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Datenschutzerklärung zum Wettbewerbsregister
(Stand: 13.10.2021)
Inhalt:
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Verantwortlicher
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Datenschutzbeauftragter
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Zwecke der Verarbeitung
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Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
-
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, und deren Herkunft
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Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
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Speicherdauer
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Rechte betroffener Personen
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Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
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Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Das Bundeskartellamt (Registerbehörde) nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst.
Die Registerbehörde hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen,
dass beim Betrieb des Wettbewerbsregisters die Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowohl von
der Registerbehörde als auch von deren externen Dienstleistern beachtet werden.
Diese Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen dazu, wie die Registerbehörde und die
bzw. der Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden kann, welche Daten zu welchem Zweck und auf
welcher Grundlage erhoben werden und welche Rechte betroffene Personen in Bezug auf die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsregister haben.
Ergänzend zu dieser Datenschutzerklärung, welche die Besonderheiten bei der Datenverarbeitung im
Zusammenhang mit dem Wettbewerbsregister betrifft, gilt die allgemeine Datenschutzerklärung des
Bundeskartellamtes. Diese ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes abrufbar (Link).
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- Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem
Wettbewerbsregister ist das
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 997111-1280
E-Mail: support.webreg@bundeskartellamt.bund.de
- Datenschutzbeauftragter
Der bzw. die behördliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar über
datenschutzanfragen@bundeskartellamt.bund.de.
- Zwecke der Verarbeitung
Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) als elektronische
Datenbank eingerichtet und geführt. In das Register werden Unternehmen eingetragen, denen
bestimmte Wirtschaftsdelikte zuzurechnen sind. Die eingetragenen Informationen können von
öffentlichen Auftraggebern abgerufen werden, um zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen eines
begangenen Wirtschaftsdelikts von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen
werden kann. Daneben erhalten auch Stellen, die amtliche Verzeichnisse zugelassener
Wirtschaftsteilnehmer im Sinne von Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU führen, mit Zustimmung des
betroffenen Unternehmens Auskunft aus dem Wettbewerbsregister. Damit leistet das
Wettbewerbsregister einen wichtigen Beitrag dazu, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur
an Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und sich
im Wettbewerb fair verhalten.
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem
Wettbewerbsregister sind das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und die
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Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV). Die Einrichtung und Führung des Wettbewerbsregisters
ist eine rechtliche Verpflichtung der Registerbehörde im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c
DSGVO und eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt
erfolgt, die der Registerbehörde übertragen wurde (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3
BDSG).
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, und deren Herkunft
Die Registerbehörde verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlich ist.
a) Eintragungen im Wettbewerbsregister
Die bei einer Eintragung im Wettbewerbsregister verarbeiteten Daten sind im Einzelnen in § 3
Absatz 1 WRegG und § 4 Absatz 2 WRegV aufgeführt. Dazu gehören:
• der Name der mitteilenden Behörde und ggf. des entscheidenden Gerichts,
• das Datum der einzutragenden Entscheidung und ihrer Rechtskraft,
• das Aktenzeichen des Vorgangs der mitteilenden Behörde und ggf. des entscheidenden Gerichts,
• die Stammdaten des betroffenen Unternehmens (Firma, Rechtsform, Anschrift, Familien- und
Vorname der gesetzlichen Vertreter, ggf. Registerangaben, Umsatzsteuer-ID),
• die Stammdaten der natürlichen Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist
(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, -ort und -land, Anschrift),
• die zur Registereintragung führende Straftat oder Ordnungswidrigkeit,
• die die Zurechnung des Fehlverhaltens zu einem Unternehmen begründenden Umstände.
Diese Daten werden der Registerbehörde von den Strafverfolgungsbehörden und den Behörden, die
zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufen sind, mitgeteilt (§ 4 Absatz 1 WRegG und § 4
Absatz 1 WRegV).
Darüber hinaus können in das Wettbewerbsregister eingetragene Unternehmen der Registerbehörde
mitteilen, dass sie Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 123 Absatz 4 Satz 2 oder des § 125
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachweisen können. Die Registerbehörde
speichert die übermittelten Daten im Wettbewerbsregister (§ 3 Absatz 2 WRegG und § 10 WRegV).
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b) Registrierung für die Nutzung des Wettbewerbsregisters
Die Mitteilung von Daten an die Registerbehörde und der Abruf von Daten aus dem
Wettbewerbsregister erfolgt über eine amtliche Schnittstelle bzw. ein Internetportal. Die Nutzung
des Portals setzt eine vorherige Registrierung der mitteilenden Behörden und abfrageberechtigten
Stellen voraus (vgl. § 2 Absatz 1 WRegV). Für die Nutzung der amtlichen Schnittstelle kann die
Registerbehörde ebenfalls eine Registrierung verlangen (vgl. § 3 Absatz 2 WRegV). Die Registrierung
erfolgt mittels eines von der Registerbehörde auf ihrer Internetseite veröffentlichten elektronischen
Standardformulars.
