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Verfahrens- und Angebotsbedingungen
Fördermittelmanagement-Software (FMM) für die Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH
Stand: 04.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
I. Auftraggeber .......................................................................................................................... 3
II. Auftragsgegenstand und Umfang .......................................................................................... 3
III. Lose ........................................................................................................................................ 4
IV. Kontaktdaten der Vergabestelle ............................................................................................ 4
V. Verfahrensart ......................................................................................................................... 4
VI. Ablauf des Verfahrens............................................................................................................ 5
VII. Vergabeunterlagen ................................................................................................................ 6
VIII. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen / Bieterfragen .......................................... 7
IX. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ........................................................................... 7
X. Einreichung des Angebots...................................................................................................... 7
XI. Nebenangebote ..................................................................................................................... 8
XII. Bietergemeinschaften ............................................................................................................ 9
XIII. Unterauftragnehmer .............................................................................................................. 9
XIV. Eignungsleihe ......................................................................................................................... 9
XV. Eignung .................................................................................................................................. 9
XVI. Zuschlagskriterien und Wertung .......................................................................................... 10
XVII. Verbleib eingereichter Unterlagen ...................................................................................... 10
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I. Auftraggeber
Auftraggeber ist die Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH. Sie beabsichtigt die Einführung und den
Betrieb einer Fördermittelmanagement-Software (FMM). Die nachfolgenden Bedingungen regeln die
wesentlichen Anforderungen an das Verfahren und die Angebotsabgabe. Maßgeblich sind die
vollständig über die Vergabeplattform veröffentlichten Vergabeunterlagen.
II. Auftragsgegenstand und Umfang
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer
webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Fachanwendung für das
Fördermittelmanagement des NUM. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere
Softwarebereitstellung, Hosting und technischen Betrieb durch den Auftragnehmer, Einrichtung und
Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Exporte einschließlich der systemneutralen Übergabe
an die später ausgewählte Finanzsoftware, eine dokumentierte API, Support, Wartung, Schulung und
Dokumentation.
Die Einführung erfolgt phasenweise. Die fachlichen und technischen Anforderungen ergeben sich aus
C.2 – Leistungsbeschreibung und C.3 – Anforderungsmatrix. Die verbindlichen Zieltermine, Abnahme-
und Abrufregeln ergeben sich ergänzend aus C.4 – Termin- und Abrufplan. Sämtliche Preisangaben sind
ausschließlich in C.5 – Preisblatt vorzunehmen.
Das kompatible Importformat für die später ausgewählte Finanzsoftware ist Bestandteil des
Grundpreises. Eine darüber hinausgehende herstellerspezifische Direktanbindung kann als gesonderte
optionale Leistung angeboten werden.
Muss-Kriterien sind zwingend zu erfüllen und im angebotenen Preis zu berücksichtigen. Kann-Kriterien
dienen der qualitativen Differenzierung. Verbindlich angebotene Kann-Leistungen werden nur bei
entsprechender Beauftragung Vertragsbestandteil.
Die Einführung ist an den nachfolgenden spätesten Go-Live-Terminen auszurichten:
| Phase | Spätester | Schwerpunkt | ||
|---|---|---|---|---|
| Termin | ||||
| Phase 0 | nach Zuschlag | Projektstart / Feinspezifikation |
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| Phase | Spätester | Schwerpunkt | ||
|---|---|---|---|---|
| Termin | ||||
| Phase 1 | 01.04.2027 | Kernsystem, initiale und Änderungsanträge / Prüfung / Vertrag | ||
| Phase 2 | 01.06.2027 | Zahlungsanforderungen / Abrufdaten | ||
| Phase 3 | 01.08.2027 | Berichtswesen / Zwischen- und Verwendungsnachweise | ||
| Phase 4 | 01.10.2027 | Erweiterungen / Optimierung |
Einzelheiten zu den Mindestinhalten der Phasen und den Abnahmen ergeben sich aus C.2 –
Leistungsbeschreibung und C.4 – Termin- und Abrufplan.
III. Rahmenvertrag
Der Auftraggeber schreibt einen Rahmenvertrag gemäß § 21 VgV auf. Der Auftraggeber schätzt das in
Aussicht genommene Auftragsvolumen auf EUR 420.000. Es handelt sich dabei gleichzeitig um die
abrufbare Höchstmenge.
IV. Lose
Es werden keine Lose gebildet. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird als einheitlicher
Beschaffungsgegenstand ohne Losaufteilung vergeben.
V. Kontaktdaten der Vergabestelle
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP)
abgewickelt.
