Anlage_4-1_Leistungsbeschreibung_Los 2_Hosting.pdf

Webhosting, Wartungs- und Supportleistungen für Webseiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:20 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Webhosting der BJK-Webseiten

Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. - 2

Stand: 03.09.2026

Inhalt - Webhosting

Auftraggeber und Projektüberblick .................................................................................... 2

  1. Auftragsgegenstand – benötigte Leistung: Webhosting ................................................. 3

  2. Funktionale Anforderungen ............................................................................................ 3

2.1 Hosting-Paket und Eigentümerschaft ......................................................................... 3

2.2 Serverstandort ................................................................................................................. 4

2.3 Technische Mindestanforderungen .................................................................................. 4

2.4 Verfügbarkeit und Performance ....................................................................................... 5

  1. Sicherheit ...................................................................................................................... 5

3.1 Datenschutz und DSGVO-Konformität ............................................................................. 5

3.2 Technische Sicherheitsmaßnahmen ................................................................................ 5

3.3 Ausfallsicherheit und Wiederherstellung .......................................................................... 6

  1. Administrative Zugänge ................................................................................................. 6

4.1 Grundsatz der Zugangssouveränität ................................................................................ 6

4.3 Übergabe nach Vertragsende .......................................................................................... 7

  1. Übergabe ....................................................................................................................... 7

5.1 Abnahmekriterien ....................................................................................................... 7

5.2 Abnahmedokumentation .................................................................................................. 8

5.3 Abnahmeverfahren .......................................................................................................... 9

  1. Erfüllungsort und -zeitraum ............................................................................................ 9

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Webhosting der BJK-Webseiten

Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. - 2

Stand: 03.09.2026

Auftraggeber und Projektüberblick Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) ist eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. In fünf Fachabteilungen sowie Fachgruppen, den eigenständigen Arbeitseinheiten der Abteilungen, untersuchen Forscherinnen und Forscher die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die damit zusammenhängenden sozialstaatlichen Angebote und Maßnahmen. Seit über 60 Jahren beraten die Expertinnen und Experten des DJI Politik und Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Sie analysieren gesellschaftliche Trends, begleiten neue fachliche Entwicklungen wissenschaftlich, erarbeiten Prognosen für die Zukunft und liefern wichtige Impulse für die Fachpraxis.

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am DJI lässt sich im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Praxis verorten. In diesem Rahmen dient sie als Korrespondenzpartnerin für die institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene, insbesondere für das Bundesjugendkuratorium (BJK). Zur Aufgabe der Arbeitsstelle zählen neben der Beobachtung der einschlägigen Praxisfelder und der Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auch die Unterstützung bei der Erstellung von Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der BJK-Homepage und weiteren Medien.

Als Sachverständigengremium mit bis zu 15 unabhängigen Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft, berät das Bundesjugendkuratorium die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Im Zentrum der Beratungstätigkeiten stehen gesellschaftliche Veränderungsprozesse und ihre Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei legt das Sachverständigengremium besonderen Wert darauf, die Perspektive junger Menschen in die Beratungen einzubeziehen.1

Die Beratungsergebnisse des Bundesjugendkuratoriums werden der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der (Fach-) Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die BJK-Homepage dient der Verbreitung der Arbeitsergebnisse des Bundesjugendkuratoriums.

Für das Sicherstellen eines reibungslosen Funktionierens der entsprechenden Webseiten soll das Hosting aufgrund einer geeigneten Webhosting-Infrastruktur, die folgend beschrieben wird, erfolgen.

1 https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/Verwaltungsvorschrift_BJK.pdf

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Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. - 2

Stand: 03.09.2026

  1. Auftragsgegenstand – benötigte Leistung: Webhosting

Das Webhosting dient als technische Basis für den Betrieb eines Content-Management-

Systems (CMS), dessen konkrete Anforderungen in einer gesonderten Leistungsbeschreibung

geregelt werden (siehe Verfahren: 26-1300-IL-I-OeA Los 1). Die dauerhafte Datensouveränität

des Auftraggebers ist sicherzustellen: Sämtliche Verträge mit dem Hosting-Provider sowie alle

damit verbundenen Zugänge, Inhalte und Konfigurationen müssen jederzeit vollständig auf

den Auftraggeber übertragbar sein. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses

Leistungsumfangs die Beschaffung, Einrichtung und initiale Konfiguration eines geeigneten

Hosting-Pakets; die vertragliche Beziehung zum Provider wird jedoch auf den Auftraggeber

überschrieben oder unmittelbar in dessen Namen begründet. Es wird sichergestellt, dass bei

einem Wechsel des Auftragnehmers keinerlei Abhängigkeit von dessen Vertragsbeziehungen,

Zugangsdaten oder internen Systemen entsteht. Der Auftraggeber behält zu jedem Zeitpunkt

die vollständige Hoheit über das Hosting-Paket und die darauf gespeicherten Inhalte.