Im Rahmen der Registrierung verarbeitet die Registerbehörde personenbezogene Daten derjenigen
Bediensteten bzw. Beschäftigten, die für die Registrierung verantwortlich sind und mit der
Freischaltung von Portal- bzw. Schnittstellennutzern oder der Abfrage betraut werden sollen. Soweit
die Registerbehörde im Registrierungsprozess Erklärungen durch andere Stellen verlangt (z.B. zur
Auftraggebereigenschaft eines Antragstellers), verarbeitet die Registerbehörde zudem
personenbezogene Daten des mit der jeweiligen Erklärung befassten Bediensteten (vgl. hierzu § 2
Absatz 3 WRegV). Die verarbeiteten Daten sind im Einzelnen in § 2 Absatz 2 WRegV aufgeführt und
umfassen insbesondere:
• Vor- und Nachname des Bediensteten bzw. Beschäftigten sowie seine Kontaktdaten (dienstliche
Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
• bei den mit der Verwaltung von Portal- bzw. Schnittstellennutzern betrauten Bediensteten
zusätzlich die Nutzerkennungen,
• soweit auch Unternehmen für die Nutzung des Portals zugelassen werden, zusätzlich die
Bevollmächtigung der mit der Registrierung betrauten Beschäftigten.
Zudem werden ggf. personenbezogene Daten der den Antrag übermittelnden Person verarbeitet,
soweit sie diese bei der Übermittlung angibt (z.B. Name, Vorname, dienstliche E-Mailadresse o.ä.).
c) Bearbeitung von Anfragen und Anträgen
Soweit Unternehmen oder natürliche Personen bei der Registerbehörde Anfragen oder Anträge
stellen, verarbeitet die Registerbehörde die mit der Anfrage bzw. dem Antrag übermittelten Daten,
insbesondere die für die Bearbeitung des Anliegens erforderlichen Kontaktinformationen (Name,
Vorname, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse etc.) und Angaben des Antragstellers bzw. der
Antragstellerin zu dem Anliegen und dem relevanten Sachverhalt.
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d) Internetportal des Wettbewerbsregisters
Schließlich verarbeitet die Registerbehörde personenbezogene Daten beim Zugriff auf das
Internetportal, um Nutzer zu identifizieren, ihre Nutzungsberechtigung festzustellen und
Einzelzugriffe nachhalten zu können. Dazu gehören die folgenden Daten:
• Login-Daten (SAFE-ID, Berechtigung [Rollentyp, Rollenwert]),
• Technische Daten (Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit, IP-Adressen, Cookies, Logfiles, Backups).
• Vor- und Nachname des Nutzers sowie die Bezeichnung und die WebReg-ID der Organisation, für
die er tätig ist.
Bei der WebReg-ID handelt es sich um die von der Registerbehörde vergebene ID, mit der die
Organisation eindeutig beim Wettbewerbsregister gekennzeichnet wird. Die SAFE-ID kennzeichnet
die Identität des Nutzers im Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-
Justice/e-Government). SAFE ist ein im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik
in der Justiz entwickeltes Identitätsmanagementsystem, das von Justiz und öffentlicher Verwaltung
als Basisdienst für die Authentisierung von Nutzern verwendet wird.
- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Registerbehörde übermittelt die im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten an folgende
Kategorien von Empfängern, soweit jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen:
• Betroffenen Unternehmen und natürlichen Personen erteilt die Registerbehörde auf Antrag
Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters (§ 5 Absatz 2 Satz 1
WRegG).
• Stellen, die ein amtliches Verzeichnis führen, das den Anforderungen des Artikels 64 der
Richtlinie 2014/24/EU entspricht, erteilt die Registerbehörde Auskunft über den ein
Unternehmen betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters mit dessen Zustimmung (§ 5
Absatz 2 Satz 3 WRegG).
• Unternehmen, die in das Wettbewerbsregister eingetragen oder von einer geplanten
Eintragung betroffen sind, können zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen
Interessen im Hinblick auf die Eintragung verlangen, dass einem bevollmächtigten Rechtsanwalt
unbeschränkte Akteneinsicht gewährt wird (§ 5 Absatz 6 WRegG).
• Öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB, Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 1
GWB und Konzessionsgebern nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GWB sind bei bestimmten
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Auftragswerten verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter abzufragen, an den
der Auftrag bzw. die Konzession vergeben werden soll (§ 6 Absatz 1 WRegG). Bei geringeren
Auftragswerten oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs haben die genannten
Auftraggeber zudem das Recht, das Wettbewerbsregister zu denjenigen Bietern abzufragen, an
die der Auftrag vergeben bzw. die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen (§ 6
Absatz 2 WRegG). Schließlich übermittelt die Registerbehörde einem Auftraggeber auf dessen
Ersuchen Entscheidungen zu Anträgen auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung und
weitere Unterlagen (§ 8 Absatz 4 Satz 5 WRegG).