Deutsches Vergabeportal: https://dtvp.de/
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen,
Hinweise und etwaige Rügen sind über die dort vorgesehene Nachrichtenfunktion einzureichen.
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VI. Verfahrensart
Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 14 in Verbindung mit § 15 VgV
vergeben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Verhandlungen über Angebote
oder Preise finden nicht statt.
VII. Ablauf des Verfahrens
- Einreichung der Angebote
Interessierte Unternehmen reichen auf Grundlage der veröffentlichten Verfahrens- und
Vertragsunterlagen, der Leistungsbeschreibung, der Anforderungsmatrix und des Preisblatts ein
verbindliches Angebot elektronisch über die Vergabeplattform ein.
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform in Textform
zurückgezogen oder berichtigt werden.
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter ist
nicht zugelassen.
- Demo
Nach Ablauf der Angebotsfrist wird das vorgegebene Demo-Szenario mit den Bietern durchgeführt,
deren Angebote nach der formalen Prüfung und der Eignungsprüfung in der Wertung verbleiben und
die Muss-Kriterien verbindlich zugesagt haben.
Ablauf, Zeitrahmen, Demo-Zuordnung, Kernfragen und Bewertungsmaßstab sind für alle eingeladenen
Bieter gleich. Die Einzelheiten des Szenarios ergeben sich aus C.2 – Leistungsbeschreibung; die
verbindliche Demo-Bewertungsmatrix ist Bestandteil von C.3 – Anforderungsmatrix.
- Wertung und Zuschlagserteilung
Der Auftraggeber prüft zunächst die formale Ordnungsmäßigkeit und die Eignung. Die verbleibenden
Angebote werden anschließend nach der veröffentlichten Wertungsmethodik bewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Aufklärungen bleiben im gesetzlich
zulässigen Umfang möglich; Verhandlungen über Änderungen der Angebote oder Preise finden nicht
statt.
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Der Auftraggeber behandelt die Bieter gleich und diskriminierungsfrei. Vertrauliche Angaben eines
Bieters werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet und nicht an andere Bieter
weitergegeben, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
VIII. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
| Ziff. | Dokument | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Teil A | Verfahrens- und Angebotsbedingungen | ||||
| Verfahrens- und Angebotsbedingungen | |||||
| A.1 | |||||
| Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen | |||||
| A.2 | |||||
| Angebotsformblatt | |||||
| A.3 | |||||
| Teil B | Eignung und Erklärungen | ||||
| Eigenerklärung zur Eignung | |||||
| B.1 | |||||
| Datenschutzhinweise für das Vergabeverfahren | |||||
| B.2 | |||||
| Eigenerklärung Russland-Sanktionen | |||||
| B.3 | |||||
| Datenschutzhinweise Wettbewerbsregister | |||||
| B.4 | |||||
| Teil C | Vertrags- und Angebotsunterlagen | ||||
| Vertrag über Cloudleistungen und Softwareeinführung (EVB-IT Cloud) | |||||
| C.1 | |||||
| Leistungsbeschreibung | |||||
| C.2 | |||||
| Anforderungsmatrix | |||||
| C.3 | |||||
| Termin- und Abrufplan | |||||
| C.4 | |||||
| Preisblatt | |||||
| C.5 | |||||
| Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | |||||
| C.6 | |||||
| EVB-IT Kriterienkatalog für Cloudleistungen | |||||
| C.7 |
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Die Vergabeunterlagen können über DTVP abgerufen werden. Für den bloßen Abruf ist keine
Registrierung erforderlich. Für die elektronische Kommunikation und Angebotsabgabe ist eine
Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige bereitgestellte Informationen nach Auffassung eines
Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die Einfluss auf die Angebotslegung haben können, ist
die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
IX. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen / Bieterfragen
Fragen und Hinweise sind rechtzeitig, spätestens fünf Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist, über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, später
eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Fragen und Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über
die Vergabeplattform bereitgestellt. Fragen, die ausschließlich individuelle oder vertrauliche Umstände
eines Unternehmens betreffen, können unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen beantwortet
werden.
X. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
XI. Einreichung des Angebots
- Einzureichende Unterlagen
Die mit dem Angebot einzureichenden Angaben und Unterlagen ergeben sich abschließend aus A.2 –
Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen.
Die bereitgestellten Formblätter sind vollständig auszufüllen. C.3 – Anforderungsmatrix und C.5 –
Preisblatt sind in den nativen XLSX-Dateien einzureichen. Konzepte sind in der in A.2 vorgegebenen
Form einzureichen. Änderungen an den bereitgestellten Vergabeunterlagen sind unzulässig;
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Bieterangaben sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Feldern und Angebotsunterlagen
vorzunehmen.