Hinweis: Los Nr. 2 (26-1300-IL-I-OeA) umfasst die Leistungen Hosting, Wartung und Support

vollumfänglich. Der Auftragnehmer berücksichtigt die entsprechenden Leistungsbeschreibun-

gen gem. Anlage 4-1 und Anlage 4-2 und stellt ein reibungsloses Funktionieren sicher.

  1. Funktionale Anforderungen

Die funktionalen Anforderungen für die zu erbringende Leistung – Webhosting der

entsprechenden Webseiten – wird folgend in den Punkten 2.1-2.4 beschrieben.

2.1 Hosting-Paket und Eigentümerschaft

Der Auftragnehmer stellt für den Betrieb eines CMS ein geeignetes Webhosting-Paket bei

einem Provider zur Verfügung. Dabei werden folgende Bedingungen verbindlich eingehalten:

  • Der Vertrag zwischen Hosting-Provider und Auftraggeber ist auf den Auftraggeber

auszustellen. Alternativ ist der bestehende Vertrag vor der Inbetriebnahme auf den

Auftraggeber zu übertragen.

  • Der Auftraggeber erhält sämtliche administrativen Zugangsdaten zum Provider-

Account (Kundennummer, Portaldaten, Billing-Informationen und ggf. weiter).

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Aktenzeichen: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. - 2

Stand: 03.09.2026

  • Der Auftragnehmer darf für die Erbringung seiner Leistungen eigene technische

Zugänge (Subaccounts) verwenden, sofern diese vom Auftraggeber jederzeit

widerrufbar sind.

  • Die Abrechnungsbeziehung mit dem Hosting-Provider besteht ausschließlich zwischen

dem Provider und dem Auftraggeber.

2.2 Serverstandort

Der Hosting-Provider sowie alle Infrastrukturkomponenten, auf denen Inhalte gespeichert oder

verarbeitet werden, müssen sich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

befinden. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des EWR ist nicht zulässig.

Der Auftragnehmer hat den Serverstandort im Rahmen der Leistungserbringung schriftlich in

einer Anlage mit Referenz nachzuweisen.

2.3 Technische Mindestanforderungen

Das bereitgestellte Hosting-Paket muss mindestens folgende technische Eigenschaften

erfüllen:

  • Unterstützung gängiger serverseitiger Skriptsprachen in aktuell gewarteter Version

  • Relationale Datenbanken (mindestens MySQL/ MariaDB oder PostgreSQL)

  • Unterstützung für SSL/ TLS-Zertifikate inkl. automatischer Erneuerung (z. B. via Let's

Encrypt oder vergleichbare Lösungen)

  • Ausreichende Speicherkapazität und Bandbreite für den geplanten Betrieb des CMS

(konkrete Werte gemäß gesonderter CMS-Leistungsbeschreibung)

  • Verfügbarkeit eines SFTP- oder SSH-Zugangs für Dateiübertragungen

  • E-Mail-Funktionalität (Mailpostfächer und SMTP-Relay) für Systemmeldungen und

Mails die übers CMS-Systemfunktionalitäten verschickt werden

  • Tägliche automatisierte Datensicherung (Backup) mit einer Aufbewahrungsfrist von

mindestens 14 Tagen

  • Erreichbarkeit über eigene Domain(s) bzw. Subdomains des Auftraggebers

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Stand: 03.09.2026

2.4 Verfügbarkeit und Performance

  • Garantierte Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % pro Kalendermonat (exklusive

angekündigter Wartungsfenster)

  • Ankündigung von Wartungsfenstern mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform

  • Monitoring der Systemverfügbarkeit mit monatlichem Bericht in deutscher Sprache als

PDF-, Excel-, oder HTML-Datei an den Auftraggeber

  1. Sicherheit

Die zu gewährleistenden Sicherheitsanforderungen werden in den folgenden Punkten 3.1-3.3

beschreiben.