Im Übrigen sind die im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten und die Verfahrensakten der
Registerbehörde vertraulich (§ 3 Absatz 3 WRegG). Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, die betroffene Person hat hierin eingewilligt oder die Registerbehörde ist hierzu gesetzlich
oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet.
- Speicherdauer
Die Speicherdauer einer Eintragung im Wettbewerbsregister ergibt sich aus § 7 Absatz 1 WRegG und
beträgt je nach dem der Eintragung zugrundeliegenden Fehlverhalten drei oder fünf Jahre.
Fristbeginn ist – wiederum abhängig vom eingetragenen Delikt – der Tag der Rechtskraft oder der
Erlass der Entscheidung. Eine Eintragung wird auf Antrag des betroffenen Unternehmens vorzeitig
aus dem Wettbewerbsregister gelöscht, wenn das Unternehmen gegenüber der Registerbehörde
eine Selbstreinigung für die Zwecke des Vergabeverfahrens nachgewiesen hat (§ 8 Absatz 1 WRegG).
Die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen ergeben sich aus § 125 bzw. § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB.
Die im Rahmen der Registrierung verarbeiteten Daten werden solange gespeichert, bis die
Befugnisse des betroffenen Bediensteten bzw. Beschäftigten zur Verwaltung von Portal- bzw.
Schnittstellennutzern entfallen oder die registrierte Stelle ihre Eigenschaft als mitteilungspflichtige
Behörde bzw. abfrageverpflichteter oder abfrageberechtigter Auftraggeber verliert. Beides muss der
Registerbehörde mittels eines Standardformulars unverzüglich angezeigt werden. Die
Registerbehörde löscht die betroffenen Daten sodann unverzüglich im Registrierungssystem (vgl. zu
den Einzelheiten § 2 Absatz 4 WRegV).
Auskunftsanträge nach § 5 Absatz 2 Satz 1 WRegG und Art. 15 DSGVO sowie deren Beantwortung
werden für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Eingang des jeweiligen Antrags aufbewahrt.
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Die beim Zugriff auf das Internetportal verarbeiteten Login-Daten werden nach Beendigung der
Session gelöscht. Die weiteren (technischen) Daten werden zum Zwecke der Wartung, Fehleranalyse,
technischen Optimierung und Zugriffskontrolle gespeichert und gelöscht, sobald sie für diese Zwecke
nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch nach einem Jahr.
Im Übrigen speichert die Registerbehörde personenbezogene Daten im Einklang mit der
Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien.
Fachbezogene Akten werden über den Abschluss des jeweiligen Verfahrens hinaus nur solange
aufbewahrt, wie sie ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion
erfüllen.
- Rechte betroffener Personen
Die DSGVO stellt von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen eine Reihe von Rechten zur
Verfügung. Diese sind allerdings nicht in jedem Einzelfall einschlägig, sondern unterliegen jeweils
bestimmten Voraussetzungen und Ausnahmen.
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO
Betroffene Personen können von dem Verantwortlichen Auskunft über sie betreffende
personenbezogenen Daten und eine Reihe weiterer den Datenverarbeitungsvorgang betreffende
Informationen verlangen. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
b) Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO
Betroffene Personen können von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie
betreffender personenbezogener Daten verlangen, soweit diese unrichtig sind.
c) Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO
Betroffene Personen können von dem Verantwortlichen verlangen, dass sie betreffende
personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der in Artikel 17 Absatz 1
DSGVO genannten Gründe vorliegt, die Daten z.B. für die vorgesehen Zwecke nicht mehr benötigt
werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen
von diesem Recht.
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d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO
Betroffene Personen können von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung
verlangen, wenn eine der in Artikel 18 Absatz 1 genannten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. die
Prüfung eines Berichtigungsverlangens oder eines Widerspruchs der betroffenen Person noch Zeit
benötigt. Die Daten dürfen aber weiterhin zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder
aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet
werden (Artikel 18 Absatz 2 DSGVO).
e) Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO
Betroffene Personen haben das Recht, sie betreffende personenbezogene Daten in einem gängigen,
maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten und sie ggf. an einen anderen
Verantwortlichen weiterzuleiten. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Satz 2 DSGVO gilt dieses Recht aber
nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden
Aufgabe erforderlich ist oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen
übertragen wurde.
f) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO
Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen eine Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch
einzulegen, die aufgrund der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder zur Wahrung berechtigter
Interessen erfolgt. Dieses Recht besteht gemäß § 36 BDSG nicht, soweit an der Verarbeitung ein
zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt,
oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Betroffenen Personen steht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der für die Registerbehörde
zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Artikel 77 DSGVO):
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de
- Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling im Sinne von Artikel 22
DSGVO findet bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsregister nicht
statt.