Das Angebot muss sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Preise enthalten.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nur nach Maßgabe der gesetzlichen und
in den Vergabeunterlagen festgelegten Nachforderungsregeln angefordert oder ergänzt werden.
Preisangaben werden nur im gesetzlich zulässigen Ausnahmefall nachgefordert.
- Elektronische Einreichung des Angebots
Das Angebot ist in Textform elektronisch per Upload über DTVP zu übermitteln.
Vergabeplattform: Deutsches Vergabeportal (DTVP), https://dtvp.de/
Eine Einreichung per Post, E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig und nicht fristwahrend. Der Upload sollte
rechtzeitig vor Fristablauf abgeschlossen werden. Bei technischen Problemen ist die auf der
Vergabeplattform benannte technische Unterstützung zu kontaktieren.
- Frist zur Einreichung des Angebots
Das Angebot muss innerhalb der in der Auftragsbekanntmachung und auf der Vergabeplattform
genannten Frist elektronisch über DTVP eingegangen sein. Die Angebotsfrist beträgt 30 Kalendertage
ab Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Verspätete Angebote werden ausgeschlossen. Änderungen oder Berichtigungen sind bis zum Fristende
in derselben Form einzureichen; bis dahin kann das Angebot über die Vergabeplattform zurückgezogen
werden.
- Bindefrist
Die Bieter halten sich bis zwei Monate nach Ablauf der Angebotsfrist an ihr Angebot gebunden, soweit
in der Bekanntmachung kein abweichendes Datum festgelegt wird.
XII. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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XIII. Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft gibt mit dem Angebot die in B.1 – Eigenerklärung zur Eignung vorgesehenen
Erklärungen aller Mitglieder in Textform ab.
Auf gesondertes Verlangen ist eine von allen Mitgliedern bestätigte Erklärung in der von der
Vergabestelle vorgegebenen Form vorzulegen.
XIV. Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter oder die Bietergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern, sind die
vorgesehenen Leistungsanteile und – soweit bereits bekannt beziehungsweise gefordert – die
Unterauftragnehmer nach den Vorgaben von B.1 und A.2 anzugeben.
XV. Eignungsleihe
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Die
tatsächliche Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel ist nach den Vorgaben von B.1 und A.2
nachzuweisen.
XVI. Eignung
Die Eignung wird bei allen form- und fristgerecht eingegangenen Angeboten anhand der
Auftragsbekanntmachung und B.1 – Eigenerklärung zur Eignung geprüft. Angebote von Unternehmen,
die die Eignungsanforderungen oder verbindliche Mindestanforderungen nicht erfüllen oder bei denen
Ausschlussgründe vorliegen, werden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die in B.1 vorgesehenen Erklärungen für den bevollmächtigten
Vertreter und die weiteren Mitglieder abzugeben. Entsprechendes gilt für Unterauftragnehmer und
eignungsverleihende Unternehmen im dort geregelten Umfang.
XVII. Zuschlagskriterien und Wertung
Der Zuschlag wird auf Grundlage der eingereichten verbindlichen Angebote nach der veröffentlichten
Wertungsmethodik auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen über Angebote oder Preise
finden nicht statt.
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- Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Bewertungsgrundlage | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktionalität und Prozesspassung | 25% | Zugeordnete Kann-Kriterien in C.3 | |||||||||
| 1. | |||||||||||
| Demo, Usability und Rollenansichten | 10% | Demo-Bewertungsmatrix in C.3 | |||||||||
| 2. | |||||||||||
| Technische Architektur, Sicherheit und Datensouveränität | 20% | Zugeordnete Kann-Kriterien in C.3 | |||||||||
| 3. | |||||||||||
| Vorgehensmodell, Migration und Service | 15% | 5 % Kann-Kriterien und 10 % Konzeptbewertungsmatrix in C.3 | |||||||||
| 4. | |||||||||||
| Preis und Gesamtbetriebskosten | 30% | Preiswertung nach C.5 – Preisblatt | |||||||||
| 5. |
Es gilt folgende Bewertungsmethodik:
Insgesamt können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Davon entfallen maximal 70
Wertungspunkte auf die Qualitätswertung und maximal 30 Wertungspunkte auf die Preiswertung.
Die Qualitätswertung setzt sich aus der Bewertung der Kann-Kriterien, der Demo und der
Konzeptwertung zusammen.