3.1 Datenschutz und DSGVO-Konformität

Der Betrieb des Webhosting-Pakets hat in vollständiger Übereinstimmung mit der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu

erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass:

  • der Hosting-Provider einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

mit dem Auftraggeber, folglich – auch – mit dem DJI, abschließt

  • eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten außerhalb des EWR ausgeschlossen ist

  • die Datenschutzdokumentation des Providers auf Anfrage innerhalb einer Woche

bereitgestellt wird.

3.2 Technische Sicherheitsmaßnahmen

  • Erzwungene HTTPS-Kommunikation für alle öffentlich erreichbaren Dienste

  • Automatische Weiterleitung von HTTP auf HTTPS (HSTS-Unterstützung empfohlen)

  • Aktueller TLS-Standard (mindestens TLS 1.2, bevorzugt TLS 1.3); veraltete Protokolle

(SSL, TLS 1.0/ 1.1) sind zu deaktivieren

  • Regelmäßige Sicherheitsupdates der Serverinfrastruktur durch den Provider:

Standardupdates mindestens monatlich, kritische Sicherheitsupdates innerhalb von

24-48 Stunden

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Stand: 03.09.2026

  • Zugangsbeschränkung zu administrativen Interfaces (u. a. Hosting-Panel, SSH) über

IP-Whitelisting oder Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Zugriffsversuche, Fehlerzustände)

mit einer Aufbewahrungsfrist von mindestens 90 Tagen.

3.3 Ausfallsicherheit und Wiederherstellung

  • Vollständige Datensicherung, mindestens einmal täglich; Backups werden physisch

getrennt von der Produktivumgebung abgespeichert

  • Vertrauliche Daten müssen verschlüsselt gespeichert werden

  • Nachgewiesene Wiederherstellbarkeit der Backups (Restore-Test ist im Rahmen der

Übergabe zu dokumentieren)

  • Maximale Wiederherstellungszeit (RTO) durch den Auftragnehmer: 24 Stunden im

Fehlerfall

  • Maximaler Datenverlust (RPO): 24 Stunden
  1. Administrative Zugänge

Die zu berücksichtigenden Aspekte hinsichtlich der administrativen Zugängen werden in den

folgenden Punkten 4.1-4.3 beschrieben.

4.1 Grundsatz der Zugangssouveränität

Der Auftraggeber ist zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen

Beendigung alleiniger Inhaber aller administrativen Zugänge. Der Auftragnehmer darf im

Rahmen der Leistungserbringung eigene Zugänge nutzen, jedoch ausschließlich in Form von

explizit erteilten, widerrufbaren Subaccounts oder delegierten Berechtigungen.

4.2 Zu übergebende Zugänge

Spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme (siehe Punkt 5) sind dem Auftraggeber folgende

Zugangsdaten vollständig und in gesicherter Form zu übergeben:

  • Provider-Kundenportal (URL, Benutzername, Passwort, ggf. Zwei-Faktor-

Informationen)

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  • Hosting-Control-Panel/ Webspace-Verwaltungsoberfläche

  • SFTP- und/ oder SSH-Zugangsdaten

  • Datenbankzugänge (Host, Datenbankname, Benutzer, Passwort)

  • E-Mail-Verwaltung (insofern im Paket enthalten)

  • SSL/ TLS-Zertifikatsverwaltung

  • Alle angelegten Subaccounts für den Auftragnehmer sind in einer Liste zu führen.

4.3 Übergabe nach Vertragsende

Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftraggeber:

  • alle eigenen Subaccounts und Zugänge vollständig zu entfernen oder zu deaktivieren.

Ein erneutes Aktivieren ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber erlaubt. Die Liste

der Subaccounts ist zu übergeben.

  • eine vollständige Datensicherung (Webdaten, Datenbanken, Konfigurationsdateien) in

einem standardisierten, portablen Format bereitzustellen.

  • eine technische Übergabedokumentation zu erstellen, die einen reibungslosen Betrieb

durch Dritte ermöglicht.

  • die Übertragung auf einen Folgeauftragnehmer nach Weisung des Auftraggebers aktiv

zu unterstützen.

