||
| Niedrig (W3) | Geplante Anpassungen nach Vorgaben | 5 Werktage | 20 Werktage |
4.3 Berichtpflichten
- Monatlicher Statusbericht in deutscher Sprache als vorgeschriebenes Worddokument,
das uns als PDF-Datei übergeben wird.
- : Übersicht aller Tickets (Anzahl, Klassifizierung, Status, Lösungsdauer), durchgeführte
Updates und Patches, Monitoring-Statistiken
- Quartalsweise Auswertung der SLA-Einhaltung mit Empfehlungen für präventive
Maßnahmen
- Ad-hoc-Bericht bei Sicherheitsvorfällen oder kritischen Ausfällen
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Stand: 10.09.2026
- Vergütung
Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale umfasst gem. Leistungsbeschreibung alle Leistungen die im
Rahmen des vereinbarten Regelbetriebs erfolgen.
Für redaktionelle Unterstützung und Fehlerbeseitigung beträgt das Dienstleistungskontingent
15 Stunden pro Jahr: der Auftraggeber schöpft dieses nach Bedarf aus, wobei ein
vollständiges Abrufen nicht verpflichtend ist; nicht verbrauchte Stunden werden nicht in das
Folgejahr übertragen.
Stundenkontingent für Mehraufwand
Leistungen, die nicht Bestandteil der monatlichen Wartung, bzw. des monatlichen Supportes
sind, sowie gesondert zu beauftragende Leistungen (z. B. Major-Updates, Schulungen,
konzeptionelle Beratung, Erweiterungen) werden innerhalb eines definiertes
Stundenkontigents – 15 Stunden pro Jahr – für die gesamte Laufzeit des Vertrages, nach
Absprache und Freigabe durch den Auftraggeber beauftragt. Das Ausschöpfen des
Kontingents ist nicht verpflichtend. Pro Jahr wird optional zusätzlich ein Stundenkontingent –
15 Stunden – zur Verfügung gestellt -für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Ausschöpfen des
optionalen Stundenkontingentes ist sodann nicht verpflichtend.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Mehraufwand wird ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den
Auftraggeber erbracht.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber proaktiv, sobald absehbar ist, dass das
Kontingent überschritten wird.
- Eine nachträgliche Meldung über eine Überschreitung des Kontigent, geht zu Lasten
des Auftragnehmers.
- Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von min. 10 Minuten; angefangene Einheiten
werden vollständig berechnet.
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- Stundensätze sind im Angebot verbindlich auszuweisen und gelten für die gesamte
Vertragslaufzeit.
Nicht zu vergütenden Leistungen
Folgende Leistungen sind mit der monatlichen Pauschale abgegolten und werden nicht
gesondert in Rechnung gestellt:
-
Erstellung der vereinbarten Berichte und Dokumentationen.
-
Kommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber im laufenden Betrieb.
-
Behebung von Fehlern, die nachweislich durch den Auftragnehmer selbst verursacht
wurden.
- Dokumentation
Der Auftragnehmer führt und pflegt während der gesamten Vertragslaufzeit folgende
Dokumentation:
- Systemdokumentation: Beschreibung der CMS-Konfiguration, eingesetzter Extensions
und Versionsstände
- Änderungsprotokoll: Nachvollziehbare Aufzeichnung aller Änderungen am System mit
Datum, Beschreibung und verantwortlicher Person
- Ticket-Archiv: Vollständige Aufzeichnung aller Vorgänge mit Status und
Lösungsdokumentation
- Alle Dokumentationen erfolgen in deutscher oder englischer Sprache und sind
Eigentum des Auftraggebers und auf Anfrage jederzeit herauszugeben.
- Vertragsende und Übergabe
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer zu folgenden Leistungen
verpflichtet:
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Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 2
Stand: 10.09.2026
- Erstellung einer abschließenden Systemdokumentation und Übergabe aller
Passwörter, Zugangsdaten und Schlüssel, die im Rahmen der Wartung genutzt
wurden.
-
Deaktivierung aller eigenen CMS-Benutzerkonten und Zugänge.
-
Übergabe des vollständigen Ticket-Archivs und der Änderungshistorie.
-
Aktive Unterstützung bei der Einarbeitung eines Folgeauftragnehmers für einen
Übergabezeitraum von mindestens 4 Wochen nach Vertragsende.
- Bereitstellung eines vollständigen CMS-Exports (Datenbank + Dateisystem) in einem
portablen Standardformat.
- Löschen aller Log-Files, Tickets, Backups, Archive und sonstige Dateien die auf den
Systemen beim Auftragnehmer hinterlegt sind.
Eine Weigerung der Übergabe oder das vorsätzliche Zurückhalten von Zugangsdaten stellt
eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
- Erfüllungsort und -zeitraum
Ort: Die Leistung wird vollständig remote erbracht (Deutsches Jugendinstitut e. V.,
Nockherstraße 2, 81541 München).
Zeitraum: Nach dem Relaunch der BJK-Webseiten, voraussichtlich ab dem 01.12.2026 bis
zum 31.12.2029.
Optionale Verlängerung: Das Vertragsverhältnis kann durch den Auftraggeber für den
Zeitraum vom 01.01.2030 bis 31.12.2032 verlängert werden. Die Beauftragung erfolgt sodann
schriftlich, fristgerecht, jedoch spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der Vertragslaufzeit
zum 31.12.2029.
- Kommunikation
- Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson für Wartungs- und
Supportanfragen. Im Falle einer Abwesenheit ist eine Vertretungsperson zu benennen.
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Der Ansprechpartner soll schriftlich (E-Mail) und telefonisch zu den regulären
Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr) erreichbar sein.
- Störungsmeldungen und Aufträge werden ausschließlich über den vereinbarten
Kommunikationskanal (Ticketsystem oder E-Mail) erteilt. Mündliche Aufträge sind nicht
verbindlich.
- Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang jeder Meldung innerhalb der in Abschnitt 4.2
definierten Reaktionszeiten.
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