Die Qualitätswertung umfasst insgesamt maximal 70 Prozentpunkte. Davon werden maximal 50
Prozentpunkte anhand der in C.3 – Anforderungsmatrix den jeweiligen Zuschlagskriterien
zugeordneten Kann-Kriterien, maximal 10 Prozentpunkte anhand der Demo-Bewertungsmatrix und
maximal 10 Prozentpunkte anhand der Konzeptbewertungsmatrix ermittelt.
Die Bewertung der Kann-Kriterien erfolgt anhand der in C.3 veröffentlichten Reifegradskala mit
jeweils 0 bis 5 Punkten. Für jedes Zuschlagskriterium wird die Summe der bei den zugeordneten Kann-
Kriterien erreichten Punkte ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl dieser Kann-Kriterien
gesetzt und mit der für den jeweiligen Bewertungsbestandteil vorgesehenen Gewichtung multipliziert.
Die verbindliche Zuordnung der einzelnen Kann-Kriterien zu den Zuschlagskriterien, die
Bewertungsskalen, die Berechnungsformeln sowie die Beobachtungspunkte für die Demo- und
Konzeptbewertung ergeben sich im Einzelnen aus C.3 – Anforderungsmatrix. Die gewichteten
Teilergebnisse und die Gesamtpunktzahl werden nach den dort festgelegten Rundungsregeln
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berechnet. Die Bewertungslogik für die Kann-Kriterien, die Demo und die Konzepte ist in C.3 –
Anforderungsmatrix veröffentlicht.
Im Einzelnen:
- Bewertung des Zuschlagskriteriums „Funktionalität und Prozesspassung“
Für das Zuschlagskriterium „Funktionalität und Prozesspassung“ werden ausschließlich die diesem
Zuschlagskriterium in C.3 zugeordneten Kann-Kriterien berücksichtigt. Das hieraus gebildete
gewichtete Teilergebnis beträgt maximal 25 Prozentpunkte.
- Bewertung des Zuschlagskriteriums „Technische Architektur, Sicherheit und Datensouveränität“
Für das Zuschlagskriterium „Technische Architektur, Sicherheit und Datensouveränität“ werden
ausschließlich die diesem Zuschlagskriterium in C.3 zugeordneten Kann-Kriterien berücksichtigt. Das
hieraus gebildete gewichtete Teilergebnis beträgt maximal 20 Prozentpunkte.
- Bewertung des Zuschlagskriteriums „Vorgehensmodell, Migration und Service“
Das Zuschlagskriterium „Vorgehensmodell, Migration und Service“ setzt sich aus zwei
Bewertungsbestandteilen zusammen. Maximal 5 Prozentpunkte werden anhand der diesem
Zuschlagskriterium in C.3 zugeordneten Kann-Kriterien ermittelt. Weitere maximal 10 Prozentpunkte
werden für die Qualität des Migrationskonzepts sowie des Umsetzungs-, Kosten- und Schulungsplans
nach Maßgabe der Konzeptbewertungsmatrix in C.3 vergeben.
Die Konzeptbewertung erfolgt anhand der vier dort veröffentlichten, gleich gewichteten
Bewertungsdimensionen.
- Bewertung des Zuschlagskriteriums „Demo, Usability und Rollenansichten“
Das Zuschlagskriterium „Demo, Usability und Rollenansichten“ wird anhand der sechs gleich
gewichteten Dimensionen der Demo-Bewertungsmatrix in C.3 bewertet. Jede Dimension wird mit 0
bis 5 Punkten bewertet. Die Summe der sechs Dimensionsbewertungen wird ins Verhältnis zur
maximal erreichbaren Punktzahl von 30 Punkten gesetzt und mit der Gewichtung von 10
Prozentpunkten multipliziert.
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- Preiswertung
Die Preiswertung mit maximal 30 Prozentpunkten erfolgt ausschließlich auf Grundlage des nach C.5 –
Preisblatt ermittelten Wertungspreises. Sämtliche für die Preiswertung maßgeblichen Preise,
Bewertungsmengen und Berechnungsregeln ergeben sich aus C.5. Weitere Einzelheiten zur
Punkteverteilung ergeben sich aus C.2 Leistungsbeschreibung und C.3 Anforderungsmatrix.
XVIII. Verbleib eingereichter Unterlagen
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Sie werden Bestandteil der Vergabeakte und
nach den gesetzlichen und internen Aufbewahrungsanforderungen verwahrt. Kosten der Beteiligung
am Vergabeverfahren werden nicht erstattet.
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