  1. Übergabe

Die entsprechenden Kriterien für die Übergabe werden in den Punkten 5.1-5.3 beschrieben.

5.1 Abnahmekriterien

Die Leistung gilt als erbracht, wenn folgende Kriterien vollständig und nachweisbar erfüllt sind:

  • Das Hosting-Paket ist beim Provider aktiv und unter dem Kunden-Account des

Auftraggebers eingetragen.

  • Alle unter Abschnitt 4.2 genannten Zugangsdaten wurden dem Auftraggeber

übermittelt und sind funktionsfähig.

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  • Die Domains des Auftraggebers ist korrekt auf das Hosting zeigend eingerichtet.

  • HTTPS ist eingerichtet und ein gültiges SSL/ TLS-Zertifikat ist installiert und eine

automatische Erneuerung ist konfiguriert.

  • Ein automatisiertes Backup-System ist aktiv und ein erster Backup-Lauf ist

nachweislich erfolgreich durchgeführt worden. Das Backup soll mittels eines Scripts

oder Monitoringtools überwacht werden, damit sichergestellt ist, dass die

automatischen Backups regelmäßig erfolgen.

  • Ein Restore-Test anhand des ersten Backups wurde durchgeführt und in deutscher

Sprache in einer PDF/A-2b-Datei dokumentiert.

  • Der Serverstandort (EWR) wurde schriftlich belegt.

  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vom Deutschen Jugendinstitut mit dem

Provider liegt unterschrieben vor.

Die wichtigsten rechtlichen Prüfkriterien:

KriteriumRechtliche AnforderungTechnischer Nachweis
IntegritätDaten dürfen nicht unbemerkt verändert werden.SHA-256 Prüfsummen & Verschlüsselung.
AuthentizitätHerkunft der Daten muss zweifelsfrei feststehen.Digitale Signaturen & geschützte Audit Logs.
VerfügbarkeitDaten müssen im Ernstfall lesbar sein.Protokolle von regelmäßigen Restore- Tests.
VertraulichkeitSchutz vor unbefugtem Zugriff (DSGVO).Verschlüsselungsprotokolle (z. B. AES- 256).

5.2 Abnahmedokumentation

Der Auftragnehmer erstellt und übermittelt zum Abschluss der Leistungserbringung ein

Übergabeprotokoll in deutscher Sprache mit ausformuliertem Text in einem PDF-Dokument

wie PDF/A-2b, das mindestens folgende Inhalte umfasst:

  • Name und Kontaktdaten des Hosting-Providers

  • Gewähltes Hosting-Paket mit Leistungsmerkmalen (Speicher, Bandbreite, Skript-

Version, Datenbanktyp)

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  • Serverstandort (Rechenzentrum, Land)

  • Liste aller eingerichteten Zugänge inkl. zugehöriger Berechtigungsstufen

  • Nachweis der Backup-Konfiguration und des erfolgreichen Restore-Tests

  • Hinweis auf offene Punkte oder bekannte Einschränkungen

5.3 Abnahmeverfahren

Der Auftraggeber prüft die erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage

des Übergabeprotokolls. Festgestellte Mängel sind schriftlich zu dokumentieren und vom

Auftragnehmer innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zu beheben.

Die Abnahme erfolgt schriftlich.

Hinweis: Die konkrete Spezifikation der CMS-Anforderungen (Software, Plugins,

Versionsvorgaben, Benutzerrollen etc.) ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und

wird in einem separaten Dokument, der Leistungsbeschreibung für Redesign und Relaunch

(siehe Verfahren: 26-1300-IL-I-OeA Los 1, Anlage 4) geregelt.

  1. Erfüllungsort und -zeitraum

Ort: Die Leistung wird vollständig remote erbracht (Deutsches Jugendinstitut e. V.,

Nockherstraße 2, 81541 München).

Zeitraum: Nach dem Relaunch der BJK-Webseiten, voraussichtlich ab dem 01.12.2026 bis

zum 31.12.2029.

Optionale Verlängerung: Das Vertragsverhältnis kann durch den Auftraggeber für den

Zeitraum vom 01.01.2030 bis 31.12.2032 verlängert werden. Die Beauftragung erfolgt sodann

schriftlich, fristgerecht, jedoch spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der Vertragslaufzeit

zum 31.12.2029.

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