Anlage 2 Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch.pdf

Wartung und Instandhaltung von Dienstfahrzeugen und verlasteter Ausstattung des THW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:55 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen -Stand:10.01.2019 –

(bei elektronischer Beteiligung über die e-Vergabe-Plattform)

1 Allgemeine Erläuterungen................................................................................................... 3

1.1 Einführung.......................................................................................................................... 3

1.2 Sprache ........................................................................................................................ ……...3

1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots ....................................................3

1.4 Nebenangebote ................................................................................................................ 4

1.5 Mehrere Hauptangebote ............................................................................................... 4

1.6 Übersendung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ......................................... 4

1.6.1 Elektronische Übersendung.................................................................................. 4

1.6.2 Adressen...................................................................................................................... 5

1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots............................. 5

1.8 Bewerber- und Bieterfragen ......................................................................................... 5

1.9 Angebotserstellungskosten ........................................................................................... 6

1.10 Einbeziehung von Skonto.............................................................................................. 6

1.11 Preisprüfung...................................................................................................................... 6

1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften ............................................................. 6

2 Fristen.................................................................................................................................... 7

2.1 Angebotsfrist .................................................................................................................... 7

2.2 Bindefrist ............................................................................................................................ 7

3 Bewerber / Bieter................................................................................................................. 7

3.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften................................................. 7

3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)................... 8

3.2.1 Eignungsleihe........................................................................................................... 8

3.2.2 Unteraufträge .......................................................................................................... 9

3.3 Bevorzugte Bieter............................................................................................................ 9 Anlage 2 Seite 1 von 9

4 Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) .............................. 9

5 Wertung der Angebote..................................................................................................... 9

6 Mitteilungen und Bekanntmachungen .......................................................................... 9

6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten................................................. 9

6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge..................................................... 9

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1 Allgemeine Erläuterungen

1.1 Einführung Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus diesen Allgemeinen und den Besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie das Beschaffungsamt des BMI unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e- Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen.

1.2 Sprache Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit dem Beschaffungsamt des BMI ist in deutscher Sprache zu führen.

1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.

Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags oder eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Info E-Vergabe“.

Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots in Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist die e- Vergabeplattform des Bundes zu nutzen (siehe Ziff. 1.6.1); es genügt die Textform nach § 126b BGB.

Bei Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ist weiterhin für die Angebotsabgabe die elektronische Signatur oder ein elektronisches Siegel zu verwenden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags nach der VSVgV ist eine elektronische Signatur oder ein elektronisches Siegel nur erforderlich, sofern sich dies aus der Bekanntmachung ergibt.

Teilnahmeanträge sind auf Basis des bereitgestellten Teilnahmeantragsformulars, Angebote auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person).

An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags oder des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen.

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1.4 Nebenangebote Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeichnen und zu formulieren. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl hinzuweisen.

Wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind, werden sie auch nicht berücksichtigt.

1.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Ihre Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Im Falle von Berichtigungen und Ergänzungen gilt Ziffer 1.7.

1.6 Übersendung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

1.6.1 Elektronische Übersendung Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Teilnahme- oder Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Ihr Teilnahmeantrag bzw. Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Ihr Teilnahmeantrag/Angebot sollte einen Umfang von 250 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang Ihres Teilnahmeantrages/Angebotes wird dieser/dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Teilnahme- /Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Eingangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen Teilnahmeantrages/Angebotes enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline der Vergabeplattform auf oder geben Sie Ihren Teilnahmeantrag/ Ihr Angebot erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline.

Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform des Bundes:

Telefon: +49 22899 610-1234

E-Mail: ticket@bescha.bund.de

1.6.2 Adressen Im AnA-Web ist die Adresse http://www.evergabe-online.de/ für elektronische Teilnahmeanträge und Angebote fest hinterlegt.

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1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.

Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

1.8 Bewerber- und Bieterfragen Soweit Sie im Rahmen der Stellung des Teilnahmeantrages bzw. der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

Die Fragen sind über die E-Vergabeplattform zu übermitteln.

Da die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsende angefordert werden.

Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die E-Vergabeplattform versandt. Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrensteilnehmer versandt werden.

Die Fragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Teilnehmer ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe.

Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilen Sie diese bitte in der Frage ausdrücklich mit. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes, sowie die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote.

Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.

1.9 Angebotserstellungskosten Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen und Angebotsmuster sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.

1.10 Einbeziehung von Skonto Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen geht in die Wertung ein. Bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist kein Skonto anzubieten, es sei denn, es wird für die Einzelabrufe ausdrücklich zugelassen.

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1.11 Preisprüfung Es findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständige Preisprüfungsstelle.

1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 17.2.2016, BGBl. I Nr. 8, S. 203, vom 23.2.2016 · Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) · Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) · Verordnung über Preise, VOPR 30/53 · Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei nationalen Vergabeverfahren

Die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschriften finden Sie auch unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und- rechtsgrundlagen.html .

2 Fristen

2.1 Angebotsfrist Das Angebot muss vor dem Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes.

2.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

3 Bewerber / Bieter

3.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unter- nehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

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Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als PDF-Datei dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist daneben für jedes Mitglied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.

3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigt der

Bewerber/Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu

lassen (Unteraufträge, §36 VgV, § 26 UVgO bzw. § 9 VSVgV) oder- sich bei der Erfüllung eines

Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche

Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO bzw.

§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV),so muss der Bewerber/Bieter das Beschaffungsamt des BMI von

seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem

Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bewerber/Bieter hat der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ abzugeben. Der Bewerber/Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden 3.2.1 und 3.2.2).

3.2.1 Eignungsleihe

Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Anlage 2 Seite 7 von 9

Stempeln zu versehen und gescannt als PDF- Datei dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes Mitglied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden.

Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.

Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist dem Beschaffungsamt des BMI nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie, selbstschuldnerische Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt in Betracht.

Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.

3.2.2 Unteraufträge Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung ist dieser Vordruck vom Bieter vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ bereit. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als PDF-Datei, sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots bzw. dem Teilnahmeantrags möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.

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3.3 Bevorzugte Bieter Nach §§ 141, 143 SGB IX zählen hierzu die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und die Blindenwerkstätten.

Eine Bevorzugung nach den Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Verbindung mit §§ 141, 143 SGB IX ist nach derzeitiger Rechtslage nur in Vergabeverfahren möglich, deren geschätzte Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Sofern ein Bevorzugungstatbestand berücksichtigt werden soll, ist dieser vom Bieter nachzuweisen.

4 Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV bzw. § 35 (3) UVgO.

5 Wertung der Angebote Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien ermittelt. Die in Rechnung gestellte oder abzuführende Umsatzsteuer wird grundsätzlich mit in die Wertung einbezogen.

6 Mitteilungen und Bekanntmachungen

6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß §§ 46 UVgO, 62 VgV, 36 VSVgV.

Die beantragten Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zugesendet.

6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus §§ 30 UVgO, 39 VgV, 35 VSVgV. Danach sind insbesondere auch der Name des Auftragnehmers, der Auftragsgegenstand und (ausgenommen hiervon Verfahren nach UVgO) der Auftragswert bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht, wenn deren Veröffentlichung einer der in §§ 30 Abs. 2 UVgO, 39 Abs. 6 VgV, 35 Abs. 2 VSVgV aufgeführten Gründe entgegensteht. Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe zuwider laufen, haben Sie dies der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mitzuteilen. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.

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