A_01_Leistungsbeschreibung Wartung RWA.pdf

Wartung und Instandhaltung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 22:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Verfahren PR 1274147-2350-I

Leistungsbeschreibung

Thema: Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten der RWA-Anlage An dem Standort und an den Gebäuden des FHG ISE

Ausführungszeitraum

Grundlaufzeit: 01.01.2027-31.12.2029

Verlängerungsoption: 3 x 12 Monate

Wartungsintervall: 1x jährlich, auf Termin

Die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten finden an dem Standort und in dem Gebäude:

A, B, C, D, H, W - Heidenhofstraße 2, 79110 Freiburg (Hauptgebäude, Rechnungsanschrift) I 10-12 - Heidenhofstraße 3-7, 79110 Freiburg K 11-12 - Heidenhofstraße 1b – 3, 79110 Freiburg L - Heidenhofstraße 5, 79110 Freiburg N, R - Berliner Allee 30, 79110 Freiburg Q - Elsässer Straße 11, 79110 Freiburg Y - Auerstraße 8, 79108 Freiburg Z 10-12 - Zinkmattenstraße 30, 79108 Freiburg

Inhaltsangabe

  • Anlagenspezifische Vorgaben
  • Anlagendaten und Bilder

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Anlagenspezifische Vorgaben:

RWA-Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten vom Geb. A-W_I-K_L_N_Q_R_Y_Z10-12 am Fraunhofer ISE

Prüfung und Wartung der RWA-Anlagen am Fraunhofer ISE nach den gesetzlichen Vorgaben/Richtlinien und DIN-Normen.

Wartung von RWA-Anlagen

  • DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“, Teil 2 / Kapitel 10.2
  • DIN EN 12101
  • VdS/CEA-Richtlinie 4020 Abschnitt 12.2

Darüber hinaus gelten bei RWA-Anlagen als Brandschutzeinrichtungen auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Die Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten müssen von einem BHE zertifizierten Fachbetrieb, mit aktuell geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Das schließt ein, die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und andere Arbeitsmaterialien (Gerüste, Leitern, …, etc.) sind vom AN vorzuhalten.

Als Grundlage für die Wartung von RWA-Anlagen gelten die entsprechenden Wartungsanleitungen des Herstellers, da jede Anlage unterschiedlich definiert ist. Zusätzlich zu der Wartung können weitere Tätigkeiten anfallen, wie z. B.:

 Lockere Schraubverbindungen nachziehen.

 Bewegliche Teile säubern und neu koordinieren.

 Verbrauchs- oder Ersatzteile austauschen.

 Funktionsprüfung aller Anlagenteile laut Dokumentation

 Anschlüsse und Leitungen überprüfen

 Anzeige- und Bedieneinrichtungen in und außerhalb der Zentrale prüfen

 automatische Rauch- und Wärmemelder überprüfen

 Signalgeber, wie Feuchtemess- und Windsensoren auf Funktion prüfen (Dachbereich)

 Rauchabzugsöffnung und Antriebe prüfen

 Energieversorgung überprüfen

 Ansteuereinrichtungen (z.B. Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage) prüfen

 bauliche/örtliche Veränderungen, insbesondere an der Rauchabzugsöffnung

 Anlagenteile mit begrenzter Lebensdauer überprüfen (ggf. Auswechslung)

Bei Austausch von Anlagenteilen dürfen nur Teile mit entsprechender Anerkennung oder Originalteile verwendet werden (vgl. DIN 18232-2)

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Sicherheitsrelevante Reparaturen zum Erhalt und zur Funktion der RWA-Anlage wie Meldertausch, sowie Batterie- / Akkutausch nach der gesetzlichen Grundlaufzeit bzw. Ablaufdatum sind bei der Wartung mit einzubeziehen und durchzuführen. Wartungsrelevante Tätigkeiten wie: Ölen, schmieren, fetten etc. sind ebenfalls sofort zu erledigen.

Es ist ein Wartungsbericht zu erstellen mit Angaben zur Beseitigung der gefundenen Mängel sowie ein Angebot für die Reparatur im Nachgang zu erstellen

Das Angebot soll eine Jahrespauschale beinhalten, welche alle Tätigkeiten, Prüfungen, Dokumentationen und sonstige Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Mitarbeiterkosten, …, etc. einschließen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Hilfsmittel, wie beispielsweise Messgeräte, Leitern, Gerüste, Elektro-Hebebühnen sowie alle notwendigen Werkzeuge, eigenständig bereitzustellen und zu liefern. Ebenso hat der Auftragnehmer sämtliche benötigten Hilfsstoffe, z. B. Schmiermittel und Reinigungsmittel, in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Darüber hinaus obliegt dem Auftragnehmer die umweltgerechte Entsorgung aller im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Abfallstoffe gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften ohne gesonderte Aufforderung.

Dabei wird die Gesamtlaufzeit von 6 Jahren abgebildet und angeboten, siehe Preisblatt anbei. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist der Wartungsvertrag beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.

Grundsätzlich sollen die Wartungen in den Kalenderwochen 17 oder 42 des entsprechenden Jahres durchgeführt werden.

Aufgrund der Vielzahl an Laboren, in denen kontinuierlich wichtige Versuche durchgeführt werden, die nicht kurzfristig unterbrochen werden können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für eine Terminabstimmung mindestens eine Vorlaufzeit von drei Wochen bis zum vereinbarten Termin vor Ort erforderlich ist.

Materialien für Reparaturen/Ersatzteilen o. ä. werden mit vorheriger Absprache in einem gesonderten Angebot / Rechnung ausgewiesen und im Anschluss gestellt.

Bitte beachten Sie auch die Vorgaben und Informationen zum Fraunhofer ISE in der beigefügten PDF-Datei.

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Gebäude A (Kopfbau)

Gebäude B (Flügel Treppenhaus)

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Gebäude C (Flügel Treppenhaus)

Gebäude D (Flügel Treppenhaus)

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Gebäude H (Reinraum)

Gebäude H (Technikum / Movpe)

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Gebäude W (Treppenhaus)

Gebäude I + K

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Gebäude L

Gebäude N

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Gebäude Q

Gebäude R

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Gebäude Z10 - Z12

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